Wege zur Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wege zur Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland"

Transkript

1 Im Hinblick auf die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland besteht Einvernehmen darüber, dass die Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland endgelagert werden sollen, ein betriebsbereites Endlager bis 2030 verfügbar sein soll und die Endlagerung in tiefen geologischen Formationen erfolgen soll. Unterschiedliche Auffassungen bestehen dazu, ob nur ein Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle eingerichtet werden soll oder ob eine Aufteilung wärmeentwickelnder und vernachlässigbar wärmeentwickelnder Abfälle in verschiedenen Endlagern unter Sicherheits- und Bedarfsaspekten zweckmäßig ist, ob ein erneutes Auswahlverfahren zur Findung eines geeigneten Standortes erforderlich ist, und ob ein solches Auswahlverfahren geeignet ist, die Zielsetzung zu erfüllen, bis 2030 ein betriebsbereites Endlager zu haben und ob nach Abschluss des Gerichtsverfahrens das Endlager Konrad für vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle umgerüstet werden soll. Die vorgestellte Analyse zeigt, dass die Zurverfügungstellung eines betriebsbereiten Endlagers für wärmeentwickelnde Abfälle ausschließlich mit der Fortführung der Erkundung in Gorleben und nach Eignungsnachweis der Errichtung dieses Endlagers möglich ist. Der Neubeginn einer Endlagersuche führt zu einem Inbetriebnahmezeitpunkt, der nach 2050 liegt. Damit verfehlt ein solcher Ansatz das Ziel, die Entsorgungsfrage nicht auf zukünftige Generationen zu verschieben. Verantwortlich handeln heißt, nach Abschluss des Gerichtsverfahrens zur Genehmigung zügig das Endlager Konrad zu errichten und damit den Zubau weiterer Zwischenlager für vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle zu vermeiden. Die weitere Erkundung von Gorleben ist der vereinbarungskonforme, gebotene Weg zur Bereitstellung eines Endlagers für hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle bis Hierzu sind die Zweifelsfragen zügig zu beantworten. Anschrift des Verfassers: Dr. Bruno Thomauske Geschäftsführer Vattenfall Europe Nuclear Power GmbH Überseering 12, Hamburg Überarbeitete Fassung eines Vortrags gehalten auf der Jahreshauptversammlung des WKK Wirtschaftsverband Kernbrennstoffkreislauf e.v. Berlin, November 2003 Wege zur Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland Wird die Verantwortung auf zukünftige Generationen verschoben? B. Thomauske, Hamburg Im Jahr 2003 wurden die Genehmigungsverfahren für die Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente in Zwischenlagern an den Kernkraftwerksstandorten abgeschlossen. Mit der Errichtung der Zwischenlager wurde an mehreren Standorten bereits begonnen. Die Inbetriebnahme dieser Zwischenlager soll so rechtzeitig erfolgen, dass dem gesetzlichen Verbot von Transporten in die ausländischen Wiederaufbereitungsanlagen durch Aufbewahrung an den Kernkraftwerksstandorten Folge geleistet wird. Die Genehmigungen zur Aufbewahrung der abgebrannten Brennelemente in den standortnahen Zwischenlagern sind auf 40 Jahre ab der Einlagerung des ersten Behälters in das jeweilige Zwischenlager und somit etwa auf das Jahr 2045 begrenzt. Das Ziel, innerhalb dieses Zeitrahmens die abgebrannten Brennelemente in einer Konditionierungsanlage in eine endlagergerechte Form zu überführen, sie dann sukzessive an das Endlager für hochradioaktive Abfälle abzuliefern und so den Genehmigungen Genüge zu tun, ist als äußerst ambitioniert einzuschätzen. Um den Abtransport der abgebrannten Brennelemente bis etwa 2045 an ein Endlager für hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle abschließen zu können, bedarf es eines betriebsbereiten Endlagers bis spätestens Die Bundesregierung hat ihrerseits das Ziel formuliert, bis zum Jahr 2030 ein betriebsbereites Endlager verfügbar zu haben. Hierzu sieht das Bundesumweltministerium ein erneutes Auswahlverfahren vor, einen Standort für alle Arten radioaktiver Abfälle mit möglichst breiter Akzeptanz festzulegen. Dieses Verfahren soll im Jahre 2004 gesetzlich geregelt werden. Ist mit einem erneuten Auswahlverfahren das formulierte Ziel, im Jahre 2030 ein betriebsbereites Endlager verfügbar zu haben, erreichbar und wenn nein, gibt es andere Wege, das angestrebte Ziel zu erreichen? Die Beantwortung dieser Fragen ist Gegenstand der nachfolgenden Ausarbeitung. 1 Aktuelle Situation Im Hinblick auf die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle besteht Einvernehmen darüber, dass die Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland endgelagert werden sollen ein betriebsbereites Endlager bis 2030 verfügbar sein soll und die Endlagerung in tiefen geologischen Formationen erfolgen soll. Unterschiedliche Auffassungen bestehen dazu, ob nur ein Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle eingerichtet werden soll oder ob eine Aufteilung wärmeentwickelnder und vernachlässigbar wärmeentwickelnder Abfälle in verschiedenen Endlagern unter Sicherheits- und Bedarfsaspekten zweckmäßig ist ob ein erneutes Auswahlverfahren zur Findung eines geeigneten Standortes erforderlich atw 49. Jg. (2004) Heft 4 April 235

2 ist, und ob ein solches Auswahlverfahren geeignet ist, die Zielsetzung zu erfüllen, bis 2030 ein betriebsbereites Endlager zu haben und ob nach Abschluss des Gerichtsverfahrens das Endlager Konrad für vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle umgerüstet werden soll. Beschreibung der aktuellen Situation: Gorleben Die Erkundung des Salzstockes Gorleben im Hinblick auf seine Geeignetheit zur Aufnahme insbesondere wärmeentwickelnder Abfälle wurde am in Folge der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik und den Energieversorgungsunternehmen am für mindestens 3 bis maximal 10 Jahre unterbrochen (Gorleben-Moratorium). Dieser Zeitraum soll zur zügigen Klärung konzeptioneller und sicherheitstechnischer Fragestellungen genutzt werden [1]. Zweifel an dem Bemühen einer zügigen Klärung der so genannten Zweifelsfragen drängen sich auf, nachdem die Abarbeitung dieser Fragen auch 3 Jahre nach der Einleitung der Moratoriumsphase nicht sämtlich beauftragt ist. Eine konkurrierende Nutzung zum Salzabbau wird von der Salinas Salzabbau GmbH angestrebt. Dazu begehrt diese Firma vom Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld die bergrechtliche Genehmigung für ein bestelltes Nießbrauchrecht an einer Salzabbaugerechtigkeit zum Zweck der Salzgewinnung. Die bergrechtliche Genehmigung für ein ihr eingeräumtes Nießbrauchrecht kann nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg [2] nicht versagt werden, da derzeit nicht absehbar ist, dass der Salzabbau mit dem Erkundungsbergwerk Gorleben notwendigerweise unvereinbar ist. Diesbezügliche Bedenken seien in einem späteren bergrechtlichen Zulassungsverfahren zu klären. Erst nach einer solchen Zulassung wäre die Salinas Salzabbau GmbH zur Aufsuchung und Gewinnung von Salz aus dem Salzstock Gorleben befugt. Im Rahmen der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Elektrizitätsversorgungsunternehmen hat sich die Bundesregierung verpflichtet, das Endlagervorhaben am Standort Gorleben mittels einer Rechtsverordnung nach 9g Atomgesetz durch eine atomrechtliche Veränderungssperre zu sichern. Die Einlösung dieser Verpflichtung steht noch aus. Der nachhaltigen Standortsicherung kommt gerade nach dem Salinas-Urteil erhöhte Bedeutung zu. Konrad Das vormalige Eisenerzbergwerk, die Schachtanlage Konrad, wurde nach einem seit 1982 laufenden Planfeststellungsverfahren am als Endlager für vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle genehmigt. Mit einem genehmigten einlagerbaren Abfallgebindevolumen von m³ ist das Endlager Konrad geeignet, das erwartete Abfallgebindevolumen bis 2080 aufzunehmen. Gegen die Genehmigung sind Klagen seitens der Stadt Salzgitter, der Gemeinden Lengede und Vechelde sowie eines Privatklägerehepaares aus Salzgitter beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht worden. Diese Klagen haben, nachdem der Antrag auf Sofortvollzug entsprechend der Vereinbarung vom zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zurückgenommen wurde, aufschiebende Wirkung. Mit der vier Jahre dauernden Umrüstung der Schachtanlage Konrad zum Endlager kann damit erst nach Abschluss der Gerichtsverfahren Bestätigung des Planfeststellungsbeschlusses unterstellt begonnen werden. Morsleben Die Schachtanlage Bartensleben bei Morsleben/Sachsen-Anhalt, ein ehemaliges Kali- und Steinsalzbergwerk, wurde von der ehemaligen DDR ab 1971 als Endlager für radioaktive Abfälle genutzt. Nach der deutschen Wiedervereinigung erfolgte eine Überprüfung der Sicherheit des Endlagers. Auf Basis einer positiven Sicherheitsbewertung [3] wurde durch den Einigungsvertrag und Übergangsregelungen im Atomgesetz die weitere Nutzung auch für niedrig- und mittelradioaktive Abfälle aus den alten Bundesländern bis zum gestattet. Im Endlager Morsleben wurden auf dieser Grundlage etwa m³ radioaktive Abfälle eingelagert. Mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg vom wurde die weitere Einlagerung im Ostfeld des Endlagers gestoppt. Begründet wurde das Urteil seitens des Gerichtes damit, dass der für den Betrieb des Endlagers herangezogene Sicherheitsbericht aus dem Jahre 1989 nicht Bestandteil der Dauerbetriebsgenehmigung geworden sei. Durch diesen Beschluss wurde die sichere genehmigungsrechtliche Basis für den Weiterbetrieb des Endlagers in Morsleben in Frage gestellt. Als Konsequenz wurde die weitere Einlagerung unverzüglich gestoppt. Am teilte das BfS mit, dass die Einlagerung radioaktiver Abfälle im Endlager Morsleben nicht wieder aufgenommen wird. Die Atomgesetznovelle 2002 schloss eine weitere Einlagerung radioaktiver Abfälle aus. Seitdem beschränken sich die Arbeiten hier auf die Stilllegung des Endlagers Morsleben. Weitere Standorte für Endlager Unbeschadet der Fortführung des Genehmigungsverfahrens Gorleben ist bereits in der Koalitionsvereinbarung 1990 eine Erkundung möglicher weiterer Standorte für hochaktive wärmeentwickelnde Abfälle vorgesehen worden. Die Erkundung des Salzstockes Gorleben auf seine Eignung zur Endlagerung insbesondere hochaktiver, wärmeentwickelnder Abfälle erfolgte ergebnisoffen. Insofern sah die damalige Bundesregierung für den Fall der Nichteignung von Gorleben vorsorglich zu den bereits abgeschlossenen Forschungsarbeiten im Sedimentgestein und der laufenden Erkundung im Salz vor, die vorhandenen Kenntnisse über Salzformationen zu ergänzen und daneben auch andere Gesteinsformationen zur Vervollständigung des Kenntnisstandes über potentielle Endlagerwirtsgesteine zu überprüfen. Hierzu wurden Kriterien für die Vorauswahl der Kristallinvorkommen in Deutschland entwickelt und potentiell geeignete Vorkommen bewertet [4]. In einer weiteren Studie wurden die bereits in den Studien der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 1982 und 1983 angefertigten Studien zur Bewertung von Salzformationen außerhalb Niedersachsens zur Errichtung von Endlagern und Eignung von Salzstöcken in Niedersachsen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf der Basis aktuellen Datenmaterials erneut überprüft und die Eignung als potentielle Endlagerstandorte neu bewertet. Die für die neuen Bundesländer bereits 1991 vorgenommene Bewertung der Salzformationen für die Errichtung von Endlagern wärmeentwickelnder Abfälle wurde auf der gleichen Methodengrundlage überprüft. Die für den Fall einer potentiellen Nichteignung von Gorleben möglicherweise geeigneten geologischen Strukturen wurden auf der Basis aktuellen Datenmaterials herausgearbeitet [5]. Das Konzept der vormaligen Bundesregierung war sequenziell angelegt, einerseits den eignungshöffigen Standort Gorleben zügig auf seine Eignung zu erkunden und andererseits für den Fall einer 236 atw 49. Jg. (2004) Heft 4 April

