6. Entwurf Gebietsänderungsvertrag (Stand ) zwischen den Gemeinden Coppengrave, Duingen, Hoyershausen, Marienhagen und Weenzen

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1 6. Entwurf Gebietsänderungsvertrag (Stand ) zwischen den Gemeinden Coppengrave, Duingen, Hoyershausen, Marienhagen und Weenzen Präambel Die Mitgliedsgemeinden Coppengrave, Duingen, Hoyershausen, Marienhagen und Weenzen fusionieren zum und bilden den künftigen Flecken Duingen und verfolgen damit insbesondere die Zielsetzung - dauerhaft eine leistungsfähige und ortsnahe kommunale Daseinsvorsorge zu erhalten und auszubauen. - die Auswirkungen des demografischen Wandels mit den Einwohnerrückgängen und Finanzverlusten durch Synergieeffekte aufzufangen. - einer Steigerung der wirtschaftlichen Möglichkeiten durch Bündelung der Finanzkraft - einer lebenswerten Perspektive künftiger Generationen und aller Altersstufen. - der Bewahrung und Anerkennung der gewachsenen Ortsidentitäten sowie Fortentwicklung des ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagements - das vorhandene Standort- und Wirtschaftspotential zu bündeln, zu stützen und zu stärken, um vorhandene Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen. - durch die neue Einheitsgemeinde einer schlanken und wirtschaftlichen, aber auch weiterhin ortsnahen Verwaltungsstruktur Rechnung zu tragen. Mit der hier vertraglich formulierten Fusion soll die Möglichkeit zu weiteren Fusionen mit anderen Kommunen zu einer Samtgemeinde Leinebergland eröffnet werden. Auf dieser Grundlage wird folgender Gebietsänderungsvertrag gemäß 24ff. Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG) auf Basis der Beschlüsse der Räte der Gemeinde Coppengrave vom , dem Flecken Duingen vom , der Gemeinde Hoyershausen vom , der Gemeinde Marienhagen vom , der Gemeinde Weenzen vom sowie der Samtgemeinde Duingen vom geschlossen: 1 Name und Bezeichnung der Gemeinde 1. Die künftige Gemeinde, bestehend aus den bisherigen Gemeinden Coppengrave, Duingen, Hoyershausen, Marienhagen und Weenzen, trägt den Namen Duingen. 2. Die Gemeinde führt die Bezeichnung Flecken. 3. Als Wappen wird das der Samtgemeinde Duingen übernommen

2 2 Gesamtrechtsnachfolge und Auflösung Die neu gebildete Gemeinde Flecken Duingen tritt die Gesamtrechtsnachfolge der ehemaligen Samtgemeinde Duingen und der Gemeinden Coppengrave, Duingen, Hoyershausen, Marienhagen und Weenzen an. 3 Ortsrecht (1) Das Ortsrecht der Samtgemeinde Duingen, der Gemeinden Coppengrave, Duingen, Hoyershausen, Marienhagen und Weenzen gilt, soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, in seinem jeweiligen räumlichen Geltungsbereich als Recht der neuen Gemeinde Flecken Duingen weiter, soweit nicht die neu gebildete Gemeinde neues Ortsrecht erlässt. (2) Die Regelung des Absatzes 1 ist befristet bis längstens Die Anpassung des Ortsrechts ist bis zu diesem Zeitpunkt abzuschließen. (3) Folgende Regelungen sind von einem neu gewählten Rat sofort neu zu beschließen: - Hauptsatzung - Geschäftsordnung für den Rat, Verwaltungsausschuss und Ratsausschüsse - Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Rates und der ehrenamtlich Tätigen. - Haushaltssatzung - Hundesteuersatzung - Vergnügungssteuersatzung (4) Die F-Pläne und Bebauungspläne einschließlich der Änderungen und Ergänzungen der bisherigen Samtgemeinde Duingen und der Gemeinden Coppengrave, Duingen, Hoyershausen, Marienhagen und der Gemeinde Weenzen bleiben in Kraft und gelten als Bebauungspläne des Flecken Duingen fort, bis sie aufgehoben oder geändert werden. 4 Übergangsregelungen für Beteiligungen und Mitgliedschaften (1) Die Samtgemeinde und die Gemeinden sind derzeit an folgenden Vereinen, Verbänden oder sonstigen Institutionen beteiligt: Samtgemeinde Duingen: - Fachverband der Kommunalkassenverwalter - Niedersächsisches Studieninstitut - Kreisverkehrswacht Alfeld e.v. - HiReg

