Anwendung der ThürVwKostOVerm
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- Ralf Peters
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1 Anwendung der ThürVwKostOVerm Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen ()
2 ThürVwKostOVerm
3 ThürVwKostOVerm Wesentliche Änderungsgründe: Berücksichtigung der neuen Rechtslage Anpassung an die Preisentwicklung Zusammenfassung der bisher getrennten Kostenordnungen für Landesvermessung und Liegenschaftskataster Einführung der AdV-Gebührenrichtline für Geobasisdaten
4 ThürVwKostOVerm Neue Grundsätze und Vorgehensweisen: Begriffsdefinitionen Abmarkungen auf Antrag Gebäudeeinmessung nur für den Auftrag des LK bedeutsame Gebäude Unschädlichkeitszeugnisse Amtlicher Lageplan
5 ThürVwKostOVerm Anpassung an die Preisentwicklung: Grundlegende Überarbeitung Kostenordnung mit umfangreichen Datenerhebungen im Jahr 2003 im Zusammenhang Umsetzung Reform Verbraucherpreisindex 2003: 96,9 Verbraucherpreisindex 2009: 106,5 (Juni) Differenz nach Indexpunkten: 9,6 Differenz in Prozent: 9,91
6 ThürVwKostOVerm Berücksichtigung bei den Vermessungsarten: Zerlegung und Grenzwiederherstellung je 5 % für Abmarkungen und Staffelwerte Lang gestreckte Anlagen nur Abmarkungen Gebäudeeinmessung volle Berücksichtigung Zeitgebühren volle Berücksichtigung
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8 ThürVwKostOVerm Auszug aus den Abschnitten 1 bis 8 des VwKostVerz
9 ThürVwKostOVerm Verwaltungskostenverzeichnis: 9. Bereitstellung von Vermessungsunterlagen 10. Vermessungsleistungen 11. Übernahme von Liegenschaftsvermessungen und Bodenordnungsverfahren 12. Sonstige öffentliche Leistungen 13. Gebühren nach dem Zeitaufwand 14. Auslagen
10 ThürVwKostOVerm 9. Bereitstellung von Vermessungsunterlagen weitestgehende Beibehaltung der bisherigen Bestimmungen redaktionelle Anpassungen
11 ThürVwKostOVerm 10.Vermessungsleistungen Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung Abmarkungen Festbetrag 25 Amtliche Lagepläne zum Bauantrag (grundlegende Umstellung) Gebäudeeinmessung (Reduzierung der Ermäßigungsstufen von drei auf eine) Liegenschaftsneuvermessungen (Rahmengebühr 4000 bis 9000 je Hektar)
12 ThürVwKostOVerm 11.Übernahme weitestgehende Beibehaltung der bisherigen Bestimmungen redaktionelle Anpassungen
13 ThürVwKostOVerm 12.Sonstige öffentliche Leistungen Gebühren für die Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses wurden aufgenommen weitestgehende Beibehaltung der bisherigen Bestimmungen für Beglaubigungen, Bescheinigungen, Auskünfte
14 ThürVwKostOVerm 13. Gebühren nach dem Zeitaufwand weitestgehende Beibehaltung der bisherigen Bestimmungen mit Anpassung an die Preisentwicklung (+ 10 %)
15 ThürVwKostOVerm 14. Auslagen weitestgehende Beibehaltung der bisherigen Bestimmungen
16 Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der ThürVwKostOVerm () Die Entwurfsfassung mit Stand liegt Ihnen vor. Der Abstimmungsprozess zur Einholung der notwendigen Zustimmungen ist eingeleitet.
17 Der Entwurf orientiert sich an der bisherigen Struktur der Anwendungsregelungen zur ThürVwKostOLVerm ThürKostOKat und berücksichtigt die bewährten Grundsätze. Ergänzend wurden verschiedene Punkte aus dem Frage-Antwort-Katalog (FAQ) zur Klarstellung mit aufgenommen
18 Wesentliche Änderungen/Ergänzungen: Kostenschätzungen Bereitstellung von Vermessungsunterlagen Vermessungsleistungen Amtliche Lagepläne Liegenschaftsneuvermessungen
19 Neu bei Kostenschätzungen: voraussichtliche Abmarkungen und Auslagen sind nicht als Pauschalbetrag anzusetzen im Text der Kostenschätzung ist ein Hinweis aufzunehmen, dass pro Abmarkung eine Gebühr von 25 zuzüglich der tatsächlichen Kosten des notwendigen Abmarkungsmaterials zu berechnen ist bei Lageplänen zum Bauantrag sind immer alle drei möglichen Abrechnungsstufen anzugeben.
20 Bereitstellung von Vermessungsunterlagen: In Einzelfällen kann von einem Kostenvorschuss abgesehen werden. Die Ausnahme ist insbesondere gedacht für Gebäude mit einem Rohbauwert bis Hier würde der für die Übernahme abzurechnende Restbetrag lediglich 2,50 betragen => unverhältnismäßiger Aufwand für die Gebührenerhebung. Bitte daher bei Anträgen auf Vorbereitung von Vermessungsunterlagen zu Gebäudeeinmessungen den voraussichtlichen Rohbauwert angeben
21 Bereitstellung von Vermessungsunterlagen: Antragsdefinition Grundsatz: Eine Vermessungsart und ein Flurstück Ausnahme: Mehrere benachbarte Flurstücke eines Eigentümers oder Austausch der entstehenden Teilflurstücke unterschiedlicher Eigentümer (Splitterflächen) Zur Klarstellung wurde die Antragsdefinition um eine weitere Voraussetzung ergänzt: Ein räumlicher Zusammenhang muss gegeben sein, d.h. wenn eine zusammenhängende Grenzuntersuchung möglich ist.
