1 Themenstellung und Vorgehensweise
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- Anke Schulze
- vor 7 Jahren
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1 1 Inhalt: 1 Themenstellung und Vorgehensweise 2 Begriffsklärung 2.1 Randgruppen 2.2 Behinderte Menschen 2.3 Alte Menschen 3 Spezialisierung auf behinderte und alte Menschen 3.1 Behinderungen 3.2 Alterserscheinungen und im Alter vermehrt auftretende Krankheiten 3.3 Auswirkungen auf das tägliche Leben 3.4 Bedürfnisse behinderter und alter Menschen 4 Spezielle Anforderungen dieser Gruppen an die Architektur/ Innenarchitektur 4.1 Schwellen, Stufen, Rampen 4.2 Durchgangsbreiten 4.3 Bodenbeläge 4.4 Bewegungsflächen 4.5 Bewegungsabläufe 4.6 Sehbehinderte 5 Sozialer kontra wirtschaftlicher Aspekt 6 Quellenverzeichnis
2 2 1 Themenstellung und Vorgehensweise Das Thema Gesellschaftliche Randgruppen und ihre besonderen Anforderungen an die Architektur ist sehr umfassend, da der Begriff Randgruppe, wie sich in Abschnitt 2.1 zeigen wird, alle Personengruppen beinhaltet, die nicht der Norm entsprechen. Unter anderem deshalb habe ich mich zu folgender Vorgehensweise entschieden. Nach der Erklärung der für diesen Text wichtigen Begriffe, habe ich mich im nächsten Punkt bereits auf zwei Personengruppen konzentriert, deren besondere Bedürfnisse vor allem auf die Arbeit von Innenarchitekten Einfluss nehmen sollte. Anschließend werden die Besonderheiten und daraus resultierenden Bedürfnisse geschildert, die zum Teil auch in der DIN verankert sind. Abschließend habe ich noch die Bedeutung dieser Erkenntnisse für das Bauen für Jedermann und den Konflikt mit dem wirtschaftlichen Aspekt zu erläutern versucht. 2 Begriffsklärung Bevor in die Materie eingedrungen wird, müssen die Begriffe Randgruppe, behinderte Menschen und alte Menschen geklärt werden, um eine gemeinsame Basis zu schaffen und Missverständnisse zu vermeiden. 2.1 Randgruppen Randgruppe ist die Bezeichnung für Personengruppen, die in eine bestimmte Gesellschaft nur teilweise integriert bzw. von deren Gratifikationen (Wohnung, Arbeit, Geld u.a.) ganz oder teilweise ausgeschlossen sind; begrifflich sowohl materielle Unterversorgung (z.b. Armut, Arbeitslosigkeit) als auch mangelnde soziale Konformität (z.b. Homosexualität, Prostitution) sowie fehlende Möglichkeiten der persönlichen, sozialen oder politischen Partizipation (Behinderte, Alte, Ausländer, Strafgefangene) Behinderte Menschen 1
3 3 Behinderte Menschen sind Personen, die durch angeborene oder erworbene Schädigungen in unterschiedlichem Schweregrad bleibend geistig, körperlich oder seelisch beeinträchtigt sind; sie bedürfen daher dauernder Betreuung oder sozialpädagogischer Hilfe sowie im Berufsleben besonderer Ein- oder Wiedereingliederungsmaßnahmen. 2 Aufgrund verbesserter medizinisch-therapeutischer Versorgung steigen die Lebenserwartung erkrankter Personen. Es ist daher davon auszugehen, dass sich der Bevölkerungsanteil behinderter Personen zunehmend erhöhen wird Alte Menschen Da auf der einen Seite die Anzahl der Neugeboren erheblich zurückgegangen ist, auf der anderen immer mehr Menschen immer älter werden, steigt auch der prozentuale Anteil der 65jährigen und älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung stetig. 