FLUCHTLINGE SCHUTZEN. Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen. Schweizer Ausgabe

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1 FLUCHTLINGE Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen SCHUTZEN Schweizer Ausgabe

2 INTERNATIONALER FLÜCHTLINGSSCHUTZ UND DAUERHAFTE LÖSUNGEN Ein Staat muss die grundlegenden Menschenrechte und die körperliche Unversehrtheit seiner Bürger garantieren können. Dieser Schutz verschwindet jedoch, wenn Menschen zu Flüchtlingen werden. UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees/ Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen) hat zwei fundamentale, eng zusammenhängende Aufgaben: Flüchtlinge zu schützen und dauerhafte Lösungen für sie zu finden. Die Hauptverantwortung liegt bei den Staaten. UNHCR unterstützt sie dabei. Flüchtlingsschutz bedeutet im Kern, dass die Menschenrechte von Flüchtlingen respektiert werden, dass sie Zugang zu einem effektiven und fairen Asylverfahren haben und den Schutz bekommen, den sie benötigen. Kernprinzip ist, dass kein Flüchtling direkt oder indirekt zur Rückkehr in ein Land gezwungen werden darf, wo er oder sie Verfolgung befürchten muss (Prinzip des Non-Refoulement). Darüber hinaus sind zusätzliche Rechte festgelegt. Völkerrechtliche Grundlage des internationalen Flüchtlingsschutzes ist die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 und deren Zusatzprotokoll von Der GFK und/oder dem Zusatzprotokoll sind bis heute 147 Staaten beigetreten. Es bestehen zudem verschiedene internationale und regionale Schutzinstrumente, z.b. in Afrika, Europa und Lateinamerika, welche diese verstärken und ergänzen. UNHCR hat weiter die Aufgabe, nach dauerhaften Lösungen für Flüchtlinge zu suchen, das heisst ihnen zu ermöglichen, sich ein neues Leben in einer sicheren Umgebung aufzubauen. Dies kann im Heimatland sein, wenn die Umstände es erlauben, ansonsten in einem anderen Staat. UNHCR unterscheidet zwischen drei solcher Lösungen: Freiwillige Rückkehr ins Herkunftsland auf Grund einer informierten Entscheidung, lokale Integration und Neu- oder Wiederansiedlung (Resettlement). UNHCR hilft Flüchtlingen bei der freiwilligen Rückkehr in den Herkunftsstaat oder unterstützt sie bei der Integration in ihrem Asylstaat sowie bei der Neuansiedlung in einem Drittstaat. 3

3 FLÜCHTLINGE HABEN RECHTE UND PFLICHTEN WER IST EIN FLÜCHTLING? In den Medien wird der Begriff Flüchtling häufig für alle Menschen, welche auf irreguläre Art und Weise in ein anderes Land ziehen, benützt. Im Völkerrecht ist der Begriff jedoch enger umschrieben. Gemäss der GFK sind Flüchtlinge Menschen, die sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung ausserhalb ihres Heimatstaates befinden und dessen Schutz wegen dieser Furcht nicht beanspruchen können oder wollen. Als Flüchtlinge unter UNHCR Mandat gelten ausserdem auch Menschen, die vor willkürlicher Gewalt wegen Krieg oder schwerwiegenden Störungen der öffentlichen Ordnung fliehen. Ob jemand ein Flüchtling oder sonst schutzbedürftig ist, hängt nicht davon ab, ob er als solcher von einem Staat anerkannt worden ist, sondern ob er die Voraussetzungen erfüllt. Deshalb fallen unter das Mandat von UNHCR auch Asylsuchende, deren Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft noch nicht abgeschlossen sind. Die GFK legt eine Reihe von Rechten für Flüchtlinge fest. Eine zentrale Bestimmung der GFK ist das Verbot, einen Flüchtling direkt oder indirekt in ein Land zurückzuweisen, in dem er oder sie Verfolgung befürchten muss (Non- Refoulement). Weitere wichtige Bestimmungen betreffen unter anderem die Nichtdiskriminierung, die Religions- oder Bewegungsfreiheit sowie das Recht auf den Erhalt von Reisedokumenten. Internationale und regionale Menschenrechtsabkommen wie zum Beispiel die Europäische Menschenrechtskonvention ergänzen diese Rechte. Sie zielen darauf ab, den Schutzbedürfnissen von Flüchtlingen entgegenzukommen, da sie keinen Schutz vom Herkunftsland erwarten können. Demgegenüber hat ein Flüchtling die Pflicht, die Gesetze des Aufnahmelandes zu respektieren. Das Schutzbedürfnis von vorläufig aufgenommenen Personen ist meist ebenso zwingend und häufig von gleicher Dauer wie das von GFK Flüchtlingen. UNHCR vertritt deshalb die Meinung, dass den vorläufig Aufgenommenen diese Rechte im gleichen Umfang zukommen sollten. EIN FLÜCHTLING IST EINE PERSON, DIE... aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will... (Artikel 1A, GFK) 5

