Todesfall was nun? Checkliste. Gemeinde Hitzkirch Zentrale Dienste. Gemeindehaus Luzernerstrasse 8 Postfach Hitzkirch
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- Nicole Esser
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1 Gemeindehaus Luzernerstrasse 8 Postfach Hitzkirch Telefon Fax info@hitzkirch.ch Todesfall was nun? Checkliste
2 Was ist unmittelbar nach einem Todesfall zu tun? Nach einem Todesfall in der Familie oder im engeren Freundeskreis ist es schwierig zu handeln. Trauer, Schock und Orientierungslosigkeit prägen die erste Zeit nach dem Tod einer nahestehenden Person. Es gibt einige wichtige Dinge, die trotzdem unmittelbar nach einem Todesfall zu beachten sind: 1. Tod durch Arzt bestätigen lassen Tod zu Hause Hausarzt benachrichtigen. Bei dessen Abwesenheit den Notfallarzt rufen (Auskunft über 1811 oder Polizei 117) Ärzte in der Region: Dr. med. Alois Th. Fischer, Seilerstrasse 2, 6285 Hitzkirch Dr. med. Jörg Jans, Bahnhofstrasse 3, 6285 Hitzkirch Dr. med. Jakob Bieri, Kreuzplatz, 6287 Aesch Tod im Spital oder Heim Todesbescheinigung wird durch Spital- oder Heimverwaltung organisiert. Tod durch Unfall, Suizid oder Verbrechen Polizei benachrichtigen (Tel. 117), diese kontaktieren den zuständigen Amtsarzt. Falls die/der Verstorbene einen Organspenderausweis besass, diesen berücksichtigen und den Arzt darüber informieren. 2. Der Weg zur Gemeinde Der Hinschied eines Angehörigen ist innert zwei Tagen der Wohngemeinde zu melden. Diese Meldung können auch Verwandte oder Bekannte machen, was eine grosse Entlastung für die unmittelbar Betroffenen bedeuten kann. Tod zu Hause / in der Wohngemeinde Meldung an Einwohnerkontrolle Hitzkirch machen (persönlich vorbeigehen). Bringen Sie bitte folgende Dokumente mit: Todesschein des Arztes Familienbüchlein bei Ausländern/Ausländerinnen: Pass und Ausländerausweis Bestattungsart mitteilen (Kremation/Erdbestattung, Grabart, siehe Ziff. 3/4) Wenn Kremation, Art der Urne mitteilen (Holz- oder Tonurne) Zuständige Person mitteilen (Zustelladresse) Die Einwohnerkontrolle leitet die Unterlagen dem Regionalen Zivilstandsamt Hochdorf weiter. Tod im Spital oder im Altersheim Die Meldung des Todes ans zuständige Zivilstandsamt erfolgt direkt durch die Spital- / Heimverwaltung. Meldung an Einwohnerkontrolle Hitzkirch machen: Diese kann telefonisch erfolgen, Tel Es sind keine Unterlagen mitzubringen (allf. Familienbüchlein für Eintrag durch Zivilstandsamt). Bitte die Zustelladresse mitteilen. 2
3 3. Vorbereitung für die Bestattung Berücksichtigen Sie allfällige Wünsche der/des Verstorbenen. Allenfalls sind Verfügungen bei der Gemeinde hinterlegt. Soll eine Erdbestattung oder eine Kremation stattfinden? Die Bestattung erfolgt in der Regel drei bis vier Tage nach dem Tod, frühestens nach zwei Tagen. Die Einsargung des/der Verstorbenen, der Schmuck des Sarges, die Auswahl der Sterbebekleidung, die Überführung des Sarges in die Aufbahrungshalle, die Aufbahrung oder die Kremation müssen rasch organisiert werden. Die Bestattungsinstitute bieten diese Dienstleistungen an und beraten Sie dabei. Bestattungsinstitut Seetal, Herr Guido Jurt, Heglerstrasse 