Prüfungsordnung Schutzhund III

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1 Prüfungsordnung Schutzhund III Gesamtpunktzahl: 300 (Abt.A= 100, Abt.B= 100, Abt.C= 100) Mindestalter: 20 Monate Allgemeines: Punktzahlen und Bewertungen: In Jeder Abteilung werden als Höchstpunktzahl 100 Punkte vergeben. Ein Ausbildungskennzeichen kann nur vergeben werden, wenn der Hund in den Abteilungen A und B mindestens 70 Punkte, in Abteilung C mindestens 80 Punkte erreicht hat. Nachstehende Wertnoten können vergeben werden, wenn die vorstehenden Mindestpunktzahlen erreicht werden: Punkte: vorzüglich Punkte: sehr gut Punkte: gut Punkte: befriedigend Punkte: mangelhaft Punkte: ungenügend * Platzierung: Bei Punktgleichheit mehrerer Hunde entscheidet die errungene Punktzahl in der Abteilung C. Führt diese nicht zu einer Klärung, so entscheiden die erworbenen Punkte in der Abteilung B. Bei Punktgleichheit in allen Abteilungen werden gleiche Platzierungen vergeben. * Verhalten der Prüfungsteilnehmer: Bei Prüfungsbeginn hat sich jeder Teilnehmer nach Aufruf in sportlicher Haltung mit seinem Hund unter Nennung seines Namens und des Namens des Hundes dem amtierenden LR zu melden. Jeder Teilnehmer hat den Anordnungen der LR sowie der Prüfungsleitung zu folgen. Der HF muß seinen Hund in sportlich einwandfreier Weise vorzuführen. Böswillige Verstöße können die weitere Teilnahme ausschließen. Die Entscheidung hierfür hat in allen Fällen der amtierende LR; sie ist unanfechtbar. Die Entscheidung des oder der LR ist endgültig. Ein Einspruch dagegen ist nicht zulässig. * Halsbandpflicht / Mitführen der Führleine: Aus versicherungstechnischen Gründen hat der HF während des gesamten Prüfungsablaufs eine Führleine mitzuführen. Dies schließt ein, daß der Hund auch ständig ein Halsband tragen muß. Es sind nur einreihige Gliederhalsbänder zugelassen. Das Halsband darf nicht mit Stacheln, Krallen oder Haken versehen sein. Es muß locker umliegen. Lederhalsbänder oder sogenannte "Zeckenhalsbänder" sind nicht zugelassen. * Unbefangenheitsprobe: (z.b. Überprüfung der Tätowiernummer) Vor der Zulassung zu einer Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen. Die Beurteilung erfolgt auch während der gesamten Prüfung. Hunde, die die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, sind von der weiteren Prüfung auszuschließen. Zeigt ein Hund, auch wenn er die Unbefangenheitsprobe vor der Prüfung bestanden hat, im Laufe der Prüfung Wesensmängel, kann der LR den Hund von der Prüfung ausschließen. Eintrag: Unbefangenheitsprobe nicht bestanden. * Abbruch: Hunde, die nicht in der Hand des HF stehen, sind von der Prüfung auszuschließen. Des weiteren sind Abteilungen zu beenden, wenn eine Fortführung der Übung nicht mehr möglich ist. Zum Beispiel: Der Hund geht während der Fährte seinem Jagdtrieb nach und kann vom HF nicht mehr angesetzt werden - oder - Der Hund verläßt den HF oder den Vorführplatz und kommt auf dreimaliges Hörzeichen nicht zum HF zurück - oder - Hunde, die beim Schutzdienst nicht ablassen. Wird ein HF wegen Ungehorsams seines Hundes aus der Prüfung genommen, wird in den Leistungsnachweisen keine Punktzahl, wohl aber "Abbruch wegen Ungehorsam" eingetragen. Abteilung A Fährtenarbeit: Hörzeichen "Such"

2 A) Anforderungen: Fährtenleger Länge der Fährte in Schritten ca. Alter der Fährte Anzahl der Schenkel Anzahl der Winkel Anzahl der Gegenstände Punkte je Gegenstand Weitere Anforderungen Fremdfährte Minuten Wechselgelände möglich 1. Fährtenfähiger Untergrund: Wiese, Acker und Waldboden - alle natürlichen Böden. Sichtfährten sind soweit wie möglich zu vermeiden. 2. Fährtengegenstände: Innerhalb einer Fährte müssen unterschiedliche Gegenstände verwendet werden; farblich dürfen sie sich nicht wesentlich vom Gelände abheben und die Größe einer Brieftasche nicht überschreiten. Material: Leder, Kunstleder, Textilien und Holz. Bei SchH 3 sind die Gegenstände dem Fährtenleger so auszuhändigen, daß er sie mindestens 30 Minuten am Körper tragen kann. Der HF hat sie vor dem Fährtenlegen dem LR zu zeigen. B) Das Legen der Fährte: Beim Legen der Fährte muß der Hund außer Sicht bleiben. 1. Ansatz / Abgangsstelle: Sie ist durch ein Schild zu kennzeichnen, das links direkt am Ansatz stecken und dort während der Fährtenarbeit verbleiben muß. Der Fährtenleger verweilt am Ansatz (leichtes Betreten ist erlaubt). Der Fährtenleger geht den vom LR vorgeschriebenen Weg in normaler Gangart. Scharren oder ein Unterbrechen der Gangart ist nicht gestattet. 2. Schenkel: Die Anzahl der Schenkel beträgt: 5 3. Winkel: Die Winkel (ca. 90 ) werden ebenfalls durch normale Gangart gebildet, wobei zu beachten ist, daß eine fortlaufende Sucharbeit in den nächsten Schenkel für den Hund möglich sein muß. Ein Fährtenabriss darf nicht erfolgen. 