der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
|
|
- Tomas Gehrig
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze (Standortauswahlgesetz StandAG) A. Problem und Ziel NachdemdurchdasDreizehnteGesetzzurÄnderungdesAtomgesetzesvom 31.Juli2011 (BGBl.IS.1704)einnationalerKonsensüberdieBeendigung derfriedlichennutzungderkernenergiezurgewerblichenerzeugungvon ElektrizitätinDeutschlanderzieltwurdeundeinfestesEnddatumfürdiese Nutzungeingeführtwurde,sollauchdieSuchenacheinerLösungfürdiesichereEntsorgungWärmeentwickelnderradioaktiverAbfälleimnationalen KonsenszwischenBundundLändern,StaatundGesellschaft,Bürgerinnenund Bürgern erfolgen. Nach 9aAbsatz3Satz1desAtomgesetzes (AtG)hatderBundAnlagenzur SicherstellungundzurEndlagerungradioaktiverAbfälleeinzurichten.Fürdie EinrichtungeinesEndlagersfürinsbesondereWärmeentwickelnderadioaktive AbfällesolleinStandortauswahlverfahrenmitumfassenderErkundungund UntersuchungkodifiziertunddieStandortentscheidungdurchdenGesetzgeber zurvoraussetzungfürdiedurchführungdesanschließendenzulassungsverfahrensgemachtwerden.eswirdeinvergleichendesstandortauswahlverfahren neueingerichtet,dasaufdieermittlungdesimhinblickaufdiesicherheitbestmöglichenstandortesindeutschlandgerichtetist.dieerkundungerfolgtnach den gesetzlich vorgegebenen Kriterien. ZurGewährleistungeineswissenschaftsbasiertenSuch-undAuswahlprozesses undeinestransparentenverfahrensistdieeinrichtungeinesbundesamtesfür kerntechnischeentsorgungerforderlich.dasbundesamtfürkerntechnische EntsorgungmussunteranderemstandortbezogeneErkundungsprogrammeund Prüfkriterienentwickelnundfestlegen.DanebenmussdieStandortentscheidung vorbereitetundeineaktiveöffentlichkeitsarbeitsowiedieformaleöffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. B. Lösung MitdemStandortauswahlgesetzwerdendieeinzelnenVerfahrensschrittefür dieergebnisoffenesucheundauswahleinesstandortesfürdensicherenverbleibderinsbesonderewärmeentwickelndenradioaktivenabfällefestgelegt unddaszielkodifiziert,denstandortfürdieeinrichtungeinesendlagersfür WärmeentwickelnderadioaktiveAbfällezukünftigdurchBundesgesetzfestzulegen.DamitkommenBundundLänderihrerVerantwortungfürdenlangfristi-
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode genschutzvonmenschundumweltvordenrisikenvonradioaktivenabfällen, auch im Hinblick auf künftige Generationen, nach. DerAusstiegausderfriedlichenNutzungderKernenergiezurgewerblichenErzeugungvonElektrizitätentschärftdiegesellschaftlichenKonflikte,dieauchim ZusammenhangmitderEntsorgungentstandensind.FürdieinderBundesrepublikDeutschlandbereitsangefallenensowiezukünftignochanfallenden,insbesondereWärmeentwickelndenradioaktivenAbfällemusseinEndlagerstandort gefundenundeinendlagereingerichtetwerden,dasdenhohenanforderungen fürdenlangfristigenschutzvonmenschundumweltvordenrisikenradioaktiverabfällegerechtwird.diebeseitigungbzw.endlagerungderradioaktiven Abfälle,diebeiderNutzungderKernenergieinDeutschlandentstehen,sollin nationalerverantwortunggelöstwerden.eineentsorgunginanderenländern undeinexportvonradioaktivenabfällenzurendlagerungkommennichtinbetracht. AufbauendinsbesondereaufdenErgebnissendesvomBundesministeriumfür Umwelt,NaturschutzundReaktorsicherheitimJahr1999eingerichtetenArbeitskreisesAuswahlverfahrenEndlagerstandorte (AkEnd)undinternationalenEntwicklungenwirddasGesetzvondreiSäulengetragen:demVorrangderSicherheitineinemwissenschaftsbasiertenVerfahren,demGrundsatzeinestransparentenundfairenVerfahrenssowiedemVerursacherprinzip.DasStandortauswahlverfahrensiehteineumfassendeBeteiligungderÖffentlichkeitundeinen DialogmitdenBetroffeneninallenPhasendesVerfahrensvor.DasStandortauswahlverfahrenendetmitderabschließendengesetzlichenStandortentscheidung. HierfüristeinePrognosederEinhaltungderstandortbezogenensicherheitstechnischenAnforderungenmaßgeblich.ZusätzlichsindinderAbwägungsämtliche öffentlicheundprivatesowiesozioökonomischebelangezuberücksichtigen. DasnachfolgendeZulassungsverfahrenfürErrichtung,BetriebundStilllegung desendlagerswirdalsgenehmigungsverfahrenausgestaltet,dadieabzuwägendenbelangebereitsindergesetzlichenstandortfestlegungabschließendgeprüft und bewertet wurden. DemAuswahlverfahrenvorgelagertwerdeneineErörterungundKlärungvon GrundsatzfragenfürdieEntsorgungWärmeentwickelnderradioaktiverAbfälle, insbesondereauchzuausschlusskriterien,mindestanforderungenundabwägungskriterienfürdiestandortauswahlsowiezudenanforderungenandas VerfahrendesAuswahlprozessesunddiePrüfungvonAlternativen,durcheine pluralistischzusammengesetztebund-länder-kommission LagerunghochradioaktiverAbfallstoffe (Kommission).AufderGrundlagederErgebnisseder Kommission wird das Gesetz evaluiert und gegebenenfalls geändert. MitdemvorliegendenGesetzwerdenkeinezurUmsetzungderRichtlinie 2011/70/EuratomerforderlichenÄnderungenderOrganisationsstrukturvorgenommen. ImGeschäftsbereichdesBundesministeriumsfürUmwelt,Naturschutzund ReaktorsicherheitwirdeinBundesamtfürkerntechnischeEntsorgungalsselbständigeBundesoberbehördeerrichtet,diedieneuenAufgabenimZusammenhangmitdemStandortauswahlverfahrenunddieanschließendeatomrechtliche Genehmigung des Endlagers übernehmen soll. C. Alternativen Keine.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/13471 D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand SoweitBundoderLänderüberihreBeteiligungz.B.anForschungseinrichtungenbereitsheutezurMitfinanzierungbeiderErkundungvonEndlagerstätten nachdenbeitragsrechtlichenvorschriften ( 21bdesAtomgesetzesinVerbindungmitderEndlagervorausleistungsverordnung)verpflichtetsind,werdensie auchfürdiebeiderdurchführungdesstandortauswahlverfahrensanfallenden KostenentsprechenddesaufsieentfallendenAnteilsherangezogenwerden. DerAnteilergibtsichnachdenRegelungenderEndlagervorausleistungsverordnung. FürKommunenfallendurchdiesesGesetzkeineHaushaltsausgabenohneErfüllungsaufwand an. E. Erfüllungsaufwand E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger FürdieBürgerinnenundBürgerentstehtdurchdiesesGesetzkeinzusätzlicher Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft DieAbfallablieferungspflichtigenhabendenunterAbschnittE.3dargestellten ErfüllungsaufwandderVerwaltungdesBundesgrundsätzlichalsnotwendigen Aufwand für die Standortauswahl und Erkundung zu refinanzieren. E.3Erfüllungsaufwand der Verwaltung Bund DiesesGesetzbildetdenRahmenfüreinkünftiges,inmehrereSchritteunterteiltes Auswahlverfahren. BeiderPrognosederGesamtkostendesStandortauswahlverfahrenswerdendie DauerdesVerfahrensunddieKostenfürdieErkundungpotenziellerStandorte bestimmendsein.dasgesetzsiehtindeskeinekonkreteanzahlvonzuerkundendenstandortenvor,sodassfürdiekostenschätzungauferfahrungswerte ausdeutschlandundanderenländern (z.b.schweiz,schwedenundfrankreich)zurückgegriffenwerdenmuss.angenommenwirdeineintensiveübertägigeerkundungvonfünfstandorten (jeweils100mio.euroinklusiveforschungsarbeiten)undeineuntertägigeerkundungvonzweistandorten (jeweils 500Mio.EuroinklusivederForschungsarbeiten).HinzukommenKostenfür dieoffenhaltungdeserkundungsbergwerksgorlebenvon20mio.europro Jahrfür15JahreoderRückbaukostenvonangenommenen150Mio.Eurofür daserkundungsbergwerkundverkürzteroffenhaltung.fürdiearbeitender KommissionsowiedieBeteiligungderÖffentlichkeit (durchdiekommission, dasbundesamtfürkerntechnischeentsorgung,denvorhabenträgerunddas BundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit)unddie DurchführungderdemBundesamtfürkerntechnischeEntsorgungimStandortauswahlverfahrenzugewiesenenAufgabeninklusiveerhöhterSachverständigentitelwerdenKostenvonca.26Mio.EuroproJahrfür15Jahreangesetzt. InsgesamtisteinErfüllungsaufwandfürdasgesamteStandortauswahlverfahren von etwas über 2 Mrd. Euro zu erwarten. Länder DenLändernundKommunenentstehtkeinErfüllungsaufwanddurchdieses Gesetz.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode F. Weitere Kosten EinEinflussdiesesGesetzesaufdasPreisniveau,insbesondereaufdieVerbraucherpreise, wird nicht erwartet.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/13471 Entwurf eines Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze (Standortauswahlgesetz StandAG) Vom Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz StandAG) Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften und Vorbereitung des Standortauswahlverfahrens 1 Ziel des Gesetzes (1)ZieldesStandortauswahlverfahrensist,ineinemwissenschaftsbasiertenundtransparentenVerfahrenfürdieim Inlandverursachten,insbesonderehochradioaktivenAbfälledenStandortfüreineAnlagezurEndlagerungnach 9aAbsatz3Satz1desAtomgesetzesinderBundesrepublikDeutschlandzufinden,derdiebestmöglicheSicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet. (2)VordaseigentlicheVerfahrenzurStandortauswahl nachden 12bis20trittdieArbeiteinerKommission nach den 3 bis 5. (3)DasStandortauswahlverfahrensollbiszumJahr2031 abgeschlossen sein. 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes sind 1.Endlagerung dieeinlagerungradioaktiverabfälleineineranlagedes Bundesnach 9aAbsatz3desAtomgesetzes (Endlager), wobei eine Rückholung nicht beabsichtigt ist; 2.Erkundung dieüber-unduntertägigeuntersuchungdesuntergrundesaufseineeignungzureinrichtungeinesendlagers fürinsbesonderewärmeentwickelnderadioaktiveabfälle; 3.Rückholbarkeit diegeplantetechnischemöglichkeitzumentfernender eingelagertenradioaktivenabfallbehälterausdemendlager; 4.Bergung dieungeplanterückholungvonradioaktivenabfällen aus einem Endlager als Notfallmaßnahme; 5.Stilllegung derverschlussdesendlagerszurgewährleistungdersicherheit während der Nachverschlussphase. 3 Bund-Länder-Kommission (1)EineBund-Länder-Kommission KommissionLagerunghochradioaktiverAbfallstoffe (Kommission)bereitet dasstandortauswahlverfahrenvor.diekommissionbesteht aussechsabgeordnetendesdeutschenbundestages,sechs VertreterinnenoderVertreternvonLandesregierungen,vier VertreterinnenoderVertreternausderWissenschaft,zwei VertreterinnenoderVertreternvonUmweltverbänden,zwei VertreterinnenoderVertreternvonReligionsgemeinschaften,zweiVertreterinnenoderVertreternausderWirtschaft undzweivertreterinnenodervertreterndergewerkschaften undhatsomit24mitglieder.diemitgliederwerdeneinvernehmlichvonbundestagundbundesratgewählt.diekommissionwirdbeiderdurchführungihreraufgabenvoneinergeschäftsstelleunterstützt.diesegeschäftsstellewird