Anmeldeschluss: 08. Februar 2017
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- Oswalda Langenberg
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1 Veranstaltungsname: Contech Vietnam 2017 Internationale Fachmesse für Bau, Technologie, Ausrüstung, Maschinen, Fahrzeuge und Material vom April 2017 Website des Veranstalters: Veranstaltungsort: Quan Ngua Stadium, 30 Van Cao St.,Ba Dinh Dist., Hanoi, Vietman Produkte/Sektoren: Produkte, Dienstleistungen für den Bau im Hoch- und Tiefbau, Industrieproduktion, Energie, Verkehr, Bewässerung, Technologie, die Struktur und technische Lösungen für den Bau. Technische Anlagen, Maschinen und Fahrzeuge für den Bau und die Installation. Unterstützung von Geräten, Maschinen und Fahrzeuge für den Bau und Installation. Ausrüstung für Gebäudemanagement, Sicherheit, Brandschutz, Telekommunikation Informationen. Technologie, Geräte und Maschinen für die Abfallbehandlung. Vermeidung von Umweltverschmutzung in Konstruktion und Bau. Planung und Projektmanagement-Berater. Systeme und Maschinen für Fertigung. Baumaterialien, Oberflächenmaterialien. Ausrüstung, Maschinen für die Baustoffherstellung. Bergbau: Technik, Technologie-Lösungen, technische Lösungen für Mineralien Gewinnung und Verarbeitung. Technische Anlagen, Maschinen und Fahrzeuge für Mineralien im Bergbau, Transport und Verarbeitung. Technologie, Geräte und Maschinen für die Abfallbehandlung, Umwelt, Anlagen und Maschinen für Mineralien Bergbau und Verarbeitung. Allgemein: Urspünglicher Name der Messe Contech Mining, letztmalig in Der Termin für dieses Jahr wurde vom Veranstalter aus organisatorischen Gründen auf 2017 verschoben. Messeinfos:- Hannoi ist als Messeort bei den Hauptbranchen: Bau, Transport und Bergbau sowohl bei den lokalen als auch internationalen Firmen bekannt. - Die Contech ist der Treffpunkt großer Unternehmen in der Welt der Maschinen und Technologien für den Bau, Transport und Bergbau und ermöglicht den konstruktiven Aufbau von tragfähigen Beziehungen. - Diese Veranstaltung ist die Plattform für Innovationen und Markenförderungen in Vietnam. - Konferenzen und technische Präsentationen bringen die führenden Branchenexperten und Unternehmen mit Ihren Erfahrungen und Technologien zusammen. - In Kooperation mit den vietnamesischen Ministerien wird direkt in die Entwicklung der Infrastruktur investiert. Die Branchenverbände unterstützen die Messe Contech ebenfalls. - Die zahlreich vor Ort anwesende Presse und Fernsehsender bietet mit Interviews für alle Firmen die Chance, für ihre Produkte und Dienstleistungen Kunden zu werben. GTAI: Germany Trade & Invest bietet Ihnen umfassende und wissenswerte Informationen und Wirtschaftstrends von Vietnam German 400,00 / qm inkl. Leistungspaket + 200,00 /auch pro Unteraussteller, Mindestfläche:12,00 qm /, Pavilion: inkl. Organisation und Betreuung vor und während der Messe Anmeldeschluss: 08. Februar 2017 Organisation und Durchführung: DEGA EXPOTEAM GmbH Connectingminds Projektleiter: Günther Endres Telefon: 08847/ Projektleiter: Norbert Bargmann Telefon: 0172 / g.endres@dega-expoteam.de norbert.bargmann@cablenet.de Internet: 09/2016
2 Vorbereitung/Organisation der deutschen Firmengemeinschaftsausstellung Senden an: Äußere Kreuzäcker 3, D Obersöchering Telefon: Telefax: Ansprechpartner / g.endres@dega-expoteam.de Meldeschluss Firma: Ansprechpartner: Straße PLZ/Ort Telefon Durchwahl: Internet: USt.-ID.Nr.: Platzierung Wir bestellen folgende Fläche: Fläche/qm (Mindestfl. 12 qm) Preis per qm 400,00 Summe total Einschreibegebühr pro Aussteller/pro Unteraussteller 200,00 Zusätzlich wird benötigt Strom voraussichtlich KW Wasseranschluss Es werden folgende Produkte in Betrieb / nicht in Betrieb ausgestellt: (bitte Bruttogewicht angeben): Wir haben die Allgemeinen und die besonderen Teilnahmebedingungen gelesen und erkennen diese an. Mit dieser Anmeldung ist nach Erhalt der Anzahlungsrechnung eine Anzahlung von 50 % des Beteiligungsbeitrages und der anfallenden Gebühren zzgl. eventuell anfallender deutschen MWSt. fällig. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift Version
