Zeitvorteile eines Vorausrüstwagens

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1 Zeitvorteile eines Vorausrüstwagens Statistische Auswertung realer Alarm- und Ausrückezeiten der freiwilligen Feuerwehr Wiesloch Das Konzept eines Vorausrüstwagens geht auf die achtziger Jahre zurück. Die ersten vorhandenen hydraulischen Rettungssätze zur schonenden Rettung Verunfallter waren so selten, dass sie über viele Kilometer hinweg zur Rettung bei Verkehrsunfällen transportiert wurden. Während die Ulmer Feuerwehr ein Schnell-Rettungs-Fahrzeug entwarf und den ersten Rettungssatz sogar per Hubschrauber transportierte, entwickelte die Stuttgarter Feuerwehr zusammen mit der Björn-Steiger- Stiftung die ersten Schnellbergefahrzeuge zum schnellen Transport auch in unwegsamen Gelände. Hieraus entwickelte sich in Baden-Württemberg das Konzept des Vorausgerätewagens, basierend auf Geländewagen, drei Mann Besatzung und einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 2,8 Tonnen. Mit zunehmender Verbreitung von hydraulischen Rettungssätzen schwanden Bedarf und Bedeutung des Transportes über weite Strecken. Viele Feuerwehren erhielten jedoch das Fahrzeug, das sich zum Vorausrüstwagen mit 3,5 Tonnen weiterentwickelte, im Glauben ein Fahrzeug zu besitzen, dass anderen Normfahrzeugen überlegen ist. Als Begründung wurden und werden immer wieder zwei Argumente genannt: Zum einen soll der VRW aufgrund seiner geringeren Besatzung deutlich früher ausrücken, zum anderen soll er Einsatzstellen deutlich schneller erreichen. Diese Argumente werden genannt, ohne zeitlich belegt zu sein. Nachteile werden verschwiegen. Dieser Artikel soll auf Basis statistischer Untersuchung realer Alarm und Ausrückezeiten den tatsächlichen Zeitvorteil eines VRWs gegenüber eines Löschgruppenfahrzeugs aufzeigen. Die Ausgangslage/Örtliche Gegebenheiten Ausgangspunkt für die Untersuchung des tatsächlichen Zeitvorteils eines Vorausrüstwagens war die Überlegung einer möglichen Umstellung der Alarm- und Ausrückeordnung aufgrund sich ändernder Ausrüstung im Fuhrpark. Die bisherige Alarm- und Ausrückeordnung für Verkehrsunfälle besteht aus einem Vorausrüstwagen (VRW), dem Rüstwagen (RW 2) und schließlich Tanklöschfahrzeug (TLF 24/50). Die Ausrückestärke beträgt 1/3 für den VRW bzw. 1/2 für den RW sowie das TLF. Als letztes rückt außerorts ein Fahrzeug mit Verkehrsabsicherungsanhänger mit der Besatzung von 1/1 aus, das 500 Meter vor der Einsatzstelle Aufstellung nimmt. Das Einsatzgebiet der freiwilligen Feuerwehr Wiesloch umfasst neben dem Stadtgebiet mit einer Fläche von ca. 30 Quadratkilometern, 3 Ortsteilen und insgesamt Einwohnern, einen der meist befahrenen 18 Kilometer langen Abschnitts der Bundesautobahn 6, sowie ca. 20 Kilometer umliegende Landes- und Bundesstraßen. Der vollständige Rüstzug rückt dabei nur im eigenen Ausrückebereich aus, da die umliegenden Gemeinden über eigene Hilfeleistungsausrüstungen verfügen. Einzig der Rüstwagen fährt in einige umliegende Gemeinden zur Unterstützung.

