3 Staatliche Anerkennung WiSe 2016/17

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1 3 Staatliche Anerkennung WiSe 2016/17 Bachelor of Arts Soziale Arbeit (BASA) Bachelor of Arts Erziehung und Bildung im Kindesalter (BAEB) Absolvierende des Diplomstudiengangs Sozialwesen Berufspraktikum Für Absolvierende des Diplomstudiengangs Sozialwesen findet der Erlass des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein (MWWV) zum Erwerb der Staatlichen Anerkennung als Sozialpädagogin/Sozialpädagoge, Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter und als Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge Anwendung. Dieser Erlass vom ist am in Kraft getreten. Der Erlass sowie die aktuellen Ausführungsbestimmungen und Formblätter finden Sie unter den Studiengängen Soziale Arbeit sowie Erziehung und Bildung im Kindesalter auf der Homepage des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit. Informationen zum Erwerb der Staatlichen Anerkennung für Soziale Arbeit und Erziehung und Bildung im Kindesalter (Kindheitspädagogik) Bitte informieren Sie sich rechtzeitig schon während Ihres Studiums über den Erwerb der Staatlichen Anerkennung, damit Sie möglichst zeitnah nach dem Abschluss mit dem Weiterbildungsangebot beginnen können. Dazu dient schon während des Studiums eine Informationsveranstaltung für Studierende des BASA und BAEB: Informationsveranstaltung für Studierende des BASA und BAEB Dozentin: Anne Bendlin Dienstag: 04. Oktober 2016 Uhrzeit: Uhr Hörsaal 12 Informationsveranstaltung zum postgradualen Erwerb der Staatlichen Anerkennung für die Studierenden des Semesters in den Studiengängen Soziale Arbeit sowie Erziehung und Bildung im Kindesalter (Bachelor). In dieser Veranstaltung wird erläutert, was die Staatliche Anerkennung ist, welche Gründe für ihren Erwerb sprechen und wie sie an der FH Kiel erworben werden kann. Vor allem gibt es für Ihre Fragen zur Staatlichen Anerkennung. Für eine dezidierte Einführung in das Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung wird im 5. oder 6. Semester der Besuch einer gesonderten Blockveranstaltung empfohlen (s.u. Veranstaltung ) Zulassung zum Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung für Soziale Arbeit und Erziehung und Bildung im Kindesalter Die Zulassung zum Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung kann erst nach erfolgreichem Abschluss des Bachelor Studiengangs Soziale Arbeit bzw. Erziehung und Bildung im Kindesalter erfolgen, d.h. nachdem alle theoretischen Fachprüfungen, Nachweise und die Bachelor-Thesis im Rahmen der für Sie geltenden Prüfungsordnung erbracht worden sind.

2 Den Antrag auf Zulassung zum Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung können Sie jedoch schon vorher (z.b. bereits nach Abgabe Ihrer Bachelor-Thesis) stellen, sofern Sie bereits eine entsprechende Ausbildungsstätte gefunden haben. Das Weiterbildungsangebot mit Abschlusszertifikat wird berufsbegleitend gestaltet. Das bedeutet, dass Studierende mit einer Ausbildungsstätte einen entsprechenden Vertrag abschließen. Studierende des Weiterbildungsangebots haben keinen Student_innenstatus mehr, sondern sind Mitarbeitende der Ausbildungsstätte mit allen dienstrechtlichen Konsequenzen. Das Weiterbildungsangebot umfasst (bei einer Vollzeittätigkeit) zwei Studienhalbjahre und beinhaltet berufspraktische und theoretische Anteile. Um Sie bei der Planung der Staatlichen Anerkennung und der Suche nach einer Ausbildungsstätte zu unterstützen, bieten wir folgende Veranstaltungen an, deren Besuch wir dringend empfehlen: Inhalte Einführung in das Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung für BASA und BAEB Blockveranstaltung Schwerpunkte der Blockveranstaltung, die im 5. oder im 6. Semester belegt werden sollte, sind die für den Erwerb der Staatlichen Anerkennung sprechenden Gründe, der Erlass zum Erwerb der Staatlichen Anerkennung als Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin und Sozialpädagoge/Sozialarbeiter bzw. Kindheitspädagogin/Sozialpädagogin und Kindheitspädagoge/ Sozialpädagoge im Rahmen eines 12- monatigen Weiterbildungsangebots sowie die in diesem Rahmen zu erfüllenden Formalien, Informationen zum berufspraktischen Teil in der Sozialverwaltung (nur BASA), die Auswahl bzw. das Finden einer Ausbildungsstätte, Bewerbungsstrategien, Vergütung, Weiterbildungsplan, Tätigkeitsberichte und Informationen zu den theoriegeleiteten Anteilen des Weiterbildungsangebots u.a. Es wird empfohlen, eine der drei inhaltsgleichen Blockveranstaltungen zu besuchen. Es besteht keine Teilnahmepflicht. Die Informationen und Materialien zum Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung finden Sie unter Soziale Arbeit bzw. Erziehung und Bildung im Kindesalter (Bachelor). Bitte bringen Sie diese zur Veranstaltung mit! Eine Anmeldung zur Blockveranstaltung ist nicht erforderlich Gruppe 1 Dozent/in Anne Bendlin Zeit /Termine Mo Uhr Gruppe 2 Dozent/in Anne Bendlin Zeit /Termine Fr Uhr Gruppe 3 Dozent/in Anne Bendlin Zeit /Termine Mi Uhr

