AI-Aktion gegen die Todesstrafe
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- Eugen Fürst
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1 AI-Aktion gegen die Todesstrafe Der Kampf gegen die Todesstrafe gehört zu den Grundlagen der Arbeit von Amnesty International. Am Samstag, 15. Oktober 2011, informierte die Soester Gruppe am Brunnen in der Brüderstraße über die Todesstrafe (Foto). Im Mittelpunkt stand Weißrussland das einzige Land Europas, in dem Menschen heute noch hingerichtet werden. Viele Passanten unterschrieben eine Petition an den weißrussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko. Die Position von Amnesty International Amnesty International ist gegen die Todesstrafe, weil sie das Recht jedes Menschen auf Leben missachtet. Staatliches Töten ist keine angemessene Antwort auf Mord und Kriminalität - kein Staat darf sich mit Verbrechern auf eine Stufe stellen! Deshalb ruft Amnesty International alle Regierungen, die die Todesstrafe noch immer vorsehen oder praktizieren, auf, Hinrichtungen sofort und auf Dauer zu stoppen. Die Situation weltweit Weltweit werden weiterhin Menschen gehängt, erschossen, vergast, mittels Injektion vergiftet, gesteinigt, geköpft oder auf andere Weise hingerichtet. Alleine im Jahr 2010 wurden nach Angaben von Amnesty International weltweit mindestens 527 Menschen plus 'Tausende in China hingerichtet, 2024 Menschen (wieder plus 'Tausende in China) zum Tode verurteilt. Amnesty International macht seit 2009 keine Angaben mehr zu China, da hier die Todesstrafe nach wie vor als Staatsgeheimnis behandelt wird und keine offiziellen Angaben zu Hinrichtungen und Todesurteilen gemacht werden. Und wenn es um Straftaten geht, die mit dem Tode geahndet werden können, sind die Länder noch immer sehr kreativ: Diese beginnen mit Mord, Vergewaltigung, Landesverrat, Entführung, Veruntreuung, und gehen bis zu Dingen wie Abfall vom Glauben, außerehelichem Sexualverkehr (wozu in manchen Ländern auch durchaus zählt vergewaltigt zu werden!) und Homosexualität. Gefolgt wurde China von den Ländern Iran (min. 252 Hinrichtungen), Nordkorea (min. 60), Jemen (min. 53), USA (46), Saudi-Arabien (min. 27), Libyen (min. 18), Syrien (min. 17), usw.
2 Als einziger europäischer Staat hält Weißrussland nach wie vor an der Todesstrafe fest. Seit der Machtübernahme der jetzigen Regierung im Jahr 1991 wurden dort schätzungsweise 400 Menschen hingerichtet. Im Jahr 2009 führte Weißrussland keine Hinrichtung durch, somit war Europa in diesem Jahr komplett hinrichtungsfrei. Allerdings wurden bereits im März 2010 wieder zwei Menschen in Weißrussland hingerichtet. Nachdem Gabun die Todesstrafe im Jahr 2010 per Gesetz abgeschafft hat, sind es weltweit nun 139 Staaten, die die Todesstrafe abgeschafft oder zumindest in den letzten 10 Jahren nicht mehr angewandt haben. Insgesamt gibt es aber leider noch 58 Staaten und Territorien, die eine Todesstrafe im Gesetz beibehalten und in den letzten zehn Jahren auch Hinrichtungen durchgeführt haben. Todesstrafe bei Minderjährigen und geistig Behinderten/psychisch Kranken Das Völkerrecht verbietet die Anwendung der Todesstrafe bei minderjährigen Tätern. Dennoch richten einige Staaten auch heute noch Straftäter hin, die zum Zeitpunkt der Tat noch keine 18 Jahre alt waren, so zum Beispiel der Iran. Die meisten Staaten richten keine mental behinderten und psychisch kranken Personen hin. Allerdings gibt es immer wieder Verdachtsmomente, dass in manchen Gerichtsverfahren Hinweisen auf psychische Erkrankungen oder Behinderungen gar nicht oder nicht sorgfältig genug nachgegangen wird. Hinrichtung von Unschuldigen In den USA mussten seit 1973 mehr als 130 Menschen wegen erwiesener Unschuld oder erheblichen Zweifeln an ihrer Schuld wieder aus Todestrakten entlassen werden. Auch aus anderen Ländern (z. B. Tansania, Jamaika, China, Großbritannien, Japan, Kanada, Pakistan, Südkorea und Uganda) sind solche Fälle bekannt. Hinrichtungsmethoden Seit dem Jahr 2000 sind nach Kenntnis von Amnesty International folgende Hinrichtungsmethoden bei der Vollstreckung der Todesstrafe zur Anwendung gekommen: Enthaupten (Saudi-Arabien) Elektrischer Stuhl (USA) Giftspritze (China, Guatemala, Thailand, USA)
