Hausordnung der Grundschule am Mellensee

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1 Hausordnung der Grundschule am Mellensee 1. Verhalten im Schulgebäude und beim Lernen 1.1. Das Verhalten der Schüler untereinander wird durch die allgemeinen Normen des Zusammenlebens in der Gemeinschaft bestimmt Schüler, deren Unterricht Uhr beginnt, betreten das Schulgebäude mit dem Vorklingeln um Uhr. Bis dahin warten alle Schüler auf dem Schulhof; ab Uhr ist eine Aufsicht gewährleistet. Schüler, die erst später Unterrichtsbeginn haben und betreut werden müssen, erscheinen pünktlich zum Stundenbeginn der vorherigen Stunde (z.b.: Unterrichtsbeginn Uhr, Betreuung ab notwendigdann erscheint das Kind pünktlich Uhr). Es erfolgt eine Zuweisung durch eine Lehrkraft, je nach Auslastung Bei Regenwetter und schlechter Witterung betreten die Kinder ab Uhr das Schulgebäude und warten im Foyer. Die Unterrichtsräume werden von den unterrichtenden Lehrkräften geöffnet In den kleinen Pausen halten sich die Schüler in den Klassenräumen auf. 1.5 In den Hofpausen verlassen die Schüler zügig das Schulgebäude und begeben sich auf den Schulhof. Die Schultaschen verbleiben im Raum. Bei Regenwetter oder anderen schlechten Witterungsbedingungen verbleiben die Schüler im jeweiligen Raum. Der Raumwechsel erfolgt nach dem Vorklingeln Grundsätzlich sind das Lärmen und Rennen im gesamten Schulgebäude sowie das Hinauslehnen aus den Fenstern nicht gestattet. Für alle Schülerinnen und Schüler besteht auf dem Schulhof Rauchverbot. Das Mitbringen und Handeln mit Drogen sind verboten und wird strengstens geahndet. Das Mitbringen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Diese werden gegebenenfalls eingezogen. Bei Verdacht auf Besitz von Waffen ist generell die Polizei einzuschalten Die Klassengemeinschaft ist für die Ordnung und Sauberkeit im Klassenzimmer verantwortlich, wöchentlich wird ein Ordnungsschüler benannt Nach der letzen Unterrichtsstunde sind in den Räumen die Stühle hochzustellen und die Fenster zu schließen Wertgegenstände und Gegenstände, die nicht im Unterricht benötigt werden, gehören nicht in die Schule und werden gegebenenfalls eingezogen und sind durch die Eltern persönlich abzuholen. Handys und vergleichbare Geräte werden mit Betreten des Schulhofes ausgeschaltet. Das Benutzen ist nur mit Genehmigung des Schulpersonals erlaubt. Aufnahmen per Video/Bild/Ton und die Verbreitung solcher sind nicht gestattet. Zuwiderhandeln wird geahndet. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für elektronische Medien Nach Unterrichtsschluss bzw. Beendigung schulischer Veranstaltungen verlassen alle Schüler das Schulgelände, Hortkinder gehen in den Hort. Muss der Schüler nach Unterrichtsschluss auf einen späteren Bus warten, geht dieser in eine betreute Klasse und beschäftigt sich selbständig.

2 1.11. Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, stellen ihre Räder an den vorgegebenen Fahrradständern ab. Die Schule übernimmt keine Haftung. Fahrräder und Fahrradständer werden nicht als Spielgegenstand benutzt. Auf dem Schulhof gilt Fahrverbot Die Toilette ist kein Aufenthaltsort; sie ist in einem sauberen Zustand zu verlassen Der Hortspielplatz im Garten darf nur in Absprache mit den Lehrkräften während der Pausen zum Fußballspielen betreten werden. Das Fußballspielen ist nur auf der dafür vorgesehenen Fläche erlaubt Das unbeaufsichtigte Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist nicht gestattet. Ausnahmen müssen vom Klassenleiter bzw. der Schulleitung genehmigt werden Jeder Schüler ist verpflichtet, die Unterrichtszeiten für das fleißige Lernen zu nutzen und die Lernaufträge mit bestmöglichen Ergebnissen zu erfüllen Bewusstes Stören der Lernarbeit wird durch Erziehungsmaßnahmen geahndet! Den Anweisungen der Lehrer und des Schulpersonals ist Folge zu leisten! Schüler, die im Besitz eines Computerführerscheins sind, haben die Möglichkeit im Computerraum zu arbeiten, sofern eine Aufsicht im Hause ist. 2. Schutz des Inventars 2.1. Das an der Schule vorhandene Inventar (Möbel, Lehr- und Lernmittel) ist pfleglich zu behandeln und gehört der Gemeinde Am Mellensee Für mutwillige Sachbeschädigungen werden die betreffenden Schüler bzw. deren Eltern haftbar gemacht Die Turnhalle darf nur mit Schuhen mit abriebfester oder heller Sohle betreten werden. Für die Außenanlagen sind separate Schuhe zu verwenden. 3. Informationen und Richtlinien zur Hausordnung 3.1. Pausen 1. Stunde Uhr bis Uhr 2. Stunde Uhr bis Uhr 3. Stunde Uhr bis Uhr 4. Stunde Uhr bis Uhr 5. Stunde Uhr bis Uhr 6. Stunde Uhr bis Uhr 7. Stunde Uhr bis Uhr