3 Zum berufspraktischen Teil des Weiterbildungsangebots Staatliche Anerkennung für Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik Berufspraktischer Teil für die Soziale Arbeit und die Kindheitspädagogik (Absolvierende des BASA und BAEB) Voraussetzung für die Erteilung der Staatlichen Anerkennung ist ein berufspraktischer Teil, der insgesamt 12 Monate bei einer Vollzeittätigkeit umfasst; eine Teilzeittätigkeit (in allen Varianten von 50 % bis 95 % einer Vollzeittätigkeit) ist möglich in diesem Fall verlängert sich der Zeitraum entsprechend. Der berufspraktische Teil kann auch hälftig in zwei verschiedenen Ausbildungsstätten absolviert werden. Berufspraktischer Teil für die Soziale Arbeit (Absolvierende des BASA) Mit der erfolgreichen Teilnahme am Weiterbildungsangebot und der daraus resultierenden Staatlichen Anerkennung als Sozialpädagogin/Sozialpädagoge und Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter durch das Land Schleswig-Holstein werden die dienst- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die sozialarbeiterische und sozialpädagogische Tätigkeit in der öffentlichen Sozialverwaltung erworben. Überdies wird die vertiefte Eignung und Befähigung insbesondere zur eigenverantwortlichen Tätigkeit in sozialadministrativen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit nachgewiesen. Der berufspraktische Anteil umfasst eine Tätigkeit im Umfang von zwölf Monaten in einem Feld der Sozialen Arbeit. Im Umfang von mindestens sechs Monaten (d.h. zu 50 %) sind Tätigkeiten abzuleisten, die den qualifizierten Erwerb von sozialadministrativen Kompetenzen in der öffentlichen Sozialverwaltung gewährleisten. Die übrigen sechs Monate (50 %) können in einem anderen Arbeitsfeld der öffentlichen Verwaltung oder bei einem freien Träger der Sozialen Arbeit abgeleistet werden. Die beiden berufspraktischen Teile können in derselben Einrichtung abgeleistet werden. Berufspraktischer Teil für die Kindheitspädagogik (Absolvierende des BAEB) Mit der erfolgreichen Teilnahme am Weiterbildungsangebot und der daraus resultierenden Staatlichen Anerkennung als Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge und Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge durch das Land Schleswig-Holstein werden die dienst- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die sozialpädagogische und kindheitspädagogische Tätigkeit in Einrichtungen der Jugendhilfe erworben. Überdies wird die vertiefte Eignung und Befähigung insbesondere zur eigenverantwortlichen Tätigkeit in sozialadministrativen Arbeitsfeldern der Erziehung und Bildung im Kindesalter nachgewiesen. Der berufspraktische Anteil umfasst eine Tätigkeit im Umfang von zwölf Monaten in einer Einrichtung der öffentlichen oder freien Jugendhilfe, die mit Kindern im Alter von 0-14 Jahren und/oder deren Personensorgeberechtigten bzw. mit Familien arbeitet. Die Tätigkeit kann auch in Schulen stattfinden. Zu den theoriegeleiteten Anteilen des Weiterbildungsangebots für die Staatliche Anerkennung in der Sozialen Arbeit und Kindheitspädagogik Neben dem berufspraktischen Teil verlangt die Erteilung der Staatlichen Anerkennung den Nachweis von Theorie- und Reflexionskompetenzen für eine Tätigkeit im jeweiligen

4 Arbeitsfeld. Diese werden belegt durch den Besuch von Veranstaltungen, die durch die Hochschule in drei Modulen angeboten werden: Modul 1: Recht und Verwaltung in der Sozialen Arbeit und Kindheitspädagogik Modul 2: Ökonomie und zentrale Fragen der Sozialen Arbeit und Kindheitspädagogik Modul 3: Professionelle Praxisreflexion Theoretischer Teil für die Soziale Arbeit (Absolvierende des BASA) Voraussetzung für die Erteilung der Staatlichen Anerkennung ist die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Veranstaltungen innerhalb von zwei Semestern (Leistungsnachweis): - 2 x 2 SWS eine Praxisreflexions- oder Supervisionsgruppe (Modul 3) - 2 SWS - ein Leistungsnachweis aus Modul 1-2 SWS - ein Leistungsnachweis aus Modul 2-2 SWS - ein Leistungsnachweis aus Modul 1 oder 2 Theoretischer Teil für die Kindheitspädagogik (Absolvierende des BAEB) Voraussetzung für die Erteilung der Staatlichen Anerkennung ist die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Veranstaltungen innerhalb von zwei Semestern (Leistungsnachweis): - 2 x 2 SWS - eine Praxisreflexions- oder Supervisionsgruppe (Modul 3) - 2 SWS - ein Leistungsnachweis aus Modul 1-2 SWS - ein Leistungsnachweis aus Modul 2 Detaillierte Informationen finden Sie jeweils in den aktuellen Ausführungsbestimmungen zum Erlass zum Erwerb der Staatlichen Anerkennung unter den entsprechenden Studiengängen auf der Homepage des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit. Theorieveranstaltungen zum Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung (BASA/BAEB) Die Theorieveranstaltungen (Module 1 und 2) zum Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung werden nur während der Vorlesungszeit angeboten. Die Wahlpflichtveranstaltungen finden 14-tägig (dienstags und donnerstags) sowie in Form von Blockveranstaltungen (in der Regel an Wochenenden Fr - So) statt. Die erfolgreiche Teilnahme an 3 (BASA) bzw. 2 (BAEB) Theorieveranstaltungen ist leistungsnachweispflichtig. Für die Besuche der Theorieveranstaltungen und der professionellen Praxisreflexion werden Sie von Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Ausbildungsstätte freigestellt. Es handelt sich dabei um eine bezahlte Freistellung, d.h. der Besuch von Theorieveranstaltungen ist Arbeitszeit. Für Wochenendseminare wird ein Zeitausgleich in entsprechendem Umfang (1 SWS entspricht 10 Zeitstunden) gewährt. Der Besuch der Theorieveranstaltungen darf erst nach Beginn des Weiterbildungsangebots erfolgen, z.b. können Sie keine Veranstaltungen im September oder Oktober besuchen, wenn Sie erst im November mit dem Weiterbildungsangebot beginnen. Um zu den Veranstaltungen des Weiterbildungsangebots zugelassen zu werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: - Erfolgreicher Abschluss des Bachelor-Studiums zum Zeitpunkt des ersten Theorieveranstaltungstermins, d.h. bis zu diesem Zeitpunkt müssen Sie den Bachelor im

