Buchung der Reise/Anforderungen an den Reiseteilnehmer/Vertragsschluss

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1 AGBs Reisebedingungen Bitte lesen Sie nachstehende Reisebedingungen, welche die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Surf Travel and Adventures S.L. (im Folgenden auch Planet Surf oder der Veranstalter genannt) regeln, genau durch. Mit Ihrer Unterschrift/Anmeldung bzw. der Unterschrift/Anmeldung des gesetzlichen Vertreters, oder mit der geleisteten Zahlung bei Buchungen auf elektronischem Weg werden diese Bedingungen voll anerkannt. Buchung der Reise/Anforderungen an den Reiseteilnehmer/Vertragsschluss 1. Abschluss der Reise Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Kunde Planet Surf verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn Planet Surf die Buchung des Kunden schriftlich innerhalb von zwei Wochen bestatigt (zb Buchungsbestatigung als PDF). Eine inhaltliche Abweichung der Reisebestatigung vom Inhalt der ursprünglichen Anmeldung stellt ein neues Angebot dar, an das Planet Surf für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Planet Surf die Annahme durch ausdrückliche Erklarung oder Zahlung des Reisebetrags zustimmt. Für Sonderwünsche, kundenseitige Vertragsbedingungen und den Bestand von mündlichen Nebenabreden liegt die Beweislast des Zustandekommens der Vereinbarung beim Reisenden, wenn nicht zuvor eine schriftliche Bestatigung durch Planet Surf erfolgt ist. Reisebüros treten lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und Planet Surf auf. Zusagen und Nebenabreden der für Planet Surf tatigen Vermittler sind ebenfalls nur nach schriftlicher Bestatigung durch Planet Surf gültig. Surf Travel and Adventures S.L. haftet nicht für diese Vermittlungstatigkeit. 2. Mindestalter Das Mindestalter für die Teilnahme an Reisen von Planet Surf betragt grundsatzlich 18 Jahre (davon ausgenommen sind unsere Junior Surfcamps). Für Reiseteilnehmer, die zu Beginn der Reise das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverstandniserklarung der Erziehungsberechtigten erforderlich und bei der Reiseanmeldung vorzulegen. Das Mindestalter in unseren Junior Surfcamps ist 14 Jahre. 3. Zahlungsbedingungen Um deiner Anmeldung bei Planet Surf Gültigkeit zu verleihen und die Buchung zu bestatigen, muss die Gesamtsumme der angefragten Leistungen spatestens einen Monat vor Campbeginn bezahlt werden. Bei Buchungen ab 30 Tagen vor Reiseantritt sollte umgehend nach Erhalt der Buchungsbestatigung, spatestens aber binnen 5 Werktagen ab dem Tag der Reisebuchung der gesamte Reisepreis überwiesen werden. Alle Bankangaben die für die Durchführung der Transaktion notwendig sind, sind in der Buchungsbestatigung angegeben. Die Buchung wird als gültig erachtet, wenn die Gesamtsumme auf unserem Konto gutgeschrieben wird. Die Zahlungsbestatigung versenden wir per Datenschutz Bei Reisebuchung ist die Angabe persönlicher Daten notwendig. Die auf Grund der Anmeldung erfassten Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Abwicklung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet Seite: 1

