NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E. V. - Kreis Stade - Schiedsrichterausschuss

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1 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E. V. - Kreis Stade - Schiedsrichterausschuss Informationen und Anweisungen für die Schiedsrichter der Schiedsrichterliste des NFV-Kreis Stade für das Spieljahr 2016/ Schiedsrichterliste des NFV-Kreis Stade In der Schiedsrichterliste des NFV-Kreis Stade werden die aktiven Schiedsrichter geführt, denen Spielleitungen durch den KSA-Kreis Stade übertragen werden. Der NFV-Kreis Stade passt sich dem Ausdruck der offiziellen DFB-Regeln an, wonach alle Schiedsrichter mit der geschlechtsneutralen Bezeichnung der Schiedsrichter benannt werden. Hierin sind ausdrücklich auch die weiblichen Aktiven eingeschlossen. 2. Schiedsrichteransetzungen Die Schiedsrichteransetzungen werden durch die SR-Ansetzer vorgenommen: Marcel Baack, Möhlendiek 32, Kranenburg Dirk Keßler, Harschenflether Weg 22, Stade Kai Moritz, In den Reddern 15, Himmelpforten Jan-Ole Schlüter, Schanzenstr. 2, Stade Saghanath Theivendiran, Moosweg 8, Wischhafen Stephan Wetzel, Graf-Hinrich-Str. 6, Harsefeld Diese sind in Zusammenarbeit mit dem BSA auch für den Einsatz von Schiedsrichtern des Kreises als SR-Assistenten im Bereich des NFV-Bezirk Lüneburg zuständig. Die SR-Ansetzer gehen bei ihren Ansetzungen davon aus, dass die SR des Kreises soweit nichts Abweichendes bekannt wurde grundsätzlich uneingeschränkt für Spielleitungen und Einsätze als SRA zur Verfügung stehen. Freistellungswünsche sind bis zum 15. des Vormonats selbständig im DFBnet einzugeben oder einem KSA-Mitglied mitzuteilen. 3. Spielleitungen Alle übertragenen Spielleitungen sind wahrzunehmen. Sollte im Ausnahmefall aufgrund besonderer Umstände ein Spielauftrag kurzfristig zurückgegeben werden müssen, ist der SR-Ansetzer telefonisch nicht per SMS oder zu benachrichtigen. Auch bei kurzfristigen Ansetzungen in höheren Klassen ist der SR-Ansetzer vorsorglich zu informieren, obwohl ihm derartige Änderungen grundsätzlich von den übergeordneten SR-Ansetzern auch mitgeteilt werden. Die SR- u. SRA- Ansetzungen sind unverzüglich im DFBnet zu bestätigen. Nur durch eine ständige vertrauensvolle Zusammenarbeit kann sichergestellt werden, dass keine Pannen passieren. 4. Schiedsrichterteams Die Schiedsrichterteams für Einsätze im NFV-Bezirk Lüneburg werden vom KSA nach Rücksprache mit den Schiedsrichtern festgelegt. Für Spielleitungen ab der Bezirksliga Lüneburg werden unter Berücksichtigung der Leistungseinschätzung des KSA und einer ausreichenden Anzahl von Spielen in der Saison 2015/2016, seitens des KSA SR der Kreisliste für das Amt des SRA nominiert. Die Ansetzung der SRA erfolgt durch den NFV-Kreis Stade. Die Tätigkeit als SRA steht der des Schiedsrichters gleich. Es sollten daher nur leistungsfähige und leistungsbereite SR-Kameraden als SRA in den Teams der Bezirks-SR eingesetzt werden. Grundsätzlich ist davon abzusehen, dass SR der Bezirksliste als SRA bei Bezirksspielen zum Einsatz kommen. Ebenso sollten Kreisliga-SR nicht bei Kreisspielen als SRA eingesetzt werden. Die Tätigkeit als SRA ist die beste Vorbereitung von Nachwuchsschiedsrichtern für einen späteren Einsatz als Schiedsrichter in höheren Spielklassen. Auch die SRA werden beobachtet. S e i t e 1 5

