Pflanzenschutzmittel für den ökologischen Zierpflanzenbau, Staudenanbau und Baumschulbereich

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1 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Pflanzenschutzmittel für den ökologischen Zierpflanzenbau, Staudenanbau und Baumschulbereich Stand: 1. Juni 2009 Ulrike Fischbach Beratung ökologischer Gemüse- und Zierpflanzenbau Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Schanzenfeldstr. 8, Wetzlar Tel / , Fax oder U. Fischbach, LLH Wetzlar Seite 1

2 Pflanzenschutzmittel für den ökologischen Zierpflanzenbau, Staudenanbau und Baumschulbereich A Einleitung und Erklärungen zur Liste Seite 3 B Pflanzenschutzmittel gegen tierische Schaderreger Seite 5 Azadirachtin-Mittel Seite 5 Pyrethrum-Mittel Seite 7 Öle Seite 10 Kali-Seifen Seite 16 Bacillus thuringiensis-e Seite 17 Eisen-III-Phosphat Seite 19 Spinosad-e Seite 20 C Pflanzenschutzmittel gegen pilzliche Schaderreger Seite 21 Lecithin- Bioblatt Mehltaumittel Seite 21 Coniothyrium minitans- Contans Seite 22 Schwefel-e Seite 23 Kupfer-e Seite 26 U. Fischbach, LLH Wetzlar Seite 2

3 A Einleitung und Erklärungen zur Liste Liebe Öko-Gärtner/innen, Öko-Staudengärtner/innen und Öko-Baumschuler, vor Euch/Ihnen liegt die aktuelle Liste über zugelassene Pflanzenschutzmittel für Eure/Ihre Kulturen. Es handelt sich um die bereits mehrfach überarbeitete Version. Die vorliegende Fassung wurde für das ÖKOmenische Seminar für Zierpflanzen-, Stauden- und Baumschulbetriebe 2009 aktualisiert. Neben den Vorgaben durch die EG-Bio-VO und die Richtlinien der Anbauverbände sind auch die rechtlichen Grundlagen des geltenden Pflanzenschutzgesetzes sehr wichtig. Wir hoffen, diese gut verständlich formuliert zu haben solltet/n Ihr/Sie noch Fragen haben, könnt/en Ihr/Sie Euch/sich jederzeit an uns wenden. Warum müssen wir beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln die Liste beachten? am trat das neue Pflanzenschutzgesetz in Kraft. Seitdem ist ganz eindeutig geregelt, dass Pflanzenschutzmittel nur noch da eingesetzt werden, wo sie zugelassen oder genehmigt sind, d.h. wo es eine sogenannte "" gibt; unter einer "" versteht man den Schaderreger und die Kultur, wo das Mittel eine Zulassung/Genehmigung hat: zum Beispiel wäre "saugende Insekten an Zierpflanzen" eine ""; der Anwender muss sich an die vorgegebene halten - Zuwiderhandlungen sind bußgeldbewährt und würden in einem solchen Fall dem Ansehen des ökologischen Anbaus sehr schaden; der Anwender muss außerdem die vorgegebene Gebrauchsanleitung (Konzentration, Aufwandmenge, Abstandsauflagen etc.) einhalten; alle rechtlich wichtigen Hinweise findet/n Ihr/Sie in folgender Liste; Für welche Kulturen gilt die Liste? die Liste gilt sowohl für Zierpflanzen im allgemeinen, aber auch für Stauden und für Kulturen im Baumschulwesen (z.b. Ziergehölze, Zierkoniferen etc.); warum? Bei der Zulassung durch die BBA (Biologische Bundesanstalt) zählen Stauden, Ziergehölze, Zierkoniferen etc. zu der "Kulturgruppe Zierpflanzen"; hat ein Mittel also eine Zulassung in der "Zierpflanzen im Freiland", so darf es auch in Stauden, Ziergehölzen etc. eingesetzt werden; wo dies nötig erschien, gibt es zusätzliche en speziell für "Ziergehölze" oder "Zierkoniferen" (diese gelten dann NUR für diese Kulturen); NICHT zu dieser Gruppe zählen die Obstgehölze in der Baumschule, hier sind die Zulassungen im Obstbau zu beachten; Wie ist die Liste aufgebaut? es wurde generell in Mittel gegen tierische und pilzliche Schaderreger aufgeteilt, innerhalb dieser beiden Gruppen nach Wirkstoffgruppen (z.b. Kupferpräparate, Öle etc.) bei jeder Wirkstoffgruppe wird zunächst die aktuelle Situation Zulassung/Genehmigung dargestellt, wobei hier alle momentan relevanten Handelspräparate aufgeführt sind, U. Fischbach, LLH Wetzlar Seite 3

