Für den "Haushaltsplan-Neueinsteiger"
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- Hannelore Schulz
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1 Für den "Haushaltsplan-Neueinsteiger" Was ist eigentlich der Haushaltsplan? Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung und enthält alle Aufgaben, die die Gemeinde im laufenden Jahr erfüllen möchte. Er zeigt alle damit verbundenen Einnahmen und Ausgaben auf. So bildet er den Rahmen für alle kommunalpolitischen Tätigkeiten im Jahr. Alle neuen oder laufenden Projekte, Neuanschaffungen, Personalzuwachs und Kulturprogramme - um nur eine kleine Auswahl zu geben - werden durch den Haushaltsplan gesteuert. Er ist somit auch für den Bürger von nicht zu unterschätzendem Wert. Denn er kann damit nachvollziehen, was mit seinem "Steuergroschen" passiert. Doch warum erhält dieser "Schmöker" trotzdem so wenig Aufmerksamkeit? Für viele scheint er wie "ein Buch mit sieben Siegeln" zu sein! - Ohne System und voller Rätsel! - Doch wenn Sie dieses "Werk" auch eines zweiten Blickes würdigen, werden Sie schnell erkennen, dass hinter allem ein logisches System steht. Zum einen nach den Aufgabenbereichen(Einzelplan: 0-9): 0 Allgemeine Verwaltung 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 2 Schulen 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 4 Soziale Sicherung 5 Gesundheit, Sport, Erholung 6 Bau, Wohnungswesen, Verkehr 7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 8 Wirtschaftliche Unternehmen 9 Allgemeine Finanzwirtschaft ein kleines Beispiel: Den Bau einer Grundschule findet man unter dem Einzelplan 2: Schulen. Die Errichtung eines Sportplatzes hingegen wird unter dem Einzelplan 5: Gesundheit, Sport, Erholung aufgeführt. Die Einnahmen und Ausgaben werden auch noch nach ihrer Art (Gruppierung 0-9) gegliedert: Einnahmen 0 Steuern, allg. Zuweisungen 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 2 sonstige Finanzeinnahmen 3 Einnahmen des Vermögenshaushaltes
2 Ausgaben 4 Personalausgaben 5/6 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand 7 Zuweisungen und Zuschüsse ( nicht für Investitionen) 8 sonstige Finanzausgaben 9 Ausgaben des Vermögenshaushaltes Diese Ausgaben und Einnahmen werden im Haushaltsplan in zwei großen Bereichen aufgeführt: im Verwaltungshaushalt und im Vermögenshaushalt Wie unterscheiden sich diese zwei Bereiche? Im Verwaltungshaushalt werden nur die laufenden Einnahmen und Ausgaben dargestellt. Das sind Zahlungen, die die Gemeinde regelmäßig zu leisten hat oder selbst erhält! z.b. Steuereinnahmen, Personalkosten, Umlagen Im Vermögenshaushalt hingegen werden nur vermögenswirksame Einnahmen und Ausgaben getätigt. Das sind meistens große und einmalige Projekte! Man könnte sagen, dass diese Zahlungen Einfluss auf das Vermögen der Gemeinde haben. z.b. Grundstückserlöse, Kreditaufnahmen, Tilgung von Krediten, Rücklagenentnahme, Zuführung vom Verwaltungshaushalt Das war doch gar nicht so schwer! Wozu sind Haushaltsstellen da? Alle Einnahmen und Ausgaben sind gegliedert und unterliegen einer gewissen Ordnung. Die Haushaltsstelle - im kaufmännischen Bereich spricht man von der "Kostenstelle" - gibt die genaue Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben an. Wenn Sie sich diese "Zahl" genauer betrachten, erkennen Sie 4 Teile, jeweils durch einen Punkt getrennt. Ein Beispiel:
3 Die erste Zahl steht für das Haushaltsbuch: 1. Verwaltungshaushalt (VwH) 2. Vermögenshaushalt (VmH) 4. Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (ShV) (die 4 ist kein Tippfehler!) - Unser Beispiel liegt also im Verwaltungshaushalt.- Die nächsten vier Ziffern untergliedern die einzelnen Aufgabenbereiche in 9 Einzelpläne: 0 ALLGEMEINE VERWALTUNG 1 ÖFFENTLICHE SICHERHEIT UND ORDNUNG 2 SCHULEN 3 WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURPFLEGE 4 SOZIALE SICHERUNG 5 GESUNDHEIT, SPORT, ERHOLUNG 6 BAU, WOHNUNGSWESEN, VERKEHR 7 ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN, WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG 8 WIRTSCHAFTLICHE UNTERNEHMEN 9 ALLGEMEINE FINANZWIRTSCHAFT Es gehört damit unter die Kategorie "Schulen". Und weiter untergliedert in den Bereich "Schwimmunterricht". Der dritte Abschnitt zeigt uns, ob es sich um Einnahmen oder Ausgaben handelt. EINNAHMEN 0 Steuern, allg. Zuweisungen (Realsteuer, Schlüsselzuweisungen) 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Verwaltungsgebühren) 2 sonstige Einnahmen (Bußgeld, Säumniszuschlag, Nachzahlungen) 3 Einnahmen des Vermögenshaushaltes (Grundstückserlöse) AUSGABEN 4 Personalausgaben 5/6 sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Gebäudeunterhaltung, Versicherungen) 7 Zuweisungen und Zuschüsse (Vereinszuschüsse, Ferienwoche) 8 sonstige Finanzausgaben (Kreisumlage, Zuführung zum VwH 9 Ausgaben des Vermögenshaushaltes (Investitionen) Unser Beispiel ist eine "Ausgabe Transport". Sie werden im Verwaltungshaushalt unter dem Einzelplan 6 gebucht. Sie sehen, mit einer kleinen Anleitung war es gar nicht so schwer!!