5 Studiengang Soziale Arbeit bzw. Erziehung und Bildung im Kindesalter erfolgreich abgeschlossen haben (inklusive aller Prüfungen und der Bachelor Thesis) - Einreichung des Antrags auf Zulassung zum Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung und der Zustimmungserklärung Ihrer Ausbildungsstätte über die Ableistung des berufspraktischen Teils des Weiterbildungsangebots Staatliche Anerkennung (möglichst incl. Ihres Weiterbildungsplans) im Referat für die Staatliche Anerkennung Mit der Abgabe Ihres Antrags werden Sie durch das Referat für die Staatliche Anerkennung einer Praxisreflexions- oder Supervisionsgruppe zugeordnet, in deren Rahmen die professionelle Praxisreflexion (Modul 3) erfolgt eine Reservierung von Praxisreflexionsoder Supervisionsgruppenplätzen vorab ist nicht möglich. Bitte beachten Sie: Der Beginn des Weiterbildungsangebots ist nicht an den Semesterbeginn gekoppelt, sondern richtet sich nach Ihrem Einstellungstermin in der Ausbildungsstätte, in der Sie den berufspraktischen Teil des Weiterbildungsangebots Staatliche Anerkennung ableisten. Starten Sie z.b. am , können Sie noch geblockte Theorieveranstaltungen im November und/oder Dezember besuchen. Die Anmeldung zu den Theorieveranstaltungen erfolgt grundsätzlich durch elektronische Einschreibung während der Einschreibfrist bzw. danach persönlich im Referat für die Staatliche Anerkennung: Nach der auf Ihren Bachelor-Abschluss erfolgenden Exmatrikulation steht Ihnen Ihre vorname.nachname@student.fh-kiel-adresse nicht mehr zur Verfügung, und Sie haben keinen Zugang mehr zum Studierenden Online Service QIS, zum E-Learning der FH Kiel (moodle) und zu eduroam (WLAN). (Ausnahme: Sie studieren als Haupthörer_in in einem weiteren Studiengang an der FH Kiel.) Sofern Sie Ihre Zulassung zum Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung nach dem beantragen, erfolgt die Anmeldung persönlich im Referat für die Staatliche Anerkennung. Sofern Sie Ihre Zulassung zum Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung vor dem beantragen, erfolgt die Anmeldung durch elektronische Einschreibung des Fachbereichs entsprechend des im Folgenden dargestellten Verfahrens: 1. Anmeldung Nach der Abgabe Ihres Antrags auf Zulassung zum Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung melden Sie sich auf der Homepage von Anne Bendlin ( => Fachbereiche => Soziale Arbeit und Gesundheit => Über uns => Lehrende => Hauptamtliche => Anne Bendlin => Staatliche Anerkennung => Hier geht es zur Anmeldung zu den Theorieveranstaltungen der Staatlichen Anerkennung): mit Ihrer Matrikelnummer, Ihrer privaten und einem von Ihnen selbst zu bestimmenden Passwort an --- stellen Sie bitte sicher, dass Sie dieses Passwort während Ihres Anerkennungsjahres nicht vergessen. Da nach Ihrer Anmeldung eine Freischaltung durch das Referat für die Staatliche Anerkennung erfolgen muss, empfiehlt sich zur Vermeidung von Störungen eine Anmeldung möglichst vor Beginn der Semester-Einführungswoche.

6 2. Kurseinschreibung Schreiben Sie sich bitte an gleicher Stelle (=> siehe unter 1. Anmeldung) in der Einführungswoche im Zeitraum von Montag, den , Uhr bis Mittwoch, den , Uhr für maximal zwei Theorieveranstaltungen ein. Das Verfahren ist Ihnen bereits aus Ihrem Bachelor-Studium bekannt. 3. Rückfragen zum Verfahren richten Sie bitte ausschließlich an Frau Bendlin im Referat für die Staatliche Anerkennung, nicht an das Medienlabor! Eine Einschreibung zu Theorieveranstaltungen ist nur noch elektronisch und nicht mehr wie in vorangegangenen Semestern per an Frau Bendlin möglich. Ohne gesonderten Antrag (wie unten beschrieben) können Sie sich in einem Semester maximal zu zwei Theorieveranstaltungen einschreiben. Die Veranstaltungen sind in der Regel auf Plätze begrenzt. In überbuchten Veranstaltungen haben Bachelor-Absolvierende im 2. Teil der Staatlichen Anerkennung Vorrang vor Bachelor- Absolvierenden im 1. Teil der Staatlichen Anerkennung. Sofern für Sie ein berechtigter Grund besteht, mehr als zwei Theorieveranstaltungen zu besuchen, senden Sie bitte ergänzend zu Ihrer elektronischen Einschreibung per einen formlosen schriftlichen Antrag unter Angabe des Grundes und der zusätzlich gewünschten Veranstaltung(en) an das Referat für die Staatliche Anerkennung Geben Sie dabei bitte die gewünschte(n) Theorieveranstaltung(en) sowie stets auch mögliche Alternativen zu Ihren konkreten Veranstaltungswünschen an. Individuelle Anliegen (z.b. der Wunsch nach dem Besuch von Blockveranstaltungen aufgrund einer großen Entfernung zwischen Ihrer Ausbildungsstätte und der FH Kiel o.ä.) teilen Sie bitte ebenfalls ergänzend zur elektronischen Einschreibung entsprechend des oben angegebenen Verfahrens und Zeitraums dem Referat für die Staatliche Anerkennung per mit. Benennen Sie auch hier mögliche Alternativen zu den Veranstaltungen, für die Sie sich elektronisch eingeschrieben haben. Wir sind bestrebt, Ihren Antrag entsprechend zu berücksichtigen. Ohne einen entsprechenden Antrag werden Sie nur zu maximal zwei Theorieveranstaltungen zugelassen. Sofern Sie sich für mehr als zwei Theorieveranstaltungen einschreiben, werden Sie aus den besonders nachgefragten Veranstaltungen gestrichen. In einem gemeinsamen Treffen der Bachelor-Absolvierenden im Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung am Fr Zeit: ca Uhr : Informationen zu Tarifstrukturen, Entgeltbestandteilen, Arbeitsverträgen und qualifizierten Arbeitszeugnissen ca Uhr : Bekanntgabe der Theorieveranstaltungsplätze und ergänzende Klärung Ihrer Anliegen nach Plätzen bzw. sonstiger Fragen : Hörsaal 10 Dozentin: Anne Bendlin erhalten Sie die Information, in welcher/n Veranstaltung/en Sie einen Platz erhalten haben.