2 Datengrundlage/Datenherkunft Als Datengrundlage für die Auswertung wurden die Einsätze der letzten 9 Jahr bis genutzt. Seit dieser Zeit werden sämtliche Einsätze in einem EDV System erfasst. Außerdem wurden im gesamten Zeitraum die Statusmeldungen über das Funkmeldesystem gegeben und erfasst, was eine genaue Dokumentation der Ausrücke- und Eintreffzeiten ermöglicht. Von den ca Einsätzen der Feuerwehr in diesem Zeitraum entfielen 104 Einsätze auf technische Hilfeleistungen nach Verkehrsunfällen mit eingeklemmten Personen. Einsätze, bei denen Abweichungen zur Alarm- und Ausrückeordnung vorlagen (z.b. durch Falschmeldungen) wurden nicht berücksichtigt. So kam es allein drei Mal vor, dass die Feuerwehr zu vermeintlichen PKW- und LKW-Bränden alarmiert wurde, die sich erst im späteren Verlauf als Verkehrsunfälle mit eingeklemmten Personen herausstellten. In diesen Fällen kam der Rüstzug erst verspätet zum Einsatz, das Löschgruppen-, wie auch Tanklöschfahrzeugfahrzeug waren erstausrückend. Ebenfalls unberücksichtigt blieben Einsätze, bei denen einzelne Fahrzeuge aufgrund unklarer Ortsangabe zunächst falsche Einsatzstellen anfuhren oder die Anfahrt durch frühe Rückmeldung abbrachen. Diese Zeiten hätten eine Verzerrung der Daten bewirkt. Außerdem wurden Daten, die nicht vollständig waren oder offensichtlich falsch (etwa durch Ausfall des FMS-Auswerters) aus der Statistik entfernt. Insgesamt wurden so für die Auswertung der Alarm-, Ausrücke- und Anfahrtszeiten des Voraus- und Rüstwagen 78 Einsätze ermittelt. Zum Quervergleich zu den Ausrückezeiten des Löschgruppenfahrzeuges (LF 16) wurden Einsätze mit dem Stichwort Brand 3 herangezogen, welches die gleiche Personalstärke mit selber Dringlichkeit alarmiert. Hier kamen 94 Einsätze für Zeit- und Personalauswertungen in Frage. Einsatzverteilung Von den 78 Einsätzen, die einen direkten Vergleich zwischen Vorausrüstwagen und Rüstwagen zulassen, betraf der Großteil der Einsätze den Ausrückebereich der Autobahn mit 64%, dem Hauptargument für die Notwendigkeit eines VRWs. Verkehrsunfälle auf Bundes- und Landesstraßen machen nur 16%, Einsätze im unmittelbaren Stadtgebiet 20%, des Einsatzaufkommens aus. Ausgewertete Verkehrsunfälle: 78 davon BAB 49 davon Bundes-/Landesstraßen 12 davon Innerorts 15 Abbildung 1: Einsatzverteilung Anfahrtszeiten Um den Zeitvorteil des Vorausrüstwagens gegenüber Großfahrzeugen zu bestimmen, wurde ein Zeitvergleich zwischen den Anfahrtszeiten des VRWs und RWs durchgeführt. Durchschnittlich erreichte der VRW die Einsatzstelle nach 6 Minuten und 24 Sekunden. Der Rüstwagen traf nach 6 Minuten und 48 Sekunden Fahrzeit ein. Abbildung 2: Anfahrtszeiten

3 Abbildung 4: Ausrückezeiten Das bedeutet, dass der Vorausrüstwagen einen durchschnittlichen Zeitvorteil von 24 Sekunden aufgrund höherer Endgeschwindigkeit und Beschleunigung sowie geringerer Abmessungen herausfahren konnte. Dies entspricht einem Zeitunterschied von sechs Prozentpunkten. Es wurde außerdem die jeweilige Fahrzeit mittels Routenplaner zur Einsatzstelle bestimmt und mit den tatsächlichen Fahrzeiten verglichen. Interessanter Weise ist der Zeitvorteil, der durch die Sondersignalfahrt erzielt werden konnte, mit 15 Sekunden verschwindend gering. Der Rüstwagen war im Vergleich der (für einen PKW) berechneten Fahrzeit nur 9 Sekunden langsamer. Dass sich die Anfahrtszeiten nicht nur auf Kurzstrecken, sondern auch auf den