1 Barrierefreies Bauen 2 Aufgabe Raumprogramm Teil II Beispiele Fügung

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1 1 Barrierefreies Bauen 2 Aufgabe Raumprogramm Teil II Beispiele Fügung

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3 barrierefreies Bauen > Ziel ist es, durch die barrierefreie Gestaltung des gebauten Lebensraums weitgehend allen Menschen seine Nutzung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu ermöglichen.

4 barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen sind die > DIN Barrierefreies Bauen - Teil 1: öffentlich zugängige Gebäude (ab ) - Teil 2: Wohnungen (ab ) - Teil 3: öffentlicher Verkehrs- und Freiraum (ab )!!! ist neu und ersetzt: DIN Barrierefreies Bauen - Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrsund Grünanlagen sowie Spielplätze - Teil 2: öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten + DIN Barrierefreie Wohnungen - Teil 1: Wohnungen für Rollstuhlbenutzer - Teil 2: Wohnungen für Menschen mit sensorischen oder anderen Behinderungen

5 barrierefreies Bauen > Berücksichtigt werden die Bedürfnisse von Menschen - mit Sehbehinderung oder Hörbehinderung - mit motorischen Einschränkungen - die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen - die großwüchsig oder kleinwüchsig sind - mit kognitiven Einschränkungen - die bereits älter sind - wie Kindern - mit Kinderwagen oder Gepäck! eine Behinderung kann situativ sein

6 barrierefreies Bauen > Ziel ist eine Barrierefreiheit, die selbstverständlich ist - Barrierefreiheit ist für ca. 10% zwingend erforderlich - für bis zu 40% notwendig - für 100% schlicht komfortabel > Bauen und Gestalten für alle > menschengerechtes Bauen - als Richtschnur dienen die Bedürfnisse und Ansprüche von Behinderten

7 DIN öffentlich zugängliche Gebäude Norm gilt für: - öffentlich zugänglichen Gebäuden und deren Außenanlagen, die der Erschließung und gebäudebezogenen Nutzung dienen. Zu den öffentlich zugänglichen Gebäuden gehören insbesondere: + Einrichtungen des Kultur- und des Bildungswesens + Sport- und Freizeitstätten + Einrichtungen des Gesundheitswesens + Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude + Verkaufs- und Gaststätten + Stellplätze, Garagen + Toilettenanlagen - Arbeitsstätten wurden aus dem Anwendungsbereich gestrichen (>Technische Regeln für Arbeitsstätten)

8 DIN öffentlich zugängliche Gebäude > Verkehrs- und Bewegungsflächen müssen für die Personen, die je nach Situation den größten Flächenbedarf haben so bemessen sein, dass die Infrastruktur des Gebäudes barrierefrei erreichbar und nutzbar ist. > Den größten Flächenbedarf benötigen Nutzer von Rollstühlen: Wendkreis >= 1,50m > als Wendemöglichkeit ist in jedem Raum eine Tiefe und Breite von mind. 1,50m zu planen > Die Bewegungsfläche muss ausreichend groß für die geradlinige Fortbewegung, den Begegnungsfall sowie für den Richtungswechsel sein. > die Bewegungsflächen dürfen sich - außer vor Fahrschachttüren - überlagern

9 DIN öffentlich zugängliche Gebäude > Ausreichend groß ist eine Fläche von cm Breite und 180 cm Länge für die Begegnung zweier Rollstuhlnutzer cm Breite und 150 cm Länge für die Begegnung eines Rollstuhlnutzers mit anderen Personen cm Breite und 150 cm Länge für Richtungswechsel und Rangiervorgänge

10 DIN öffentlich zugängliche Gebäude > Ausreichend groß ist eine Fläche von cm Breite und geringer Länge, wenn eine Richtungsänderung und Begegnung mit anderen Personen nicht zu erwarten ist, z. B. für Flurabschnitte und Rampenabschnitte - 90 cm Breite und geringer Länge, z. B. für Türöffnungen und Durchgänge - Flure und Gehwege benötigen nach höchstens 15m Länge eine Begegnungsfläche von >= 1,80m x 1,80m

11 DIN öffentlich zugängliche Gebäude - Lichte Durchgangsbreite von Türen >= 0,90m - Lichte Durchgangshöhe von Türen >= 2,05m

12 DIN öffentlich zugängliche Gebäude - Flure und sonstige Verkehrsflächen dürfen nicht stärker als 3 % geneigt sein - bei einer Länge des Flures bis zu 10 m ist auch eine Längsneigung bis zu 4 % möglich > andernfalls sind Rampen oder Aufzüge vorzusehen

