1 Die Verteilungsproblematik als Grundproblem des Wirtschaftens

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1 1 DIE VERTEILUNGSPROBLEMATIK ALS GRUNDPROBLEM DES WIRTSCHAFTENS1 1 Die Verteilungsproblematik als Grundproblem des Wirtschaftens Wer erhält welche und wie viel Güter? Wie soll das Sozialprodukt verteilt werden? Nivellierungsprinzip:...jedem das Gleiche! Bedarfsprinzip:...jedem das, was er braucht! Windhundprinzip:...wer zuerst da ist, bekommt etwas! Leistungsprinzip:...jedem nach seiner individuellen Leistung 1.1 Das Leistungsprinzip als Lösungsweg für das Verteilungsproblem in einer Volkswirtschaft Volkswirtschaft: Summe aller Einzelwirtschaftlichen Einheiten eines Landes (=Gesamtwirtschaft) Leistungsprinzip: Güterverteilung erfolgt nach der individuellen Leistung des Einzelnen 1.2 Vorteile des Leistungsprinzips Jeder strengt sich an, da er etwas von seiner Anstrengung hat Sehr gute Güterversorgung (Qualität und Quantität) bei günstigen Preisen (Wettbewerb); Große Güterauswahl Hohes materielles Wohlstandsniveau Hohe Akzeptanz von den Akteuren

2 2 DIE SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT Nachteile des Leistungsprinzips Gefahr der Überforderung des Einzelnen ruinöser Wettbewerb Rein materielle Ausprägung des Leistungsprinzips Was ist Leistung? Der Markt bestimmt Art und Höhe der Leistung, Angebot und Nachfrage als entscheidenes Kriterium, keine moralische Bewertung Nicht jeder kann maximale Leistung erbringen, zum Beispiel Alte, Kranke, Behinderte, Schüler Rivalität, gesellschaftlicher Unfrieden Umweltweltprobleme, Raubbau an Ressurcen Ergebnis: Das Leistungsprinzip muss um einen sozialen Ausgleich ergänzt werden. = Sozialer Friede Eine weitere Vorraussetzung, damit das Leistungsprinzip funktioniert, sind offene Märkte. 2 Die soziale Marktwirtschaft 2.1 Ziel der sozialen Marktwirtschaft Individualprinzip = freiheitlich demokratische Grundordnung Sozialstaatsprinzip Subsidiaritätsprinzip (Selbstverantwortung): Jeder ist für sich selbst verantwortlich, erst in großer Not tritt das Sozialstaatsprinzip in Kraft, wobei nur die Möglichkeit des Überlebens gewährleistet wird. = Der Anreiz, für sich selbst zu sorgen, ist gegeben. = Möglichst breites und tiefes Angebot an Geräten bei hoher Qualität und niedrigen Preisen um allen individuellen Wünschen entsprechen zu können bei möglichst großen Freiheitsgraden aller Beteiligten und einer angemessenen sozialen Absicherung unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips.

3 2 DIE SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT Die Preisbildung P A Pm N xg x 2.3 Das Wesen der Marktwirtschaft Durch Angebot und Nachfrage bilden sich Marktpreise. Angebot und Nachfrage werden wiederum über den Marktpreis gesteuert. Die Marktwirtschaft wird über Gütermärkte gesteuert, es wird das produziert, was nachgefragt wird, nicht das, was richtig oder falsch ist. Preise haben eine Signalfunktion, sie signalisieren die Knappheit eines Gutes. Lenkungsfunktion: Knappe Güter gelangen dorthin, wo sie am dringensten benötigt werden. Beim Marktpreis (Gleichgewichtspreis) wird der Markt geräumt. Keine überflüssigen Güter, kein Mangel. Die Anbieter werden gezwungen, Ressourcen zu sparen. 2.4 Voraussetzungen für das Funktionieren der sozialen Marktwirtschaft Produzenten- und Konsumentenfreiheit Vertragsfreiheit Wettbewerb

4 3 DER STAAT ALS UMVERTEILUNGSSEKTOR 4 Freiheit der Preisbildung Recht auf Privateigentum Sozialordnung (sozialer Friede, Subsidiaritätsprinzip) 3 Der Staat als Umverteilungssektor E i n k o m m e n U H K o n s u m a u s g a b e n I n d i r e k t e S t e u e r n D i r e k t e S t e u e r n S t S o z i a l a b g a b e n S u b v e n t i o n e n T r a n s f e r e i n k o m m e n u n d S o z i a l l e i s t u n g e n 4 Die soziale Absicherung in Deutschland 3- Säulen-Modell 1. Die Gesetzliche Sozialversicherung: Gesetzliche RV Gesetzliche KV Gesetzliche Arbeitslosenversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Gesetzliche Pflegeversicherung 2. Betriebliche Sozialleistungen: Gesetzlich verankert: z.b. AG-Anteil an der ges. Soz. Vers; Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Tarifvertraglich verankert: z.b. vermögenswirksame Leistungen oder 13. Monatsgehalt bzw. Weihnachtsgeld Freiwillige Leistungen: z.b. betriebliche Altersversorgung 3. Private Vorsorge:

5 4 DIE SOZIALE ABSICHERUNG IN DEUTSCHLAND 3-SÄULEN-MODELL5 Versicherungsverträge mit Versicherungsgesellschaften: z.b. Verträge der sog. Riester-Rente Staatliche Transferleistungen: z.b. Sozialhilfe, BaföG 4.1 Die gesetzliche Unfallversicherung Jeder Arbeitnehmer, Schüler, Stundent ist unfallversichert. Kosten: Berufsgenossenschaften erheben Beiträge = Der Arbeitgeber trägt alles 4.2 Die gesetzliche Krankenversicherung Zunächst: 6 Wochen Gesetzliche Lohnfortzahlung durch den Betrieb Danach: Krankengeld von der Krankenkasse (ca. 70% des letzten regelmäßigen Einkommens) Weitere Leistungen Übernahme der meisten bis zum Abschluss der Behandlung Vorsorge (Früherkennung) Reha Weiterer Personenkreis Pflichtversicherte: Arbeiter und Angestellte bis zur Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 3487,50e), Rentner, Stundenten; Freiwillig Versicherte Beitragszahler: Je die Hälfte zahlt der Versichter und das Unternehmen Beitragssatz: Zwischen 14 Prozent und 15 Prozent Träger:

6 4 DIE SOZIALE ABSICHERUNG IN DEUTSCHLAND 3-SÄULEN-MODELL6 AOKs (Allgemeine Ortskrankenkassen), Innungs- und Betriebskrankenkassen (BKKs) und die Ersatzkassen (z.b. DAK, Barmer) Probleme: Ausgabeproblem: Versicherte gehen mit dem Gut Gesundheitsvorsorge nicht kostengerecht um. Auch die Leistungserbringer verhalten sich nicht kostenbewusst, weil es dazu kaum Anreize gibt. 4.3 Die gesetzliche Rentenversicherung Generationenvertrag : Junge, im Arbeitsprozess Integrierte, zahlen mit ihren Beiträgen die Renten der Alten. Später bezahlt die nachfolgende Generation während ihres aktiven Arbeitslebens deren Altersversorgung. Probleme: Altersaufbau Hohe Arbeitslosigkeit Verlängerung der Ausbildungszeit Lebensarbeitszeit ist kürzer geworden Leistungen: Altersrente (ab dem 65. Lebensjahr) Rente wegen Erwerbsminderung (Berufsunfähigkeit) Witwen- und Weisenrente Plichtversichert:

7 4 DIE SOZIALE ABSICHERUNG IN DEUTSCHLAND 3-SÄULEN-MODELL7 Arbeiter, Angestellte, manche Selbstständige (Handwerker, Lehrer), Auszubildene Es gilt die Beitragsbemessungsgrenze (5150?) 19, 5% vom Bruttogehalt wird eingezahlt Träger: LVA: Landesversicherungsansalt für Arbeiter BfA: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte 4.4 Die gesetzliche Arbeitsversicherung Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit: Zahlen von Lohnausgleichszahlungen Kurzarbeitergeld (max. ein halbes Jahr lang bei wirtschaftlich bedingten Arbeitsausfällen) Arbeitslosengeld (notwendig: ein Jahr Zahlung zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung), Länge zw. einem Jahr (bei Jüngeren) und drei Jahren (bei Älteren), Höhe je nach Familienstand: 63 bis 68 Prozent des letzten Nettoeinkommens Arbeitslosenhilfe: Jemand, der keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr hat, bekommt Arbeitslosenhilfe, unter der Vorraussetzung, dass er bedürftig ist. Höhe zwischen 56 und 58 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Vermittlung von Arbeitslosen in freie Stellen Ausbildung und Fortbildung von Arbeitslosen ABM: Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Versicherter Personenkreis: Alle Arbeiter, Angestellte, Auszubildene sind versichert. 50% der Beiträge bezahlt der Arbeitnehmer selbst, der Rest übernimmt der Betrieb. Höhe: 6, 5% vom Bruttoeinkommen.

8 4 DIE SOZIALE ABSICHERUNG IN DEUTSCHLAND 3-SÄULEN-MODELL8 Beitragsbemessungsgrenze: 5150? (Stand 2004) Träger: Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Nürnberg 4.5 Die gesetzliche Pflegeversicherung 4.6 Private Vorsorge Zusätzliche private Vorsorge

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