Zuschussmöglichkeiten für Sportvereine bei

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1 Zuschussmöglichkeiten für Sportvereine bei Bund, Land und Gemeinden (Stand 2011) Gelb markierte Sätze betreffen nur die Vereine im Stadtgebiet Heidelberg 1) Sportstättenbau Anträge und Informationen zur Bezuschussung von Neu und Umbauten können beim Badischer Sportbund angefordert werden. Derzeit ca 30 % der Herstellungskosten für Sportvereine im Rhein Neckar Kreis gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bei der jeweils zuständigen Kommune, sowie unter bestimmten Bedingungen (z.b. Sanierung, Umweltschutz) einen Zuschuss des Rhein Neckar Kreises (Anfragen bei Klaus Bähr/ ) parallel hierzu gibt es einen weiteren Investitionszuschuss für städtische Vereine bei der Stadt Heidelberg > Sportförderprogramm (Sportförderprogramm) 2) Sportgeräte Anträge und Informationen zur Bezuschussung von Sportgeräten können beim Badischer Sportbund angefordert werden. (Mindestanschaffungswert des Gerätes 2.000,00 Zuschuss ca. 30 %) Sportvereine aus dem Rhein Neckar Kreis können bei der jeweils zuständigen Kommune Anträge stellen Eine Förderung für Großgeräte besteht über den BSB (Link BSB) parallel hierzu gibt es für städtische Vereine die Möglichkeit bei der Stadt Heidelberg Anträge zu stellen > Sportförderprogramm (Sportförderprogramm) 3) Übungsleiter/innen mit staatlicher Lizenz bis zu 200 Stunden können, bei gültigen Lizenzen, jeweils 1,80 EURO/Std. beim Badischer Sportbund abgerufen werden. (Höchstens 360,00 /Jahr) bei P Lizenz 450,00 /Jahr. RNK Vereine werden jeweils zu Beginn des Jahres zur Abrechnung beim Landratsamt mit Formularen angeschrieben > Höchstförderbetrag = 88,00 100,00 EURO/Jahr die städtischen Vereine können zusätzlich eine Kopie der BSB Sammelabrechnung beim Amt für Sport und Gesundheitsförderung einreichen und erhalten nochmals die gleiche Summe wie vom BSB Sportförderprogramm (Sportförderprogramm) 4) Kooperation Schule Verein Vereine die Kooperationen mit Sportvereinen eingehen (z.b. regelmäßige Sport AGs) bekommen über den Badischer Sportbund finanzielle Unterstützung o in der Regel müssen Anträge für diese Maßnahmen bis zum 1. Mai jeden Jahres beim BSB gestellt werden o pro Projekt erhalten die Vereine zur Zeit eine Fördersumme von 360 EURO (Mit Sonderschulen 460,00 /Jahr) Anfragen bei Klaus Bähr, 06221/866192

2 5) Jugendpflegerische Maßnahmen und Hilfe für finanzschwache Kinder und Jugendliche Vereine des Rhein Neckar Kreises können über die Badische Sportjugend und die AG Sportjugend Rhein Neckar Zuschüsse beantragen. Zuschüsse für städtische Vereine können über die Badische Sportjugend und die Sportjugend Heidelberg (> Formulare) beantragt werden Der Rhein Neckar Kreis bezuschusst Jugendfahrten, Jugendbegegnungen und Turniere mit mindestens einer Übernachtung sowie Kauf von Gruppenzelten. Anfragen bei Klaus Bähr, 06221/ Die Stadt Heidelberg bezuschusst städtische Vereine über die Sportjugend Heidelberg 1c) Renovierungsmaßnahmen 1d) Anschaffungen 1e) Jugendgruppenräume 1f) ein oder mehrtägige Bildungsveranstaltungen ohne Übernachtung 1g) Besondere Maßnahmen 2) Freizeit und Bildungsmaßnahmen 3) Sonderzuschuss für finanziell Schwächere 6) Zuschüsse über die BSJ Jugendgruppenleiterlehrgänge Dauer: mindestens 1 Tag (5 Std. Lehrgangsprogramm) Mindestalter: 14 Jahre (Zuschuss ca. 9,20 Tag/Teiln.) Zuschüsse für Seminare Dauer: mindestens 1 Tag (5 Std. Lehrgangsprogramm) (Zuschuss ca. 9,20 Tag/Teiln.) Mindest /Höchstalter: Jahre (12 26 Jahr bei Seminaren zur geschlechterspezifischen Jugendbildung) Zuschüsse für Jugendfreizeiten allgemein TeilnehmerInnen: Dauer: ab 4 Tage, Höchstalter: bis 18 Jahre (zuschuss ca 0,90 Tag/Teiln.) BetreuerInnen: Dauer: 5 21 Tage, Mindestalter: ab 16 Jahre (Zuschuss 8,70 Tag/Betreuer) Teilnehmer/innen a. finanziell schwachen Familien: Dauer: 5 21 Tage, Mindest /Höchstalter: 6 18 Jahre Ermittlung Status finanziell schwach nach Tabelle Freizeiten mit Behinderten und Nichtbehinderten Dauer: 5 21 Tage Mindest /Höchstalter: 6 26 Jahre Bezuschusst werden nur gemischte Freizeiten (Behinderte/Nichtbehinderte). Mindestens ein Drittel der Teilnehmer/innen müssen Behinderte sein.