7 Zudem werden Ihre noch offenen Bedarfe nach Theorieveranstaltungsplätzen in der o.a. Veranstaltung geregelt. Eine Teilnahme an dem o.a. Treffen ist daher dringend zu empfehlen. Der Besuch dieser Informationsveranstaltung ist Arbeitszeit, und Sie werden dafür von Ihrem Arbeitgeber freigestellt. Die Teilnehmer_innen-Listen zu den Theorieveranstaltungen werden ab , ca Uhr, am Brett neben Büro 4.25 ausgehängt. In der darauffolgenden Woche senden wir Ihnen die Teilnehmenden-Listen unaufgefordert per zu. Fachtagungen für Mentorinnen und Mentoren bzw. Anleiterinnen und Anleiter Donnerstag 03. November Uhr Donnerstag 19. Januar Uhr voraussichtlich im Senatssaal, 7. Stock Bitte informieren Sie Ihre Mentorin oder Ihren Mentor zu Weiterbildungsbeginn über diese Termine. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend. Eine Einladung erfolgt jeweils ca. 3-4 Wochen vorher per .

8 Theorieveranstaltungen im Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung Modul 1 (Recht und Verwaltung in der Sozialen Arbeit/Kindheitspädagogik) Kritisches Reflektieren des Verwaltungshandelns Inhalte Vertiefung und Problematisierung des Verwaltungshandelns auch in Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten der Fragestellung Dozent/in Prof. Dr. Ulf Ritter Zeit /Termine Fr Uhr Sa Uhr So Uhr Hinweis Anmeldung per Internet Entwicklung des Rechts in der BRD seit 1945 und Vertiefung des geltenden Familienrechts Inhalte Vergleich Weimarer Reichsverfassung von 1919/Grundgesetz 1949; Christliches Naturrecht versus Gesetz des Positivismus; Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau im Eherecht; Zugewinngemeinschaft; Reform des Scheidungsrechts; elterliche Sorge anstelle elterliche Gewalt als Resultat der Emanzipationspädagogik; Abschaffung des elterlichen Züchtigungsrechts; ersatzlose Streichung des väterlichen Stichentscheids; Nichtehelichenrecht; Betreuungsrecht anstelle des Entmündigungsrechts; Lebenspartnerschafts-gesetz; 218 StGB; Liberalisierung des sogenannten Sittlichkeitsstrafrechts; Abschaffung der Strafbarkeit der einfachen Homosexualität 175 StGB a.f.; Strafvollzugsgesetz; Vertiefung des geltenden Familienrechts u.a. Dozent/in Prof. Dr. Ulf Ritter Zeit /Termine Fr Uhr Sa Uhr So Uhr Hinweis Anmeldung per Internet

9 Kooperative Fallarbeit Inhalte Ausgehend von praxisrelevanten Fragen zu Einzelfällen werden im Seminar rechtliche und sozialpädagogische Lösungsvorschläge erarbeitet. Die systematische, inhaltliche und methodische Zusammenführung von rechtlichen Grundlagen und sozialpädagogischem Handeln steht im Zentrum des Seminars. Weiterbildungsstudierende können aktuelle Fragestellungen aus ihrer Praxis in anonymisierter Form einbringen. Welche Fragestellungen bearbeitet werden, entscheiden alle Teilnehmer_innen beim ersten Termin. Dozent/in Prof. Dr. Mario Nahrwold Zeit /Termine Mi Uhr Fr Uhr Sa Uhr Hinweis Anmeldung per Internet Mediationsverfahren: Praxis und Theorie Inhalte Das Seminar dient dem Kennenlernen und der Erprobung von Grundkenntnissen und Fertigkeiten der Mediation. Die Weiterbildungsstudierenden erweitern in diesem praxisorientierten Seminar ihre persönlichen Handlungsmöglichkeiten in beruflichen Konfliktsituationen, sie lernen verschiedene Kommunikationstechniken kennen und befassen sich mit dem Ablauf, der Struktur und den Voraussetzungen des Mediationsverfahrens. Methoden: Kurzvorträge, Erprobung der Mediationsphasen in Kleingruppen, Rollenspiele Mediation ist die Vermittlung von zwei oder mehr Konfliktparteien durch eine allparteiliche dritte Person (Mediator_in). Durch die strukturierte Art der Gesprächsführung werden die Konfliktparteien in ihrer Fähigkeit unterstützt, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das Mediationsverfahren basiert u.a. auf den Erkenntnissen der interdisziplinären Konflikt- und Kommunikationswissenschaft. Innerhalb der sozialarbeiterischen Tätigkeit/Beratung ist die Mediation eine Kommunikationsmethode mit dem Schwerpunkt Konfliktlösung. Dozent/in Dagmar Wulf-Schnabel Zeit /Termine Do Uhr / / / / Hinweis Anmeldung per Internet; Teilnehmer_innenzahl begrenzt auf 18

