Merkblatt für die Auswahl von Bodenmarkierungsmaterialien

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1 Ausgabe Merkblatt für die Auswahl von Bodenmarkierungsmaterialien 1. Anwendungsbereich: Dieses Merkblatt gilt für alle Straßen mit öffentlichen Verkehr im Sinne der StVO Allgemein: Dieses technische Merkblatt definiert Eigenschaften und Anwendungsbereich für Markierungsmaterialien und Bodenmarkierungen. Alle für die Ausbildung von Bodenmarkierungen verwendeten einzelnen, weißen Markierungsmaterialien (siehe Tabelle 6-12) oder Kombinationen (zum Beispiel: Farbe plus Nachstreumittel, Primer plus Folie) müssen eine Freigabe nach ONR letztgültige Fassung vorweisen. Eine Freigabe für andere Farbtöne ist nicht vorgesehen. Produkte aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union die keine Freigabe nach ONR vorlegen können werden einschließlich der im Herstellerland durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn sie das geforderte Schutzniveau - Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit - gemäß Bauproduktenrichtline nachweisen können. Zur Beurteilung der Gleichwertigkeit sind Unterlagen über Produkteigenschaften und Prüfungen vorzulegen, die von einer staatlich akkreditierten bzw. notifizierten Prüfstelle ausgestellt sein müssen. Der Auftraggeber kann die Unterlagen über Prüfung und Überwachung in deutscher Sprache verlangen. Für die Zulassung/Einsatzfreigabe sind folgende Eigenschaften nachzuweisen: Chemisch physikalische Laborprüfung (siehe Tabelle 6-12) Feldprüfung Fremdüberwachungsvertrag mit einer staatlich akkreditierten bzw. notifizierten Prüfstelle Hinweis: Bodenmarkierungsmaterialien mit gültiger Einsatzfreigabe, Herstellerverzeichnis und ein Merkblatt zur Erlangung einer Einsatzfreigabe ist auf der Homepage des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie unter Verkehr Straße Verkehrstechnik Bodenmarkierungen gelistet. Eine aktuelle Auflistung der Normen für Bodenmarkierungen werden im Anhang A angeführt. 3. Begriffsbestimmung: Bodenmarkierungen: nach ÖNORM B 2440 und ÖNORM EN 1436 Bodenmarkierungen sind horizontale Verkehrsleiteinrichtungen im Sinne der StVO 1960 und der Bodenmarkierungsverordnung. 1

2 Sind durch Streichen, Spritzen, Gießen, Ziehen, Rollen, Kleben u. dgl. auf Verkehrsflächen aufgebrachte oder in diese eingebaute, lösemittelhältige oder lösemittelfreie Markierungsmaterialien einschließlich allfälliger Nachstreumittel. Markierungsmaterialien: Markierungsmaterialien werden unterteilt in Markierfarben ein oder mehrkomponentig Lösemittelhältige Markierfarben Wasserverdünnbare Markierfarben Plastiken ein oder mehrkomponentig Kaltspritzplastik Kaltplastik Heißplastiken Folien Nachstreumittel Retroreflexmaterialien Griffigkeitsmittel Nachstreumittelgemische Straßenknöpfe und Fahrstreifenbegrenzer Lösemittelhältige Markierfarben: nach ÖNORM B 2440 Lösemittelhältige Markierfarben sind Produkte mit einem Festkörper von 75 % der Masse. Der Gesamtgehalt an aromatischen Kohlenwasserstoffen als Lösemittel in lösemittelhältigen Markierfarben darf 1% nicht überschreiten. Wasserverdünnbare Markierfarben: nach ÖNORM B 2440 Der Gesamtgehalt an organischen Lösemitteln darf 5% nicht überschreiten. Plastiken: nach ÖNORM B 2440 Plastiken gelten als lösemittelfreie Markierungsmaterialien deren Festkörpergehalt mindestens 97% der Masse betragen muss. Reaktivverdünner gelten nicht als Verdünnungsmittel. Für mehrkomponenten Plastiken gilt der Festkörper im vorgeschriebenen Mischungsverhältnis. Allgemein: Für alle Bodenmarkierungsmaterialien einschließlich der Kleber für Folien, Straßenknöpfe und Fahrstreifenteiler gilt; Maximaler Gesamtgehalt der Masse an Halogenierten Kohlenwasserstoffen 0,05 % Benzol 0,1 % Blei 0,25 % 2

