Newsletter April 2014

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1 Landesverband der Schulfördervereine in Hessen e.v. Newsletter April 2014 Förderpreis Vereint für gute Schule Die Stiftung Bildung und Gesellschaft schreibt 2014 erstmalig einen Wettbewerb bzw. Förderpreis aus, der danach regelmäßig verliehen wird. Gemeinsam mit Partnern identifiziert und fördert sie damit Bildungsprojekte, die dazu beitragen, die Lernund Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und die es wert sind, verbreitet zu werden. Diese Projekte können sich vielfältigen Angelegenheiten widmen, von Inklusion über Chancengerechtigkeit, digitaler Bildung, Partizipation, Engagement bis hin zu forschendem Lernen. Mit jedem Wettbewerbs- bzw. Förderpreis wird ein neuer inhaltlicher Schwerpunkt gemeinsam mit den Partnern gesetzt. Der Förderpreis Vereint für gute Schule In Schulfördervereinen bündelt sich zivilgesellschaftliches Engagement von Eltern, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie interessierten Dritten. Durch ihre engagierte Arbeit gestalten sie Bildung gemeinsam, schaffen sozialen Ausgleich, schließen Lücken und werden so zu einem verlässlichen Partner bei der Entwicklung des Lebensraums Schule. Durch die engen Kooperationen der Mitglieder der Schulfamilie mit außerschulischen Partnern wirken sie direkt in das Schulleben hinein und stoßen so wichtige Veränderungen an. Aus diesem Grund wendet sich der Förderpreis Vereint für gute Schule in diesem Jahr an Schulfördervereine und ihre Projekte. Ziel des Förderpreises ist es, erfolgreiche Projekte von Schulfördervereinen in Deutschland zu entdecken, zu fördern und bekannt zu machen. Was in diesen Projekten erlernt und erreicht wurde, kann übertragen und andernorts angewendet werden. Newsletter LSFV-He April

2 Den Förderpreis Vereint für gute Schule verleiht die Stiftung Bildung und Gesellschaft in Kooperation mit der Stiftung Bildung ( und arbeitet dabei eng mit den Verbänden der Schulfördervereine zusammen. Ausblick: Nach der Verleihung des Förderpreises Vereint für gute Schule werden die Stiftungen die prämierten Projekte aktiv weiterverbreiten. Welche Projekte suchen wir für den Förderpreis Vereint für gute Schule? Sie sind Mitglied eines Schulfördervereins oder arbeiten an einer Schule, die gemeinsam mit ihrem Förderverein ein herausragendes Projekt initiiert hat und können folgende Fragen mit Ja beantworten: Haben Sie mit diesem Projekt an Ihrer Schule grundlegende Veränderungen angestoßen? Wurde bei der Umsetzung des Projektes mit außerschulischen Partnern kooperiert? Ist das, was in dem Projekt erreicht und gelernt wurde, übertragbar und nutzbar für andere Schulen? Dann bewerben Sie sich um eine Nominierung für den Förderpreis Vereint für gute Schule beim Landesverband der Schulfördervereine in Hessen e.v. Die Verbände der Schulfördervereine nominieren aus allen Bewerbungen insgesamt 30 Projekte auf der Grundlage folgender Kriterien: Wirksamkeit: Das Projekt behandelt eine relevante, konkrete Herausforderung an der jeweiligen Schule oder ist die Antwort auf ein konkretes Problem und bewirkt deutliche Veränderungen vor Ort. Vernetzung: Im Rahmen des Projektes kooperieren Schulförderverein und Schule eng. Eine Kooperation mit außerschulischen Partnern wäre wünschenswert. Skalierbarkeit: Das Projekt ist potenziell auf andere Schulen oder Regionen übertragbar. Welche Preise werden verliehen? Der Förderpreis Vereint für gute Schule, mit dem drei Projekte öffentlich ausgezeichnet werden, ist mit jeweils Euro dotiert. Das Preisgeld kann von den Preisträgerinnen und Preisträgern frei für das Projekt eingesetzt werden. Alle 30 nominierten Projekte bekommen die Möglichkeit, sich auf einer Internet-Plattform der Stiftung Bildung und Gesellschaft und der Stiftung Bildung zu präsentieren und profitieren von der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beider Stiftungen sowie des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft. Newsletter LSFV-He April

