STÄDTISCHE VERWALTUNGSSTRUKTUREN ORGANISATION DER STADTPLANUNG UND. DBLDEZ Ing. Hanna-Maria WISMÜHLER
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1 STÄDTISCHE VERWALTUNGSSTRUKTUREN UND ORGANISATION DER STADTPLANUNG
2 STAATLICHER VERWALTUNGSAUFBAU
3 ORGANISATION DER STADT WIEN Obligatorische Organe (verpflichtend) Gemeinderat Bürgermeister Stadtsenat Magistrat Vollzugsorgan der Gemeinde Fakultative Organe (freigestellt) Amtsführende Stadträte Gemeinderatsausschüsse Gemeinderatskommissionen Berufungssenat Bezirksvertretungen Ausschüsse der Bezirksvertretungen Bezirksvorsteher
4 ORGANISATION DES GEMEINDERATES Stv. Vorsitzende/r VORSITZENDE/R Regierungsbank Redner/in Schriftführer/in PLENUM seit SPÖ 21 FPÖ 16 ÖVP 11 GRÜ SPÖ Sozialdemokratische Partei Österreichs; FPÖ Freiheitliche Partei Österreichs; ÖVP Österreichische Volkspartei; GRÜ Die Grünen
5 FUNKTION DES MAGISTRATSDIREKTORS BÜRGERMEISTER MAGISTRATSDIREKTOR Amtsführender Stadtrat Amtsführender Stadtrat Amtsführender Stadtrat MBA.. MBA.. MBA.. MBA..
6 ZUSAMMENARBEIT BEZIRK - MAGISTRAT Bürgermeister Amtsf. Stadträte Magistratsdirektor Bezirksreferent d. Bereichsleitung Dezentralisierung Bezirksreferent d. BEZIRKSVORSTEHER Dezernat Dezentralisierung Bezirksreferent d. Bezirksreferent d. Bezirkskoordinator
7 AUFBAUORGANISATION IN DEN BEZIRKEN BEZIRKSVERTRETUNG NEUE BEZIRKSORGANE FINANZAUSSCHUSS BAUAUSSCHUSS UMWELTAUSSCHUSS KOMMISSION BEZIRKSVORSTEHER BÜRO DES BEZIRKSVORSTEHERS
8 DEZENTRALISIERUNG DER VERWALTUNG KOMPETENZEN DER 23 WIENER BEZIRKE Die Bezirke haben k e i n e eigene Rechtspersönlichkeit. Von Gemeinderat und Bürgermeister wurden bestimmte Aufgaben den Bezirken übertragen. Für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben erhalten sie bestimmte Budgetmittel.
9 FORMEN DER MITBESTIMMUNG Eigenzuständigkeit: Bezirksorgane bestimmen über den Budgeteinsatz Mitwirkung: Die Bezirke werden um ihre Meinung befragt. Der Magistrat setzt sich mit der Meinung besonders auseinander. Anhörung: Die Bezirke werden angehört. Information: Der Bezirksvorsteher erhält über Maßnahmen eine Information.
10 VORTEILE DER DEZENTRALISIERUNG Bürgernahe Entscheidungen: Die Bezirksorgane kennen die Probleme und Wünsche der Wohnbevölkerung. Sinnvolles Einsetzen der Mittel: Wer selbst bestimmt geht ein wenig sorgsamer um mit den Ressourcen, als wenn die Forderungen an die Zentrale gerichtet werden.
11 BUDGETHOHEIT DER BEZIRKE FÜR FOLGENDE AUFGABEN Die Bezirke haben vom Gemeinderat dreißig definierte Aufgaben in die Eigenverantwortung übertragen bekommen, d. h. der Bezirk hat die alleinige Budgethoheit.
12 AUFGABENBEREICH INSTANDHALTUNG Schulen, Kindertagesheime, Magistratische Bezirksämter, Musikschulen Märkte: Freiflächen, städtische Objekte Friedhöfe Warmbäder Betrieb des Pensionistenklubs
13 AUFGABENBEREICH HERSTELLUNG UND INSTANDHALTUNG Hauptstraßen A und Nebenstraßen einschließlich Beleuchtung und verkehrstechnischer Maßnahmen städtische Grünflächen Bedürfnisanstalten Kinderfreibäder Reinigung der Straßen, Aufnahme von Taglöhnern
14 AUFGABENBEREICH SUBVENTION GEMEINNÜTZIGER VEREINE außerschulische Jugend- und Kinderbetreuung Kulturangelegenheiten für den Bezirk
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