3 4. Anforderungen an Bodenmarkierungen: nach ONR und ÖNORM EN 1436 Bodenmarkierungen müssen zur Erfüllung ihrer Funktion für Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, im Interesse der Wirtschaftlichkeit und zur Vermeidung unnötiger Verkehrsstörungen folgende Eigenschaften aufweisen: 4.1. Nachtsichtbarkeit Für die Beurteilung der Reflexion wird der Leuchtdichtekoeffizient bei Retoreflexion R L mit der Einheit mcd. m -2. lx -1 verwendet. Tabelle 1 Art und Farbe der Markierung Klasse Rückstrahlwert R L in mcd. m -2. lx -1 dauerhaft weiß R 2 R 3 R L 100 R L 150 Prüfverfahren ÖNORM EN 1436 gelb R 1 R L 80 ÖNORM EN 1436 Die Klasse R 3 gilt in den ersten 6 Monaten nach Aufbringung, danach die Klasse R 2. Tabelle 2 Bedingung bei Feuchtigkeit Klasse Rückstrahlwert R L in mcd. m -2. lx -1 Prüfverfahren Messung 1 Minute nach Benässung der Oberfläche mit Wasser RW 2.1) R L 35 ÖNORM EN ) gilt nur für Bodenmarkierungen, die speziell für die Nachtsichtbarkeit bei Nässe ausgelegt sind 4.2. Tagessichtbarkeit Für die Messung der Reflexion bei Tageslicht wird der Leuchtdichtekoeffizient bei diffuser Beleuchtung Qd in mcd. m 2. lx -1 oder der Leuchtdichtefaktor β wie in Tabelle 3 angegeben. Tabelle 3 Farbe der Markierung weiß gelb blau orange Deckenart Klasse für Leuchtdichtekoeffizient Qd 1) Rückstrahlwert R L in mcd. m -2. lx -1 Klasse für Leuchtdichtefaktor β Leuchtdichtefaktor Prüfverfahren Asphalt Q 2 Qd 100 B 2 β 0,30 EN 1436 Beton Q 3 Qd 130 B 3 β 0,40 EN 1436 Asphalt Beton Asphalt Beton Asphalt Beton Q 1 Qd 100 B 1 β 0,20 EN 1436 β 0,20 EN 1436 β 0,20 EN ) Der Leuchtdichtekoeffizient Qd wird für die Beurteilung von strukturierten Bodenmarkierungen mit erhöhter Nachtsichtbarkeit bei Nässe angewandt. 4.3.Griffigkeit Der Griffigkeitsbeiwert wird in PTV-Einheiten gemessen. Tabelle 4 Klasse PTV - Wert Prüfverfahren S 1 PTV 45 ÖNORM EN