2, 6285 Hitzkirch, Tel Friedhof und Grabart Auf dem Friedhof stehen folgende Grabarten zur Wahl: Erdreihengrab Urnenreihengrab Urnenplattengrab Gemeinschaftsgrab * * Die Beschriftung für das Gemeinschaftsgrab Hitzkirch ist bei der Gemeinde Hitzkirch, zu bestellen (Tel oder am Schalter). Die Friedhofverwaltung ist für die Besorgung und Beschriftung des Holzkreuzes und für die Öffnung des Grabes zuständig (Friedhofgärtner Guido Jurt, ). Weitere Informationen der Friedhofverwaltung Hitzkirch (Grabarten, Gestaltung, Gebühren) finden Sie im Anhang. In der Schweiz herrscht grundsätzlich die Bestattungsfreiheit für Asche resp. Urnen. 5. Meldung des Todesfalls beim Pfarramt Ebenfalls möglichst schnell ist der Todesfall dem zuständigen Pfarramt zu melden, falls ein Abdankungsgottesdienst stattfinden soll. Der Termin und die Gestaltung der Abdankungsfeier ist direkt mit dem Pfarramt abzusprechen. - Katholisches Pfarramt Hitzkirch Katholisches Pfarramt Müswangen Katholisches Pfarramt Aesch-Mosen Evangelisch-reformiertes Pfarramt Hochdorf
4 6. Informieren, Todesanzeigen und Leidzirkulare Der nächste Schritt ist die Veröffentlichung des Todesfalls und die Benachrichtigung der Angehörigen, Verwandten und Bekannten. Zu benachrichtigen sind (die Aufzählung ist nicht abschliessend): Angehörige Freunde Arbeitgeber/in Wohnungsvermieter/in Nachbarn Vereine/Institutionen Wenn eine Todesanzeige in der Zeitung gewünscht wird, kann diese für den Hitzkirchertaler bei der Schnarwiler Druck AG, Hitzkirch, und für alle anderen Zeitungen bei der Publicitas AG, Hauptstrasse 46, 6280 Hochdorf, Tel aufgegeben werden. Ausserhalb der Bürozeiten ist die Publicitas, Pilatusstrasse 12, Luzern, Tel oder zuständig. Weitere Informationen finden Sie auch unter (Rubrik Traueranzeigen). Die Todesanzeige können Sie persönlich formulieren und gestalten. Zu berücksichtigen ist eine möglichst frühzeitige Ankündigung der Trauerfeier. Todesanzeigen und Leidzirkulare können auch bei einem Bestattungsinstitut in Auftrag gegeben werden (für Leidzirkulare Adressen bereithalten). 7. Kostenaufwand für die Vorbereitung der Bestattung und Folgekosten Weil in der Zeit der Trauer nach einem Todesfall die Kostenfrage oft in den Hintergrund rückt, geben wir Ihnen eine Übersicht, mit welchen Ausgaben die Angehörigen rechnen müssen. Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Einsargung Sterbebekleidung Sarg oder Urne Transportkosten Kremationskosten Grabstein Graböffnung Grabkreuz und Beschriftung Grabunterhalt Grabkonzession Blumen und Dekorationen Todesanzeige/Leidzirkulare/Danksagungen Leidessen Gebühren Teilungsamt 4
5 8. Nach der Beerdigung 8.1 Allenfalls sind Danksagungen und Trauerbildchen in Auftrag zu geben. Wir empfehlen Ihnen, dies bei einer Druckerei aus der Region zu machen. 8.2 Die Grabpflege ist zu organisieren. Allenfalls ist ein Grabpflegevertrag mit einem Gärtner abzuschliessen (Friedhofgärtnerei, Guido Jurt, Hitzkirch, Tel ). Der Grabstein ist zu bestellen. 