Preisliste 1/2009. Pflasterklinker Kanalklinker

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1 liste 1/2009

2 Allgemeines/Fracht Allgemeines n Es gelten unsere allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. n e zzgl. gesetzlicher Mwst. bei Abnahme voller Verpackungseinheiten. n Die Franko-e gelten innerhalb Deutschlands, außer Nord- und Ostseeinseln. Separate e auf Anfrage. n Bestellungen werden auf volle Paletten aufgerundet. n Ziegel-Pfandpaletten werden mit 4,50 e/stück berechnet. Bei frachtfreier Rücklieferung wiederverwendbarer Paletten wird das Pfandgeld zurückerstattet. Im Werk sind spezielle Pfandpaletten im Einsatz; die Rückgabe ist daher ausschließlich in diesem Werk möglich. n Bei Einzelstückabgabe von Form- und Vollziegeln wird eine zusätzliche Aufwands- und Verpackungspauschale wie folgt berechnet: bis 50 Stück 15, e, darüber hinaus 28, e. Bei Komplettlieferungen eines Bauvorhabens entfällt die Einzelstückabgabe.,, Handform- und Wasserstrichziegel (außer Produkte aus der Manufaktur) werden nicht einzeln abgegeben. n Rücknahme von Ware nur in Originalverpackung und einwandfreiem Zustand. Die Rücknahmegebühr beträgt 30 % vom Nettowarenwert zzgl. der tatsächlich anfallenden Frachtkosten, mindestens jedoch 5, e Frachtpauschale. Die Rücknahme von auftragsgefertigten Produkten ist nicht möglich. n Um die Belieferung aus einer Charge sicherzustellen, bestellen Sie alle für den Bau benötigten Ziegel in einer Bestellung. n Bei dem angegebenen Materialbedarf handelt es sich um Erfahrungswerte. Sie beziehen sich auf normgerecht erstellte Pflasterflächen und Kanalbauwerke und berücksichtigen nicht Verschnitt, Bruch oder sonstigen Verbrauch. n Die Herstellung und der Transport unserer Produkte erfolgt mit größter Sorgfalt, trotzdem sind geringfügige Beschädigungen oder Bruch nicht gänzlich auszuschließen. Handelsüblicher Bruch bis zu 5 % ist als unvermeidbar einzustufen und nicht zu beanstanden. n In der Regel haben wir unser umfangreiches Produktprogramm je Werk für Sie am Lager. Bitte erfragen Sie zur Vermeidung von Leerfahrten vor Abholung die Lieferfähigkeit. n liste 1/2009 gültig ab Mit Erscheinen dieser liste verlieren alle anderen ihre Gültigkeit. Fracht n Unsere e beinhalten Frachten und gelten für volle Züge bei frei befahrbarer Baustelle, bei Entladung ohne Zeitverlust. Sonderleistungen wie z. B. eine Verteilung auf der Baustelle sind mit dem Spediteur vor Ort abzustimmen. Die Entscheidung obliegt dem LKW-Fahrer. n Bei Mindermengen berechnen wir folgende Pauschalen: bei < 14 Paletten 70, e pauschal bei < 10 Paletten 100, e pauschal bei < 6 Paletten 130, e pauschal. n Für die Entladung mit Kran oder Mitnahmestapler berechnen wir 3, e je Paletten-Hub. Maßgeblich ist Ihre Bestellung und die Bereitstellung des entsprechenden Fahrzeugs, nicht die tatsächliche Nutzung der Entladehilfen. Voraussetzung hierfür ist die Befahrbarkeit der Entladestelle mit schwerem Lastzug und eine geeignete Entlademöglichkeit. Die Entscheidung über die Befahrbarkeit der Baustelle und Entlademöglichkeit liegt bei dem LKW-Fahrer. Die im Einsatz befindlichen Kräne haben eine max. Reichweite von 9 m. Abweichungen davon nur auf Anfrage gegen Aufpreis. n Bei Anlieferung durch uns sind wir bestrebt, die von Ihnen gewünschten Liefertermine einzuhalten. Eine Gewährleistung können wir hierfür nicht übernehmen. n Warte- und Entladezeiten von über einer Stunde werden mit einem zusätzlichen Stundensatz von 35, e je angefangene halbe Stunde berechnet. n Für das Umladen von Motorwagen und Hänger berechnen wir zusätzlich 40, e. n Für die Abholung von Ziegel-Pfandpaletten durch unsere Werksspediteure berechnen wir einen Frachtanteil von 1, e/palette. Eine Abholung ist nur nach vorheriger Anmeldung bei uns möglich, die Mindestmenge beträgt 50 Paletten. Damit diese problemlos aufgenommen werden können, müssen die Paletten sauber gestapelt sein. n Für Frachtdienstleistungen haften wir und die von uns eingesetzten Spediteure ausschließlich nach VBGL neuester Fassung. Sonstige Frachtbedingungen n Ausschließlich Teilsortimente der Werke und stehen wechselseitig auch im jeweiligen anderen Werk auf Anfrage zur Selbstabholung bereit. Es wird eine Vorfracht von 40, e/1.000 Stück berechnet. Die Verfügbarkeit der jeweiligen Sorten teilen wir Ihnen gern auf Anfrage mit.

