Erläuterungen zur Nachsorge nach einer Therapie in einer stationären/teilstationären Einrichtung der Suchthilfe

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erläuterungen zur Nachsorge nach einer Therapie in einer stationären/teilstationären Einrichtung der Suchthilfe"

Transkript

1 Abteilung Sucht Clarastrasse 12, Postfach CH-4005 Basel Tel: Fax: Erläuterungen zur Nachsorge nach einer Therapie in einer stationären/teilstationären Einrichtung der Suchthilfe Anhang zu den: «Richtlinien betreffend Indikation und Finanzierung therapeutischer Behandlungen in Einrichtungen der stationären Suchthilfe des Kantons Basel-Stadt». 1. Allgemeines 2 2. Grundlagen 2 3. Ziel und Zweck der Regelungen 2 4. Geltungsbereich 3 5. Indikationsstellen 3 6. Finanzierung 3 7. Voraussetzungen für eine Nachsorge 4 8. Nachsorgebedingungen 4 9. Verfahren Indikation für eine Nachsorge Gesuch für eine stationäre / teilstationäre Nachsorge Kostengutsprache für eine Nachsorge Eintritt in die Nachsorgeeinrichtung Geltungsdauer und Verlängerung Abbruch der Nachsorge Hospitalisationen während der stationären/teilstationären Nachsorge Ablehnung Durchführung der Nachsorge und Rechnungstellung 7 gd_s_mb_erlaeuterungennachsorgetherapieeinrichtung_ Seite 1/7

2 1. Allgemeines Die Nachsorge ist die letzte Phase einer therapeutischen Behandlung einer Suchterkrankung. Sie hat eine grosse Bedeutung für das Gelingen und die Nachhaltigkeit einer Therapie, da in dieser Phase die schrittweise Reintegration in das zukünftige Lebensumfeld der Betroffenen und in die Gesellschaft stattfindet. Ohne Nachsorge ist der Übertritt vom geschützten Umfeld der Therapieeinrichtung in eine selbständige Lebensführung anspruchsvoll und kann unter Umständen zu Rückfällen und einer erneuten Therapienotwendigkeit führen. In diesen Regelungen wird zwischen ambulanter und stationärer/teilstationärer Nachsorge unterschieden. Stationäre/Teilstationäre Nachsorge Die stationäre/teilstationäre Nachsorge findet in einer Aussenwohngruppe (AWG) oder ähnlichen Einrichtungen der Therapieinstitution statt, in welcher die Betreuung schwergewichtig auf die zukünftige Selbständigkeit hin ausgerichtet ist. Ambulante Nachsorge Die ambulante Nachsorge ist die fachliche Betreuung und Beratung von Betroffenen, die nach der Therapie in eine eigene Wohnung oder eine selbständige Wohnform zurückkehren. Die Betreuung und therapeutische Begleitung wird von der fallführenden Stelle bzw. Indikationsstelle geleistet, ausser der oder die Betroffene möchte im Umfeld einer entfernten Therapieeinrichtung wohnhaft werden. In diesem Fall kann die ambulante Nachsorge nach Absprache auch durch die Betreuungsperson dieser Therapieeinrichtung stattfinden. In begründeten Fällen, oder wenn kein vergleichbares externes Angebot vorhanden ist, können in der Nachsorge punktuelle Angebote der Einrichtung, in der vorgängig die stationäre Therapie durchgeführt wurde, in Anspruch genommen werden. Auch in diesem Fall liegt die Koordination der Angebote bei der zuständigen fallführenden Stelle bzw. Indikationsstelle. 2. Grundlagen Die vorliegenden Regelungen orientieren sich an den «Richtlinien betreffend Indikation und Finanzierung therapeutischer Behandlungen in Einrichtungen der stationären Suchthilfe des Kantons Basel-Stadt» vom 16. Mai (Beschluss Nr. 06/17/13) 3. Ziel und Zweck der Regelungen Die vorliegenden Regelungen dienen Den in die Behandlung involvierten Stellen (Therapieeinrichtung, Indikationsstelle, fallführende Stelle) zur Beurteilung, wann eine Nachsorge für die Betroffenen angezeigt ist. Den Indikationsstellen als Vorgabe für die Indikationsstellung bezüglich einer Nachsorge. Der fallführenden Stelle (sofern dies nicht die Indikationsstelle ist) als Vorgabe bei der Betreuung während der Nachsorge. Der Kostengutsprachestelle in der Abteilung Sucht der Gesundheitsdienste des Kantons Basel-Stadt als Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung von Gesuchen zur Finanzierung einer Nachsorge in einer stationären/teilstationären Einrichtung im Suchthilfebereich und zur Erteilung der entsprechenden Kostengutsprache. Den Sozialhilfebehörden als Entscheidungsgrundlage für die Übernahme von Nebenkosten aus diesen Behandlungen in stationären/teilstationären Einrichtungen. Dem Amt für Sozialbeiträge Basel-Stadt als Entscheidungs- und Berechnungsgrundlage bei IV-Rentnerinnen/Rentnern mit Ergänzungsleistungen. gd_s_mb_erlaeuterungennachsorgetherapieeinrichtung_ Seite 2/7

3 Den stationären/teilstationären Einrichtungen als Vorgabe für das Melde-, Berichts- und Zahlungswesen. Den Klientinnen/Klienten oder deren gesetzlichen Vertretern bzw. Vertreterinnen als Orientierung betreffend die Grundlagen sowie ihrer Rechte und Pflichten. 4. Geltungsbereich Die vorliegenden Regelungen gelten für alle bei Indikation von Nachsorge beteiligten Stellen, insbesondere für Die Indikationsstellen des Kantons Basel-Stadt; Die Sozialhilfebehörden der Stadt Basel und der Gemeinden Riehen und Bettingen 1 ; Für alle bei der Finanzierung einer Nachsorge in einer stationären/teilstationären Einrichtungen im engeren Sinn 2 beteiligten Stellen; Für alle anerkannten stationären/teilstationären Nachsorgeeinrichtungen; Für alle berechtigten Personen mit einer Suchterkrankung bzw. deren gesetzliche Vertreterinnen/Vertreter. Als berechtigte Personen gelten Erwachsene Personen mit gesetzlichem Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt. Für Betroffene mit Renten- und Ergänzungsleistungseinkommen überprüft die Abteilung Sucht die Indikationsstellung administrativ und fachlich, verfügt jedoch keine Kostengutsprache (Selbstzahlende), gibt aber eine fachliche Empfehlung ab. Die Regelungen gelten nicht für die Durchführung von Behandlungen in stationären Einrichtungen im Zusammenhang mit Massnahmen gemäss Schweizerischem Strafgesetzbuch sowie für Aufenthalte in Kliniken, welche gemäss KVG finanziert werden. 5. Indikationsstellen Die Abteilung Sucht autorisiert folgende Institutionen mit der Indikationsstellung für eine Nachsorge: Suchthilfe Region Basel Beratungszentrum; Ambulanten Bereiche Zentrum für Abhängigkeitserkrankungen der Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK); Abteilung Sucht des Bereichs Gesundheitsdienste (Case Management und Suchtberatung). 6.Finanzierung Für die Kostengutsprache und Finanzierung einer stationären/teilstationären Nachsorge als therapeutische Behandlung ist die Abteilung Sucht der Gesundheitsdienste des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt zuständig. Über die Finanzierung einzelner Angebote (z.b. Angebote zur Arbeitsintegration) während der ambulanten Nachsorge durch die Kostengutsprachestelle der Abteilung Sucht wird im Einzelfall entschieden. Die ambulante Betreuung durch die fallführende Stelle bzw. Indikationsstelle ist kostenlos. 1 Für die Landgemeinden gilt: Die Abteilung Sucht überprüft die Indikationsstellung, verfügt jedoch keine Kostengutsprachen. Die Finanzierung der Behandlungen obliegt den Landgemeinden. 2 Gilt ab Notwohnstätten, Institutionen für begleitetes Wohnen und/oder Arbeiten und dergleichen sind ausgeschlossen. gd_s_mb_erlaeuterungennachsorgetherapieeinrichtung_ Seite 3/7