4 Kleines Haushaltsplan - ABC Aufgaben Man muss zwischen Pflicht- und freiwilligen Aufgaben einer Gemeinde unterscheiden. Bei Pflichtaufgaben gibt es keine Fragen, die muss eine Gemeinde erfüllen. Hier hat sie höchstens bei dem "Wie" einen Spielraum. Anders ist es bei freiwilligen Aufgaben. Die Gemeinde entscheidet selbst, ob und wie sie gegebenenfalls die Aufgabe umsetzen will. Alle diese Aufgaben werden im Haushaltsplan aufgeführt. Haushaltsausgleich Die Einnahmen und Ausgaben müssen im Vermögens- und im Verwaltungshaushalt jeweils ausgeglichen (Einnahmen = Ausgaben) sein. Ungleichheiten werden im Verwaltungshaushalt über den Vermögenshaushalt (Entnahme oder Zuführung) und im Vermögenshaushalt über die allgemeine Rücklage (Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge) ausgeglichen. Realsteuer Als Realsteuer bezeichnet man die Gewerbesteuer und die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) und B (Grundstücke). Sie sind die wichtigsten Steuern für die Gemeinde und decken einen hohen Anteil an den Einnahmen des Verwaltungshaushaltes. Sollte im Zuge der Angleichung an die Europäische Union die Gewerbesteuer wegfallen, könnte bei einigen Gemeinden ein großes "Finanz- Loch" entstehen. Der Steuerbetrag ergibt sich aus dem festgesetzten Steuermeßbetrag (Finanzamt) multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde. Der liegt unverändert bei 385 % für Grundsteuer B, bei 285 % für die Grundsteuer A und bei 390 % für Gewerbesteuer. Rücklage Die Rücklage sollte das "Polster" einer Gemeinde sein. Aufgelistet ist dieses "Polster" im "Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge". Hier wird in "guten" Jahren etwas für "schlechte" Jahre zurückgelegt. Sie soll weiter die Finanzierung von Investitionen aus eigener Kraft ermöglichen. Die Rücklage darf aber nur bis zu einem bestimmten Mindest - Rücklagenbestand "ausgeschöpft" werden. Rücklagenzuführung Sind die Einnahmen des Vermögenshaushaltes größer als seine Ausgaben, ist dies für die Gemeinde sehr erfreulich, denn sie kann diese Differenz ihrer Rücklage zuführen und damit ihr "Polster" stärken. Somit sind dann die Einnahmen genauso groß wie die Ausgaben des Vermögenshaushaltes und der Haushalt ist ausgeglichen. Rücklagenentnahme Sind die Ausgaben des Vermögenshaushaltes größer als die Einnahmen, so ist die Gemeinde gezwungen, ihren "Sparstrumpf" anzugreifen, und den Betrag, der zum Haushaltsausgleich fehlt, der Rücklage zu entnehmen und dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge In diesem Buch werden alle "Fremdgelder", wie abzuführende Lohnsteuern, Sozialabgaben etc. gebucht. Es ist größtenteils Geld, das die Gemeinde stellvertretend für eine andere Behörde einnimmt Verwaltungshaushalt Er ist ein Teil des Haushaltsplans. In ihm stehen alle Kosten und Einnahmen für die Erfüllung der ständigen Aufgaben. Es werden alle laufenden/ regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben aufgezeigt. So zum Beispiel Personalkosten oder Steuereinnahmen.