4. Das Ablegen der Gegenstände: Die Gegenstände sind aus der Bewegung auf die Fährte zu legen. Erster Gegenstand ist frühestens nach 100 Schritten (evt. auf 2. Schenkel), zweiter Gegenstand ungefähr auf der Mitte des 2. oder 3. Schenkels und der dritte Gegenstand ist am Ende der Fährte abzulegen. Nach Ablegen des letzten Gegenstandes am Ende der Fährte hat der Fährtenleger noch einige Schritte in gerader Richtung zu gehen. C) Möglichkeiten der Fährtenausarbeitung: Bei der Fährtenausarbeitung sind folgende Führmöglichkeiten zugelassen: a) Halsband b) Suchgeschirr c) Freisuche zu a) Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein. Beim Befestigen der Leine ist es gestattet, diese über den Rücken, seitlich oder zwischen den Vorder- und/oder Hinterläufen zu führen. zu b) Zugelassen sind: Brustgeschirr und das Böttger-Suchgeschirr. Das Befestigen der Leine ist bei den Suchgeschirren an der dafür vorgesehenen Vorrichtung vorzunehmen, ohne Verbindung zum Halsband (ausgen. Böttger-Suchgeschirr). Beim Böttger-Suchgeschirr hat der LR darauf zu achten, daß die Brustschnallung nicht im Bereich der Weichteile des Hundes angebracht ist. Das Anbringen von zusätzlichen Riemen ist nicht gestattet. zu a) und b) Die Fährtenleine muß mindestens 10 m lang sein. Eine Überprüfung der Leinenlänge, des Halsbands und des Suchgeschirrs durch den LR kann vor Beginn der Prüfung erfolgen. Rolleinen sind nicht zulässig. zu c) Der Abstand von mind. 10 Metern zwischen HF und Hund muß eingehalten werden.

3 D) Ausarbeitung und Beurteilung der Fährtenarbeit: * Die Meldung des HF erfolgt in Grundstellung. * Der HF gibt an, ob sein Hund die Gegenstände aufnimmt oder verweist. Ansatz: Der Hund ist ruhig an den Ansatz zu führen; jegliche Zwangseinwirkung ist dabei zu unterlassen. Der Ansatz (auch beim Wiederansetzen nach dem Finden der Gegenstände) muß am Hund erfolgen. Ein gewisser Spielraum an der Leine muß dem HF ermöglicht werden. Der Hund hat am Ansatz intensiv und ruhig die Witterung aufzunehmen. Die Aufnahme der Witterung hat ohne HF-Hilfen zu geschehen (außer Hörzeichen "Such"). Der Ansatz ist nicht zeitabhängig. Der Hund muß nach erfolgter Witterungsaufnahme seinem Suchverhalten entsprechend das Ausarbeiten der Fährte beginnen. - Nach dem 4. erfolglosen Ansetzen zu Beginn ist die Fährtenarbeit zu beenden -. Ein Neuansatz im weiteren Verlauf der Fährte ist bei keiner Prüfungsstufe erlaubt. Ein Neuansatz ist erst dann erfolgt, wenn der HF seinen Hund bei Fuß nimmt und am Halsband oder an verkürzter Leine neu ansetzt. Hat der Hund die Witterung aufgenommen und folgt dieser, hat der HF am Ansatz so lange zu verweilen, bis das Ende der Leine oder die erforderliche Distanz von 10 Metern erreicht ist. Vorzeitiges Mitgehen ist fehlerhaft. Suchleistung: Der Hund hat mit tiefer Nase intensiv dem Fährtenverlauf gleichmäßig zu folgen. Eine zügige oder langsame Suchleistung ist dann kein Kriterium bei der Bewertung, wenn die Fährte gleichmäßig und überzeugend ausgearbeitet wird. Die Fährtenleine kann durchhängen, jedoch darf keine gravierende Verkürzung der Distanz zum Hund entstehen. Bodenberührung ist nicht fehlerhaft. Winkel: Die Winkel sind sicher auszuarbeiten. Ein Überzeugen, ohne die Fährte zu verlassen, ist nicht fehlerhaft. Kreisen am Winkel ist fehlerhaft. Nach dem Ausarbeiten der Winkel hat der Hund im gleichen Tempo weiterzuarbeiten. Verweisen oder Aufnehmen der Gegenstände: Das Verweisen der Gegenstände hat überzeugend, in Suchrichtung und unmittelbar am Gegenstand zu erfolgen. Leicht schräges Verweisen ist nicht, seitliches Verweisen des Gegenstandes oder starkes Drehen zum HF ist fehlerhaft. Gegenstände, die mit starker Hilfe verwiesen oder aufgenommen werden, gelten als nicht gefunden. Das Verweisen der Gegenstände kann stehend, sitzend, liegend oder im Wechsel erfolgen. Aufnehmen und verweisen ist fehlerhaft. Nimmt der Hund den Gegenstand auf, so kann er stehen bleiben, sich setzen oder auch zum HF kommen. Jegliches Vorgehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Liegen ist fehlerhaft. Bringt der Hund den Gegenstand, hat der HF dem Hund nicht entgegenzugehen. Sobald der Hund einen Gegenstand gefunden hat, muß er ihn ohne Einwirkung des HF sofort aufnehmen oder überzeugend verweisen. Der HF läßt die Fährtenleine fallen und begibt sich sofort zu seinem Hund. Gefundene Gegenstände sind durch Hochheben dem LR anzuzeigen! Beim Herantreten des HF zur Abgabe oder zum Aufheben des Gegenstandes muß sich der HF neben seinen Hund stellen. Der Hund hat bis zum Wiederansatz ruhig in der Verweis- oder Aufnahmeposition zu verharren und wird aus dieser mit kurzer Leine am HF wieder angesetzt (Hörz. "Such"). Verweist ein Hund einen nicht ausgelegten Gegenstand oder unterbricht die Fährtenarbeit z.b. durch Hinlegen, Setzen oder Stehen, so ist dies fehlerhaft und wird mit Punktabzug geahndet. Arbeitet der Hund auf Hörzeichen des HF auf 10 m Distanz weiter, so werden nur 2 Punkte entwertet. Es wird nicht als falsches Verweisen angesehen. Tritt dagegen der HF an den Hund heran, so wird dies als falsches Verweisen ausgelegt und mit 4 Punkten entwertet. Verlassen der Fährte: Hindert der HF den Hund am Verlassen des Fährtenverlaufs, so ergeht die RA an den HF zum Nachgehen. Der HF hat diese RA zu befolgen. Die Fährtenarbeit ist abzubrechen, wenn der Hund die Fährte um mehr als eine Leinenlänge verläßt (über 10 m bei dem freisuchenden Hund) oder der HF die RA zum Nachgehen nicht befolgt.