4 7. Voraussetzungen für eine Nachsorge Die Klientin/der Klient muss in Basel, Riehen oder Bettingen angemeldet sein. Die Klientin/der Klient benötigt eine Kranken- und Unfallversicherung (Krankenkasse). Die Klientin/der Klient muss bei der Sozialhilfe Basel-Stadt oder der Sozialhilfe in Riehen bzw. Bettingen angemeldet sein. Ausnahme: Bezügerinnen und Bezüger einer Invalidenrente (IV) und Ergänzungsleistungen (EL) müssen sich nicht auf der Sozialhilfestelle des Wohnortes melden. Für die Dauer der stationären/teilstationären Nachsorge muss jedoch eine Rentenverwaltung eingerichtet sein und während der Nachsorge auch beibehalten werden. 8. Nachsorgebedingungen Bei einem Nachsorgeangebot müssen von der Nachsorgeeinrichtung und den Betroffenen folgende Kriterien erfüllt sein: Das Therapieangebot während der Nachsorge muss gegenüber dem einer Therapieeinrichtung reduziert sein und sich schwergewichtig auf die Kompetenzentwicklung in den Bereichen selbstständiges Wohnen, soziale Integration, Arbeitsfähigkeit und Finanzmanagement konzentrieren. Eine interne oder externe Tagesstruktur/Arbeit muss gegeben sein. Der Konsum muss stabil sein, bzw. die Klientin/der Klient muss abstinent sein. Die Anbindung an eine ambulante Beratungsstelle oder Arztpraxis des künftigen Wohnortes muss vorhanden sein. Sofern die Tagespauschale der Einrichtung die marktüblichen Ansätze nicht übersteigt, werden als stationäre/teilstationäre Nachsorgeeinrichtungen anerkannt: Pädagogisch-therapeutische Einrichtungen, die nach QuaTheDA 3 oder vergleichbaren Normen zertifiziert und vom Standortkanton anerkannt sind; Betreute Wohneinrichtungen, die über ein therapeutisches Behandlungskonzept und eine Nachsorgeplanung mit Tagesstruktur verfügen; Aussenwohngruppen mit Anbindung an die Therapieeinrichtung mit therapeutischem Angebot und Tagesstruktur. Die Abteilung Sucht behält sich in Einzelfällen die Überprüfung von vorgeschlagenen Einrichtungen bzw. die Ablehnung von Kostengutsprachen aus Qualitätsgründen vor. Sie nimmt dazu in jedem Fall Rücksprache mit der zuständigen Indikationsstelle bzw. der fallführenden Stelle. 3 Die Schweizerische Koordinationsstelle für stationäre Therapieangebote im Drogenbereich KOSTE führt unter certification.htm eine Liste der QuaTheDA-zertifizierten stationären Einrichtungen. gd_s_mb_erlaeuterungennachsorgetherapieeinrichtung_ Seite 4/7

5 9. Verfahren 9.1 Indikation für eine Nachsorge Die Suchthilfe Region Basel Beratungszentrum, die Abteilung Sucht oder eine der Indikationsstellen der UPK beurteilen die Situation der Klientin/des Klienten und klären alle notwendigen Details für die Vermittlung einer Nachsorge in einer geeigneten stationären/teilstationären Einrichtung oder durch eine geeignete ambulante Begleitung in der eigenen Wohnung. Sie bleiben während der Dauer der Nachsorge Ansprechpartner für die Betroffenen, die stationäre/teilstationäre Einrichtung oder die Wohnbegleitung. Sie stehen der Klientin/dem Klienten bei Bedarf bezüglich Planung der anschliessenden Selbstständigkeit zur Verfügung. 9.2 Gesuch für eine stationäre bzw. teilstationäre Nachsorge Die verantwortliche Bezugsperson der Therapieeinrichtung prüft mit der/dem Betroffenen spätestens einen Monat vor Ablauf der Kostengutsprache der stationären Therapie den Bedarf an Nachsorge. Dieser wird mit der Bezugsperson der zuständigen fallführenden Stelle besprochen um ein Gesuch zu stellen für: Eine Verlängerung des Therapieaufenthalts, falls die Klientin/der Klient die Therapie noch nicht abschliessen kann. Eine stationäre/teilstationäre Nachsorge, falls diese den Kompetenzen der Klientin / des Klienten entspricht. Für eine stationären/teilstationären Nachsorge gilt: Wird die Nachsorge in einer Einrichtung durchgeführt, die an die stationäre Therapieeinrichtung angeschlossen ist, erstellt die Therapieeinrichtung einen «Bericht zum Behandlungsverlauf für stationäre Suchttherapie» (Formular: gd_s_f_ _berichtstationaeretherapie) und stellt gleichzeitig einen Antrag auf Kostengutsprache für die beabsichtigte Nachsorge unter genauer Bezeichnung der Nachsorgeeinrichtung. Die zuständige fallführende Stelle gibt hierzu eine schriftliche Stellungnahme ab. Wird die Nachsorge in einer Einrichtung durchgeführt, die nicht an die stationäre Therapieeinrichtung angeschlossen ist, muss eine neue Indikationsstellung durch eine der unter Punkt 5. aufgeführten Indikationsstellen erfolgen. Hierzu sind die Formblätter Indikationsstellung für stationäre Suchttherapie (Formular: gd_s_f_ _bericht StationaereTherapie) Entbindung von der beruflichen Schweigepflicht (Formular: gd_s_f_ _entbindung AmtsgeheimnisStationaereTherapie) Gesuch der Klientin/des Klienten um Beitrag für stationäre Suchttherapie (Formular: gd_s_f_ _gesuchklientstationaeretherapie) zu verwenden und an die Abteilung Sucht Kostengutsprachestelle zu senden. 9.3 Kostengutsprache für eine Nachsorge Die Abteilung Sucht prüft das vollständig eingereichte Gesuch für eine Nachsorge in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen. Das Gesuch wird der Sozialhilfe Basel zur Prüfung der Nebenkosten weitergeleitet. Diese spricht nach Prüfung eine Kostengutsprache innert acht Arbeitstagen für die Nebenkosten im Rahmen der «Unterstützungsrichtlinien des Kantons Basel-Stadt» zu. Eine gültige umfassende Kostengutsprache liegt in der Regel 10 Arbeitstage nach Gesuchstellung vor. gd_s_mb_erlaeuterungennachsorgetherapieeinrichtung_ Seite 5/7