2 5. Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen Prospektes bzw. Internetangebotes und aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestatigung. Weichen die Leistungsbeschreibungen in Prospekt/Internetangebot und der Reisebestatigung von einander ab, so werden die Leistungen aus der Buchungsbestatigung geschuldet. Ergibt sich aus einer der vorgenannten Leistungsbeschreibungen, dass einzelne Leistungen oder komplette Reisen Dritter nur vermittelt werden, so erbringen diese die Leistung(en) in eigener Verantwortung. 6. Leistungs- und Preisänderungen 6.1 Planet Surf behalt sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung der Reise bestatigten Preise zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für sie nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile auf Grund von Umstanden erhöhen oder neu entstehen, die von Surf Travel and Adventures S.L. nicht zu vertreten sind: Wechselkurse für die gebuchte Reise; Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerung); Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulassig, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise mehr als vier Monaten liegen. 6.2 Der Reisepreis darf nur um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmaßigen Erhöhungen der in Ziffer 6.1 genannten Preisbestandteile der gebuchten Reise entspricht. Soweit einschlagige Kostenerhöhungen eine Reisegruppe als Einheit betreffen, werden sie zunachst auf die einzelnen Reisenden aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Kunden günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Teilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Planet Surf ist verpflichtet, auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu belegen. 6.3 Planet Surf hat eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich, spatestens am 21. Tag vor Reiseantritt, mitzuteilen. 6.4 Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung einer Entschadigung vom Vertrag zurückzutreten. Alternativ kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus dem Angebot von Planet Surf verlangt werden, sofern der Veranstalter diese ohne Mehrkosten anbieten kann. Rücktritt oder Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich mitgeteilt werden. 7. Rücktritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann Planet Surf spatestens vier Wochen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall ist Planet Surf verpflichtet, den Kunden unverzüglich über das Eintreten der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise zu informieren. Der Kunde kann in diesem Fall die Teilnahme an einer anderen Reise aus dem Angebot des Veranstalters verlangen, sofern diese ohne Mehrkosten von Planet Surf angeboten werden kann. Anderenfalls wird der eingezahlte Reisepreis ohne Abzüge erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Seite: 2

3 6. Rücktritt Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. In diesem Fall kann Planet Surf eine angemessene Entschadigung verlangen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühren ist der Eingang der Rücktrittserklarung (in schriftlicher Form) bei Planet Surf. bis 30. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises pro Person 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises pro Person 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises pro Person 14. bis 08. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises pro Person ab 7. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises pro Person Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rucktrittserklarung: 90% des Reisepreises pro Person. Stichtag für die Fristberechnung ist der Eingang der Rücktrittserklarung. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Der Rücktritt selbst kann grundsatzlich formfrei erfolgen. Der Veranstalter empfiehlt jedoch, dies aus Beweisgründen schriftlich vorzunehmen. Umbuchungen sind grundsatzlich nur durch Rücktritt vom Vertrag zu den oben genannten Konditionen und einer parallelen Neuanmeldung möglich. In Einzelfallen kann ggf. eine Umbuchung gegen eine Umbuchungsgebühr von 25 pro Person vereinbart werden. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung. 7. Rücktritt durch den Veranstalter 7.1 Planet Surf kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig die Reise stört oder gefahrdet, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhalt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Planet Surf, so behalt sie den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungstragern gutgebrachten Betrage. 7.2 Ohne Einhaltung einer Frist bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, wenn dieser trotz schriftlicher Mahnung und Hinweis auf das Rücktrittsrecht seinen Verpflichtungen nicht unverzüglich nachkommt. 7.3 Wenn die Gründe der Absage weder von Surf Travel and Adventures S.L., noch von anderen Leistungstragern zu vertreten sind, oder wenn der Reise Hindernisse entgegenstehen, die von Planet Surf nicht oder nur unter unverhaltnismaßig hohen Kosten beseitigt werden können. In diesen Fallen werden alle geleisteten Zahlungen ohne Abzug unverzüglich erstattet. 7.4 Wenn die Reise wegen außergewöhnlicher, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Umstande (z.b. Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefahrdet oder beeintrachtigt wird, können beide Seiten den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Für bereits erbrachte Leistungen oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen kann Planet Surf den anteiligen Reisepreis verlangen. 8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, oder auf der Reise aus sonstigen Gründen, nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes. Kann eine Teilleistung (Sportangebote; Ausflüge u. a.) witterungsbedingt nicht oder nur teilweise Seite: 3