4 Wild: Geht der Hund während der Fährtenarbeit durch Auftreten von Wild dem Jagdtrieb nach, so kann der HF mit dem Hörzeichen "Platz" versuchen, den Hund in Gehorsam zu nehmen. Auf RA ist die Fährtenarbeit fortzusetzen. Gelingt dieses nicht, ist die Fährtenarbeit zu beenden. Loben: Gelegentliches Loben und Geben des Hörzeichens "Such" ist statthaft. Ausnahme: am Winkel und am Gegenstand. Abmelden: Nach Beendigung der Fährtenarbeit sind die gefundenen Gegenstände dem LR vorzuzeigen. Ein Spielen oder Füttern nach dem Anzeigen des letzten Gegenstandes vor der Abmeldung ist nicht gestattet. Das Abmelden des Hundes hat in der Grundstellung zu erfolgen. Bewertung: Fehlerhaftes Ansetzen, Faseln, häufiges Kreisen an den Winkeln, dauernde Aufmunterungen, unkorrektes Aufnehmen oder Verweisen, Fallenlassen des Gegenstandes werden mit Punktabzug bis zu 4 Punkten geahndet. Wiederholtes Ansetzen, starkes Faseln, Fährten mit vorwiegend hoher Nase, stürmisches Fährten, Entleeren, Mäusefangen u.ä. haben Abstriche bis zu 8 Punkten zur Folge. Für nicht gefundene Gegenstände werden die vorgesehenen Punkte nicht gegeben. Abteilung B Unterordnung: * Der HF erscheint mit freifolgendem Hund und meldet sich in Grundstellung bei dem LR an. * Jede Übung beginnt und endet mit der Grundstellung. * Der LR gibt Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Halt, Wechseln der Gangart usw. wird ohne Anweisung des LR ausgeführt. * Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung nur in der Grundstellung erlaubt. Danach kann der HF eine neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein deutlicher Zeitabstand (3 Sek.) einzuhalten. * Zwischen den Übungen muß der Hund bei Fuß geführt werden. 1. Freifolge ( 10 Punkte) Hörzeichen "Fuß", Ablauf siehe Schema der Leinenführigkeit und Freifolge Der Hund muß auf das Hörzeichen "Fuß" freudig stets mit dem Schulterblatt in Kniehöhe seinem HF in allen Gangarten, Wendungen und in der Gruppe aufmerksam folgen. Er muß gerade neben dem HF gehen und sich beim Anhalten selbständig, schnell und gerade neben den HF setzen. Dabei hat sich der Hund ruhig und aufmerksam zu verhalten. Bei den verschiedenen Gangarten ist darauf zu achten, daß dazwischen eine deutliche Veränderung der Geschwindigkeit besteht: normales Gehen, schnelles Laufen (kein Sprint) und langsamen Gehen. Der Gangartwechsel vom Lauf- in den langsamen Schritt hat ohne normale Übergangsschritte zu erfolgen. Das Hörzeichen "Fuß" ist nur bei Antritt und bei Gangartwechsel erlaubt. * Schußabgabe: Die Schußabgabe erfolgt während der Freifolge auf der ersten Geraden. Es werden 2 Schüsse (Kal. 6 mm) in einem Zeitabstand von 5 Sekunden abgegeben. Der 1. Schuß hat in einer Entfernung von ca. 15 Schritten zu erfolgen. In Zweifelsfällen ist der LR verpflichtet, die Schussgleichgültigkeit in der Art festzustellen, daß er den HF auffordert, den Hund anzuleinen. In einer Entfernung von ca. 15 Schritt werden durch den LR nochmals Schüsse abgegeben, wobei der Hund an durchhängender Leine stehen muß. Zeigt sich ein Hund schußscheu, so scheidet er sofort von der Prüfung aus.

