BENÜTZUNGSORDNUNG. für das Palais Liechtenstein 1090 Wien, Fürstengasse 1 (GARTENPALAIS)

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1 BENÜTZUNGSORDNUNG für das Palais Liechtenstein 1090 Wien, Fürstengasse 1 (GARTENPALAIS) Alle Benützer der Liegenschaft 1090 Wien, Fürstengasse 1 (Ehrenhof, Höfe Ost und West sowie Gartenbereich hinter Palais) und der darauf errichteten Gebäude (insbesondere GARTENPALAIS Liechtenstein) akzeptieren mit dem Betreten der Liegenschaft diese Benützungsordnung. 1. Sie befinden sich auf Privatgrund. Die Verwaltung des Palais Liechtenstein hält bis auf jederzeitigen Widerruf die frei zugänglichen Außenflächen für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr. 2. Die Mitarbeiter und Beauftragten der Verwaltung des Palais Liechtenstein haben die Aufgabe, die Einhaltung dieser Benützungsordnung zu kontrollieren und etwaige Anweisungen zur deren Befolgung zu geben. Den Anweisungen von Einsatzkräften (Polizei, Rettung, Feuerwehr) sowie der Mitarbeiter der Verwaltung des Palais Liechtenstein ist unbedingt Folge zu leisten. 3. Bei Verstößen gegen diese Benützungsordnung ist die Verwaltung des Palais Liechtenstein berechtigt, Haus- und/oder Benützungsverbote auszusprechen. Ein Haus- und/oder Benützungsverbot ist sofort zu befolgen. 4. Für die gesamte Liegenschaft gibt es eine Brandschutzordnung sowie eine Einfahrtsregelung, die Bestandteil dieser Benützungsordnung sind. Beachten Sie bitte deren Bestimmungen. 5. Wir weisen darauf hin, dass das Palais sowie die Freiflächen um die Gebäude videoüberwacht werden. 6. Das Mitnehmen von Hunden und sonstigen Tieren auf das gesamte Gelände der Liegenschaft (inkl. Park) ist nicht gestattet. Ausnahme: Die Mitnahme von Behindertenhunden ist nach vorheriger Anmeldung bei der Verwaltung des Palais Liechtenstein selbstverständlich möglich. 7. Wir bitten Sie, Abfälle in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen. 8. Das Musizieren, ausgenommen von der Verwaltung des Palais Liechtenstein genehmigte Veranstaltungen, einschließlich Beschallung mit technischen Einrichtungen, ist nicht gestattet. 9. Wir ersuchen Sie, im Palais weder zu essen noch zu trinken. Ausgenommen davon sind Veranstaltungen im Herkulessaal und in der Sala Terrena. 10. Wir bitten Sie, das Rauchverbot im gesamten Gebäude zu berücksichtigen. 11. Das Hantieren mit offenen Feuer (z.b. Kerzen) ist untersagt. Ausnahmen kann die Verwaltung des Palais Liechtenstein erteilen. 12. Das Fotografieren sowie Film- und Videoaufnahmen u. dgl. sind im GARTENPALAIS aus urheberrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn, dass Sie dafür eine schriftliche Genehmigung der Verwaltung des Palais Liechtenstein bzw. der LIECHTENSTEIN. The Princely Collections erhalten haben. Gerne können Sie in der Sala Terrena ein Erinnerungsfoto (ohne Blitz) aufnehmen. 13. Jede unnötige Lärmentwicklung ist aus Rücksichtnahme auf andere Besucher zu vermeiden.