4 UNHCR HÜTERIN DES INTERNATIONALEN FLÜCHTLINGSRECHTS UNHCR ist eine humanitäre und nicht-politische Organisation. Nach ihrer Satzung hat sie jedoch das Recht und die Pflicht die Umsetzung von völkerrechtlichen Standards zum Flüchtlingsschutz zu überwachen und zu fördern. Um dieser Pflicht nachzukommen, hat UNHCR unter anderem ein Handbuch über Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft herausgegeben und ergänzt dessen Standards durch Richtlinien und andere Stellungnahmen. Diese Tätigkeit ist wichtig, um international eine möglichst einheitliche Auslegung und Umsetzung der GFK sicherzustellen. Die Staaten haben sich verpflichtet mit UNHCR zusammen zu arbeiten, um diese Funktion zu ermöglichen. In der Schweiz ist die Zusammenarbeit mit UNHCR auch im Asylgesetz festgehalten. In Staaten mit ausgebildeten Asylsystemen sichern meist die jeweiligen Behörden die Aufnahme und entscheiden über die Anerkennung als Flüchtling. Die Aufgabe von UNHCR beschränkt sich somit darauf, die Einhaltung des internationalen Flüchtlingsrechts durch die Staaten zu überwachen. UNHCR nimmt aber in einigen europäischen Ländern auch direkt am Asylverfahren teil, oder arbeitet eng mit den Behörden, Gerichten und anderen Akteuren zusammen, um den Zugang zum Verfahren und dessen Qualität zu sichern. UNHCR gibt zudem regelmässig Stellungnahmen zu Gesetzes- oder Politikvorschlägen heraus und arbeitet mit den jeweiligen Behörden um sicherzustellen, dass die Praxis im Einklang mit den internationalen Standards ist. UNHCR hat weiter die Aufgabe, über Standards zum Flüchtlingsschutz zu informieren und organisiert deshalb Aus- und Fortbildungen sowie Tagungen und betätigt sich in Öffentlichkeitsarbeit. 7