3 Inhaltsverzeichnis Werke Produkte für die Flächenbefestigung Seite TERCA- 8 TERCA- 9 Petershagen TERCA- Werke Produkte für den Kanalbau 13 14/15 Werke Systemergänzungen für die Flächenbefestigung Seite Alle 10 Seite Formziegel 11 Alle Werke Seite Produktabbildungen / Sortenverzeichnis 18 Liefer- und Zahlungsbedingungen 19 e Fassad te e i d r is lis k te f ü Produ ie in der Pre nker S li finden uerziegel / K Vorma

4 Übersichtskarte Dänemark Standort Wienerberger Ziegelindustrie Wienerberger A/S Kirkebjerg Allé 88 DK-2605 Brøndby Tel / Fax 00 45/ Auslieferungslager Systemschornsteine Standort Schlagmann Baustoffwerke GmbH & Co. KG Zentrale Zeilarn: Ziegeleistraße Zeilarn Tel /-0 Fax /81 14 Wienerberger B.V. Hogeweg 95 NL-5301 LK Zaltbommel Tel /(0) 4 18/59 11 Fax 00 31/(0) 4 18/ Zehdenick WIENERBERGER Ceramika Budlowana Sp. zo.o. ul. Ostrobramska 79 Pl-04-5 Warszawa Tel /(0) 22/ Fax 00 48/(0) 22/ Wienerberger N. V. Ter Bede Business Center B-8500 Kortrijk Tel /(0) 56/ Fax 00 32/(0) 56/ Wienerberger Cihlár sky pru mysl a. s. Plachého 28 CZ Ceske Budejovice Tel /(0) 38/ Fax /(0) 38/ Strasbourg Wienerberger SAS 8, Rue du Canal-Achenheim F Strasbourg Tel /(0) 3/ Fax 00 33/(0) 3/ WIENERBERGER Ziegelindustrie Hauptstraße 2 A-2332 Hennersdorf Tel /1/ Fax 00 43/1/ Mulhouse ZZ Wancor Althardstraße 5 CH-8105 Regensdorf Tel /(0) 44/ Fax 00 41/(0) 44/ WIENERBERGER Brunori s.r.l. Via Ringhiera 1 I Mordano (Bologna) fraz. Bubano Tel /(0)5 42/ Fax 00 39/(0)5 42/