3 Nichteignung dadurch Vorsorge zu treffen, dass dann zu untersuchende potentiell geeignete Standorte bereits ermittelt und bewertet sind. Demgegenüber stellte die neue Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 fest, an der Eignung der Salzstockes Gorleben bestünden Zweifel. Daher solle die Erkundung unterbrochen und weitere Standorte in unterschiedlichen Wirtsgesteinen auf ihre Eignung untersucht werden. Aufgrund eines sich anschließenden Standortvergleichs soll eine Auswahl der in Aussicht zu nehmenden Standorte getroffen werden [6]. Dieses Konzept setzt nunmehr auf eine parallele Erkundung von Standorten ausgehend von einem völligen Neubeginn. Zur Entwicklung eines Verfahrens und von Kriterien zur Suche und Vorauswahl von Standorten zur sicheren Endlagerung radioaktiver Abfälle hat der Bundesumweltminister im Februar 1999 den Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) eingerichtet. Der Arbeitskreis hatte jedoch nicht die Aufgabe, das Auswahlverfahren durchzuführen, mögliche Standorte auszuwählen und zu bewerten. Dieser Arbeitskreis hat seinen Abschlussbericht im Dezember 2002 vorgelegt [7]. Der Vorschlag des AkEnd sieht bis zum betriebsbereiten Endlager zunächst die drei Phasen Entwicklung eines Auswahlverfahrens (Phase I), die politische/rechtliche Festlegung des Auswahlverfahrens (Phase II), die Durchführung des Auswahlverfahrens (Phase III) und anschließend nach dem Abschluss des Auswahlverfahrens die Durchführung des Genehmigungsverfahrens und die Errichtung des Endlagers vor. Vorgaben seitens des Bundesumweltministeriums waren: Alle radioaktiven Abfälle sollen in tiefen geologischen Formationen in Deutschland eingelagert werden. Für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle soll ein Endlager ausreichen, das ab 2030 betriebsbereit ist. Die Durchführung des Auswahlverfahrens ist nicht Aufgabe des Arbeitskreises. Die Bewertung der vorhandenen Endlagervorhaben ist nicht Gegenstand des Arbeitskreises. Das Auswahlverfahren setzt nicht auf bestehenden Vorhaben auf, sondern startet den Suchprozess neu, ausgehend von einer weißen Deutschlandkarte. Die Phase I, die Entwicklung eines Auswahlverfahrens, ist mit der Vorlage der Empfehlungen des AkEnd im Dezember 2002 abgeschlossen worden. Eine für das Frühjahr 2003 terminierte Stellungnahme der Bundesumweltministeriums zu den Vorschlägen des AkEnd liegt bislang nicht vor. Die Phase II beinhaltet gemäß AkEnd-Vorschlag die politische und gesellschaftliche Festlegung des Auswahlverfahrens in drei Schritten. 1. Schritt: Institutioneller Beginn: Beschluss der Bundesregierung im Zusammenwirken mit Bundestag und/oder den Regierungschefs von Bund und Ländern. Anzeige

4 2. Schritt: Dialog mit Vertretern gesellschaftlicher Interessengruppen in einer Verhandlungsgruppe aus Vertretern der Länder, Parteien, Kommunen, Kirchen, Gewerkschaften, Industrie, Wissenschaft, Umwelt- und Naturschutzverbänden und mit Beteiligung der Öffentlichkeit. Damit solle eine möglichst hohe Übereinstimmung im Sinne eines gesellschaftlichen Konsenses erzielt, eine hohe Legitimität des Verfahrens und die Anforderungen nach Repräsentativität, Glaubwürdigkeit, Fairness, Kompetenz und Transparenz erfüllt werden. 3. Schritt: Institutionelles Ende: Hier findet die politische/rechtliche Festlegung des Auswahlverfahrens durch die Bundesregierung im Zusammenwirken mit anderen Verfassungsorganen statt. Basis ist die Empfehlung der Verhandlungsgruppe. Im Hinblick auf die Betroffenheit kommt der Beteiligung der Länder eine herausragende Bedeutung zu. Die Phase III sollte bis zum Jahre 2010 nach übertägiger Erkundung von drei bis fünf Standortregionen die Festlegung von zwei untertägig zu erkundenden Standorten erlauben. Das Endlager selbst sollte bis 2030 betriebsbereit sein. Bewertung des AkEnd-Vorschlags: 1. Die Aktualisierung der Auswahlkriterien von 1983 [8] gemäß Stand von Wissenschaft und Technik unter Einbeziehung der verschiedenen Wirtsgesteine stellt ein wichtiges Ergebnis dar. 2. Die Randbedingung, die vorhandenen Endlagervorhaben zu ignorieren, wurde offenkundig zur Fiktion, als die Bundesregierung in der Anlage 4 zur Vereinbarung mit den Energieversorgungsunternehmen [9] feststellte, dass die bisherigen Erkenntnisse über ein dichtes Gebirge und damit die Barrierefunktion des Salzes positiv bestätigt wurden und dass die bisher gewonnenen geologischen Befunde einer Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben nicht entgegenstünden. Die Erkundung des Salzstockes Gorleben wurde gemäß dieser Vereinbarung nicht beendet sondern lediglich für mindestens drei und längstens jedoch für zehn Jahre unterbrochen, um die bei der Bundesregierung bestehenden Zweifelsfragen abarbeiten zu können. Der Widerspruch zwischen der Intention des Bundesumweltministeriums einerseits und der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen andererseits war damit transparent und führte zu einem von den Umweltverbänden formulierten Glaubwürdigkeitsverlust des AkEnd [10]. Dieser Widerspruch wurde seitens des Bundesumweltministeriums bislang nicht aufgelöst. 3. Zur Vorgabe des Ein-Endlagerkonzeptes durch den Bundesumweltminister hat der AkEnd kritisch Stellung bezogen, resultieren doch unterschiedliche Anforderungen aus der Endlagerung wärmeentwickelnder und vernachlässigbar wärmeentwickelnder Abfälle. Für letztere verlangt die aus Korrosion und mikrobieller Zersetzung folgende Gasentwicklung nach einer Endlagerung in einem Wirtsgestein erhöhter Permeabilität, um unzulässige Druckentstehung und nachfolgende Entwicklung von Wasserwegsamkeiten auszuschließen. Wärmeentwickelnde, hochradioaktive Abfälle sollen möglichst frühzeitig und dicht von der Biosphäre abgeschlossen werden. Dies führt zur Forderung nach Einlagerung in einem möglichst gering permeablen Wirtsgestein, wie es das Salz darstellt. Damit erweist sich die Vorgabe des Ein-Endlagerkonzeptes als sicherheitlich nachteilig und damit falsch. Die Vorgabe erweist sich aber auch deshalb als sicherheitlich und ökonomisch nachteilig, da gerade im Bereich vernachlässigbar wärmeentwickelnder Abfälle dringender Bedarf nach einem Endlager besteht, um den Zubau weiterer Zwischenlager zu vermeiden und die bestehenden Abfälle nach bereits langer Lagerzeit nicht erneut konditionieren zu müssen. Die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen legte fest, dass das Planfeststellungsverfahren Konrad abgeschlossen wird. Auch dies eine Festlegung, die der Ein-Endlager-Vorgabe und dem Start des Suchprozesses beginnend mit einer weißen Deutschlandkarte entgegensteht. 4. Die bei dem vom AkEnd vorgeschlagenen Vorgehen resultierenden Kosten und der erforderliche Zeitbedarf wurde vom Arbeitskreis nicht behandelt. Insofern konnte auch nicht die Frage geklärt werden, ob das Ziel, bis zum Jahr 2030 ein betriebsbereites Endlager zur Verfügung zu haben, realisierbar ist. 5. Die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000 sah eine zeitlich befristete Unterbrechung der Erkundung von Gorleben vor. Dessen ungeachtet statuiert die Koalitionsvereinbarung vom zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und Bündnis 90/Die Grünen, nach Abschluss der Arbeiten des Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlager dem Bundestag durch die Bundesregierung einen Beschlussvorschlag zu den Auswahlkriterien und dem Auswahlverfahren für den Standort eines Endlagers zu unterbreiten. Zur Frage der Finanzierung strebe die Bundesregierung eine Verständigung mit den Energieversorgungsunternehmen an. Die Koalitionsvereinbarung lässt insoweit die zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgern geschlossene Vereinbarung unbeachtet. Die Differenz zwischen den Festlegungen der Koalitionsvereinbarung und der Vereinbarung mit den Energieversorgungsunternehmen ist evident. 6. Die in der Phase II des AkEnd-Vorschlags vorgesehene Verhandlungsgruppe ist nicht zustande gekommen. Damit muss der konsensorientierte Ansatz als gescheitert angesehen werden. Die Androhung, die Finanzierung des Auswahlverfahrens über ein Gesetz zu erzwingen, kann somit nur als Verlassen der Grundlage der Vereinbarung und des konsensorientierten Ansatzes hinsichtlich eines neuen Auswahlverfahrens interpretiert werden. 7. Zielstellung des AkEnd war, kriteriengesteuert den unter Vorauswahlgesichtspunkten relativ besten Standort auszuwählen. Es ist darauf hinzuweisen, dass der unter Vorauswahlgesichtspunkten relativ beste Standort nicht der unter Eignungskriterien beste Standort sein muss. Die Eignung eines Standortes stellt sich erst im Zuge der untertägigen Erkundung heraus. Aufgrund der gesteinsspezifischen Anforderungen sind die Eignungskriterien nicht generischer Natur, sondern wirtgesteins- und standortbezogen. Damit wäre ein Vergleich mit dem Standort Gorleben frühestens nach einem vergleichbaren Erkundungsstand anderer Standorte möglich. 2 Entsorgungskonzepte Abfallmengen a) Hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle Unter Berücksichtigung der atomgesetzlich begrenzten Reststrommenge der Kernkraftwerke fallen über die gesamte Nutzungsdauer der Kernenergie in der Bundesrepublik etwa Mg an Schwermetallmengen in Form von bestrahlten Brennelementen oder verglasten Spaltprodukten aus der Wiederaufbereitung an. Bis zum Jahr 1994 enthielt das Atomgesetz den Vorrang der Verwertung von Reststoffen gegenüber einer Beseitigung als Abfall. In Umsetzung dieses Wiederverwertungsgebotes haben die deutschen Energieversorgungsunternehmen Wiederaufbereitungsverträge über Mg abgeschlossen. 238 atw 49. Jg. (2004) Heft 4 April