4 erbracht werden, begründet auch das keinen Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung des anteiligen Reisepreises, es sei denn, Panet Surf sind durch den Ausfall Kosten erspart worden. Teilnehmer die Surfkurse auf Fuerteventura buchen, sind selbst dafür verantwortlich, bei der Buchung Sorge zu Tragen, dass sie die richtige Anzahl an Kurstagen wahlen. Planet Surf weißt ausdrücklich darauf hin, dass am Wochenende auf Fuerteventura KEINE Surfkurse stattfinden. Planet Surf ist es unmöglich, alle Buchungen dahingehend auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Des weiteren weißt der Veranstalter darauf hin, dass Surfkurse an An- und Abreisetagen aus logistischen und zeitlichen Gründen nicht immer möglich sind. Planet Surf erstattet keine Kosten, die auf Grund etwaiger Fehlbuchungen (Kurseinheiten die auf Wochenenden fallen) von Seiten des Kunden entstehen. Allenfalls kann eine Gutschrift in Form von Surfeinheiten erfolgen. 9. Rechte und Pflichten der Reiseleitung Die jeweilige Reiseleitung oder Campleitung von Planet Surf ist wahrend der Reise beauftragt, Mangelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Sie ist nicht befugt oder bevollmachtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Surf Travel and Adventures S.L. anzuerkennen oder derartige Anspruchstellungen entgegenzunehmen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Surf Travel and Adventures S.L. (zb bei höherer Gewalt) kann auch durch die Reiseleitung oder Campleitung für Planet Surf ausgesprochen werden, diese Personen sind insoweit durch Planet Surf bevollmachtigt. 10. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Planet Surf kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhaltnismaßigen Aufwand erfordert. Leistet Planet Surf nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe verweigert wird oder sofortige Abhilfe durch besonderes Interesse des Reisenden geboten ist. Für die Dauer einer nicht vertragsgemaßen Reiseleistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfallt, soweit der Reisende es schuldhaft unterlasst, den Mangel anzuzeigen. Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeintrachtigt oder ist deshalb dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, vom Reiseveranstalter verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Abhilfeverlangen und Mangelanzeige betreffend von Planet Surf veranstalteten Reisen sind an die Reiseleitung oder Campleitung zu richten. Soweit möglich und zumutbar sind sie an Surf Travel and Adventures S.L. direkt (Kontaktdaten am Ende der Bedingungen) zu richten. 11. Haftungsbeschränkungen von Surf Travel and Adventures S.L. Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reisenden auf Schadenersatz für Schaden, die nicht Körperschaden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis beschrankt, soweit a)ein Schaden des Reisenden weder grob fahrlassig noch vorsatzlich herbeigeführt wird oder b)planet Surf für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungstragers einzustehen hat. Die Haftung von Planet Surf gegenüber dem Reisenden auf Schadenersatz wegen unerlaubter Seite: 4

5 Handlung wird, soweit sie nicht Körperschaden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlassigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Reisenden beschrankt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepack nach dem Montrealer Ubereinkommen bleiben von der Beschrankung unberührt. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschrankt, soweit aufgrund internationaler Ubereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungstrager zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschrankt ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden oder in der Reiseausschreibung oder Bestatigung als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Die Haftung von Planet Surf beschrankt sich in diesen Fallen auf die sorgfaltige Auswahl des Drittunternehmens, nicht aber auf die Leistungserbringung. Jegliche Kosten/Beeintrachtigungen, die ohne Verschulden des Veranstalters, z.b. durch Zeitverschiebungen, Staus, technische Defekte, menschliches Versagen, Grenzabwicklungen u.v.a. entstehen, werden vom Reiseveranstalter nicht erstattet. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schaden, die dem Reisenden durch höhere Gewalt, Kriegsereignisse oder Terroranschlage entstehen. Planet Surf haftet nicht für Aussagen, die durch Vermittler getatigt wurden und nicht schriftlich durch Planet Surf bestatigt wurden. Planet Surf haftet nicht für Reisebeschreibungen in Internetportalen von Reisevermittlern oder Eigenausschreibungen von Reisevermittlern, wenn diese nicht ausdrücklich schriftlich von Planet Surf genehmigt wurden. 12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Diese Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages bzw. der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages bzw. der gesamten Reisebedingungen zur Folge. 13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Planet Surf unterrichtet Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Anderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt die zustandige Botschaft Auskunft. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.b. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. 14. Anspruchsstellung, Ausschlussfrist, Verjährung 14.1 Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen muss der Reisende innerhalb einen Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise Planet Surf gegenüber unter der am Ende der Bedingungen angegebenen Adresse geltend machen. Nur bei unverschuldeter Fristversaumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich Die in Ziffer 14.1 bezeichneten Ansprüche des Reisenden verjahren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschaden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlassigkeit beruhen, betroffen sind. Solche vertraglichen Ansprüche verjahren in zwei Jahren. Die Verjahrung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. 15. Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung Die Ausschreibung kann nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen und Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt Seite: 5