längeren Anfahrtswegen, kaum unterscheiden, zeigt die Verteilung der Anfahrtszeiten. Anhand der Verteilung wird deutlich, dass sich diese auch bei längerer Anfahrt nicht signifikant unterscheiden. Über die reinen Durchschnittszeiten hinaus ist jedoch auch der maximale Zeitgewinn ausschlaggebend: In vier Fällen (entspricht 5 Prozent der Einsätze) konnte ein maximaler Zeitvorteile von 3 Minuten erreicht werden. Diese wurden jeweils bei Einsätzen erzielt, deren Einsatzstelle kurz vor der nächsten Autobahnausfahrt, also dem längstmöglichen Anfahrtsweg (in diesem Fall ca. 15 Kilometer), lagen. Abbildung 3: Zeitverteilung Dass die durchschnittliche Anfahrtszeit trotzdem nur um 24 Sekunden differiert liegt darin begründet, dass das Gros der Einsatzstellen nicht an der Grenze des Ausrückebereichs liegt. Wenn man sich die Anfahrtswege zu den einzelnen Einsatzstellen anschaut, so kommt man auf einen durchschnittlichen Anfahrtsweg von 6,46 Kilometern. Hier bringt auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h des VRWs im Vergleich zu 90 km/h Höchstgeschwindigkeit beim Rüstwagen kaum Vorteile (zumal Staulänge, Verkehrsdichte und Anfahrtswege innerorts/auf Landstraßen die Strecken für Höchstgeschwindigkeit i.d.r. stark limitieren). Zusätzlich ist zu beachten, dass z.b. das Land Rheinland-Pfalz in ihrer technischen Richtlinie für VRWs eine Begrenzung auf 120 km/h fordert. Ein weiterer Punkt, der sich nicht zu bestätigt scheint, ist die häufige Mutmaßung, dass der i.d.r. kleinere VRW schneller einen Stau durchfahren kann, als dies mit Großfahrzeugen möglich ist. Andernfalls müsste der Zeitunterschied deutlicher ausfallen, da der Rüstwagen in diesem Fall nicht nur langsamer durch den Stau fahren müsste, sondern dieser aufgrund der späteren Ausrückezeit auch noch länger ist. Ausrückezeiten Die zweite Mutmaßung betrifft die schnelleren Ausrückezeiten. Aufgrund der kleineren Besatzung von 3 bis 4 Mann, sollen mit einem Vorausrüstwagen deutlich kürzere Ausrückezeiten erzielt werden

4 können, als ein (H)LF mit Staffel oder gar Gruppenbesatzung. Um dies zu untersuchen wurden die Einsätze des Rüstzugs direkt mit 94 Brandeinsätzen im gleichen Zeitraum verglichen, bei denen das Löschgruppenfahrzeug gemäß AAO zuerst ausrückt und ein identisches Alarmierungsmuster (sowohl die Anzahl alarmierter Personen als auch die Dringlichkeit) identisch und somit vergleichbar war. Der Vorausrüstwagen konnte in seinen Einsätzen eine durchschnittliche Ausrückezeit von 4 Minuten und 28 Sekunden erzielen. Hierbei wurde auf eine Untersuchung der jeweiligen Ausrückestärke verzichtet. Zwar sind auch Fälle bekannt, in denen das Fahrzeug unterbesetzt (in diesem Fall mit weniger als 4 Personen) ausrückte, jedoch sind diese vernachlässigbar gering. Das Löschgruppenfahrzeug rückte bei den entsprechenden Brandeinsätzen nach durchschnittlich 4 Minuten und 43 Sekunden aus. Im Vergleich zum Vorausrüstwagen 15 Sekunden später. Die Ausrückestärke war jedoch mit einem Durchschnitt von 7,89 Personen fast doppelt so stark! Auffällig ist der Vergleich zur Ausrückezeit des Rüstwagens. Dieser brauchte durchschnittlich fünf Minuten ab Alarmierung um auszurücken. Obwohl die Besatzung aus Vorausrüstwagen und Rüstwagen zusammen geringer als die des Löschgruppenfahrzeuges ist, verzögert sich das Ausrücken. Auswirkung auf die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr In den