5 Abb. 1: Anfall vernachlässigbar wämeentwickelnder Abfälle Die Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Bundesrepublik ist eine Bundesaufgabe. Der Bund hat Anlagen zur Endlagerung einzurichten. Verantwortlich für die Errichtung und den Betrieb der Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle ist das Bundesamt für Strahlenschutz. Das Bundesamt für Strahlenschutz untersteht der Dienst- und Fachaufsicht durch das Bundesumweltministerium. Bei der Erledigung seiner Aufgaben kann sich der Bund Dritter bedienen. Dritter im Sinne des Atomgesetzes ist die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbh. Geowissenschaftlicher Sachverstand des Bundes ist die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, eine Behörde im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit. Als Beratungsgremium des Bundesumweltministeriums fungieren die Reaktorsicherheits- und Strahlenschutzkommission. Genehmigungsbehörde für die Endlagervorhaben ist die zuständige Landesbehörde. Im Rahmen der Auftragsverwaltung untersteht das Land der Zweckmäßigkeitsaufsicht durch den Bund. Die Finanzierung der Endlagervorhaben erfolgt durch die ablieferungspflichtigen Abfallablieferer, d. h. die Energieerzeugungsunternehmen sowie die Öffentliche Hand. Einen Überblick über die Zuständigkeiten gibt Abbildung 2. Zurzeit werden beim Bundesumweltministerium Überlegungen angestellt, die Zuständigkeiten neu zu regeln. Die Abfälle werden in den dezentralen Zwischenlagern an den Kernkraftwerksstandorten bzw. in den zentralen Zwischenlagern aufbewahrt. Die Anlieferung von bestrahlten Brennelementen an die Wiederaufarbeitungsanlagen ist gemäß Atomgesetz nur noch bis zum zulässig. Um die im Rahmen der friedlichen Nutzung der Kernenergie weiter anfallenden bestrahlten Brennelemente zwischenlagern zu können, haben die Energieversorgungsunternehmen Anträge zur Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen an den Kernkraftwerksstandorten gestellt. In diesen Zwischenlagern sollen die bestrahlten Brennelemente mit etwa Mg Schwermetall aufbewahrt werden. Die Genehmigung wurde auf 40 Jahre ab Einlagerung jeweils des ersten Behälters in ein Zwischenlager befristet. b) Vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle Das Aufkommen vernachlässigbar wärmeentwickelnder Abfälle differenziert nach Öffentlicher Hand und Energieversorgungsunternehmen ist in Abbildung 1 dargestellt. Insgesamt fallen bis zum Jahre 2080 etwa m³ Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung an. Das Endlager Konrad wäre geeignet, etwa ab 2010 diese Abfälle aufzunehmen. Gegenwärtig werden im Hinblick auf die begrenzten verfügbaren Zwischenlagermöglichkeiten durch Kompaktieren, Veraschen oder Verdampfen Volumenreduktionsmaßnahmen durchgeführt. Ein verfügbares Endlager Konrad könnte diese strahlenbelastenden Handhabungsvorgänge entbehrlich machen, was dann das Einlagerungsvolumen bei gleichbleibendem radioaktivem Inventar erhöht. Falls ein Endlager für vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle nicht zeitnah errichtet wird, ist etwa ab 2012 die Errichtung weiterer Zwischenlager erforderlich. Zuständigkeiten Abb. 2: Entsorgungskonzept bis 1998 Die wesentlichen Elemente der Entsorgungspolitik bis 1998 waren: Konrad als Endlager für vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle zügig zu genehmigen und zeitnah in Betrieb zu nehmen Gorleben als Endlager insbesondere für abgebrannte Brennelemente und wärmeentwickelnde Abfälle aus der Wiederaufarbeitung etwa bis 2015 verfügbar zu haben Bewertung von Granit- und Salzvorkommen für den Fall der Nichteignung von Gorleben nicht parallele sondern sequenzielle Erkundung von Standorten im Falle der Nichteignung. Entwicklung seit 1998 Zuständigkeiten bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle Die Entwicklung seit 1998 ist gekennzeichnet durch folgende Zielstellungen: atw 49. Jg. (2004) Heft 4 April 239

6 Entwicklung eines nationalen Entsorgungsplanes, in dem die vorhandenen Abfallmengen erhoben, die zukünftig anfallenden abgeschätzt und die Entsorgung der Abfälle betrachtet werden Überarbeitung der Sicherheitskriterien sowie Neubeginn der Endlagersuche. Die Eckpunkte dieser Entwicklung sind: Koalitionsvereinbarung 1998 Die entsorgungspolitischen Zielstellungen der Koalitionsvereinbarung vom sind: Für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle reicht ein einziges Endlager in tiefen geologischen Formationen aus. Zeitlich zielführend für die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle ist die Beseitigung hochradioaktiver Abfälle etwa im Jahr An der Eignung des Salzstocks in Gorleben bestehen Zweifel. Daher soll die Erkundung unterbrochen werden und weitere Standorte in unterschiedlichen Wirtsgesteinen auf ihre Eignung untersucht werden. Auf Grundlage eines sich anschließenden Standortvergleichs soll eine Auswahl des Standorts getroffen werden. Abb. 3: Phasenstruktur des AkEnd Einrichtung des Arbeitskreises Auswahlverfahren für Endlagerstandorte Der Arbeitskreis wurde im Februar 1999 eingerichtet. Er hat seine Arbeit im Dezember 2002 mit der Vorlage seiner Empfehlungen abgeschlossen. Die vom AkEnd vorgeschlagene Phasenstruktur mit dem zugehörigen Ablaufplan ist in Abbildung 3 dargestellt: Abbildung 4 zeigt die Struktur des Auswahlverfahrens, das von einer weißen Deutschlandkarte ausgeht und die Durchführung des Suchverfahrens in fünf Schritten, das in einen Vorschlag eines Standortes mündet, für den das Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom , ratifiziert am Die entsorgungspolitisch relevanten Festlegung in der Vereinbarung sind: Gorleben Die Erkundung des Salzstockes in Gorleben wird bis zur Klärung konzeptioneller und sicherheitstechnischer Fragen für mindestens 3, längstens jedoch 10 Jahre unterbrochen. Die Bundesregierung gibt zur Erkundung des Salzstockes Gorleben eine Erklärung ab, die als Anlage 4 Bestandteil dieser Vereinbarung ist. Abb. 4: Schritte des Auswahlverfahrens Schacht Konrad Die zuständigen Behörden schließen das Planfeststellungsverfahren für den Schacht Konrad nach den gesetzlichen Bestimmungen ab. Der Antragsteller nimmt den Antrag auf sofortige Vollziehbarkeit zurück, um eine gerichtliche Überprüfung im Hauptsacheverfahren zu ermöglichen. Anlage 4 der Vereinbarung: Erklärung des Bundes zur Erkundung des Salzstockes in Gorleben... Somit stehen die bisher gewonnenen geologischen Befunde einer Eignungshöffigkeit zwar nicht entgegen. Allerdings sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der laufenden internationalen Diskussion die Notwendigkeit, die Eignungskriterien für ein Endlager fortzuentwickeln und die Konzeption für die Endlagerung radioaktiver Abfälle zu überarbeiten. Der Stand von Wissenschaft und Technik und die allgemeine Risikobewertung haben sich in den letzten Jahren erheblich weiter entwickelt; dies hat Konsequenzen hinsichtlich der weiteren Erkundung des Salzstockes in Gorleben. Vor allem folgende Fragestellungen begründen Zweifel: Gasbildung Rückholbarkeit Geeignetheit von Salz als Wirtsgestein im Vergleich zu anderen wie Ton oder Granit Kritikalität radiologisches Schutzziel für unbeabsichtigtes menschliches Eindringen Moratorium Gorleben seit Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad am Koalitionsvereinbarung vom Nach Abschluss der Arbeiten des Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlager wird die Bundesregierung dem Bundestage ihren Beschlussvorschlag zu den Auswahlkriterien und den Auswahlverfahren für den Standort eines Endlagers... unterbreiten. Zur Frage der Finanzierung der Erkundungsarbeiten strebt die Bundesregierung eine Verständigung mit den Energieversorgungsunternehmen an, atw 49. Jg. (2004) Heft 4 April

7 Zuständigkeits- und Verfahrensfragen, einschließlich der Standortentscheidung für ein Endlager, werden gesetzlich geregelt. Spätestens mit dem In-Kraft-Treten des Transportverbots zu den Wiederaufarbeitungsanlagen am sollen alle erforderlichen dezentralen Zwischenlager an den AKW-Standorten betriebsbereit sein, um innerdeutsche Transporte zu vermeiden. 3 Gorleben, Auswahlverfahren und Eignungsbewertung Auswahlverfahren Immer wieder wird im Zusammenhang mit Gorleben der Vorwurf erhoben, der Standort sei nicht systematisch ausgewählt, sondern politisch von der damaligen niedersächsischen Landesregierung festgelegt worden. Aus diesem Grunde erscheint es notwendig, den Ablauf der Entscheidungsfindung darzustellen [11]. Bereits im Memorandum der Deutschen Atomkommission vom , dem ersten deutschen Atomprogramm, wird auf notwendige Forschungsarbeiten zur Entsorgung hingewiesen, die sich vor allem auf die sichere Beseitigung der radioaktiven Abfälle erstrecken sollen. Am 4. Mai 1963 beschließt die Deutsche Atomkommission das Programm zur schnellen Entwicklung der Kernenergie (zweites Atomprogramm) mit folgenden Aussagen zu Entsorgung: Untersuchung über geeignete geologische Formationen für die unterirdische Lagerung radioaktiver Abfälle Planung, Vorbereitung und Ausführung eines Endlagers in der Salzstruktur Damit waren die wesentlichen Entscheidungen, nämlich der Endlagerung in tiefen geologischen Formationen sowie für Salz als Wirtsgestein gefällt. Die Salzstöcke Bunde, Lesum und Harsefeld wurden als geeignet bewertet, im Herbst 1965 konzentrierten sich die Arbeiten auf den Salzstock Bunde. Nach Ablehnung durch den Kreistag am 1. Juli 1966 und einem Informationsgespräch beim Regierungspräsidenten in Aurich kommt 1967 das Aus für die Untersuchung des Salzstockes Bunde. In den Jahren 1969/70 gibt es erste Überlegungen seitens der Chemieindustrie zum Bau einer Wiederaufarbeitungsanlage. Der Wiederaufarbeitungsstandort sollte dann gleichzeitig Standort für das Endlager sein. Damit war die Idee eines integrierten Entsorgungszentrums geboren. Im Auftrag der Industrie legt am 30. September 1974 das Niedersächsische Landesamt für Bodenforschung (NLfB) in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Bodenstoffe (BfB) eine Machbarkeitsstudie einer Wiederaufarbeitungsanlage mit einer Bewertung der Standorte vor. Im gesamten Bundesgebiet wurden 26 Standortmöglichkeiten ermittelt, von denen 8 sämtlich norddeutsche Salzstöcke als besonders günstig eingestuft wurden. Drei Standorte Salzstock Lutterloh/Faßberg, Salzstock Lichtenhorst/Ahlden und Salzstock Waten/Börger werden zur näheren Untersuchung für ein nukleares Entsorgungszentrum vorgeschlagen. Dabei wurden Sicherheitskriterien (geologischer und hydrogeologischer Aufbau, seismologische, hydrologische und meteorologische Verhältnisse), Umweltkriterien (Bevölkerungsdichte, Viehwirtschaft, Ausschluss von Ferien- und Erholungsgebieten) sowie wirtschaftliche Kriterien (Verkehrsdichte, Wasser- und Energieversorgung und industrieller Entwicklungsstand) berücksichtigt. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie bewilligt im August 1975 Mittel für die Untersuchung der drei Standorte. Aufgrund politischer Widerstände an den Standorten wurden die Erkundungsmaßnahmen seitens der Bundesregierung im August 1976 eingestellt. Parallel und unabhängig von den Untersuchungen des Bundes führte eine interministerielle Arbeitsgruppe der niedersächsischen Landesregierung im Jahre 1976 eine Auswahl von Standorten durch. Ziel war es, die Möglichkeiten einer Realisierung des nuklearen EntsorgungszentrumsinNiedersachsenzuprüfen.DieUntersuchung erfolgte in 4 Phasen: Phase 1: Überprüfung von 140 Salzstöcken, ob ein ausreichend großes Standortgelände vorhanden war. Phase 2: Die verbleibenden 23 Standorte wurden auf Ausschlusskriterien wie Größe und Tiefenlage des Salzstockes, Lage und Besiedlungsdichte und konkurrierende Nutzungsansprüche hin untersucht. Phase 3: Die verbleibenden 13 Standorte wurden u. a. anhand einer Bewertungsrichtlinie des BMI im Hinblick auf Beschaffenheit des Baugrundes, Erdbebengefährdung, Flugverkehrsdichte, meteorologische Gegebenheiten, radiologische Vorbelastung sowie die mögliche Lage des Betriebsgeländes über dem Salzstock und die Tiefenlage untersucht. Ebenso wurde berücksichtigt, ob Grundwasservorranggebiete, Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiete einer Nutzung entgegenstehen. Phase 4: Danach blieben 4 Standorte, die Salzstöcke Wahn, Lichtenhorst, Gorleben und Höfer übrig. Drei dieser Standorte wiesen gegenüber Gorleben Nachteile auf, Wahn (Truppenübungsplatz), Lichtenhorst (Grundwasservorranggebiet für Hannover), Höfer (mit 25 qkm relativ klein). Damit wurde mit 40 qkm Größe, der Tiefenlage von 300 m bis m und der Unverritztheit der Salzstock Gorleben als optimaler Standort im Winter 1976 von der niedersächsischen Landesregierung vorgeschlagen. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Schmidt formulierte im Hinblick auf die verteidigungs- und deutschlandpolitischen Konsequenzen Bedenken gegen den Standort Gorleben aufgrund seiner Grenznähe zur DDR und präferierte die Standorte Wahn und Lichtenhorst. Die niedersächsische Landesregierung blieb bei ihrem Standortvorschlag und wies am 22. Februar 1977 Gorleben als vorläufigen Standort für eine mögliche Anlage zur Entsorgung der bundesdeutschen Kernkraftwerke aus. Anfang Juli 1977 akzeptierte die Bundesregierung den niedersächsischen Vorschlag und beauftragte die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) mit der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für die Endlagerung radioaktiver Abfälle im Salzstock Gorleben. Bewertung der Eignung des Standortes Gorleben Die Erkundung des Salzstockes Gorleben in den letzten nahezu 25 Jahren ist nachfolgend dargestellt: Übertägige Standorterkundung Abteufen der Schächte 1996 Konzentration der Erkundung auf den Nordosten des Salzstockes Errichtung des untertägigen Infrastrukturbereiches ab 1998 Erkundung des Erkundungsbereichs Koalitionsvereinbarung Konsensvereinbarung Moratorium, Dauer 3 bis 10 Jahre Abbildung 5 zeigt ein Luftbild der Tagesanlagen mit den beiden Förderanlagen: Die Schächte und der Infrastrukturbereich des Erkundungsbergwerkes wurden im jüngeren standfesteren Steinsalz (z3) eingerichtet (vgl. Abbildung 6 und Abbildung 7). atw 49. Jg. (2004) Heft 4 April 241