5 Vermögenshaushalt In diesem Teil des Haushaltsplanes stehen alle Einnahmen und Ausgaben, die das Vermögen oder die Schulden der Gemeinde verändern, also Investitionen wie Schul- oder Hallenbau, aber auch Grundstückskäufe, Rücklagenbildung, Schuldentilgung oder Kreditaufnahmen. Zuführungsrate Es gibt zwei Arten der Zuführungsrate: a) positive Zuführungsrate: Die Gemeinde erwirtschaftet im Verwaltungshaushalt mehr Einnahmen als Ausgaben. Damit der Haushalt ausgeglichen ist, führt sie diesen Überschuss dem Vermögenshaushalt zu. Diese Zuführungsrate muss immer mindestens so hoch sein, wie die Kredittilgung im Vermögenshaushalt. Auf diese Art und Weise soll gewährleistet werden, dass die Gemeinde ihre Kredite zahlen kann. b) negative Zuführungsrate: Die Gemeinde hat in einem Jahr mehr Ausgaben als Einnahmen zu erwarten. Sie muss beispielsweise Geld aus der Rücklage oder von Grundstückserlösen (VmH) in den Verwaltungshaushalt übertragen um diesen Haushaltsteil auszugleichen. Kreditaufnahme Reichen für die Finanzierung des Vermögenshaushaltes die Zuführungsraten des Verwaltungshaushaltes nicht aus und stehen aus der Rücklage entsprechende Mittel nicht zur Verfügung, bleibt der Gemeinde nur der Gang zum "Kreditmarkt" übrig. Die Neuverschuldung hat jedoch dort ihre Grenzen, wo die künftigen Tilgungen nicht mehr durch den Verwaltungshaushalt in Form einer positiven Zuführung an den Vermögenshaushalt aufgebracht werden kann. Mit neuen "Schulden" werden meist größere Projekte der Gemeinden, wie Kindergarten, Schule oder Sportanlagen, finanziert, deren Nutzen auch mehreren nachfolgenden Generationen dienen. Deshalb ist es gerechtfertigt, dass alle Nutzer sich an diesen Investitions- und deren Folgekosten finanziell über die "Schuldenlast" beteiligen. Wie entsteht denn eigentlich so ein Haushaltsplan? Das Gerüst: Der Gemeinderat stellt mit seinen Beschlüssen das grobe "Gerüst" eines jeden Haushaltsplanes auf. Er entscheidet in Sitzungen, ob und in welchem Umfang geplante Projekte durchgeführt werden. Dadurch sind die meisten Ausgaben schon festgelegt. Die Feinheiten: Die einzelne und detaillierte Planung übernimmt natürlich die Gemeindeverwaltung. Dazu wird am Jahresende jedes Amt und jede öffentliche Einrichtung (Kindergarten, Bauhof etc.) von der Gemeindekämmerin aufgerufen, ihren voraussichtlichen Mittelbedarf anzumelden. Nur so kann sie sich ein realistisches Bild von dem Bedarf der einzelnen Stellen machen. So ergibt sich aus Schätzwerten (z.b. Baukosten, Bewirtschaftung von Grünflächen) und genauen Werten (Personalkosten, Grundsteuer) langsam ein Entwurf des Haushaltsplans. Die Gemeindekämmerin arbeitet dabei eng mit dem Bürgermeister zusammen. Ist dieser Entwurf fertig gestellt, wird er - nach vorheriger öffentlicher Bekanntgabe - 7 Tage öffentlich bei der Kämmerei ausgelegt.
6 Das ist ihre Chance!!! Jeder Einwohner kann den Haushaltsentwurf einsehen und durchdachte Einwände schriftlich vorbringen. Die Gemeinde ist für jeden hilfreichen Vorschlag dankbar. Danach kommt die Haushaltssatzung zusammen mit den Einwendungen in den Gemeinderat. Er ist es, der letzten Endes die Entscheidung fällt, welche Einwendungen berücksichtigt werden und wie der Haushaltsplan beschlossen wird. Diese Schlussberatung findet in einer öffentlichen Sitzung statt, zu der jeder interessierte Bürger immer willkommen ist. Als letztes muss die Haushaltssatzung an die Rechtsaufsichtsbehörde geleitet werden. Für Markersdorf ist das Landratsamt in Niesky zuständig. Dort wird die Haushaltssatzung auf ihre Gesetzmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft. Kommt aus Niesky das O.K., wird die Haushaltssatzung "amtlich" im Nachrichtenblatt bekannt gemacht. Sie tritt am Tage darauf in Kraft und gilt vom 01. Januar bis 31. Dezember des Haushaltsjahres. Es kann also gestartet werden!!!
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