5 Standorte Standorte Werk/Lager Produktgruppe Anschrift Telefon-Nr. Fax-Nr. Ansprechpartner/Tel.-Durchwahl Strangpressziegel Bernburger Straße 43 (0 34 ) (0 34 ) Kerstin Lewanowski -101 Werk Christore Krüger -102 Matthias Rockmann -111 Doris Kleemann -800 Strangpressziegel Zum Klinkerwerk Werk Calau ( ) ( ) Ulrike Urban -801 Marion Branczeisz -802 Auftragsbearbeitung Manufaktur Yvonne Hildebrand -805 ( ) Birgit Meyer -120 Manufaktur Strangpressziegel Bremer Straße 9 Werk Knabe Kirchkimmen Wasserstrichziegel Hude-Kirchkimmen Strangpressziegel Ziegeleistraße 10 Malliß Wasserstrichziegel Malliß Strangpressziegel Ziegeleistraße 1 Petershagen Petershagen-Jössen Strangpressziegel Zur Ziegelei 1 Werk Woldegk Bedburg ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) Marcus Grieffenhagen -0 Katja Hasselberg -0 Horst Steljes -180 Beate Franke Woldegk TERCA-Thek Auftragsannahme Adolf-Silverberg-Straße 22 ( ) ( ) Petra Fegers Bedburg Marita Kaulartz -2 für nachfolgende Standorte Werk Beerse Handformziegel Absheide 28 B-2340 Beerse Werk Maaseik Handformziegel Venlosesteenweg 70 B-3680 Maaseik Werk Rijkevorsel Retro-Vormauerziegel St. Jozefslei 6 B-2310 Rijkevorsel Werk Warneton Handformziegel Chaussee du Pont Rouge 57 Retro-Vormauerziegel B-7784 Comines-Warneton

6 Ansprechpartner Innendienst Verkaufsinnendienst Name Telefon-Nr. Fax-Nr. Adressen Team I *1 Michael Bach (05 11) *2 michael.bach@wzi.de Christina Grimpe (05 11) christina.grimpe@wzi.de Karsten Mirsch (05 11) *2 karsten.mirsch@wzi.de Melanie Thöne (05 11) *2 melanie.thoene@wzi.de Angelika Tschiche (05 11) *2 angelika.tschiche@wzi.de Team II *1 Sabine Finnenkötter (05 11) *2 sabine.finnenkoetter@wzi.de Marcus Hommel (05 11) *2 marcus.hommel@wzi.de Thomas Kaufung (05 11) *2 thomas.kaufung@wzi.de Eckhard Schmidt (05 11) *2 eckhard.schmidt@wzi.de Team III *1 Ulrike Balke (05 11) *2 ulrike.balke@wzi.de André Buschow (05 11) *2 andre. buschow@wzi.de Wilfried Klenke (05 11) *2 wilfried.klenke@wzi.de Mario Roffka (05 11) *2 mario.roffka@wzi.de Karsten Spiegel (05 11) *2 karsten.spiegel@wzi.de Jana Wenzel (05 11) *2 jana.wenzel@wzi.de Produktbereich Telefon-Nr. Fax-Nr. Adressen POROTON Ziegelsysteme * *2 poroton@wzi.de TERCA/KNABE Vormauerziegel * terca@wzi.de * *2 kamtec@wzi.de * *2 sonderbauteile@wzi.de *2 Bauberatung *2 TERCA KAMTEC Kaminsysteme POROTON-Sonderbauteile: Ziegeldecke/Planelement-T 500/Rollladenkästen * 1 (4 ct/min. aus dem dt. Festnetz, ggf. abweichende e aus dem Mobilfunknetz) * 2 (6 ct/min. aus dem dt. Festnetz)