5 FLÜCHTLINGE ODER MIGRANTEN? Menschen verlassen ihre Heimat aus unterschiedlichen Gründen: Krieg, Verfolgung, Naturkatastrophen oder der Wunsch nach einem besseren Leben können Menschen dazu bewegen, sich in ein anderes Land zu begeben. Jeder Mensch hat das Recht Asyl zu suchen und zu geniessen. Das Völkerrecht unterscheidet jedoch zwischen denjenigen, welche flüchten mussten und denjenigen, welche freiwillig in ein anderes Land reisen, etwa um ein besseres Leben zu beginnen. Über das Asylverfahren wird festgestellt, wer Flüchtling ist. Migranten werden häufig mit Flüchtlingen verwech selt, obwohl sie ihre Heimat zumeist aus wirtschaftlicher Not verlassen haben und ein besseres Leben im Ausland anstreben. Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen beschliessen auszuwandern, verlieren den Schutz ihres Heimatstaates nicht. Flüchtlinge verlassen hingegen ihr Land, weil sie dort um ihre Sicherheit fürchten müssen und ihr Heimatland sie nicht schützen will oder kann. Die Flucht ist oftmals die einzige Möglichkeit, den Missständen in ihrem Heimatland zu entkommen. Die unterschiedlichen Schicksale und Beweggründe wirken sich auch auf die rechtliche Stellung im Ankunftsland aus. Während die Staaten in Bezug auf Migranten weitgehend frei sind, über ihre Aufnahme zu entscheiden, sind sie verpflichtet Flüchtlinge zu schützen. Viele Staaten sehen in ungeplanten Migrationsbewegungen eine Bedrohung ihrer Souveränität und Sicherheit und versuchen diese Zuwanderung zu unterbinden. Dies macht es auch schutzbedürftigen Menschen schwer, in einem EU-Land oder der Schweiz Zuflucht zu finden. Sowohl Flüchtlinge wie auch Migranten nutzen deshalb häufig dieselben meist illegalen Wege, um in ein anderes Land zu gelangen. Sie sind oft ohne Reisedokumente und geben - infolge mangelnder Möglichkeiten, ein Land auf legalem Weg zu erreichen - ihr Leben in die Hände von Schleppern und reisen unter schwierigsten Bedingungen. Vermehrte Migrationskontrollen führen oft auch dazu, dass Migranten und Flüchtlinge immer gefährlichere Wege in Kauf nehmen. Immer wieder bezahlen Menschen die Reise mit ihrem Leben. In Anerkennung der Tatsache, dass Flüchtlinge oft keine legale Möglichkeit haben zu flüchten, verfügt die GFK, dass illegale Einreise oder Aufenthalt von Flüchtlingen in der Regel keine Bestrafung zur Folge haben darf. 9

6 In vielen Fällen ergreifen UNHCR und seine Partner auch Maßnahmen zur Vorbeugung und zur Bekämpfung von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Flüchtlinge. UNHCR ARBEIT VOR ORT Rund 80% der Flüchtlinge bleiben nach der Flucht aus ihrem Heimatstaat in der Herkunftsregion. Da viele Länder in Herkunftsregionen aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, eine grosse Zahl von Flüchtlingen zu versorgen und zu schützen, ist es eine zentrale Aufgabe von UNHCR, in Zusammenarbeit, insbesondere mit UN-Partnerorganisationen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs), den Schutz dieser Flüchtlinge mit humanitären Hilfeleistungen operationell zu organisieren. Dies kann mittels finanzieller Unterstützung oder aber mittels materieller Güter wie Lebensmittel, Zelte, Matratzen, Decken, Plastikplanen oder Wasserkanister für die Errichtung von Flüchtlingslagern sein. UNHCR stellt zudem technisches Gerät für Acker- oder Brunnenbau und für die Errichtung von Häusern, Schulen und Kliniken zur Verfügung. Nebst der humanitären Hilfe führt UNHCR in diesen Ländern zudem oft die Verfahren zur Anerkennung als Flüchtling durch. Die UNHCR Hilfsprogramme werden hauptsächlich durch freiwillige Beiträge von Regierungen, intergouvernmentalen Organisationen aber auch von Stiftungen und Privatpersonen finanziert. 11