22 Bereitstellung von Vermessungsunterlagen: bei Grenzanzeigen, die zu Grenzwiederherstellungsverfahren erweitert wurden, ist die Vorbereitungsgebühr als vereinahmter Vorschuss bei der Übernahme zu verrechnen (aus FAQ) der telefonischen Auskunft über die Qualität der Koordinaten für Zwecke der Lageplanerstellung nach BauPrüfVO wird die Datenabgabe per zur Verwaltungsvereinfachung gleichgestellt.
23 Vermessungsleistungen: für Bodenordnungsverfahren: Der Umring ist als Grenzwiederherstellungsverfahren und die Übertragung der im Bodenordnungsverfahren entstandenen Grenzen ist als sonstige Liegenschaftsvermessung abzurechnen (aus FAQ)
24 Vermessungsleistungen: Nachträgliche Antragsänderungen: Werden vom Antragsteller zu vertretende Zusatzleistungen erbracht (z. B. Verschiebungen der geplanten neuen Grenzen) ist der damit verbundene Aufwand nach Nr. 13 als Zeitgebühr abzurechnen. (aus FAQ)
25 Vermessungsleistungen: Abmarkung für beteiligte Grundstücksnachbarn: Bei festzustellenden bzw. wiederherzustellenden Grenzen für die keine Abmarkung beantragt wurde, kann auch der zu beteiligende Nachbar einen Ergänzungsantrag stellen. Dies ist als Antragserweiterung anzusehen. Voraussetzung: Das Einbringen der Grenzmarke ist im Verfahrensgang ohne Zusatzaufwand möglich (vor der Anhörung der Beteiligten)
26 Vermessungsleistungen: Grenzwiederherstellungsverfahren: In der Staffel C wurde eine Klarstellung zur Grenzlänge in der Anmerkung 2 vorgenommen. (Ansatz der Grenzlänge auch für zwischenliegende nicht beantragte Grenzpunkte) Anwendungshinweis: Die kürzeste Verbindung ist anzusetzen.
27 Vermessungsleistungen: Gebäudeeinmessung: Die Gebühren für Sammeleinmessungen sind dann anzusetzen, wenn die Gebäude auf mehreren unmittelbar benachbarten Flurstücken stehen. (wie bisher bereits bei Reihenhäusern)
28 Vermessungsleistungen: Liegenschaftsneuvermessungen: Der in der Kostenordnung vorgegebene Gebührenrahmen in Höhe von 4000 bis 9000 soll in Abhängigkeit von der Flurstücksdichte und der Qualität des Liegenschaftsnachweises ausgefüllt werden. Entsprechende Hinweise sind in der Anlage 6 aufgeführt.
29 Vermessungsleistungen: Beglaubigung der katasterrechtlichen Angaben zu Lageplänen nach BauPrüfVO: Verfahrensänderung wegen Reduzierung der bauaufsichtlichen Anforderungen an den Mindestinhalt => nur noch katasterrechtliche Angaben sind hoheitliche Aufgabe In Abhängigkeit von der Qualität des Katasternachweises sind 3 Varianten möglich
30 Variante 1: Für das Antragsgrundstück liegen Koordinaten in verlässlicher Qualität vor: Erteilung eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte mit amtlicher Bestätigung ALK für Planungszwecke geeignet Gebühr: 50 nach Nr zuzüglich der Gebühr für den jeweiligen Auszug keine Gebühr für die Vorbereitung
31 Variante 2: Es liegen keine verlässliche Koordinaten vor, die Grenzen sind aber nach dem Katasternachweis kontrolliert berechenbar: Berechnung der Grenzen Aufbereitung als Amtlicher Lageplan Gebühr: 30 % der Staffel C 60 Gebühr für die Vorbereitung
32 Variante 3: Es liegen keine verlässliche Koordinaten vor und die Grenzen sind nach dem Katasternachweis auch nicht kontrolliert berechenbar, es wird eine örtliche Vermessung erforderlich: Vermessung und Berechnung der Grenzen Aufbereitung als Amtlicher Lageplan Gebühr: 60 % der Staffel C 60 Gebühr für die Vorbereitung
33 Beantwortung von vorliegenden Fragen: Kostenschätzungen Angabe zu erwartende Auslagen als prozentualer Anteil (5 % bei Zerlegungen und 2 % Grenzwiederherstellungen) => Nicht mehr praktikabel! Herstellungskosten bzw. Rohbaukosten bei Gebäuden berücksichtigen die Umsatzsteuer nicht
34 Beantwortung von vorliegenden Fragen: Es liegt kein Bodenrichtwert vor Nach Anmerkung 1 zur Staffel B der Kostenordnung ist dann ein benachbarter bzw. ein vergleichbarer Wert zugrunde zu legen => sachverständiges Ermessen! Sonderungen Die Grundsätze für Zerlegungen gelten sinngemäß (z.b. Rest durch Abzug)
35 Beantwortung von vorliegenden Fragen: Günstigerprüfung nach FAQ III Nr. 9 Prüfung welche Abrechnungsvariante bei Anwendung des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes zur Anwendung kommen soll (Zerlegung oder lang gestreckte Anlage) Nicht in den Anwendungserlass übernommen => nicht mehr anzuwenden!
36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Quelle: Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) Vom 29. Januar 2010
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