Sicherheitshinweise für Mitarbeiter von Partnerfirmen
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- Katarina Lorentz
- vor 8 Jahren
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1 Herzlich willkommen Sicherheitshinweise für Mitarbeiter von Partnerfirmen
2 1 Sehr geehrte Mitarbeiter von Partnerfirmen, wir begrüßen Sie herzlich bei Boehringer Ingelheim. Am Standort Deutschland arbeiten rund Menschen in chemischen und pharmazeutischen Betrieben, in Laboren, Werkstätten und in der Verwaltung. Als chemisch-pharmazeutisches Unternehmen unterliegen wir besonders strengen Sicherheitsanforderungen. Dementsprechend ist bei uns ein sehr hoher Sicherheitsstandard selbstverständlich. Im folgenden machen wir Sie mit den wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln bekannt. Bitte befolgen Sie diese konsequent. Beim Betreten und Verlassen des Werkgeländes Mitarbeiter von Partnerfirmen müssen den Zugangsausweis immer offen tragen. Die Einfahrerlaubnis ist im Fahrzeug sichtbar zu hinterlegen. Beim Verlassen des Werkes sind Tagesausweise und Einfahrerlaubnis abzugeben. Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen und sicheren Aufenthalt bei Boehringer Ingelheim. Inhalt Verbote auf dem gesamten Werkgelände Beim Betreten und Verlassen des Werkgeländes 1 Verbote auf dem gesamten Werkgelände 1 Auf dem Werkgelände gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung 2 Vor Werkzutritt 2 Vor Arbeitsbeginn 2 /3 Während der Arbeit 3 Warnzeichen und Gefahrensymbole 3 /4 Verhaltensregeln in Notfällen Rettungswege und Sammelplätze 4 Umweltschutz 4 Wichtige Telefonnummern 5 Erste Hilfe 5 Rauchverbot (gilt auch in Fahrzeugen) Alkoholverbot auf dem gesamten Werkgelände. Feuer, offenes Licht und Feuerarbeiten verboten (z. B. Schweißen, Flexen, Gasbrenner), auch im Freien nur mit Erlaubnisschein. Fotografier- und Filmverbot In besonders gekennzeichneten Bereichen: Betrieb von Mobiltelefonen verboten. Dies gilt auch für ex-geschützte Geräte. Hereinnahme von Tieren ist untersagt.
3 2 3 Auf dem Werkgelände gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung Die Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge ist auf 30 km/h begrenzt. Achtung, Schienenverkehr hat Vorrang. Halteverbot unter Rohrbrücken, über Hydranten, Feuerlöscheinrichtungen, Schachtdeckeln sowie durch Bodenmarkierungen ausgewiesene Bereiche. Halteverbot auf ausgewiesenen Rettungswegen. Parken nur auf zugewiesenen Parkplätzen. Vor Werkzutritt Vor dem ersten Zutritt auf das Werkgelände muss der Auftragnehmer (Partnerfirma) selbständig seine Mitarbeiter und SUB-Unternehmer schulen. Hierzu stellt Boehringer Ingelheim die Schulungsunterlage so wie das Anmeldeformular im Internet zu Verfügung. Die Mitarbeiter sind beim Auftraggeber-Betreuer mittels Onlineformular (im Internet abrufbar) anzumelden. Vor Arbeitsbeginn Produktion-, Labor-, Lager-, und Werkstattbereiche nicht ohne Anmeldung betreten. Anmeldung und Einweisung: Anmelden und einweisen lassen. Für den Zutritt in bestimmte Gebäude ist eine Schulung notwendig. Sicherheitshinweise des Betriebes beachten Arbeitsfreigabe einholen. Evtl. Brandmeldeund Löschanlagen abschalten lassen. Nach Arbeitsende abmelden. Die genannten Hinweise gelten auch für das Be- und Entladen von Fahrzeugen. Während der Arbeit Erlaubnisschein: Arbeiten mit Zündgefahren, das Einsteigen in Behälter und enge Räume oder sonstige gefährlichen Arbeiten, die Sicherheitsmaßnahmen erfordern, z. B. bei Absturzgefahr, Medienabschaltung usw., dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Erlaubnis durchgeführt werden. Verhalten in Betrieben, Anlagen und Gebäuden Detaillierte Informationen und Einweisungen erhalten Sie von den verantwortlichen Personen Ihres Arbeitgebers und/oder Verantwortlichen von Boehringer Ingelheim. Persönliche Schutzausrüstung In den Gebäuden ist für den Betrieb die Persönliche Schutzausrüstung zwingend vorgeschrieben und zu tragen, z. B.: Schutzbrille, Helm, Handschuhe, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe (auf Baustellen S3). Die vorgeschriebene Kleiderordnung in verschiedenen Betrieben ist einzuhalten. Warnzeichen und Gefahrensymbole Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre Mitnehmen von nicht ex-geschützten Mobiltelefonen verboten. In Ex-Bereiche dürfen nur explosionsgeschützte Geräte mitgenommen/verwendet werden. Warnung vor elektromagnetischen Feldern Verbot für Personen mit Herzschrittmachern
4 4 5 Warnung vor radioaktiven Strahlen Warnung vor biologischen oder gentechnischen Stoffen Notrufeinrichtungen und wichtige Telefonnummern Handfeuermelder Warnung vor Gefahrstoffen, z. B.: leicht entzündlich giftig ätzend reizend Notruf Feuerwehr /Rettungsdienst: Intern von jedem Telefonapparat: Standort Biberach 112 Standort Dortmund 0112 Standort Ingelheim 112 Verhaltensregeln in Notfällen Rettungswege und Sammelplätze CO 2 geflutet Umweltschutz Aushänge in den Gebäuden beachten. Flucht- und Rettungswegen folgen. Im Alarmfall Gebäude verlassen (keinen Aufzug benutzen) An Sammelplätzen melden, vom Unfallort fernbleiben, Absperrungen beachten CO 2 - Alarm: In Räumen mit einer Gas-Löschanlage bei Alarm die Gebäude sofort verlassen. Abfallentsorgung Grundsätzlich ist die Partnerfirma verpflichtet, den im Rahmen der Auftragsabwicklung anfallenden Abfall selbst und auf eigene Kosten zu entsorgen. Kanalisation Flüssigkeiten dürfen nur nach Rücksprache mit dem Betreiber der Zentralen Abwasser-Behandlungsanlage in das Kanalsystem abgegeben werden. Erste Hilfe Über Mobiltelefon: Standort Biberach (07351) Standort Dortmund 112 Standort Ingelheim (06132) Werkschutz: Biberach (07351) Dortmund (0231) Ingelheim ( ) Arbeitssicherheit: Biberach (07351) Dortmund (0231) Ingelheim ( ) Telefonzentrale: Biberach (07351) 54-0 Dortmund (0231) Ingelheim ( ) 77-0 Erste Hilfe/ Verbandkasten Augendusche Notdusche Feuerlöscher
5 Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG
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