4 4.4. Farbe Für den Farbort werden die Normfarbwert-Anteile x und y nach ÖNORM EN 1436 bestimmt. Tabelle 5 Eckpunkte weiße Markierung x 0,355 0,305 0,285 0,335 y 0,355 0,305 0,325 0,375 gelbe Markierung 1) x 0,443 0,545 0,465 0,389 y 0,399 0,455 0,535 0,431 blaue Markierung x 0,131 0,188 0,255 0,225 y 0,222 0,162 0,247 0,275 orange Markierung x 0,500 0,500 0,630 0,584 y 0,410 0,360 0,369 0,416 1) Als gelbe Markierung gilt der Farbbereich der Klasse Y1 nach ÖNORM EN Auswahl der Markierungsmaterialien: Bei der Auswahl von Markierungsmaterialien zur Herstellung von Bodenmarkierungen sind folgende Kriterien zu beachten: Gewünschte Funktionsdauer Oberflächenbeschaffenheit der Verkehrsfläche Klimatische Verhältnisse Winterdienst Wirtschaftlichkeit 5.1. Funktionsdauer: Für die Festlegung der Funktionsdauer von Bodenmarkierungen ist der Verwendungszweck maßgebend, wobei die Bewertungskriterien, wie Verkehrsdichte, Fahrstreifenbreite, Art der Markierung, Lage der Markierung und Umwelteinflüsse, in der ONR angeführt sind. Durch Addition der Bewertungspunkte werden Verwendungsgruppen festgelegt die in Verbindung mit den Markierungsstoffklassen eine Funktionsdauer vorgeben. Im Regelfall können Markierungsmaterialien an Hand ihrer Sollschichtdicke den Markierungsstoffklassen zugeordnet werden: Markierungsstoffklasse A: 0,4 mm Nassschichtdicke Markierungsstoffklasse B: 0,6 mm Nassschichtdicke Markierungsstoffklasse C: 0,8 mm Nassschichtdicke Markierungsstoffklasse D: 2,0 mm Nassschichtdicke Genauere Definitionen sind den Materialbeschreibungsblättern der Hersteller zu entnehmen Oberflächenbeschaffenheit der Verkehrsfläche: Die Oberfläche der zu markierenden Verkehrsfläche soll in Art und Zusammensetzung gleichförmig sein. Unregelmäßigkeiten in der Deckenbeschaffenheit, wie Flickstellen die sich in ihrer Zusammensetzung von der Altdecke erheblich unterscheiden, Fugenverguß, Spurrinnen, 4

5 Verunreinigungen, übermäßige Schichtdicken von Altmarkierungen, neu eingebaute Asphalt oder Betondecken, können die Funktionsdauer der Bodenmarkierung verkürzen. In diesen besonderen Fällen sollte zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer einvernehmlich geklärt werden welches Markierungsmaterial zum Einsatz kommt Klimatische Verhältnisse: Das Markierungsmaterial muss bei einer Temperatur der Luft und des Untergrundes von mindestens +5 C sowie einer relativen Luftfeuchtigkeit von maximal 85 % aufbringbar sein. Sind andere Temperaturgrenzen (Minimum - Maximum Temperatur) zur Erfüllung der Funktionsdauer einzuhalten so sind diese zwischen Hersteller und Auftragnehmer zu klären Winterdienst: Bei der Beurteilung der Funktionsdauer, sollte, in Jahren oder Gebieten mit häufigen Winterdienst (Schneepflugeinsatz, hoher Streumitteleinsatz, LKW), dies berücksichtigt werden Wirtschaftlichkeit: Für die Auswahl des Markierungsmaterials und der zu erwartenden Funktionsdauer sollte die Sicherheit des Verkehrsteilnehmers und die Schonung der Umwelt ein erheblicher Faktor darstellen. Die Markierstoffklasse A sollte nur für Bauprovisorien (bis max. 3 Monaten), für Straßendecken mit starker Beschädigung, für Sperrflächenschraffen und gering belastete Randlinien angewendet werden. 6. Bodenmarkierungen: 6.1. Allgemein: Bodenmarkierungen bestehen in der Regel aus dem Markierungsmaterial (Markierfarben, Plastiken) und dem Nachstreumittel (Reflexkörper, Griffigkeitsmittel, Nachstreugemische) sowie vorgefertigte Materialien (Folien). Als Hilfsmittel gelten Voranstriche, Kleber oder Verdünnungen Bodenmarkierungen für Markierstoffklassen A und B: Nach den Bewertungskriterien der ONR sind für diese Markierstoffklassen die Verwendungsgruppen 1 und 2 vorgesehen. Diese beinhalten Randlinien, Sperrlinien, Leitlinien und nicht überfahrene Flächenmarkierung wie zum Beispiel Sperrflächen. Bewährt für diese Markierstoffklassen sind wasserverdünnbare oder lösemittelhältige Markierfarben in Nassschichtdicken von 0,4 mm und 0,6 mm. Als Nachstreumittel empfohlen sind Reflexglasperlen der Siebung zum Beispiel µm (für Nassschichtdicke 0,4 mm), µm und µm (für Nassschichtdicke 0,6 mm) mit einer auf das Bodenmarkierungsmaterial abgestimmten Beschichtung zur besseren Verhaftung. Zur Verbesserung der Griffigkeit (SRT -Wert) sind dem Nachstreumittel ein 5