Hinweise[n] zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr des Landesfeuerwehrverbandes und des Innenministeriums Baden-Württemberg werden klare Forderungen zu Material und Personal und deren Eintreffzeiten bei Verkehrsunfällen gemacht. Inwieweit hilft der Vorausrüstwagen diese zu erfüllen? Als Anforderung gilt es, spätestens zehn Minuten nach der Alarmierung die Maßnahmen des Sicherns und des Zugangschaffens einzuleiten und gegebenenfalls lebenserhaltende Maßnahmen zu ergreifen. Als Mindestausrüstung werden hierfür Geräte für die einfache technische Hilfeleistung, Sanitäts- und Wiederbelebungsgeräte, Beleuchtungs- und Signalgeräte sowie 500 Liter Löschwasser gefordert. Die reine Eintreffzeit wird mit dem Vorausrüstwagen nur bei der Hälfte der Einsätze erreicht. Das im Zweifel notwendige Löschmittel traf mit dem Tanklöschfahrzeug nur bei 23 % der Einsätze innerhalb der 10 Minuten Frist ein. Somit konnte die Hilfsfrist als Indiz und Bemessungsgrundlage für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr in 77 % aller Fälle nicht erreicht werden! Inwieweit hätte ein erstausrückendes Löschfahrzeug hierauf Einfluss? Da keine vergleichbaren Zeiten für ein Löschfahrzeug als Erstangreifer vorliegen (die Einsatzorte liegen bei den für die Ausrückezeiten berücksichtigten Brandeinsätzen fast ausschließlich Innerorts), müssen die zu erwartenden Zeiten geschätzt werden. Hierfür wurden von den Eintreffzeiten des Rüstwagen, die durchschnittlich 17 Sekunden kürzere Ausrückezeit abgezogen. Alternativ könnte auch das Delta der Ausrückezeiten VRW zu LF zu der Ausrückezeit VRW, sowie die Fahrzeit des Rüstwagens (als Großfahrzeug) addiert werden. Beide Verfahren liefern ein nur um einen Prozentpunkt abweichendes Ergebnis: Nach diesen Kalkulationen träfe das Löschfahrzeug bei 43 Prozent aller Einsätze innerhalb der geforderten zehn Minuten ein, d.h. die Leistungsfähigkeit wäre mit 20 Prozentpunkten Unterschied fast doppelt so hoch.

5 Gesamtbetrachtung Schaut man sich die ausgewerteten Ausrücke- und Anfahrtszeiten einzeln an, so sind die Thesen der früheren und schnelleren Ausrückezeiten zwar grundsätzlich richtig, jedoch insbesondere im Vergleich zu den restlichen Zeiten in der Rettungskette marginal. Im direkten Vergleich eines Vorausrüstwagens zu einem (Hilfeleistungs-)Löschfahrzeugs als erstausrückendes Fahrzeug ergäbe sich nur ein Zeitgewinn von gerade einmal 49 Sekunden. Diesem minimalen Zeitgewinn steht ein bedeutend geringerer taktischer Wert gegenüber. Selbst wenn das (H)LF nicht mit einer vollen Gruppe, sondern nur mit Staffel ausrücken würde, stände doppelt so viel einsetzbares Personal zur Verfügung. Dies bedeutet das Lageerkundung/Rückmeldung, Verkehrsabsicherung, Brandschutz/Brandbekämpfung und Erstversorgung/Betreuung zeitgleich durchgeführt werden können, während mit einem VRW die erstgenannten Maßnahmen aufgrund Personalmangels schlicht nicht oder nur unzureichend ergriffen werden können. Desweiteren verzögert das Ausrücken des Vorausrüstwagens das Eintreffen von nachfolgendem, aber dringend benötigtem Personal und Material, um eine VU-Lage überhaupt bewältigen zu können. Aus diesen Gründen sollte einem vollwertigen Erstangreifer der Vorzug gegenüber einem Vorausrüstwagen gegeben werden. Bijschrift-VBV: Met toestemming van en dank aan de auteur: Sebastian Hodapp, Feuerwehr Wiesloch (D)

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