6 Bauwesen. S a t z u n g

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1 Bauwesen S a t z u n g der Stadt Kaiserslautern vom.0. zur Wahrung der baugeschichtlichen Bedeutung des Stadtgebietes Kaiserslautern im Bereich der Richard-Wagner-Straße Der Stadtrat der Stadt Kaiserslautern hat aufgrund des, Abs., Ziffern,, und des Absatzes, Ziffer der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz vom.0. (GVBl. S. ) in Verbindung mit dem der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom.. (GVBl. S. ) nach Anhörung des Landesamtes für Denkmalpflege in seiner öffentlichen Sitzung vom.0. folgende Satzung zum Schutze baulicher Anlagen und zur Wahrung der baugeschichtlichen Bedeutung des Gebietes: "Richard-Wagner-Straße" beschlossen, die am.0. durch die Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz, Az.: /0- Ka/O GST S, staatsaufsichtlich genehmigt wurde. *) *) Änderungen siehe Rückseite

2 Bauwesen / *) geändert durch a) Satzung vom..00 gem. Stadtratsbeschluss vom..00. Die Satzung wurde am..00 gem., GemO und der Hauptsatzung der Stadt Kaiserslautern in der Tageszeitung "Die Rheinpfalz" - Ausgabe Kaiserslautern - öffentlich bekanntgemacht. Die Satzung ist am in Kraft getreten. Seite von

3 Bauwesen / Inhaltsverzeichnis Seite Geltungsbereich Aufgabe der Satzung Begriffsdefinitionen Gestalterische Anforderungen an bauliche Anlagen ( Abs. Nr. LBauO) Besondere gestalterische Anforderungen für schutzwürdige bauliche Anlagen und deren Umgebung ( Abs. Nr. LBauO) Anforderungen an Werbeanlagen ( Abs. Nr. u. Abs. Nr. LBauO) Reduzierung der aufgrund von LBauO vorgeschriebenen Maße ( Absatz Nr. LBauO) Ordnungswidrigkeiten und Beseitigungen Ausnahmen und Befreiungen Inkrafttreten Seite von

4 Bauwesen / Geltungsbereich. Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die Grundstücke beiderseits der Richard-Wagner-Straße zwischen Bahnhofstraße und Pirmasenser Straße und den Baublock zwischen Logenstraße, Rudolf-Breitscheid-Straße, Parkstraße und Richard-Wagner-Straße.. Die Grenzen des Geltungsbereichs sind im beiliegenden Lageplan eingetragen. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. Aufgabe der Satzung Diese Satzung trifft innerhalb ihres Geltungsbereichs Festsetzungen zur Wahrung der baugeschichtlichen Bedeutung dieses Stadtgebietes über:. die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen ( () Nr. LBauO). besondere Anforderungen gestalterischer Art an bauliche Anlagen ( () Nr. LBauO). die Einführung der Genehmigungspflicht für Werbeanlagen ( () Nr. LBauO). die Verringerung der aufgrund von LBauO vorgeschriebenen Maße ( () Nr. LBauO) Seite von

5 Bauwesen / Begriffsdefinitionen () Ein schutzwürdiges Gebäude oder eine schutzwürdige bauliche Anlage ist ein im Sinne des Denkmalschutz- und -pflegegesetzes unter Schutz zu stellendes "Kulturdenkmal". () Als erhaltenswerte Fassaden sind solche Fassaden anzusehen, die das Straßenbild wesentlich mitbestimmen. Sie stellen kein Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutz- und -pflegegesetzes dar. () Im Sinne der Satzung besteht die Umgebung eines schutzwürdigen Gebäudes aus den Fassaden aller Baukörper entlang der Blockseite (Straßen oder Platzseite), in der sich das schutzwürdige Gebäude befindet. Die Blockseite wird durch zwei Querstraßen oder ähnliche Unterbrechungen begrenzt. Zur Umgebung eines schutzwürdigen Gebäudes gehören auch solche baulichen Anlagen, die zwar nicht zu der Blockseite gehören, aber in städtebaulicher oder optischer Beziehung zum schutzwürdigen Gebäude stehen. () Allgemein Gestalterische Anforderungen an bauliche Anlagen ( Abs. Nr. LBauO) Bauliche Anlagen und Werbeanlagen sind in ihrem Äußeren so zu gestalten und instandzuhalten, daß sie bezüglich ihrer Größe, räumlichen Gliederung, Konstruktion, Werkstoffwahl und Farbgebung der Erhaltung und Weiterentwicklung des charakteristischen Straßenbildes dienen. () Fassadengestaltung. Zur Fassadengestaltung dürfen hochglänzende und ungegliederte Metalloder Kunststoffverkleidungen, stark glänzende Kunststoffputze und Anstriche sowie glasiertes Material nur in geringem Umfang verwendet werden.. Die Farbanstriche von Gebäuden, die in einer optischen Beziehung zueinander stehen, sind aufeinander abzustimmen. Grelle Kontraste sind zu vermeiden. Seite von