4 3 Spezialisierung auf behinderte und alte Menschen Das Problem der Gruppen der Armen, Arbeitslosen, Ausländer, etc. ist meistens das der Ghettoisierung, die aufgrund der Anhäufung von Sozialbauten bzw. anderer günstiger Wohnungen in einer Gegend/ einem Stadtteil eintritt. Dies betrifft vor allem Stadtplaner und Architekten, selten aber Innenarchitekten. Deshalb soll diese Thema hier außen vor gelassen werden. Vor allem da zwei andere Randgruppen, nämlich behinderte und alte Menschen, aufgrund körperlicher Defizite besondere Anforderungen an ihre direkte bebaute Umwelt und damit an den Innenarchitekten stellen. Die Besonderheiten der beiden Gruppen überschneiden sich, da mit dem Alter häufig Behinderungen einhergehen, wie zum Beispiel Seh- oder Gehbehinderungen. Um als Planer die individuellen und umfassenden Bedürfnisse alter oder behinderter Menschen funktional umsetzen zu können, muss man sich mit Behinderungen auseinandersetzen (Seite 6) 4 (Seite 6)
4 4 3.1 Behinderungen Da es sehr viele unterschiedliche körperliche Behinderungen gibt, von denen manche unterschiedlichen Ursprungs dieselbe Auswirkung haben und umgekehrt und um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen, werde ich im folgenden nur einige der häufigsten Behinderungen erläutern. Die Funktionseinschränkung bzw. den ausfall eines oder mehrerer Sinnesorgane bezeichnet man beispielsweise als Behinderung. Hierzu zählen sowohl alle Arten von Sehbehinderungen, wie der Grüne und der Graue Star, Kurz- und Weitsichtigkeit, u.s.w. bis hin zur Blindheit, als auch Minderung des Hörvermögens und Gehörlosigkeit. Die häufigsten Arten sind Leistungsminderungen einzelner Organsysteme und Einschränkungen des Bewegungsapparats. Ersteres kann zum Beispiel eine Leistungsminderung des Herzkreislaufsystems, Blasen- Darminsuffizienz oder Multiple Sklerose (Erkrankung des zentralen Nervensystems) sein. Der Begriff der Einschränkung des Bewegungsapparats beinhaltet alles von der eingeschränkten Greiffähigkeit über das Fehlen einer oder mehrerer Gliedmaßen, unkontrollierte Bewegungen derselben, bis hin zur Lähmung Alterserscheinungen und im Alter vermehrt auftretende Krankheiten Mit dem Alter einhergehend sind vor allem Behinderungen wie das Nachlassen der Seh-, Hör-, Tast- und Gedächtnisleistung. Die Beweglichkeit und Reaktionsgeschwindigkeit verringern sich, manchmal bis hin zum Daueraufenthalt im Rollstuhl oder im Bett. Neuronale Störungen oder Blutdruckschwankungen verbunden mit Gleichgewichtsstörungen können auftreten. Vermehrt treten Krankheiten wie Asthma und Allergien, Rheuma, Bandscheibenschäden, Halbseitenlähmung und MS auf Auswirkungen auf das tägliche Leben 5 (Seite 6-8) 6 Gießler & Müller, S
5 5 Für diese Menschen ist unsere bebaute Umwelt zum Teil oder völlig ungeeignet. Rollstuhlfahrer werden durch Treppen, Sehbehinderte durch schlechte Kennzeichnungen in ihrer normalen Lebensführung behindert. Früher gekauftes Material und Mobiliar ist nicht mehr geeignet. Da geeignete Möbel oder Hilfsmittel oftmals nicht existiert oder zu teuer ist, bzw. aufgrund obengenannter Alterserscheinungen steigt das ohnehin hohe Unfallrisiko im Haushalt. Hinzu kommt, dass sich alte Menschen und auch Menschen mit entsprechenden Behinderungen vermehrt zu Hause aufhalten. Auch im Straßenverkehr fühlen sich 90 % der Senioren als Fußgänger unsicher. Eine weitere Folge einer Behinderung kann die Abhängigkeit von anderen Menschen oder Geräten sein, die auch zu psychischen Erkrankungen oder zu einem schnelleren körperlichem Abbau führen können. 7 Wegen der Differenziertheit der Fälle wird auch hier kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. 