6 vorkommen. Anderungen der Ausschreibung bleiben daher bis zu der auf den Vertragsschluss gerichteten Erklarung der Surf Travel and Adventures S.L. vorbehalten. SONSTIGES Fotos deines Aufenthaltes bei Planet Surf Camps können zu Promotions- und Werbezwecken wie Web-Seiten, Flyer, Broschüren etc. verwendet werden. Jeder Teilnehmer hat Campaufgaben zu übernehmen: z.b. einmal die Woche dem Küchenteam bei der Zubereitung der Mahlzeiten zu helfen, das Küchengeschirr abzuwaschen, so wie die Zelte nach Gebrauch zu saubern. * Jeder Teilnehmer muss körperlich fit sein und schwimmen können. Der Kunde muss bestatigen, dass aus medizinischer Sicht keine Gefahr besteht, den Surf- oder Bodyboardsport auszuüben. Wir bitten alle Kunden, uns von Anfang an über folgende Dinge zu informieren: Allergien, körperliche und medizinische Beeintrachtigungen * Jeder Planet Surf Camps-Kunde ist wahrend der Nutzung für das Material verantwortlich und verpflichtet sich, dieses bei ernsthafter Beschadigung oder Verlust zu ersetzen. Der Kunde muss den Verlust oder die Beschadigung des Materials bezahlen, welches dadurch automatisch zu seinem Eigentum wird. * Es wird am Ankunftstag eine Anzahlung als Sicherheitsleistung von 25 eingefordert, um eine gute Behandlung des Zeltes oder des Apartements von Planet Surf Camps zu garantieren. Diese Anzahlung wird am Abreisetag nach Uberprüfung des Zustands der Zelte wieder zurückgegeben, wenn dieses sauber und im gleichen Zustand wie bei der Ubergabe angetroffen wird. * Die angeboteten Ausflüge sind im Camppreis nicht enthalten. Sie sind abhangig von einer Mindestanzahl an Teilnehmern und der Verfügbarkeit. Diese Gründe können zu einer Stornierung der Ausflüge führen. * Minderjahrige (unter 18 Jahren) müssen den Anweisungen unseres Teams folgen und sich gemass der Gesetze der Euopaischen Union verhalten. Eine Missachtung der aufgestellten Regeln und Gesetze führt zu einer Verwarnung und der Kontaktierung der Eltern oder der Erziehungsberechtigten. Wiederholte Missachtung führt zum Ausschluss aus dem Camp. In diesem Fall werden keine Erstattungen vorgenommen und keine aufkommenden zusatzlichen Kosten übernommen. Um unter 18-Jahrige in unserem Camp aufnehmen zu können, müssen die vor der Anreise von uns zugesandten Dokumente in Form einer Einverstandniserklarung von den Eltern unterschrieben an uns zurückgesandt werden. Planet Surf Camps ist für die Teilnehmer nur wahrend der Surf-und Bodyboard-Kurse verantwortlich. Minderjährige dürfen außerhalb der Surf- und Bodyboardkurse alleine kein Material (Surfbretter und Seite: 6

7 Bodyboards) nutzen 15. Gerichtsstand Gerichtsstand für Klagen gegen Surf Travel and Adventures ist Teneriffa. Für Klagen von Planet Surf gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reiseveranstalters, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Teneriffa vereinbart. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt, oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen in dem Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften. 16. Veranstalter Veranstalter aller Reisen soweit dies nicht ausdrücklich anders erwahnt ist, ist: Surf Travel and Adventures S.L. Planet Surf Camps C/ Villalba Hervas, N.º 5,7º Prta. DRC Santa Cruz de Tenerife Santa Cruz de Tenerife Telefon: Geschaftsführer: Cesar Robles Mana Seite: 7

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