7 UNHCR MANDAT IM WANDEL UNHCR wurde 1950 von der UN- Vollversammlung gegründet, um den Flüchtlingen infolge des Zweiten Weltkriegs Hilfe zu leisten. Seit seiner Gründung hat UNHCR über 50 Millionen Menschen dabei unterstützt, sich ein neues Leben aufzubauen eine Leistung, die 1954 und 1981 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde. Seit der Gründung im Dezember 1950 hat sich der Aufgabenbereich von UNHCR durch Resolutionen der UNO Generalversammlung und Beschlüssen des UNHCR Exekutiv-Komitees stetig erweitert. Da auch heute noch Millionen von Menschen auf der Flucht sind, hat die UNO Generalversammlung das auf jeweils fünf Jahre festgelegte Mandat von UNHCR im Jahr 2003 in ein zeitlich unbeschränktes umgewandelt. Die Generalversammlung der UNO hat auch den unter UNHCR Mandat stehenden Begriff der Flüchtlinge erweitert. Auch staatenlose Nicht-Flüchtlinge stehen unter dem Schutzmandat des UNHCR. Des Weiteren ist UNHCR beauftragt worden, die Verminderung und Vermeidung von Staatenlosigkeit zu fördern. Es gibt hierzu zwei relevante völkerrechtliche Abkommen, das 1954 Abkommen zur rechtlichen Stellung von Staatenlosen und das 1961 Abkommen zur Verminderung von Staatenlosigkeit. UNHCR hat bezüglich dieser zwei Abkommen eine Sonderrolle und ist auch aufgefordert worden, deren Ratifizierung durch Staaten zu fördern. UNHCR hat darüber hinaus den Auftrag, anderen schutzbedürftigen Menschen in flüchtlingsähnlichen Situation zu helfen: Das gilt vor allem für Binnenvertriebene. Auch bei Naturkatastrophen hat UNHCR schon Hilfe geleistet, etwa weil Protection Expertise erwünscht war oder Hilfsgüter schnell vor Ort gebracht werden mussten. Bei Post- Konflikt Situationen kann UNHCR zudem ein Schutzmandat für Rückkehrende ausüben. 13

8 unhcr.ch INFORMIEREN SIE SICH WEITER : UNHCR im Internet: UNHCR IN DER SCHWEIZ Das UNHCR Büro für die Schweiz und Liechtenstein hat ihr Büro in Genf beim Hauptsitz von UNHCR. Der Schwerpunkt der Aktivitäten liegt wie in anderen westeuropäischen Staaten auch im Bereich der Sicherstellung des Rechtsschutzes für Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge, in der Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit, sowie in der Förderung von dauerhaften Lösungen für Flüchtlinge, insbesondere der Integration und der Neuansiedlung. Das UNHCR Büro für die Schweiz und Liechtenstein arbeitet eng mit den Schweizer Behörden, Nichtregierungsorganisationen und anderen interessierten Akteuren zusammen. Interessiert an Fotos und Videos? Informationsmaterial für Schulen auf der Schweizer Website: kostenlose Informations-DVD UNESSI Quiz Game LastExitFlucht In der Schweiz werden Asylanträge vom Bundesamt für Migration und dem Bundesverwaltungsgericht entschieden. UNHCR versucht sicherzustellen, dass Asylanträge in einem angemessenen und fairen Verfahren geprüft werden. Dazu veröffentlicht UNHCR Stellungnahmen zu Gesetzesvorschlägen und Verfahrensregelungen aus internationaler, europäischer und nationaler Sicht und übermittelt sie den Schweizer Behörden, insbesondere dem Bundesamt für Migration und dem Parlament. Damit erfüllt UNHCR sein in der Satzung festgelegtes (Überwachungs-)Mandat. 15