6 Anteil an scharfkantigen, abriebfesten Körpern in der Menge von bis zu 20 % des Ganzen, in einer Körngröße angepasst der Siebkurve der Reflexperlen, beizumischen. Die Qualitätskriterien der Nachstreumittel sind in der ONR und in der ÖNORM EN 1423 festgehalten Bodenmarkierungen für Markierstoffklassen C und D: Markierstoffklassen C und D sind für längere Funktions- und Liegedauer bei stärkerem Winterdienst und stark befahrenen Strecken (z.b. hoher LKW-Anteil - DTLV). Nach den Bewertungskriterien der ONR sind für diese Markierstoffklassen die Verwendungsgruppen 3 und 4 vorgesehen. Diese beinhalten Leitlinien und ständig überfahrene Flächenmarkierung wie zum Beispiel Schutzwege, Richtungspfeile, Markierungen in exponierten Lagen wie Ortsgebiet und Kurven mit engen Radien. Auf Strecken mit unterschiedlichen Kriterien (gemischte Verwendungsgruppen) sollte die höhere Verwendungsgruppe verwendet werden. Bewährt für diese Markierstoffklassen sind Markierplastiken in Nassschichtdicken von 0,8 mm bis 2,0 mm. Als Nachstreumittel empfohlen sind Reflexglasperlen der Siebung zum Beispiel µm, µm und µm mit einer auf das Bodenmarkierungsmaterial abgestimmten Beschichtung zur besseren Verhaftung. Zur Verbesserung der Griffigkeit (SRT -Wert) sind dem Nachstreumittel ein Anteil an scharfkantigen, abriebfesten Körpern in der Menge von bis zu 20 % des Ganzen, in einer Körngröße angepasst der Siebkurve der Reflexperlen, beizumischen. Die Qualitätskriterien der Nachstreumittel sind in der ONR und in der ÖNORM EN 1423 festgehalten Bodenmarkierungen mit Nachtsichtbarkeit bei Nässe: Diese Art der Bodenmarkierung sind in ihrer Form oder durch spezielle Nachstreumittel derart ausgebildet, dass eine Retroreflexion der horizontalen Verkehrsleiteinrichtung bei nassen Fahrbahnen eine sichere Führung des Verkehrs bewirken. Erreicht wird diese Eigenschaft durch Herausragen des Markierungsmaterials und/ oder Nachstreumittel aus der ansonst flachen Oberfläche der Bodenmarkierung. Zusätzlich kann dadurch ein akustischer und oder haptischer Effekt erreicht werden. Geeignete Markierungsmaterialien sind: Kaltspritzplastik mit großen Reflexkörpern Kaltplastik für Profilmarkierung (zum Beispiel Rippen quer zur Fahrtrichtung) Kaltplastik für Strukturmarkierung (stochastisch verteilte Agglomerate) Folien mit spezieller Oberfläche Die Verwendung solcher Bodenmarkierungssysteme ist für Örtlichkeiten empfohlen, wo, durch verbesserte Verkehrsleiteinrichtungen, speziell bei schlechter Erkennbarkeit der Bodenmarkierung durch Nässe, die Unfallhäufigkeit nachhaltig vermindert werden soll. 6

7 7. Eignungsnachweis der Markierungsmaterialien: nach ONR Der Eignungsnachweis erfordert eine: Chemisch-physikalische Laborprüfung, eine Feldprüfung den Nachweis eines Fremdüberwachungsvertrages Chemisch-physikalische Laborprüfung Die chemisch-physikalischen Anforderungen an die Markierungsmaterialien sind im Anhang B in den Tabellen 6-12 angeführt Feldprüfung Der detaillierte Ablauf einer Feldprüfung ist im Anhang C im Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie festgehalten Fremdüberwachung Die Fremdüberwachung erfolgt auf der Grundlage eines Überwachungsvertrages, welcher mit einer anerkannten staatlich akkreditierten österreichischen Prüfanstalt, vorzugsweise jener, welche die Prüfung zum Eignungsnachweis durchgeführt hat, auf mindestens 5 Jahre oder unbefristet abzuschließen ist. Der Überwachungsvertrag hat eine Bestimmung zu enthalten, demzufolge die Prüfanstalt verpflichtet ist, die zulassende Stelle von negativ verlaufenen Überprüfungen sowie von einem Erlöschen des Überwachungsvertrages nachweislich in Kenntnis zu setzen. Die überwachende Prüfanstalt hat jedes Jahr ab der Prüfung zum Eignungsnachweis bzw. ab der letzten Überprüfung tätig zu werden. Die Überprüfung umfasst den in den Tabellen 6-10 festgelegten Prüfumfang und die Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle (Eigenüberwachung). Die Probenahme hat entweder direkt an der Abfüllanlage, an einem Rückstellmuster (min. 1 kg) oder aus einem Originalgebinde zu erfolgen. 7