3 - Kommunale Arbeitgeberverband - Fachverband der Kämmerer - Kreisfeuerwehrverband - Landschaftsverband Hildesheim - Fachverband der Standesbeamten/innen - Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.v. Gemeinde Coppengrave: - Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund - Naturschutzverband Hils-Ith-Bergland e.v. Flecken Duingen: - Kreiswohnbau Hildesheim - Niedersächsischer, Städte- und Gemeindebund - Aktionskreis Gewerbezentrum Duingen - DLRG Ortsgruppe Alfeld (Leine) - Naturschutzverband Hils-Ith-Bergland e.v. Gemeinde Hoyershausen: - Kreiswohnbau Hildesheim - Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund Gemeinde Marienhagen - Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund Gemeinde Weenzen - Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund Soweit Überschneidungen vorliegen, muss eine Zusammenfassung erfolgen. Im Übrigen übernimmt der Flecken Duingen die aufgeführten Mitgliedschaften und Beteiligungen. Die von der Samtgemeinde und den Gemeinden beschlossenen Beiträge bzw. deren Ermittlungsmaßstab ist beizubehalten. 5 Übernahme von Bediensteten Die durch vertragliche Regelung beschäftigten Bediensteten der bisherigen Samtgemeinde Duingen und der Mitgliedsgemeinden Coppengrave, Duingen, Hoyershausen, Marienhagen und der Gemeinde Weenzen, deren Verträge über den hinaus abgeschlossen wurden bzw. gelten, werden am mit allen Rechten und Pflichten in den Dienst des neu gebildeten Flecken Duingen übernommen. Hierzu zählen die lt. Stellenplan ausgewiesenen Bediensteten ebenso

4 wie Bedienstete außerhalb des Stellenplanes. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung zählen dazu: a) Gemeinde Coppengrave 1 Reinigungskraft TZ b) Flecken Duingen 1 Leiterin des Töpfermuseums Duingen TZ 1 Gemeindebotin (Stundenweise) 1 Jugendbetreuerin TZ c) Gemeinde Hoyershausen 2 Reinigungskräfte TZ 1 Gemeindebotin (stundenweise) d) Gemeinde Marienhagen 1 Gemeindebotin (Stundenweise) 1 Reinigungskraft Turnhalle TZ e) Gemeinde Weenzen 1 Hausmeisterin TZ 6 Ehrenbezeichnungen Die von der Samtgemeinde Duingen und den Gemeinden Coppengrave, Duingen, Hoyershausen, Marienhagen und Weenzen verliehenen Ehrenbezeichnungen werden vom Flecken Duingen anerkannt und übernommen. 7 Freiwillige Leistungen und ehrenamtliches Engagement (1) Die Samtgemeinde Duingen und die Gemeinden Coppengrave, Duingen, Hoyershausen, Marienhagen und Weenzen halten im Rahmen der örtlichen Daseinsvorsorge Einrichtungen bereit, die insbesondere den Vereinen und Verbänden in ihrem Gemeindegebiet dienlich sind. Diese Einrichtungen müssen, soweit diese auch dem Gemeinwohl dienen, bedarfsgerecht erhalten und unterhalten werden. Hierzu zählen insbesondere Samtgemeinde Duingen: 1 Freibad und 1 Hallenbad Gemeinde Coppengrave: - Dorfplatz (gepachtet) und Dorfbrunnen