8 Diese positiven Erkundungsergebnisse belegen die Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben als Endlager insbesondere für hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle. Die Untersuchungsergebnisse für die Durchführung einer Sicherheitsanalyse zum Nachweis der Eignung des Standortes liegen vor. Der Eignungsnachweis, ob der Standort für hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle geeignet ist, könnte schon heute erfolgen. Dann bliebe (durch Umfahrung und Untersuchung der Erkundungsbereiche 3, 5, 7 und 9) noch zu klären, ob die nordöstliche Hälfte des Salzstockes zur Aufnahme sämtlicher Abfälle aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie der Bundesrepublik Deutschland hinreichend ist Abb. 5: Tagesanlagen des Erkundungsbergwerkes Gorleben 4 Entsorgungspolitische Bedeutung des Endlagers Konrad Das für vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle konzipierte Endlager Konrad wurde 20 Jahre nach Antragstellung am genehmigt. Abbildung 8 zeigt die Tagesanlagen der Schachtanlage Konrad 1 mit dem unter Denkmalschutz stehenden Fördergerüst. Abbildung 9 zeigt die Geologie des Standortes. Zur Aufnahme der Abfälle ist die Eisenerzformation in einer Tiefenlage Aufgrund der besseren Wärmeleitfähigkeit und des besseren Kriechverhaltens insbesondere bei höheren Temperaturen wird eine Endlagerung wärmeentwickelnder Abfälle im älteren Steinsalz (z2) untersucht. Der erste Erkundungsbereich wurde durch Strecken umfahren. Bohrörter dienen der weiteren horizontalen und vertikalen Erkundung des Salzstockes. Die Erkundungsergebnisse über den geologischen Aufbau des Salzstockes sind in Abbildung 6 in einem Vertikalschnitt und in Abbildung 7 in einem Horizontalschnitt dargestellt. Die bisherigen Ergebnisse der untertägigen Erkundung lassen sich wie folgt zusammenfassen: Im Erkundungsbereich 1 zeichnet sich das für eine Endlagerung nutzbare Hauptsalz der Staßfurt-Serie durch eine einfache Stratigraphie und eine beträchtliche horizontale Ausdehnung in der Querachse des Salzstockes von 500 m aus. Der Hauptanhydrit liegt zerblockt vor. Die isolierten Laugenvorkommen in den Hauptanhydritschollen weisen keine Verbindung zum Salzspiegel oder zum Deckgebirge auf. Abb. 6: Abb. 7: Salzstock Gorleben, Vertikalschnitt, Erkundungsergebnisse Salzstock Gorleben, Horizontalschnitt, Erkundungsergebnisse 242 atw 49. Jg. (2004) Heft 4 April

9 Einlagerungsbereiche durch eine bis zu 400 m mächtige Tonsteinbarriere der Unterkreide. Der Eisenerzhorizont des Gifhorner Troges wurde durch Erdöl-Explorationsbohrungen in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts entdeckt. Die Schachtanlage Konrad wurde dann seit 1957 durch das Abteufen zweier Schächte erschlossen. Wegen mangelnder Rentabilität wurde der Produktionsbetrieb 1976 eingestellt. Die außergewöhnliche Trockenheit der Grube führte zur Untersuchung auf Geeignetheit der Formation als Endlager für vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle. Der wesentliche Ablauf der Eignungsuntersuchung und des Genehmigungsverfahrens ist nachfolgend angegeben: Abb. 8: Schachtanlage Konrad, Tagesanlagen Schacht 1 Abb. 9: Konrad, Geologie von 800 m bis m vorgesehen. Die gute Eignung des Standortes im Hinblick auf die Langzeitsicherheit resultiert wesentlich aus der Deckelung der in einer Muldenstruktur liegenden 1976 Einstellung der Erzförderung 1976 Beginn der Eignungsuntersuchungen durch die GSF 1982 Antragstellung für ein Planfeststellungsverfahren durch die PTB 1990 Vorlage des Plans Konrad (in der Fassung 4/90) 1991 Auslegung der Planunterlagen / Öffentlichkeitsbeteiligung 1992 / 93 Erörterungstermin (Dauer 75 Tage) Konsensvereinbarung Abschluss Verfahren Rücknahme Sofortvollzug Rücknahme Sofortvollzugsantrag durch BfS Genehmigungserteilung Konrad Abbildung 10 zeigt die für das Endlager Konrad geplanten Tagesanlagen. Im geplanten Grubengebäude des Endlagers Konrad können insgesamt bis zu Abb. 10: Endlager Konrad, geplante Tagesanlagen atw 49. Jg. (2004) Heft 4 April 243

10 m² vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle aufgenommen werden. Durch Genehmigung ist die Einlagerungsmenge auf m³ begrenzt. Damit ist das Endlager Konrad geeignet, nach Abschluss der Gerichtsverfahren und vierjähriger Umrüstung, etwa ab 2010, die Abfälle aus Landessammelstellen, Großforschungseinrichtungen und aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie aufzunehmen. Damit könnte eine kostenaufwändige Umkonditionierung vorhandener Abfälle und der Zubau neuer zusätzlicher Zwischenlager für vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle vermieden werden. Auf diese Kostengesichtspunkte hat auch der Bundesrechnungshof in einem Prüfbericht vom Januar 2004 hingewiesen. 5 Zeitbedarf und Kosten für erneutes Auswahlverfahren Auf dem 12. Atomrechtssymposium am 07. Oktober 2003 in Köln hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin die Grundsätze seiner Entsorgungspolitik sowie den weiteren Fahrplan vorgestellt. Dies sind: 1. Prinzip der Entsorgung im eigenen Land. 2. Kein Verschieben der Verantwortung an die nächste Generation. 3. Ein Endlager für hochaktiven Atommüll soll etwa 2030 betriebsbereit sein. 4. In dieser Legislaturperiode sollen das Auswahlverfahren für ein Endlager und die Finanzierung gesetzlich geregelt werden. 5. Das Auswahlverfahren kostet bis zur Entscheidung über einen Endlagerort maximal 700 Mio. Euro. 6. Das geeignete Finanzierungsinstrument ist ein Verbandsmodell. Hinsichtlich dieser vorgetragenen Positionen ergeben sich folgende Fragen: 1. Ist die Beschränkung auf einen Standort für alle Abfälle sachgerecht? 2. Ist mit einer erneuten Standortsuche die Endlagerfrage bis 2030 lösbar? 3. Zu welchen Gesamtkosten führt ein erneutes Auswahlverfahren? 4. Welche Möglichkeiten zur Lösung der Endlagerfrage bis 2030 verbleiben? 5.1 Ist die Beschränkung auf einen Standort für alle Abfälle sachgerecht? a) Anforderungen an Wirtsgesteine Vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle und hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle führen zu unterschiedlichen Anforderungen an das Wirtsgestein eines Endlagers. Aufgrund mikrobieller Zersetzung und korrosiver Vorgänge entstehen große Mengen Gas bei vernachlässigbar wärmeentwickelnden Abfällen. Aus diesem Grunde werden bei einem gering permeablem Wirtsgestein, wie z. B. dem Endlager Morsleben, große Speichervolumina für diese Gasmengen vorgesehen. Diese Speichervolumina werden erst in einem Zeitraum von größenordnungsgemäß Jahren mit den Gasen aus Korrosion und mikrobieller Zersetzung gefüllt. Dabei muss sichergestellt werden, dass dieser Hohlraum nicht durch Konvergenz verloren geht und dass der Druck innerhalb des Gasspeichers nicht zu einem Aufreißen des Gebirges führt und Wasserwegsamkei- ten schafft. In einem Endlager für hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle stellen diese Hohlräume eine prinzipielle Schwachstelle dar, da sie geeignet sind, Wegsamkeiten zur Biosphäre zu schaffen. Im Unterschied zu den vernachlässigbar wärmeentwickelnden Abfällen erfordern hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle ein dichtes Wirtsgestein, das geeignet ist, langzeitig Wasser von den Abfällen fernzuhalten. Aus diesem Grunde stellt Salz im Hinblick auf diese Anforderungen ein geeignetes Wirtsgestein für hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle dar, wohingegen die Endlagerung im Korallenoolith des Endlagers Konrad eine geeignete Lösung für vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle ist. Insofern ist die Beschränkung auf ein Ein-Endlager-Konzept sicherheitstechnisch nachteilig. b) Bedarf Ein Endlager für vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle wird auf Dauer benötigt. Radioaktive Abfälle aus Medizin, Forschung und Industrie fallen auch dann an, wenn das Kernenergieausstiegsszenario umgesetzt ist. Aufgrund des Entsorgungsdruckes bei Landessammelstellen und Großforschungseinrichtungen wird dieses Endlager auch kurzfristig benötigt, sollen nicht in großem Umfang kosten- und strahlenexpositionsintensive Umkonditionierungen durchgeführt werden. An den Kernkraftwerksstandorten wären bei der Stilllegung zusätzliche Zwischenlager für vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle wie jetzt für den Abriss des Kernkraftwerks Stade geplant erforderlich. Dies macht kurzfristig die Errichtung eines Endlagers für vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle erforderlich, das dauerhaft genutzt werden kann. Demgegenüber fallen im Ausstiegsszenario abgebrannte Brennelemente und nach dem Verbot der Transporte zu Wiederaufarbeitungsanlagen auch die wärmeentwickelnden Abfälle aus der Wiederaufarbeitung nur zeitlich befristet an. Diese Abfälle sollen nach übertägigem Abkühlen durch Zerfall der Radionuklide mit geringer Halbwertszeit zügig in ein Endlager verbracht und dort möglichst kurzfristig von der Biosphäre abgeschlossen werden. Dies führt zu einem zeitlich begrenzt betriebenen Endlager und frühzeitigem Verschließen der Schächte. Diesen Gesichtspunkten kann im Rahmen des Ein-Endlager-Konzeptes nicht adäquat Rechnung getragen werden. Deshalb ist das Ein-Endlager-Konzept auch unter Bedarfsgesichtspunkten nachteilig. c) Internationaler Stand von Wissenschaft und Technik Alle Länder, in denen die friedliche Nutzung der Kernenergie betrieben wird, sehen die Trennung hochradioaktiver, wärmeentwickelnder und vernachlässigbar wärmeentwickelnder Abfälle in getrennten Endlagern vor. Zum Teil werden die Abfälle geringer Aktivität und kurzer Halbwertszeit auch oberflächennah endgelagert. Gründe hierfür liegen in den Anforderungen, dem Bedarf und den Zuständigkeiten. Das Ein-Endlager-Konzept stellt einen deutschen Sonderweg dar und entspricht nicht dem internationalen Stand. 5.2 Ist mit einer erneuten Standortsuche die Endlagerfrage bis 2030 lösbar? In seiner Rede vor dem 12. Atomrechtssymposium am 7. Oktober 2003 in Köln bekräftigte Bundesumweltminister Jürgen Trittin, dass ein Endlager für hochradioaktive Abfälle etwa 2030 betriebsbereit sein soll. Er teilte mit, dass ausgehend von den Vorschlägen des AkEnd die Kosten für das Auswahlverfahren übertägige Erkundung von drei bis fünf Standorten und untertägige Erkundung von zwei Standorten bis zur Entscheidung über den Endlagerort maximal 500 bis 700 Millionen Euro betragen. Das ist halb so viel wie die 1,4 Milliarden Euro, die in Gorleben im Salz verbuddelt wurden [12]. Die Begrenzung auf 700 Millionen Euro bedeutet, dass dies ausschließlich die Erhebung der für den Vergleich der 244 atw 49. Jg. (2004) Heft 4 April