beim Deutschen Bundestag eingerichtet. (2)DieKommissionhatinsbesondereeinenBerichtnach 4vorzulegen,indemsiediefürdasAuswahlverfahrenrelevantenGrundsatzfragenfürdieEntsorgungradioaktiver Abfälleuntersuchtundbewertet,sowieVorschlägefürdie Entscheidungsgrundlagennach 4undeineentsprechende HandlungsempfehlungfürdenBundestagunddenBundesrat erarbeitet. (3)HältdieKommissionRegelungendiesesGesetzesfür nichtangemessen,solegtsiediesinihremberichtdarund unterbreitet einen Alternativvorschlag. (4)ImRahmenihrerHandlungsempfehlungnimmtdie KommissionauchStellungzubishergetroffenenEntscheidungen und Festlegungen in der Endlagerfrage. (5)DieKommissionbeschließtbiszum31.Dezember 2015denBerichtzumStandortauswahlverfahrenmöglichst imkonsens,mindestensabermiteinermehrheitvonzwei DrittelnihrerMitglieder.Sieistberechtigt,dieseFristeinmaligumsechsKalendermonatezuverlängern.DieseEntscheidungbedarfeinerMehrheitvonzweiDrittelnderMitglieder der Kommission. (6)DieKommissiongibtsicheineGeschäftsordnung. SieentscheidetüberGeschäftsordnungsfragenmiteinfacher Mehrheit. 4 Bericht der Kommission und Umsetzung der Handlungsempfehlungen (1)ZurVorbereitungdesStandortauswahlverfahrenserarbeitetdieKommissioneinenBericht.Siegehtindiesem
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Berichtumfassendaufsämtlicheentscheidungserheblichen Fragestellungenein.SieunterziehtdiesesGesetzeinerPrüfungundunterbreitetBundestagundBundesratentsprechendeHandlungsempfehlungen.Sieanalysierthierzuauch dieerfahrungenunddievorgehensweiseandererstaaten bei der Standortauswahl. (2) Die Kommission soll Vorschläge erarbeiten 1.zurBeurteilungundEntscheidungderFrage,obanstelle einerunverzüglichenendlagerunghochradioaktiver AbfälleintiefengeologischenFormationenandereMöglichkeitenfüreinegeordneteEntsorgungdieserAbfälle wissenschaftlichuntersuchtundbiszumabschlussder UntersuchungendieAbfälleinoberirdischenZwischenlagern aufbewahrt werden sollen, 2.fürdieEntscheidungsgrundlagen (allgemeinesicherheitsanforderungenandielagerung,geowissenschaftliche,wasserwirtschaftlicheundraumplanerischeausschlusskriterienundmindestanforderungenimhinblick aufdieeignunggeologischerformationenfürdieendlagerungsowiewirtsgesteinsspezifischeausschlussundauswahlkriterienfürdiemöglichenwirtsgesteine Salz,TonundKristallinsowiewirtsgesteinsunabhängige AbwägungskriterienunddieMethodikfürdiedurchzuführenden vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen), 3.fürKriterieneinermöglichenFehlerkorrektur (AnforderungenandieKonzeptionderLagerunginsbesonderezu denfragenderrückholung,bergung,undwiederauffindbarkeitderradioaktivenabfällesowiederfragevon Rücksprüngen im Standortauswahlverfahren), 4.fürAnforderungenandieOrganisationunddasVerfahrendesAuswahlprozessesundfürdiePrüfungvonAlternativen, 5.fürAnforderungenandieBeteiligungundInformation deröffentlichkeitsowiezursicherstellungdertransparenz sowiegesellschaftspolitischeundtechnisch-wissenschaftlichefragenerörternunddabeiempfehlungenzumumgang mitbishergetroffenenentscheidungenundfestlegungenin derendlagerfrageaussprechenundinternationaleerfahrungenunddarausfolgerndeempfehlungenfüreinlagerkonzept analysieren. (3)DieKommissionarbeitetmitForschungseinrichtungenimGeschäftsbereichdesBundesministeriumsfürBildungundForschungunddesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologiezusammen.DieKommissionkann wissenschaftlicheerkenntnissederzuständigenobersten Bundes-undLandesbehördenheranziehen.Siekannim RahmenihrerArbeitSachverständigeanhörenundexterne wissenschaftliche Gutachten beauftragen. (4)DieKommissionlegtihrenBerichtdemDeutschen Bundestag,demBundesratsowiederBundesregierungvor. DerBerichtistGrundlagefürdieEvaluierungdiesesGesetzes durch den Bundestag. 