7 Fax-Bestellung Baustoffhandel: Sachbearbeiter: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Standort Petershagen Fax-Nr. (0 34 ) ( ) ( ) Telefax: q Abholung ab Werk: Gewünschter Abholtermin: q Anlieferung Gewünschter Liefertermin ca.: Kranentladung: q ja q nein Genaue Lieferanschrift (ggfs. Anfahrtsskizze beifügen): Bauvorhaben: ausführendes Bauunternehmen: Straße: PLZ/Ort: zusätzliche Hinweise: Hiermit bestellen wir bei Ihnen unter Zugrundelegung der uns bekannten Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie der vereinbarten Konditions- und vereinbarung/objektkondition Nr. (bitte unbedingt angeben): Artikelnummer Menge Einheit (Stück/Palette*) Artikel (genaue angeben) * Bei Bestellung in Stück muss auf volle Paletten aufgerundet werden Datum: Unterschrift:

8 liste 1/2009 Werk nach DIN EN 1344 und DIN Abmessungen: mm (Nennmaß) L x B x H 200 x 100 x x 100 x x 118 x 52 x 118 x Gewicht: kg/stück 2,3 3,1 3,2 4,3 Materialbedarf: Stück/m Paletteninhalt: Stück Bild Nr. Name Farbe Helle Sortierungen 3 Colbitz bernstein geflammt BPK 1/ 725, 2 Wettin bernstein hell BPK 0/ 725, Rote Sortierungen 6 rot nuanciert BPK 110/ 605, BPK 110/13 725, BPK 110/14 845, BPK 110/ , 8 Neu Schleswig rubinrot nuanciert BPK 118/ 605, Rotbunte Sortierungen 11 Lübeck flammentanz BPK 125/ 650, BPK 125/14 890, 13 Alt Schwerin rot-schiefergrau geflammt BPK 120/ 605, BPK 120/14 845, BPK 120/ , 15 Dessau herbstlaub BPK 130/ 605, 14 Saale braunbunt geflammt BPK 5/ 605, Formziegel siehe Seite 11. Anschrift Wienerberger Ziegelindustrie Werk Bernburger Straße 43 D Tel / Fax 0 34 /

9 liste 1/2009 Werk nach DIN EN 1344 und DIN Abmessungen: mm (Nennmaß) L x B x H 200 x 100 x x 100 x x 118 x 52 x 118 x Gewicht: kg/stück 2,3 3,1 3,2 4,3 Materialbedarf: Stück/m Paletteninhalt: Stück Bild Nr. Name gelb nuanciert BWP 151/ 725, BWP 151/13 845, BWP 151/14 965, BWP 151/ , Farbe Helle Sortierungen 1 Märkisch Rote Sortierungen 5 Heide rot nuanciert BWP 130/ 605, BWP 130/13 725, BWP 130/14 845, 9 Lüneburg rotbraun nuanciert BWP 133/ 605, Rotbunte Sortierungen 10 Fläming rotbraun geflammt BWP 145/ 650, Holstein herbstfeuer BWP 137/ 605, Dunkle Sortierungen 20 Dresden anthrazitbraun nuanciert BWP 140/ 820, BWP 140/13 940, BWP 140/ , BWP 140/ , Lausitz braunbunt BWP 142/ 650, BWP 142/13 770, BWP 142/ , 19 Potsdam violettbraun nuanciert BWP 155/ 820, Formziegel siehe Seite 11. Anschrift Wienerberger Ziegelindustrie Werk Zum Klinkerwerk D Calau Tel /89 Fax /89 00

10 liste 1/2009 Petershagen nach DIN EN 1344 und DIN Abmessungen: mm (Nennmaß) L x B x H 200 x 100 x x 100 x 62 x 118 x 52 x 118 x 62 Gewicht: kg/stück 2,4 3,0 3,4 4,1 Materialbedarf: Stück/m Paletteninhalt: Stück Bild Nr. Name herbstbunt Kohlebrand OPK 23/ 725, OPK 23/14 965, naturrotbunt OPK 20/ 605, OPK 20/ 665, OPK 20/14 845, OPK 20/15 965, rotbunt Kohlebrand OPK 25/ 650, OPK 25/14 890, dunkelbraunbunt OPK 24/ 650, OPK 24/14 890, OPK 24/ , Farbe Helle Sortierungen 4 Münsterland Rote Sortierungen 7 Weserbergland Rotbunte Sortierungen 12 Westfalen Dunkle Sortierungen 18 Niedersachsen ohne Fase auf Anfrage. Formziegel siehe Seite 11. Anschrift Wienerberger Ziegelindustrie Petershagen-Jössen Ziegeleistraße 1 D Petershagen / OT Jössen Tel /90 91 Fax /

