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2 Diakoniewerk Essen Bergerhauser Straße Essen Telefon Telefax info@diakoniewerk-essen.de Mit freundlicher Unterstützung von:

3 Ferienprogramm 2016 Stadtranderholung und Familienfreizeit ZusammenLeben gestalten

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5 Ferienprogramm 2016 Liebe Kinder, liebe Familien, auch in diesem Jahr bietet das Diakoniewerk Essen wieder die Stadtranderholung für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren an. Unter dem Motto Abenteuer: Stadt Land Fluss erwartet die Kinder ein vielseitiges Bastel-, Spiel- und Aktionsprogramm. Attraktive Ausflüge in die Umgebung von Essen dürfen dabei natürlich auch nicht fehlen. Für die Stadtranderholung können Zuschüsse bei der Stadt Essen beantragt werden. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen. Unterlagen für die Beantragung der Zuschüsse erhalten Sie in unserem Büro. Für alle reisefreudigen und erholungssuchenden Familien bieten wir die Familienfreizeit zur niederländischen Insel Ameland an. Gemeinsam mit anderen Familien kann eine schöne Zeit im Freizeithof verbracht werden. Auch hier erwartet alle Teilnehmenden ein buntes und vielseitiges Freizeit- und Ausflugsprogramm. Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen und nutzen Sie das hinten angefügte Anmeldeformular zur verbindlichen Anmeldung zur Stadtranderholung oder zur Familienfreizeit. Zur persönlichen Anmeldung, bei der Beantragung von Zuschüssen und für alle Ihre Rückfragen rund um unser Ferienprogramm steht Ihnen unser Freizeitkoordinator Christian Spellerberg gerne zur Verfügung. So erreichen Sie uns: Diakoniewerk Essen e.v., Ferienfreizeiten Haus der Ev. Kirche Koordinator Christian Spellerberg III. Hagen 39, Essen Telefon Telefax c.spellerberg@diakoniewerk-essen.de Wir suchen noch TeamerInnen für die Stadtranderholung! Mehr dazu auch auf unserer Facebook- Seite unter: freizeiten 2 3 Ansprechpartner Christian Spellerberg

6 Stadtranderholung Stadtranderholung in Essen 11. Juli 28. Juli 2016 Freizeit Alter: Mindestteilnehmer: Preis: 101 drei Gruppen von 6-9 Jahre, eine Gruppe von Jahre 25 Kinder pro Gruppe 250 (mindestens 28 Euro Eigenanteil bei Zuschüssen) Abenteuer: Stadt Land Fluss So lautet in diesem Jahr das Motto der Stadtranderholung in den ersten drei Wochen der Sommerferien. Ein Bustransfer bringt die Kinder jeden Morgen aus den Stadtteilen in die Freizeithäuser zu ihren Gruppen, die aus jeweils 25 Kindern bestehen. Nach einem gemeinsamen Frühstück startet das vielseitige Bastel-, Spiel und Aktionsprogramm. Dies wird jeweils von einem Team aus sechs pädagogisch geschulten ehrenamtlichen Mitarbeitenden vorbereitet und durchgeführt. Bei einem warmen Mittagessen stärkt sich die Gruppe für den weiteren Verlauf des Tages. Attraktive Ausflüge in die Umgebung gehören ebenfalls zum Programm der Stadtranderholung. Nachmittags geht es dann mit den Bussen wieder zurück nach Hause. Mitmachen können alle Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren! Leistungen: Organisiertes Vortreffen Bustransfer aus den Stadtteilen Betreuung von Montag bis Freitag von ca Uhr Verpflegung (Frühstück, Mittagessen) Vielseitiges Ausflugs- und Freizeitprogramm Betreuung durch ein pädagogisch geschultes ehrenamtliches Team

7 Familienfreizeit Insel Ameland Niederlande Familienfreizeit Het Hof van Hollum 23. Juli 3. August 2016 Urlaub machen mit der Familie Ameland bedeutet: Abschalten vom Alltag, gemeinsam die Insel erkunden, Ausflüge ins Wattenmeer und Fahrradtouren zum Leuchtturm unternehmen. Der Ferienhof Het Hof van Hollum liegt nur 20 Minuten vom Strand entfernt und zu den Cafés und kleinen Lädchen im gemütlichen Örtchen sind es nur wenige Schritte zu Fuß. Das Haus entspricht einem Jugendherbergs-Standard die Zimmer sind nur teilweise mit Bad und Dusche ausgestattet, bei den übrigen Zimmern befinden sich diese auf dem Flur. Auf dem Ferienhof kommen bis zu dreizehn Familien unter, die gemeinsam eine abwechslungsreiche Freizeit mit einem vielseitigen Aktionsprogramm erleben werden. Geld für Ausflüge und Fahrradmieten sind nicht im Preis enthalten. Denken Sie bitte auch an Ausweise und gegebenenfalls an eine Auslands-Krankenversicherung für sich und ihre Kinder Leistungen: Organisiertes Vortreffen Bustransfer ab/an Bahnhof Essen West Fährüberfahrt zur Insel Ameland 11 Übernachtungen in Zimmern mit Bad oder Etagenbad Vollpension Vielseitiges Ausflugs- und Freizeitprogramm Begleitung durch ein pädagogisch geschultes ehrenamtliches Team Freizeit: Mindestteilnehmer: Preis: Nr für Kinder von 0-3 Jahre 320 für Kinder von 4-7 Jahre 490 für Kinder von 8-11 Jahre für Erwachsene und Kinder von Jahre (Zuschüsse können beantragt werden)