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6 Vorbereitung/Organisation der deutschen Firmengemeinschaftsausstellung 1. Dauer Ort - Öffnungszeiten: Die Messe Contech findet vom Dienstag, den 25. April bis Freitag, den 28. April 2017 statt. Veranstaltungsort: Messegelände Vietnam Exhibition Fair Center (VEFAC), 148 Giang Vo, Hanoi 2. Anmeldeschluss: Der Anmeldeschluss für die Beteiligung ist am 08. Februar Preise: Mietpreis: /qm inkl. Grundausstattung Mindestfläche 12,00 qm Einschreibegebühr: 200,-- pro Firma und pro Unteraussteller Alle Preise gelten zuzügl. eventuell anfallender MWSt. 4. Zahlungstermine: Mit der Anmeldung ist nach Erhalt der Anzahlungsrechnung (basierend auf der gewünschten Fläche) eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Beteiligungsbeitrages und der anfallenden Gebühren fällig. Die Zahlung der Restsumme erfolgt mit gesonderter Rechnung zusammen mit der Übersendung der Zuteilungsunterlagen. Zahlungen sind zu leisten an: Vereinigte Sparkassen Murnau, IBAN: DE SWIFT-BIC: BYLADEM1WHM 5. Leistungen Sämtliche Materialien und Einrichtungen stehen den Teilnehmern für die Dauer der Veranstaltung mietweise zur Verfügung. Sie dürfen in keiner Weise beschädigt oder verändert werden. Beschädigte oder veränderte Bauteile werden zu Lasten des Ausstellers repariert oder ggf. neu beschafft. Mit dem Beteiligungsbeitrag sind folgende Leistungen abgegolten: A) Allgemein 1. Konzeptionelle Planung, Organisation und Durchführung des deutschen Gemeinschaftsstandes B) Firmenspezifische Leistungen 1. Standfläche in der Halle 2. Rück- und Seitenwände 3. Teppichboden in den Ständen 4. Einheitliche Standbeschriftung (Firmenschilder) 5. Grundstandbeleuchtung 6. Elektroanschluss: 1 Steckdose pro Stand (220 V,maximal mit 2 KW belastbar, ohne Verteilung/Schalttafel) 7. 1 Tisch, 4 Stühle, 1 Sideboard, 1 Infocounter Ein Verzicht auf einzelne Leistungen begründet keinen Anspruch auf Herabsetzung des Beteiligungsbeitrages. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass DEGA EXPOTEAM GmbH & Ausstellungs KG für den baulichen Zustand der angemieteten Hallenfläche nicht verantwortlich ist. Der Messestandbau erfolgt in einem einheitlichen Gesamtbild. Eine Überschreitung der Bauhöhe von 2,50 Metern ist nicht möglich. 6. Informationen / Ablauf etc. Die teilnehmenden Unternehmen werden durch Rundschreiben von DEGA-EXPOTEAM über die Vorbereitung und Durchführung der Messebeteiligung informiert. Die Folgen, die durch das Nichtbeachten dieser Rundschreiben entstehen, obliegen der Haftung der teilnehmenden Unternehmen. 7. Spediteure Für den Transport des Messegutes zum Messegelände ist das teilnehmende Unternehmen verantwortlich. 8. Maßnahmen DEGA EXPOTEAM stellt neben dem Team für den Standbau einen Projektleiter zur Aufsicht für die Dauer des Aufbaues. 9. Firmendaten Der computergestützten Erfassung, Speicherung und Weitergabe von Firmenangaben an Dritte im Zusammenhang mit der Messe Contech Vietnam wird zugestimmt. Allgemeiner Bewachungs- und Ordnungsdienst, Hallenbeleuchtung, Müllabfuhr, Feuerschutzdienst DEGA EXPOTEAM GmbH & Co. Ausstellungs KG Obersöchering November 2016 Version