4 Welche Informationen finde ich unter "aktuelle Situation Zulassung und Genehmigung"? aufgeführt sind die jeweiligen "en" für die das Mittel die Zulassung oder Genehmigung hat mit der entsprechenden Aufwandmenge, Zahl der Anwendungen, Hinweise zur Nützlingsschädigung etc. Warum sind die Handelspäparate teilweise in Gruppen zusammengefasst? es gibt Mittel die "wirkstoffgleich" sind diese kann man zusammenfassen; die Wirkstoffgleichheit kommt daher, dass eine Firma ein bestimmtes Mittel zur Zulassung gebracht hat und danach auch anderen Firmen über Lizenz erlaubt, dieses Mittel ebenfalls (unter einem anderen Namen) zu vermarkten; bei "wirkstoffgleichen" Mitteln ist alles was die Zulassung oder Genehmigung betrifft logischerweise gleich! Daher wurden diese in Gruppen zusammengefasst; die unterschiedlichen Gruppen können ganz unterschiedliche Zulassungen/Genehmigungen oder auch Auflagen haben unbedingt genau in der Liste nachlesen; Was ist der Unterschied zwischen "Zulassung" und "Genehmigung"? sowohl "Zulassung" als auch "Genehmigung" bedeutet, dass der Betrieb das Mittel in der angegebenen einsetzen darf; der Begriff "Zulassung" bedeutet, dass die Firma selbst das Mittel in den angegebenen en zur Zulassung gebracht hat; durch die neue "szulassung" sind automatisch viele "Lücken" entstanden, in denen uns einfach keine Mittel mehr zur Verfügung stehen, hier ermöglicht das Pflanzenschutzgesetz folgendes: Institutionen, Pflanzenschutzdienste etc. können einen Antrag stellen, dass ein Mittel eine "Genehmigung" für eine bestimmte erhält (damit die sog. "slücken" geschlossen werden); dort wo "Genehmigung" drüber steht, wurde also von irgendjemandem ein Antrag gestellt; für den Betrieb selbst hat dies folgende Relevanz: bei einer "Zulassung" haftet die Firma das heißt bei großflächiger Schädigung in der Kultur nach einer Spritzung könnte man unter Umständen einen Schadensersatz fordern; bei einer Genehmigung gilt dies nicht die Firma übernimmt hier keine Haftung, weder für Pflanzenschäden noch für eine ausreichende Wirksamkeit des Mittels; neben diesen oben aufgeführten Genehmigungen über Institutionen (sog. 18 a-genehmigung ) gibt es auch die Möglichkeit der 18b-Gehmigung für den Einzelbetrieb: Ihr könnt selbst für Euren Betrieb in einem speziellen Fall eine Genehmigung bei dem zuständigen Pflanzenschutzdienst in Eurem Bundesland beantragen. Hierzu informiert Ihr Euch am besten bei uns oder Eurem zuständigen Berater. Ulrike Fischbach Für alle Fragen rund um den ökologischen Zierpflanzenbau stehen Euch/Ihnen zur Verfügung: Ulrike Fischbach Andreas Fritzsche-Martin Liga Westerfeld/T. Strnad LLH Hessen Naturland-Gartenbauberatung Bioland-Gartenbauberatung Schanzenfeldstr.8 Freisinger Str. 3 Im Hagen Wetzlar Marzling Hamm Tel / , Fax 180 Tel /215-92, Fax -62 Tel / , Fax -25 Haftungsausschluss: Die Liste Pflanzenschutzmittel für den ökologischen Zierpflanzenbau, Staudenanbau und Baumschulwesen wurde nach bestem Wissen erstellt und soll als Information dienen (Stand: ). Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. U. Fischbach, LLH Wetzlar Seite 4

5 Azadirachtin-Mittel 1. Aktuelle Situation Zulassung/Genehmigung Zulassungen: NeemAzal-T/S Schädlingsfrei Neem Klick & Go Naturen Schädlingsfrei Neem Compo Neem Schädlings-frei saugende Insekten Zierpflanzen Freiland 3 l/ha, Häufigkeit der Anwendungen siehe unten saugende Insekten Zierpflanzen Gewächshaus 0,3 ml/m², s.u. Spinnmilben Zierpflanzen Freiland 3 l/ha, s.u. Spinnmilben Zierpflanzen Gewächshaus 0,3 ml/m², s.u. Weiße Fliegen Zierpflanzen Freiland 0,3 ml/m², s.u. Weiße Fliegen Zierpflanzen Gewächshaus 0,3 ml/m², s.u. Minierfliegen Zierpflanzen Gewächshaus 0,3 ml/m² max. 4 x je Befall im Abstand von 7 Tagen Gespinstmotten von L1-L2 Zierpflanzen, hier Ziergehölze 1,5 l/ha je m Kronenhöhe, Freiland s.u. Kleiner Frostspanner von L1-L2 Zierpflanzen, hier Ziergehölze Freiland, ausgenommen Zierkoniferen sonstige Hinweise: Wirkstoff: Azadirachtin 10,00 g/l 1,5 l/ha und je m Kronenhöhe, s.u. zugelassen bis das Mittel wird als schädigend für Schwebfliegen (Episyrphus balteatus) eingestuft das Mittel wird als bienenungefährlich eingestuft bei allen Schaderregern in Zierpflanzen maximal 2 Anwendungen je Befall, im Abstand von 7-14 Tagen; lediglich bei Minierfliegen sind 4 Anwendungen je Befall möglich (im Abstand von bis zu 7 Tagen) bei Gespinstmotten und bei Kleinem Frostspanner maximal 1 Anwendung je Befall bei allen Spritzungen Schäden an Blüten möglich!! (siehe auch unter allgemeine Hinweise zu dem Mittel) Anwendungsbezogene Auflagen beachten, diese sind in der Gebrauchsanweisung aufgeführt U. Fischbach, LLH Wetzlar Seite 5