3.4 Bedürfnisse behinderter und alter Menschen Die Bedürfnisse dieser Menschen ergeben sich ganz automatisch aus den Besonderheiten, die sie kennzeichnen und der Tatsache, dass sie die gleichen Bedürfnisse wie jeder andere Mensch haben. Eines der elementarsten Bedürfnisse älterer Menschen ist die selbständige Lebensführung. Untersuchungen zeigen, dass die zu eigenverantwortlicher Tätigkeit animierten Bewohner von Altenheimen wesentlich vitaler und gesünder geworden sind, als die in ihrer Abhängigkeit unterstützten Personen. 8 Bei jungen behinderten Menschen ist dies nicht anders. Allgemein kann man sagen, dass jeder Mensch so weit wie möglich in seiner Eigenständigkeit unterstützt werden sollte. Zunächst sollte man er Hilfe zur Selbsthilfe erhalten. Nur die Tätigkeiten, zu denen er wirklich nicht fähig ist, sollten ihm abgenommen werden. 4 Spezielle Anforderungen an die Architektur/ Innenarchitektur 7 Gießler & Müller, S Gießler & Müller, S
6 6 Allgemein sollte darauf hingewiesen werden, dass ein gehbehinderter Mensch größere Durchgangsbreiten und Bewegungsflächen, ein Sehbehinderter bessere Kennzeichnung bzw. andere Kennzeichnung als ein normalfähiger Mensch oder jemand mit eingeschränkter Hörleistung benötigt. Es sollte dem Planer bewusst sein, dass der Mensch seine Umwelt mit allen Sinnen wahrnimmt. Sobald ein Sinn geschwächt ist oder ausfällt, wird er durch die anderen Sinne ersetzt. Deshalb sollte eine Kennzeichnung, Hinweis- und Warnsignale immer mehrere Sinne ansprechen. 4.1 Schwellen, Stufen, Rampen Grundsätzlich muss bei barrierefreien Bauten sowohl in einer Wohnung als auch in öffentlichen Bereichen auf Stufen und Schwellen verzichtet werden, da Stufen und hohe Schwellen für gehbehinderte Menschen und Rollstuhlfahrer nur schwer oder gar nicht passierbar sind. Wenn aus technischen Gründen auf eine Schwelle nicht verzichtet werden kann, darf diese nicht höher als zwei cm sein. Treppen müssen durch Rampen oder Fahrstühle ersetzt bzw. ergänzt werden. Bei Wohnungen nach Teil 1 der DIN müssen alle zur Wohnung gehörenden Räume und alle Gemeinschaftsräume stufenlos erreichbar sein, bei Wohnungen nach Teil 2 nur der Hauseingang und mindestens eine Wohnebene. Die Steigung einer Rampe darf 6 % nicht überschreiten, da erstens das Hinauffahren einer zu steilen Rampe zu anstrengend ist und zweitens beim Hinunterfahren aufgrund der Neigung des Oberkörpers der Rollstuhl nach vorne kippen könnte. Bei einer Rampenlänge von 600 cm ist ein Zwischenpodest von mindestens 150 cm Länge erforderlich. 9 Außerdem sind Rampen grundsätzlich beidseitig mit Radabweiser und Handläufen zu versehen und ohne Quergefälle auszubilden Durchgangsbreiten 9 DIN DIN 18025
7 7 Türen oder Durchgänge müssen für Menschen, die in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind, eine lichte Breite von 80 cm, bei Wohnungen für Rollstuhlfahrer mindestens 90 cm, aufweisen. Insbesondere Elekrto-Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrer mit unkontrollierten Bewegungsabläufen benötigen zum zügigen Durchfahren der Türöffnung, diese lichte Breite. Die Breite von 80 cm ist noch ausreichend für Rollstuhlfahrer, wenngleich das Passieren erheblich erschwert ist. Haus-, Wohnungseingans- und Fahrschachttüren müssen grundsätzlich eine lichte Breite von mindestens 90 cm aufweisen Bodenbeläge Bodenbeläge im Freien müssen mit dem Rollstuhl leicht und erschütterungsfrei befahrbar sein, im Gebäude müssen sie rutschhemmend und fest verlegt sein. Außerdem sollten sie in den Verkehrsbereichen als Orientierungshilfe innerhalb und außerhalb des Gebäudes in der Beschaffenheit ihrer Oberfläche und in der Farbe kontrastreich wechseln Bewegungsflächen Vor und hinter Türen, vor allen Möbeln, vor allen Einrichtungen im Bad, an der Breitseite einer Wanne, für einen begehbaren Duschplatz, auf einem Freisitz und vor dem Einwurf des Müllsammelbehälters ist für 11 Gießler & Müller, S. 112/113, DIN DIN 18025