5 - 3 Spielplätze mit Grünanlage - Übungs- und Begegnungsstätte - Bildhauersymposien - Grillhütte(verpachtet) mit Grundstück - Innerörtliche Fußwege - Pflege des Sportplatzes - Lagerplatz(Hartplatz) mit Grünfläche - Brennofen bis zur Übernahme durch den Heimat und Verkehrsverein Hilsmulde Coppengrave - Grundstück der Ortsfeuerwehr - Grobben - Ehemaliger Kindergarten bis zum Verkauf Flecken Duingen - 2 Spielplätze - 1 Skateranlage - 2 Bolzplätze - Sportzentrum, Sportplatz Triftstraße - Kirchturm - Jugendzentrum - Museum Capellenhagen - 1 Spielplatz - Grillhütte - Dorfgemeinschaftshaus Fölziehausen - Dorfplatz/Brunnenanlage - Spielplatz - Bolzplatz Gemeinde Hoyershausen - Dorfplatz - Spielplatz - Dorfgemeinschaftssaal Lübbrechtsen - Dorfplatz - Spielplatz - Dorfgemeinschaftshaus

6 Rott - Spielplatz - Dorfgemeinschaftshaus Gemeinde Marienhagen - 2 Spielplätze - Sportplatz - Sporthaus mit Garagen - Heimatstube - Mehrzweckhalle Gemeinde Weenzen - Dorfstraße Brunnenanlage - 2 Spielplätze - Sportplatz - Mehrzweckhalle (2) Die Aufgaben der Heimatpflege sollen auch zukünftig durch eine ehrenamtliche Heimatpflege in allen ehemaligen Gemeinden gewährleistet und durch den Flecken Duingen unterhalten werden. Die überregionale Kulturpflege soll der noch zu bildenden Samtgemeinde Leinebergland übertragen werden. (3) Soweit in den Gemeinden bzw. Ortschaften Initiativen zur Erhaltung und Verschönerung des Ortsbildes vorhanden sind, sind diese Initiativen durch den Flecken Duingen zu unterstützen und zu fördern.. 8 Bürgerbeteiligung Zur Stärkung der innerörtlichen Interessen sollen in den ehemaligen Gemeinden Coppengrave, Duingen, Hoyershausen, Marienhagen und Weenzen folgende Möglichkeiten der Beteiligung genutzt werden: Coppengrave: Für das ehemalige Gemeindegebiet der Gemeinde Coppengrave wird ein/e ehrenamtliche/r Bürgerbeauftragte/r sowie zwei Stellvertreter/innen benannt( Möglich ist auch die Teilnahme aller drei Bürgerbeauftragten an den jeweiligen Sitzungen). Alle müssen den Wohnsitz in der ehemaligen Gemeinde Coppengrave haben. Sie sollen das Bindeglied zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Rat und Verwaltung sein.