6 Bauwesen /. Anstriche, die in Gestaltung, Form und Material die Fassadengliederung überspielen, sind unzulässig. () Dächer. Dachform, Dachneigung und Dachdeckung müssen auf die Umgebung abgestimmt sein.. Bei wechselndem Dachneigungswinkel aneinandergrenzender Gebäude soll ein Kreuzen der Ortgänge vermieden werden. Besondere gestalterische Anforderungen für schutzwürdige bauliche Anlagen und deren Umgebung ( Abs. Nr. LBauO) () Bei baulichen Maßnahmen an schutzwürdigen baulichen Anlagen ist darauf zu achten, daß das Gesamterscheinungsbild der entsprechenden baulichen Anlage erhalten bleibt. () In der Umgebung von schutzwürdigen Gebäuden sind deren horizontale und vertikale Gliederungsstrukturen im wesentlichen zu übernehmen oder zu ü- bersetzen. Dies gilt insbesondere für die Verteilung, Öffnungsgrößen und Proportionen von Fenster- und Türöffnungen. () Die Errichtung und Änderung von Schaufenstern ist bei schutzwürdigen baulichen Anlagen und deren Umgebung nur im Erdgeschoss zulässig. Sie sind in Größe und Proportion auf das Gebäude und seinen Maßstab abzustimmen. Bei schutzwürdigen Gebäuden sind durchgehende Glasfronten mit dahinter zurückgesetzten Stützen unzulässig. Anforderungen an Werbeanlagen ( Abs. Nr. und Abs. Nr. LBauO) () Zum Schutz des baugeschichtlichen und städtebaulich bedeutsamen Gebietes sind anzeigebedürftige und genehmigungs- und anzeigefreie Werbeanlagen innerhalb des Geltungsbereiches dieser Satzung genehmigungspflichtig. () Werbeanlagen, auch wenn sie keine baulichen Anlagen darstellen, müssen den Anforderungen der und der LBauO genügen. Seite von

7 Bauwesen / Untersagt sind:. die störende Häufung. die Verwendung von Blinklichtern und laufenden Schriftbändern. () Werbeanlagen dürfen, unbeschadet des Absatzes, nur waagrecht oder senkrecht an der Gebäudewand angebracht werden. () Waagrechte Werbeanlagen sind zulässig, wenn sie mit ihrer Oberkante nur bis zur Unterkante der Fensterbank des. Obergeschosses reichen und nicht mehr als 0 cm auskragen. Die Höhe der Werbeanlage darf 0 cm nicht überschreiten. () Senkrechte Werbeanlagen sind zulässig, wenn sie einschließlich der Befestigung nicht mehr als 0 cm auskragen. Ihre Höhe darf,00 m nicht überschreiten. Ihre Oberkante darf nicht über die Traufe hinausragen. Der Abstand der Unterkante der Werbeanlage zur Gehweg- oder Straßenfläche muss mindestens,0 m betragen. () Ausnahmen können bei künstlerisch und historisch wertvollen Werbeanlagen zugelassen werden. Reduzierung der aufgrund von LBauO vorgeschriebenen Maße (, Absatz Nr. LBauO). Reduzierung auf einen Belichtungswinkel von 0 Entlang der Richard-Wagner-Straße - (mit Eckhaus Pirmasenser Straße ), - Fl.St.Nr.: /, /, /,, /, /, /,, /, /,, /, /, /,,/, /, /, /, /,/, /, /, /,,/, /, /, /, / Entlang der Richard-Wagner-Straße 0-0, - (mit Logenstraße - Hauptpost) Fl.St.Nr.: 0,,,,, /,,, 0,, /, /, /,, /, /,, /, 0/ Seite von