10 Ausländer- und Asylrecht Inhalte Viele Klient_innen sozialarbeiterischen Handelns sind ausländischer Herkunft und haben oftmals einen unklaren Aufenthaltsstatus. Ihre Lebenslage ist dadurch in hohem Maße bestimmt. Daran anknüpfend führt die Übung in die rechtlichen Grundlagen dieser Lebenslage, in das Ausländer- und Asylrecht ein. Die Veranstaltung vermittelt die Grundzüge dieser Rechtsgebiete und ihre verschiedenen Regelungsinhalte. Anhand von Fallübungen wird die Anwendung einzelner Regelungen eingeübt und das Wissen vertieft. Dozent/in Prof. Dr. Helen Ahlert Zeit /Termine Fr Uhr Sa Uhr So Uhr Hinweis Bitte bringen Sie zur Veranstaltung die Gesetze für Sozialberufe von Stascheit oder die Gesetze für die Soziale Arbeit aus dem Nomos- Verlag in der jeweils aktuellen Ausgabe mit; Anmeldung per Internet Sozialhilferecht (Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II und SGB XII) Inhalte Probleme der Bedarfsgemeinschaften, insbesondere Anrechnung Einkommen und Vermögen, Zuschuss nach 27 SGB II, Mehrbedarf, Mitwirkungspflichten, Durchsetzung der Ansprüche in der Praxis (Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren, einstweiliger Rechtsschutz). Das Seminar behandelt das Themengebiet anhand von praxisrelevanten Fallbeispielen. Es ist möglich und erwünscht, dass die Teilnehmer_innen eigene Fragestellungen und Fallbeispiele aus ihrer Praxis mitbringen. Dozent/in Diana Zäck (Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht) Zeit /Termine Fr Uhr Sa Uhr So Uhr Hinweis Bitte bringen Sie aktuelle Texte zum SGB II und SGB XII zur Veranstaltung mit. Anmeldung per Internet

11 Jugendstrafrecht Grundlagen und Praxisbezüge Inhalte In dem Seminar werden Grundlagen des Jugendstrafrechts vermittelt, indem die einschlägigen Normen vorgestellt und Bezüge zur Praxis aus Sicht einer Jugendstaatsanwältin hergestellt werden. In diesem Zusammenhang soll auch erörtert werden, an welchen Stellen sich Reibungsverluste bei der Zusammenarbeit von Justiz und Sozialer Arbeit ergeben und wie diesen zu begegnen ist. Fragestellungen, die sich aus den beruflichen Tätigkeiten der Teilnehmer_innen ergeben, können vor der Veranstaltung per eingereicht und im Rahmen des Seminars diskutiert werden, um gemeinsam Lösungsansätze zu erarbeiten. Dozent/in Jana Bewersdorff Zeit /Termine Fr Uhr Sa Uhr So Uhr Hinweis Fragen gerne vorab - zwischen und an jana.bewersdorff@fh-kiel.de mailen Anmeldung per Internet

12 Modul 2 (Ökonomie und zentrale Fragen der Sozialen Arbeit/Kindheitspädagogik) Kommunikation und Konflikt im beruflichen Alltag Inhalte Gruppe 1 Dozent/in Sybille Duckek Konflikte sind ein belastender, gleichwohl aber unumgänglicher Bestandteil des sozialen Lebens: Wo immer Menschen zusammen leben, kooperieren, arbeiten, gibt es auch zwischenmenschliche Konflikte. Dieser Umstand ist keineswegs nur zu bedauern, da Konflikte auch Ausgangspunkt von Entwicklungsprozessen sind. Die Veranstaltung zielt darauf ab, theoretisches Hintergrundwissen zu vermitteln, das dazu beiträgt, Konflikte besser verstehen und einordnen zu können. Daneben ist geplant, anhand konkreter Beispiele praktisch an der Handhabung interpersoneller Konflikte zu arbeiten. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Veranstaltung werden in Absprache mit den Weiterbildungsstudierenden festgelegt. Mögliche Themen- und Fragestellungen sind: Dynamik und Verlauf zwischenmenschlicher Konflikte Konfliktformen, Merkmale und Indikatoren von Konflikten Auswirkungen von Konflikten auf das Fühlen, Denken und Wahrnehmen Beweggründe, die zur Eskalation von Konflikten führen Was heißt Konfliktfähigkeit? Grundmuster der Konflikthandhabung Was ist bei der Führung eines Konfliktgespräches zu beachten? Fr Uhr Zeit /Termine Sa Uhr So Uhr Möglichst großer (501 oder 502) Gruppe 2 Dozent/in Dr. Britta Thege Zeit /Termine Do Uhr Fr Uhr Sa Uhr Hinweis Anmeldung per Internet für alle Gruppen