6 18 a Genehmigungen: Schwammspinner, ab Junglarven Zierpflanzen, hier: Baumschulen, Laubholz Freiland Kastanienminiermotte, ab Junglarven Zierpflanzen, hier: Baumschulen, Rosskastanien- Arten Freiland Prozessionsspinner, ab Junglarven Kiefernspinner, ab Junglarven Nonne, ab Junglarven Grüner Eichenwickler, ab Junglarven Zierpflanzen, hier: Baumschulen, Laubholz Freiland Zierpflanzen, hier: Baumschulen, Nadelholz Freiland Zierpflanzenbau, hier Baumschulen, Nadelholz Zierpflanzenbau, hier Baumschulen, Laubholz, Freiland 3 l/ha max. 2 Anwendungen je Befall bzw. pro Vegetationsperiode 1,5 l/ha und je m Kronenhöhe max. 2 Anwendungen je Befall bzw. pro Vegetationsperiode, im Abstand von Tagen 3 l/ha max. 2 Anwendungen je Befall bzw. pro Vegetationsperiode, im Abstand von Tagen 3 l/ha max. 2 Anwendungen je Befall bzw. pro Vegetationsperiode, im Abstand von Tagen 3 l/ha max. 2 Anwendungen je Befall bzw. pro Vegetationsperiode, im Abstand von Tagen 3 l/ha max. 2 Anwendungen je Befall bzw. pro Vegetationsperiode, im Abstand von Tagen sonstige Hinweise: Anwendungsbezogene Auflagen beachten, diese sind in der Gebrauchsanweisung aufgeführt U. Fischbach, LLH Wetzlar Seite 6

7 Pyrethrum-Mittel 1. Aktuelle Situation Zulassung/Genehmigung Spruzit Neu Spruzit Schädlingsfrei Schädlingsfrei Parexan Plus Pyreth Natur-Insektizid Schädlingsfrei Eftol Compo Schädlings-frei Plus Spruzit Käferfrei Spruzit Käfer- & Raupenfrei Herba-Vetyl flüssig Bayer Garten Obst- und Gemüse- Schädlingsfrei Zulassungen: Saugende Insekten Zierpflanzen Freiland bis 50 cm Pflanzenhöhe 6 l/ha cm 9 l/ha/ über 125 cm 12 l/ha/ maximal 8 x je Befall bzw. pro Vegetationsperiode im Abstand von 7 Tagen Spinnmilben Zierpflanzen Gewächshaus bis 50 cm Pflanzenhöhe 0,6 ml/m² cm 0,9 ml/m² über 125 cm 1,2 ml/m² maximal 8 x je Befall bzw. pro Vegetationsperiode im Abstand von 7 Tagen Saugende Insekten Zierpflanzen Gewächshaus siehe Spinnmilben Mottenschildläuse Zierpflanzen Gewächshaus bis 50 cm Pflanzenhöhe 9 l/ha cm 13,5 l/ha über 125 cm 18 l/ha maximal 8 x je Befall bzw. pro Vegetationsperiode im Abstand von 7 Tagen U. Fischbach, LLH Wetzlar Seite 7

8 Woll- und Schmierläuse Zierpflanzen Gewächshaus bis 50 cm Pflanzenhöhe 12 l/ha cm 18 l/ha über 125 cm 24 l/ha maximal 8 x je Befall bzw. pro Vegetationsperiode im Abstand von 14 Tagen Schildlausarten Zierpflanzen Gewächshaus siehe Woll- und Schmierläuse sonstige Hinweise: Wirkstoffgehalt: 4,59 g/l Pyrethrine, 825,3 g/l Rapsöl zugelassen bis das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft; das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere und generell für Wasserorganismen das Mittel wird als bienenungefährlich eingestuft Anwendungsauflagen laut Verpackung beachten! Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten!!! 18 a Genehmigungen: Beißende Insekten Zierpflanzen Freiland max. 2 Anwendungen je Befall bzw. pro Vegetationsperiode im Abstand von 7 Tagen bis 50 cm Pflanzenhöhe 6 l/ha cm: 9 l/ha über 125 cm: 12 l/ha Beißende Insekten Zierpflanzen Gewächshaus max. 2 Anwendungen je Befall bzw. pro Vegetationsperiode im Abstand von 7 Tagen bis 50 cm Pflanzenhöhe 6 l/ha cm: 9 l/ha über 125 cm: 12 l/ha sonstige Hinweise: Anwendungsbezogene Auflagen beachten, diese werden in der Gebrauchsanweisung aufgeführt U. Fischbach, LLH Wetzlar Seite 8