3 Steinigung (Afghanistan, Iran) Erschießen (Weißrussland, China, Somalia, Taiwan, Vietnam und weitere Länder) Hängen (Ägypten, Iran, Irak, Japan, Jordanien, Pakistan, Singapur und weitere Länder) Es wächst international die Übereinstimmung darüber, dass die Todesstrafe mit den grundlegenden Menschenrechten unvereinbar ist. Todesstrafe: Pro? & Contra! Die meisten Argumente, die Befürworter der Todesstrafe anführen, sind entweder von der Praxis längst widerlegt werden oder halten Maßstäben der Logik bzw. wissenschaftlichen Untersuchungen nicht stand: Die Todesstrafe schreckt andere potentielle Täter ab. Hierfür hat bisher keine wissenschaftliche Studie einen überzeugenden Beweis erbracht. Zudem können grundsätzlich nur Straftäter abgeschreckt werden, die ihre Tat im Voraus planen. Die meisten Morde werden allerdings im Affekt und ohne jeden Gedanken an mögliche Folgen begangen. Ohne Todesstrafe steigt die Kriminalitätsrate. Zuverlässige Statistiken zeigen, dass kein Staat eine Steigerung der Kriminalität befürchten muss, wenn er die Todesstrafe abschafft. Im Gegenteil deutet sogar manches darauf hin, dass die Hemmschwelle zum Morden niedriger ist, wenn auch der Staat im Namen des Rechts tötet. Denn wenn der Staat tötet, zeigt er, dass er Töten unter gewissen Umständen durchaus billigt. Nur durch die Todesstrafe ist die Gesellschaft sicher vor Gewaltverbrechern. Sicherheit erlangt man nicht, indem man alle Gewaltverbrecher hinrichtet, sondern vor allem dadurch, dass man Straftaten vorbeugt! Zudem kann die Sicherheit der Gesellschaft durchaus durch einen effizienten Strafvollzug gewährleistet werden! Wie zahlreiche Statistiken belegen, sind die Rückfallquoten nach langjährigen Haftstrafen sehr niedrig. Der Wunsch, dass Mörder ihre Tat ebenfalls mit dem Leben bezahlen müssen, ist doch menschlich verständlich. Ein Rechtsstaat darf sich nicht von Gefühlen leiten lassen. Strafen werden nicht verhängt, um Rache zu üben! Das Ziel jeder Strafe ist vielmehr, dass der
4 Täter seine eigene Schuld einsieht, sich mit ihr auseinandersetzt und unter gewissen Voraussetzungen nach seiner Strafe resozialisiert werden kann. Eine Todesstrafe ist nötig, um Opfern und ihren Angehörigen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Die Hinrichtung des Täters macht nüchtern betrachtet weder das Opfer wieder lebendig noch lindert sie das Leid der Angehörigen. Das Verlangen nach Gerechtigkeit kann auch anders befriedigt werden. Außerdem erleiden auch die Angehörigen der Täter einen Verlust. Mörder verdienen die Todesstrafe. Töten ist nie gerecht - auch Mörder haben ein Recht auf Leben. Zudem ist kein Strafrechtssystem der Welt in der Lage, gleich und gerecht zu entscheiden, wer sterben soll und wer leben darf. So wird zum Beispiel die Todesstrafe unverhältnismäßig oft gegen Arme bzw. Angehörige von niedrigeren Bevölkerungsschichten verhängt, die sich keine qualifizierten Anwälte leisten können. Außerdem besteht immer das Risiko, Unschuldige hinzurichten. Justizirrtümer sind doch nur ein Schreckgespenst. Leider nein. Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Unschuldige verurteilt wurden. Solange Menschen über Menschen urteilen, können Fehler nie ganz ausgeschlossen werden. Anders als Haftstrafen lässt sich die Todesstrafe aber nicht mehr revidieren. Zudem besteht überall auf der Welt das Risiko, dass die Todesstrafe missbraucht und bewusst Unschuldige hingerichtet werden, um zum Beispiel politische Gegner auszuschalten. Die Bevölkerung befürwortet die Todesstrafe. Was die Mehrheit will, ist nicht immer das Richtige. Die Meinung der Öffentlichkeit ist meist stark durch Unwissenheit und Emotionen geprägt. Fast immer ist die Todesstrafe deshalb von den Regierungen abgeschafft worden, obwohl die Mehrheit für die Beibehaltung war. Nach der Abschaffung kam es dann nicht selten zu einem Meinungsumschwung, weil sich gewisse Ängste (Anstieg der Kriminalität) nicht bestätigt haben. Eine Hinrichtung ist billiger als eine langjährige Haftstrafe. Wenn es um Menschenleben geht, dürfen finanzielle Erwägungen keine Rolle spielen! Außerdem ist das Gegenteil der Fall: Nach seriösen Schätzungen kostet ein Todesstrafenfall in Texas durchschnittlich 2,3 Millionen Dollar, eine lebenslange Haftstrafe dagegen nur Dollar. Nur in Diktaturen sind Hinrichtungen ohne faire Prozesse und Berufungsverfahren schnell und billig, verstoßen aber auch gegen internationales Recht. Es ist doch viel grausamer, Menschen jahrelang einzusperren.
5 Eine Haftstrafe gibt dem Gefangenen die Möglichkeit zur Reue und Veränderung. Die Todesstrafe hingegen zerstört jede Hoffnung auf Resozialisierung. Zudem ist auch die Todesstrafe häufig mit jahrelanger Haft verbunden, die durch die ständige Todesdrohung besonders quälend ist.
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