3 Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab? 1. Mai bis 30. Juni 2014: Bewerbungs- und Nominierungsphase Juli 2014: Auswahl der 30 nominierten Projekte durch die Stiftung Bildung. Alle nominierten Projekte präsentieren sich anschließend auf der Webseite der Stiftung Bildung und Gesellschaft und der Stiftung Bildung. September 2014: Eine Jury aus unabhängigen Expertinnen und Experten wählt drei Projekte aus, die den Förderpreis und das Preisgeld von jeweils Euro erhalten. 11. November 2014: Die Verleihung des Förderpreises Vereint für gute Schule findet in festlichem Rahmen in Berlin statt. Für eine Bewerbung für den Förderpreis Vereint für gute Schule wenden Sie sich mit Ihrem Projekt direkt an den Landesverband der Schulfördervereine in Hessen e.v. Nominierungen für den Förderpreis Vereint für gute Schule erfolgen ausschließlich durch die Verbände der Schulfördervereine. Eigene, direkte Bewerbungen durch Schulfördervereine bei der Stiftung Bildung und Gesellschaft und der Stiftung Bildung sind nicht möglich. Wie setzt sich die Jury zusammen? Im Auswahlverfahren für den Förderpreis Vereint für gute Schule werden die Stiftung Bildung und Gesellschaft und die Stiftung Bildung von einer Jury aus Expertinnen und Experten unterstützt. Fragen? Sollten Sie Fragen zum Projekt haben, so wenden Sie sich bitte an den Landesverband der Schulfördervereine in Hessen e.v.: Newsletter LSFV-He April

4 Unfallversicherung für Kinder Nach den (Oster-)Ferien ist vor den (Sommer-)Ferien. Viele Vereine haben verantwortungsvoll die Betreuung für Schulkinder übernommen, oder in den Schulferien werden AGs angeboten. Hier trifft bei uns im LSFV-He immer wieder die Frage ein, ob diese Kinder auch in der schulfreien Zeit, eventuell über die Mitgliedschaft superplus beim LSFV-He, unfallversichert sind. Die Regelung zur Unfallversicherung von Schulkindern findet sich im Sozialgesetzbuch, genauer im SGB VII, 2, Abs. 1, Nr. 8b. (z. B. Auf der Webseite des HKM findet sich unter dem Link: eine ausführliche Broschüre zur Unfallverhütung und -versicherung in Schulen. Den entsprechenden Passus daraus füge ich hier ein: D. h., dass außerhalb der Schulzeiten nur Kinder der anerkannten Horte mit Betriebserlaubnis abgesichert sind. Grundsätzlich handelt es sich bei einem Versicherungsschutz außerhalb der Schulzeiten, also besonders in den Ferien, um eine Regelung, die jeder Schulträger in eigener Verantwortung zusätzlich zur bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelung unterstützen kann. Die Stadt Wiesbaden z. B. hat die Betreuung der Schulkinder durch Fördervereine in der kompletten unterrichtsfreien Zeit mit einem Gruppenvertrag bei der GVV- Kommunalversicherung abgesichert, und übernimmt hierfür auch die Kosten. Tipp: Wenden Sie sich direkt an Ihren Schulträger, um ebenfalls eine solche Regelung wie in Wiesbaden herbeizuführen! Newsletter LSFV-He April

