Politische Strukturen, Aufgaben und Zuständigkeiten der Gemeindeverwaltung in der Bezirksstadt

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1 Politische Strukturen, Aufgaben und Zuständigkeiten der Gemeindeverwaltung in der Bezirksstadt Die Bezirkshauptstadt Schwaz mit derzeit Einwohnern (davon ca Hauptwohnsitze Stand ) und einer Fläche von 2.021,45 ha ist eine von insgesamt 279 Tiroler Gemeinden. Die Stadterhebung erfolgte im Jahre Basis einer Demokratie ist die Mitwirkung eines jeden einzelnen. Diese sollte umso direkter sein, je kleiner die Struktur der Gemeinschaft ist. Daher ist es gerade in den Gemeinden wichtig, die Organisation und Aufgabenverteilung vor Ort zu kennen. Mit diesem Folder möchten wir die politischen Organe sowie die Aufgaben, Möglichkeiten und Zuständigkeiten der Gemeindeverwaltung allen Mitbürgern/innen wieder in Erinnerung rufen. Julia Maier-Thurner, Referentin für Schule und Bildung

2 AUFGABEN EINER GEMEINDE Die Organisation von Gemeinden und Städten wird in Tirol durch die Tiroler Gemeindeordnung 2001 (TGO) geregelt. Die Gemeinde ist eine Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Sie trägt dabei Aufgaben des eigenen Wirkungsbereichs (Baupolizei, lokale Raumordnung, Straßenerhaltung, Müllbeseitigung, Strom- und Wasserversorgung, Pflichtschulen, ), des übertragenen Wirkungsbereichs (im Auftrag und nach Weisung der Behörden des Bundes und des Landes Meldewesen, Durchführung von Wahlen, ) sowie der kommunalen Leistungsverwaltung (Betrieb von Kindergärten, Schwimmbad, Sportanlagen, ). Zur Erledigung dieser Aufgaben ist die Gemeinde berechtigt, eigene Wirtschaftsbetriebe (z.b. Stadtwerke) zu gründen. ORGANE DER GEMEINDE ( 21ff TGO) Gemeinderat Stadtrat Bürgermeister

3 Der GEMEINDERAT Aufgaben ( 30 TGO): der Gemeinderat (GR) ist das oberste Organ der Gemeinde. Er entscheidet über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und überwacht die Geschäftsführung aller übrigen Gemeindeorgane. Den Vorsitz führt der Bürgermeister. Wahl des GR: laut der Tiroler Gemeindeordnung 2001 (TGO) wird die Zusammensetzung des GR in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl ermittelt. Er setzt sich in Gemeinden mit über Einwohnern aus 21 Mitgliedern zusammen. Der GR wird in Tirol alle 6 Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind alle UnionsbürgerInnen, die am Stichtag mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet sind und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Aus dem Wahlergebnis resultiert die Aufteilung der 21 Sitze auf die wahlwerbenden Parteien und Gruppierungen. Ausschüsse: die Ausschüsse dienen zur Vorberatung und zur Antragstellung an den GR. Anzahl und Aufgabenverteilung werden durch den GR festgelegt. Die in der Gemeinde Schwaz aktuell eingerichteten Ausschüsse (z.b. Wirtschaft u. Finanzen, Bauausschuss, Schule u. Bildung, Soziales u. Gesundheit, Wohnen u. Siedlungswesen, ) können unter abgefragt werden. Der STADTRAT Der Stadtrat (Gemeindevorstand) ist die Regierung der Gemeinde. Er wird vom GR gewählt und setzt sich in Schwaz aus 7 Mitgliedern zusammen (Bürgermeister + 2 Vizebürgermeister + 4 weitere stimmberechtigte Mitglieder).