9 Spruzit AF Schädlingsfrei Raptol Schädlingsspray Pflanzenspray Hortex N Raptol AF Rosen-Schädlingsfrei Zulassungen: Saugende Insekten Zierpflanzen Freiland bis 50 cm Pflanzenhöhe 60 ml/m² cm 90 ml/m² über 125 cm 120 ml/m² maximal 8 x je Befall bzw. pro Vegetationsperiode im Abstand von 7 Tagen Spinnmilben Zierpflanzen unter Glas s.o. Saugende Insekten Zierpflanzen unter Glas s.o. Mottenschildläuse Zierpflanzen unter Glas bis 50 cm Pflanzenhöhe 60 ml/m² cm 90 ml/m² über 125 cm 120 ml/m² maximal 8 x je Vegetationsperiode im Abstand von 3 Tagen. Woll- und Schmierläuse Zierpflanzen unter Glas siehe Mottenschildläuse Schildlausarten Zierpflanzen unter Glas siehe Mottenschildläuse sonstige Hinweise: Achtung: Spruzit AF Schädlingsfrei hat eine Zulassung für den Erwerbsgartenbau (deshalb steht es auf der Liste) es handelt sich hier bei AF aber um ein vorformuliertes Mittel in 250 oder 500 ml Handpumpflaschen) Wirkstoffgehalt: 0,05 g/l Pyrethrine, 8,25 g/l Rapsöl zugelassen bis das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft; das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere und generell für Wasserorganismen das Mittel wird als bienenungefährlich eingestuft Anwendungsauflagen laut Verpackung beachten! Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten!!! U. Fischbach, LLH Wetzlar Seite 9

10 Öle 1. Aktuelle Situation Zulassung/Genehmigung 1. Mineralöl-Mittel Promanal Neu Austriebs-Spritzmittel Weißöl Promanal Neu Schild- und Wolllausfrei Austriebs-Spritzmittel Eftol-Öl Compo Austrieb-Spritzmittel Bayer Garten Austriebsspritzmittel Promanal Neu Austriebsspritzmittel Zulassungen: Spinnmilben Zierpflanzen Gewächshaus bis Pflanzenhöhe 50 cm 1,2 ml/m² 50 bis 125 cm 1,8 ml/m² über 125 cm 2,4 ml/m² max. 2 Anwendungen je Kultur bzw. Jahr im Abstand von 7 Tagen Woll- und Schmierläuse Zierpflanzen Gewächshaus bis Pflanzenhöhe 50 cm 1,2 ml/m² 50 bis 125 cm 1,8 ml/m² über 125 cm 2,4 ml/m² max. 2 Anwendungen je Kultur/Jahr im Abstand von 14 Tagen Schildlausarten Zierpflanzen Gewächshaus siehe Wolläuse Spinnmilben zur Minderung des Frühbefalls: ab Wintereier von Beginn des Knospenschwellens bis grüne Blattspitzen überragen Knospenschuppen um 5 mm Ziergehölze Freiland bis 50 cm 12 l/ha cm 18 l/ha über 125 cm 24 l/ha Anwendung pro Kultur bzw. Jahr max. 1 x U. Fischbach, LLH Wetzlar Seite 10

11 sonstige Hinweise: Wirkstoffgehalt: Mineralöle 546,00 g/l zugelassen bis: das Mittel wird eingestuft als schwach schädigend für Florfliegen, schädigend für Encarsia formosa, giftig für Fischnährtiere das Mittel ist als bienenungefährlich eingestuft maximal 2 Anwendungen je Befall im Abstand von 7 Tagen gegen Spinnmilben und Schildläuse an Ziergehölzen maximal 1 Anwendung je Befall; Zeitpunkt: Vegetationsruhe bis grüne Blattspitzen überragen Knospenschuppen um 5 mm Anwendungsauflagen laut Verpackung beachten keine Anwendung auf Flächen mit der Gefahr der Abschwemmung in Gewässer bei Sonneneinstrahlung können Schäden nach der Anwendung an den Kulturpflanzen auftreten U. Fischbach, LLH Wetzlar Seite 11

12 Para-Sommer keine Zulassungen: Schildlausarten Zierpflanzen Freiland bis Pflanzenhöhe 50 cm: 12 l/ha 50 bis 125 cm: 18 l/ha über 125 cm: 24 l/ha max. 2 Anwendungen je Kultur bzw. Jahr im Abstand von 10 Tagen Schildlausarten Zierpflanzen Gewächshaus bis Pflanzenhöhe 50 cm: 12 l/ha 50 bis 125 cm: 18 l/ha über 125 cm: 24 l/ha max. 2 Anwendungen je Kultur bzw. Jahr im Abstand von 10 Tagen sonstige Hinweise: Wirkstoffgehalt: 654,00 g/l Mineralöle zugelassen bis das Mittel wird eingestuft als schwach schädigend für Amblyseius-Raubmilben, Phytoseiulus-Raubmilben, Siebenpunkt-Marienkäfer und Florfliegen, als schädigend für Encarsia formosa und als giftig für Fischnährtiere das Mittel wird als bienenungefährlich eingestuft maximal 2 Anwendungen je Befall im Abstand von 10 Tagen bei Sonneneinstrahlung können Schäden nach der Anwendung an den Kulturpflanzen auftreten Anwendungsauflagen laut Verpackung beachten! U. Fischbach, LLH Wetzlar Seite 12