5 Öffentlichkeit der Kommissionsarbeit und Beteiligung der Öffentlichkeit (5)DieAusschlusskriterien,dieMindestanforderungen, dieabwägungskriterienunddieweiterenentscheidungsgrundlagenwerdenvonderkommissionalsempfehlungen erarbeitetundvomdeutschenbundestagalsgesetzbeschlossen. (1)DieSitzungenderKommissionsindgrundsätzlichöffentlich;AusnahmenwerdeninderGeschäftsordnungnach 3Absatz6Satz1geregelt.ÜberdieSitzungsergebnisse werdenprotokollegeführt,dienachihrerannahmeunter BerücksichtigungdatenschutzrechtlicherVorschriftenveröffentlicht werden. (2)VonderKommissionbeauftragteexterneGutachten werden veröffentlicht. (3)DieKommissionbeteiligtdieÖffentlichkeitnach Maßgabeder 9und10.SiebedientsichhierzudesBundesamtes für kerntechnische Entsorgung nach 7. (4)DieKommissionstelltdenBerichtzumStandortauswahlverfahrenimRahmenihrerletztenSitzungöffentlich vor und veröffentlicht ihn unmittelbar im Anschluss. 6 Vorhabenträger DasBundesamtfürStrahlenschutzistVorhabenträger undhatdieaufgabe,dasstandortauswahlverfahrenumzusetzen, insbesondere: 1.VorschlägefürdieAuswahlderStandortregionenund der zu erkundenden Standorte zu erarbeiten, 2.standortbezogeneErkundungsprogrammeundPrüfkriterien nach 15 Absatz 1 und 18 Absatz 1 zu erstellen, 3.dieübertägigeunduntertägigeErkundungderfestgelegten Standorte durchzuführen, 4.diejeweiligenvorläufigenSicherheitsuntersuchungenzu erstellen, 5.demBundesamtfürkerntechnischeEntsorgungden StandortfüreineAnlagezurEndlagerungnach 18Absatz 4 vorzuschlagen. EineBeleihungDrittermitdenAufgabendesVorhabenträgers im Standortauswahlverfahren ist nicht zulässig. 7 Bundesamt für kerntechnische Entsorgung DasBundesamtfürkerntechnischeEntsorgungreguliert das Standortauswahlverfahren, insbesondere: 1.durchdieFestlegungvonErkundungsprogrammenund standortbezogenenprüfkriteriennach 15Absatz2und 18 Absatz 2, 2.durchdieErarbeitungvonVorschlägenfürdieStandortentscheidungen und 3.beidemVollzugdesStandortauswahlverfahrensentsprechend 19 Absatz 1 bis 4 des Atomgesetzes.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/13471 Kapitel 2 Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung 8 Gesellschaftliches Begleitgremium DasBundesministeriumfürUmwelt,Naturschutzund ReaktorsicherheitrichtetmitZustimmungdesDeutschen BundestagesunddesBundesratesnachAbschlussderArbeitderKommissionundderEvaluierungnach 4Absatz4 Satz2einpluralistischzusammengesetztesgesellschaftlichesnationalesBegleitgremiumzurgemeinwohlorientiertenBegleitungdesProzessesderStandortauswahlein.Die MitgliedererhaltenEinsichtinallemaßgeblichenUnterlagendesBundesamtesfürkerntechnischeEntsorgungund desvorhabenträgers.dieberatungsergebnissewerdenveröffentlicht.abweichendevotensindbeiderveröffentlichungvonempfehlungenundstellungnahmenzudokumentieren. 