6 Gegenüber anderen Kostenträgern kann eine fachliche Empfehlung ausgesprochen werden. Die Kostengutsprache wird in diesen Fällen vom betreffenden Kostenträger erteilt. 9.4 Eintritt in die Nachsorgeeinrichtung Der Eintritt der/des Betroffenen in die Nachsorgeeinrichtung erfolgt, nachdem die Kostengutsprache schriftlich verfügt wurde. Der Nachsorgebeginn wird der Abteilung Sucht innert drei Tagen mittels «Meldeformular für stationäre Suchttherapie: Eintritt/Austritt» (Formular: gd_s_f_ _meldeformularstationaere Therapie) mitgeteilt. 9.5 Geltungsdauer und Verlängerung Eine Kostengutsprache für eine Nachsorge wird im Anschluss an eine Therapie in der Regel für die Dauer von drei Monaten erteilt. Eine Verlängerung ist möglich, bedarf jedoch einer besonderen Prüfung. Gesuche um Verlängerung sind von der behandelnden stationären/teilstationären Einrichtung mittels Formular «Bericht zum Behandlungsverlauf für stationäre Suchttherapie» (Formular: gd_s_f_ _berichtstationaeretherapie) darin enthalten ist der Zwischenbericht nach spätestens zwei Behandlungsmonaten, bzw. ein Monat vor Ablauf der Kostengutsprache, zusammen mit einer Stellungnahme der fallführenden Stelle an die Abteilung Sucht zu richten und ausführlich zu begründen. Eine Verlängerung wird auf Grund des Zwischenberichts geprüft. 9.6 Abbruch der Nachsorge Bei Abbruch einer stationären/teilstationären Nachsorge können im Sinne einer Reservationspauschale nach dem Abbruch noch die Tagespauschalen für maximal sieben Tage berechnet werden. Während dieser Zeit ist die Kostengutsprache noch gültig und die zu behandelnde Person könnte wieder in die stationäre/teilstationäre Einrichtung zurückkehren. 9.7 Hospitalisationen während der stationären/teilstationären Nachsorge Erfordert die gesundheitliche Situation der Klientin bzw. des Klienten einen stationären Klinikaufenthalt, muss die Kostengutsprachestelle sofort informiert werden. Für die Reservation des Nachsorgeplatzes während der Hospitalisation gilt folgende Regelung: Abwesenheit bis 3 Tage = Die volle Tagespauschale kann in Rechnung gestellt werden Abwesenheit ab 3 Tagen = 2/3 der Tagespauschale können in Rechnung gestellt werden Abwesenheit ab 14 Tagen = Eine Sondergenehmigung durch die Abteilung Sucht ist notwendig Beabsichtigte mehrtägige (i. d. R. mehr als drei Tage), nicht ärztlich begründete Aufenthalte ausserhalb der Nachsorgeeinrichtung sind der Abteilung Sucht Kostengutsprache mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitzuteilen. Diese nimmt dann diesbezüglich mit der Nachsorgeeinrichtung und mit der zuständigen fallführenden Stelle Kontakt zur Absprach des weiteren Vorgehens auf. 9.8 Ablehnung Die Abteilung Sucht kann die Erteilung oder Verlängerung von Kostengutsprachen ablehnen. Sie nimmt in jedem Fall Rücksprache mit der zuständigen fallführenden Stelle und der stationären/ teilstationären Einrichtung. In diesen Fällen unterstützt die fallführende Stelle die Betroffene oder den Betroffenen bei der Suche nach alternativen Angeboten. gd_s_mb_erlaeuterungennachsorgetherapieeinrichtung_ Seite 6/7

7 9.9 Durchführung der Nachsorge und Rechnungstellung Die stationäre/teilstationäre Einrichtung und die/der Betroffene sind rechenschaftspflichtig gegenüber der Abteilung Sucht und der zuständigen Sozialhilfebehörde. Die stationäre/teilstationäre Einrichtung meldet der Abteilung Sucht Kostengutsprache innerhalb drei Tagen den Nachsorgebeginn bzw. die Beendigung oder den Abbruch mittels «Meldeformular für stationäre Suchttherapie: Eintritt/Austritt» (Formular: gd_s_f_ _ MeldeformularStationaereTherapie) Die stationäre/teilstationäre Einrichtung meldet der Abteilung Sucht Kostengutsprache innerhalb der drei Tage der zuständigen Sozialhilfebehörde und der fallführenden Stelle bzw. Indikationsstelle den Nachsorgebeginn bzw. die Beendigung oder den Abbruch. Innerhalb von zwei Wochen nach Austritt bzw. Abbruch ist der definitive Austrittsbericht mittels Formular «Bericht zum Behandlungsverlauf für stationäre Suchttherapie» (Formular: gd_s_f_ _berichtstationaeretherapie) an die Abteilung Sucht Kostengutsprachestelle geschickt werden. Die stationären Einrichtungen stellen getrennte Rechnungen: Die Tagespauschalen für die Nachsorge ausschliesslich sämtlicher anderer Kosten sind monatlich im Nachhinein bis zum 7. Werktag des Monats der Abteilung Sucht Kostengutsprache in Rechnung zu stellen. Die Nebenkosten sind monatlich im Nachhinein der zuständigen Sozialhilfebehörde oder der zuständigen Rentenverwaltung in Rechnung zu stellen. Für Bezügerinnen und Bezüger von Renten und Ergänzungsleistungen, welche nicht von der Sozialhilfe unterstützt werden, sind sämtliche Rechnungen zur Prüfung an die Abteilung Sucht zu schicken. Sie werden von dieser Stelle, welche die Rente verwaltet, zur Zahlung weitergeleitet. gd_s_mb_erlaeuterungennachsorgetherapieeinrichtung_ Seite 7/7

betreffend Indikation und Finanzierung therapeutischer Behandlungen in Einrichtungen der stationären Suchthilfe des Kantons Basel-Stadt

betreffend Indikation und Finanzierung therapeutischer Behandlungen in Einrichtungen der stationären Suchthilfe des Kantons Basel-Stadt Bereich Gesundheitsdienste Abteilung Sucht Richtlinien betreffend Indikation und Finanzierung therapeutischer Behandlungen in Einrichtungen der stationären Suchthilfe des Kantons Basel-Stadt Inhaltsverzeichnis

Mehr

BERATUNG Abteilung Leistung IV-Status Wohnsitz EL Tarifhöhe (Anteil Klient) Bemerkungen

BERATUNG Abteilung Leistung IV-Status Wohnsitz EL Tarifhöhe (Anteil Klient) Bemerkungen Tarife 2017 für Klienten mit einer psychischen Erkrankung/Beeinträchtigung und für Angehörigenangebote Stand 25.04.2017 Wichtige Hinweise: Kosten bei Spalte EL: JA bedeutet; die Kosten werden von den Ergänzungsleistungen

Mehr

Sucht tut weh. Teilstationäre Entwöhnungstherapie bei Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit

Sucht tut weh. Teilstationäre Entwöhnungstherapie bei Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit Sucht tut weh Teilstationäre Entwöhnungstherapie bei Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit Montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr in der Tagesklinik Südhang und an den Abenden und Wochenenden in Ihrem gewohnten

Mehr

Suchthilfe Basel-Stadt «Heute»

Suchthilfe Basel-Stadt «Heute» Kanton Basel-Stadt Suchthilfe Basel-Stadt «Heute» Forum für Suchtfragen Integrierte Versorgung im Suchtbereich Basel, 29. Oktober 2015 Eveline Bohnenblust Leiterin Abteilung Sucht des Bereich Gesundheitsdienste,

Mehr

Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Abteilung Sucht

Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Abteilung Sucht Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt Bereich Gesundheitsdienste Abteilung Sucht Abteilung Sucht Unterstützung der Suchtpolitik Suchtberatung Case Management Aufsuchende Sozialarbeit im öffentlichen

Mehr

Sucht tut weh. Teilstationäre Entwöhnungstherapie bei Alkohol-, Medikamentenund anderer Suchtmittelabhängigkeit