5 * Gruppe: Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der Freifolge zu zeigen. Dabei muß jeweils mindestens einmal links und einmal rechts (z.b. in Form einer 8) um Personen gegangen werden. Es ist mindestens einmal in der Nähe einer Person anzuhalten. Dem LR ist es freigestellt, eine Wiederholung zu fordern. 2. Sitz aus der Bewegung ( 5 Punkte) Hörzeichen "Fuß" und "Sitz" Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund im Normalschritt (NS) geradeaus. Nach Schritt hat sich der Hund auf das einmalige Hörzeichen "Sitz" schnell und gerade zu setzen, ohne daß der HF seine Gangart unterbricht oder sich umsieht. Der Hund hat ruhig zu sitzen. Nach mindestens weiteren 30 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf RA (Richteranweisung) geht er HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite die Grundstellung ein. Wenn der Hund anstatt zu sitzen sich legt oder stehen bleibt, werden 3 Punkte abgezogen NS "Sitz" mindestens 30 NS Gst X Halt 3. Ablegen in Verbindung mit Herankommen ( 10 Punkte ) Hörzeichen "Fuß" - "Platz" - "Hier oder Name des Hundes" - "Fuß" Von der Grundstellung aus geht der HF im NS mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund zunächst Schritte im Normalschritt geradeaus, um mit Hörzeichen "Fuß" in den Laufschritt überzugehen. Nach weiteren Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen "Platz" schnell und gerade zu legen, ohne daß der HF seine Gangart unterbricht oder sich umsieht. Nach mindestens weiteren 30 Laufschritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf RA ruft der HF seinen Hund mit dem Hörzeichen "Hier" oder mit dem Namen des Hundes heran. Der Hund muß freudig, schnell und direkt zu seinem HF kommen und sich dicht und gerade vor ihn setzen. Auf das Hörzeichen "Fuß" hat der Hund schnell die Grundstellung einzunehmen. Bleibt der Hund bei der Übung "Platz" stehen oder setzt er sich, so werden 5 Punkte für dieses Fehlverhalten entwertet NS Lauf-S. "Platz" mindestens 30 Lauf-S. Gst X Halt 4. Steh aus dem Normalschritt ( 5 Punkte ) Hörzeichen "Fuß", "Steh", "Sitz" Von der Grundstellung aus geht der HF im NS mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund Schritte im Normalschritt geradeaus. Nach Schritten hat der Hund auf das Hörzeichen "Steh" sofort und gerade stehen zu bleiben, ohne daß der HF seine Gangart unterbricht oder sich umsieht. Nach mindestens weiteren 30 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf RA kehrt der HF zu seinem Hund zurück. Er tritt rechts neben ihn und läßt ihn nach ca. 3 Sek. mit Hörzeichen sitzen. Setzt oder legt sich der Hund nach dem Hörzeichen "Steh", werden 3 Punkte entwertet NS "Steh" mindestens 30 NS Gst X Halt 5. Steh aus dem Laufschritt ( 10 Punkte ) Hörzeichen "Fuß", "Steh", "Hier" oder "Name des Hundes", "Fuß"

6 Von der Grundstellung aus läuft der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund im Laufschritt geradeaus. Nach Schritten hat der Hund auf das Hörzeichen "Steh" sofort und gerade stehen zu bleiben, ohne daß der HF die Gangart unterbricht oder sich umsieht. Nach mindestens 30 weiteren Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf RA ruft der HF seinen Hund mit dem Hörzeichen "Hier" oder dem Namen des Hundes zu sich heran. Der Hund muß freudig, schnell und direkt kommen und sich dicht vor seinen HF setzen. Auf das Hörzeichen "Fuß" hat der Hund schnell die Grundstellung einzunehmen. Bleibt der Hund bei der Übung "Steh" liegen oder setzt er sich, so werden 5 Punkte für dieses Fehlverhalten entwertet Lauf-S. "Steh" mindestens 30 Lauf-S. Gst X Halt 6. Apportieren (Bringholz 2000 g) auf ebener Erde ( 10 Punkte ) Hörzeichen "Bring, Aus, Fuß" Beim Abholen der Bringgegenstände ist der Hund mitzuführen. Der Hund hat bis zum Hörzeichen "Bring" ruhig in der Grundstellung frei bei Fuß zu sitzen. Das Bringholz ist mindestens 10 Schritte weit zu werfen. Das Hörzeichen "Bring" darf erst gegeben werden, wenn das Bringholz ruhig liegt. Der Hund hat schnell zum Bringholz zu laufen, es sofort aufzunehmen und seinem HF schnell und direkt zu bringen. Der Hund hat sich dicht und gerade vor seinen HF zu setzen und das Bringholz solange im Fang zu halten, bis der HF es ihm nach vorgegebenem Zeitabstand (3 Sek.) mit dem Hörzeichen "Aus" abnimmt. Der HF nimmt das Bringholz an die rechte oder linke Seite seines Körpers. Nach vorgegebenem Zeitabstand nimmt der HF seinen Hund in die Endgrundstellung. 