11 liste 1/2009 Formziegel/Sonderformate Formziegel und Sonderformate für Typ Beschreibung Werk Petershagen +115, E/ PG 221 ½ angeschnitten (ohne Mittelfase) auf Anfrage PG 223 PG 323 PG 723 ½ angekerbt (ohne Mittelfase) +115, E/ PG 722 /8 angekerbt (ohne Mittelfase) +135, E/ PG 782 /8 angeschnitten (ohne Mittelfase) auf Anfrage PG 283 PG 383 PG 783 Rinnenklinker Stück/Ifdm , E/ PFZ 720 Formziegel einseitig abgerundet 12 Stück/Ifdm. NF 2,85 E/Stück PFZ 203 PFZ 303 PFZ 703 Formziegel beidseitig abgerundet 12 Stück/Ifdm. NF 2,85 E/Stück PFZ 208 PFZ 308 PFZ 708 Formziegel einseitig abgeschrägt 12 Stück/Ifdm. NF 2,85 E/Stück PFZ 246 PFZ 346 Formziegel beidseitig abgeschrägt 12 Stück/Ifdm. NF 2,85 E/Stück PFZ 229 PFZ Format ½ vorgekerbt (mit Mittelfase) Materialbedarf ca. Hinweis: Die Formziegel/Sonderformate sind in gängigen Sortimenten verfügbar. Bitte erfragen Sie vor Bestellung die Verfügbarkeit. Auf Anfrage steht Ihnen eine Vielzahl weiterer Formziegel aus unserem umfangreichen Sortiment zur Verfügung. Formziegel unterliegen den üblichen produktionsbedingten Toleranzen. Die Oberfläche kann vom Standardprogramm abweichen. 11

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13 liste 1/2009 Werk nach DIN 4051 Druckfestigkeitsklasse 40, Rohdichteklasse 2,2 NF*1 Kanalschachtklinker D1 Kanalschachtklinker C Abmessungen: mm (Nennmaß) Zeichnungen R= 5,7 5 Formate x 115 x x 115 x Gewicht: kg/stück 4,2 4,1 3,5 Materialbedarf: Stück/m Stück/Schicht*2 Paletteninhalt: Stück 364 Farbe rot nuanciert x 115/77 x 208 KK NFK 880, 320 KKD , KKC 845, * Kennzeichnung mit K auf Läuferfläche *2 bei mm Innendurchmesser 1 Hinweis: Teilsortimente des Werkes in auf Anfrage verfügbar. 13

14 liste 1/2009 Werk nach DIN 4051 Druckfestigkeitsklasse 40, Rohdichteklasse 2,2 NF* Formate Kanalkeilklinker A für Kopfgewölbe Kanalkeilklinker B für Sohlgewölbe Abmessungen: mm (Nennmaß) Zeichnungen x 115 x 56 x 115 x 67/56 46 x 115 x 67/46 Gewicht: kg/stück 4,2 3,7 3,3 Materialbedarf: Stück/m Paletteninhalt: Stück gelb nuanciert KK NFK 880, rot nuanciert KK NFK 880, KKA 1.815, KKB 1.815, Farbe * Kennzeichnung mit K auf Läuferfläche Kanalschachtklinker D1 Kanalschachtklinker D x 115 x x 115/103 x 3,5 4,1 3,5 37 Stück/Schicht* Paletteninhalt: Stück gelb nuanciert KKC 845, KKD , rot nuanciert KKC 845, KKD , KKD , Farbe *2 bei mm Innendurchmesser Beispiele Kanalschacht, 1 m Durchmesser Abwasserkanal, Nennweite 0,90 x 1,35 m 37 Kanalschachtklinker C Eiförmiger Querschnitt 21 Kanalkeilklinker A 27 Kanalkeilklinker A 22 NFK 7 Kanalkeilklinker B 14, , x 115/77 x Gewicht: kg/stück Materialbedarf: Stück/m2 R= R= Abmessungen: mm (Nennmaß) Zeichnungen 103 Kanalschachtklinker C 75 Formate