8 Anhang A Übersicht über Normen des Bereiches Bodenmarkierung Dokumentnummer Ausgabe Titel ONR Bodenmarkierungen - Funktionsdauer ONR Richtlinien zur Spezifikation von Bodenmarkierungen und material ÖNORM B 2440 Bodenmarkierungen - Anforderung an Material und dessen Aufbringung ÖNORM EN Straßenmarkierungsmaterialien - Nachstreumittel, Glasperlen, Griffigkeitsmittel und Nachstreugemische ÖNORM EN Straßenmarkierungsmaterialien - Premixglasperlen ÖNORM EN 1424/A Straßenmarkierungsmaterialien - Premixglasperlen (Änderungen) ÖNORM EN Straßenmarkierungsmaterialien - Anforderung an Markierungen auf Straßen =EN 1436: A1:2003 ÖNORM EN Straßenmarkierungsmaterialien - Markierungsknöpfe Teil 1:Anforderungen im Neuzustand ÖNORM EN Straßenmarkierungsmaterialien - Markierungsknöpfe Teil 2:Feldprüfungen ÖNORM EN Straßenmarkierungsmaterialien - Vorgefertigte Markierungen ÖNORM EN Straßenmarkierungsmaterialien - Feldprüfung ÖNORM EN Straßenmarkierungsmaterialien - Physikalische Eigenschaften ÖNORM EN Straßenmarkierungsmaterialien - Laborverfahren und Identifikation ÖNORM EN Straßenmarkierungsmaterialien - Verschleißsimulator ÖNORM EN Straßenmarkierungsmaterialien - Anforderung für die werkseigene Produktionskontrolle Hinweis: Alle Normen sind zu beziehen durch das Österreichische Normungsinstitut Heinestraße 38, Postfach 130, 1021 Wien Tel , FAX

9 Anhang B Tabelle 6: Markierungsmaterial Farbe Eigenschaft Anforderungsklasse und Einheit Tagessichtbarkeit weiß LF 6 β 0,80 gelb LF 2 β 0,50 blau β 0,20 orange β 0,10 Farbe Normfarbwert-Anteile x und y gemäß Tabelle 5 Deckvermögen weiß 95 % gelb 90 % Lagerbeständigkeit Note 4 Beständigkeit gegen Durchschlagen weiß und gelb BR2 β 0,05 Alkalibeständigkeit nach ÖNORM EN 1871 Zeitdauer bis zur Befahrbarkeit 30 min Viskosität Sollwert ± 20 % Dichte nichtflüchtiger Anteil (Festkörperanteil) Bindemittelanteil Pigment- und Füllstoffanteil Bindemitteltyp Titandioxidanteil Bleigehalt chemische Analyse der Lösemittel Sollwert ± 0,1 g/ml 75 % der Masse ± 2 % der Masse ± 3 % der Masse Vergleichsspektrum ± 1 % der Masse 0,25 % der Masse aromatische Kohlenwasserstoffe 1 % der Masse halogenierte Kohlenwasserstoffe 0,05 % der Masse Benzol 0,1 % der Masse organische Lösemittel in wasserverdünnbaren Bodenmarkierungen 5 % der Masse 9

