Datum April Maximale Thekenanzahl 14 Maximale Anzahl der zu präsentierenden Weine Sechs Weine pro Theke Präsentation der Weine

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1 Deutsches Weininstitut GmbH Gutenbergplatz Mainz Postfach Mainz Telefon Fax Aktenzeichen: DWI2015/ April 2015 Wine & Gourmet Tokio, Japan Datum April 2015 Veranstaltungsort Tokyo Big Sight Maximale Thekenanzahl 14 Maximale Anzahl der zu präsentierenden Weine Sechs Weine pro Theke Präsentation der Weine Persönliche Präsenz erwünscht, aber auch eine Vertretung durch den Importeur möglich Beteiligungsgebühr pro Veranstaltung (mit De-minimis Erklärung) Pro Theke 1.200* (*zuzügl. Umsatzsteuer) Beteiligungsgebühr zu Vollkosten (ohne De-minimis Erklärung) Pro Tisch ca * (*zuzügl.umsatzsteuer) (Genaue Abrechnung würde folgen) Anmeldung bis spätestens 21. November 2014 Ansprechpartner im DWI Manuela Liebchen, Tel: , Folgende Leistungen sind im Paketpreis eingeschlossen: 1 Präsentationstheke, 1 Barhocker, 1 Regal, Standbeschilderung, Gläser und Schüttgefäße, 6 Weinkühler, Brot, Wasser, Koordination des Standauf- und Abbaus, Nutzung des Gemeinschaftslagers inkl. Kühlschränke, Werbemaßnahmen, Besuchermarketing, Katalogeintrag, Betreuung vor Ort, Foldende Leistungen müssen von Ihnen selbst getragen werden: Transport der Weine (Gemeinschaftstransport wird angeboten), Reise und Unterkunft, individuelles Standzubehör

2 Bitte Rückfax bis an oder Verbindliche Anmeldung Wine & Gourmet Tokio, Japan April 2015 Mit unserer verbindlichen Unterschrift melden wir uns für oben genannte Veranstaltung an. Mit unserer Unterschrift erkennen wir außerdem die beigefügten Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Gemeinschaftspräsentationen des Deutschen Weininstituts Weininstituts sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an geförderten Absatzförderungsmaßnahmen an. Wir buchen hiermit eine Theke (mit de Minimis Erklärung)* eine Theke ca (ohne de Minimis Erklärung)* (*jeweils zuzügl. eventuell anfallender Umsatzsteuer) Datum, Unterschrift: Firma (genaue Bezeichnung und Rechtsform): Anschrift: Ansprechpartner: Telefon: Adresse Ansprechpartner: Fax: website Anbaugebiet: Umsatzsteuer- Identifikationsnummer:

3 Allgemeine Teilnahmebedingungen für Firmengemeinschaftsbeteiligungen an internationalen Messen und Tischpräsentationen, die das Deutsche Weininstitut GmbH, Mainz, veranstaltet 1. Veranstalter Veranstalter von Gemeinschaftsbeteiligungen im Rahmen internationaler Messen im Ausland ist das Deutsche Weininstitut GmbH, Mainz. 2. Durchführung Die technisch-organisatorische Durchführung für die Gemeinschaftsstände im Rahmen internationaler Messen liegt beim Veranstalter oder bei einer vom Veranstalter beauftragten Durchführungsgesellschaft, die im Rahmen dieser 'Allgemeinen Teilnahmebedingungen' im eigenen Namen handelt. 3. Anmeldeberechtigung Anmeldeberechtigt zur Teilnahme an Gemeinschaftsausstellungen sind Firmen der deutschen Weinwirtschaft sowie deren ausländischen Niederlassungen und Vertretungen. Eine Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung der Ausstellungsfläche an Dritte durch den Aussteller ist nicht gestattet. 4. Ausstellungsgüter Ausgestellt werden dürfen die folgenden Produkte, hergestellt ausschließlich aus deutschen Weintrauben bzw. deren Folgeprodukten: Wein Schaumwein, Qualitätsschaumwein und Sekt Alkoholreduzierte bzw. entalkoholisierte Weine und Schaumweine Getränkespezialitäten und Destillate aus Wein, Trester, Hefe In Absprache mit dem Veranstalter der Gemeinschaftsausstellung eventuell: Verlagsprodukte, Dienstleistungen und Accessoires zu Wein, Weinbau, Weinpflege, Weinkultur, Weininformation, Weinlagerung und Weinverkauf. Ausstellungsgüter, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, hat der Aussteller sofort auf seine Kosten vom Stand bzw. Tisch zu entfernen. Aussteller, die der Aufforderung des Veranstalters nicht nachkommen, nicht zugelassene Ausstellungsgüter vom Stand / Tisch zu entfernen, können sich künftig an den Gemeinschaftsausstellungen oder Messeveranstaltungen des Deutschen Weininstitutes nicht mehr beteiligen. 5. Anmeldung Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt ausschließlich durch termingerechten Eingang des ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldeformulars bei dem Veranstalter bzw. der Durchführungsgesellschaft unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen. Der Anmeldeschluss für die jeweilige Veranstaltung ergibt sich aus der Messeausschreibung bzw. dem Anmeldeformular.