2 14. Die Ausstellungsbereiche können nur gegen vorherige Anmeldung besucht werden. 15. Wir ersuchen Sie, Überbekleidung (Mäntel, Jacken, Hüte, etc.), Schirme, Stöcke, Rucksäcke und Taschen ab einer Größe von 21 x 30 Zentimeter aufgrund von Versicherungsbestimmungen vor Betreten der Ausstellungsräume ausnahmslos an der Garderobe abzugeben. 16. Das Zeichnen in den Ausstellungsräumen ist erlaubt, allerdings nur mit Bleistift (keine Tinte, keine Farbe) und nur mit Zeichenblöcken, die nicht größer als A4 sind. Staffeleien, Stühle und das Zeichnen auf dem Boden sind nicht gestattet. 17. Fremd- und Privatführungen sind nur mit vorhergehender Genehmigung durch die Verwaltung des Palais Liechtenstein erlaubt. 18. Das Verteilen sowie das Auflegen von Informationsmaterial sind nur mit Genehmigung der Verwaltung des Palais Liechtenstein gestattet. 19. Betteln, Hausieren und der private Verkauf von Waren aller Art ist nicht gestattet. 20. Begleitpersonen von Kindern sind verpflichtet, diese stets zu beaufsichtigen. 21. Aus Sicherheitsgründen sind sämtliche Zugänge, Stiegen und Stufen frei zu halten. 22. Der Zutritt und das Verlassen des gesamten Areals samt Gebäuden sind nur über die entsprechenden Eingänge gestattet. Fluchttüren dürfen nur in Notfällen benutzt werden. 23. Das Skateboarden, Inlineskaten und sonstige sportliche Aktivitäten ähnlicher Art sind im Palais sowie im Park nicht gestattet. 24. Die Zufahrt zum Kinderspielplatz mit Kinderfahrrädern ist gestattet. Erwachsenenfahrräder ersuchen wir stets zu schieben. Das Abstellen von Fahrrädern (für Erwachsene und Kinder) ist nur an den dafür ausdrücklich vorgesehenen Plätzen außerhalb der Liegenschaft erlaubt (z.b. Fahrradständer in der Fürstengasse 1). 25. Der Aufenthalt unter den alten Bäumen bei Sturm und Unwetter ist gefährlich und daher verboten. 26. Bei Eis und Schnee dürfen nur die geräumten und gestreuten Wege betreten werden. Bei Dunkelheit dürfen nur die ausreichend ausgeleuchteten Wege benutzt werden. 27. Das Betreten und das Lagern auf den Wiesen sind im Sinne der Erhaltung der historischen Gartenanlage nicht gestattet. Erich Urban Geschäftsführung

3 BENÜTZUNGSORDNUNG für das Palais Liechtenstein 1010 Wien, Bankgasse 9 (STADTPALAIS) Alle Benützer der Liegenschaft 1010 Wien, Bankgasse 9 und der darauf errichteten Gebäude (insbesondere STADTPALAIS Liechtenstein) akzeptieren mit dem Betreten der Liegenschaft diese Benützungsordnung. 1. Sie befinden sich auf Privatgrund. Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr. 2. Die Mitarbeiter und Beauftragten der Verwaltung des Palais Liechtenstein haben die Aufgabe, die Einhaltung dieser Benützungsordnung zu kontrollieren und etwaige Anweisungen zur deren Befolgung zu geben. Den Anweisungen von Einsatzkräften (Polizei, Rettung, Feuerwehr) sowie der Mitarbeiter der Verwaltung des Palais Liechtenstein ist unbedingt Folge zu leisten. 3. Bei Verstößen gegen diese Benützungsordnung ist die Verwaltung des Palais Liechtenstein berechtigt, Haus- und/oder Benützungsverbote auszusprechen. Ein Haus- und/oder Benützungsverbot ist sofort zu befolgen. 4. Für die gesamte Liegenschaft gibt es eine Brandschutzordnung sowie eine Einfahrtsregelung, die Bestandteil dieser Benützungsordnung sind. Beachten Sie bitte deren Bestimmungen. 5. Wir weisen darauf hin, dass das Palais videoüberwacht wird. 6. Das Mitnehmen von Hunden und sonstigen Tieren auf das gesamte Gelände der Liegenschaft ist nicht gestattet. Ausnahme: Die Mitnahme von Behindertenhunden ist nach vorheriger Anmeldung bei der Verwaltung des Palais Liechtenstein selbstverständlich möglich. 7. Wir bitten Sie, Abfälle in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen. 8. Das Musizieren, ausgenommen von der Verwaltung des Palais Liechtenstein genehmigte Veranstaltungen, einschließlich Beschallung mit technischen Einrichtungen, ist nicht gestattet. 9. Wir ersuchen Sie, im Palais weder zu essen noch zu trinken. Ausgenommen davon sind Veranstaltungen in den dafür vorgesehenen Veranstaltungsräumen. 10. Wir bitten Sie, das Rauchverbot im gesamten Gebäude zu berücksichtigen. 11. Das Hantieren mit offenen Feuer (z.b. Kerzen) ist untersagt. Ausnahmen kann die Verwaltung des Palais Liechtenstein erteilen. 12. Das Fotografieren sowie Film- und Videoaufnahmen u. dgl. sind im STADTPALAIS aus urheberrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn, dass Sie dafür eine schriftliche Genehmigung der Verwaltung des Palais Liechtenstein bzw. der LIECHTENSTEIN. The Princely Collections erhalten haben. 13. Jede unnötige Lärmentwicklung ist aus Rücksichtnahme auf andere Besucher zu vermeiden.