13 Systemische Beratung Inhalt In Ihrem beruflichen Umfeld werden Sie immer wieder auch vor der Aufgabe stehen, als Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin bzw. Sozialpädagoge/ Sozialarbeiter beratend Hilfe zu leisten. Beratende Hilfen können hierbei sehr unterschiedlich gelagert sein je nach Rahmenbedingungen und Auftrag durch Einrichtung/Träger oder Klientel. Wie können Sie Ihrem Arbeitsfeld angepasst Beratungssituationen optimal gestalten? Wie können Sie ressourcenorientiert arbeiten? Wie können Sie unabhängig von Ihren eigenen Lebenswirklichkeiten und Vorstellungen Ressourcen Ihrer Klientel (wie z.b. Spiritualität, Glaube, Religion) nutzen? Systemische Ansätze bieten hierzu passende Tools, die Sie in diesem Seminar kennenlernen bzw. vertiefen werden. Literatur: Schlippe v., A. & Schweitzer, J. (2003). Lehrbuch der systemischen Therapie und Beratung. Vandenhoeck & Ruprecht Dozent/in Zeit/Termine Hinweis Prof. Dr. Joseph Richter-Mackenstein Fr Uhr Sa Uhr So Uhr Anmeldung per Internet Beratung in der Sozialen Arbeit Inhalte Beratung als zentrales Handlungsfeld der Sozialen Arbeit findet in vielfältigen Formen und unterschiedlichen Kontexten statt. Die Veranstaltung behandelt dazu folgende Themen: Definitionen und Handlungsfelder von sozialpädagogischer Beratung Bezugstheorien und Entwicklung von Beratungskonzepten Lebensweltorientierte Beratung Klientenzentrierte Beratung Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung von theoretischen und praktischen Grundlagen sozialpädagogischer Beratungskonzepte. Methoden: Kurzvorträge, Plenum- und Kleingruppenarbeit, Erprobung und Reflexion verschiedener Beratungsansätze, Bearbeitung von Praxisbeispielen, Rollenspiele Dozent/in Sybille Duckek Zeit /Termine Fr Uhr Sa Uhr So Uhr Möglichst großer (501 oder 502) Hinweis Anmeldung per Internet

14 Führungskompetenz in der Sozialen Arbeit Inhalte Die Wahrnehmung von Führungsverantwortung in der Sozialen Arbeit bedarf sowohl der Aneignung spezifischer Kompetenzen als auch der kritischen Reflexion des eigenen Führungsverhaltens. Das Ausfüllen einer Leitungsfunktion innerhalb einer hierarchischen Struktur stellt eine besondere Herausforderung für das eigene Selbstverständnis in der Sozialen Arbeit dar. Die Veranstaltung vermittelt Grundkenntnisse eines gesundheitsund werteorientierten Führungsverhaltens und bietet die Gelegenheit, sich selbst in spezifischen Führungssituationen der Sozialen Arbeit zu erfahren, zu reflektieren und weiter zu entwickeln. Es werden folgende Themen vertiefend bearbeitet: Verschiedene Führungsmodelle und ihre Wechselwirkungen mit der Sozialen Arbeit Werte- und gesundheitsorientiertes Führungsverhalten Umgang mit unterschiedlichen Potenzialen und Persönlichkeiten Gesprächsführung in spezifischen Führungssituationen, z.b. Kritikgespräche, Feedbackgespräche usw. Umgang mit Team-/Konflikten und schwierigen Führungssituationen Rollenwechsel und Sandwichposition Selbstreflexion in der Führungsrolle Methoden: Kurzvorträge, Entwicklung von Arbeitsinhalten in Kleingruppen, Rollenspiele, Diskussionen im Plenum und für spezifische Fragestellungen der Teilnehmer_innen Dozent/in Sybille Duckek Zeit /Termine Fr Uhr Sa Uhr So Uhr Möglichst großer (501 oder 502) Hinweis Anmeldung per Internet Ohne Moos nix los Inhalte Professionelle Soziale Arbeit kostet Geld. In Zeiten knapper Mittel bei den Sozialleistungsträgern wirken Fragen zur Finanzierung inzwischen auch in den Berufsalltag vieler Sozialarbeiter_innen hinein. Bewilligungskriterien sind nicht mehr nur fachliche Notwendigkeiten oder gesetzliche Grundlagen, sondern zunehmend die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel oder politische Zielvorgaben im Rahmen der Neuen Steuerung kommunaler Haushalte. Nicht zuletzt hängt die Zukunft der eigenen Anstellung häufig von befristeten Bewilligungen finanzieller Mittel, schwankenden Auslastungen der Angebote oder der Höhe der vereinbarten Leistungsentgelte ab. Ausgehend von den Praxiserfahrungen und Anliegen der Teilnehmer_innen geht es in dieser Veranstaltung um alle Fragen im Zusammenhang von Sozialer Arbeit und Geld:

15 Welche unterschiedlichen Finanzierungsformen gibt es für die verschiedenen sozialen Leistungen? Welche Vor- und Nachteile beinhalten diese verschiedenen Formen aus Sicht von Leistungsträgern, Leistungserbringern und Leistungsberechtigten? Wie wirken sich neue Finanzierungsmodelle auf die Soziale Arbeit aus? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Sozialarbeiter_innen - sowohl in fachlicher wie auch in persönlicher Hinsicht? Dozent/in Silke Becker-Nielsen Zeit /Termine Fr Uhr Sa Uhr So Uhr Hinweis Anmeldung per Internet Soziale Arbeit und Demenz Inhalte Soziale Arbeit mit älteren Menschen kann auch anders! Voller Chancen, nicht alltäglich, ungewöhnlich, lässig, jung - Welche Aufgaben kommen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels auf die Soziale Arbeit zu? Was ist Alter und wie kann es - besonders in Hinblick auf das Themenfeld Demenz - aussehen? Nach einem Blick auf das Alter und das Thema Biografie wollen wir uns im Seminar anschauen, was sich eigentlich hinter dem Begriff Demenz versteckt. Zunehmend wird auch die Soziale Arbeit mit diesem Krankheitsbild und den daraus entstehenden Folgen in der Gesellschaft, sowie bei Betroffenen und Angehörigen konfrontiert....und das hat nichts mit Pflege zu tun! Wir wollen schauen, wie Betroffenen und Angehörigen geholfen werden kann, welche vielfältigen Angebote es bereits gibt und welche entstehen. Es könnte eine Einrichtung besucht werden, die sich mit dem Thema Demenz auseinandersetzt. Gespräche mit Angehörigen oder mit persönlich betroffenen Menschen mit Demenz können ebenfalls Thema des Seminars sein. Dozent/in Swen Staack Zeit /Termine Fr Uhr Sa Uhr So Uhr Hinweis Anmeldung per Internet