Sucht tut weh. Teilstationäre Entwöhnungstherapie bei Alkohol-, Medikamentenund anderer Suchtmittelabhängigkeit Sucht tut weh Teilstationäre Entwöhnungstherapie bei Alkohol-, Medikamentenund anderer Suchtmittelabhängigkeit Montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr in der Tagesklinik Südhang und an den Abenden und Wochenenden

Mehr

BEGLEITUNG BEIM WOHNEN

BEGLEITUNG BEIM WOHNEN BEGLEITUNG BEIM WOHNEN EINLEITUNG Ob in Ihrer privaten Wohnung oder gemeinsam im Wohnhaus G99 wir begleiten Sie Befinden Sie sich wegen Ihrer psychischen Beeinträchtigung in einer schwierigen Lebensund

Mehr

Von der Sonderschule zur Arbeitswelt

Von der Sonderschule zur Arbeitswelt Von der Sonderschule zur Arbeitswelt Eine Informationsbroschüre der Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten Kanton Aargau der Invalidenversicherung des Kantons Aargau und der Pro Infirmis Aargau

Mehr

Aussenwohngruppen. Schoren und Wettstein

Aussenwohngruppen. Schoren und Wettstein Aussenwohngruppen Schoren und Wettstein Aussenwohngruppen Zielsetzungen Die Aussenwohngruppen (AWG) bieten Jugendlichen einen betreuten Rahmen, um die bereits erworbenen Kompetenzen (Selbst-, Sozial- und

Mehr

Abklärung, Entzugsplanung, Therapie Psychiatrie

Abklärung, Entzugsplanung, Therapie Psychiatrie Station für Alkoholentzug und Therapie Abklärung, Entzugsplanung, Therapie Psychiatrie Inhaltsverzeichnis Normaler Konsum oder Suchterkrankung? 3 Angebot 5 Anmeldung/Eintritt 7 EINLEITUNG Normaler Konsum

Mehr

ILGENMOOS und ILGENPARK. Aufnahmereglement. Aufnahmebedingungen

ILGENMOOS und ILGENPARK. Aufnahmereglement. Aufnahmebedingungen ILGENMOOS und ILGENPARK Aufnahmereglement Aufnahmebedingungen Aufnahmeverfahren Erster Kontakt Ein erster Kontakt als Anfrage für einen freien Platz findet in der Regel telefonisch oder per E-Mail durch

Mehr

WohnDomizil Begleitung in einer Wohnung von HEKS

WohnDomizil Begleitung in einer Wohnung von HEKS WohnDomizil Begleitung in einer Wohnung von HEKS 1. Zielgruppe von WohnDomizil Das Wohnbegleitungsprogramm WohnDomizil richtet sich an Personen in der Region Basel, die das 25. Altersjahr erreicht haben

Mehr

KONZEPT SUCHTTHERAPIE

KONZEPT SUCHTTHERAPIE Konzept 1. Ko2 13.4.2012 KONZEPT SUCHTTHERAPIE Das Projekt Alp bietet fachlich betreute Einzelplätze in dafür geeigneten Gastfamilien im Kanton Bern für Therapieaufenthalte und Time Out Platzierungen.

Mehr

Das Potenzial entdecken

Das Potenzial entdecken blauzone Das Potenzial entdecken Suchtspezifisches Assessment Kanton Bern In wertschätzender Art, engmaschiger Begleitung sowie mit klaren Rahmenbedingungen schafft unser suchtspezifisches Assessment die

Mehr

Sucht tut weh. Suchtmedizinische Abklärung und Behandlung

Sucht tut weh. Suchtmedizinische Abklärung und Behandlung Sucht tut weh Suchtmedizinische Abklärung und Behandlung Wir helfen Ihnen weiter Haben Sie selber das Gefühl, illegale oder legale Suchtmittel in einem schädlichen Mass zu konsumieren? Eine Suchterkrankung

Mehr

WOHNHUUS I BETREUTES WOHNEN WIEDER EIGENE WOHNKOMPETENZ ERLANGEN

WOHNHUUS I BETREUTES WOHNEN WIEDER EIGENE WOHNKOMPETENZ ERLANGEN WOHNHUUS I BETREUTES WOHNEN WIEDER EIGENE WOHNKOMPETENZ ERLANGEN WIEDER EIGENE WOHNKOMPETENZ ERLANGEN Zielgruppe Das stationäre und niederschwellige Angebot Wohnhuus I richtet sich an Frauen und Männer

Mehr

Der Sozialdienst Ein Brückenbauer. Sozialdienst

Der Sozialdienst Ein Brückenbauer. Sozialdienst Der Sozialdienst Ein Brückenbauer Sozialdienst EinLEITUng Wir bauen Brücken «Es gibt etwas, das höher und heiliger ist als alles Wissen, das Leben selbst.» Alice Salomon (deutsche Pionierin der Sozialarbeit)

Mehr

ANGEBOTE SUCHTTHERAPIE. Infos für Sucht- Betroffene

ANGEBOTE SUCHTTHERAPIE. Infos für Sucht- Betroffene ANGEBOTE SUCHTTHERAPIE Infos für Sucht- Betroffene Angebote Suchttherapie SICH VERÄNDERN Unsere verschiedenen Therapieangebote sind aufeinander abgestimmt. Das modulare Behandlungsangebot erlaubt uns,

Mehr

Sucht tut weh. Suchtmedizinische Abklärung und Behandlung

Sucht tut weh. Suchtmedizinische Abklärung und Behandlung Sucht tut weh Suchtmedizinische Abklärung und Behandlung Haben Sie selber das Gefühl, illegale oder legale Suchtmittel in einem schädlichen Mass zu konsumieren? Wir helfen Ihnen weiter Eine Suchterkrankung

Mehr

Nationaler Qualitätsvertrag Umsetzung

Nationaler Qualitätsvertrag Umsetzung Nationaler Qualitätsvertrag Umsetzung Grundsätze und Abrechnungsmodalitäten für die stationäre Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation Diese Empfehlungen zur Umsetzung basieren auf den im nationalen

Mehr

Eltern des Klienten Mutter Vater Name/Vorname... Beruf... Konfession... Geb. Datum... Strasse/Nr... Wohnort... Telefon/Natel... Adresse...

Eltern des Klienten Mutter Vater Name/Vorname... Beruf... Konfession... Geb. Datum... Strasse/Nr... Wohnort... Telefon/Natel...  Adresse... Anmeldung und Kostengutsprache Timeout Platzierung Notfallplatzierung für Kinder und Jugendliche Personalien Name/Vorname... Geb. Datum... AHV-Nr... Nationalität... Heimatort... Konfession... Arbeitsort...

Mehr

WEGE AUS DER SUCHT KOMPASS CITY

WEGE AUS DER SUCHT KOMPASS CITY WEGE AUS DER SUCHT KOMPASS CITY VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE AUFNAHME Unsere Behandlungsangebote bei Kompass City richten sich an Erwachsene mit Suchterkrankungen (Drogen, Alkohol, Medikamente) sowie Substituierte.