15 liste 1/2009 Werk nach DIN 4051 Druckfestigkeitsklasse 40, Rohdichteklasse 2,2 5 Abmessungen: mm (Nennmaß),75 R=5 55 5,7 R= Schachtsohlklinker E 6,1 70 Zeichnungen Rundfaseklinker D3/1 R= 58 Rundfaseklinker D3 Formate x x (SF) x 55 x (SF) Gewicht: kg/stück 2,6 2,0 x 70/58 x (SF) 2,3 Paletteninhalt: Stück rot nuanciert KKD3 915, KKD3/1 865, KKE 1.185, Formate Kanalschachtklinker F Kanalschachtklinker H Abmessungen: mm (Nennmaß) 5 5,7 60 Zeichnungen Kanalschachtklinker G 55 Farbe R= 62 x 55 x (SF) x x (SF) Gewicht: kg/stück 2,0 2,6 1,9 Paletteninhalt: Stück Farbe x 60 x 62 (SF) KKF 790, KKG auf Anfrage KKH auf Anfrage rot nuanciert Beispiele Schachtsohle Rundfaseklinker D 3 Kanalschachtklinker G Kanalschachtklinker G Rundfaseklinker D 3 15

16 Helle Sortierungen Märkisch Seite 9 Bild-Nr. 1 Wettin Seite 8 Bild-Nr. 2 Colbitz Seite 8 Bild-Nr. 3 Petershagen Münsterland Seite 10 Bild-Nr. 4 Seite 8 Bild-Nr. 6 Petershagen Weserbergland Seite 10 Bild-Nr. 7 Neu Schleswig Seite 8 Bild-Nr. 8 Rote Sortierungen Heide Seite 9 Bild-Nr. 5 Lüneburg Seite 9 Bild-Nr. 9 Die Abbildungen zeigen Durchschnittsmuster in Farbe und Struktur. Geringe Farbabweichungen aus drucktechnischen Gründen gegenüber Originalpflasterklinkern möglich.

17 Rotbunte Sortierungen Fläming Seite 9 Bild-Nr. 10 Lübeck Seite 8 Bild-Nr. 11 Petershagen Westfalen Seite 10 Bild-Nr. 12 Saale Seite 8 Bild-Nr. 14 Dessau Seite 8 Bild-Nr. 15 Holstein Seite 9 Bild-Nr. Alt Schwerin Seite 8 Bild-Nr. 13 Dunkle Sortierungen Lausitz Seite 9 Bild-Nr. Petershagen Niedersachsen Seite 10 Bild-Nr. 18 Potsdam Seite 9 Bild-Nr. 19 Dresden Seite 9 Bild-Nr. 20 Die Abbildungen zeigen Durchschnittsmuster in Farbe und Struktur. Geringe Farbabweichungen gegenüber Originalpflasterklinkern möglich.