13 2. Rapsöl-e Micula Schädlingsfrei Naturen Naturen Austriebs-Spritzmittel Naturen Schädlingsfrei Zulassungen: Spinnmilben Zierpflanzen Freiland bis 50 cm 12 l/ha cm 18 l/ha über 125 cm 24 l/ha max. 2 x je Befall bzw. 3 x je Vegetationsperiode im Saugende Insekten ausgenommen Sitkafichtenlaus Zierpflanzen Freiland Abstand von 7-10 Tagen bis 50 cm 12 l/ha cm 18 l/ha über 125 cm 24 l/ha max. 3 x je Befall/ Vegetationsperiode im Abstand von 7-10 Tagen Weiße Fliege Zierpflanzen Freiland siehe saugende Insekten Freiland Schildlausarten Zierpflanzen Freiland siehe saugende Insekten Freiland Sitka Fichtenlaus Zierpflanzen, hier Zierkoniferen Freiland 10 l/ha und je m Kronenhöhe, max. 3 x/befall bzw. Vegetationsperiode im Abstand von 7-10 Tagen Spinnmilben Zierpflanzen Gewächshaus bis 50 cm 12 l/ha cm 18 l/ha über 125 cm 24 l/ha max. 2 x pro Befall bzw. Vegetationsperiode im Abstand von 7-10 Tagen Saugende Insekten Zierpflanzen Gewächshaus bis 50 cm 12 l/ha cm 18 l/ha über 125 cm 24 l/ha max. 3 x je Befall bzw. pro Vegetationsperiode im Abstand von 7-10 Tagen Weiße Fliege Zierpflanzen Gewächshaus Siehe saugende Insekten unter Glas Schildlausarten Zierpflanzen Gewächshaus siehe Weiße Fliege U. Fischbach, LLH Wetzlar Seite 13

14 sonstige Hinweise: Wirkstoffgehalt: 777,00 g/l Rapsöl zugelassen bis das Mittel wird eingestuft als schwach schädigend für Amblyseius-Raubmilben, Phytoseiulus-Raubmilben, Siebenpunkt-Marienkäfer und Florfliegen, als schädigend für Encarsia formosa und als giftig für Fischnährtiere das Mittel wird als bienenungefährlich eingestuft Anwendungsauflagen laut Verpackung beachten! bei Sonneneinstrahlung können Schäden nach der Anwendung an den Kulturpflanzen auftreten 18 a Genehmigungen: Gallmilben Zierpflanzen Freiland max. 3 Anwendungen je Befall bzw. pro Vegetationsperiode im Abstand von 7-10 Tagen bis 50 cm Pflanzenhöhe 12 l/ha cm: 18 l/ha über 125 cm: 24 l/ha sonstige Hinweise: Anwendungsbezogene Auflagen beachten, diese werden in der Gebrauchsanweisung aufgeführt U. Fischbach, LLH Wetzlar Seite 14

15 Promanal Austriebsspritzmittel keine Zulassungen: Spinnmilben, Austriebsbehandlung, vor dem Schlüpfen aus den Wintereiern, bei Sichtbar werden der ersten Symptome/Schadorganismen Spinnmilben Woll- und Schmierläuse Schildlausarten Zierpflanzenbau, hier Ziergehölze Freiland Zierpflanzenbau Gewächshaus Zierpflanzenbau Gewächshaus Zierpflanzenbau Gewächshaus Pflanzengröße bis 50 cm 12 l/ha cm 18 l/ha über 125 cm 24 l/ha max. 1 x je Befall bzw. pro Vegetationsperiode Pflanzengröße bis 50 cm 40 l/ha cm 60 l/ha über 125 cm 80 l/ha max. 2 x je Kultur bzw. pro Vegetationsperiode im Abstand von 5-7 Tagen Pflanzengröße bis 50 cm 40 l/ha cm 60 l/ha über 125 cm 80 l/ha max. 2 x je Kultur bzw. 3 x pro Jahr im Abstand von 5-7 Tagen Pflanzengröße bis 50 cm 40 l/ha cm 60 l/ha über 125 cm 80 l/ha max. 2 x je Kultur bzw. 3 x pro Jahr im Abstand von 5-7 Tagen sonstige Hinweise: Wirkstoffgehalt: 883,0 g/l Rapsöl zugelassen bis das Mittel wird eingestuft als schwach schädigend für Amblyseius-Raubmilben, Phytoseiulus-Raubmilben, Siebenpunkt-Marienkäfer und Florfliegen, als schädigend für Encarsia formosa und als giftig für Fischnährtiere das Mittel wird als bienenungefährlich eingestuft Anwendungsauflagen laut Verpackung beachten! bei Sonneneinstrahlung können Schäden nach der Anwendung an den Kulturpflanzen auftreten Weitere Rapsöl-e: siehe Pyrethrum-e mit Rapsöl-Anteil! U. Fischbach, LLH Wetzlar Seite 15