16 Betriebliches Gesundheitsmanagement Inhalte Ziel der Veranstaltung ist es, Aktionsfelder und Maßnahmen der Gesundheitsprävention und ihre Bedeutung für den Betrieb kennen zu lernen und dadurch wesentliche Argumente zu erfahren, weshalb Gesundheitsmanagement im Unternehmen auch betriebswirtschaftlicher Logik folgt. Grundlage zur Ableitung von Handlungsbedarf ist die Analyse von Gesundheitsrisiken im Arbeitsprozess. Das sinnvolle Zusammenwirken von verhältnis- und verhaltensorientierten Maßnahmen und ihre Überführung in die betrieblichen Prozesse bilden den Kern eines umfassenden betrieblichen Gesundheitsmanagements. Die einzelnen Phasen eines Pilotprojekts kennzeichnen vielfach die ersten Erfahrungen zu dem Thema und werden der Einführung eines systematischen betrieblichen Gesundheitsmanagements vorangestellt. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Veranstaltung können entsprechend Ihrer Bedarfe gestaltet werden. Betrachtet werden sollen - Analysen gesundheitsbezogener Risiken in der Arbeitswelt (mit besonderem Fokus auf sozialpädagogische Arbeitsfelder) und ihre Auswirkungen auf betriebliche Prozesse, - die sinnvolle Kombination gesundheitsbezogener betrieblicher Rahmenbedingungen mit individuellen Anreizen zur Gesundheitserhaltung und -verbesserung, - Möglichkeiten und Grenzen von betrieblicher Sozialarbeit - die Anwendung von Methoden sowie die Nutzung von Instrumenten des Projektmanagements, um beispielhaft ein betriebliches Gesundheitsprojekt zu planen, durchzuführen und auch unter ökonomischen Kriterien zu evaluieren, - die Diskussion einiger erfolgreicher Strategien aus der unternehmerischen Praxis Dozent/in Zeit /Termine Hinweis Carsten Schrader Fr Uhr Sa Uhr So Uhr Anmeldung per Internet

17 Gesprächsführungs- und Beratungskompetenz in der Sozialen Arbeit Inhalte In den Feldern der Sozialarbeit bzw. der Sozialpädagogik sind Kommunikation und Beratung wesentliche Elemente Ihres beruflichen Handelns. Hier Ihre Kenntnisse und Vorerfahrungen auch bezogen auf unterschiedliche Kontexte und Situationen - zu vertiefen, ist Ziel dieser Veranstaltung, die u.a. folgende Themen behandelt: - Grundlagen von Transaktionsanalyse (TA) als Konzept, sich und andere besser zu verstehen - Elemente von Lösungsorientierter Beratung und Process Inquiry erproben, um schnell auf den Punkt zu kommen - Strategien für verschiedene Beratungsanlässe und Gesprächsformen entwickeln - Umgang in schwierigen Gesprächssituationen Methoden: Impulsvorträge, Diskussion, Kleingruppenarbeit, unterschiedliche Gesprächs- und Beratungssituationen üben, Reflexion eigener Stile und Stärken Voraussetzung ist Ihre Bereitschaft, in Gesprächssituationen unterschiedliche Rollen einzunehmen Dozent/in Katarina Weiher Zeit /Termine Fr Uhr Sa Uhr So Uhr Hinweis Anmeldung per Internet Beratung mit kreativen Verfahren Inhalte Worte allein reichen manchmal nicht, um Zugänge zu den Themen der Klient_innen zu finden bzw. ihre Ressourcen zu aktivieren. Kreative Verfahren sind dann gut geeignet, über das reine Gespräch hinausgehend andere Erlebensmöglichkeiten zu bieten. Im kreativen Tun erschließen sich oft intuitive Zugänge zu den Lösungsmöglichkeiten und Potentialen der Klient_innen. Durch Malen, Gestalten, szenisches Darstellen, das Verwenden von Figuren oder Holzklötzchen o.ä. lassen sich manchmal Innenwelten anders beleuchten, als dies ausschließlich auf der Gesprächsebene möglich wäre. Aufbauend auf den Prinzipien der klientenzentrierten Gesprächsführung geht es in diesem Seminar darum, verschiedene kreative Verfahren kennen zu lernen und auszuprobieren. Denn wer solche Methoden mit anderen einsetzt, sollte deren Wirkung zunächst an sich selbst erlebt haben. Kurze Methodenvorstellungen und ggfs. Demonstrationen wechseln sich ab mit der Bearbeitung eigener Anliegen oder in Form von Rollenspielen in Kleingruppen, um die Methoden zu erproben und deren Einsatzmöglichkeiten anschließend im Plenum zu reflektieren. Dozent/in Katarina Weiher Zeit /Termine Fr Uhr Sa Uhr So Uhr Hinweis Anmeldung per Internet