Mehr

Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Weiterbildung VSZGB August/September 2014

Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Weiterbildung VSZGB August/September 2014 Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Weiterbildung VSZGB August/September 2014 Allgemeines Die IVSE hat zum Ziel: Die Situation von Personen, die ausserhalb ihres Kantons besondere

Mehr

Ambulant Betreutes Wohnen

Ambulant Betreutes Wohnen Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischer Erkrankung Lüdenscheid SternenZelt Mitten im Gespräch Was ist Ambulant Betreutes Wohnen? In der eigenen Wohnung zu leben bedeutet Geborgenheit, Sicherheit,

Mehr

Sozialzahnmedizin Gesuch um Kostenübernahme. Kieferorthopädie. Administrative Angaben. 1. Patient / Patientin

Sozialzahnmedizin Gesuch um Kostenübernahme. Kieferorthopädie. Administrative Angaben. 1. Patient / Patientin Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Kantonszahnärztlicher Dienst Sozialzahnmedizin Gesuch um Kostenübernahme Kieferorthopädie Version 2016 Administrative Angaben 1. Patient / Patientin AHV-Nr. / Personal-Nr

Mehr

Jugendwohngruppen. Orion und Sirius

Jugendwohngruppen. Orion und Sirius Jugendwohngruppen Orion und Sirius Jugendwohngruppen Zielsetzungen Die Jugendwohngruppen (JWG) bieten Jugendlichen einen betreuten Rahmen, um Kompetenzen (Selbst-, Sozial- und lebenspraktische Kompetenz)

Mehr

REGLEMENT D e r P a t i e n t e n A n l a u f - u n d B e r a t u n g s s t e l l e P A B S b e i d e r B a s e l

REGLEMENT D e r P a t i e n t e n A n l a u f - u n d B e r a t u n g s s t e l l e P A B S b e i d e r B a s e l REGLEMENT D er Patienten Anlauf- und Beratungsstelle PABS beider Basel 2 Herausgeber: und Medizinische Gesellschaft Basel Freie Strasse 3/5, 4001 Basel Ärztegesellschaft Baselland Renggenweg 1, 4450 Sissach

Mehr

Poststationäre Übergangs- und ambulante psychiatrische Pflege. der Externen Psychiatrischen Dienste Thurgau, Sirnach

Poststationäre Übergangs- und ambulante psychiatrische Pflege. der Externen Psychiatrischen Dienste Thurgau, Sirnach Poststationäre Übergangs- und ambulante psychiatrische Pflege der Externen Psychiatrischen Dienste Thurgau, Sirnach Externe Psychiatrische Dienste Thurgau, Sirnach Das Psychiatriezentrum Sirnach stellt

Mehr

Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation

Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation 60.8 Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation Vom 9. November 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 7 Absatz der Verfassung

Mehr

Soteria Bern. Konzept Wohnen & Co.

Soteria Bern. Konzept Wohnen & Co. Soteria Bern Konzept Wohnen & Co. Wohnen & Co. Die Soteria Bern bietet im Rahmen der integrierten Versorgung die Möglichkeit, in einer Übergangs-WG der Soteria Bern für eine individuell zeitlich befristete

Mehr

Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Schritt für Schritt zu einem Betreuungsplatz für unser Kind: Angebote in der Tagesbetreuung

Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Schritt für Schritt zu einem Betreuungsplatz für unser Kind: Angebote in der Tagesbetreuung Schritt für Schritt zu einem Betreuungsplatz für unser Kind: Angebote in der Tagesbetreuung Was sind Tagesheime? Tagesheime im Kanton Basel-Stadt Alleine oder in der Gruppe spielen, sich in die Kuschelecke

Mehr

Integration und Gesundheit Transkulturelle Psychiatrie/ Psychotherapie (J2)

Integration und Gesundheit Transkulturelle Psychiatrie/ Psychotherapie (J2) Integration und Gesundheit Transkulturelle Psychiatrie/ Psychotherapie (J2) Psychiatrie Inhaltsverzeichnis 2 Integration und Gesundheit 3 Abklärung Beratung Therapie 5 Anmeldung/Eintritt 7 EINLEITUNG Integration

Mehr

I. Allgemeines. II. Ergänzungsleistungen und Beihilfen. Vom 22. Januar 2016 (Stand 1. Januar 2016) 1. Zweck

I. Allgemeines. II. Ergänzungsleistungen und Beihilfen. Vom 22. Januar 2016 (Stand 1. Januar 2016) 1. Zweck Ergänzungsleistungen, Beihilfen: Vertrag mit Riehen BeE 8.680 Vertrag zwischen der Einwohnergemeinde Riehen und der Einwohnergemeinde Bettingen betreffend Leistungserbringungen im Bereich Ergänzungsleistungen

Mehr

Anfragebogen. wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Platz in unserer Nachsorge-Einrichtung der Stadtmission Nürnberg e.v.

Anfragebogen. wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Platz in unserer Nachsorge-Einrichtung der Stadtmission Nürnberg e.v. Stadtmission Nürnberg e.v. Nachsorge - Betreutes Wohnen für Suchtkranke Martin-Treu-Str. 27 90403 Nürnberg Tel: 0911/ 37 65 63-0 Fax: 0911/37 65 63-26 Email: nachsorge@stadtmission-nuernberg.de Homepage:

Mehr

Pilotprojekt Case Management Sucht

Pilotprojekt Case Management Sucht Pilotprojekt Case Management Sucht Evaluation und Auswirkungen auf die Politik Bern, 18.9.13, Regula Müller, & Sarah Werner, Ecoplan 1 Inhalt 1. Ausgangslage 2. Auftrag 3. Methodik 4. Ergebnisse 5. Auswirkungen

Mehr

für eltern familien kinder jugendliche puzzle vermittlung von gastfamilien

für eltern familien kinder jugendliche puzzle vermittlung von gastfamilien für eltern familien kinder jugendliche puzzle vermittlung von gastfamilien puzzle vermittlung von gastfamilien Puzzle ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche in einer Not - oder schwierigen Lebenssituation.

Mehr

Leben mit Beeinträchtigung

Leben mit Beeinträchtigung Leben mit Beeinträchtigung. Stiftung LebensART Stegfeldweg 5 3550 Langnau T 034 408 21 00 info@ Wohnsettings Betreutes Wohnen - Standort Bärau Das betreute Wohnen bietet tägliche Unterstützung in allen

Mehr

REHA ZENTRUM OBERPFALZ e.v.

REHA ZENTRUM OBERPFALZ e.v. REHA ZENTRUM OBERPFALZ e.v. Ambulant Betreutes Wohnen für suchtmittelabhängige Menschen Therapeutische Konzeption Reha Zentrum Opf. e.v. Kompass Soziotherapeutische Einrichtung Therapeutische Wohngemeinschaften

Mehr

BERATUNG, BEGLEITUNG UND HILFE ZUR SELBSTHILFE

BERATUNG, BEGLEITUNG UND HILFE ZUR SELBSTHILFE BERATUNG, BEGLEITUNG UND HILFE ZUR SELBSTHILFE EINLEITUNG Beratung, Begleitung und Hilfe zur Selbsthilfe Für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, für ihre Angehörigen und Kinder, für Fachleute

Mehr

Wohnhilfen für Menschen mit Behinderung

Wohnhilfen für Menschen mit Behinderung KoKoBe Leverkusen Gerhart-Hauptmann-Str. 34 a 51379 Leverkusen Telefon 0 21 71 / 3 40 79 28 Telefax 0 21 71 / 3 94 85 27 e-mail: info@kokobe-lev.de Wohnhilfen für Menschen mit Behinderung Erste Schritte

Mehr

Prämienverbilligungen im Kanton Zug

Prämienverbilligungen im Kanton Zug AUSGLEICHSKASSE ZUG IV-STELLE ZUG Prämienverbilligungen im Kanton Zug Achtung! Eingabefrist 30. April 2008 Informationen Berechnungshilfen Adressen Inhalt Adressen 2 Inhalt Allgemeines und Formulare 3

Mehr

Arche Fachstelle für Integration. Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags

Arche Fachstelle für Integration. Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags Arche Fachstelle für Integration Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags Inhaltsverzeichnis 1 // EINLEITUNG 2 // ZIELGRUPPE 3 // Ziele 4 // Angebote 5 // ORGANISATION, STEUERUNG UND

Mehr

Sp tal Wattwil. Alkoholkurzzeittherapie PSA Psychosomatische Abteilung

Sp tal Wattwil. Alkoholkurzzeittherapie PSA Psychosomatische Abteilung Sp tal Wattwil Alkoholkurzzeittherapie PSA Psychosomatische Abteilung ZUM INHALT: Willkommen bei uns 3 Ein erster, wichtiger Schritt 5 Bewusster leben das Konzept 7 Mit Herz, Kompetenz und Konsequenz 10

Mehr

Betreuungs-Vertrag. für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Erklärung in Leichter Sprache

Betreuungs-Vertrag. für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Erklärung in Leichter Sprache Betreuungs-Vertrag für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung Erklärung in Leichter Sprache Was steht auf welcher Seite? Was steht auf welcher Seite?... 2 Was ist das

Mehr

Klinik ESTA Therapie und Alkoholentwöhnung

Klinik ESTA Therapie und Alkoholentwöhnung K U R Z D A R S T E L L U N G Klinik ESTA Therapie und Alkoholentwöhnung Klinik ESTA Therapie und Alkoholentwöhnung Gstadstrasse 42 4153 Reinach Telefon 061 706 87 82 Fax 061 706 87 86 E-Mail esta.therapie@suchthilfe.ch

Mehr

Wohnen in den Wohnhäusern Murbacherstrasse und Sonnenweg Ambulante Wohnbegleitung

Wohnen in den Wohnhäusern Murbacherstrasse und Sonnenweg Ambulante Wohnbegleitung Wohnen in den Wohnhäusern Murbacherstrasse und Sonnenweg Ambulante Wohnbegleitung Das Betreuungs- und Wohnangebot richtet sich an Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, die vorübergehend oder

Mehr

Tagesbetreuung 2016 /17

Tagesbetreuung 2016 /17 Tagesbetreuung 2016 /17 dandelion Pflege und Betreuung für Demenzkranke Das dandelion ist ein kleines, spezialisiertes Haus für demenzkranke Menschen mit einer gepflegten Infrastruktur und einem schönen

Mehr

Beratungsstelle

Beratungsstelle Nummer Die Vorliegende Broschüre gibt Ihnen einen groben Überblick über die verschiedenen Leistungen der Invalidenversicherung. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle der Stiftung

Mehr

«Eine Tages - struktur, auf die Sie bauen können.»

«Eine Tages - struktur, auf die Sie bauen können.» wisli tagesstätte «Eine Tages - struktur, auf die Sie bauen können.» «Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten wieder finden.» wisli tagesstätte Struktur für den Alltag Die wisli tagesstätte ist ein Angebot

Mehr

Ambulant Betreutes Wohnen in leichter Sprache

Ambulant Betreutes Wohnen in leichter Sprache Ambulant Betreutes Wohnen in leichter Sprache 1. Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen der Lebenshilfe Kusel Selbstständig in einer eigenen Wohnung wohnen. Sein Leben selbst organisieren. Das, was

Mehr

Integration und Gesundheit Somatoforme Störungen und transkulturelle Psychotherapie

Integration und Gesundheit Somatoforme Störungen und transkulturelle Psychotherapie Integration und Gesundheit Somatoforme Störungen und transkulturelle Psychotherapie Psychiatrie Inhaltsverzeichnis 2 Integration und Gesundheit 3 Abklärung Beratung Therapie 5 Anmeldung/Eintritt 7 EINLEITUNG

Mehr

Zusatzvereinbarung. zwischen. H+ Die Spitäler der Schweiz (H+) und

Zusatzvereinbarung. zwischen. H+ Die Spitäler der Schweiz (H+) und Zusatzvereinbarung zum Tarifvertrag vom 15. Dezember 2001 über die Abgeltung von ambulanten physiotherapeutischen Leistungen in Spitälern und Kliniken zwischen H+ Die Spitäler der Schweiz (H+) und den

Mehr

in Ausführung des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG) vom 23. März 2007,

in Ausführung des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG) vom 23. März 2007, 60.0 Kantonale Verordnung über die Opferhilfe (KOHV) vom. Dezember 05 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, in Ausführung des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz,

Mehr

Zusammenarbeit von Fürsorgeorganen - RAV - Programmträgerschaft

Zusammenarbeit von Fürsorgeorganen - RAV - Programmträgerschaft Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich Amt für Wirtschaft und Arbeit Zusammenarbeit von Fürsorgeorganen - RAV - Programmträgerschaft _ Grundsätzliches Dieses Papier ist in Kooperation mit der Fürsorgekonferenz

Mehr

mittagstisch hausen öppis für dä buuch und s härz Betriebsreglement vom Vereinsvorstand im April 2014 erlassen

mittagstisch hausen öppis für dä buuch und s härz Betriebsreglement vom Vereinsvorstand im April 2014 erlassen Betriebsreglement vom Vereinsvorstand im April 2014 erlassen Inhaltsverzeichnis 1. Information... 2 2. Trägerschaft und Betriebsführung... 2 3. Öffnungszeiten... 2 4. Finanzierung... 2 5. Räumlichkeiten...

Mehr

PERSPEKTIVE Fachstellen für soziale Dienstleistungen (Region Solothurn)

PERSPEKTIVE Fachstellen für soziale Dienstleistungen (Region Solothurn) Bericht Ärzte Info 5/2002 Thema Sucht PERSPEKTIVE Fachstellen für soziale Dienstleistungen (Region Solothurn) Die Region Solothurn umfasst die Bezirke Solothurn, Bucheggberg und den Bezirk Lebern ohne

Mehr

Verordnung über die nichtärztliche Psychotherapie * (Psychotherapeutenverordnung)

Verordnung über die nichtärztliche Psychotherapie * (Psychotherapeutenverordnung) 97 Verordnung über die nichtärztliche Psychotherapie * (Psychotherapeutenverordnung) Vom 5. November 977 (Stand. März 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf des Gesetzes vom 0.

Mehr

Konzept Familienplatzierung

Konzept Familienplatzierung Verein WOPLA Familienplatzierung Gartenweg 3 4144 Arlesheim Tel : 061 702 09 90 Fax : 061 702 09 92 Mail : info@wopla.ch www.wopla.ch Konzept Familienplatzierung 1 WOPLA Familienplatzierung Ein professionelles

Mehr

Zusatzvereinbarung. zwischen. H+ Die Spitäler der Schweiz (H+) und

Zusatzvereinbarung. zwischen. H+ Die Spitäler der Schweiz (H+) und Zusatzvereinbarung zum Tarifvertrag vom 15. Dezember 2001 über die Abgeltung von ambulanten physiotherapeutischen Leistungen in Spitälern und Kliniken zwischen H+ Die Spitäler der Schweiz (H+) und den

Mehr

Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Bundesgesetz über die Krankenversicherung Ablauf der Referendumsfrist: 19. Januar 2017 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug) Änderung vom 30. September 2016 Die Bundesversammlung

Mehr

EGGERSSTIFTUNG Betreutes Wohnen. Konzeption der Einzelbetreuungen

EGGERSSTIFTUNG Betreutes Wohnen. Konzeption der Einzelbetreuungen EGGERSSTIFTUNG Betreutes Wohnen Konzeption der Einzelbetreuungen 1 Konzeption der Prof. Dr. Eggers-Stiftung für das sozialtherapeutisch Betreute Wohnen von psychisch kranken jungen Menschen. Diese Konzeption