7. Apportieren (Bringholz 650 g) über 1m Hürde ( 15 Punkte ) Hörzeichen "Hopp, Bring, Aus, Fuß" Der HF hat die Grundstellung vor der Hürde so einzunehmen, daß dem Hund ein Freisprung ermöglicht wird. Der Hund hat bis zum Hörzeichen "Hopp" ruhig in der Grundstellung frei bei Fuß zu sitzen. Das Bringholz ist so weit zu werfen, daß auch der Rücksprung im Freisprung gezeigt werden kann. Das Hörzeichen "Hopp" darf erst dann gegeben werden, wenn das Bringholz ruhig liegt. Das Hörzeichen "Bring" ist während des Hinsprungs zu geben. Der Hund hat schnell zum Bringholz zu laufen, es sofort aufzunehmen und seinem HF schnell und direkt zu bringen. Der Hund hat sich dicht und gerade vor seinen HF zu setzen und das Bringholz solange im Fang zu halten, bis der HF es ihm nach vorgegebenem Zeitabstand (3 Sek.) mit dem Hörzeichen "Aus" abnimmt. Der HF nimmt das Bringholz an die rechte oder linke Seite seines Körpers. Nach vorgegebenem Zeitabstand nimmt der HF seinen Hund in die Endgrundstellung. - Probesprünge sind während der Vorführung nicht gestattet - 8. Klettersprung über 1,80 m Schrägwand mit Apportieren (Bringholz 650 g) ( 15 Punkte) Hörzeichen "Hopp, Bring, Aus, Fuß" Der HF hat die Grundstellung vor der Schrägwand so einzunehmen, daß dem Hund ein Klettersprung ermöglicht wird. Der Hund hat bis zum Hörzeichen "Hopp" ruhig in der Grundstellung frei bei Fuß zu sitzen. Das Bringholz ist so weit zu werfen, daß auch der Rücksprung im Klettersprung gezeigt werden kann. Das Hörzeichen "Bring" ist während des Überwindens der Schrägwand zu geben. Der Hund hat schnell zum Bringholz zu laufen, es sofort aufzunehmen und seinem HF schnell und direkt zu bringen. Der Hund hat sich dicht und gerade vor seinen HF zu setzen und das Bringholz solange im Fang zu halten, bis der HF es ihm nach vorgegebenem Zeitabstand (3 Sek.) mit dem Hörzeichen "Aus" abnimmt. Der HF nimmt das Bringholz an die rechte oder linke Seite seines Körpers. Nach vorgegebenem Zeitabstand nimmt der HF seinen Hund in die Endgrundstellung. - Probesprünge sind während der Vorführung nicht gestattet - Anmerkung zum Apportieren / Bewertung: Fallenlassen des Bringholzes, zögerndes Aufnehmen, unruhiges Halten, träges Bringen, Spielen oder Knautschen = Entwertung bis -4 Punkte. Auf ruhiges und festes Halten des Bringholzes ist bei der gesamten Übung besonderer Wert zu legen.

7 Sprungübungen: Eine Teilbewertung der Übung ist möglich, wenn von drei Kriterien (Hinsprung-Bringen- Rücksprung) zwei erfüllt werden. Freispringen und Bringen ohne Fehler= 15 Punkte Hin- und Rücksprung ohne Bringen ausgeführt= -5 Punkte Hin- oder Rücksprung mit Bringen ausgeführt= -5 Punkte Beim Streifen der Hürde (je Sprung) wird die Übung mit der Note gut bewertet. Beim Aufsetzen auf die Hürde (je Sprung) wird die Übung mit der Note befriedigend bewertet. Weiteres Fehlverhalten muß entsprechend zusätzlich entwertet werden. Liegt das Bringholz stark seitlich, so hat der HF nach Befragen oder auf Hinweis des LR die Möglichkeit, das Bringholz erneut zu werfen. Der Hund hat während des Holens in Grundstellung zu bleiben. Gibt der Hund das Bringholz nach dem 3. Hörzeichen "Aus" nicht ab, so ist die Übung zu beenden und mit 0 Punkten zu bewerten. 9. Voraussenden ( 10 Punkte ) Hörzeichen "Fuß, Voraus, Platz, Sitz" Der LR weist dem HF die Ausgangsposition zu. Auf weitere RA geht der HF mit seinem frei bei Fuß gehenden Hund Schritt in der ihm angewiesenen Richtung geradeaus. Auf das Hörzeichen "Voraus" hat sich der Hund in schneller Gangart mindestens 30 Schritte geradlinig zu entfernen. Der HF bleibt stehen. Beim Geben des Hörzeichens "Voraus" ist dem HF das Erheben eines Armes gestattet. Nach Erreichen der erforderlichen Entfernung, jedoch mind. 8 Schritt vor dem Ende des Vorführplatzes, gibt der HF selbständig oder auf RA das Hörzeichen "Platz". Erfolgt die RA zum Ablegen des Hundes, so muß der HF unmittelbar das Hörzeichen "Platz" geben. Der Hund hat sich sofort zu legen. Der HF tritt auf RA an die rechte Seite seines Hundes und nimmt ihn nach vorgegebenem Zeitabstand mit dem Hörzeichen "Sitz" in die Grundstellung NS "Voraus" mindestens 30 NS Gst X "Platz" Fehlerhaft ist z.b.: Wiederholtes Erheben des Armes, seitliches Abweichen, zögerndes Hinlegen, vorzeitiges Aufstehen des Hundes beim Abholen. 10. Ablegen unter Ablenkung (10 Punkte) Hörzeichen "Platz" und "Sitz" Zu Beginn der Unterordnung eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund an einem vom LR angewiesenen Platz aus der Grundstellung ab, und zwar ohne die Führleine oder sonst einen Gegenstand bei ihm zu belassen. Der HF entfernt sich 30 Schritte und steht außer Sicht. Der HF darf dabei den Vorführplatz nicht verlassen. Während der Ablage erfolgt nochmals die Schuß-abgabe (2 Schüsse Kal. 6 mm), wie in der Freifolge beschrieben. Der Hund hat in der gesamten Zeit ruhig liegen zu bleiben. Auf RA tritt der HF an die rechte Seite seines Hundes und nimmt ihn nach vorgegebenem Zeitabstand mit dem Hörzeichen "Sitz" in die Grundstellung. Sitzt, steht oder liegt der Hund unruhig oder entfernt sich der Hund bis zu 3 m vom Ablageplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Verläßt der Hund den Ablageplatz um mehr als 3 m vor dem "Bringen auf ebener Erde", erfolgt keine Teilbewertung. Kommt der Hund beim Abholen dem HF entgegen, so ist die Übung mit "befriedigend" zu bewerten. Hündinnen sind nach Möglichkeit getrennt abzulegen. Abteilung C, Schutzdienst: A. Beurteilungskriterien für den Schutzdienst:

8 1. Allgemeines: Die Beurteilung des Schutzdienstes ist für die Zuchtselektion des Gebrauchshundes von größter Bedeutung. Demzufolge hat insbesondere die Beurteilung des Schutzdienstes hohe Priorität. Speziell im Schutzdienst gilt es, natürliche und brauchbare Leistungsanlagen von Erlerntem zu unterscheiden. Die wichtigsten Kriterien für die Beurteilung des Schutzdienstes sind: Belastbarkeit, Selbstsicherheit, Nervenfestigkeit, Ausgeglichene Triebveranlagung, Natürliches Aggressionsverhalten, Führigkeit 2. Die Phasen des Schutzdienstes: Der Schutzdienst ist unterteilt in 3 Phasen, bei welchen die unterschiedlichsten Wesens- und Triebveranlagungen angesprochen werden. Wir unterscheiden hierbei in: I) Streife und Stellübungen (inkl. Bewachungsphasen), II) Kampfhandlungen, III) Führigkeit (Gehorsam, optimale Führer-Hund-Beziehung) zu I) Streife Beurteilungskriterien zur Streife: drangvoll, zielstrebig, geht die angezeigten Verstecke direkt an, läßt sich gut lenken und leiten, enges und aufmerksames Umlaufen der Verstecke. zu I) Stellen und Verbellen (auch Bewachungsphasen nach den Kampfhandlungen) Bei den Stellübungen sind neben einem natürlichen Aggressions- und Triebverhalten Selbstbewusstsein und Nervenfestigkeit von größter Bedeutung. Beurteilungskriterien für die Stellphasen: Stellen: aufmerksam, markant (eng), drangvoll, dauerhaft bis zum Abrufen, selbstsicher Verbellen: anhaltend, energisch zu II) Kampfhandlungen Alle Kampfhandlungen bestehen aus 3 Phasen. Darin zeigt sich die Entschlossenheit, Selbstsicherheit und Belastbarkeit des Hundes. Die Phasen der Kampfhandlungen sind: a) Kampf- und Abwehrbereitschaft (Verteidigungsbereitschaft), b) Belastungsphase (Belastungsfähigkeit inkl. Verhalten vor dem Ablassen), c) Bewachungsphase a) Kampf- und Abwehrbereitschaft (Flucht, Abwehr, Überfall, Angriff) Beurteilungskriterien: zielstrebig, selbstsicher, energisch, ruhiger und voller Griff b) Belastungsphase: Der Hund muß in allen Belastungsphasen energisch und selbstsicher arbeiten. Einwirkungen durch Bedrängen des Helfers und durch Stockschläge hat der Hund unbeeindruckt zu überstehen. Beurteilungskriterien: energisch, selbstsicher, unbeeindruckt (inkl. Griffverhalten) c) Bewachungsphasen: Der Hund hat drangvoll, selbstsicher, aufmerksam und dicht den Helfer zu bannen. Beurteilungskriterien: dicht, aufmerksam zu III) Führigkeit Zur Führigkeit gehört die Bereitschaft des Hundes, Gehorsam während des gesamten Schutzdienstes zu zeigen. Sie zeigt sich insbesondere in den Übungsteilen Streife, Transporte, Ablagen, beim Ablassen und in den Bewachungsphasen. Beurteilungskriterien: Führigkeit bei der Anmeldung und während der Streife, schnelles Ablassen, dichtes bei Fuß gehen in Verbindung mit aufmerksamem Beobachten des Helfers, schnelles Kommen beim Abrufen

9 3. Der Griff: Der Griff hat für die Beurteilung des Schutzdienstes eine wesentliche Bedeutung. Speziell durch die Griffbeurteilung hat der LR die Möglichkeit, die Qualität des vorgeführten Hundes zu erkennen und herauszustellen. Der Griff hat grundsätzlich in allen Phasen voll, fest, energisch, ruhig und beständig zu sein. Die Bewertung der Qualität des Hundes auf Grund seines Griffverhaltens hat über den gesamten Schutzdienst zu erfolgen. Dabei ist u.a. das Helferverhalten zu berücksichtigen. So ist auch darauf zu achten, daß bei der Flucht nicht nur die Fülle des Griffes sondern die wirksame Vereitelung vorrangig zu berücksichtigen ist. B. Durchführung: 1. Anmeldung: Der HF meldet sich in Freifolge beim LR an. Danach begiebt sich der HF in die Ausgangsposition und nimmt nochmals die Grundstellung ein. - Kann ein HF sich nicht mit seinem Hund ordnungsgemäß anmelden, d.h. der Hund bricht durch und läuft z.b. ins Verbellversteck, sind dem HF 3 Hörzeichen zum Rückrufen seines Hundes erlaubt. Kommt dieser nach dem 3. Hörzeichen nicht, ist die Abteilung zu beenden. 