16 Kaliseife 1. Aktuelle Situation Zulassung/Genehmigung wirkstoffgleiches Neudosan Neu Neudosan Neu Blattlausfrei Zulassungen: Spinnmilben Zierpflanzen Freiland bis 50 cm 18 l/ha 50 bis 125 cm 27 l/ha über 125 cm 36 l/ha max. 5 x je Befall bzw. Jahr im Abstand von 7 Tagen Spinnmilben Zierpflanzen Gewächshaus Pflanzengröße bis 50 cm 1,8 ml/m² 50 bis 125 cm 2,7 ml/m² über 125 cm 3,6 ml/m² max. 5 x je Befall bzw. Jahr im Abstand von 7 Tagen Weiße Fliegen Zierpflanzen Gewächshaus Pflanzengröße bis 50 cm 1,8 ml/m² 50 bis 125 cm 2,7 ml/m² über 125 cm 3,6 ml/m² max. 5 x je Befall bzw. Jahr im Abstand von 7 Tagen Blattläuse Zierpflanzen Freiland bis 50 cm: 18 l/ha cm: 27 l/ha > 125 cm Pflanzengröße: 36 l/ha max. 5 Anwendungen je Kultur bzw. Jahr im Abstand von 7 Tagen Blattläuse Zierpflanzen Gewächshaus bis 50 cm: 18 l/ha cm: 27 l/ha > 125 cm Pflanzengröße: 36 l/ha max. 5 Anwendungen je Kultur bzw. Jahr im Abstand von 7 Tagen sonstige Hinweise: Wirkstoffgehalt: 515,00 g/l Kaliseife zugelassen bis das Mittel wird als schwachschädigend für Trichogramma cacoeciae, und als giftig für Fischnährtiere eingestuft das Mittel wird als bienenungefährlich eingestuft Anwendungsauflagen laut Verpackung beachten maximal 5 Anwendungen je Befall im Abstand von 7 Tagen U. Fischbach, LLH Wetzlar Seite 16

17 Bacillus thuringiensis-e 1. Aktuelle Situation Zulassung/Genehmigung Dipel ES keine Zulassung: freifressende Schmetterlingsraupen ausgenommen Träg- bzw. Wollspinnerarten und Eulenarten Ziergehölze Freiland 0,1 % sonstige Hinweise: Wirkstoffgehalt: 33,20 g/l Bacillus thuringiensis subspecies kurstaki Star zugelassen bis maximal 1 Anwendung je Befall wird als bienenungefährlich eingestuft Anwendungsauflagen laut Verpackung beachten! Achtung: Die Zulassung von Dipel ES endet zum Restmengen dürfen noch bis zum aufgebraucht werden (kurzfristige Zulassungsverlängerung ist beantragt, Hinweise der Beratung im Rundfax beachten) U. Fischbach, LLH Wetzlar Seite 17

18 Xen Tari keine 18 a Genehmigung: freifressende Schmetterlingsraupen außer Eulenraupen Zierpflanzen Freiland Pflanzengröße bis 50 cm: 600 g/ha 50 bis 125 cm: 900 g/ha über 125 cm: 1200 g/ha max. 6 x je Befall bzw. pro Jahr Eulenarten Zierpflanzen Freiland Pflanzengröße bis 50 cm: 1 kg/ha 50 bis 125 cm: 1,5 kg/ha über 125 cm: 2,0 kg/ha max. 5 x je Befall bzw. pro Jahr Freifressende Schmetterlingsraupen Zierpfllanzen Gewächshaus Pflanzengröße bis 50 cm: 1 kg/ha cm: 1,5 kg/ha über 125 cm: 2 kg/ha max. 5 Anwendungen je Kultur bzw. pro Jahr im Abstand von 5-7 Tagen sonstige Hinweise: Wirkstoffgehalt: 540,00 g/kg Bacillus thuringiensis subspecies aizawai Stan zugelassen bis Anwendungsauflagen laut Verpackung beachten! U. Fischbach, LLH Wetzlar Seite 18

19 Eisen-III-Phosphat 1. Aktuelle Situation Zulassung/Genehmigung Ferramol Schneckenkorn keine Zulassungen: Nacktschnecken Zierpflanzen Freiland 50 kg/ha max. 4 Anwendungen je Kultur bzw. je Jahr Nacktschnecken Zierpflanzen unter Glas 5 g/m² max. 4 Anwendungen je Kultur bzw. Jahr sonstige Hinweise: Wirkstoffgehalt: 9,90 g/kg Eisen-III-Phosphat zugelassen bis maximal 4 Anwendungen je Befall bzw. pro Jahr nicht über die Kulturpflanzen streuen, Schäden möglich Anwendungsauflagen laut Verpackung beachten! U. Fischbach, LLH Wetzlar Seite 19

