Bürgerreise Versailles vom Oktober 2015 Reisevertrag mit Leistungsbeschreibung

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1 Bürgerreise Versailles vom Oktober 2015 Reisevertrag mit Leistungsbeschreibung Bereits im September 2013 legten die Bürgermeister Francois de Mazières und Jann Jakobs mit einem Freundschaftsvertrag den Grundstein für die partnerschaftlichen Beziehungen zwischen den Städten Potsdam und Versailles. Der Freundeskreis Potsdam-Versailles e.v. hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Partnerschaft mit Leben zu erfüllen. So veranstalteten wir im Oktober 2014 die erste Reise von Potsdamer Bürgern nach Versailles. Die gute Resonanz auf beiden Seiten ermunterte uns nunmehr, eine zweite Bürgerreise vom Oktober 2015 zu organisieren. Unser Verein ist kein gewerblich tätiger Reiseveranstalter und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Wir organisieren die vertragsgegenständliche Reise im Interesse und mit Unterstützung der Stadtverwaltungen beider Städte, die uns diesbezüglich logistisch, jedoch nicht finanziell unterstützen. Die von den Teilnehmern zu tragenden Reisekosten sind so kalkuliert, dass das im Leistungsverzeichnis (Anlage 1) zusammengefasste Reiseprogramm durch den Verein umgesetzt werden kann. Etwaige Überschüsse fließen dem Vereinsvermögen zu und werden ausschließlich zur Verfolgung der satzungsgemäßen, gemeinnützigen Zwecke verwendet. Dies vorausgeschickt, wird zwischen (bitte in Druckschrift ausfüllen) o weiblich o männlich Name, Vorname des Reiseteilnehmers Straße, Hausnummer Geburtsdatum PLZ, Ort telefonische Erreichbarkeit o Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Reiseinformationen regelmäßig durch übermittelt werden. - nachfolgend als Teilnehmer bezeichnet - und dem Freundeskreis Potsdam-Versailles e.v. Hebbelstr. 16, Potsdam vertreten durch den Vereinsvorstand, - nachfolgend als Veranstalter bezeichnet - folgender Reisevertrag geschlossen: Bürgerreise Versailles 2015 ; Reisevertrag Seite 1 von 5

2 1 - Zustandekommen Mit der Übergabe dieses unterschriebenen Schriftstücks per Post oder bietet der Teilnehmer den Abschluss dieses Reisevertrags auf der Grundlage der als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung an (Antrag). Der Vertrag kommt danach ausschließlich durch Zugang der Buchungsbestätigung (Annahme) durch den Veranstalter zustande, die durch Übermittlung dieses unterschriebenen Schriftstücks per Post oder erfolgen kann. Der die Buchung vornehmende Teilnehmer haftet für alle Verpflichtungen von durch ihn mit angemeldete weitere Teilnehmer, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat. Hiermit erklärt der Teilnehmer die verbindliche Anmeldung folgender weiterer Personen: Name Vorname Geb.datum Anschrift(soweit abweichend) Telefon Unterschrift Teilnehmer zur Anmeldung weiterer Teilnehmer Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer das geänderte Angebot innerhalb der Frist schriftlich oder per annimmt. 2 - Bezahlung Die Reise kostet pauschal pro Person für Übernachtung incl. Frühstück im Einzelzimmer : 750 (in Worten: siebenhundertfünfzig) im Doppelzimmer: 650 (in Worten: sechshundertfünfzig) Kinder unter 12 Jahren können eine Aufbettung im Doppelzimmer erhalten. Der Reisepreis ergibt sich damit zu: 400 (in Worten: vierhundert) Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise setzen den Nachweis verbindlicher Buchungen und erfolgter Zahlungen für Flüge, Transferfahrten und Unterkunft voraus. Diese Nachweise können eingesehen werden und ersetzen den für gewerbliche Pauschalreiseangebote erforderlichen Sicherungsschein gemäß 651k BGB. Bürgerreise Versailles 2015 ; Reisevertrag Seite 2 von 5