8 Bauwesen / Entlang der Parkstraße - (mit Eckhaus Richard-Wagner-Straße und Eckgrundstück Rudolf-Breitscheid-Straße ) Fl.St.Nr.: /, /,, /, /, /, /, Entlang der Parkstraße - (mit Eckhaus Richard-Wagner-Straße 0) Fl.St.Nr.:, 0/, 0/, 0/, 0/, /,, 0/ können straßenseitig die Belichtungsbereiche nach () und () LBauO durch einen Belichtungswinkel von 0 gebildet werden.. Reduzierung auf einen Belichtungswinkel von. Entlang der Logenstraße - (mit den Eckhäusern Richard-Wagner- Straße und ) Fl.St.Nr.: /, / der Logenstraße (mit Eckhaus Richard-Wagner-Straße ) Fl.St.Nr.: 0/, / können straßenseitig die Belichtungsbereiche nach () und () LBauO durch einen Belichtungswinkel von gebildet werden.. Reduzierung auf einen Belichtungswinkel von 0. Entlang der Mozartstraße -, -, (mit den Eckhäusern Richard- Wagner-Straße,,, ) Fl.St.Nr.: /, /0,,, /,/, /, /,, Entlang der Brahmsstraße Fl.St.Nr.:, / Entlang der Beethovenstraße Fl.St.Nr.: /,,, / Entlang der Parkstraße Fl.St.Nr.: /, / können straßenseitig die Belichtungsbereiche nach () und () LBauO durch einen Belichtungswinkel von 0 gebildet werden. Seite von

9 Bauwesen /. Reduzierung auf einen Belichtungswinkel von. Entlang der Seilerstraße Fl.St.Nr.: / und Entlang der Frachtstraße Fl.St.Nr.: / und 0/ können straßenseitig die Belichtungsbereiche nach () und () LBauO durch einen Belichtungswinkel von gebildet werden. Ordnungswidrigkeiten und Beseitigungen ) () Ordnungswidrig handelt gemäß Abs. der Gemeindeordnung, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Gebot oder Verbot dieser Satzung zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann demnach mit einer Geldbuße bis zu.000,-- Euro geahndet werden. () Die Bauaufsichtsbehörde kann anordnen, daß bauliche Anlagen die im Widerspruch zu dieser Satzung errichtet oder geändert werden, nach LBauO teilweise oder vollständig beseitigt werden. Ihre Benutzung kann untersagt werden. Auf Anordnung ist der frühere Zustand wiederherzustellen. Ausnahmen und Befreiungen Die Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen dieser Satzung richtet sich nach den Bestimmungen des LBauO. ) Fassung vom..00 Seite von

10 Bauwesen / Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Kaiserslautern, den.0. Stadtverwaltung gez. Vondano Oberbürgermeister I. Die Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz hat mit Regierungsentschließung vom.0. - Az.: /0- Ka/O GST S - den Erlass der Satzung genehmigt. II. Die Satzung wurde am.. gem., GemO und Hauptsatzung der Stadt Kaiserslautern durch Veröffentlichung in der Tageszeitung "Die Rheinpfalz" - Ausgabe Kaiserslautern - öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung ist am.. in Kraft getreten. Kaiserslautern,.. Stadtverwaltung Im Auftrag gez. Schlicher Stadtamtmann Seite von

11 Verzeichnis derjenigen baulichen Anlagen, an die im Sinne der Satzung gestalterische Anforderungen gestellt werden, zur Wahrung der baugeschichtlichen Bedeutung des Stadtgebietes Kaiserslautern im Bereich der "Richard-Wagner- Straße". (siehe der Satzung). Schutzwürdiges Gebäude (Definition in der Satzung) Richard-Wagner-Straße, 0,, 0 Bahnhofstraße. Erhaltenswerte Fassade (Definition in der Satzung) Richard-Wagner-Straße -, -, -, -, -, -, -, -, -, 0-, 0, -, -, - Mozartstraße, Parkstraße -, -c Bahnhofstraße Rudolf-Breitscheid-Straße -

12 Achse Unterführung 0 a a 0 0 a 0 c 0 c a a 0 0 a - a 0 0 d b 0 a a 0 a a 0-0 a 0-0 0a a 0 b b a 0 b 0 0 a a 0 a 0 0 a a Justizzentrum Hbf. Schule Postamt Hbf. Sturmstraße Hauptbahnhof Frachtstr. Zollamtstraße Glockenstraße Werkstättestraße Parkstraße Schumannstraße Glockenstraße Brahmsstraße Parkst Richard-Wagner-Straße Webers Beethovenstraße Eisenbahn Helenenstraße Schaffner Bahnhofstraße Beethovenstraße Rudolf-Breitscheid-Str. Baum Musiker- Logenstraße Mozartstraße Glockenstraße platz straße Logenstraße Pirmasenser Straße Bereich: Richard-Wagner-Straße Satzung der Stadt Kaiserslautern vom.0. zur Wahrung der baugeschichtlichen Bedeutung des Stadtgebietes TM Maßstab :00 (c) Stadt Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung, Abteilung Stadtplanung

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