2 5. Zusammenarbeit im SR-Team, Anreise Eine gute Zusammenarbeit im SR-Team ist eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Spielleitung. Sie sollte auch durch ein einheitliches Auftreten (SR-Kleidung) nach außen hin dokumentiert werden. SR und SRA reisen zu den Spielleitungen gemeinsam an (siehe hierzu die Hinweise in der Spesenordnung ). Es wird erwartet, dass das SR-Team so rechtzeitig anreist, dass es spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn die Schiedsrichterkabine aufsuchen kann, um sich in Ruhe auf die Spielleitung vorbereiten und die administrativen Aufgaben vor Spielbeginn rechtzeitig wahrnehmen zu können. Die Regelung zur Anreise gilt auch für SR, die eine Spielleitung ohne Team wahrnehmen. 6. Schiedsrichterbeobachtungen/Coaching Die Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten werden unregelmäßig in ihrer höchsten Spielklasse beobachtet/begleitet. Auch Kontrollbeobachtungen bei unterklassigen Spielen sind möglich. Da nicht alle SR durch Beobachter des Kreises beobachtet werden können, trifft der KSA eine entsprechende Auswahl. Die Beobachtungen sollen in erster Linie den SR/SR-Teams ermöglichen, festgestellte Mängel bei ihrem nächsten Einsatz abzustellen. Daneben geben die Beobachtungsergebnisse dem KSA ein Bild von der Leistungsfähigkeit und bereitschaft des einzelnen Schiedsrichters und seiner Assistenten und sind insoweit auch eine der Grundlagen für Aufund Abstiegsentscheidungen. Die Schiedsrichter erhalten die Beobachtungsbögen grundsätzlich zur Kenntnis. Einem anderen Personenkreis außerhalb des KSA sind die Beobachtungen grundsätzlich nicht zugänglich. Es wird von Seiten des KSA erwartet, dass die SR auch ihre SRA über den Inhalt der Beobachtungen informieren, zumal auch deren Leistungen beurteilt werden. 7. Abrechnung der Schiedsrichter-Aufwandsentschädigungen Für die Spiele im NFV-Kreis Stade werden die SR-Aufwandsentschädigungen größtenteils unbar erstattet. Entsprechende Informationen über Höhe der Spesen und Art der Abrechnung sind der Spesentabelle zu entnehmen, die aktualisiert auf der Homepage des NFV-Kreis Stade eingesehen werden kann. Der SR trägt für sein Team die zu erstattenden Kosten (Aufwandsentschädigungen SR/SRA, Fahrtkosten, gemäß Spesenordnung ) als Teil des Verfahrens im Spielbericht ein. Die Ordnung der Aufwandsentschädigungen ist zu beachten. Soweit durch zwingende äußere Einflüsse (Umleitungen, Weisungen der Polizei pp.) eine größere Entfernung zurückgelegt wird, als die im Normalfall bekannte (Hin- und Rückfahrt), ist dies unter Sonstige Vorkommnisse bei der Abrechnung der Aufwandsentschädigungen zu begründen. Fahrtkosten und Aufwandsentschädigungen sind getrennt aufzuführen. Der KSA und der Kreisspielausschuss behält sich eine Überprüfung der Abrechnungen und evtl. Änderungen vor. 8. Bespielbarkeit der Plätze Den Schiedsrichtern wird empfohlen, bei ungünstigen Witterungsverhältnissen rechtzeitig telefonischen Kontakt zum Heimverein aufzunehmen, auf jeden Fall aber unter der im Anschriftenverzeichnis genannten Telefonnummer am Spieltag persönlich erreichbar zu sein, um eine unnötige Anreise zu vermeiden. Die Vereine können die angesetzten SR beim jeweiligen Staffelleiter, im DFBnet oder beim KSA erfahren, um von sich aus persönlichen Kontakt zu dem SR aufzunehmen. Entscheidet der SR nach Ankunft am Spielort, dass der zur Verfügung stehende Platz unbespielbar ist, hat er einen schriftlichen Bericht zu fertigen aus dem hervorgehen muss, warum die Partie nicht angepfiffen wurde. Wird auf einem anderen als dem gemeldeten Platz gespielt (z.b. auf einem Grand- oder Kunstrasenplatz), ist dies unbedingt zu vermerken. Bei Kunstrasenplätzen sind die Ausschreibungen des Spielausschusses zum Einspielen der Gastmannschaft zu beachten. Auch die Wechselmöglichkeiten während des Spiels sind in der Kreissauschreibung geregelt. Die Vereine S e i t e 2 5