8 8 gehbehinderte Menschen eine Bewegungsfläche von 1,20 m auf 1,20 m, für Rollstuhlfahrer von 1,50 m auf 1,50 m einzuplanen Bewegungsabläufe Der Bewegungsablauf eines Rollstuhlfahrers ist sehr begrenzt. Die Bewegungsfläche ist zu beiden Seiten einer Tür mit 150 x 150 zu bemessen. Da dieser Raum aber beim Öffnen der Tür eingeschränkt wird, muss sich der Rollstuhlfahrer in den Raum hineinbewegen können. Außerdem kann eine Drehflügeltür nur mit einer Stange in 85 cm Höhe von einem Rollstuhlfahrer geschlossen werden. Bei einer Schiebetür ist beides nicht nötig. 14 Bewegungsablauf beim Öffnen und Schließen einer Drehflügeltür Bewegungsablauf beim Öffnen und Schließen einer Schiebetür 4.6 Sehbehinderte Für Sehbehinderte müssen Türschilder mit ertastbarer Schrift ausgestattet und farblich kontrastreich gekennzeichnet sein. In öffentlichen Bereichen sollten Farb- bzw. Materialkombinationen ausgewählt werden, die zur besseren Orientierung beitragen und die durch ihre Kontrastwirkung Unfälle 13 ebda. 14 DIN 18025
9 9 verhindern. So sind beispielsweise an Bahnsteigen der Belag an der Kante zu den Gleisen sehr rau, um die Gefahrenstelle zu kenntlich zu machen. Da Personen mit Seheinschränkungen nicht kontrastreich gekennzeichnete Glastüren nur schwer erkennbar sind, müssen große Glasflächen kontrastreich gekennzeichnet und bruchsicher sein. 15 Im einzelnen und mit genauen Maßen ist dies und weiteres in der DIN Teil 1 und 2 nachzulesen. 5 Sozialer kontra wirtschaftlicher Aspekt Abschließend muss noch gesagt werden, dass einige der genannte Maßnahmen für jeden Menschen von Vorteil wären. Wie bereits in Punkt 4 beschrieben, sollte eine Hinweis- und Gefahrenmeldungen eindeutig sein und mehrere Sinne ansprechen. Über Farbe- und Materialwechsel kann eine Richtung beschrieben, der Unterschied zwischen Weg- und Ortraum klargemacht werden, Gefahr sollte über Geräusch- und Lichtsignale kenntlich gemacht werden. Ein weiteres Beispiel sind die minimalen Türbreiten von 62,5 cm, die schwangeren Frauen oder dicken Menschen das Passieren schwer oder unmöglich machen. Auch die Standarthöhe für Türen ist immer noch bei zwei Metern, obwohl die Durchschnittsgröße der Menschen stetig steigt und somit immer mehr Menschen durch dieses Türmaß beim Durchgehen behindert werden. In Konflikt treten diese Tatsache mit dem wirtschaftlichen Aspekt, der leider meist im Vordergrund und damit dem Wohlbefinden der Nutzer im Wege steht. Dennoch sollten wir als Planer versuchen, den Bauherrn von der Notwendigkeit solcher Maßnahmen zu überzeugen, um der Behinderung aller Menschen durch die Architektur entgegenzuwirken. 15 Gießler & Müller, S. 90/91, DIN 18025
10 10 6 Quellen Joachim F. Gießler & Claudia Müller, Wohnen im Alter: Grundlagen, Arbeitsmittel und Planungshilfen für den Innenausbau, Dt. Verlags-Anstalt, 1996 DIN Teil 1 und Teil (Der Brockhaus in Band 9, vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage; Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2000 (Online-Version))
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