8.3 Folgende Institutionen sind zu informieren und bestehende Verträge allenfalls zu prüfen: Postumleitung Versicherungen / Krankenkasse Pensionskasse / AHV Mietvertrag Radio-/TV-/Telefonanschluss Elektrizität Kreditkartenverträge Abo-Dienste, Zeitungen, Zeitschriften Leasingvetrag Mitgliedschaften in Vereinen und Institutionen kündigen Mitteilung an Kommandanten von Militär oder Zivilschutz 8.4 Allfällige Witwen- /Witwer- und Waisenrente anmelden bei: AHV-Ausgleichskasse (die AHV-Zweigstelle Hitzkirch gibt Ihnen Auskunft, Tel ) Pensionskasse Unfallversicherung / Krankenkasse Freizügigkeitsguthaben 3. Säule 8.5 Ein Todesschein kann beim Zivilstandsamt des Todesortes bestellt werden. Eine Erbenbescheinigung erhalten Sie beim Teilungsamt Hitzkirch. 9. Teilungsamtliche Aufgaben Üblicherweise erfolgt die Kontaktaufnahme etwa 20 Tage nach dem Todesfall durch das Teilungsamt. In dringenden Fällen können jedoch Auskünfte sofort persönlich oder telefonisch eingeholt werden (Tel ). Ist ein Testament, ein Ehe- oder Erbvertrag vorhanden, muss es/er dem Teilungsamt umgehend übergeben werden. Die Erben werden innert Monatsfrist schriftlich davon in Kenntnis gesetzt. Das Teilungsamt befasst sich mit den erbrechtlichen Angelegenheiten, wie sie im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt sind. Nach jedem Todesfall muss ein Nachlassinventar aufgenommen werden. Zu diesem Zweck wendet sich das Teilungsamt an die nächsten Angehörigen einer verstorbenen Person, also diejenigen Personen, welche über familiäre und finanzielle Verhältnisse Auskunft geben können. In speziellen Fällen ist ein Nachlassuntersuch in der Wohnung des/der Verstorbenen notwendig. In der Regel wird diejenige Person, welche als Zustellungsadresse gemeldet wurde, schriftlich über die einzureichenden Unterlagen informiert. Oft führen die Erben die Erbteilung selber durch. Das Teilungsamt kann aber damit beauftragt werden und ist ferner auch verantwortlich für Veranlagung und Inkasso der Erbschaftssteuer. Weitere Informationen zur Teilung (Inventar, Ausschlagung, Willensvollstrecker, Erbenbescheinigung etc.) erhalten die Erben rechtzeitig vom Teilungsamt. 5
6 Wichtige Telefonnummern Notfall Sanitäts-Notfalldienst 144 Polizeinotruf 117 Polizeiposten Hitzkirch Ärzte in der Region Dr. med. Alois Th. Fischer, Seilerstrasse 2, 6285 Hitzkirch Dr. med. Jörg Jans, Bahnhofstrasse 3, 6285 Hitzkirch Dr. med. Jakob Bieri, Kreuzplatz, 6287 Aesch Gemeinde / Zivilstandsamt Gemeinde Hitzkirch (alle Abteilungen), Luzernerstrasse 8, 6285 Hitzkirch Zivilstandsamt Hochdorf, Rathaus, 6280 Hochdorf Zivilstandsamt Luzern, Obergrundstrasse 1, 6003 Luzern Pfarramt Katholische Kirchgemeinde Hitzkirch Katholische Kirchgemeinde Müswangen Katholische Kirchgemeinde Aesch-Mosen Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Hochdorf Heim / Spital Alterswohnheim Chrüzmatt Hitzkirch Kantonsspital Luzern Klinik St. Anna, Luzern Kantonsspital Sursee Kreisspital für das Freiamt, Muri Spital Menziken Bestattungsunternehmen in der Region Bestattungsinstitut Seetal, Guido Jurt, Heglerstrasse 2, Hitzkirch Todesanzeigen, Leidzirkulare Publicitas AG, Hauptstrasse 46, 6280 Hochdorf Publicitas AG, Pilatusstrasse 12, 6002 Luzern ( Schnarwiler Druck AG, Bahnhofstrasse 25, 6285 Hitzkirch
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