2. Streifen nach dem Helfer ( 5 Punkte ) Hörzeichen "Voran" oder "Revier" und "Hier" in Verbindung mit dem Rufnamen des Hundes erlaubt Auf RA setzt der HF seinen Hund zur Streife ein. Der Hund hat 6 Seitenschläge (im Wechsel drei nach links, drei nach rechts oder umgekehrt) zu zeigen. Der HF hat in normaler Gangart auf der gedachten Mittellinie zu gehen. Der Hund hat auf einmaliges Einsetzen die Verstecke zielstrebig, drangvoll, direkt und aufmerksam anzugehen (Versteck einsehen) oder eng zu umlaufen. Ein Verzicht auf die Streife (direktes Hinsenden zum Helfer) ist nicht gestattet. 3. Stellen und Verbellen ( 10 Punkte ) Hörzeichen "Fuß", "Platz" Sobald der Hund den Helfer erreicht, hat er ihn, ohne zu fassen, zu verbellen. Der HF bleibt auf der gedachten Mittellinie stehen. Der Hund hat ohne HF-Hilfen den Helfer bis zum Abruf aufmerksam, eng, drangvoll und selbstsicher zu stellen, anhaltend und energisch zu verbellen. Auf selbstsicheres und drangvolles Verhalten des Hundes ist besonderer Wert zu legen. Drangvolles, enges Umkreisen ist bedingt statthaft. Auf RA verläßt der HF die Mittellinie und tritt bis auf 3-4 Schritte an den Hund heran. Der LR bestimmt die Position des HF zum Abrufen. Auf erneute RA wird der Hund mit dem Hörzeichen "Fuß" abgerufen. Er muß sofort kommen und sich schnell neben seinen HF in Grundstellung setzen. Der HF ruft den Helfer heraus, legt seinen Hund nach der Aufforderung "Hände hoch" ins Platz (Abrufposition kann gleichzeitig Ablageplatz zur Flucht sein). Die Standorte des Helfers und des HF vor der Flucht bestimmt der LR. Nach Abschluß der Durchsuchung des Helfers und des Versteckes ist die Übung "Stellen und Verbellen" beendet. Verläßt der Hund den Helfer, bevor der HF die Mittellinie auf RA verläßt, so kann der Hund nochmals auf RA zum Helfer gesandt werden. Verbleibt der Hund nun am Helfer, so kann der Schutzdienst fortgesetzt werden. Die Stellübung ist mit ungenügend zu bewerten. Läßt sich der Hund nicht mehr zum Stellort einsetzen oder verläßt wiederum den Helfer, so muß der Schutzdienst beendet werden. Kommt der Hund beim Herankommen des HF an das Versteck diesem entgegen, erfolgt eine Teilbewertung. Verläßt der Hund den Helfer vor der RA zum Abholen / Abrufen des Hundes, so setzt ebenfalls eine Teilbewertung ein. Kommt der Hund nach dreimaligem Hörzeichen nicht zum HF, so wird der Hund in Freifolge abgeholt (Stellübung ist mit mangelhaft zu bewerten). 4. Flucht ( 10 Punkte ) Hörzeichen "Aus" Der HF befindet sich im Versteck. Der Hund hat den Helfer aufmerksam zu beobachten und dabei ruhig zu liegen. Der Helfer unternimmt auf RA eine Flucht. Durch schnelles, festes und energisches Zufassen hat der Hund die Flucht wirksam zu vereiteln. Der Helfer bleibt auf RA ruhig stehen. Der Hund hat sofort selbständig oder auf einmaliges Hörzeichen "Aus" abzulassen und den Helfer zu bannen. Hat der Hund nicht innerhalb von 20 m die Flucht durch Zufassen und Festhalten vereitelt, so ist der Schutzdienst zu beenden.

10 5. Abwehr ( 20 Punkte ) Hörzeichen "Aus" Nach deutlichem Zeitabstand erhält der Helfer eine erneute RA zum Angriff auf den Hund. Ohne Einwirkung des HF hat der Hund sicher und energisch den Angriff durch festes und volles Zufassen abzuwehren. Hat der Hund gefaßt, erhält er vom Helfer mit einem Softstock 2 Schläge auf Keulen, Seitenteile oder den Bereich des Widerrists. Auf RA stellt der Helfer den Angriff ein und bleibt ruhig stehen. Der Hund hat selbstständig bzw. auf das einmalige Hörzeichen "Aus" sofort abzulassen und den Helfer zu bannen. Auf RA tritt der HF auf direktem Weg an den Hund heran und läßt ihn in Grundstellung sitzen. Hunde, die nach dem Ablassen in der Platzlage sind, können in dieser belassen werden, jedoch ist vor dem Angehen zum Rückentransport der Hund mit dem Hörzeichen "Sitz" in die Grundstellung zu nehmen. 6. Rückentransport ( 5 Punkte ) Hörzeichen "Fuß" Der HF läßt den Helfer vorangehen und folgt im Abstand von maximal 5 Schritten. Bei dem Rückentransport hat der Hund dicht bei Fuß zu gehen, den Helfer aufmerksam zu beobachten und sich beim Anhalten schnell in die Grundstellung abzusetzen. Den Verlauf des Transportes bestimmt der LR. 7. Abwehr eines Überfalles ( 15 Punkte ) Hörzeichen "Aus", "Sitz", "Platz", "Fuß" Nach ca. 50 Schritten Rückentransport erfolgt aus der Bewegung auf RA ohne Vertreibungslaute ein Angriff auf HF und Hund. Der Hund muß sofort sicher und energisch den Angriff durch festes und volles Zufassen abwehren. Auf RA stellt der Helfer den Angriff ein und bleibt ruhig stehen. Der Hund hat selbständig oder auf einmaliges Hörzeichen "Aus" sofort abzulassen und den Helfer zu bannen. Auf RA nähert sich der HF in normaler Gangart auf direktem Weg seinem Hund. Mit Hörzeichen "Sitz" bringt