4 Aufgaben des Stadtrates ( 31 TGO): - Vorberatung und Antragstellung an den Gemeinderat. - Verwaltung des Gemeindevermögens und der Gemeindebetriebe, Entscheidungen über Subventionen und Leistungen bis maximal Er ist in hoheitlichen Aufgaben des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde die Berufungsbehörde. - Die Mitglieder vertreten den Bürgermeister, zuerst die Vizebürgermeister, dann die übrigen Mitglieder. Der BÜRGERMEISTER Der Bürgermeister wird durch die Wahlberechtigten direkt gewählt; die Wahl findet zugleich mit der Wahl des GR statt. In Schwaz übt dieses Amt Dr. Hans Lintner (ÖVP) seit 1997 aus. Aufgaben, Verantwortungsbereiche ( 50 TGO): - Der BGM führt die Geschäfte der Gemeinde. - Er hat die Beschlüsse der übrigen Gemeindeorgane zu vollziehen. - Er ist zur Erlassung von Bescheiden in Angelegenheiten des eigenen und des übertragenen Wirkungsbereichs berechtigt. - Er hat Befugnisse in Notstandsfällen (Hochwasser, Muren, etc.). - Er vertritt die Gemeinde nach außen. - Er ist bei Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde dem Gemeinderat verantwortlich. - Er ist bei Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereichs der Gemeinde der Landesregierung verantwortlich. stadtamt@schwaz.at

5 Das STADTAMT ( 58 TGO) dient zur Unterstützung der Gemeindeorgane und untersteht direkt dem Bürgermeister. In Schwaz sind eigene Fachabteilungen eingerichtet (Bauamt/Forstamt, Infrastruktur und Objektmanagement/Bauhof, Jugendamt, Kammeramt/Stadtkasse, Kulturamt, Recht u. Sicherheit/Stadtpolizei, Schulamt, Sozialamt, Sportamt, Standesamt/Meldeamt, Wohnungsamt). Wir in Schwaz verstehen das Stadtamt als Bürgerservicestelle. Derzeit bemühen sich ca. 130 Mitarbeiter (inkl. Kindergärten) um die Schwazer Bürger. Die Zuständigkeiten sind aufgelistet unter WIRTSCHAFTSBETRIEBE der Stadt Schwaz - Stadtwerke Schwaz GmbH (Strom-, Wasser-, Abwasserversorgung) - Immobilien Schwaz GmbH & CoKG (Errichtung und Betreuung städtischer Immobilien) - Stadtmarketing und Saalmanagement GmbH

6 GEMEINDEVERBÄNDE ( TGO) Zur Besorgung gemeinsamer Aufgaben können zwei oder mehr Gemeinden einen Gemeindeverband gründen. Z.B. Hauptschulverband (Schwaz, Gallzein, Pill, Weerberg), Gemeindeverband Polytechnische Schule Schwaz (8 Gemeinden), Altenwohnheimverband, Abwasserverband, Standesamtsverband u.a. Die GEMEINDEFINANZEN PTS Schwaz u. Umgebung Für die Umsetzung der Aufgaben sind Finanzmittel sowie eine mittel- und langfristige Finanzplanung notwendig. Alle Ausgaben und Einnahmen werden daher in einen Haushaltsvoranschlag aufgenommen und vom GR beschlossen und kontrolliert. Die Finanzmittel der Gemeinden werden aufgebracht durch: Bundesabgabenertragsanteile (festgelegt im Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und den Gemeinden), eigene Steuern (z.b. Grundsteuer, Kommunalsteuer), Leistungsgebühren (Abfallgebühr, Friedhofsgebühr), Verkaufs- und Leistungserlöse (Kindergartenbeiträge, Schwimmbadgebühren), Einnahmen aus wirtsch. Tätigkeit (Miet- und Pachteinnahmen, Zinsen) und Transferzahlungen (Personalkostenersätze des Landes, Beiträge anderer Gemeinden). Impressum Für den Inhalt verantwortlich: GR Julia Maier-Thurner, Referentin für Schule und Bildung Kontakt: Schulamt der Stadt Schwaz (Dr. Thomas Hatzl); Franz-Josef-Str. 2, 6130 Schwaz; Tel , schulamt@schwaz.at Fotos: Walter Graf; Stadtarchiv.

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