3 Anschaffung von Zelten Zuschüsse werden gewährt für die Anschaffung von Gruppenzelten und die zur Durchführung einer Freizeitmaßnahme notwendigen Ausrüstungsgegenstände (z.b. Feldbetten, Abdeckplanen). (ca % der Kosten) Eigenleistungen können mit 7,70 je Std. abgerechnet werden. 7) Internationale Jugendbegegnungen über die Badische Sportjugend können bei der DSJ Deutsche Sportjugend (Fr. Kuchler, Tel.: ) Zuschüsse für Jugendtreffen auf internationaler Ebene bewilligt werden Zuschüsse für internationale Jugendbegegnungen allgemein Dauer Inlandsmaßnahmen: 5 30 Tage, Mindest /Höchstalter: Jahre (Zuschuss bis 15,00 Tag/Teiln.) Dauer Auslandsmaßnahmen: 5 30 Tage Mindest /Höchstalter: Jahre (Zuschuss bis 75 % der Fahrtkosten) Das Programm muss eindeutig auf die Begegnung junger Menschen ausgerichtet sein und gemeinschaftsbildenden Charakter haben. Maßnahmen mit überwiegend sportlichem oder touristischem Charakter werden nicht bezuschusst. das Deutsch Französische, Deutsch Polnische und das Deutsch Tschechische Jugendwerk können bei der Zuschussbeschaffung helfen. Dauer: 4 21 Tage, Mindest /Höchstalter: bis 27 Jahre (Zuschuss zu den Fahrtkosten nach Tabelle und Tagesgeld) Anforderungen an das Programm wie bei internationalen Begegnungen 8) Städtepartnerschaften für den Rhein Neckar Kreis ist Klaus Bähr/ vom Sportkreis Heidelberg Ansprechpartner. Derzeitige Kontakte bestehen zu Vichy in Frankreich und Östergötland in Schweden. städtische Vereine können sich über Zuschüsse bei der Zusammenarbeit mit Heidelberger Partnerstädten beim Stadtjugendring Heidelberg und der Sportjugend Heidelberg informieren 9) Vereinsjubiläum bei 25/50/75 usw. jährigem Vereinsjubiläum kann der Verein einen Antrag beim Badischer Sportbund stellen, um eine Ehrengabe (Sachspende + Geldpreis) zu erhalten 10) Für Jugendgruppenleiter gibt es die so genannte JULEIKA (Jugendleitercard). Ein Antrag für die JULEIKA ist bei der Badischen Sportjugend zu stellen.

4 11) Das Bildungs und Teilhabepaket Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Der anerkannte Bedarf umfasst bis zum Höchstbetrag von 10, Euro monatlich die Aufwendungen, die durch Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht), die Mitgliedschaft in Vereinen in den Bereichen Sport, Kultur und Geselligkeit, vergleichbare Kurse oder Aktivitäten kultureller Bildung (z. B. Museumsbesuche) oder die Teilnahme an Freizeiten entstehen. Für den Rhein Neckar Kreis können die Richtlinien und Antragsformulare im Internet von der Homepage des RNK ( neckar kreis.de) rechte Spalte Das Bildungs und Teilhabepaket heruntergeladen werden. Für Vereine im Stadtgebiet Heidelbergs gilt folgende Regelung: Leistungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die SGB II Leistungen vom Jobcenter SGB XII Leistungen vom Amt 50 (Amt für Soziales) Wohngeld von der Wohngeldstelle beim Amt 50 oder Kinderzuschlag von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beziehen. Die oben genannten Personen haben das Anrecht auf Zuteilung von Gutscheinen von je 10. Euro pro Monat, um damit den beispielsweise den Mitgliedsbeitrag im Sportverein zu finanzieren. Der Gutschein wird vom Leistungsberechtigten beim entsprechenden Sportverein vorgelegt und vom Verein ausgefüllt. Der Verein schickt den Gutschein danach an den Jobcenter. Von dort wird die beantragte Summe an den Verein überwiesen. 12) Förderung "Sport für Ältere" der Stadt Heidelberg Anschaffungen von Sportgeräten für Ältere (ab 60 Jahre) werden mit 30% bezuschusst => Sportförderprogramm (s. rechts) Aktivitäten und Projekte im Bereich "Sport mit Älteren über 60 Jahre" werden auf Antrag gefördert. 13) Vereinsverwaltung und Erstattung der Versicherungsbeiträge an den BSB ausschließlich städtische Vereine können finanzielle Unterstützung für ihre Vereinsverwaltung bekommen und einen Teil ihrer Versicherungsbeiträge an den BSB erstattet bekommen > Sportförderprogramm (Sportförderprogramm) Rhein Neckar Vereine können sich bei ihrer Kommune erkundigen, welche Zuschüsse es in diesem Bereich gibt > > Gemeinden 14) Zusammenarbeit mit Krankenkassen Vereine, die Gesundheitskurse anbieten, können mit Krankenkassen eine Zusammenarbeit anstreben. Voraussetzungen sind die Übungsleiter Lizenz P und das Qualitätssiegel Sport pro

5 Gesundheit. Anträge hierzu für die Turnvereine direkt beim Badischen Turnerbund ( turner bund.de). Für alle übrigen Vereine beim Badischen Sportbund ( sportbund.de) 15) Zuschüsse aus EU Mitteln Bei Maßnahmen mit ausländischen Teilnehmer/innen und Integrationsaktivitäten kommen unter den entsprechenden Voraussetzungen auch EU Fördertöpfe in Frage, die allerdings einen hohen Verwaltungsaufwand benötigen. Sie sind derzeit nicht unter dem Aspekt Sport, sondern allgemeiner Art, z.b. unter dem Stichwort Bürgerbegegnungen in der EU. Bürgerschaft Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger... eacea.ec.europa.eu/citizenship/index_de.php - Zur Information über den Stellenwert des Sports in der EU:: de.wikipedia.org/.../sportpolitik_der_europäischen_union -

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