4 6. Zulassung / Standbestätigung Der Anmelder wird zugelassen nach Maßgabe der vorhandenen Ausstellungsfläche sofern er die in diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen genannten Voraussetzungen erfüllt sofern er die Allgemeinen Bedingungen des Deutschen Weinfonds für die Teilnahme an geförderten Absatzförderungsmaßnahmen erfüllt. Anmelder, die ihre finanziellen Verpflichtungen aus früheren Veranstaltungen nicht erfüllt haben, werden von der Zulassung ausgeschlossen. Die Zulassung als Aussteller wird schriftlich bestätigt und ist nur für den/ die darin genannten Aussteller gültig. Mit der Übersendung der Zulassung ist der Vertrag zwischen dem Veranstalter bzw. der Durchführungsgesellschaft und dem Aussteller geschlossen. Die Verpflichtung zur Zahlung des Beteiligungsbetrages bleibt rechtsverbindlich, auch wenn z.b. Einfuhrwünschen des Ausstellers nicht oder nicht in vollem Umfang seitens der dafür zuständigen Stellen entsprochen wird, das Ausstellungsgut nicht rechtzeitig (z.b. durch Verlust, Transport- oder Zollverzögerung) oder überhaupt nicht zur Veranstaltung eintrifft oder Einreisevisa für den Aussteller oder seine Beauftragten nicht rechtzeitig vorliegen. Das Deutsche Weininstitut ist berechtigt, die Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. 7. Zahlungsbedingungen Nach Erhalt der Rechnung über die Beteiligungsbeträge wird der Gesamtbetrag (evtl. abzüglich der geleisteten Anzahlung) gemäß dem in der Rechnung genannten Termin vom Konto des Ausstellers abgebucht. Die Anmeldung des Ausstellers ist erst dann gültig, wenn die in der Ausschreibung festgesetzte Beteiligungsgebühr vom Aussteller an den Veranstalter/ die Durchführungsgesellschaft durch Lastschrifteinzug bezahlt wurde und dem Veranstalter die rechtsverbindlich unterschriebene Deminimis Erklärung vorliegt. Erst danach kann die Zulassung als Aussteller erfolgen. 8. Rücktritt und Nichtteilnahme Bis zur Zulassung ist der Rücktritt durch den Aussteller kostenfrei möglich. Nach der Zulassung ist ein Rücktritt oder eine Reduzierung der Standfläche durch den Aussteller nicht mehr möglich. Verzichtet der Aussteller gleichwohl darauf, die ihm zugeteilte Standfläche zu belegen, so hat er den gesamten Beteiligungsbetrag zu zahlen, sofern die Fläche vom Veranstalter/ der Durchführungsgesellschaft nicht anderweitig belegt werden kann. Wird die Fläche vom Veranstalter/ von der Durchführungsgesellschaft anderweitig vergeben, reduziert sich der Beteiligungsbetrag auf 25 %. Ein Austausch von nicht belegten Flächen durch den Veranstalter/ die Durchführungsgesellschaft zur Wahrung des Gesamtbildes entbindet den Aussteller nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Rücktritt und Verzicht werden erst mit Eingang der schriftlichen Erklärung beim Veranstalter/ der Durchführungsgesellschaft wirksam.

5 9. Katalogeintragung Die Verantwortlichkeit für die Richtigkeit und Zulässigkeit von Katalogeinträgen, für weinrechtliche Zulässigkeit oder Güte des Wein- und Sektangebots, sonstige rechtliche Folgen aus Vertragsvereinbarungen zwischen Aussteller und Dritten, trägt allein der Aussteller. Schadenersatz für fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Eintragung ist ausgeschlossen. 10. Verzicht auf Leistungen Ein Verzicht auf einzelne firmenspezifische oder allgemeine Leistungen begründet keinen Anspruch auf Minderung des Beteiligungsbeitrages. Sämtliche Materialien und Leistungen stehen dem Aussteller nur leihweise für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung. 11. Versicherung und Haftpflicht Die Versicherung der Ausstellungsgüter und der Zusatzeinrichtungen gegen alle Risiken während des Transports und während der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl etc., ist Angelegenheit des Ausstellers. Das Deutsche Weininstitut und die Durchführungsgesellschaft übernehmen keine Haftung für Sach- und Personalschäden, es sei denn, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Beweislast hierfür obliegt dem Aussteller. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch seine Ausstellungsbeteiligung Dritten gegenüber verursacht werden, und verpflichtet sich, den Veranstalter von hieraus entstehenden Ansprüchen Dritter freizustellen. 12. Schlussbestimmung Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller diese Teilnahmebedingungen an. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mainz. Deutsches Weininstitut GmbH, Mainz September 2014

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