er seinen Hund in Grundstellung. Sitzt der Hund, so kann das Verhalten des Hundes mit dem Hörzeichen "Sitz" bestätigt werden. Liegt der Hund nach dem Ablassen im Platz, kann das Liegen mit dem Hörzeichen "Platz" bestätigt werden. Der HF läßt den Helfer 3 Schritte zurücktreten, fordert ihn auf, die Arme zu heben, um dann den Hund ins Platz zu legen. Der HF entwaffnet den Helfer. Nach der Entwaffnung kehrt der HF zu seinem Hund zurück, läßt ihn sitzen. Bevor der Seitentransport beginnt, hat der HF neben dem Helfer die Grundstellung so einzunehmen, daß der Hund zwischen HF und Helfer sitzt. In Freifolge erfolgt ein Seitentransport zum LR. Nach der Abmeldung geht der HF auf RA mit freifolgendem Hund in das zugewiesene Versteck. 8. Abwehr eines Angriffs mit Lauerstellung und anschließendem Bannen ( 20 Punkte ) Hörzeichen "Fuß", "Voran", "Aus", "Sitz", "Platz", "Fuß" Der HF kommt mit freifolgendem Hund aus dem Versteck und begibt sich zu der vom LR angewiesenen Ausgangsposition (Mittellinie). Er läßt seinen Hund in der Grundstellung frei bei Fuß sitzen oder hält ihn am Halsband fest. Er darf vom HF nicht stimuliert werden und hat ruhig neben dem HF zu sitzen. Bei unruhigem Verhalten werden bis 3 Punkte entwertet. Der Helfer verläßt auf RA das ihm vom LR zugewiesene Versteck in ca Schritten Entfernung zum HF und überquert in normaler Gangart den Platz. Der HF fordert den Helfer durch Anruf "Bleiben Sie stehen" zum Anhalten auf. Der Helfer mißachtet diese Aufforderung und greift HF und Hund frontal an. Der LR gibt sofort nach dem Angriff dem HF die RA zur Abwehr des Angriffs. Der HF setzt sofort seinen Hund auf RA mit Hörzeichen "Voran" ein und bleibt stehen. Der Hund hat drangvoll, energisch, mit festem, vollem, sicherem und ruhigem Griff zuzufassen und den Angriff abzuwehren. Hat der Hund gefaßt, muß der Helfer nach kurzem Bedrängen - ohne Stockschläge zu geben - auf RA die Gegenwehr einstellen. Darauf hat der Hund selbstständig bzw. auf das einmalige Hörzeichen "Aus" abzulassen und den Helfer zu bannen. 9. Abwehr eines Überfalles ( 15 Punkte ) Hörzeichen "Aus", "Sitz", "Platz", "Fuß" Nach deutlichem Zeitabstand erhält der Helfer eine erneute RA zum Angriff auf den Hund. Ohne Einwirkung des HF hat der Hund sofort sicher und energisch den Angriff durch festes und volles Zufassen abzuwehren. Hat der Hund gefaßt, erhält er vom Helfer mit einem Softstock zwei Schläge auf Keulen, Seitenteile oder den Bereich des Widerrists. Auf RA stellt der Helfer die Gegenwehr ein und bleibt ruhig stehen. Der Hund hat selbständig oder auf einmaliges Hörzeichen sofort abzulassen und den Helfer zu bannen. Auf RA nähert sich der HF in normaler Gangart auf direktem Weg seinem Hund. Mit Hörzeichen

11 "Sitz" bring er seinen Hund in Grundstellung. Sitzt der Hund, so kann das Verhalten mit Hörzeichen "Sitz" bestätigt werden. Liegt der Hund nach dem Ablassen im Platz, kann das Liegen mit dem Hörzeichen "Platz" ebenfalls bestätigt werden. Der HF läßt den Helfer 3 Schritte zurücktreten, fordert ihn auf, die Arme zu heben, um dann den Hund ins Platz zu legen. Der HF entwaffnet den Helfer. Nach der Entwaffnung kehrt der HF zu seinem Hund zurück, läßt ihn sitzen. Bevor der Seitentransport beginnt, hat der HF neben dem Helfer die Grundstellung so einzunehmen, daß der Hund zwischen HF und Helfer sitzt. In Freifolge erfolgt ein Seitentransport zum LR. Nach der Abmeldung ist die Bewertung abgeschlossen. Der Hund wird angeleint. Der Helfer verläßt den Platz. Die erreichte Punktzahl ist vom LR bekannt zu geben. Das Ablegen des Hundes ist während der Besprechung erlaubt. C. Bewertung der gezeigten Wesensveranlagungen: Bewertungskriterien: a) Triebveranlagung b) Selbstsicherheit c) Belastbarkeit = T S B Bewertungen hierfür sind: "ausgeprägt" = a "vorhanden" = vh "nicht genügend" = ng "ausgeprägt": Selbstsicherheit, drangvolles, zielstrebiges und sicheres Zufassen und Festhalten, keine negativen Reaktionen bei Stockschlägen, dichtes und aufmerksames Beobachten in den Stell- und Bewachungsphasen. Kleinere Abstriche von o.a. Aussagen lassen eine "a"-bewertung unter Umständen noch zu. "vorhanden": Einschränkungen z.b. in der Selbstsicherheit, Zielstrebigkeit, im Griff- und Stockverhalten sowie in den Bewachungsphasen "nicht genügend": Fehlende Selbstsicherheit, starke Einschränkungen in Bezug auf Belastbarkeit und Desinteresse am Helfer Verlassen des Helfers vor RA zum Herantreten an den Hund = beenden. Werden Hunde wegen Ungehorsams aus der Prüfung genommen, so erhalten sie keinen Punkteintrag und keine TSB-Bewertung.

Allgemeine Bestimmungen

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