18 Sortenverzeichnis Seite Foto Name Farbe/Oberfläche Seite Werk Name Farbe/Oberfläche Seite Foto Seite Werk Alt Schwerin rot-schiefergrau geflammt 8 Lüneburg rotbraun nuanciert 9 rot nuanciert 8 Märkisch gelb nuanciert 9 Münsterland herbstbunt Kohlebrand 10 Colbitz bernstein geflammt 8 Neu Schleswig rubinrot nuanciert 8 Dessau herbstlaub 8 Niedersachsen dunkelbraunbunt 10 Dresden anthrazitbraun nuanciert 9 Potsdam violettbraun nuanciert 9 Fläming rotbraun geflammt 9 Saale rotbraunbunt geflammt 8 Heide rot nuanciert 9 Holstein herbstfeuer 9 Lausitz braunbunt 9 Lübeck flammentanz 8 Weserbergland naturrotbunt 10 Westfalen rotbunt Kohlebrand 10 Wettin bernstein hell 8 Interseroh/Recycling Für die Entsorgung aller durch uns in Umlauf gebrachten Einwegverpackungen haben wir uns dem Entsorgungskonzept der Interseroh AG angeschlossen. Dieses überregionale System gewährleistet, dass unsere Einwegverpackungen kostenlos an den Standorten des Baustoffhandels und bedarfsweise auch an Baustellen abgeholt und der Wiederverwertung zugeführt werden. Vertrags-Nr.: Artikelstammdaten Für eine einfache und schnelle Stammdatenpflege können Sie unsere Sortimentsdaten über das HeinzeBauOffice ( beziehen. iste l 1/2009 uerzie Vorma nker gel/kli Weitere Informationen zu unseren Produktgruppen POROTON Ziegelsysteme, TERCA Vormauerziegel und KAMTEC Kaminsysteme finden Sie in separaten listen, die Sie bei Bedarf bitte anfordern.