7 Allgemeine Teilnahmebedingungen für Firmengemeinschaftsausstellungen, die von DEGA-Expoteam an Messen und Ausstellungen im Ausland veranstaltet werden 1. Veranstaltungsform Firmengemeinschaftsausstellungen, die DEGA-Expoteam organisiert, finden statt als Gruppenbeteiligungen an internationalen oder nationalen Messen oder Ausstellungen oder als Sonderveranstaltungen, die unabhängig von solchen veranstaltet werden. 2. Veranstalter DEGA-Expoteam GmbH und Co Ausstellungs KG, Äußere Kreuzäcker 3, Obersöchering 3. Anmeldeberechtigung Anmeldeberechtigt zur Teilnahme sind Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland sowie deren ausländische Niederlassungen und Vertretungen. 4. Anmeldung und Zulassung 4.01 Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt ausschließlich durch termingerechten Eingang des ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldeformulars bei DEGA-Expoteam unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen. Bedingungen und Vorbehalte bei der Anmeldung sind nicht zulässig und gelten als nicht gestellt Der Anmeldeschluß für die Teilnahme ergibt sich aus den Besonderen Teilnahmebedingungen Der Eingang der Anmeldung wird von DEGA-Expoteam schriftlich bestätigt. Die Anmeldung und die Bestätigung ihres Eingangs begründen noch keinen Anspruch auf Zulassung oder auf eine bestimmte Größe und Lage des Standes. Insbesondere kann DEGA-Expoteam Reduzierungen der angemeldeten Quadratmeter vornehmen, wenn die zur Verfügung stehende Ausstellungsfläche überzeichnet wird Der Anmelder wird zugelassen - nach Maßgabe der vorhandenen Ausstellungsfläche und - sofern er die in diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen und den Besonderen Teilnahmebedingungen genannten Voraussetzungen erfüllt und - sofern sein Ausstellungsgut dem Gesamtrahmen und der Konzeption der Firmengemeinschaftsausstellung entspricht Firmen, die ihre finanziellen Verpflichtungen aus früheren Veranstaltungen nicht erfüllt haben, können von der Zulassung ausgeschlossen werden Mit der Übersendung der Zulassung ist der Vertrag zwischen DEGA- Expoteam und dem Aussteller geschlossen. Der Zulassung wird ein Plan beigefügt, aus dem Lage und Maße des Standes ersichtlich sind. Für etwaige Maßdifferenzen und sich daraus ergebende geringfügige Unterschiede zwischen Plan- und Istgröße des Standes ist DEGA-Expoteam nicht haftbar DEGA-Expoteam kann nach Zulassung des Ausstellers diesem eine andere als die in der Zulassung vorgesehene Ausstellungsfläche zuweisen, wenn - dies bei nicht vollständiger Vermietung der angebotenen Ausstellungsfläche zur Wahrung des Gesamtbildes notwendig ist - und dem Aussteller eine nach Größe und Dimensionierung im wesentlichen gleichwertige Fläche zur Verfügung gestellt wird. Sollte DEGA-Expoteam durch von ihr nicht zu vertretende Umstände wie behördliche Anordnung oder Anweisung der Messe- und Ausstellungsleitung gezwungen sein, nach Zulassung einzelne Stände oder Ein-, Um- und Ausgänge verlegen oder verändern zu müssen, so können daraus keine Ansprüche geltend gemacht werden Nach der Zulassung bleiben die Anmeldung und die Verpflichtung zur Zahlung des Beteiligungsbeitrages rechtsverbindlich, auch wenn z.b. Einfuhrwünschen des Ausstellers nicht oder nicht in vollem Umfang seitens der dafür zuständigen Stellen entsprochen wird, das Ausstellungsgut nicht rechtzeitig (z.b. durch Verlust, Transport- oder Zollverzögerung) oder überhaupt nicht zur Veranstaltung eintrifft oder Einreisevisa für den Aussteller oder seine Beauftragten nicht rechtzeitig vorliegen DEGA-Expoteam ist berechtigt, die Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. 