Todesfall was nun? Kanzleidienste Rothenburg Stationsstrasse 4 Telefon Telefax
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- Hermann Straub
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1 Todesfall was nun? Vom Menschen, den wir geliebt haben, wird immer etwas in unserem Herzen zurückbleiben; etwas von seinen Träumen, etwas von seinen Hoffnungen, etwas von seinem Leben, alles von seiner Liebe. Irmgard Erath Kanzleidienste Rothenburg Stationsstrasse 4 Telefon Telefax
2 Was ist unmittelbar nach einem Todesfall zu tun? Nach einem Todesfall in der Familie oder im engeren Freundeskreis ist es schwierig, zu handeln. Trauer, Schock und Orientierungslosigkeit prägen die erste Zeit nach dem Tod einer nahestehenden Person. Es gibt einige wichtige Dinge, die trotzdem unmittelbar nach einem Todesfall zu beachten sind: Tod zu Hause Arzt benachrichtigen Bei Abwesenheit des Hausarztes den Notfallarzt rufen, Auskunft über Telefon 1811 oder 117 (Polizei). Tod infolge eines Unfalls Polizei benachrichtigen Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden. Tod im Spital oder im Heim Spital- bzw. Heimverwaltung erledigen die Formalitäten. Der Weg zur Gemeinde Ein wenig mehr Zeit bleibt für den Gang zur Gemeinde. Der Hinschied eines Angehörigen ist innert zwei Tagen der Abteilung Kanzleidienste zu melden. Diese Meldung können auch Verwandte oder Bekannte machen, was eine grosse Entlastung für die unmittelbar Betroffenen bedeuten kann. Dabei sind folgende Dokumente mitzubringen: Todesbescheinigung des Arztes (wenn in Rothenburg verstorben) Familienbüchlein Grabkonzessionsvertrag (falls Familiengrab vorhanden) Ausländerinnen und Ausländer haben falls kein Familienbüchlein vorliegt Eheschein oder Geburtsschein sowie den Pass und den Ausländerausweis der verstorbenen Person vorzulegen In diesem Zusammenhang werden bei der Abteilung Kanzleidienste folgende Fragen abgeklärt: Art der Bestattung Art des Grabes Ort und Zeit der Bestattung, des Trauergottesdienstes oder der Abdankung 2
3 Meldung des Todesfalls beim Pfarramt Ebenfalls möglichst schnell ist der Todesfall dem zuständigen Pfarramt zu melden. Friedhof Sie haben die Möglichkeit, zwischen Erdbestattung und Urnenbeisetzung zu wählen. Beachten Sie die unterschiedlichen Laufzeiten der einzelnen Grabstätten. Die Abteilung Kanzleidienste ist den Angehörigen bei der Organisation der Bestattung behilflich und vereinbart die amtlichen Termine. Zeit lassen können Sie sich bei der Auswahl des Grabsteines und des Grabschmucks. Die MitarbeiterInnen der Abteilung Kanzleidienste und der Friedhofwärter stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Vorbereitungen für die Bestattung Die Bestattung erfolgt in der Regel drei bis vier Tage nach dem Tod, frühestens nach zwei Tagen. In dieser kurzen Zeit sind viele Vorbereitungen zu treffen. Die Einsargung des/der Verstorbenen, der Schmuck des Sarges, die Auswahl der Sterbekleidung, die Überführung des Sarges in die Aufbahrungshalle und die Aufbahrung müssen rasch organisiert werden. Die Bestattungsinstitute bieten diese Dienstleistungen an. Weil in der Zeit der Trauer nach einem Todesfall die Kostenfrage oft in den Hintergrund rückt, geben wir Ihnen eine Übersicht, mit welchen Ausgaben die Angehörigen rechnen müssen. Kostenaufwand für die Vorbereitung der Bestattung und Folgekosten Einsargung Sterbebekleidung Ankleiden Sarg oder Urne Grabstein Graböffnung Grabkreuz und Beschriftung Grabunterhalt Transportkosten Kremationskosten Grabkonzession Blumen und Dekorationen Leidzirkulare/Danksagungen Leidessen 3