18 Praxisreflexionsgruppen ( ) und Supervisionsgruppen ( ) zum Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung (Modul 3: Professionelle Praxisreflexion) Jeweils 1-tägig: Da eine vertiefte Reflexion Zeit und benötigt und teilweise auch emotional berührende Themen bearbeitet werden, empfiehlt die FH, die Bachelor- Absolvierenden im Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung für den gesamten Tag des Praxisreflexionsgruppenbesuchs von der Arbeit freizustellen und den Praxisreflexionsgruppenbesuch - unabhängig von einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung - als einen Arbeitstag zu zählen". Die Bachelor-Absolvierenden im Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung werden bei Abgabe ihres Antrags auf Zulassung zum Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung vom Referat für die Staatliche Anerkennung einer Praxisreflexionsgruppe zugeordnet Wünsche werden im Rahmen freier Plätze berücksichtigt; eine Platzreservierung vor Antragsabgabe ist nicht möglich. Die Praxisreflexionsgruppen werden jeweils eintägig in zwei verschiedenen Formaten angeboten: 1. Eine Praxisreflexionsgruppe in einem zeitlichen Umfang von 6 Zeitstunden wird fünfmal pro Semester/Halbjahr angeboten; Bachelor-Absolvierende im Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung sind im Verlauf ihres Anerkennungsjahres zur Teilnahme an mindestens 8 der 10 angebotenen Treffen verpflichtet. Ein Treffen pro Semester findet ohne Begleitung durch eine_n Lehrende_n statt. 2. Eine Praxisreflexionsgruppe in einem zeitlichen Umfang von 8 Zeitstunden wird dreimal pro Semester/Halbjahr angeboten; Bachelor-Absolvierende im Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung sind im Verlauf ihres Anerkennungsjahres zur Teilnahme an allen 6 angebotenen Treffen verpflichtet. Plätze in den dreimal pro Semester angebotenen Praxisreflexionsgruppen werden vorrangig an Bachelor-Absolvierende im Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung vergeben, deren Ausbildungsstätte mehr als 150 km von Kiel entfernt ist, um den zeitlichen und finanziellen Fahraufwand zu begrenzen. Die Teilnahme an den Treffen der Praxisreflexionsgruppen ist leistungsnachweispflichtig (=> Formular für Teilnahmebescheinigungen unter bei den jeweiligen Studiengängen). Im Fall einer Mischung von sechs- und achtstündigen Arbeitstagungen sind mindestens 42 Zeitstunden Praxisreflexion nachzuweisen. Inhalte Gezielte Reflexion des praxisbezogenen Denkens, Fühlens und Handelns zur Herausbildung und Weiterentwicklung der beruflichen Identität und Kompetenz. Von den Teilnehmenden wird erwartet, dass sie sich selbst, d.h. ihr praxisbezogenes Denken, Fühlen und Handeln in Auseinandersetzung und Absprache mit den anderen Teilnehmenden der Praxisreflexionsgruppe einbringen, wobei die Reflexion die individuellen, institutionellen/organisationsspezifischen und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen umfasst. Konkrete sowie zeitnah aktualisierte Angaben zu den Räumen finden Sie als Aushang am Brett neben 4.25 (Büro von Frau Bendlin). Die farbig unterlegten Termine finden jeweils in den IdW statt.

19 Lfd. Nr. Praxisreflexion sgruppe (PRG) Supervisionsgruppe (SVG) PRG IV PRG XI PRG XXI PRG VI PRG X Dozentin/Dozent Termine Prof. Dr. Helen Ahlert Prof. Dr. Olaf Backhaus Anne Bendlin Mi Mi Mi Mi Prof. Dr. Jeannette Bischkopf Prof. Dr. Otmar Hagemann PRG II Prof. Dr. Hajo Jakobs PRG IX im WiSe 16/17 auslaufend PRG V Prof. Dr. Sylvia Kägi Prof. Dr. Fabian Lamp Do , Uhr Do , Uhr Do , Uhr Do , Uhr Do , Uhr Fr Fr Do Fr Fr , je Uhr Mi , je Uhr Fr Fr Fr Fr Fr , je Uhr Mo Mo Mo Mo Mo ,je Uhr Fr Fr Fr Fr Fr , je Uhr Mo Mo Mo Mo Mo ,je Uhr Do , Uhr Do , Uhr Do , Uhr Do , Uhr Do , Uhr extern PRG XV Prof. Dr. Christiane Micus-Loos Mi Fr Mi Mi Mi , je Uhr

20 PRG XIV 3 x 8 Stunden PRG XXIV PRG XVIII 3 x 8 Stunden PRG XIII SVG V PRG XXIII PRG XXV 3 x 8 Stunden PRG XXII PRG XXVI 3 x 8 Stunden PRG XXVII Prof. Dr. Mario Nahrwold Doris Neppert Prof. Dr. Roswitha Pioch Prof. Dr. Joseph Richter- Mackenstein Prof. Dr. Ariane Schorn Karl Stanjek Fr Fr Fr Fr Prof. Dr. Vassilis Tsianos Katarina Weiher Verena Winter Fr Fr Mo Mo Mo , je Uhr Fr , Uhr Di , Uhr Mi, , Uhr Di , Uhr Di , Uhr Mo Mo Mo , je Uhr Mi Mi Mi Mi Mi , je Uhr Di Fr Di Mi Do , je Uhr Fr , je Uhr Fr Fr Fr , je Uhr Mi , Uhr Mi , Uhr Mi , Uhr Mi , Uhr Di , Uhr Fr , je Uhr Gesa Wulff Mo Mo Mo Mo Mo ,je Uhr

Ausführungsbestimmungen zum Erlass

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