Mehr

Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung

Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung Ergebnis der ersten Lesung des Kantonsrats vom 9. September 00.0.05 Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung vom

Mehr

Integrationsmassnahmen: Sozialberufliche Rehabilitation zur Vorbereitung auf den ersten Arbeitsmarkt

Integrationsmassnahmen: Sozialberufliche Rehabilitation zur Vorbereitung auf den ersten Arbeitsmarkt Integrationsmassnahmen: Sozialberufliche Rehabilitation zur Vorbereitung auf den ersten Arbeitsmarkt Erika Karlen-Oszlai Teamleiterin Eingliederungsmanagement Integrationsmassnahmen: erste Zahlen Januar

Mehr

Erwachsenenpsychiatrie

Erwachsenenpsychiatrie Erwachsenenpsychiatrie Wir stellen uns vor Wir helfen psychisch kranken Menschen Die Erwachsenenpsychiatrie ist zentraler Bestandteil der Psychiatrie Baselland. Sie bietet ambulante, teilstationäre und

Mehr

Ambulanter. Alkoholentzug Sargans. Eine professionell begleitete Alternative zu einem stationären Entzugsaufenthalt.

Ambulanter. Alkoholentzug Sargans. Eine professionell begleitete Alternative zu einem stationären Entzugsaufenthalt. Ambulanter Alkoholentzug Sargans Eine professionell begleitete Alternative zu einem stationären Entzugsaufenthalt. Und wieder ist es passiert. Ich nehme mir fest vor, weniger zu trinken. Und dann schaffe

Mehr

Verordnung über private Betagten- und Pflegeheime

Verordnung über private Betagten- und Pflegeheime Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 38.8 Verordnung über private Betagten- und Pflegeheime vom 3. Februar 004 (Stand. April 004) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 34

Mehr

Standards. Standards des Kantonalen Jugendamtes Bern für die Unterbringung und Betreuung von Kindern ausserhalb ihrer Herkunftsfamilie

Standards. Standards des Kantonalen Jugendamtes Bern für die Unterbringung und Betreuung von Kindern ausserhalb ihrer Herkunftsfamilie Standards des Kantonalen Jugendamtes Bern für die Unterbringung und Betreuung von Kindern ausserhalb ihrer Herkunftsfamilie Standards Kantonales Jugendamt Inhaltsverzeichnis 1 Vision:... 3 1.1 Phase 1:

Mehr

Angebote SuchttherApie. Infos für Zuweisende

Angebote SuchttherApie. Infos für Zuweisende Angebote SuchttherApie Infos für Zuweisende Inhaltsverzeichnis Akzent SuchttherApie 5 Haus Lehn 5 Haus Ausserhofmatt 7 Akzent Wohnen 7 Akzent NAchsorge 9 Akzent FAmilienplÄtze 11 TherApieModule 13 TArifübersicht

Mehr

27. Heidelberger Kongress des Fachverbandes Sucht e. V Juni 2014

27. Heidelberger Kongress des Fachverbandes Sucht e. V Juni 2014 27. Heidelberger Kongress des Fachverbandes Sucht e. V. 25. 27. Juni 2014 Forum 1 Ziele, Methoden und Besonderheiten der ambulanten und ganztägig ambulanten Suchttherapie. Persönliches Budget für suchtkranke

Mehr

Sozialmedizinische Nachsorge

Sozialmedizinische Nachsorge Sozialmedizinische Nachsorge ( 43 Abs. 2, 132c SGB V) Wenn ein chronisch oder schwerstkrankes Kind aus dem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung entlassen wird, sind Eltern und Betreuungspersonen

Mehr

Konzept aarebrügg. Geschäftsleitungsbeschluss vom xx.xx.xxxx

Konzept aarebrügg. Geschäftsleitungsbeschluss vom xx.xx.xxxx Konzept aarebrügg Geschäftsleitungsbeschluss vom xx.xx.xxxx Konzept aarebrügg Niederschwelliges Arbeitsangebot zur sozialen Stabilisierung und Integration Trägerschaft und Auftrag Die aarebrügg ist ein

Mehr

Merkblatt «Beiträge an die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen»

Merkblatt «Beiträge an die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen» Stadt Zürich Sozialdepartement Zentrale Verwaltung Verwaltungszentrum Werd Werdstrasse 75 Postfach, 8036 Zürich Tel. 044 412 70 00 Fax 044 412 65 11 www.stadt-zuerich.ch/sd Merkblatt «Beiträge an die Betreuung

Mehr

Aufgaben des Fachbereichs Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen

Aufgaben des Fachbereichs Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen 2.4.02. Aufgaben des Fachbereichs Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer SAS Rechtsgrundlagen Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland vom 26. September 2014

Mehr

Danke für Ihr Interesse am Ländli Züri. Möchten Sie sich detaillierter informieren oder bewerben?

Danke für Ihr Interesse am Ländli Züri. Möchten Sie sich detaillierter informieren oder bewerben? Danke für Ihr Interesse am Ländli Züri. Möchten Sie sich detaillierter informieren oder bewerben? Treten Sie mit uns in Kontakt Rufen Sie uns unverbindlich an und wir können in einem ersten Kontakt klären,

Mehr

Poststationäre Übergangs- psychiatrische Pflege. im Clienia Psychiatriezentrum Sirnach

Poststationäre Übergangs- psychiatrische Pflege. im Clienia Psychiatriezentrum Sirnach Poststationäre Übergangs- und ambulante psychiatrische Pflege im Clienia Psychiatriezentrum Sirnach Die ambulante psychiatrische Pflege ergänzt die medizinischtherapeutischen und sozialpsychiatrischen

Mehr

Abhängigkeitslinie. Klinik für Psychose und Abhängigkeit Spezialisiert auf die Therapie von Sucht mit Komorbidität

Abhängigkeitslinie. Klinik für Psychose und Abhängigkeit Spezialisiert auf die Therapie von Sucht mit Komorbidität Abhängigkeitslinie Spezialisiert auf die Therapie von Sucht mit Komorbidität Ganzheitliche Suchttherapie Das Psychiatriezentrum Münsingen bietet ein umfassendes Therapieangebot für alkoholund medikamentenabhängige

Mehr

Die Zuständigkeiten des LWV Hessen im Rahmen der Integrationsvereinbarung. Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, Kassel

Die Zuständigkeiten des LWV Hessen im Rahmen der Integrationsvereinbarung. Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, Kassel Die Zuständigkeiten des LWV Hessen im Rahmen der Integrationsvereinbarung 1 Der Landeswohlfahrtsverband Hessen wird als landesweiter Kommunalverband von den 5 kreisfreien Städten und 21 Landkreisen in

Mehr

Abrechnung der Spitex- Restfinanzierung ab

Abrechnung der Spitex- Restfinanzierung ab Bereich Gesundheitsversorgung Abteilung Langzeitpflege Abrechnung der Spitex- Restfinanzierung ab 1.1.2011 Präsentation der Infomationsveranstaltungen im Dezember 2010 Neuordnung der Pflegefinanzierung

Mehr

Orientierung. Übertritt aus der Primarschule und Wechsel innerhalb der Sekundarschule. Obfelden Ottenbach Sekundarschule mit drei Stufen

Orientierung. Übertritt aus der Primarschule und Wechsel innerhalb der Sekundarschule. Obfelden Ottenbach Sekundarschule mit drei Stufen Orientierung Übertritt aus der Primarschule und Wechsel innerhalb der Sekundarschule Obfelden Ottenbach Sekundarschule mit drei Stufen 1. Übertritt... 3 1.1 Grundsätzliches... 3 1.2 Vorgehen Primarschule...