7 Ihre Beteiligung erfolgt im Rahmen des 62 NKomVG entweder in Form einer Die Benennung erfolgt durch den Rat des Fleckens Duingen auf Vorschlag der Fraktion des Rates des Fleckens Duingen, die in der ehemaligen Gemeinde Coppengrave die Mehrheit der Stimmen erlangt hat. Diese Regelung ist in die Hauptsatzung sowie Geschäftsordnung des Flecken Duingen aufzunehmen. Duingen : Für das ehemalige Gemeindegebiet der Gemeinde Duingen wird ein/e ehrenamtliche/r Bürgerbeauftragte/r benannt. Er/sie muss den Wohnsitz in der ehemaligen Gemeinde Duingen haben. Sie/Er soll das Bindeglied zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Rat und Verwaltung sein. Ihre Beteiligung erfolgt im Rahmen des 62 NKomVG entweder in Form einer Die Benennung erfolgt durch den Rat des Fleckens Duingen auf Vorschlag der Fraktion des Rates des Fleckens Duingen, die in der ehemaligen Gemeinde Duingen die Mehrheit der Stimmen erlangt hat. Diese Regelung ist in die Hauptsatzung sowie Geschäftsordnung des Flecken Duingen aufzunehmen Hoyershausen: Für das ehemalige Gemeindegebiet der Gemeinde Hoyershausen wird jeweils ein/e ehrenamtliche/r Bürgerbeauftragte/r für alle Ortschaften benannt. Der Wohnsitz soll jeweils in den Ortschaften bestehen, für den sie benannt werden. Sollte für einzelne Ortschaften kein/e Bürgerbeauftragte/r benannt werden können, ist auch die Benennung aus einer anderen Ortschaft der ehemaligen Gemeinde Hoyershausen möglich. Sie sollen das Bindeglied zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Rat und Verwaltung sein. Ihre Beteiligung erfolgt im Rahmen des 62 NKomVG entweder in Form einer Die Benennung erfolgt durch den Rat des Fleckens Duingen auf Vorschlag der Fraktion des Rates des Flecken Duingen, die in den Ortschaften Hoyershausen und Lübbrechtsen/Rott jeweils die Mehrheit der Stimmen erlangt hat. Diese Regelung ist in die Hauptsatzung sowie Geschäftsordnung des Flecken Duingen aufzunehmen. Marienhagen : Für das ehemalige Gemeindegebiet der Gemeinde Marienhagen wird ein/e ehrenamtliche/r Bürgerbeauftragte/r sowie ein/e Stellvertreter/in benannt. Beide müssen den Wohnsitz in der ehemaligen Gemeinde Marienhagen haben. Sie sollen das Bindeglied zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Rat und Verwaltung sein. Ihre Beteiligung erfolgt im Rahmen des 62 NKomVG entweder in Form einer Die Benennung erfolgt durch den Rat des Flecken Duingen auf Vorschlag der Fraktion des Rates des Flecken Duingen, die in der ehemaligen Gemeinde

8 Marienhagen die Mehrheit der Stimmen erlangt hat. Diese Regelung ist in die Hauptsatzung und Geschäftsordnung des Flecken Duingen aufzunehmen. Weenzen: Für das ehemalige Gemeindegebiet der Gemeinde Weenzen wird ein/e ehrenamtliche/r Bürgerbeauftragte/r sowie ein/e Stellvertreter/in benannt. Beide müssen den Wohnsitz in der ehemaligen Gemeinde Weenzen haben. Sie sollten das Bindeglied zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Rat und Verwaltung sein. Ihre Beteiligung erfolgt im Rahmen des 62 NKomVG entweder in Form einer Die Benennung erfolgt durch den Rat des Flecken Duingen auf Vorschlag der Fraktion des Rates des Fleckens, die in der ehemaligen Gemeinde Weenzen die Mehrheit der Stimmen erlangt hat. Diese Regelung ist in die Hauptsatzung und Geschäftsordnung des Fleckens Duingen aufzunehmen. 9 Abschluss von Maßnahmen (1) Alle von der ehemaligen Samtgemeinde Duingen und den ehemaligen Gemeinden Coppengrave, Duingen, Hoyershausen, Marienhagen und Weenzen bis zum Inkrafttreten dieses Vertrages beschlossenen und haushaltsmäßig rechtlich und tatsächlich gesicherten Maßnahmen (z.b. Baumaßnahmen) werden vom neu gebildeten Flecken Duingen als Rechtsnachfolgerin durchgeführt. 10 Abweichende Regelungen (1) Regelungen, die vom Inhalt dieses Vertrages abweichen, bedürfen innerhalb einer Frist von 10 Jahren nach Inkrafttreten dieses Vertrages einer Dreiviertelmehrheit des Rates. 11 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Regelungen des Vertrages rechtswidrig sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsinhalte nicht berührt. 12 Inkrafttreten Der Gebietsänderungsvertrag tritt am in Kraft.

9 Stand

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