20 Spinosad 1. Aktuelle Situation Zulassung/Genehmigung Conserve keine Zulassung: Thripse Zierpflanzen Gewächshaus Pflanzengröße bis 50 cm 15 ml/100 m² 50 bis 125 cm 22,5 ml/100 m² über 125 cm 30 ml/100 m² max. 10 x je Kultur bzw. Jahr im Abstand von 5-7 Tagen Genehmigungen: Frei fressende Schmetterlingsraupen Zierpflanzen Gewächshaus Pflanzengröße bis 50 cm 10 ml/100 m² 50 bis 125 cm 15 ml/100 m² über 125 cm 20 ml/100 m² max. 6 x je Kultur bzw. Jahr im Abstand von 5-7 Tagen Minierfliegen Zierpflanzenbau Gewächshaus Pflanzengröße bis 50 cm 60 ml/100 m² 50 bis 125 cm 90 ml/100 m² über 125 cm 120 ml/100 m² max. 2 x je Kultur bzw. Jahr im Abstand von 5-7 Tagen sonstige Hinweise: Wirkstoffgehalt: 120 g/l Spinosad zugelassen bis an dieser Stelle keine weiteren Informationen bzw. Empfehlungen, da zur Zeit keine Anwendung in Verbandsbetrieben möglich ACHTUNG: Spinosad wurde zwar in den Anhang II b der EG-Bio-Vo aufgenommen nach den Verbandsrichtlinien von Bioland, Demeter und Naturland ist der Einsatz des Wirkstoffes Spinosad aber nicht erlaubt. Im Falle einer Richtlinien-Änderung werden die Betriebe über die Verbände bzw. ihre Berater/innen informiert. U. Fischbach, LLH Wetzlar Seite 20

21 Lecithin- Bioblatt-Mehltaumittel 1. Aktuelle Situation Zulassung/Genehmigung Bioblatt-Mehltaumittel keine Zulassungen: Echte Mehltaupilze Zierpflanzen Freiland Pflanzengröße bis 50 cm 1,5 l/ha 50 bis 125 cm 3 l/ha über 125 cm 4,5 l/ha Echte Mehltaupilze Zierpflanzen Gewächshaus Pflanzengröße bis 50 cm 1,5 l/ha 50 bis 125 cm 3 l/ha über 125 cm 4,5 l/ha sonstige Hinweise: Wirkstoffgehalt: 483,00 g/l Lecithin zugelassen bis das Mittel wird als schädigend für Typhlodromus pyri eingestuft das Mittel wird als bienenungefährlich eingestuft maximal 12 Anwendungen je Befall bzw. pro Vegetationsperiode im Abstand von 7 Tagen Anwendungsauflagen laut Verpackung beachten das Mittel wird als xi (reizend) eingestuft die Firma garantiert, dass keine gentechnisch verändertes Soja zur Herstellung verwendet wird. U. Fischbach, LLH Wetzlar Seite 21

22 Coniothyrium minitans- Contans WG 1. Aktuelle Situation Zulassung/Genehmigung Contans WG keine 18 a Genehmigungen: Sclerotinia-Arten, Verminderung der Bodenverseuchung Sclerotinia-Arten, Verminderung der Bodenverseuchung Sclerotinia slerotiorum, Sclerotinia minor, Verminderung der Bodenverseuchung Sclerotinia slerotiorum, Sclerotinia minor, Verminderung der Bodenverseuchung Zierpflanzen Freiland Einarbeitungstiefe bis 10 cm: 4 kg/ha Einarbeitungstiefe bis 20 cm: 8 kg/ha max. 1 x für die Kultur bzw. je Jahr max. 2 x Zierpflanzen Gewächshaus Einarbeitungstiefe bis 10 cm: 4 kg/ha Einarbeitungstiefe bis 20 cm: 8 kg/ha max. 1 x für die Kultur bzw. je Jahr max. 2 x Zierpflanzen Gewächshaus sclerotiniaverseuchte Ernterückstände 2 kg/ha max. 1 x für die Kultur bzw. je Jahr max. 2 x Zierpflanzen Freiland sclerotiniaverseuchte Ernterückstände 2 kg/ha max. 1 x für die Kultur bzw. je Jahr max. 2 x sonstige Hinweise: Wirkstoffgehalt: 100,00 g/kg Coniothyrium minitans das Mittel besitzt eine Zulassung bis Behandlung vor der Pflanzung oder Saat, mindestens 2 Monate vor einer möglichen Sclerotinia-Infektion (gilt nur für die beiden ersten en) nach der Anwendung einarbeiten in den Boden vor dem Pflanzen/vor der Saat keine wendende Bodenbearbeitung, die über die Einarbeitungstiefe des Mittels hinausgeht Anwendungsauflagen laut Verpackung beachten! U. Fischbach, LLH Wetzlar Seite 22

23 Schwefel 1. Aktuelle Situation Zulassung/Genehmigung Kumulus WG Compo Mehltau-frei Kumulus WG Netzschwefel WG Netz-Schwefelit WG Zulassung: Echte Mehltaupilze Zierpflanzen Freiland Pflanzengröße bis 50 cm 2,5 kg/ha 50 bis 125 cm 3,75 kg/ha über 125 cm 5 kg/ha sonstige Hinweise: Wirkstoffgehalt: 800,00 g/kg Schwefel zugelassen bis das Mittel wird als schwach schädigend für Typhlodromus pyri, schädigend für Trichogramma cacoediae und Coccymoninus turionellae und als giftig für Fischnährtiere eingestuft das Mittel wird als bienenungefährlich eingestuft keine Anwendung auf Flächen mit Gefahr der Abschwemmung in Gewässer Anwendungsauflagen laut Verpackung beachten maximal 15 Anwendungen je Befall bzw. je Vegetationsperiode im Abstand von 6-8 Tagen U. Fischbach, LLH Wetzlar Seite 23