11 Standorte erforderlichen Angaben beinhaltet. Die Schächte stellen reine Erkundungsschächte dar, wodurch für das spätere Endlager zwei zusätzliche Schächte mit größerem Querschnitt abzuteufen sind mit entsprechend höherem Kosten- und Zeitaufwand. Darüber hinaus beschränkt sich die Erkundung auf das Auffahren von kurzen Untersuchungsstrecken und die Durchführung von Bohrungen. Eine im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erforderliche Umfahrung geplanter Einlagerungsfelder und Erbringung des Eignungsnachweises ist damit nicht ansatzweise leistbar, setzt es doch ein sehr viel aufwändigeres Erkundungsbergwerk voraus. Damit ist auch der Kostenvergleich mit dem Erkundungsbergwerk Gorleben inadäquat, da dieser den Eignungsnachweis zum Ziel hat und dafür die kostenoptimierte Lösung darstellt. Damit lässt sich das vom Bundesamt für Strahlenschutz im Auftrag des Bundesumweltministers erarbeitete Konzept wie folgt charakterisieren: Standortvergleich: Beschränkung der übertägigen Erkundung auf einen Standortvergleich Herstellung von Erkundungsschächten mit geringem Querschnitt Auffahrung von kurzen Untersuchungsstrecken Erkundung im Wesentlichen durch Bohrungen ohne Umfahrung von zu untersuchenden potenziellen Einlagerungsbereichen Aus der Betrachtung des Bundesumweltministers ausgeklammert sind für den gewählten Standort: Genehmigungsverfahren: detaillierte Untersuchung von über Tage zur Charakterisierung des Deckgebirges Einrichtung eines Erkundungsbergwerkes Umfahrung der potentiellen Einlagerungsbereiche, Erbringung des Eignungsnachweises Endlagererrichtung: Auffahrung von Endlagerschächten mit größerem Querschnitt für den Gebinde- sowie den Personal- und Haufwerkstransport Errichtung der Tagesanlagen für die Annahme- und Handhabung der Abfallgebinde Errichtung des Endlagerbergwerkes Der Ablaufplan für das Auswahlverfahren bis zur Standortentscheidung ist in Abbildung 11 dargestellt. Die Dauer der jeweiligen Tätigkeiten ist auf der Grundlage vorliegender Erfahrungen dargestellt. Die wesentlichen zeitintensiven Verfahrensschritte sind die übertägige und untertägige Abb. 11: Ablaufplan für das Auswahlverfahren Erkundung. Die übertägige Erkundung beinhaltet die Rechtebeschaffung für die Untersuchungen, die Durchführung von seismischen Untersuchungen sowie die Erkundungsbohrungen. Ziel des übertägigen Erkundungsprogrammes ist die Identifizierung von zwei am ehesten eignungshöffigen Standorten, die dann untertätig erkundet werden sollen. Die wesentlichen Schritte der untertägigen Erkundung sind zunächst die Grundstücks- und Rechtebeschaffung, das Genehmigungsverfahren für das Schachtabteufen, die Durchführung des Schachtabteufens, das Auffahren von Untersuchungsstrecken, die Durchführung von Erkundungsbohrungen sowie von geophysikalischen Untersuchungen, die Auswertung der Untersuchungen und abschließend die relative Bewertung der beiden untersuchten Standorte. Der hierfür vorgesehene Zeitaufwand ist eher optimistisch bewertet. Für den ausgewählten Standort ist dann der Eignungsnachweis zu führen. Hierzu ist die übertägige Erkundung zu vervollständigen. Der Einlagerungshorizont ist untertägig zu erkunden, die möglichen Einlagerungsbereiche zu umfahren und in der Teufe durch Bohrungen zu erkunden, bevor nach Durchführung der erforderlichen Untersuchungen der Eignungsnachweis erfolgen kann. Daneben sind eine Endlagerplanung, die Charakterisierung der Abfälle und der Nachweis der Langzeitsicherheit erforderlich. Diese Ergebnisse münden in ein Genehmigungsverfahren, das mit einer Zeitdauer von fünf Jahren eher optimistisch eingeschätzt ist. Nach Genehmigungserteilung erfolgt dann die Herstellung der Endlagerschächte sowie die übertägige und untertägige Errichtung des Endlagers. Diese Abläufe sind in Abbildung 12 dargestellt. Sie führen zu einem Zeitbedarf von weiteren mindestens 25 Jahren, bevor das Endlager dann seinen Betrieb aufnehmen kann. Zusammenfassend ist festzustellen, dass das AkEnd-Verfahren zu einem Zeitbedarf von mindestens 48 Jahren führt, bevor ein Endlager für hochradioaktive Abb. 12: Ablaufplan für Erkundung, Genehmigungsverfahren und Errichtung atw 49. Jg. (2004) Heft 4 April 245

12 wärmeentwickelnde Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung steht. Ein Betriebsbeginn läge dann nach dem Jahr Damit ist dieser Weg, ein Endlager bis zum Jahr 2030 verfügbar zu haben, nicht geeignet. 5.3 Zu welchen Gesamtkosten führt ein erneutes Endlagerverfahren? Die Kosten für einen Standortvergleich liegen nach Angaben des BMU [12] bei 0,7 Mrd. Euro. Für den ausgewählten Standort sind danach die übertägige Erkundung in einem für ein Genehmigungsverfahren hinreichenden Tiefgang sowie die untertägige Erkundung unter wegen fehlenden ausreichend dimensionierten Schächten suboptimalen Bedingungen durchzuführen. Einschließlich des Genehmigungsverfahrens führt dies zu Kosten von etwa 1,0 Mrd. Euro. Die Errichtung des Endlagers einschließlich des Abteufens zweier ausreichend dimensionierter Schächte führt zu Kosten von 1,4 Mrd. Euro. Damit liegen die Gesamtkosten für ein erneutes Auswahlverfahren bei 3,1 Mrd. Euro. Die bei dieser späten Einrichtung eines Endlagers entstehenden erheblichen zusätzlichen Kosten bei der Zwischenlagerung sind dabei nicht berücksichtigt. 5.4 Welche Möglichkeiten zur Lösung der Endlagerfrage verbleiben? Unter Zugrundelegung des Prinzips der nationalen Entsorgung radioaktiver Abfälle ist die Endlagerung am Standort Gorleben im Hinblick auf Geeignetheit, Zeitbedarf und Kosten zu prüfen. Geeignetheit: Die Eignungshöffigkeit des Standortes Gorleben ist im Kapitel 3 behandelt. Die Bundesregierung hat in der Anlage 4 zur Vereinbarung [9] ausgeführt: Die bisherigen Erkenntnisse über ein dichtes Gebirge und damit die Barrierefunktion des Salzes wurden positiv bestätigt. Somit stehen die bisher gewonnenen geologischen Befunde einer Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben zwar nicht entgegen. Abb. 13: Ablaufplan bis zur Inbetriebnahme des Endlagers Gorleben Deshalb sollte die weitere Erkundung, da sie zur Klärung der Zweifelsfragen nichts beitragen könne, für mindestens 3 Jahre, längstens jedoch für 10 Jahre unterbrochen werden. Weiterhin hat der Bund zugesagt, die erforderlichen Schritte zur rechtlichen Sicherung des Standortes durchzuführen. Damit liegen nach heutiger Kenntnislage keine Gründe vor, die gegen eine Eignung des Standortes Gorleben zur Endlagerung insbesondere hochradioaktiver, wärmeentwickelnder Abfälle sprechen. Da die weitere Erkundung des Salzstockes Gorleben nach Auffassung des Bundes nichts zur Klärung der Zweifelsfragen beitragen kann, gibt es auch keine fachliche Anknüpfung des Moratoriums an die Klärung der Zweifelsfragen. Die Unterbrechung ist Ergebnis des Aushandlungsprozesses und Teil der Vereinbarung. Zeitbedarf: Das Erkundungsbergwerk besitzt zwei auch für die Endlagerung geeignete Schächte. Das Erkundungsbergwerk ist so ausgelegt, dass die erforderlichen Auffahrungen sowie die Durchführung von Untersuchungsbohrungen mit den entsprechenden Messungen zeitlich optimiert durchgeführt und der Eignungsnachweis zeitnah erbracht werden können. Die Schritte bis zur Aufnahme eines Endlagerbetriebes sind in Abbildung 13 dargestellt. Daraus folgt, dass nach Wiederaufnahme der Erkundung die Inbetriebnahme des Endlagers Gorleben innerhalb von 15 Jahren zu erwarten ist. Damit stünde bei einer Abarbeitung der Zweifelsfragen bis Ende 2004 und einem Fortführen der Erkundung in 2005 ein Endlager Gorleben etwa 2020 betriebsbereit zur Verfügung. Kosten: Die Gesamtkosten für das Projekt Gorleben belaufen sich auf 2,4 Mrd. Euro. Bislang investiert sind bereits 1,3 Mrd. Euro. Dies bedeutet, dass bis zur Inbetriebnahme des Endlagers noch Kosten von 1,1 Mrd. Euro anfallen. 6 Bewertung Wie ist nun die Machbarkeit, ein Endlager bis 2030 verfügbar zu haben, zu bewerten? Eine Zusammenstellung gibt Tabelle 1. Die Analyse zeigt, dass die Zurverfügungstellung eines betriebsbereiten Endlagers ausschließlich mit der Fortführung der Erkundung in Gorleben und nach Eignungsnachweis der Errichtung des Endlagers möglich ist. Der Neubeginn einer Endlagersuche führt zu einem Inbetriebnahmezeitpunkt, der nach 2050 liegt. Damit verfehlt dieser Die Bundesregierung hat Fragestellungen formuliert, die Zweifel begründen. Diese Zweifelsfragen beziehen sich nicht auf die Geeignetheit des Standortes Gorleben. Tab. 1: Zeitbedarf und zukünftige Kosten bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers 246 atw 49. Jg. (2004) Heft 4 April

Endlagerung radioaktiver Abfälle. Wie schnell können wir den Anschluß an die internationale Entwicklung wieder erreichen?

Endlagerung radioaktiver Abfälle. Wie schnell können wir den Anschluß an die internationale Entwicklung wieder erreichen? Endlagerung radioaktiver Abfälle Wie schnell können wir den Anschluß an die internationale Entwicklung wieder erreichen? Klaus Kühn Technische Universität Clausthal Koalitionsvereinbarung 1998 (1) Die

Mehr

Chronologie Bergwerk Gorleben - Stand:

Chronologie Bergwerk Gorleben - Stand: Chronologie Bergwerk Gorleben - Stand: 29.08.2016 Zeitraum / Jahr Aktivitäten / Ereignisse Anmerkungen 1963/1964 Entscheidung des Bundes zur Endlagerung in tiefen geologischen Formationen Empfehlung der

Mehr

Wie geht es weiter mit der Standortauswahl in Deutschland?