Mehr

Die Einrichtungen und Projekte des Zentrums

Die Einrichtungen und Projekte des Zentrums Zentrum für Frauen Die Einrichtungen und Projekte des Zentrums Lilith - Wohnen für Frauen 17 Ost Tagestreff Tamara Beratung und Hilfe für Prostituierte Zentrum für Frauen Beratungsstelle für Frauen Mode

Mehr

Psychiatrische Patientenverfügung

Psychiatrische Patientenverfügung Psychiatrische Patientenverfügung für den Fall meiner Urteilsunfähigkeit Personalien: Name: Vorname: Geburtsdatum: Wohnadresse: Krankenkasse: Inhalt: Das Wichtigste beim Klinikeintritt...2 Therapien und

Mehr

Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Gesundheitsversorgung. umfassend und vernetzt

Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Gesundheitsversorgung. umfassend und vernetzt Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt Gesundheitsversorgung Gesundheitsversorgung umfassend und vernetzt «Erfährt mein Therapeut rechtzeitig, was der Spitalarzt verordnet hat?» Liebe Leserin,

Mehr

Evaluation der Wirksamkeit der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte suchtkranke Menschen nach SGB XII

Evaluation der Wirksamkeit der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte suchtkranke Menschen nach SGB XII Evaluation der Wirksamkeit der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte suchtkranke Menschen nach SGB XII Von dem Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS) der Universität Hamburg (April 2016)

Mehr

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Rehabilitations-Richtlinie:

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Rehabilitations-Richtlinie: Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Rehabilitations-Richtlinie: Anpassung an Datenschutzvorschriften Vom 22. Januar 2009 1 Rechtsgrundlagen... 2 2 Eckpunkte

Mehr

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP)

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) 84.. Verordnung vom 8. November 0 über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Ausführungsgesetz vom 4. November 995 zum Bundesgesetz über die

Mehr

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Preise für die Parksiedlung. Alterszentrums Park. (Preisreglement)

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Preise für die Parksiedlung. Alterszentrums Park. (Preisreglement) Stadt Frauenfeld Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums Park (Preisreglement) STADT FRAUENFELD Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums

Mehr

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Preise für die Parksiedlung. Alterszentrums Park. (Preisreglement)

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Preise für die Parksiedlung. Alterszentrums Park. (Preisreglement) Stadt Frauenfeld Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums Park (Preisreglement) STADT FRAUENFELD Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums

Mehr

Hotelleriekosten (Kost, Logis, Betreuung) Fr Pflegekosten (z.b. BESA 10) Fr Total Heimtaxen Fr

Hotelleriekosten (Kost, Logis, Betreuung) Fr Pflegekosten (z.b. BESA 10) Fr Total Heimtaxen Fr PFLEGEFINANZIERUNG IM KANTON SCHWYZ Hintergrundbericht der stationären Langzeitpflege 2016 Ziele der Pflegefinanzierung Anspruchsvoraussetzungen Am 1. Januar 2011 wurde die Finanzierung der Pflege schweizweit

Mehr

BETREUTES WOHNEN FÜR MENSCHEN MIT SUCHTUND/ODER SEELISCHER ERKRANKUNG IN UND UM BAYREUTH

BETREUTES WOHNEN FÜR MENSCHEN MIT SUCHTUND/ODER SEELISCHER ERKRANKUNG IN UND UM BAYREUTH BETREUTES WOHNEN FÜR MENSCHEN MIT SUCHTUND/ODER SEELISCHER ERKRANKUNG IN UND UM BAYREUTH SIND SIE BEREIT......zu einer regelmäßigen Betreuung durch eine feste Bezugsperson?...an Zielen zu arbeiten, die

Mehr

Vollmacht Ich (Name, Vorname) (Vollmachtgeber/in) (Geburtsdatum) (Straße) (Postleitzahl und Ort) (Telefon, Telefax) (E-Mail) erteile hiermit Vollmacht an (Name, Vorname) (bevollmächtigte Person) (Geburtsdatum)

Mehr

Vollmacht Ich (Name, Vorname) (Vollmachtgeber/in) (Geburtsdatum) (Straße) (Postleitzahl und Ort) (Telefon, Telefax) (E-Mail) erteile hiermit Vollmacht an (Name, Vorname) (bevollmächtigte Person) (Geburtsdatum)

Mehr

Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Bundesgesetz über die Krankenversicherung Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in

Mehr

Grundsätze der Neuerungen bei der Zulassung von Arzneimitteln mit bekannten Wirkstoffen (BWS) ab 1. Januar 2014

Grundsätze der Neuerungen bei der Zulassung von Arzneimitteln mit bekannten Wirkstoffen (BWS) ab 1. Januar 2014 Swissmedic Regulatory News aus dem Bereich Zulassung Freitag, 8. November 2013, Stade de Suisse Bern Grundsätze der Neuerungen bei der Zulassung von Arzneimitteln mit bekannten Wirkstoffen (BWS) ab 1.

Mehr

Sozialpsychiatrischer Dienst Aufgaben und Struktur Vorstellung im Pflegenetz Dresden

Sozialpsychiatrischer Dienst Aufgaben und Struktur Vorstellung im Pflegenetz Dresden Aufgaben und Struktur 16.10.2013 Vorstellung im Pflegenetz Dresden Landeshauptstadt Dresden Klientel Volljährige, von psych. Erkrankung bedrohte und betroffene Menschen Störungen aus dem schizophrenen

Mehr

Dabei sein, auch mit wenig Geld*

Dabei sein, auch mit wenig Geld* Dabei sein, auch mit wenig Geld* beider Basel * Schmales Budget, volles Programm: Bis zu 70% Rabatt bei Kultur, Bildung, Sport und Freizeit. Antrag für die KulturLegi beider Basel Erster Antrag Verlängerung

Mehr

Vorübergehende Abwesenheit eines Betreuten in Einrichtungen bzw. Diensten für behinderte Menschen gem. 53/54 SGB XII

Vorübergehende Abwesenheit eines Betreuten in Einrichtungen bzw. Diensten für behinderte Menschen gem. 53/54 SGB XII Vorübergehende Abwesenheit eines Betreuten in Einrichtungen bzw. Diensten für behinderte Menschen gem. 53/54 SGB XII Allgemeine Regelungen 1. Bei vorübergehender Abwesenheit eines Leistungsberechtigten

Mehr

Sprachheilkindergarten für sprach- und hörgeschädigte Kinder Nienburg/Stolzenau

Sprachheilkindergarten für sprach- und hörgeschädigte Kinder Nienburg/Stolzenau Sprachheilkindergarten für sprach- und hörgeschädigte Kinder Nienburg/Stolzenau Herzlich willkommen! Wenn die Sprachentwicklung Ihres Kindes verzögert ist und eine ambulante logopädische Behandlung nicht

Mehr

4.13 Leistungen der IV Hilflosenentschädigungen der IV

4.13 Leistungen der IV Hilflosenentschädigungen der IV 4.13 Leistungen der IV Hilflosenentschädigungen der IV Stand am 1. Januar 2015 Auf einen Blick Die Hilflosenentschädigung soll Menschen mit einer Behinderung eine unabhängige Lebensführung ermöglichen.

Mehr

Zwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum. und

Zwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum. und Zwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum und dem Personalrat bei der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Walter Meyer wird

Mehr