3 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung des Veranstalters beim Teilnehmer) ist unter der zusätzlichen Voraussetzung des Absatzes 1 Satz 1 bis spätestens eine Anzahlung in Höhe von 400 (in Worten: vierhundert) zu leisten. Die Restzahlung in Höhe von 250 bis 350 (in Worten: zweihundertfünfzig bis dreihundertfünfzig) ist bis zum zur Zahlung fällig. Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich bargeldlos auf das nachfolgend bezeichnete Konto des Freundeskreises Potsdam-Versailles e.v. zu leisten: Bank: Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam Kontoinhaber: Freundeskreis Potsdam-Versailles e.v. IBAN: DE BIC: WELADED1PMB Als Verwendungszweck sind Bürgerreise 2015 sowie der Vor- und Nachname des Reiseteilnehmers anzugeben. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. 3 - Leistungsumfang Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung sowie der darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung (Anlage 1). Vom Veranstalter beauftragte Leistungsträger (Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe, Beförderungsunternehmen u.a.) sind vom Veranstalter nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des Veranstalters hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags abändern. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte, die nicht vom Veranstalter herausgegeben werden, sind für diesen unverbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Teilnehmer zum Gegenstand der vertraglichen Leistungen des Veranstalters gemacht wurden. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Wird der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise durch Leistungsänderungen erheblich verändert oder erhöht sich der Reisepreis um mehr als 10%, ist der Teilnehmer berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Bürgerreise Versailles 2015 ; Reisevertrag Seite 3 von 5

4 4 - Rücktrittsrecht Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zur berücksichtigen. Der Veranstalter kann seinen Ersatzanspruch nach dem Zeitpunkt des Rücktritts bezogen auf den Reisebeginn auch wie folgt pauschalieren: bis 30 Tage vor Reiseantritt: 65% des Reisepreises vom Tag vor Reiseantritt: 85% des Reisepreises ab dem 14. Tag vor Reiseantritt: 100% des Reisepreises Dem Teilnehmer bleibt es vorbehalten, dem Veranstalter nachzuweisen, dass diesem keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. 5 - Reiserücktrittsversicherung Der Veranstalter bietet dem Teilnehmer gegen Aufpreis von 15 EUR (in Worten: fünfzehn) je versichertem erwachsenen Teilnehmer (6,50 EUR je versichertem Kind unter 12 Jahren) eine Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung mit Basisschutz an (80% des erstattungsfähigen Reisepreises). Ich wünsche den Abschluss der angebotenen Versicherung und überweise den dafür geforderten Betrag bei Anzahlung des Reisepreises. o ja o nein Unterschrift Teilnehmer Abschluss der Reiserücktrittsversicherung 6 - Obliegenheiten des Teilnehmers Es obliegt dem Teilnehmer, seine gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Reise richtig einzuschätzen und sämtliche, aus krankheitsbedingten Besonderheiten und Einschränkungen resultierenden Konsequenzen eigenverantwortlich zu tragen. Dem Teilnehmer wird empfohlen eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Die Einhaltung von Pass,- Visa-, Devisen- und Zollvorschriften obliegt ebenfalls ausschließlich dem Teilnehmer. Sämtliche Nachteile, die aus Nichtbefolgung entsprechender Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Teilnehmers. 7 - Haftung des Veranstalters Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Reise, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und eine richtige und vollständige Reisebeschreibung. Im Bürgerreise Versailles 2015 ; Reisevertrag Seite 4 von 5

5 Übrigen haftet er nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Er haftet nicht für Schäden durch Dritte oder eigenes Verschulden des Teilnehmers. Den Weisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Schadensersatzansprüche sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise schriftlich beim Veranstalter geltend zu machen. Sie verjähren binnen 6 Monaten nach Beendigung der Reise. Fundsachen werden für den Zeitraum eines halben Jahres aufbewahrt. Die Haftung des Veranstalters für Reisegepäck und Wertsachen der Teilnehmer ist ausgeschlossen. Zur Sicherung etwaiger Schadensersatzansprüche schließt der Veranstalter eine entsprechende Haftpflichtversicherung ab. 8 - Schlussbestimmungen Änderungen dieses Vertrages oder der diesem Vertrag als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder der Reisebeschreibung hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Reisevereinbarung zur Folge. Unterschrift Teilnehmer Unterschrift Veranstalter Bürgerreise Versailles 2015 ; Reisevertrag Seite 5 von 5

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