9 Die Kampagne Protecting Hands soll in diesem Kontext ein Dach über dem Kopf der Notleidenden symbolisieren und setzt ein solidarisches Zeichen zu ihrem Schutz. AM 20. JUNI IST WELTFLÜCHTLINGSTAG Die UNO Generalversammlung hat den 20. Juni zum zentralen und internationalen Gedenktag für Flüchtlinge ausgerufen. Dieser Tag wird in vielen Ländern begleitet von Aktivitäten und Aktionen, um auf die besondere Situation und die Not von Flüchtlingen aufmerksam zu machen. Der Weltflüchtlingstag ist ein Teil unserer gemeinsamen Bemühungen. Er ist den Flüchtlingen auf der ganzen Welt gewidmet, um ihre Hoffnungen und Sehnsüchte nach einem besseren Leben zu würdigen und um ihnen zu zeigen, dass wir sie nicht vergessen. In der Schweiz wird der nationale Flüchtlingstag, welcher jeweils in zeitlicher Nähe zum Weltflüchtlingstag stattfindet, jedes Jahr von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe koordiniert. Helfen auch Sie mit, der schwierigen Schicksalen von Flüchtligen zu gedenken und eine dauerhafte Lösung sicherzustellen. 17

10 GLOSSAR Asylsuchende sind Personen, welche die zuständigen Behörden um Schutz (bzw. Asyl) ersuchen. Binnenvertriebene sind Menschen, die aus ähnlichen Gründen wie Flüchtlinge aus ihrem angestammten Gebiet fliehen, jedoch innerhalb der Grenzen ihres Heimatlandes bleiben. Dauerhafte Lösungen für Flüchtlinge sind die freiwillige Rückkehr in das Herkunftsland auf Grund einer informierten Entscheidung, die Integration im Asylland (die GFK enthält bestimmte Rechte zur Förderung der Integration) oder die Neuansiedlung (Resettlement) in einem Drittland. Dublin-System basiert auf der Dublin-II-Verordnung der EU und regelt, welcher europäische Staat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Die Schweiz nimmt auf Grund des Assoziierungsabkommens am Dublin-System teil. Familiennachzug/Familienvereinigung ist das Recht eines Flüchtlings, Familienangehörige wie Kinder oder Ehegatten, von welchen er getrennt worden ist, in sein Asylland nachkommen zu lassen. Die Voraussetzungen für den Familiennachzug sind in den nationalen Gesetzen geregelt. Flüchtlinge sind Menschen, welche sich infolge begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung ausserhalb ihres Heimatstaates befinden und dessen Schutz nicht beanspruchen können oder wegen Furcht nicht wollen. Unter UNHCR Mandat sind auch die Menschen Flüchtlinge, welche vor willkürlicher Gewalt wegen Krieg oder anderen schwerwiegenden Störungen der öffentlichen Ordnung fliehen. In der Schweiz erhalten diese Menschen in der Regel eine Vorläufige Aufnahme. Flüchtlingsschutz bedeutet sicherstellen, dass die Menschenrechte von Flüchtlingen respektiert werden, dass sie Zugang zu einem effektiven und fairen Asylverfahren haben und den Schutz bekommen, den sie benötigen. Kernprinzip ist, dass kein Flüchtling direkt oder indirekt zur Rückkehr in ein Land gezwungen wird, wo er oder sie Verfolgung befürchten muss. Darüber hinaus sind andere verbindliche Rechte völkerrechtlich festgelegt. Die Hauptverantwortung liegt bei den Staaten; UNHCR unterstützt sie dabei. Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 und das dazugehörende Protokoll von 1967 enthalten die Flüchtlingsdefinition sowie eine Reihe von verbindlichen Rechten für Flüchtlinge. Sie zielen darauf ab, dem Schutzbedürfnis der Flüchtlinge gerecht zu werden. Non-Refoulement Prinzip besagt, dass ein Flüchtling weder direkt noch indirekt in ein Land zurückgewiesen werden darf, in dem er Verfolgung befürchten muss. Nebst diesem, in der GFK verankerten flüchtlingsrechtlichen Refoulementverbot, existieren weitere Refoulementverbote in menschenrechtlichen Verträgen, wie der Europäische Menschenrechtskonvention, der UN-Antifolter-Konvention oder dem UNO Pakt II. Resettlement (Neuansiedlung) bezeichnet eine der drei dauerhaften Lösungen für Flüchtlinge. Flüchtlinge, die in dem Staat, in welchem sie vorerst Asyl gefunden haben, nicht bleiben können, werden in einem Drittland neuangesiedelt. UNHCR koordiniert diese Lösung und arbeitet dabei eng mit Staaten zusammen. Staatenlose sind Personen, die unter nationalen Gesetzen keine Staatsbürgerschaft eines Landes besitzen. Auch sie sind völkerrechtlich geschützt. Des Weiteren ist die Vermeidung von Staatenlosigkeit ein allgemein anerkanntes Prinzip. UNHCR ist die Abkürzung für United Nations High Commissioner for Refugees (Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen). UNHCR wurde 1950 von der UN-Generalversammlug gegründet, um Flüchtlinge auf der ganzen Welt zu schützen und zu unterstützen. Wirtschaftsmigranten sind Personen, welche ihr Heimatland verlassen, um in einem anderen Land bessere ökonomische Lebensbedingungen zu suchen. Vorläufig Aufgenommene sind Personen, welche die Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllen aber trotzdem in der Schweiz bleiben dürfen, z.b. weil sie schutzbedürftig sind, da ihr Leben im Heimatland wegen Krieg oder willkürlicher Gewalt in Gefahr wäre. In diesen Fällen ist der Vollzug der Wegweisung unzulässig oder unzumutbar. Sie werden daher in der Schweiz vorläufig aufgenommen und erhalten den Ausweis F. Vorübergehender Schutz ist ein Konzept, das im schweizerischen Asylgesetz aufgenommen wurde, um das Asylsystem in Fällen von Massenfluchtbewegungen zu entlasten. Die Schweiz gewährt schutzbedürftigen Personen für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung, insbesondere während eines Krieges, Bürgerkrieges sowie in Situationen allgemeiner Gewalt vorübergehenden Schutz. Ihnen kommt eine bessere Rechtsstellung zu als den vorläufig Aufgenommenen. Der Bundesrat hat die Kompetenz zu entscheiden, welchen Gruppen in der Schweiz vorübergehender Schutz gewährt wird. 19