10 Tabelle 7: Markierungsmaterial Kaltplastikmasse Eigenschaft Anforderungsklasse und Einheit Tagessichtbarkeit weiß LF 6 β 0,80 gelb LF 2 β 0,50 blau β 0,20 orange β 0,10 Farbe Normfarbwert-Anteile x und y gemäß Tabelle 5 Lagerbeständigkeit Note 3 Alkalibeständigkeit nach ÖNORM EN 1871 Zeitdauer bis zur 30 min Befahrbarkeit Viskosität Sollwert ± 20 % Dichte Sollwert ± 0,1 g/ml Topfzeit Lt. Herstellerangabe Festkörperanteil 97% Bindemittelanteil ± 3 % der Masse Pigment- und ± 3 % der Masse Füllstoffanteil Bindemitteltyp Vergleichsspektrum Titandioxidanteil ± 1 % der Masse Glasperlenanteil ± 3 % der Masse Bleigehalt 0,25 % der Masse chemische Analyse der Lösemittel aromatische Kohlenwasserstoffe 1 % der Masse halogenierte Kohlenwasserstoffe 0,05 % der Masse Benzol 0,1 % der Masse 10

11 Tabelle 8: Markierungsmaterial Heißplastik Eigenschaft Anforderungsklasse und Einheit Tagessichtbarkeit weiß LF 6 β 0,80 gelb LF 2 β 0,50 Farbe Normfarbwert-Anteile x und y gemäß Tabelle 2 der ÖNORM EN 1871:2000 Erweichungspunkt SP 2 80 C Alkalibeständigkeit nach ÖNORM EN 1871 Hitzebeständigkeit Normfarbwert-Anteile x und y gemäß Tabelle 2 der ÖNORM EN 1871:2000 β max. 0,10 Dichte Sollwert ± 0,1 g/ml Erweichungspunkt ± 10 C Bindemittelanteil ± 2 % der Masse Pigment- und ± 3% der Masse Füllstoffanteil Bindemitteltyp Vergleichsspektrum Titandioxidanteil ± 1 % der Masse Glasperlenanteil ± 3 % der Masse Bleigehalt 0,25 % der Masse halogenhaltige 0,05 % der Masse Kohlenwasserstoffe Tabelle 9: Markierungsmaterial - Retroreflexmaterialien/ Glasperlen Tabelle 10: Markierungsmaterial -Griffigkeitsmittel Eigenschaft Anforderungsklasse und Einheit Brechungsindex Klasse A n 1,5 Dichte 2,40 g/ml bis 2,60 g/ml Chem. Beständigkeit kein Schleier oder Trübung Qualitätsanforderung 20 % fehlerhafte Glasperlen 3 % kantige artfremde Partikel Oberflächenbehandlung 80 % behandelte Perlen Korngröße nach Angabe des Herstellers Eigenschaft Griffigkeitsmittel Art Griffigkeitsmittel Korngröße Anforderungs klasse und Einheit Laut Angabe des Herstellers Laut Angabe des Herstellers Tabelle 11: Markierungsmaterial Nachstreumittelgemisch Eigenschaft der Beimengung Anteil Perlen Anteil Griffigkeitsmittel Anteil Härter Korngröße des Gemisches Anforderungs klasse und Einheit + 3% der Masse + 3% der Masse + 3% der Masse Laut Angabe des Herstellers 11

12 Tabelle 12: Markierungsmaterial Vorgefertigte Bodenmarkierungen Eigenschaft Tagessichtbarkeit Farbe Nachtsichtbarkeit dauerhaft Anforderungsklasse und Einheit dauerhaft verwendet weiß B 5 β 0,60 gelb B 3 β 0,40 vorübergehend verwendet weiß B 6 β 0,70 gelb B 3 β 0,40 orange β 0,10 Q d 130 Normfarbwert-Anteile x und y gemäß Tabelle 5 weiß R 5 R L 300 gelb R 4 R L 200 Nachtsichtbarkeit temporär Weiß und gelb R 5 R L 300 orange R 3 R L 150 Griffigkeit S1 SRT 45 Bleigehalt 0,25 % der Masse chemische Analyse des Lösemittels (Kleber) aromatische Kohlenwasserstoffe 1 % der Masse halogenierte Kohlenwasserstoffe 0,05 % der Masse Festkörperanteil des Klebers Benzol 0,1 % der Masse gemäß Angabe des Herstellers ± 3 % der Masse 12