3 werden dringend gebeten, Spielabsagen zur Sicherheit nicht per Fax oder , sondern rechtzeitig telefonisch mitzuteilen. 9. Änderung der Anstoßzeit Die Anstoßzeit wird in der Schiedsrichteransetzung bekannt gegeben. Sie kann nur vom Staffelleiter geändert werden. Eine Information hierüber erfolgt aus dem DFBnet. 10. Spielablauf Der Schiedsrichter/Das Schiedsrichterteam hat für einen regelgerechten Spielablauf zu sorgen und die allgemeinen Anweisungen (insbesondere die administrativen Aufgaben) zu beachten. Hierzu ist ergänzend zu den allgemeinen Anweisungen für die Schiedsrichter vor allem auf folgendes hinzuweisen: Vor dem Spiel ist bei Kreisspielen eine Passkontrolle (Gesichtskontrolle) durchzuführen! Hierbei ist auch die korrekte Eintragung der Teamoffiziellen zu beachten. Die Tore sind vor Spielbeginn genauestens zu überprüfen. Transportable Tore müssen befestigt sein. Es sind die Regelungen zu möglichen Auswechselspielern der jeweiligen Klasse zu beachten. Langfristige Behandlungen verletzter Spieler auf dem Spielfeld sind von Unglücksfällen besonderer Art abgesehen - nicht zuzulassen. Auf die hier geltenden Sonderregelungen wird ausdrücklich hingewiesen. Die Anweisungen zum Verbot des Tragens von Schmuck müssen beachtet werden bei Problemen mit den Spielern oder Vereinen sollte darauf hingewiesen werden, dass diese Bestimmungen nicht von den Schiedsrichtern gemacht wurden, sondern nur von ihnen umgesetzt werden müssen. Gesperrte oder des Feldes verwiesene Spieler dürfen sich nicht auf der Auswechselbank oder im Innenraum aufhalten! Auch bei Amateurspielen gibt es eine wenn auch nicht zwingend gekennzeichnete Coaching Zone. Das allgemeine Verhalten der Trainer und Betreuer ist zu beobachten und ggf. zu korrigieren bzw. zur Meldung zu bringen, ohne jedoch über Gebühr zu reagieren. Der Innenraum des Sportplatzes ist frei zu halten! Ansprechpartner des Schiedsrichters ist stets der Mannschaftsführer. 11. Verhalten nach dem Spiel Das Verhalten des SR/SR-Teams wird auch nach Spielende von allen am Spiel Beteiligten genau beobachtet. Es sollte daher alles vermieden werden, was Anlass zur Kritik geben könnte. Der SR kann und sollte selbstverständlich den anwesenden Pressevertretern oder Verbandsfunktionären aufklärende Auskünfte erteilen. Dies sollte allerdings in Ruhe und möglichst in der Umkleidekabine geschehen. Es bestehen keine Bedenken, Einladungen der Vereine zu einem Essen oder einigen Getränken anzunehmen. Auch hierbei ist jedoch alles zu vermeiden, was dem Ansehen der Schiedsrichter schaden könnte. 12. Spielbericht In allen Klassen des NFV-Kreis Stade kommt der elektronische Spielbericht zur Anwendung. Zur Vermeidung von Rückfragen der Staffelleiter bzw. der Sportgerichte ist dem Spielbericht besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Bei der Abfassung der Spielberichte sollte auch bedacht werden, dass die Sportgerichte sie im Falle eines Verfahrens allen Beteiligten in Kopie zur Verfügung stellen. Der KSA steht für unterstützende Auskünfte selbstverständlich zur Verfügung. Bei besonderen Fällen bitte eine Kopie des Spielberichtes an den KSO senden (Spielabbruch, Ausschreitungen nach Spielende, etc.). S e i t e 3 5

4 Unter dem Link wurden durch den KSA Formulare (Sonderbericht Feldverweis - Meldungen + Handbuch Spielbericht online ) eingestellt. Die angesprochenen Formulare können ggfs. auch bei einem Mitglied des KSA angefordert werden. Diese Sonderberichte können durch den jeweiligen Schiedsrichter / die jeweilige Schiedsrichterin, auch nachträglich, in das DFBnet (Spielbericht-Online) eingestellt werden. Sollte es vor Ort Probleme mit dem Ausfüllen des Spielberichtes-Online geben und der Spielbericht erst später, zu Hause, ausgefüllt und freigegeben werden können, ist unverzüglich der jeweilige Staffelleiter zu informieren. Die Freigabe des SBO soll bis spätestens 3 Stunden nach Abpfiff erfolgt sein. Der Spielbericht in Papierform ist so zum Versand zu bringen, dass der Eingang beim jeweiligen Staffelleiter bis spätestens 3 Werktage nach dem Spiel erfolgt ist! 13. SR-Leistungsprüfungen Jeder Schiedsrichter des NFV-Kreis Stade ist verpflichtet, an den jährlichen Leistungsprüfungen des KSA teilzunehmen, die voraussichtlich im Mai/Juni 2017 stattfinden werden. Befreit hiervon sind lediglich die Schiedsrichter, die in der Bezirksliga und höher zum Einsatz kommen sowie ihren