Wie geht es weiter mit der Standortauswahl in Deutschland? Wie geht es weiter mit der Standortauswahl in Deutschland? Ursula Heinen-Esser Bundesgesellschaft für Endlagerung () Die Abfälle Wärmeentwickelnde Abfälle Vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle 99,9%

Mehr

Abschätzung des Zeitbedarfs bis zur Inbetriebnahme des Endlagers

Abschätzung des Zeitbedarfs bis zur Inbetriebnahme des Endlagers Thomauske, 03.04.2016 Abschätzung des Zeitbedarfs bis zur Inbetriebnahme des Endlagers Seitens der Vorsitzenden der AG1 wird darauf hingewiesen, dass es einer Konkretisierung des erforderlichen Zeitbedarfs

Mehr

Deutscher Atommüll: Eine Historie voller Fehler und die Chance für einen gemeinsamen Neuanfang

Deutscher Atommüll: Eine Historie voller Fehler und die Chance für einen gemeinsamen Neuanfang Deutscher Atommüll: Eine Historie voller Fehler und die Chance für einen gemeinsamen Neuanfang Sylvia Kotting-Uhl MdB 2014/2015 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Name (über Ansicht-> Master -> Folienmaster auf je

Mehr

Wesentliche Aspekte der Endlagersuche aus Sicht der BGE. GRS-Fachgespräch 2017 Köln Autor U. Heinen-Esser

Wesentliche Aspekte der Endlagersuche aus Sicht der BGE. GRS-Fachgespräch 2017 Köln Autor U. Heinen-Esser Wesentliche Aspekte der Endlagersuche aus Sicht der BGE Die Abfälle Wärmeentwickelnde Abfälle Vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle 99,9% der Aktivität 0,1% der Aktivität Abfälle aus der Kernenergieerzeugung

Mehr

DIE RÜCKHOLBARKEIT VON BEHÄLTERN MIT RADIOAKTIVEN ABFÄLLEN IN STEINSALZ-FORMATIONEN

DIE RÜCKHOLBARKEIT VON BEHÄLTERN MIT RADIOAKTIVEN ABFÄLLEN IN STEINSALZ-FORMATIONEN 1 DIE RÜCKHOLBARKEIT VON BEHÄLTERN MIT RADIOAKTIVEN ABFÄLLEN IN STEINSALZ-FORMATIONEN Dr. Frank Charlier RWTH Aachen Institut für Nukleare Entsorgung und Techniktransfer (NET) 2 PROFESSUR B. THOMAUSKE

Mehr

Beratungsunterlage zu TOP 3 der 3. Sitzung Projektstrukturplan, Projektablaufplan von Prof. Dr. Bruno Thomauske

Beratungsunterlage zu TOP 3 der 3. Sitzung Projektstrukturplan, Projektablaufplan von Prof. Dr. Bruno Thomauske Geschäftsstelle Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß 3 Standortauswahlgesetz Arbeitsgruppe 3 Entscheidungskriterien sowie Kriterien für Fehlerkorrekturen Beratungsunterlage zu TOP 3

Mehr

Einführung durch BMWi. am 18. April um 11:00 Uhr. in der Aula des BMWi

Einführung durch BMWi. am 18. April um 11:00 Uhr. in der Aula des BMWi Endlagerung radioaktiver Abfälle in Deutschland Einführung durch BMWi anlässlich der Präsentation der Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Endlagerung radioaktiver Abfälle in tiefen

Mehr

Eignung der Standorte Gorleben und Schacht Konrad für die Endlagerung von radioaktivem Müll

Eignung der Standorte Gorleben und Schacht Konrad für die Endlagerung von radioaktivem Müll Deutscher Bundestag Drucksache 16/1963 16. Wahlperiode 26. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, Winfried Hermann, weiterer Abgeordneter

Mehr

BU N DESG ESELLSCHAFT FUR ENDLAGERUNG

BU N DESG ESELLSCHAFT FUR ENDLAGERUNG BU N DESG ESELLSCHAFT FUR ENDLAGERUNG FUR ENDLAGERUNG Fachworkshop "Ausschlusskriterien" 5. September 2017 Ursula Heinen-Esser Organisation der Endlagerung bis 2016/2017 Schachtanlage Asse II Endlager

Mehr

EMPFEHLUNG der Entsorgungskommission Leitlinie zum menschlichen Eindringen in ein Endlager für radioaktive Abfälle INHALT. 1 Einleitung...

EMPFEHLUNG der Entsorgungskommission Leitlinie zum menschlichen Eindringen in ein Endlager für radioaktive Abfälle INHALT. 1 Einleitung... E S K EMPFEHLUNG der Entsorgungskommission Leitlinie zum menschlichen Eindringen in ein Endlager für radioaktive Abfälle INHALT 1 Einleitung... 2 2 Grundlagen... 2 2.1 Aufgabenstellung... 2 2.2 Definition...

Mehr

Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle in Deutschland Stand und Perspektive. T. Brasser & M. Navarro 26. Februar 2010

Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle in Deutschland Stand und Perspektive. T. Brasser & M. Navarro 26. Februar 2010 Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle in Deutschland Stand und Perspektive T. Brasser & M. Navarro 26. Februar 2010 Ist-Situation wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle Gesamtvolumen ca. 29.000

Mehr

Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe. Geschäftsstelle. gemäß 3 Standortauswahlgesetz

Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe. Geschäftsstelle. gemäß 3 Standortauswahlgesetz Geschäftsstelle Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß 3 Standortauswahlgesetz Beratungsunterlage zu TOP 5, 6, 7 und 8 der 3. Sitzung Vorschlag von Klaus Brunsmeier zum Arbeitsprogramm

Mehr

Radiologische Anforderungen an die Langzeitsicherheit des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Empfehlung der SSK

Radiologische Anforderungen an die Langzeitsicherheit des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Empfehlung der SSK Radiologische Anforderungen an die Langzeitsicherheit des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Empfehlung der SSK Verabschiedet in der 246. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 02./03.

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ 2315 17. Wahlperiode 2012-03-07 Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Matthiessen und Bernd Voß (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung

Mehr

Überblick zum internationalen Stand der Endlagerung radioaktiver Abfälle aus deutscher Sicht

Überblick zum internationalen Stand der Endlagerung radioaktiver Abfälle aus deutscher Sicht Überblick zum internationalen Stand der Endlagerung radioaktiver Abfälle aus deutscher Sicht Jürgen Krone DBE TECHNOLOGY GmbH Peine, Germany Krone@dbe.de 2. Essener Fachgespräch Endlagerbergbau 1 Klassifikation

Mehr

Atommüllendlager Schacht Konrad? - 39 Jahre Planung in Stichworten

Atommüllendlager Schacht Konrad? - 39 Jahre Planung in Stichworten Atommüllendlager Schacht Konrad? - 39 Jahre Planung in Stichworten Informationsveranstaltung Geplantes Endlager Schacht Konrad, Foto: Wikipedia 1 Ablauf 1 2 3 4 Begrüßung durch Bürgermeister Thomas Pink

Mehr

Entwurf. der Arbeitsgruppe. für eine Verständigung. I. Entsorgung

Entwurf. der Arbeitsgruppe. für eine Verständigung. I. Entsorgung ## Nachricht vom 20.03.97 weitergeleitet ## Ursprung : /CL/ATOM/ALLGEMEIN ## Ersteller: GRUENE-NRW-OEKOL@NADESHDA.gun.de Der folgende Text ist eine Abschrift des "Beamtenpapiers" zum Atomkonsens: "Bonn,

Mehr

Abschlussbericht der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe

Abschlussbericht der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager in Deutschland Abschlussbericht der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe Verantwortung für die Zukunft Klaus Brunsmeier Bund für Umwelt

Mehr

Sachstand Errichtung des Endlagers Konrad Dr. Jörg Tietze - Fachbereich Sicherheit nuklearer Entsorgung (SE) -

Sachstand Errichtung des Endlagers Konrad Dr. Jörg Tietze - Fachbereich Sicherheit nuklearer Entsorgung (SE) - Sachstand Errichtung des Endlagers Konrad Dr. Jörg Tietze - Fachbereich Sicherheit nuklearer Entsorgung (SE) - 18. April 2013 Informationskommission zum Kernkraftwerk Neckarwestheim Inhalt Das Bundesamt

Mehr

Entsorgung radioaktiver Abfälle in Österreich

Entsorgung radioaktiver Abfälle in Österreich Entsorgung radioaktiver Abfälle in Österreich Viktor KARG BMLFUW, Abt. V/7 Strahlenschutz 2. Wiener Nuklear-Symposium Endlagerung radioaktiver Abfälle 15.9.2011 Gesetzlicher Rahmen Strahlenschutzgesetz

Mehr

ENDLAGERUNG VON RADIOAKTIVEN ABFÄLLEN

ENDLAGERUNG VON RADIOAKTIVEN ABFÄLLEN ENDLAGERUNG VON RADIOAKTIVEN ABFÄLLEN Seite 1 von 6 Gemäß 9a Atomgesetz (AtG) [l] ist es Aufgabe des Bundes, Anlagen zur Sicherstellung und zur F:ndlagerung radioaktiver Abfälle einzurichten, für die er

Mehr

Endlagerung. AWP II - Physikalische Umweltchemie Dörthe Gericke

Endlagerung. AWP II - Physikalische Umweltchemie Dörthe Gericke Endlagerung AWP II - Physikalische Umweltchemie Dörthe Gericke Gliederung 1. Grundlagen 2. Konzepte in Deutschland 3. Bespiele aus anderen Ländern 4. Zusammenfassung 5. Quellenangaben 2 1. Grundlagen Radioaktiver

Mehr

Die Suche nach einem Standort für hoch radioaktive Abfälle in Deutschland. Bietet der Neustart die Chance für eine Lösung?

Die Suche nach einem Standort für hoch radioaktive Abfälle in Deutschland. Bietet der Neustart die Chance für eine Lösung? 1 Die Suche nach einem Standort für hoch radioaktive Abfälle in Deutschland Bietet der Neustart die Chance für eine Lösung? 5. ESSENER GESPRÄCHE ZUR INFRASTRUKTUR AM 12. MÄRZ 2015 Prof. Dr. Bruno Thomauske

Mehr

Sind alle Fragen zur Endlagerung schon gelöst?

Sind alle Fragen zur Endlagerung schon gelöst? Wenn ja: Warum gibt es weltweit kein Endlager für hochaktive Abfälle? Also gibt es Fragen und Probleme? JA! Welche? Naturwissenschaftlich-technische u. gesellschaftliche Probleme Inhalt: - Grundsätzliche

Mehr

Standort Gorleben eignungshöffig oder hoffnungslos?

Standort Gorleben eignungshöffig oder hoffnungslos? Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Fachgespräch Endlagerung Atommüll, 15.06.2009 Detlef Appel, PanGeo, Hannover Standort Gorleben eignungshöffig oder hoffnungslos? Historischer Rückblick Gorleben

Mehr

Stellungnahme zum Entwurf eines 14. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Stellungnahme zum Entwurf eines 14. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes 28. Dezember 2012 Stellungnahme zum Entwurf eines 14. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes Atommüllexporte ins Ausland sollen als gleichberechtigte Entsorgungsoption neben Endlagerung im Inland im Atomgesetz

Mehr

ENDLAGERUNG RADIOAKTIVER ABFÄLLE EIN AUSWEGLOSES PROBLEM IN DEUTSCHLAND?