13 Anhang C MERKBLATT ZUR ERLANGUNG EINER E I N S A T Z F R E I G A B E FÜR BODENMARKIERUNGSSYSTEME DURCH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, INNOVATION UND TECHNOLOGIE (BMVIT, GRUPPE STRASSE): V o r g a n g s w e i s e : 1.) Schriftliche Antragstellung an das BMVIT: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Sektion II, Abt. ST 2 Stubenring 1 A-1011 Wien durch den Materialhersteller bzw. durch einen bevollmächtigten Vertreter. Bekanntgabe des bevollmächtigten Ansprechpartners oder dessen Vertreters. 2.) Dieser Antrag hat zu enthalten: genaue Produktbezeichnung, Materialart (z. B.: Farbe, Kalt- bzw. Spritzplastik, etc.) und Applikationsmethode, bei nichtvorgefertigten Materialien die Bezeichnung des Nachstreumittels, der Korngröße und die Art der Nachbehandlung; Nassschichtdicke und Menge des Nachstreumittels; Markierstoffklasse gemäß ONR 22440; Sicherheitsdatenblatt und technisches Merkblatt; Bestätigung über den Abschluss eines Fremdüberwachungsvertrages mit einer akkreditierten, österreichischen Prüfanstalt (z. B. Technisches Zentrum an der Höheren Bundes-, Lehr- und Versuchsanstalt für chemische Industrie, Rosensteingasse 79, 1170 Wien) mit Angabe der Produktbezeichnung des zur Einsatzfreigabe beantragten Produktes; Laboruntersuchung einer akkreditierten, österreichischen Prüfanstalt (Analysebericht) gemäß ONR 22441; Nachweis der Zertifizierung des Materialherstellers und des Antragstellers gemäß des Qualitätsmanagementsystems nach EN ISO

14 3.) Die Freilandprüfung erfolgt erst nach Vorlage eines positiven Analyseberichtes der Prüfanstalt. Für diese Freilandprüfung ist das nachfolgend dargestellte Prüffeld lt. ONR anzulegen: Messbereiche Die Prüfstrecke wird vom BMVIT und der Prüfanstalt festgelegt. Die Aufbringung der Bodenmarkierungsmaterialien muss in Übereinstimmung mit den für das Material vorgesehenen Verarbeitungsmethoden erfolgen. Für die fach- und anwendungsgerechte Applikation hat der Antragsteller zu sorgen. (sh. auch technisches Merkblatt des Herstellers) Bei der Applikation sind Leergebinde (ca. 1 kg) zwecks Musterziehung für die Identitätskontrolle in ausreichender Menge beizustellen. Die Absicherung der Freilandprüfstrecke erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Straßenmeisterei auf Kosten des Antragstellers. Die Anträge für den Verlegetermin sind im Frühjahr bis 15. März d. J., im Herbst bis 15. August d. J. beim BMVIT einzubringen. 14

15 4.) Beurteilung der Freilandprüfung gemäß ONR 22441: Für die Markierstoffklassen A, B, C bzw. D werden folgende Beurteilungen (jeweils im mittleren, im vorigen Bild schwarz dargestellten, Drittel des Prüfstreifens) vorgenommen: Erstprüfung zwischen dem 7. und 21. Tag nach Applikation mit Verkehrsbelastung, Zweitprüfung erfolgt 6 Monate nach Applikation mit Verkehrsbelastung, Drittprüfung erfolgt 12 Monate nach Applikation mit Verkehrsbelastung, und für die Markierstoffklasse D erfolgt die Viertprüfung 18 Monate nach Applikation mit Verkehrsbelastung. Die mindestens vorhandene Restfläche aller Prüfstreifen muss 95 % betragen. Markierstoffklasse Liegedauer [Mo] zu Messwerte applizierende aus den P r ü f s t r e i f e n A 1, 2 B 1) 12 1, 2, 3, 4 3, 4 C D 18 (incl. 2 5, 6, 7, 8 Winterperioden) Temporäre Bodenmarkierungen 1) 3 2) 1, 2, 3, 4 1, 2 1) Die nicht gemessenen Prüfstreifen werden nur zur Bewertung der Haltbarkeit herangezogen. 2 ) Die Beurteilung erfolgt im ersten und dritten Monat nach der Verlegung. Entscheidend für die Beurteilung des Prüffeldes ist der gemittelte Wert aller gemessenen Daten gleicher Anforderung, wobei pro Prüfstreifen für die Tagessichtbarkeit 3 Einzelmessungen, für die Nachtsichtbarkeit 5 Einzelmessungen, und für die Griffigkeit 5 Einzelmessungen aufzunehmen sind. Werden auf einem Prüfstreifen Messwerte ermittelt, die erheblich von den gemittelten Werten der anderen Prüfstreifen abweichen, so sind diese gesondert anzuführen und zu begründen (z. B. Bremsspur, Ölspur, etc.). 15