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9 Teilnahme Allgemeine Teilnahmebedingungen I. Vertragsabschluss Mit der Anmeldung bietet der Anmelder dem Veranstalter (Diakoniewerk Essen) den Abschluss eines Vertrages über eine Ferienerholung verbindlich an. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist die Anmeldung vom Teilnehmer selbst und dem/den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Die An meldung erfolgt durch den Anmelder auch für al le in dem Anmeldeformular mit aufgeführten Teilnehmer. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter zustande. II. Bezahlung Der Reisepreis setzt sich aus einem von jedem Teilnehmer nach seiner persönlichen Leistungsfähigkeit zu tragenden Eigenanteil und einem eventuell durch öffentliche oder private Träger gewährten Zuschuss zusammen. Mit der Anmeldung ist pro Teilnehmer eine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Nach Empfang der Teilnahmebestätigung, die als Rechnung gilt, ist der Eigenanteil bis spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Die Aushändigung des Sicherungsscheines sowie der sonstigen Reiseunterlagen ist nur möglich, wenn der Eigenanteil vollständig auf dem Kon to des Veranstalters eingegangen ist. Falls dieser Betrag nicht oder nicht vollständig eingegangen ist, hat der Veranstalter das Recht, dem Teilnehmer zur vollständigen Begleichung eine angemessene Nachfrist zu setzen. Spätestens mit fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist der Veranstalter berechtigt, die Ferienerholung mit einem anderen Teilnehmer zu besetzen. III. Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ist in den Erholungsausschreibungen, den Anmeldeformularen sowie auf den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung beschrieben. Dabei handelt es sich jedoch nicht um zugesicherte Eigenschaften der Reisen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leis - tung verändern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch den Veranstalter. IV. Rücktritt des Teilnehmers Der Teilnehmer kann jederzeit vor Erholungsbeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er ohne vom Ver trag zurückzutreten die Reise nicht an, so kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Dieser Ersatzanspruch beträgt: bei einem Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn der Erholungsmaßnahme 25 % des Reisepreises bei einem Rücktritt von weniger als 4 Wochen 50 % des Reisepreises bei einem Rücktritt von weniger als 2 Wochen 90 % des Reisepreises. Der Teilnehmer ist berechtigt, nachzuweisen, dem Veran - stalter sei überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden. Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen. In jedem Fall findet der vom öffentlichen oder privaten Träger gezahlte Zuschuss, soweit er nicht wegen des Rücktritts vom Veranstalter zurückzuzah - len ist, auf den Schadensersatzanspruch Anrechnung. Tritt der Teilnehmer zurück und lässt sich mit Zustimmung des Veranstalters durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, so wird die entrichtete Verwaltungsgebühr einbehalten. V. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Ferienerholung vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Ferienerholung den Vertrag kündigen: 1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Ferienerholung ungeachtet einer Abmah - nung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die Kosten einer in diesen Fällen vorzeitigen Heimfahrt einschließlich der Kosten für eine notwendige Begleitperson sind von den Teilnehmern bzw. den Erziehungsberechtigten zu tragen. 2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall den eingezahlten Eigenanteil unverzüglich zurück. VI. Haftung Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Freizeitvorbereitung, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistungen entsprechend der Ortsüblichkeiten des jeweiligen Zielortes und -landes. Die Haftung des Veranstalters ist mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit sie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, begrenzt auf den dreifachen Reisepreis, 1. soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Erholungsausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, auch dann nicht, wenn die örtliche Freizeitleitung an diesen Veranstaltungen teilnimmt. Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetz - licher Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Gesundheit, Körper oder Leben betreffen, sind gegen den Veranstalter ausgeschlossen, sofern der Schaden vom Veranstalter oder von einem seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde. VII. Mitwirkungspflicht Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftauchenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Freizeitleitung anzuzeigen, um dieser Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Un terlässt es der Teilnehmer, einen Mangel anzuzeigen, sind jegliche Gewährleistungsansprüche des Teilnehmers ausgeschlossen. VIII. Ausweispapiere und Devisen Für die Einhaltung der jeweiligen gültigen Pass-, Visa-, Zoll- und Impfbestimmungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Sollte er beim Grenzübertritt wegen ungültiger Ausweispapiere zurückgewiesen werden, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Eventuelle Rückreisekosten gehen zusätzlich zu seinen Las ten. 6 7

10 Anmeldeformular Bitte senden Sie das ausgefüllte und unter schrie bene Formular an: Diakoniewerk Essen e.v. oder per Fax: Ferienfreizeiten Telefax Haus der Ev. Kirche Noch Fragen? III. Hagen 39, Essen Telefon Bei der Anmeldung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 28 für die Stadtranderholung und 76 für die Familienfreizeit fällig (diese wird mit dem Reisepreis verrechnet). Bitte überweisen Sie den Betrag unter Angabe der Freizeit-Nummer an: Sparkasse Essen IBAN DE BIC SPESDE3EXXX Stadtranderholung (101) Familienfreizeit (201) Teilnehmer Teilnehmer 1 Teilnehmer 2 Teilnehmer 3 Teilnehmer 4 Geburtsdatum Geburtsdatum Geburtsdatum Geburtsdatum Kontaktdaten der Erziehungs-/Sorgeberechtigten Name Vorname Straße, Nr. PLZ, Wohnort Telefon Stadtteil Mobil Ich zahle den gesamten Reisepreis selbst Ich stelle einen Antrag auf Zuschüsse Mit der Unterschrift akzeptieren Sie die Teilnahmebedingungen und Zahlungshinweise. Datum, Unterschrift des/der Erziehungs-/Sorgeberechtigten, des Teilnehmers

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