ENDLAGERUNG RADIOAKTIVER ABFÄLLE EIN AUSWEGLOSES PROBLEM IN DEUTSCHLAND? - 149 - - 150 - ENDLAGERUNG RADIOAKTIVER ABFÄLLE EIN AUSWEGLOSES PROBLEM IN DEUTSCHLAND? 1. Einleitung Klaus Kühn gsf Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit und Technische Universität Clausthal In

Mehr

- Drucksache 16/ Herkunft des Atommülls für Schacht KONRAD und prognostizierte Kosten

- Drucksache 16/ Herkunft des Atommülls für Schacht KONRAD und prognostizierte Kosten Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Kurt Hill, Ulla Lötzer, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 16/5042 - Herkunft des

Mehr

Beratungsunterlage zu TOP 3 der 7. Sitzung zu AkEnd

Beratungsunterlage zu TOP 3 der 7. Sitzung zu AkEnd Geschäftsstelle Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß 3 Standortauswahlgesetz Beratungsunterlage zu TOP 3 der 7. Sitzung zu AkEnd 1. Dezember 2014 to Oko-Institut em Institut für angewandte

Mehr

Kritische Betrachtung des geplanten Endlagers Konrad

Kritische Betrachtung des geplanten Endlagers Konrad Kritische Betrachtung des geplanten Endlagers Konrad Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen Standort Konrad (Salzgitter) Festlegung ohne Standortauswahlverfahren Festlegung ohne Beteiligung von Kommunen

Mehr

Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel

Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel Dr. Wolfgang Cloosters 13. Atomgesetznovelle 8 Kernkraftwerke haben mit Ablauf des 6. August 2011 durch die 13. Atomgesetznovelle ( 7 Abs. 1a AtG) die

Mehr

Die Notwendigkeit einer neuen Endlagerstandortsuche

Die Notwendigkeit einer neuen Endlagerstandortsuche Die Notwendigkeit einer neuen Endlagerstandortsuche in Deutschland Inhalt: - Ausgangspunkt: Situation der Endlagerung in D - Gründe für die Standortsuche in D - Voraussetzungen der Standortsuche - Zusammenfassung

Mehr

Aktuelle Entwicklung in der Endlagerbranche. Thomas Lautsch

Aktuelle Entwicklung in der Endlagerbranche. Thomas Lautsch Aktuelle Entwicklung in der Endlagerbranche Thomas Lautsch Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbh (DBE) ZUSAMMENFASSUNG: Die Endlagerbranche steht vor einem tiefgreifenden

Mehr

GMIT NR. 43 MÄRZ

GMIT NR. 43 MÄRZ GMIT NR. 43 MÄRZ 2011 5 Die Geowissenschaften als Schlüssel zur sicheren Endlagerung radioaktiver Abfälle Volkmar Bräuer 1. Einleitung Die Entsorgung radioaktiver Abfälle ist eine verantwortungsvolle und

Mehr

Wohin mit dem Atommüll?

Wohin mit dem Atommüll? Wohin mit dem Atommüll? Deutschland sucht Julia Mareike Neles, Öko-Institut e.v. Raus aus der Kernenergie! Rein ins Endlager?, Themenabend im Schuldorf Bergstraße 20.Juni 2017 Atommüll Wo ist das Problem?

Mehr

ILK-Stellungnahme zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen

ILK-Stellungnahme zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen ILK INTERNATIONALE LÄNDERKOMMISSION KERNTECHNIK Baden-Württemberg Bayern Hessen ILK- zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen For the english version, please flip this booklet over! Juli 2000 Nr.: ILK-02

Mehr

Gorleben: Streitobjekt von Anfang an

Gorleben: Streitobjekt von Anfang an Gorleben: Streitobjekt von Anfang an In der ersten Suchrunde Anfang der 1970er Jahre nach einem Nuklearen Entsorgungszentrum, das neben einem Endlager auch eine Wiederaufarbeitungsanlage umfassen sollte,

Mehr

Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz - StandAG)

Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz - StandAG) Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz - StandAG) StandAG Ausfertigungsdatum: 23.07.2013 Vollzitat: "Standortauswahlgesetz

Mehr

Die Endlagersuche ist gescheitert

Die Endlagersuche ist gescheitert Atomkraft ist ein stiller unerklärter Krieg gegen die Menschheit Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) prognostiziert, bis zum Jahr 2040 würden beim "bestimmungsmäßigen Betrieb" insgesamt 277.000 Kubikmeter

Mehr

Stand 5. März Herkunft der in der Schachtanlage Asse II eingelagerten radioaktiven Abfälle und Finanzierung der Kosten

Stand 5. März Herkunft der in der Schachtanlage Asse II eingelagerten radioaktiven Abfälle und Finanzierung der Kosten Stand 5. März 2009 1 Herkunft der in der Schachtanlage Asse II eingelagerten radioaktiven Abfälle und Finanzierung der Kosten - Hintergründe und Fakten - Welche Abfälle wurden in die Schachtanlage Asse

Mehr

Das Gorleben-Moratorium und Argumente für ein Standortauswahlverfahren

Das Gorleben-Moratorium und Argumente für ein Standortauswahlverfahren Endlagersymposion 2008 - Anforderungen an eine sichere Endlagerung Berlin, 30. Oktober - 1. November 2008 Detlef Appel PanGeo - Geowissenschaftliches Büro, Hannover Das Gorleben-Moratorium und Argumente

Mehr

Beratungsunterlage zu TOP 3 der 5. Sitzung Zusammenfassung des Kurzvortrags von Dr. Helmut Röscheisen

Beratungsunterlage zu TOP 3 der 5. Sitzung Zusammenfassung des Kurzvortrags von Dr. Helmut Röscheisen Geschäftsstelle Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß 3 Standortauswahlgesetz Beratungsunterlage zu TOP 3 der 5. Sitzung Zusammenfassung des Kurzvortrags von Dr. Helmut Röscheisen 31.

Mehr

Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. (Nationales Entsorgungsprogramm)

Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. (Nationales Entsorgungsprogramm) Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Nationales Entsorgungsprogramm) August 2015 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 1 Grundlagen

Mehr

der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutscher Bundestag Drucksache 17/13471 17. Wahlperiode 14. 05. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes

Mehr

Wohin mit dem Atommüll?

Wohin mit dem Atommüll? Wohin mit dem Atommüll? Dr. Klaus-Jürgen Brammer GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbh Rostock, 25. April 2015 Seite 1 Die GNS GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbh Ein mittelständisches Industrieunternehmen

Mehr

Bürgerdialog Standortsuche der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe

Bürgerdialog Standortsuche der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe Geschäftsstelle Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß 3 Standortauswahlgesetz Bürgerdialog Standortsuche der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe Ein kurzer Überblick 25.

Mehr

Stilllegung der Forschungsanlage GKSS aber wie? Rückbau, Strahlenschutz, Atommüll

Stilllegung der Forschungsanlage GKSS aber wie? Rückbau, Strahlenschutz, Atommüll Stilllegung der Forschungsanlage GKSS aber wie? Rückbau, Strahlenschutz, Atommüll Geesthacht 15.01.2013 Inhaltsübersicht Genehmigungsverfahren Stilllegungsstrategie (Schwerpunkt) - Sofortiger Abbau - Sicherer

Mehr

Bergwerk Asse II wird ein Forschungsbergwerk für radioaktiven Abfall zum Endlager?

Bergwerk Asse II wird ein Forschungsbergwerk für radioaktiven Abfall zum Endlager? Schacht KONRAD ein geeignetes Endlager für radioaktiven Abfall? Bergwerk Asse II wird ein Forschungsbergwerk für radioaktiven Abfall zum Endlager? Dipl.-Ing. Udo Dettmann Salzgitter, 24. September 2007

Mehr

Endlagersituation, Stand und Ausblick

Endlagersituation, Stand und Ausblick Endlagersituation, Stand und Ausblick KTG Sektion Sachsen Schloss Albrechtsberg, Dresden 2. November 2006 Dr. Bruno Thomauske Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH, Hamburg Themen Situation der nuklearen

Mehr

Die vergleichende Sicherheitsanalyse

Die vergleichende Sicherheitsanalyse Die vergleichende Sicherheitsanalyse Dr. Ulrich Kleemann Bundesamt für Strahlenschutz Fachbereichsleiter Sicherheit der nuklearen Entsorgung Endlagersymposium 2008 Anforderungen an eine sichere Endlagerung

Mehr

Verfassungsbeschwerde gegen Schacht Konrad nicht angenommen. Neue Zufahrt und Anschrift der GNS-Betriebsstätte in Duisburg

Verfassungsbeschwerde gegen Schacht Konrad nicht angenommen. Neue Zufahrt und Anschrift der GNS-Betriebsstätte in Duisburg Seite 1 von 7 GNS zieht 2011 in die Essener Weststadt 04.12.2009 Dem Neubau für die Hauptverwaltung der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbh in der Essener Weststadt steht nichts mehr im Wege. Nach

Mehr

Professor Dr. Klaus Kühn Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Forschungsbergwerk Asse

Professor Dr. Klaus Kühn Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Forschungsbergwerk Asse Professor Dr. Klaus Kühn Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Forschungsbergwerk Asse Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Ihnen einen ganz kurz und knapp gefassten Überblick über die Forschungs-

Mehr

Neuordnung der kerntechnischen Entsorgung Was bedeuten die neuen Zuständigkeiten? Thorben Becker

Neuordnung der kerntechnischen Entsorgung Was bedeuten die neuen Zuständigkeiten? Thorben Becker Neuordnung der kerntechnischen Entsorgung Was bedeuten die neuen Zuständigkeiten? Thorben Becker Übersicht: neue Zuständigkeiten für den hochradioaktiven Atommüll Neue Behörden- und Organisationsstruktur

Mehr

Ungelöst: Endlagerung in Deutschland

Ungelöst: Endlagerung in Deutschland Ungelöst: Endlagerung in Deutschland Warum ein Neubeginn der Endlagersuche unerlässlich ist! Veranstaltung der Transmutation und Langzeitzwischenlagerung unter sicherheitstechnischen Gesichtspunkten 1.

Mehr

Endlagerung wärmeentwickelnder Abfälle in flach lagernden Salzformationen. Jonathan Kindlein, GRS Braunschweig

Endlagerung wärmeentwickelnder Abfälle in flach lagernden Salzformationen. Jonathan Kindlein, GRS Braunschweig Endlagerung wärmeentwickelnder Abfälle in flach lagernden Salzformationen Jonathan Kindlein, GRS Braunschweig Was sind flach lagernde Salzformationen? Salzstock Salztektonik (Halokinese, Diapirismus) steil

Mehr

Endlagerung radioaktiver Abfälle in Deutschland

Endlagerung radioaktiver Abfälle in Deutschland Die Frage der Entsorgung der Kernkraftwerke wurde von Anfang der friedlichen Nutzung der Kernenergie in Deutschland an berücksichtigt. Bereits 1957 wird in einem Memorandum der Deutschen Atomkommission

Mehr

Beispiele Für alle Experten ist hier was dabei!

Beispiele Für alle Experten ist hier was dabei! Infokarten Beispiele Für alle Experten ist hier was dabei! BEISPIELE Gorleben: Streitobjekt von Anfang an BEISPIELE "Gorleben ist nach meiner Auffassung ungeeignet zur Endlagerung von Atommüll. Aber wer

Mehr

Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland aktuelle Entwicklungen Energiewende konkret

Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland aktuelle Entwicklungen Energiewende konkret Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland aktuelle Entwicklungen Energiewende konkret 14.07.2016 Abschalten und das war s? Gorleben, Konrad usw. Rückbau und Endlagerung: Wer ist verantwortlich? Verantwortung

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 14 / Wahlperiode. der Abg. Franz Untersteller u. a. GRÜNE.

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 14 / Wahlperiode. der Abg. Franz Untersteller u. a. GRÜNE. Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 5690 18. 01. 2010 Antrag der Abg. Franz Untersteller u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Umweltministeriums Entsorgung atomarer Abfälle im Endlager

Mehr

- Es gilt das gesprochene Wort -

- Es gilt das gesprochene Wort - Statement von Herrn Minister Franz Untersteller zu den Plänen der Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung am Standort Philippsburg anlässlich der Sitzung der Informationskommission

Mehr

Vereinbarung. zwischen. der Bundesregierung. und. den Energieversorgungsunternehmen

Vereinbarung. zwischen. der Bundesregierung. und. den Energieversorgungsunternehmen Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000 - 2 - Gliederungsübersicht I. Einleitung Seite 3 II. Beschränkung des Betriebs der Seite 4 bestehenden

Mehr

Wohin mit dem Rest? Zum Verbleib radioaktiver Abfälle

Wohin mit dem Rest? Zum Verbleib radioaktiver Abfälle VDI FACHKONFERENZ - RÜCKBAU KERNTECHNISCHER ANLAGEN Wohin mit dem Rest? Zum Verbleib radioaktiver Abfälle Dipl.-Geol. Stefan Alt Öko-Institut e.v. VDI FACHKONFERENZ - RÜCKBAU KERNTECHNISCHER ANLAGEN Öko-Institut

Mehr

Einladung für die Workshops Regionen I bis III am 12. Oktober 2015, 20. November 2015 und 15. Januar 2016

Einladung für die Workshops Regionen I bis III am 12. Oktober 2015, 20. November 2015 und 15. Januar 2016 Geschäftsstelle Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß 3 Standortauswahlgesetz Arbeitsgruppe 1 Gesellschaftlicher Dialog, Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz Einladung für die

Mehr

Geowissenschaftliche Aspekte der Endlagerung radioaktiver Abfälle (vorgetragen von V. Bräuer)

