Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Erwerb von Tickets für und den Zutritt zur Veranstaltung Red Bull Crashed Ice Munich 2011

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Erwerb von Tickets für und den Zutritt zur Veranstaltung Red Bull Crashed Ice Munich 2011 Der Erwerb und die Nutzung der Eintrittskarten zu der Veranstaltung Red Bull Crashed Ice Munich 2011, nachfolgend Tickets genannt, unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und für den Vorverkauf über und die örtlichen Vorverkaufsstellen ergänzend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der München Ticket GmbH. Zum Erwerb und zur Nutzung der Tickets sind alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren. Veranstalter des Red Bull Crashed Ice Munich 2011 ist Red Bull Deutschland GmbH (nachfolgend Red Bull), Osterwaldstrasse 10, München. Red Bull ist Vertragspartner des Karteninhabers. Im Vorverkauf erfolgen die Bestellung von Tickets, die Abwicklung des Ticketverkaufs sowie die eventuelle Erstattung von Entgelten über die München Ticket GmbH und ihre angeschlossenen Vorverkaufsstellen. Achtung: Widerrufs- und Rückgaberecht Nach 312 b III Nr. 6 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unterfällt die Ticketbestellung im Internet für eine Freizeitveranstaltung wie das Red Bull Crashed Ice Munich 2011, die an einem bestimmten Termin stattfindet, nicht den Regeln über Fernabsatzverträge. Es besteht daher kein zweiwöchiges Widerrufsund Rückgaberecht. Alle Bestellungen sind daher endgültig und verbindlich. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Die Geltendmachung von weiteren gesetzlichen Widerrufs-, Gewährleistungs-, und Anfechtungsrechten bleibt unberührt. Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Rücknahme von Tickets oder die Erstattung von Eintrittsgeldern erfolgt im Einzelfall nur aus Kulanz und liegt in der freien Entscheidung von Red Bull. Abhanden gekommene oder zerstörte Tickets können aus Sicherheitsgründen nicht ersetzt werden. Bei einer Verlegung der Veranstaltung behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Gleiches gilt im Falle des Abbruchs der Veranstaltung, sofern sie zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt wird. Kann ein Ticketinhaber eine verlegte oder wiederholte Veranstaltung nicht besuchen, so erhält er den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Originaltickets erstattet, soweit Red Bull an der Verlegung oder dem Abbruch ein Verschulden trifft. Die Veranstaltung gilt als durchgeführt und damit nicht als abgebrochen, sobald die Auftaktrunde (in der Regel mit 64 Startern in Heats zu 4 Athleten) stattgefunden hat.

2 Wir die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Ticketinhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Originaltickets erstattet. Bitte auch hier die AGB der München Ticket GmbH beachten, welche zusammen mit den Vorverkaufsstellen allein die Erstattung für im Vorverkauf verkaufte Tickets vornimmt. Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten Nutzung. Dem Ticketinhaber ist es nicht gestattet, das Ticket ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Red Bull gewerblich zu veräußern, Tickets ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Red Bull für sonstige kommerzielle Zwecke, wie unter anderem zur Vermarktung, Werbung, als Gewinn in einem Wettbewerb oder Preisausschreiben oder als Teil eines Reisepakets, zu verwenden, das Ticket in Auktionen, auch im Internet, zum Kauf anzubieten, das Ticket privat zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten Preis zuzüglich anteiliger Transaktionskosten (Versandkosten, Vorverkaufsgebühr, Systemkosten) privat weiterzugeben. Bei jeder Weitergabe des Tickets hat der Ticketinhaber den neuen Ticketinhaber auf die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und derjenigen der München Ticket GmbH ausdrücklich hinweisen und sie ihm auszuhändigen. Veräußert oder nutzt ein Ticketinhaber ein Ticket im vorgenannten Sinne in unstatthafter Weise, kann Red Bull das Ticket sowie weitere von dem Ticketinhaber erworbene Tickets, auch elektronisch, sperren und dem neuen wie den vorherigen, unstatthaft handelnden Ticketinhabern den Zutritt zu der Veranstaltung entschädigungslos verweigern sowie sie nach erfolgtem Zutritt von dem Veranstaltungsgelände verweisen. Im Fall eines solchen Verstoßes gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann Red Bull die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 3.000,00 verlangen. Weitergehende Ansprüche, auch Schadenersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit einem gültigen Ticket zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepaß, Führerschein) erlaubt. Bei ermäßigten Tickets ist ein zur entsprechenden Ermäßigung berechtigender mitzuführen und Ausweis vorzulegen. Das Ticket ist auch auf dem Veranstaltungsgelände jederzeit dem Inhaber des Hausrechts, dem Veranstalter oder einem von ihnen Beauftragten auf Verlangen zusammen mit den Ausweisen vorzulegen. Mit Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert das Ticket seine Gültigkeit. Auf dem Veranstaltungsgelände ist den Anweisungen der Polizei, des Inhabers des Hausrechts, des Veranstalters und des Ordnungsdienstes Folge zu leisten. Die