16 5.) Einsatzfreigabe seitens des BMVIT gemäß ONR 22441: Nach positiv absolvierter Freilandprüfung erfolgt in Verbindung mit dem Analysebericht eine auf 5 Jahre befristete Einsatzfreigabe für das betreffende Markierungsmaterial mit genauer Angabe von: Produktbezeichnung des Markierungsmaterials, Produktbezeichnung und Menge des Nachstreumittels incl. Angabe der Korngröße und Art der Nachbehandlung des Nachstreumittels, und Markierstoffklasse gemäß ONR und Nassschichtdicke. In begründeten Ausnahmefällen kann die 5-jährige Befristung der Einsatzfreigabe bis zu 6 Monaten überschritten werden (z. B. schlechte Witterungsverhältnisse für den Praxisnachweis, etc.). Die Einsatzfreigabe / technische Zulassung stellt das Ergebnis eines Ermittlungsverfahrens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie dar. Dieser Eignungs- bzw. Verwendungsnachweis dient Zwecken der Wirtschaftsverwaltung des Bundes und kann bei Änderung normativer Voraussetzungen sowie einschlägiger, gesetzlicher Grundlagen (Arbeitsschutz und Umweltschutzbestimmungen, Chemikaliengesetz, etc.) jederzeit aufgehoben werden. Bodenmarkierungssysteme mit gültiger Einsatzfreigabe/technischer Zulassung, ein Herstellerverzeichnis, und das Arbeitspapier der Österreichischen Forschungsgemeinschaft Straße und Verkehr Merkblatt zur Auswahl von Bodenmarkierungsmaterialien sind der auf der homepage des BMVIT unter ==>> Verkehr - Straße - Verkehrstechnik - Bodenmarkierungen oder gelistet. Bei Anbotslegungen ist die Geschäftszahl der Einsatzfreigabe, der Nachweis eines gültigen Fremdüberwachungsvertrages, und ein vom Materiallieferanten unterfertiges technisches Merkblatt, welches nicht älter als 1 Monat ist, beizulegen. 16

17 6.) Verlängerung der Einsatzfreigabe: Für die Verlängerung der Einsatzfreigabe kann 6 Monate vor Ablauf ein schriftlicher Antrag unter Beilage eines aktuellen Analyseberichtes gemäß ONR (nicht älter als 6 Monate) und eines Praxisnachweises mit positiver Einhaltung der aktuellen Grenzwerte von Tagessichtbarkeit, Nachtsichtbarkeit, Griffigkeit, und Haltbarkeit gemäß ÖNORM B 2440 gemessen mit den jeweils aktuellen Meßmethoden, beim BMVIT eingereicht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Antrag auf Verlängerung der Einsatzfreigabe auch früher gestellt (z. B. Einsatz von Spezialperlen, Bodenmarkierungssysteme, welche nicht jährlich verlegt werden, etc.) werden. Kann jedoch keine Praxisbewährung nachgewiesen werden, muss ein neues Prüffeld lt. ONR angelegt werden. Aufgrund von Anwendungserfahrungen, Änderung einschlägiger, gesetzlicher Grundlagen u. dgl. behält sich das BMVIT Abänderungen dieses Merkblattes vor. Stand: Jänner 2005, Ritzal. Dieses Merkblatt (Stand: Jänner 2005, vs. 2.0) ersetzt die Merkblätter Stand: August 2001, sowie Stand: April

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