11 UNHCR: HUMANITÄRE HILFE 2011 (gemessen am eingesetzten Budget) Russische Föderation Belgien Bosnien-Herzegowina Ukraine Ungarn Serbien Italien Malta USA Georgien Türkei Syrien Tunesien Libyen Algerien Westsahara Irak Afghanistan Iran Jordanien Ägypten Pakistan Nepal Myanmar Indien Tschad Senegal Liberia Kolumbien Ecuador Ghana Elfenbeinküste Sudan Jemen Äthiopien Kamerun Somalia Zentralafrika Kenia DR Kongo Uganda Bangladesch Thailand Malaysia Tansania Angola Malawi Sambia Südafrika UNHCR hilft Flüchtlingen, Staatenlosen, Binnenvertriebenen, Über 50 Millionen US-Dollar Asylsuchenden, Rückkehrern 10 bis 50 Millionen US-Dollar 21

12 UNHCR-Sonderbotschafterin Angelina Jolie in Bosnien-Herzegowina im April UNHCR/Aziz. HAUPTGELDGEBER VON UNHCR 2011 USA 696 Japan 226 Europäische Kommission 121 Schweden 113 Niederlande 78 Norwegen 64 Kanada 58 Großbritannien 58 Australien 56 Deutschland 48 HABEN SIE WEITERE FRAGEN? KONTAKTIEREN SIE UNS: UNHCR Büro für die Schweiz und Liechtenstein 94, rue de Montbrillant Case Postale 2500 CH-1211 Genève 2 Dépôt Tel. +41 (0) Fax +41 (0) swige@unhcr.org Dänemark 46 Spanien 30 Schweiz 27 Frankreich 25 Finnland 25 Belgien 21 Private Spender Italien 11 Irland 10 Weltbank 10 Private Spender Spanien 10 Alle Angaben in Millionen US-Dollar. Herausgegeben von UNHCR Büro für die Schweiz und Liechtenstein 23

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