3 Hausordnung ist zu beachten. Personen, die alkoholisiert sind, unter Drogeneinfluß stehen, sich vermummen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, ist die Anwesenheit auf dem Veranstaltungsgelände untersagt. Sie können des Geländes verweisen werden wie ihnen bereits der Zutritt zum Gelände verweigert werden kann. Es ist verboten, die nachfolgenden Gegenstände mitzuführen Waffen, Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzenden und leicht entzündbare Substanzen, Spraydosen Flaschen, Dosen, Becher, Krüge, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen, Bengalische Feuer und andere pyrotechnische Gegenstände, sperrige Gegenstände, alkoholische Getränke jeder Art, illegale Drogen, Tiere (ausgenommen Blindenhunde), mechanisch oder elektrisch betriebene Geräte zur Geräuscherzeugung, wie etwa Megaphone und Hupen, Laser Pointer, Photoapparate (ausgenommen für die private Nutzung und dann auch nur mit einem Satz Ersatzbatterien oder Ersatzakkus), Videokameras oder andere Geräte zur Ton- und Bildaufzeichnung; alle Geräte zur gewerblichen Übertragung und Verbreitung von Ton, Bild, Beschreibungen und Ergebnissen des Events über das Internet oder andere Medien; sonstige Gegenstände, wenn sie andere Besucher, Athleten oder Offizielle zu beeinträchtigen können, werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Fahnen, Schilder, Symbole und Flugblätter, rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsextremistisches, nationalsozialistisches, sexistisches und politisches Werbe- und Propagandamaterial und menschenverachtende, rassistische, fremdenfeindliche, politisch-extremistische, obszön anstößige oder provokativ beleidigende oder rechtsradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten sowie rechtsextremistische Handlungen, insbesondere das Zeigen und Verwenden nationalsozialistischer Parolen und Gesten, vorzunehmen. Ein Verstoß gegen die Hausordnung und diese Verbote kann zur entschädigungslosen Einziehung oder Sperrung des Tickets und zum Verlust der Zutrittsberechtigung führen.

4 Jeder Ticketinhaber und Besucher weiß, daß durch den Besuch der Veranstaltung ein Recht am eigenen Bild betroffen ist und willigt unwiderruflich ein, daß von ihm während des Besuchs der Veranstaltung Red Bull Crashed Ice Munich 2011 unentgeltlich Foto-, Film- und Tonaufnahmen hergestellt werden. Red Bull darf diese Aufnahmen, auch im Zusammenhang räumlich und zeitlich unbegrenzt und ohne Beschränkung auf einen bestimmten Zweck in alle bekannten und erst zukünftig bekannt werdenden Medien nutzen, insbesondere senden, wiedergeben oder Dritten anderweitig zugänglich machen, vervielfältigen, verbreiten, bearbeiten, speichern und diese Rechte auf Dritte übertragen. Dies schließt insbesondere aber nicht nur die Wiedergabe auf Displays, die Fernseh- und die Internetausstrahlung ein. 23 Abs. 2 KunstUrhG bleibt unberührt. Besuchern der Veranstaltung ist es nicht gestattet, Ton, Photos, Videos, Beschreibungen oder Ergebnisse der Veranstaltung aufzunehmen und/oder zu übertragen, soweit dies nicht zu allein privaten und nicht öffentlichen und nicht kommerziellen Zwecken erfolgt. In keinem Falle ist die Verbreitung und/oder Wiedergabe von Ton-, Photo-, Film- oder Videoaufnahmen der Veranstaltung oder Teilen der Veranstaltung über das Internet, das Radio, das Fernsehen, über Datenträger (z.b. DVDs, CD-Roms usw.) oder andere, auch zukünftig erst entstehende Medien oder die Unterstützung von Dritten bei solchen Aktivitäten gestattet. Jeder Besucher der Veranstaltung Red Bull Crashed Ice Munich 2011 erkannt an, daß das Betreten des Veranstaltungsgeländes auf eigene Gefahr erfolgt und verzichtet deshalb auf alle Ansprüche gegenüber Red Bull, den mit ihr verbundenen Unternehmen, ihren Lizenznehmern und -gebern, deren aller Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie dem Inhaber des Hausrechts, soweit diese die Schädigung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist der Schadenersatz auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt in jedem Fall unberührt. Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist München alleiniger Erfüllungsort. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Mit dem Erwerb des Tickets erkennt der Erwerber/Ticketinhaber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die ergänzend geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der München Ticket GmbH als verbindlich an. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die

5 unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am ehesten entspricht und ihn in rechtlich zulässiger Weise ermöglicht. Das gleiche gilt, wenn diese Vereinbarung eine Lücke aufweist, welche die Parteien geschlossen haben würden, wenn sie die Lücke gekannt hätten. Für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, die Bestellungen aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Durchführung der Veranstaltung betreffen, ist das LG München I zuständig. Das Gleiche gilt bei grenzüberschreitenden Verträgen, einem fehlenden allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder der Unbekanntheit des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes im Zeitpunkt der Klageerhebung. Stand:

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