4 14. Die Ausstellungsbereiche können nur gegen vorherige Anmeldung besucht werden. 15. Wir ersuchen Sie, Überbekleidung (Mäntel, Jacken, Hüte, etc.), Schirme, Stöcke, Rucksäcke und Taschen ab einer Größe von 21 x 30 Zentimeter aufgrund von Versicherungsbestimmungen vor Betreten der Ausstellungsräume ausnahmslos an der Garderobe abzugeben. 16. Das Zeichnen in den Ausstellungsräumen ist erlaubt, allerdings nur mit Bleistift (keine Tinte, keine Farbe) und nur mit Zeichenblöcken, die nicht größer als A4 sind. Staffeleien, Stühle und das Zeichnen auf dem Boden sind nicht gestattet. 17. Fremd- und Privatführungen sind nur mit vorhergehender Genehmigung durch die Verwaltung des Palais Liechtenstein erlaubt. 18. Das Verteilen sowie das Auflegen von Informationsmaterial sind nur mit Genehmigung der Verwaltung des Palais Liechtenstein gestattet. 19. Betteln, Hausieren und der private Verkauf von Waren aller Art ist nicht gestattet. 20. Begleitpersonen von Kindern sind verpflichtet, diese stets zu beaufsichtigen. 21. Aus Sicherheitsgründen sind sämtliche Zugänge, Stiegen und Stufen frei zu halten. 22. Der Zutritt und das Verlassen des gesamten Areals samt Gebäuden sind nur über die entsprechenden Eingänge gestattet. Fluchttüren dürfen nur in Notfällen benutzt werden. 23. Das Skateboarden, Inlineskaten und sonstige sportliche Aktivitäten ähnlicher Art sind im Palais nicht gestattet. 24. Das Abstellen von Fahrrädern (für Erwachsene und Kinder) ist nur an den dafür ausdrücklich vorgesehenen Plätzen außerhalb der Liegenschaft erlaubt (z.b. Fahrradständer). Erich Urban Geschäftsführung