24 Netzschwefel Stulln Keine Zulassung: Echte Mehltaupilze Zierpflanzen Freiland Pflanzengröße bis 50 cm 2,5 kg/ha 50 bis 125 cm 3,75 kg/ha über 125 cm 5 kg/ha sonstige Hinweise: Wirkstoffgehalt: 798,40 g/kg Schwefel zugelassen bis Einstufung für Nützlingsschädigung und Hinweise zu Gewässern wie oben gilt als Xi = reizend das Mittel wird als bienenungefährlich eingestuft maximal 15 Anwendungen je Befall bzw. pro Vegetationsperiode im Abstand von 6-8 Tagen Anwendungsauflagen laut Verpackung beachten! Microthiol WG keine Zulassung: Echte Mehltaupilze Zierpflanzen Freiland Pflanzengröße bis 50 cm 2,5 kg/ha 50 bis 125 cm 3,75 kg/ha über 125 cm 5 kg/ha sonstige Hinweise: Wirkstoffgehalt: 800 g/kg Schwefel zugelassen bis Einstufung für Nützlingsschädigung und Hinweise zu Gewässern wie oben gilt als Xi = reizend das Mittel wird als bienenungefährlich eingestuft maximal 15 Anwendungen je Befall bzw. pro Vegetationsperiode im Abstand von 6-8 Tagen Anwendungsauflagen laut Verpackung beachten! U. Fischbach, LLH Wetzlar Seite 24

25 Thiovit Jet Sufran Jet Asulfa Jet Zulassung: Echte Mehltaupilze Zierpflanzen Freiland Pflanzengröße bis 50 cm 2,5 kg/ha 50 bis 125 cm 3,75 kg/ha über 125 cm 5 kg/ha sonstige Hinweise: Wirkstoffgehalt: 800,00 g/kg Schwefel zugelassen bis Einstufung für Nützlingsschädigung und Hinweise zu Gewässern wie oben das Mittel wird als bienenungefährlich eingestuft, außerdem als xi (reizend) maximal 15 Anwendungen je Befall bzw. pro Vegetationsperiode im Abstand von 6-8 Tagen Anwendungsauflagen laut Verpackung beachten! U. Fischbach, LLH Wetzlar Seite 25

26 Kupfer 1. Aktuelle Situation Zulassung/Genehmigung 1. Kupfer-Hydroxid-e Cuprozin flüssig keine Genehmigung: pilzliche Blattfleckenerreger Zierpflanzen Gewächshaus Pflanzengröße bis 50 cm 2 l/ha 50 bis 125 cm 3 l/ha max. 2 x je Kultur bzw. je Vegetationsperiode sonstige Hinweise: Wirkstoffgehalt: Kupferhydroxid 460,60 g/l zugelassen bis das Mittel wird als giftig für Algen, Fische und Fischnährtiere eingestuft, außerdem als schädigend für Regenwurmpopulationen und Florfliegen das Mittel wird als bienenungefährlich eingestuft Anwendungsauflagen laut Verpackung beachten 2. Kupfer-Oxychlorid-e bei Kupfer-Oxychlorid-en zur Zeit keine Zulassung/Genehmigung im Zierpflanzenbau U. Fischbach, LLH Wetzlar Seite 26

27 3. Kupfer-Oktanoat-e Cueva Cueva Wein-Pilzfrei Cueva Pilzfrei Kupfer-Pilzfrei Zulassungen: Echter Mehltau Rosen Gewächshaus Pflanzengröße bis 50 cm 2 l/ha 50 bis 125 cm 5 l/ha max. 15 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 4-8 Tagen Echter Mehltau Rosen Freiland Pflanzengröße bis 50 cm 2 l/ha 50 bis 125 cm 5 l/ha max. 15 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7-10 Tagen Rost Rosen Freiland Pflanzengröße bis 50 cm O,5 %/ha max. 3 Anwendungen für die Kultur bzw. 15 x je Jahr im Abstand von 7-10 Tagen sonstige Hinweise: Wirkstoffgehalt: Kupferoktanoat 100 g/l zugelassen bis das Mittel wird als giftig für Algen, Fische und Fischnährtiere eingestuft, außerdem als schädigend für Regenwurmpopulationen und Florfliegen das Mittel wird als bienenungefährlich eingestuft Anwendungsauflagen laut Verpackung beachten ACHTUNG: Vorgaben der Verbands-Richtlinien zum Kupfer-Einsatz beachten!! Ökologische wirtschaftende Betriebe dürfen max. 3,0 kg Reinkupfer pro ha und Jahr ausbringen. In der vorliegenden Liste sind die (nach Pflanzenschutzgesetz) zugelassenen Aufwandmengen angegeben sie sind gegebenenfalls zu reduzieren bzw. anzupassen. U. Fischbach, LLH Wetzlar Seite 27

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