5. Unteraussteller 5.01 Standflächen werden grundsätzlich nur als Ganzes und nur an einen Vertragspartner überlassen. Dieser ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch DEGA-Expoteam berechtigt, die von ihm vorher zu benennenden Unterausstellerfirmen in seinen Stand aufzunehmen. Der Unteraussteller unterliegt denselben Bestimmungen wie der Hauptaussteller und muß die Teilnahmebedingungen akzeptieren und einhalten Der Hauptaussteller haftet für ein Verschulden seiner Unteraussteller und deren Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden und für Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt für Verrichtungsgehilfen. Hauptaussteller und Unteraussteller haften gegenüber DEGA- Expoteam als Gesamtschuldner. 6. Zahlungsbedingungen 6.01 Mit der Anmeldung zur Teilnahme ist eine Anzahlung auf den voraussichtlichen Beteiligungsbeitrag fällig und zu überweisen, deren Höhe in den Besonderen Teilnahmebedingungen festgelegt ist. Bei Nichtzulassung wird die Anzahlung zurückerstattet Nach Erhalt der Rechnung über die Beteiligungsbeiträge ist der Gesamtbetrag abzüglich der geleisteten Anzahlung zur Zahlung fällig Wird der Zahlungstermin trotz Abmahnung und Nachfristsetzung nicht eingehalten, ist DEGA-Expoteam berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und anderweitig über die Standfläche zu verfügen. Sofern anderweitig über die Standfläche verfügt worden ist, - verfällt bis zur Zulassung die Anzahlung, - hat nach der Zulassung der Aussteller 40% des Beteiligungsbeitrages, zu zahlen. Kann DEGA-Expoteam die Standfläche nicht anderweitig vermieten, hat der Aussteller den gesamten Beteiligungsbeitrag zu zahlen. 7. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht Die Abtretung von Forderungen gegen DEGA-Expoteam ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung und das Zurückbehaltungsrecht sind ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine unbestrittene oder eine rechtskräftig festgestellte Forderung gegenüber DEGA-Expoteam vor. 8. Rücktritt 8.01 DEGA-Expoteam ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Ausstellers die Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens beantragt wird; hiervon hat der Aussteller DEGA- Expoteam unverzüglich zu unterrichten Bis zum Anmeldeschlusstermin kann der Aussteller zurücktreten Tritt ein Anmelder nach dem Anmeldeschlusstermin, jedoch vor der Zulassung zurück, dann verfällt die geleistete Anzahlung Nach der Zulassung ist ein Rücktritt oder eine Reduzierung der Standfläche durch den Aussteller nicht mehr möglich. Verzichtet der Aussteller gleichwohl darauf, die ihm zugeteilte Standfläche zu belegen, so hat er - den gesamten Beteiligungsbeitrag zu zahlen, sofern die Fläche von DEGA-Expoteam nicht anderweitig vermietet werden kann - 40% des Beteiligungsbeitrages, sofern die Fläche von DEGA- Expoteam anderweitig vermietet werden kann Der Rücktritt des Ausstellers ( Nummer 8.02 bis 8.03) bzw. der Verzicht auf die zugeteilte Standfläche (Nummer 8.04) wird erst mit Eingang der schriftlichen Erklärung bei DEGA-Expoteam wirksam. 9. Standausrüstung, Gestaltung und Beschriftung Ausstattung und Einzelgestaltung der Stände, soweit sie in den Besonderen Teilnahmebedingungen genannten Leistungen der Veranstalter der Beteiligung überschreiten, sind Angelegenheit eines jeden Ausstellers. Für die Art der Gestaltung sind jedoch die am Veranstaltungsort geltenden Bauvorschriften und die Baurichtlinien von DEGA-Expoteam maßgebend. Die Bauhöhe beträgt 2,50m. Exponate können im Einzelfall darüber hinaus gebaut werden. Dies bedarf der Zustimmung von DEGA- Expoteam. Der Aussteller ist verpflichtet, seine individuellen Gestaltungsmaßnahmen vorher mit DEGA-Expoteam abzustimmen.