3 3.2. Esseneinnahme Die Essenausgabe hat von Uhr bis Uhr geöffnet. Im Speiseraum sind die Tische abzuwischen; der Platz der Esseneinnahme ist sauber zu hinterlassen Transport Saalow nach der 7. Stunde mit der öffentlichen Linie 706 Transport nach Klausdorf nach der 7. Stunde mit der öffentlichen Linie 706 Transport nach Rehagen und Sperenberg nach der 7. Stunde mit der öffentlichen Linie 771 Transport nach Zossen nach der 7. Stunde mit der öffentlichen Linie 771 Eine Busaufsicht wird nicht gestellt Hausaufgaben Laut VV- Schulbetrieb sind folgende Bearbeitungszeiten angedacht: 1. und 2. Klasse täglich 30 Minuten 3. und 4. Klasse täglich 45 Minuten 5. und 6. Klasse täglich 60 Minuten Schulintern ist geregelt, dass keine Hausaufgaben - an Tagen, an denen Klassenveranstaltungen stattfinden zum nächsten Tag - am letzten Tag vor den Ferien zum ersten Tag nach den Ferien (bzw. Feiertagen) erteilt werden.

4 Auch im Unterricht begonnene Aufgaben können zur Beendigung als Hausaufgabe aufgegeben werden. Dies dient dem Lösungsverständnis Einbeziehen elektronischer Daten in den Unterricht Aufnahmen per Video, Bild und Ton durch die Lehrkraft als Grundlage der Bewertung und Dokumentation sind gestattet. Die Lehrkräfte werden über die Datenschutzverordnung jährlich belehrt. Die Daten werden nur schulintern verwendet. 4. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen 4.1. Allgemeine Grundsätze Die Grundschule ist eine Stätte der Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Wir geben uns diese Schulordnung, um das Zusammenleben und arbeiten an unserer Schule zu regeln. Das Lernen soll Spaß machen, täglich wollen wir unser Wissen erweitern und festigen. Das geht nur, wenn wir uns gegenseitig achten, helfen und gut verstehen. Auf dieser Grundlage wollen wir uns Kenntnisse, Fertigkeiten und soziale Verhaltensweisen vermitteln lassen, die uns helfen, im weiteren Leben voranzukommen. Um auftretende Konfliktsituationen zu regeln, dienen die in den Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen aufgestellten Grundsätze Das Tragen von rechtsorientierten und gewaltverherrlichenden Symbolen wird auf dem Schulgelände nicht geduldet. Tritt dennoch ein nationalsoziales Symbol auf, welches laut 86a Strafgesetzbuch strafbar ist, erfolgt eine Meldung an die überordneten Behörden Allgemeine Erziehungsmaßnahmen Die nachfolgenden Maßnahmen können jeweils in Kraft treten, wenn sich ein Schüler falsch verhält. Ein Fehlverhalten liegt vor, wenn: - die Würde eines Mitschülers oder Lehrers verletzt wird - der Unterrichtsablauf behindert oder gestört wird - der Pausenablauf behindert oder gestört wird - fremdes Eigentum entwendet, mutwillig beschädigt oder verunreinigt wird - der Unterricht oder das Schulgelände unerlaubt verlassen wird Bei der Auswahl und Anwendung allgemeiner Erziehungsmaßnahmen sollen die Schüler den Zusammenhang zwischen Anlass und Maßnahme erkennen können. Möglichkeiten sind: - ein klärendes Gespräch führen - den Schüler zur Stellungnahme und Begründung seines Verhaltens auffordern - auf den Schüler dahingehend einwirken, dass er sich beim Betreffenden entschuldigt - einen Schaden wieder gutmachen Lob, Anerkennung und konstruktive Hinweise sind wichtige Mittel der Erziehung. Schüler, die sich beispielhaft verhalten, können durch Anerkennung ausgezeichnet werden.

5 Für weitere allgemeine Erziehungsmaßnahmen hat jeder Lehrer einen genügenden pädagogischen Spielraum Besondere Erziehungsmaßnahmen Zeigen die allgemeinen Erziehungsmaßnahmen bei den Schülern keinen Erfolg, können besondere Erziehungsmaßnahmen eingeleitet werden: - grobes Fehlverhalten oder wiederholte Nachlässigkeit im Arbeits- und Sozialverhalten werden im Klassenbuch vermerkt - über besonders auffälliges Fehlverhalten werden die Eltern informiert und gegebenenfalls zu Gespräch gebeten 4.4. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Bei Schülern, die nachhaltig die Unterrichts- und Erziehungsarbeit beeinträchtigen oder die am Schulleben Beteiligten gefährden, sind Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen einzuleiten. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind: - Verweis durch den Klassenleiter - Verweis von der Klassenkonferenz - Vorübergehender Ausschluss vom Unterricht oder einzelnen schulischen Veranstaltungen bis zu 2Wochen mit Erteilung von Arbeitsaufträgen durch die Klassenkonferenz - Überweisung an eine andere Schule auf Antrag der Lehrerkonferenz 5. Die Hausordnung tritt mit Wirkung vom in Kraft

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