5 BESICHTIGUNGSMÖGLICHKEITEN IM GARTENPALAIS UND STADTPALAIS LIECHTENSTEIN Sehr geehrte Damen und Herren, wir erwarten Sie gerne mit Ihrer Gruppe im GARTENPALAIS und im STADTPALAIS Liechtenstein. FREMDENFÜHRER-FÜHRUNGEN Da die beiden Palais ausschließlich im Rahmen von Führungen zu besichtigen sind und für die Gruppen exklusiv geöffnet werden, bitten wir um Terminabstimmung und Voranmeldung mindestens 14 Tage im Voraus. Eine Aufsichtsperson, die Sie und Ihre Gruppe begleitet, wird durch uns organisiert. Kosten: Pro Gruppe, die von Ihnen geführt wird (max. 25 Personen pro Gruppe), verrechnen wir eine Pauschale von EUR 330,- (brutto). Eine entsprechende Rechnung wird von uns gestellt. Der Betrag ist bis spätestens 4 Tage vor der Führung anzuweisen. Führungen sind in der Zeit von Montag bis Freitag, mit Beginn zwischen 9.00 und Uhr möglich. Abends (ab Uhr), an Wochenenden und Feiertagen sind Führungen nach Absprache gegen einen Kostenaufschlag möglich. ÖFFENTLICHE FÜHRUNGEN Zweimal im Monat (an ausgewählten Freitagen) bieten wir öffentliche Führungen (nur auf Deutsch, Anmeldung erforderlich!) mit hauseigenen Kunstvermittlern an. Die Termine werden auf bekannt gegeben. Führungen GARTENPALAIS Uhr, Einlass Uhr - Einzelticket EUR 20,Führungen STADTPALAIS Uhr, Einlass Uhr - Einzelticket EUR 25,Kombiticket GARTEN- und STADTPALAIS - Einzelticket EUR 38,Infos & Buchung online und unter info@palaisliechtenstein.com oder INDIVIDUELLE FÜHRUNGEN Kunstinteressierte haben auch die Möglichkeit, eine individuelle Führung mit einem hausinternen Kunstvermittler zu buchen.

6 AUDIOGUIDE DEUTSCH/ENGLISCH INFORMATIVE APP FÜR SMARTPHONES ERMÖGLICHT KOSTENLOSEN HÖRGENUSS Das STADTPALAIS als auch das GARTENPALAIS Liechtenstein bieten seit 2015 Audioguides auf Deutsch und Englisch an. Die Smartphone-Apps (für Apple und Android) können kostenlos weltweit in App-Stores herunter geladen werden und eröffnen detaillierte Einblicke in die Geschichte der fürstlichen Palais, die Ausstattung und die Kunstsammlung der Familie Liechtenstein. Unter dem Suchbegriff Hearonymus findet man die kostenlose App, mit der man die ebenfalls kostenlosen Audioguides für das GARTENPALAIS und das STADTPALAIS Liechtenstein auf Deutsch oder Englisch auf das Smartphone laden kann. Mehrere Kapitel führen durch die beiden fürstlichen Palais und bieten umfassende Informationen zu den einzelnen Prunk- und Galerieräumen, aber auch zur Geschichte der Palais und der fürstlichen Kunstsammlung sowie zur Revitalisierung und zu den ausgestellten Sammlungsobjekten. Beide Palais sind ausschließlich im Rahmen gebuchter Führungen zu besichtigen. Individuelle Gruppenführungen sind u.a. auf Englisch, Italienisch, Französisch und Russisch zu buchen. Öffentliche Führungen finden jedoch nur auf Deutsch statt. Die App ermöglicht nun auch englischsprachigen Besuchern an diesen Führungen teilzunehmen. Ein Smartphone ist Voraussetzung, Einweg-Kopfhörer und ein paar Leihgeräte sind vor Ort erhältlich. Seit Jänner 2012 ist die Palais Liechtenstein GmbH neue Dachmarke für das GARTENPALAIS und das STADTPALAIS Liechtenstein. Im Rahmen von Veranstaltungen und gebuchten Führungen sind die Palais sowie Glanzstücke der privaten Kunstsammlung des Fürsten von und zu Liechtenstein zu besuchen. Für Rückfragen: Palais Liechtenstein GmbH Mag. Kathrine Klopf-Weiss Besucherservice & Administration Tel k.klopf-weiss@palaisliechtenstein.com

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