4 Auf Wunsch erbringen Bestattungsunternehmen folgende zusätzliche Dienstleistungen: Überführung im In- und Ausland Einsargung Beschriftung der Grabkreuze Auswahl von Särgen und Urnen Publikationen von Todesanzeigen in der Presse Druck von Leidzirkularen und Danksagungen (Die Kosten können je nach Unternehmen variieren. Ein Kostenvergleich empfiehlt sich.) Bestattungszeiten Kirchliche Gottesdienste nach katholischem Ritus Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag in der Regel keine Beerdigungsgottesdienste 09:00 Uhr oder 10:15 Uhr 09:00 Uhr (nur in der Pfarrkirche St. Barbara) 10:15 Uhr 09:00 Uhr oder 10:15 Uhr 09:00 Uhr anschliessend Bestattung auf dem Friedhof Bertiswil. Kirchliche he Bestattung nach evangelischem Ritus Sie finden nach Absprache mit dem evangelisch-reformierten Pfarramt, in der Regel um 14:00 Uhr statt, am Samstag um 09:00 Uhr. Grabstätten tten (Auszug aus dem Gebührentarif zum Friedhofreglement der Gemeinde Rothenburg) Reihengräber Die Abgabe der Reihengräber für die Erdbestattung und die Urnenbeisetzung sowie die Benützung der Totenkapelle und des Friedhofgebäudes je mit Kühlkatafalk ist für die in Rothenburg wohnhaft gewesen Verstorbenen gebührenfrei. Die Graböffnung wird verrechnet. 4
5 Gemeinschaftsgrab Die Benützung des Gemeinschaftsgrabes ist grundsätzlich kostenlos. Es werden weder Konzession noch Graböffnungskosten verlangt. Für die Bepflanzung sowie die Inschriftplatte (falls erwünscht) wird eine einmalige Gebühr erhoben. Konzessionsgebühren Für die Benützung von Plattengräbern und Familiengräbern sind Konzessionsgebühren zu bezahlen. Die Höhe der Gebühr kann bei der Abteilung Kanzleidienste angefragt werden. Todesanzeigen und Leidzirkulare Der nächste Schritt ist die Veröffentlichung des Todesfalls. Wie Sie die Angehörigen, Verwandten und Bekannten über das traurige Ereignis informieren, ist Ihnen überlassen. In der Regel geschieht dies mit einer privaten Todesanzeige in der Tagespresse, die heute meist auch als Leidzirkular gilt. Die Todesanzeige können Sie persönlich formulieren und gestalten und direkt bei den Redaktionen der Tageszeitungen aufgeben. Zu berücksichtigen ist eine möglichst frühzeitige Ankündigung der Trauerfeier. Todesanzeigen und Leidzirkulare können auch bei einem Bestattungsinstitut in Auftrag gegeben werden. Die Mitteilung in den Regionalzeitungen erfolgt durch das Zivilstandsamt, falls dies gewünscht wird. Zu benachrichtigen sind: ArbeitgeberIn WohnungsvermieterIn Pensionskasse Krankenkasse Persönliche Versicherungen der verstorbenen Person Abo-Dienste, Zeitungen, Zeitschriften Postumleitung 5
6 Einladung zur Vorsprechung beim Bereich Erbschaftswesen Angehörige einer verstorbenen Person können sich umgehend für ein Erstgespräch beim Bereich Erbschaftswesen melden oder die Einladung zur Vorsprechung abwarten. Üblicherweise erfolgt die Kontaktaufnahme etwa zehn Tage nach Meldung des Todesfalls bei der Abteilung Kanzleidienste. In dringenden Fällen können jedoch Auskünfte sofort persönlich oder telefonisch eingeholt werden. Der Bereich Erbschaftswesen befasst sich mit den erbrechtlichen Angelegenheiten, wie sie im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt sind. Nach jedem Todesfall muss ein Nachlassinventar aufgenommen werden. Zu diesem Zweck wendet sich der Bereich Erbschaftswesen an die nächsten Angehörigen einer verstorbenen Person, also diejenigen Personen, welche über familiäre und finanzielle Verhältnisse Auskunft geben können. In speziellen Fällen ist ein Nachlassuntersuch in der Wohnung des/der Verstorbenen notwendig. In der Regel wird diejenige Person, die den Todesfall bei der Abteilung Kanzleidienste gemeldet hat, schriftlich zu einer Vorsprache beim Bereich Erbschaftswesen eingeladen. Ist ein Testament, Ehe- oder Erbvertrag vorhanden, muss es/er dem Bereich Erbschaftswesen umgehend übergeben werden. Die Erben werden später schriftlich davon in Kenntnis gesetzt. Ebenso wird den Erben das festgestellte Nachlassvermögen mitgeteilt. Oft führen die Erben die Erbteilung selber durch. Der Bereich Erbschaftswesen kann aber damit beauftragt werden und ist ferner auch verantwortlich für Veranlagung und Inkasso der Erbschaftssteuer. 6
7 Wichtige Telefonnummern Sanitäts-Notfalldienst 144 Polizeinotruf 117 Polizeiposten Rothenburg Gemeinde Rothenburg Pfarramt Römisch-Katholisch, Rothenburg Evangelisch-Reformiert, Rothenburg Spital Kantonsspital Luzern Klinik St. Anna, Luzern Kantonales Spital Sursee Bestattungsunternehmen in der Region Rudolf Egli AG, Emmenbrücke und Luzern Arnold + Sohn, Luzern Mühlemann Hansruedi, Luzern Frey Josef AG, Rothenburg
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