9 Grundsätze der Öffentlichkeitsbeteiligung (1)DasBundesamtfürkerntechnischeEntsorgungund dervorhabenträgerhabenjeweilsimrahmenihreraufgabenundbefugnissenachdiesemgesetzdafürzusorgen, dassdieöffentlichkeitfrühzeitigundwährendderdauer desstandortauswahlverfahrensdurchbürgerversammlungen,bürgerdialoge,überdasinternetunddurchanderegeeignetemedienumfassendundsystematischüberdieziele desvorhabens,diemittelunddenstandseinerverwirklichungsowieseinevoraussichtlichenauswirkungenunterrichtetwird.deröffentlichkeitistgelegenheitzurstellungnahmezugeben.dasbundesamtfürkerntechnischeentsorgungunddervorhabenträgerwertendieübermittelten StellungnahmenausundnehmenimRahmenderÖffentlichkeitsbeteiligungnachSatz1imSinneeinesdialogorientiertenProzessesStellung.DasErgebnisderAuswertungist bei den weiteren Verfahrensschritten zu berücksichtigen. (2)ZudenbereitzustellendenInformationen,zudenendie Öffentlichkeit Stellung nehmen kann, gehören zumindest 1. die Vorschläge für die Entscheidungsgrundlagen; 2.derVorschlagfürinBetrachtkommendeStandortregionenunddieAuswahlvonübertägigzuerkundenden Standorten nach 13 Absatz 3; 3.VorschlägefürdiestandortbezogenenErkundungsprogramme und Prüfkriterien nach 15 Absatz 1; 4.derBerichtüberdieErgebnissederübertägigenErkundung,derenBewertungundderVorschlagfürdieuntertägig zu erkundenden Standorte nach 16 Absatz 2; 5.VorschlägefürdievertieftengeologischenErkundungsprogramme und Prüfkriterien nach 18 Absatz 2; 6.dieErkenntnisseundBewertungenderuntertägigenErkundung nach 18 Absatz 4; 7. der Standortvorschlag nach 19 Absatz 1. (3)ZurweiterenBeteiligungderÖffentlichkeitveranlasstdasBundesamtfürkerntechnischeEntsorgungBürgerdialoge.WesentlicheElementedesBürgerdialogssindinteraktiveInternetplattformenundpluralistischzusammenge- setztebürgerkonferenzen.dasbundesamtfürkerntechni- scheentsorgungrichtetandeninbetrachtkommenden StandortregionenundStandortenBürgerbürosein.Diese unterstützendiebürgerkonferenzenorganisatorischundhabendafürzusorgen,dassdieöffentlichkeitandeninbetrachtkommendenstandortregionenundstandorteninallen AngelegenheitendesjeweiligenVerfahrensschrittesGelegenheitzureigenständigenfachlichenBeratungerhält.Die KostenderfachlichenBeratungsowiedieKostenfürdie EinrichtungunddieTätigkeitderBürgerbürossindinangemessenemUmfangnotwendigerAufwandimSinnevon 21b des Atomgesetzes. (4)DasVerfahrenzurBeteiligungderÖffentlichkeitwird entsprechendfortentwickelt.hierzukönnensichdiebeteiligtenüberdiegesetzlichgeregeltenmindestanforderungen hinausweitererbeteiligungsformenbedienen.diegeeignetheitderbeteiligungsformenistinangemessenenzeitlichen Abständen zu überprüfen. 10 Durchführung von Bürgerversammlungen (1)IndenindiesemGesetzbestimmtenFällenvon 13 Absatz4, 15Absatz2, 16Absatz3, 18Absatz2und 19Absatz2führtdasBundesamtfürkerntechnischeEntsorgungBürgerversammlungendurchmitdemZiel,diejeweiligenVerfahrensschritteimZusammenwirkenmitder Öffentlichkeitvorzubereiten.DasBundesamtfürkerntechnischeEntsorgungsolldieÖffentlichkeitbeiderorganisatorischenVorbereitungaufdieTeilnahmeandenBürgerversammlungeninangemessenemUmfangunterstützen.Zu denbürgerversammlungensollennebenderöffentlichkeit auchdervorhabenträgerunddienach 11Absatz2zubeteiligenden Behörden eingeladen werden. (2)DieBürgerversammlungensindimräumlichenBereichdesVorhabensdurchzuführen.OrtundZeitpunktder BürgerversammlungenwerdenimBundesanzeigerundauf derinternetplattformdesbundesamtesfürkerntechnische EntsorgungsowieinörtlichenTageszeitungen,dieim BereichdesVorhabensverbreitetsind,bekanntgemacht; diebekanntmachungerfolgtspätestenszweimonatevor Durchführung