13 DIN öffentlich zugängliche Gebäude - Rampen sollen möglichst gerade, nicht länger als 6m sein und höchstens 6% Steigung haben. > auf 6m Länge 36cm Höhenüberwindung - bei Rampen die länger als 6m sind ist ein Zwischenpodest von mind. 1,50m Länge (1,20m Breite) erforderlich. - Ausreichend große Podeste, von mindestens 1,50m mal 1,50m sind außerdem am Anfang und Ende der Rampe anzuordnen - Rampenbreite zwischen den Handläufen mind. 1,20m + beidseitig 10cm hohe Radabweiser + beidseitig Handlauf 3,0cm - 4,5cm Durchmesser / 85cm 90cm Höhe

14 DIN öffentlich zugängliche Gebäude - Fahrkörbe von Aufzügen müssen mind. eine lichte Breite von 1,10m und eine Tiefe von 1,40m aufweisen > Raumbedarf = Fahrkorb + Schachtfläche + Konstruktionsfläche

15 DIN öffentlich zugängliche Gebäude - Fahrkörbe von Aufzügen müssen mind. eine lichte Breite von 1,10m und eine Tiefe von 1,40m aufweisen - Bedienungstableau siehe Hochschulaufzug 1 - Die Bewegungsfläche vor Fahrschachttüren muss mindestens 1,50m x 1,50m groß sein. Das Vorbeigehen am wartenden Rollstuhl muss möglich sein: z.b. durch Verbreiterung um 0,90m. - Gegenüber von Abwärts führenden Treppen ist ein Abstand von 3,00m einzuhalten

16 Hamburger Bahnhof Berlin Museum für Gegenwart Verbindungsbrücke

17 DIN öffentlich zugängliche Gebäude - in jeder Sanitäranlage ist mind. eine für Rollstuhlfahrer geeignete Toilettenkabine einzuplanen - Bewegungsflächen neben dem Klosettbecken >= 90cm - Bewegungsflächen vor dem Klosettbecken mind. 1,50m x 1,50m > daraus ergibt sich eine lichte Mindestgröße von 2,20m x 2,20m - vor Toiletten, Dusch- und Umkleidekabinen müssen Türen nach außen aufschlagen

18 DIN öffentlich zugängliche Gebäude - in jeder Sanitäranlage ist mind. eine für Rollstuhlfahrer geeignete Toilettenkabine einzuplanen - Bewegungsflächen neben dem Klosettbecken >= 90cm - Bewegungsflächen vor dem Klosettbecken mind. 1,50m x 1,50m > daraus ergibt sich eine lichte Mindestgröße von 2,20m x 2,20m - vor Toiletten, Dusch- und Umkleidekabinen müssen Türen nach außen aufschlagen

19 DIN öffentlich zugängliche Gebäude - klassische Anordnung eines Sanitärraumes für Rollstuhlbenutzer ohne Geschlechtertrennung

20 DIN öffentlich zugängliche Gebäude - Anordnung eines Sanitärraumes für Rollstuhlbenutzer mit Geschlechtertrennung > Vorteil: - stärkere Integration der Behinderten > Nachteil: - größerer Platzbedarf - bei anderem Geschlecht der Pflegeperson

21 DIN Barrierefreie Wohnungen > Beispiel Bad

22 DIN Barrierefreie Wohnungen > Beispiel Bad - die Bewegungsflächen dürfen sich überlagern

23 DIN Barrierefreie Wohnungen > Beispiel Küche

24 DIN Barrierefreie Wohnungen > Beispiel Schlafzimmer

25 Empfehlungen - ein Eingang des Gebäudes, möglichst der Haupteingang, muss stufenlos erreichbar sein. - bei Neubauten sollte grundsätzlich der Haupteingang auch von Rollstuhlfahrer/innen genutzt werden können > Wünschenswert: freie Auslegung der gesetzlichen Regelungen - z.b.: besser eine Rampe mit größerem Gefälle als gar keine

26 Haupteingang < Museum Georg Schäfer : Volker Staab Architekten

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29 Rampe < Kunstmuseum ARoS in Århus Dänemark : Schmidt Hammer & Lassen, Århus

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34 Orientierungshilfe Barrierefreie Rampenanlage für - Wohnungsbau mit 2,80m Geschosshöhe 2,80m : 0,06 = 46,70m + 7 Podeste a 1,50m = 10,50m = 57,20m Länge - Museumsbau mit 5,00m Geschosshöhe 5,00m : 0,06 = 83,40m + 13 Podeste a 1,50m = 19,50m = 102,90m Länge

35 barrierefreies Bauen > Barrierefreies Bauen sollte heute etwas Selbstverständliches sein, eine allen Personengruppen zugute kommende, menschengerechte Gestaltung unserer Umwelt

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37 SOLITÄR in der Struktur

38 SOLITÄR in der Struktur

39 KOMPOSITION unterschiedlicher Baukörper

40 INTEGRIERT (oder verteilt) im Baukörper

41 SOCKEL ablesbar

42 SOCKEL integriert

43 ... noch Fragen?

44 Parkhouse Carstadt, Amsterdam, NL Architects kommenden Freitag geht es weiter...

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