8 10. Ausstellungsgüter, Direktverkauf und Standpersonal Feuergefährliche, stark riechende oder Ausstellungsgüter, deren, Vorführung mit Lärm verbunden ist, dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von DEGA-Expoteam ausgestellt werden. Güter die dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) unterliegen, sowie deren Modelle oder sonstige Darstellungen dürfen nicht ausgestellt werden. Bei der Ausstellung der Zivilversion von Gütern, die nach dem Außenwirtschaftsgesetz oder der Außenwirtschaftsverordnung ausfuhrgenehmigungspflichtig sind, sowie deren Modelle oder sonstigen Darstellungen dürfen keinerlei Hinweise auf eine militärische Verwendbarkeit erfolgen. Ein Direktverkauf (Einzelverkauf an Besucher) ist nur nach vorheriger Zustimmung durch DEGA-Expoteam möglich. Vorschriften des Messeveranstalters diesbezüglich müssen eingehalten werden. Der Aussteller ist verpflichtet, für eine fachkundige Standbetreuung während der gesamten Veranstaltungsdauer zu sorgen. 11.Transport, Aufstellung und Demontage der Ausstellungsgüter und Standausstattungen Der Transport der Ausstellungsgüter bis zum Ausstellungsstand und zurück, die Lagerung des Leergutes, die Benutzung von Hebe- und Förderanlagen, der Einsatz von Personal zum Ein- und Auspacken, Aufstellen der Ausstellungsgüter und deren Demontage, die Wiederverpackung und sonstige damit zusammenhängende Tätigkeiten sind ausschließlich Angelegenheit des Ausstellers. Irgendeine Haftung von DEGA-Expoteam hierfür ist ausgeschlossen. 12. Versicherung und Haftpflicht Die Versicherung der Ausstellungsgüter gegen alle Risiken des Transportes und während der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl etc. ist Angelegenheit des Ausstellers Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch seine Ausstellungsbeteiligung Dritten gegenüber verursacht werden, einschließlich der Schäden, die an Gebäuden auf dem Ausstellungsgelände und dessen Einrichtungen entstehen DEGA-Expoteam übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden, es sei denn, ihnen, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Beweislast hierfür obliegt dem Aussteller DEGA-Expoteam haftet in keinem Falle für die Beschädigung der Exponate oder deren Entwendung. Der Aussteller stellt DEGA-Expoteam darüber hinaus mit der Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen ausdrücklich von jeglichen eventuellen Regreßansprüchen Dritter frei. 13. Rundschreiben Die Aussteller werden nach Zuteilung der Standflächen durch Rundschreiben über Fragen der Vorbereitung und Durchführung der Gemeinschaftsausstellung unterrichtet. Folgen, die durch die Nichtbeachtung dieser Rundschreiben entstehen, hat ausschließlich der Aussteller zu vertreten. 14. Vorbehalt Vorschriften und Richtlinien der zuständigen Stellen der Bundesrepublik Deutschland und des Gastgeberlandes, die von diesen Teilnahmebedingungen abweichen oder zusätzlich Beschränkungen verursachen, haben jederzeit Vorrang. DEGA-Expoteam haftet nicht für Schäden und sonstige Nachteile die sich für den Aussteller daraus ergeben DEGA-Expoteam ist berechtigt die Gemeinschaftsausstellung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder abzusetzen sowie vorübergehend oder endgültig und in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schließen, wenn unvorhergesehene Ereignisse wie Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, Streiks, Ausfall oder Behinderung von Verkehrs- und/ oder Nachrichtenverbindungen eine solche Maßnahme erfordern. Der Aussteller hat im Falle der Verschiebung, Verkürzung, Verlängerung oder Schließung keinen Anspruch auf Ersatz der ihm hieraus entstehenden Schäden. Hat die Teilnahme infolge einer solchen Maßnahme für den Aussteller kein Interesse und verzichtet er deswegen auf die Belegung der ihm zugeteilten Fläche, so kann er vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist unverzüglich nach Kenntnis der Änderung schriftlich zu erklären. Für die Verpflichtungen des Ausstellers gilt in diesem Falle Im Falle der Absage der Veranstaltung haftet DEGA-Expoteam nicht für Schäden oder sonstige Nachteile die sich für den Aussteller daraus ergeben. 15. Schlußbestimmungen Hinsichtlich des mit dem Beteiligungsbeitrag abgegoltenen Leistungsumfanges wird auf die Besonderen Teilnahmebedingungen verwiesen Hat der Aussteller DEGA-Expoteam Aufträge für kostenpflichtige Leistungen erteilt, so werden ihm die dafür angefallenen Kosten in Rechnung gestellt Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von DEGA-Expoteam Der Vertrag und dessen Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig sein, so gelten die übrigen gleichwohl. Diese sollen so ausgelegt werden, daß Sinn und Zweck des Vertrages erhalten bleiben Alle Ansprüche der Aussteller gegen DEGA-Expoteam verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlußtag der Veranstaltung fällt. DEGA-Expoteam GmbH und Co Ausstellungs KG Adresse: Äußere Kreuzäcker 3, D Obersöchering Telefon: Telefax:
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