der Bürgerversammlung. (3)Diewesentlichen,denVersammlungsgegenstandbetreffendenUnterlagensindaufderInternetplattformdes BundesamtesfürkerntechnischeEntsorgungzuveröffentlichenundfürdieDauervonmindestenseinemMonatim räumlichenbereichdesvorhabensauszulegen.dieauslegungistimbundesanzeigerundaufderinternetplattform desbundesamtesfürkerntechnischeentsorgungsowiein örtlichentageszeitungen,dieimbereichdesvorhabens verbreitetsind,spätestensvierwochenvorbeginnderauslegung bekannt zu machen. (4)ÜberdieErgebnissejederBürgerversammlungund dasgesamtergebnisnachabschlussdermündlichenerörterungisteineniederschriftanzufertigen.hierbeiistunter anderemdarzulegen,obundinwelchemumfangakzeptanzbesteht.dasbundesamtfürkerntechnischeentsorgung überprüftdasvorhabenaufdergrundlagedesfestgestellten Gesamtergebnisses.DasErgebnisderÜberprüfungistbei derjeweiligenentscheidungdurchdasbundesamtfürkerntechnische Entsorgung zu berücksichtigen.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Beteiligung der Landesbehörden, der betroffenen Gebietskörperschaften sowie der Träger öffentlicher Belange (1)DiejeweilszuständigenoberstenLandesbehörden unddiekommunalenspitzenverbändesindbeidererarbeitungderentscheidungsgrundlagennach 4Absatz2Nummer 2 zu beteiligen. (2)DiebetroffenenGebietskörperschaftenundTrägeröffentlicherBelangesindindenindiesemGesetzbestimmten Fällen zu beteiligen. (3)HältdiezuständigeBehördeimRahmendervorden Entscheidungennach 14Absatz2und 17Absatz2 durchzuführendenstrategischenumweltprüfungeneine grenzüberschreitendebehördenbeteiligungfürerforderlich, findet 14jAbsatz1desGesetzesüberdieUmweltverträglichkeitsprüfungAnwendung.HältdiezuständigeBehörde imfalledes 17Absatz3einegrenzüberschreitendeBehördenbeteiligungfürerforderlich,findet 8desGesetzes überdieumweltverträglichkeitsprüfungentsprechendeanwendung. Kapitel 3 Standortauswahlverfahren Teil 1 Allgemeine Bestimmungen 12 Erkundung (1)DerVorhabenträgerhatdieindemStandortauswahlverfahrenfestgelegtenStandorteübertägigunduntertägig zuerkunden.dabeihaterregelmäßigandasbundesamtfür kerntechnischeentsorgungzuberichtenunddieerkundungsergebnisseinvorläufigensicherheitsuntersuchungen zusammenzufassen und sie zu bewerten. (2)FürdieErkundungsinddie 3bis29,39,40,48und 50bis74,77bis104,106und145bis148desBundesberggesetzesinderFassungderBekanntmachungvom 13.August1980 (BGBl.IS.1310),daszuletztdurchArtikel 15adesGesetzesvom31.Juli2009 (BGBl.IS.2585)geändertwordenist,entsprechendanzuwenden.ImÜbrigenbleibendieVorschriftendesBundesberggesetzesunberührt.Bei AnwendungdieserVorschriftenistdavonauszugehen,dass dieübertägigeunduntertägigeerkundungauszwingenden GründendesöffentlichenInteresseserfolgt.FürdieErkundungnachdiesemGesetzunddiejeweiligenStandortentscheidungen gelten die 9d bis 9g des Atomgesetzes. (3)BeiderDurchführungseinerTätigkeitenarbeitetder VorhabenträgermitForschungseinrichtungenimGeschäftsbereichdesBundesministeriumsfürBildungundForschung unddesbundesministeriumsfürwirtschaftundtechnologiezusammenundkannwissenschaftlicheerkenntnisseandererwissenschaftlichereinrichtungenheranziehen.soweit fürdieerkundungunddenstandortvergleichgeodaten, insbesonderegeowissenschaftlicheundhydrogeologische DatenderzuständigenLandesbehördenbenötigtwerden, sinddiesedatendemvorhabenträgerbeigleichzeitiger ÜbertragungdererforderlichenNutzungs-undWeiterverwendungsrechte geldleistungsfrei zur Verfügung