19 liste 1/2009 Liefer- und Zahlungsbedingungen 1. Geltung Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen liegen allen unseren Angeboten und Verträgen sowie Lieferungen und Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern zugrunde. Abweichende Vereinbarungen und Einkaufsbedingungen unserer Kunden sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Für Ziegelfertigteile und Wandelemente gelten ergänzend unsere besonderen Geschäftsbedingungen, die wir den jeweiligen Angeboten beifügen. 2. Angebote und e Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluss stets freibleibend. Vertragliche Verpflichtungen entstehen für uns nur, wenn wir diese schriftlich bestätigen. e verstehen sich ab Lieferwerk inklusive Frachten. Es werden die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise berechnet, wenn nicht ausdrücklich andere e vereinbart sind. Es wird die im Zeitpunkt der Lieferung jeweils gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet. Zölle und sonstige auf die Ware zu entrichtende zusätzliche Abgaben gehen zu Lasten unseres Kunden. 3. Beschaffenheit und Muster Unsere Ziegeleierzeugnisse sind homogene Massengüter, die überwiegend in einem natürlichen Brennprozess hergestellt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, liefern wir Waren nach einschlägigen DIN-Normen in werksüblicher Sortierung. Muster jeder Art und Größe, Proben, Abbildungen und Beschreibungen gelten daher nur als unverbindliche Ansichtsstücke und sind nicht maßgeblich. Geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen. Die Bezugnahme auf DIN-Normen und die CE-Kennzeichnung stellt lediglich eine Warenbeschreibung dar und keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des 443 BGB. Eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie muss ausdrücklich als solche vereinbart oder gekennzeichnet sein. 4. Lieferung und Gefahrübergang Lieferungen erfolgen ab Werk oder ab Lager. Für ordnungsgemäße Ladung und die Ladungssicherung ist unser Kunde bzw. dessen Abholer entsprechend 412 HGB verantwortlich. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Verladung auf den Kunden über, auch wenn eine Anlieferung vereinbart ist. Verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr bereits mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Wird eine Anlieferung vereinbart, erfolgt diese auf Kosten und Gefahr unseres Kunden. Unser Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Entladestelle mit schwerem Lastzug befahrbar ist und geeignete Entlademöglichkeit besteht und das Lieferfahrzeug unverzüglich und sachgemäß entladen wird. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, haftet unser Kunde für hierdurch entstehende Schäden. Liefertermine und Lieferfristen bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung. Sie sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Bei einer Vertragsänderung ist die Lieferfrist nur verbindlich, wenn sie von uns erneut bestätigt wird. Aus fabrikations- und transporttechnischen Gründen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 3 % vor. Zumutbare Teillieferungen hat der Kunde hinzunehmen. 5. Mängelhaftung Der Kunde hat die gelieferte Ware sofort nach Erhalt zu überprüfen. Erkennbare Mängel, Mengendifferenzen oder Falschlieferungen sind schriftlich vor Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Ware, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Entgegennahme der Ware anzuzeigen, nicht erkennbare Mängel innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Erkennbarkeit. Uns ist Gelegenheit zur Überprüfung der angezeigten Beanstandungen und zur Anwesenheit bei Entnahmen für Materialprüfungen zu geben. Die bei Herstellung, Transport oder Verarbeitung grobkeramischer Erzeugnisse auftretenden geringfügigen Schäden, Farbabweichungen oder Ausblühungen, die die übliche Verwendbarkeit nicht erheblich beeinträchtigen, oder handelsüblicher Bruch können nicht beanstandet werden. Im Falle einer fristgerechten und berechtigten Mängelrüge könnten wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder neu liefern. Schlagen Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen fehl oder erfordern sie einen unverhältnismäßigen Aufwand, kann unser Kunde unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach Ziffer 6 dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen vom Vertrage zurücktreten oder nach Einbau eine Minderung des Kaufpreises verlangen. 6. Schadensersatzansprüche Ansprüche unserer Kunden auf Schadensersatz aus jedwedem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind lediglich Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir auch für eine nur fahrlässige Pflichtverletzung. Die Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen steht einer Pflichtverletzung durch uns gleich. Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast ist mit diesen Regeln nicht verbunden. 7. Zahlung Unsere Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 %, bei Zahlungen im sofortigen Bankabbuchungsverfahren 3% Skonto auf den Warenwert. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Geldeingang bei uns (Wertstellung auf dem Bankkonto) maßgeblich. Bei verspäteter Zahlung (nach Ablauf von 20 Tagen ab Rechnungsdatum) berechnen wir gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins gem. 247 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Hält der Zahlungsverzug auch nach Anmahnung noch an, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen. Bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit unseres Kunden (z. B. andauernde Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen) sind wir auch berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen und alle offenstehenden auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und sofortige Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn unser Kunde die Lieferung zu Recht beanstandet hat. Gegenüber unseren Forderungen kann von unserem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden. 8. Eigentumsvorbehalt und Forderungssicherung Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht zugleich den Rücktritt vom Kaufvertrag. Unser Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist ihm jedoch nicht gestattet. Er ist verpflichtet, unsere Rechte an der Vorbehaltsware beim Weiterverkauf auf Kredit zu sichern. Die Forderungen unseres Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten. Unser Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat der Kunde uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen, seinen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen und uns die für eine Einziehung erforderlichen Unterlagen in Kopie auszuhändigen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für uns vor, ohne dass daraus Verpflichtungen für uns entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt unser Kunde das Alleineigentum an der neuen Ware, so besteht Einigkeit, dass unser Kunde uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Mit eigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiter veräußert, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiter veräußert wird. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat unser Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. In gleicher Weise ist er verpflichtet, den Gläubigern unser Vorbehaltsrecht unverzüglich anzuzeigen. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen gewährten Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen unseres Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigt. Im Falle der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware und abgetretenen Forderungen ohne weiteres auf unseren Kunden über. 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist das jeweilige Lieferwerk bzw. Lager. Gerichtsstand ist Hannover, sofern die Voraussetzungen des 38 ZPO vorliegen. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 10. Datenschutz Unser Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die auf seine Person bezogenen Daten, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zentral gespeichert werden. Dasselbe gilt für die Angebotsdaten. 11. Schlussbestimmung Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ergänzend gelten die gesetzlichen Regelungen Hannover, Oktober

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