Das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes. Ausgestaltung des Sozialstaats in Deutschland
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- Siegfried Baumhauer
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1 Das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes Ausgestaltung des Sozialstaats in Deutschland
2 Art. 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
3 Gliederung Sozialstaatsgebot Sozialbudget Gestaltungsprinzipien Versicherungsprinzip Versorgungsprinzip Fürsorgeprinzip Wirkprinzipien Äquivalenzprinzip Solidaritätsprinzip Subsidiaritätsprinzip Transferleistungen
4 Gliederung Versicherungen gesetzliche Krankenversicherung gesetzliche Rentenversicherung Gegenüberstellung von privater und gesetzlicher Rente
5 Sozialstaatsgebot Wird oft auch Sozialstaatsprinzip oder Sozialstaatspostulat genannt Das Sozialstaatsprinzip enthält kein einklagbares Recht und ist deshalb nur ein Postulat Es legt fest, dass Deutschland ein sozialer Staat ist Über die Ausgestaltung des Sozialstaats muss von der Politik entschieden werden Der Staat kann durch eine aktive Sozialpolitik in die Wirtschaft eingreifen, um die gewünschten Ziele zu erreichen Der Umfang und die Art des Eingriffes werden von der Politik festgelegt Neben dem Sozialstaatsprinzip beinhaltet auch die in Art. 1 GG festgelegte Aufgabe des Staates, die Würde des Menschen zu schützen
6 Sozialbudget Veröffentlichung durch Bundesregierung regelmäßiger Bericht über die in Deutschland in einem bestimmten Zeitraum erbrachten Sozialleistungen und ihre Finanzierung Wird tabellarisch dargestellt Erscheint jährlich, sofern nicht statt des Sozialbudgets ein Sozialbericht vorgelegt wird Sozialbericht ist ausführlicher und beinhaltet weitere Berichtsteile, eine Erläuterung des Sozialbudgets sowie eine Prognose
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8 Grundprinzipien der Sozialen Sicherung,,Wechselfälle des Lebens Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit Ausgabenanstieg, Einkommensausfall Daseinsvorsorge Ordnungsprinzipien Freiwillige,individuelle Vorsorge gesetzliche verfügte staatliche Vorsorge Sparen Versichern Versicherung Versorgung Fürsorge Äquivalenzprinzip Solidarprinzip Absicherung im Notfall individueller Bedarf Einkommensabhängig Risikoabhängig
9 Gestaltungsprinzipien Prinzipien innerhalb des Systems der Sozialen Sicherung Das Versicherungsprinzip geht davon aus, dass ein abschätzbares Risiko, das jedes Mitglied der Gemeinschaft treffen kann, von dieser gemeinsam getragen wird. Das Versicherungsprinzip beinhaltet einen Beitrag, der von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu zahlen ist und der die Leistung begründet. Ohne Beitragszahlung gibt es keine Leistung. Dieses Prinzip gilt z.b. bei einer Reise-Unfallversicherung Durch das Versorgungsprinzip wird geregelt, dass ein Anspruch auf Leistungen durch besondere Tätigkeiten, z.b. als Beamter, besteht. Hier gibt es keine Beitragszahlungen Das Fürsorgeprinzip sieht eine Absicherung im Notfall vor. Es gibt keine Beitragszahlung, der Anspruch auf Hilfeleistung ist nicht in Form von festlegten Leistungen vorhanden, sondern richtet sich nach dem individuellen Bedarf, der jedoch zuvor überprüft wird (z.b. Wohngeld)
10 Wirkprinzipien 3 Wirkprinzipien neben den Gestaltungsprinzipien Das Äquivalenzprinzip ist die Grundlage jeder privaten Sicherung. Beiträge und Leistungen müssen sich dabei entsprechen je höher das Risiko, desto höher ist der Beitrag. Dieses Prinzip ist z.b. in der privaten Krankenversicherung zu finden. Das Solidaritätsprinzip (Solidarprinzip) beschreibt, dass ein Bürger nicht allein für sich verantwortlich ist, sondern sich die Mitglieder einer Solidargemeinschaft gegenseitig Hilfe und Unterstützung gewähren. Strukturelle Basis der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Krankheitsfall werden die Kosten von allen Versicherten gemeinsam getragen. Das Subsidiaritätsprinzip geht von der Annahme aus, dass jede soziale Sicherung nicht vollständig durch den Staat getragen werden kann, sondern dass sich zunächst jede Einheit selbst helfen muss, bevor die Ressourcen der übergeordneten Einheit (Staat) in Anspruch genommen werden können. Damit soll die Eigenverantwortung und Selbsthilfemöglichkeit des Einzelnen angesprochen werden. -Für handout: arzneimittel-
11 Transferleistungen Transferleistung ist die Zahlung des Staates an private Haushalte Es findet keine Gegenleistung statt Transferleitungen basieren auf dem Gedanken der Solidarität Monetäre Transfers: Geldzahlungen Steuersubventionen Realtransfers: Güterleistungen (Vergabe von Sozialwohnungen) Kindergeld: wird monatlich an die Eltern für die Kinder gezahlt. Dient als Anregung Nachwuchs in die Welt zu setzen. Sozialhilfe: Hilfe für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige (Arbeitslosengeld). Durch Steuern finanziert. Bafög: richtet sich ausschließlich an Auszubildende und Studenten. Der Staat investiert hier in die Ausbildung seines Nachwuchses.
12 Gesetzliche Krankenkasse Einnahmen 1)Beitragssätze ~16,5% d.bruttolohns davon: 8,2% AN 7,3% AG + Bundeszuschüsse Was zu beachten ist: Arbeitnehmerzahl Arbeitslose + Höhe der Bruttolöhne,,Bemessungsgrundlage bestimmt Ausgaben 1)Preise Gebühren für Behandlung Arzneimittel Was zu beachten ist: Zahl der Empfänger Lebensstil Vorsorge Altersstruktur Leistungskatalog bildet die objektive Ausgabenbasis Gesundheitsfond
13 Gesetzliche Rentenversicherung (Umlageverfahren) Einnahmen 1) Beitragssätze ~19,5% d.bruttolohns davon: 9,75% AN 9,75% AG Was zu beachten ist: Beschäftigtenzahl Lohnhöhe Ausgaben (Äquivalenzpr. +Solidaritätspr.) Rentenhöhe Rentenformel Entgeltpunkte Zugangsfaktor Akt. Rentenwert Zahl der Rentner Bevölkerungsentwicklung Lebenserwartungen
14 Gegenüberstellung privater und gesetzlicher Rente Pro GRV Lohnabhängigkeit effiziente Verwaltung Umlageverfahren(kein Wertverlust) Contra PR Börsen abhängig ineffiziente Verwaltung Risiko anfällig Contra GRV last der Demografie abhängig von ges. Wertschöpfung Pro PR Erhöhung der indi. Vorsorge Entlastung des Staates Kapitalvermehrung
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