Der Ortsrat. Informationen über Definition, Verankerung, Aufgaben und Gründung eines Ortsrates in Niedersachsen

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1 Der Ortsrat Informationen über Definition, Verankerung, Aufgaben und Gründung eines Ortsrates in Niedersachsen

2 Agenda Was ist ein Ortsrat? Rechtliche Grundlagen Aufgaben und Funktionen Der Weg zu einem Ortsrat 2

3 Was ist ein Ortsrat? Ein Ortsrat ist ein politisches Gremium wie der Stadtrat Er besteht aus einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern, mindestens fünf Er wählt aus seiner Mitte einen Ortsbürgermeister Ein Ortsrat sollte eine Plattform für eine gesellschaftliche Debatte sein 3

4 Rechtliche Grundlagen Aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG): 91 regelt Größe, Wahl, Satzung, etc. 92 beschreibt den Ortsbürgermeister 93 regelt die Zuständigkeiten 94 Mitwirkungsrechte des Ortsrates 4

5 Befugnisse Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen, wie Sportanlagen, Schulen, Kindergärten... und ähnliche soziale und kulturelle Einrichtungen Festlegung der Reihenfolge von Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, einschließlich der Straßenbeleuchtung Benennung und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen Märkte Pflege des Ortsbildes sowie Unterhaltung und Ausgestaltung der Park- und Grünanlagen Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft Einrichtung eines Schiedsamts und Wahl der Schiedsperson für dieses Amt Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums in der Ortschaft Pflege vorhandener Paten- und Partnerschaften Pflege der Kunst in der Ortschaft Repräsentation der Ortschaft Information und Dokumentation in Angelegenheiten der Ortschaft 5

6 Aufgaben und Funktionen Belange der Ortschaft wahren und auf ihre gedeihliche Entwicklung hinwirken Unterhaltung und Benutzung von öffentlichen Einrichtungen Pflege des Ortsbildes Vereins- und Brauchtumsförderung Verwaltung eigener Haushaltsmittel Anhörungsrecht in die Ortschaft berührenden Fragen Vorschlagsrecht gegenüber der Stadt in ortschaftsbezogenen Angelegenheiten 6

7 Aufgaben und Funktionen Peter Hoffmann beschreibt den Ortsrat in Niedersächsische Kommunalordnung und -politik : Ortschaften sind Teile einer Gemeinde, die eine engere Gemeinschaft bilden. In ihnen sind Ortsräte zu wählen Ortsvorsteher zu bestellen. Vorsitzender ist der Ortsbürgermeister, den der Ortsrat aus seiner Mitte wählt. Der Ortsrat soll die Belange der Ortschaft wahren und auf ihre gedeihliche Entwicklung hinwirken. Über bestimmte ortschaftsbezogene Angelegenheiten wie z. B. die Unterhaltung und Benutzung von öffentlichen Einrichtungen in der Ortschaft, die Pflege des Ortsbildes, die Vereins- und Brauchtumsförderung kann er selbstständig entscheiden. Dafür muss ihm der Gemeinderat die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Ferner hat der Ortsrat ein Anhörungsrecht in allen wichtigen die Ortschaft berührenden Fragen des eigenen und übertragenen Wirkungskreises, wie z. B. bei Investitionsvorhaben in der Ortschaft, bei der Bauleitplanung, bei der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen. Schließlich kann der Ortsrat gegenüber den Gemeindeorganen in ortschaftsbezogenen Angelegenheiten Vorschläge machen. 7

8 Der Weg zu einem Ortsrat 1. Dokumentation des politischen Willens der Dorfgemeinschaft 2. Unterschriftenliste 3. Vorlage und Beschluss im Stadt- oder Samtgemeinderat 4. Wahl eines Ortsrates mit der nächsten Kommunalwahl 8

9 Quellen 1. Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), Fassung von 2004, nds-voris.de 2. Peter Hoffmann, Niedersächsische Kommunalordnung und -politik

10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 10

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