Anwärterlehrgang während der Saison 2016/17 absolviert haben. Die erfolgreiche Teilnahme am Lauftest ist neben dem Bestehen des Regeltests (siehe unten) Voraussetzung für Spielleitungen in der Kreisliga und 1. Kreisklasse. Jedoch besteht durch die bestandene Leistungsprüfung kein Anspruch auf entsprechende Einsätze. Die Klasseneinteilung obliegt ausschließlich den Entscheidungen des KSA! Schiedsrichter der Kreisliga und 1. Kreisklasse: Bei der Leistungsprüfung sind folgende Kriterien zu erfüllen: Lauftest: Helsentest, 5 Runden Alle Schiedsrichter: Theoretischer Test: 30 Regelfragen, höchstens 5 Fehler Sollte die Prüfung beim 1. Anlauf nicht geschafft werden, besteht die Möglichkeit einer Wiederholung. Wird auch bei der Wiederholung das Prüfungsziel nicht erreicht bzw. an der Leistungsprüfung nicht teilgenommen, erfolgt der Abstieg in die nächst tiefere Klasse für die neue Saison. Ein Wiederaufstieg ist in der Folgesaison möglich. Vor der erfolgreichen Ablegung der kompletten Leistungsprüfung werden die SR vom KSA in den entsprechenden Klassen nicht eingesetzt bzw. von der Liste der aktiven Schiedsrichter gestrichen! 14. Auf- und Abstiegsreglungen, Klasseneinteilung Die Beobachtungsergebnisse geben dem KSA ein Bild von der Leistungsfähigkeit und bereitschaft des einzelnen Schiedsrichters und seiner Assistenten und sind insoweit auch eine der Grundlagen für Auf- und Abstiegsentscheidungen. Weiterhin werden vom KSA für die Klasseneinteilung zusätzliche Kriterien wie Ansetzungsbereitschaft, Leistungsprüfung, erzielte Ergebnisse in Barsinghausen etc. zur Entscheidungsfindung herangezogen. 15. Anerkennung als aktiver Schiedsrichter Jeder Schiedsrichter ist verpflichtet Mindestbedingungen zu erfüllen, um als aktiver Schiedsrichter anerkannt zu werden. Mindestanzahl von Spielleitungen (inkl. Assistenteneinsätze) in der Saison 2016/2017: 10 Hierbei handelt es sich um offizielle Ansetzungen der Ansetzer des NFV-Kreis Stade. S e i t e 4 5

5 Hallenturniere und Vorbereitungsspiele (Ansetzung durch den KSA) sowie Lehrgänge des Kreises, Bezirks oder Verbands werden als Einsätze angerechnet. Mindestanzahl an Fortbildungsmaßnahmen: 4 Teilnahme an Lehrabenden, der Leistungsprüfung und Lehrgängen Sollte ein Schiedsrichter eine oder beide Bedingungen nicht erfüllen, erfolgt die Aberkennung als aktiver Schiedsrichter und die Tätigkeit ist beendet. Hierüber erfolgt eine schriftliche Mitteilung des KSA an den Schiedsrichter und den Verein. Schiedsrichter, die am 30. Juni Jahre alt sind, scheiden am Ende der Saison 2016/2017 als aktive Schiedsrichter aus. Ausnahmen von diesen Regelungen trifft der Kreisschiedsrichterausschuss mit Mehrheitsbeschluss. 16. Zusammenarbeit SR/Vereine/KSA Der KSA dankt für die gute Zusammenarbeit im abgelaufenen Spieljahr und geht davon aus, dass dieses auch zukünftig so sein wird. Der KSA ist weiterhin für alle Fragen und Probleme im Zusammenhang mit Spielleitungen im NFV- Kreis Stade und darüber hinaus der erste Ansprechpartner für die SR des Kreises. Hierbei wird es sich wie bei den Spielleitungen nicht immer realisieren lassen, alle Beteiligten absolut zufrieden zu stellen! Der KSA legt Wert darauf, über persönliche Planungen des sportlichen Werdeganges rechtzeitig informiert zu werden, um eigene Planungen zeitnah vornehmen zu können. Er steht den Schiedsrichtern des Kreises aber auch den Vereinen pp. gern für persönliche Gespräche zur Verfügung. Der KSA behält sich vor, erforderlich werdende Entscheidungen während der laufenden Saison kurzfristig zu treffen. Harsefeld, im Juli 2016 Stephan Wetzel Kreisschiedsrichterobmann Verteiler: Vorstand NFV-Kreis Stade Alle Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter im NFV-Kreis Stade Kreisspielausschuss Kreisjugendausschuss Obleute der Vereine Kreisschiedsrichterausschuss S e i t e 5 5

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