Geowissenschaftliche Aspekte der Endlagerung radioaktiver Abfälle (vorgetragen von V. Bräuer) Geowissenschaftliche Aspekte der Endlagerung radioaktiver Abfälle (vorgetragen von V. Bräuer) Volkmar Bräuer Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Stilleweg 2, 30655 Hannover Abstract Nach

Mehr

Wie findet man Endlager für radioaktive Abfälle in Deutschland? Zu Arbeit und Zielen des Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd)

Wie findet man Endlager für radioaktive Abfälle in Deutschland? Zu Arbeit und Zielen des Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) unterstützt durch wissenschaftliche Mitarbeiter, die eine tragende Rolle bei der Erschließung von Daten- und Informationsquellen und für den Kontakt zu den Experten des Netzwerkes, ferner bei der Redaktion

Mehr

Sicherheit rundum. Umfassende Lösungen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle. Earth. Insight. Values. TÜV NORD GROUP

Sicherheit rundum. Umfassende Lösungen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle. Earth. Insight. Values. TÜV NORD GROUP Sicherheit rundum Umfassende Lösungen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle TÜV NORD GROUP Earth. Insight. Values. Endlagerung in tiefen geologischen Formationen Es ist heute weltweit Konsens, dass

Mehr

Vorblatt Problem und Ziel

Vorblatt Problem und Ziel Vorblatt Entwurf eines Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze (Standortauswahlgesetz StandAG) A. Problem

Mehr

Schachtanlage Asse II Stilllegungsoption Vollverfüllung

Schachtanlage Asse II Stilllegungsoption Vollverfüllung Schachtanlage Asse II Stilllegungsoption Vollverfüllung Jörg Mönig GRS Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbh AF-Colenco AG, Baden (Schweiz) Institut für Gebirgsmechanik, Leipzig 02.10.2009,

Mehr

Soll Atommüll rückholbar eingelagert werden?

Soll Atommüll rückholbar eingelagert werden? Soll Atommüll rückholbar eingelagert werden? Argumente für eine rückholbare Atommüll-Lagerung Bundestag 9.5.2011 Stefan Wenzel MdL Niedersachsen Einlagerung in der Asse: Versturztechnik Schwach- und Mittelaktiver

Mehr

Sicherheitstechnische Kriterien für die Standortevaluation:

Sicherheitstechnische Kriterien für die Standortevaluation: Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK Sicherheitstechnische Kriterien für die Standortevaluation: Grundsätze, Herleitung und Anwendung Sachplan Anhang I (Dokument HSK 33/001) Dr. Johannes

Mehr

Das Bundesamt für Strahlenschutz

Das Bundesamt für Strahlenschutz Das Bundesamt für Strahlenschutz Strahlung was ist das eigentlich? 1 2 3 4 5 6 Strahlung ist ein Strom von Energie oder kleinsten Teilchen, der von einer Quelle ausgeht und sich ausbreitet. Strahlung kann

Mehr

Bundesministerium \` für Wirtschaft und Energie. Matthias Machnig Staatssekretär

Bundesministerium \` für Wirtschaft und Energie. Matthias Machnig Staatssekretär Bundesministerium \` für Wirtschaft und Energie Matthias Machnig Staatssekretär Herrn Prof. Dr. Norbert Lammed, MdB Präsident des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 11011 Berlin НausАNsСНRIFТ PosТANsСНRIFТ

Mehr

Thema im Fokus: Rückführung von CASTOREN aus der Wiederaufbereitung sowie der Übergang des Standortzwischenlagers in die Verantwortung des Bundes

Thema im Fokus: Rückführung von CASTOREN aus der Wiederaufbereitung sowie der Übergang des Standortzwischenlagers in die Verantwortung des Bundes Thema im Fokus: Rückführung von CASTOREN aus der Wiederaufbereitung sowie der Übergang des Standortzwischenlagers in die Verantwortung des Bundes Überblick Kraftwerk Biblis Block A B Gesellschafter RWE

Mehr

Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) - Die Beteiligung der Öffentlichkeit

Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) - Die Beteiligung der Öffentlichkeit Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) - Die Beteiligung der Öffentlichkeit Die Schachtanlage Bartensleben in Morsleben diente der Kali- und Steinsalzgewinnung, bevor sie 1971

Mehr

Soll Atommüll rückholbar eingelagert werden?

Soll Atommüll rückholbar eingelagert werden? Soll Atommüll rückholbar eingelagert werden? Argumente für eine rückholbare Atommüll-Lagerung Bundestag 9.5.2011 Stefan Wenzel MdL Niedersachsen Einlagerung in der Asse: Versturztechnik Schwach- und Mittelaktiver

Mehr

Ergebnisse der BGR-Studien zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Tongesteinen, Steinsalz und kristallinen Gesteinen

Ergebnisse der BGR-Studien zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Tongesteinen, Steinsalz und kristallinen Gesteinen Ergebnisse der BGR-Studien zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Tongesteinen, Steinsalz und kristallinen Gesteinen Volkmar Bräuer Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Hannover Endlagerwirtsgesteine

Mehr

Stilllegung und Rückbau von Kernkraftwerken

Stilllegung und Rückbau von Kernkraftwerken Stilllegung und Rückbau von Kernkraftwerken 3. November 2016 q6606/33899 Le, Ma forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer Straße 30 10317 Berlin Telefon: (0 30) 6 28 82-0 Vorbemerkung

Mehr

Standortauswahl für die Endlagerung langlebiger mittelradioaktiver und hochradioaktiver Abfälle in der Schweiz und in Deutschland

Standortauswahl für die Endlagerung langlebiger mittelradioaktiver und hochradioaktiver Abfälle in der Schweiz und in Deutschland Detlef Appel, PanGeo - Geowissenschaftliches Büro, Hannover (ex AkEnd - Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte) Standortauswahl für die Endlagerung langlebiger mittelradioaktiver und hochradioaktiver

Mehr

Atommüll lagern - aber wie?

Atommüll lagern - aber wie? Atommüll lagern - aber wie? 3. Fachgespräch zu gesellschaftspolitischen, rechtlichen und technischen Fragen der Lagerung von Atommüll 06.10.2014 Auftrag der Endlagerkommission 4 (2) 1 StandAG Die Kommission

Mehr

Entwurf des Berichtsteils zu Teil B Kapitel (Sicherheitsanforderungen des BMU von 2010)

Entwurf des Berichtsteils zu Teil B Kapitel (Sicherheitsanforderungen des BMU von 2010) Geschäftsstelle Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß Standortauswahlgesetz Entwurf des Berichtsteils zu Teil B Kapitel.. (Sicherheitsanforderungen des BMU von 00) Vorlage der AG für

Mehr

Welche Gesteine benötigt man für ein sicheres Endlager? Braucht man sonst noch etwas?

Welche Gesteine benötigt man für ein sicheres Endlager? Braucht man sonst noch etwas? Welche Gesteine benötigt man für ein sicheres Endlager? Braucht man sonst noch etwas? Jürgen Kreusch, intac GmbH Hannover Süddeutsche Atommüll Tagung, 16.11.2013, Ulm Jürgen Kreusch, intac GmbH Hannover,

Mehr

Die Entsorgung ist nicht gesichert. Wie es dazu kam

Die Entsorgung ist nicht gesichert. Wie es dazu kam Die Entsorgung ist nicht gesichert. Wie es dazu kam Bernd J. Breloer und Wolfgang Breyer Sonderdruck aus Jahrgang 58 (2013), Heft 8/9 August/September Internationale Zeitschrift für Kernenergie Die Entsorgung

Mehr

Endlager-Sicherheitsanforderungen, Gorleben und spezieller Atommüll

Endlager-Sicherheitsanforderungen, Gorleben und spezieller Atommüll Deutscher Bundestag Drucksache 17/3627 17. Wahlperiode 05. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Dorothea Steiner, weiterer Abgeordneter

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Rudi Anschober DI Dalibor Strasky Antiatom-Beauftragter des Landes OÖ 18. August 2017 zum Thema Antiatom / Endlagersuche in Tschechien neuer Anlauf

Mehr

Endlagerung radioaktiver Abfälle Wie schnell können wir den Anschluß an die internationale Entwicklung wieder erreichen?

Endlagerung radioaktiver Abfälle Wie schnell können wir den Anschluß an die internationale Entwicklung wieder erreichen? Endlagerung radioaktiver Abfälle Wie schnell können wir den Anschluß an die internationale Entwicklung wieder erreichen? Klaus Kühn 1. Einleitung Der heutige Tag bietet sich an, einen Blick auf die Geschichte

Mehr

Eckpunktepapier zur Endlagerung Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle in Deutschland. Endlagerung streitfrei stellen

Eckpunktepapier zur Endlagerung Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle in Deutschland. Endlagerung streitfrei stellen MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Eckpunktepapier zur Endlagerung Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle in Deutschland Endlagerung streitfrei stellen (Version 2.0 vom 1.11.2011) Das

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/709 18. Wahlperiode 2013-04-19 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung Minister für Energiewende, Landwirtschaft,

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/3235 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1208 des Abgeordneten Steeven Bretz CDU-Fraktion Drucksache 5/3115 Kernkraftwerk Rheinsberg Wortlaut

Mehr

Radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung

Radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung Deutscher Bundestag Drucksache 17/14278 17. Wahlperiode 28. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter

Mehr

Welche radioaktiven Abfälle sollen in Konrad eingelagert werden?

Welche radioaktiven Abfälle sollen in Konrad eingelagert werden? Welche radioaktiven Abfälle sollen in Konrad eingelagert werden? Karin Kugel Leiterin Fachgebiet Abfallinventar und Produktkontrolle Wie werden radioaktive Abfälle charakterisiert? Aggregatzustand Feste,

Mehr

Schönberger: Stellungnahme NaPro - 1 -

Schönberger: Stellungnahme NaPro - 1 - Schönberger: Stellungnahme NaPro - 1 - www.atommuellreport.de Kurz-Stellungnahme in Rahmen des öffentliches Fachgesprächs des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 16. Dezember

Mehr

Der Bundesrat hat in seiner 906. Sitzung am 1. Februar 2013 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen.

Der Bundesrat hat in seiner 906. Sitzung am 1. Februar 2013 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen. Bundesrat Drucksache 754/12 (Beschluss) 01.02.13 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit dem Einsatz von Fracking-Technologien mit umwelttoxischen Chemikalien bei der Aufsuchung

Mehr

Thesen und Schlussfolgerungen zum Umgang mit dem Atommüll

Thesen und Schlussfolgerungen zum Umgang mit dem Atommüll Ärzte zur Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) Bestandsaufnahme Atommüll: Das dreckige Erbe von EnBW und Co. Thesen und Schlussfolgerungen zum Umgang mit dem Atommüll Dr.

Mehr

Das Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau aus Sicht der Atomaufsicht

Das Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau aus Sicht der Atomaufsicht Das Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau aus Sicht der Atomaufsicht Dr. Dr. Jan Backmann Lösung: Entsorgungskonsens in SH mit Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Mehr

zur Öffentlichen Anhörung am 8. Juni 2015 im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages

zur Öffentlichen Anhörung am 8. Juni 2015 im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages STELLUNGNAHME zur Öffentlichen Anhörung am 8. Juni 2015 im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher

Mehr

Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben

Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Verfahrensunterlage Titel: Kritikalitätssicherheit in der Stilllegungs und Nachbetriebsphase Autor: Thiel, J. Erscheinungsjahr:

Mehr

GAU zuhause? Die Bundesregierung auf dem Wege zu einer oberirdischen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle Das Standortauswahlgesetz macht es möglich

GAU zuhause? Die Bundesregierung auf dem Wege zu einer oberirdischen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle Das Standortauswahlgesetz macht es möglich GAU zuhause? Die Bundesregierung auf dem Wege zu einer oberirdischen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle Das Standortauswahlgesetz macht es möglich Die politische Prämisse seit Jahren bei allen Parteien:

Mehr

Endlagersuche für Atommüll

Endlagersuche für Atommüll Endlagersuche für Atommüll Anforderungen an eine gesetzlich geregelte Auswahl eines Endlagerstandorts für hochradioaktive Abfälle aus deutschen Atomkraftwerken Seit vielen Jahrzehnten produzieren deutsche

Mehr