5 Auf Anfragen, ob die Unfallversicherung des LSFV auch auf die Kinder angewendet werden kann, empfehlen wir den Vereinen folgendes: ( ) wir als LSFV-He versichern das Ehrenamt und seine Risiken. Grundsätzlich sind in Deutschland alle Personen in einer Krankenversicherung pflichtversichert. Alle körperlichen Schäden, die Kinder als Unfallfolgen erleiden, sind damit auch in deren Freizeit, also im Rahmen Ihres Betreuungsangebotes, versichert. Sollten Eltern darüber hinaus Sorge haben, dass ihrem Kind in der Freizeit also auch bei z. B. einem privaten Fahrradausflug - ein nachhaltiger Schaden durch einen Unfall zugefügt wird, dann ist es im Ermessen der Familien, hierfür private Vorsorge zu tragen. Für den Fall, dass einem Kind ein Schaden zugefügt wird durch die Unachtsamkeit einer Ihrer aufsichtspflichtigen Personen, dann haftet die bei uns durch die Mitgliedschaft plus abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung auch für daraus entstehende Folgeschäden beim Kind. Verunfallt ein Kind weil z. B. ein anderes Kind es geschubst hat, oder weil eine Gefahrenstelle nicht beachtet wurde, dann handelt es sich nicht um einen Unfall, sondern um einen Haftpflichtschaden, aus dem ein körperlicher Schaden entstehen kann und der vom Verursacher zu regulieren ist. Auch aus diesem Grund ist die private Haftpflichtversicherung einer jeden Familie ein unbedingtes Muss. Darauf sollten Sie die Eltern aufmerksam machen. ( ) Der LSFV-He wird sich dafür einsetzen, dass die Hessische Landesregierung eine entsprechende Änderung des Sozialgesetzbuches herbeiführt, und auch die Kinder in der Betreuung durch Fördervereine vollumfänglich abgesichert werden. In diesem Jahr sind die Sommerferien in Hessen sehr spät, und es gibt Vereine an Grundschulen, die ihre Viertklässler während der Ferien noch betreuen möchten. Hier müssen Sie unbedingt darauf achten, dass Ihre Satzung dies auch zulässt. Ab 1. August beginnt das neue Schuljahr, und somit sind die Kinder nicht mehr in der Grundschule, sondern Schüler einer weiterführenden Schule. Sollte Ihre Satzung vorsehen, dass Ihr Verein explizit für die Schule XY zuständig ist, dann erlischt möglicherweise im Schadensfall Ihr Versicherungsschutz für alle Versicherungen, auch für die Betriebshaftpflichtversicherung, da es sich nicht um eine satzungsgemäße Tätigkeit handelt, und Sie fallen damit aus allen Absicherungen für die Mitarbeiter und den Vorstand raus. Newsletter LSFV-He April

6 Außenstände und Mahnverfahren - Kostenbefreiung Leider kommt es immer wieder vor, dass Vereine ihrem Geld seien es Mitgliedsbeiträge oder Betreuungsgelder - nachlaufen müssen. Als Vorstände sind Sie in der Pflicht, Außenstände einzutreiben, da ansonsten dem Verein ein materieller Schaden zugefügt wird, den Sie als Vorstand abwenden müssen, um nicht selbst zur Verantwortung gezogen zu werden. Manchmal genügt es, einen ausgefüllten Mahnantrag beim Schuldner in den Briefkasten zu werfen, und ihn damit zur Zahlung zu bewegen, aber manchmal eben nicht. Scheuen Sie sich nicht, berechtigte Ansprüche bei Gericht einzufordern. Tipp: Für gemeinnützige Vereine in Hessen gibt es eine Befreiung von den Gerichtsgebühren (s. Anhang). Sie müssen einmalig eine Kennziffer beantragen, und bei weiteren Verfahren nur noch diese angeben. Webseite für die Beantragung der Kennziffer: Das Mahnverfahren kann online eingeleitet werden, und die Vereinsdaten können mit der Kennziffer abgespeichert werden, sodass der Freistellungsauftrag nur einmal hinterlegt werden muss. Unter können Sie beim AG Hünfeld das für alle Online- Mahnanträge in ganz Hessen zuständig ist - einen Antrag stellen. Die Mitarbeiter der auf der Webseite angegebenen Telefonnummer sind sehr freundlich und sehr hilfsbereit! Der Eintrag für Vereine als Antragsteller ist ein wenig versteckt, und findet sich unter den Reitern Antragsteller Sonstige Weitere - Rechtsform: eingetragener Verein. Ganz am Schluss können Sie die Gebührenbefreiung angeben, die im Idealfall aber bereits unter Ihrer Kennziffer gespeichert ist. Sie haben Anregungen oder Fragen? Verwenden Sie dazu einfach unser Kontaktformular auf der Homepage des Landesverbandes der Schulfördervereine in Hessen Wir wünschen Ihnen für Ihre Vereinsarbeit alles Gute und persönlich beste Gesundheit! Ihre Elke Hauff 1.Vorsitzende des LSFV-HE Termine: , Mitgliederversammlung, Wiesbaden , Seminar mit Wolfgang Pfeffer, Kassel , Seminar mit W. Pfeffer, Schuldorf Bergstraße Landesverband der Schulfördervereine in Hessen e.v. An der Schule 1 Tel: FAX: Wiesbaden info@lsfv-he.de Postfach , Wiesbaden Internet: Newsletter LSFV-He April

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