zu stellen. (4)IndenFällenderAbsätze1bis3bleibendieFunktionenderLänderalsamtlicheSachverständigeundTrägeröffentlicher Belange unberührt. Teil 2 Ablauf des Standortauswahlverfahrens 13 Ermittlung in Betracht kommender Standortregionen und Auswahl für übertägige Erkundung (1)DerVorhabenträgerhatunterAnwendungdernach 4Absatz5durchBundesgesetzfestgelegtenAnforderungenundKriterien,insbesonderederSicherheitsanforderungen,sowieunterBerücksichtigungsonstigeröffentlicher BelangeinBetrachtkommendeStandortregionenzuermitteln.DerVorhabenträgerermitteltzunächstungünstigeGebiete,dienachdenSicherheitsanforderungensowieden geowissenschaftlichen,wasserwirtschaftlichenundraumplanerischenausschlusskriterienoffensichtlichungünstige Eigenschaftenaufweisensowiesolche,diediegemäß 4 Absatz5festgelegtengeologischenMindestanforderungen nichterfüllen,underarbeitetaufdiesergrundlagedenvorschlag für in Betracht kommende Standortregionen. (2)DerVorhabenträgerhatfürdieinBetrachtkommendenStandortregionenrepräsentativevorläufigeSicherheitsuntersuchungengemäßdennach 4Absatz5gesetzlich festgelegten Anforderungen und Kriterien zu erstellen. (3)DerVorhabenträgerhatdenVorschlagfürinBetracht kommendestandortregionenmitdenzugehörigenvorläufigensicherheitsuntersuchungenundeineaufdiesergrundlagegetroffeneauswahlvonstandortenfürdieübertägige ErkundungandasBundesamtfürkerntechnischeEntsorgung zu übermitteln. (4)DieÖffentlichkeitsbeteiligungerfolgtnachden 9 und10;diebehördenbeteiligungwirdnach 11Absatz2 und 3 durchgeführt. 14 Entscheidung über übertägige Erkundung (1)DasBundesamtfürkerntechnischeEntsorgungüberprüftdenVorschlagdesVorhabenträgersfürinBetracht kommendestandortregionenmitbesondersgünstigengeologischeneigenschaftenunddievorgeschlageneauswahl derstandortefürdieübertägigeerkundungsowiediezugehörigenvorläufigensicherheitsuntersuchungen.willdas BundesamtfürkerntechnischeEntsorgungvondemVorschlagdesVorhabenträgersabweichen,hatsieihmzuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. (2)DasBundesamtfürkerntechnischeEntsorgungübermitteltdemBundesministeriumfürUmwelt,Naturschutz undreaktorsicherheitdenberichtmitdenvorschlägenin BetrachtkommenderStandortregionenunddenhierausauszuwählendenStandortenfürdieübertägigeErkundung.Die BundesregierungunterrichtetdenDeutschenBundestagund denbundesratüberdieungünstigengebiete,dieausgeschlossenwerdensollen,unddieübertägigzuerkundenden
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/13471 Standorte.ZudenvonderBundesregierungvorzulegenden erforderlichenunterlagengehörennebendemberichtnach Satz1insbesonderedieBeratungsergebnissedesgesellschaftlichenBegleitgremiumsunddieErgebnissederÖffentlichkeitsbeteiligung.WeitereUnterlagensinddurchdie BundesregierungaufAnforderungzuübermitteln.Überdie ungünstigengebiete,dieausgeschlossenwerdensollen,und dieübertägigzuerkundendenstandortewirddurchbundesgesetz entschieden. (3)VorÜbermittlungdesBerichtesnachAbsatz2Satz1 istdenbetroffenenkommunalengebietskörperschaftenund GrundstückseigentümernGelegenheitzugeben,sichzuden für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. 15 Festlegung von standortbezogenen Erkundungsprogrammen und Prüfkriterien (1) Der Vorhabenträger hat 1.fürdieübertägigeErkundungderausgewähltenStandorteVorschlägefürdiestandortbezogenenErkundungsprogrammeundPrüfkriteriennachMaßgabedergemäß 4Absatz5gesetzlichfestgelegtenAnforderungenund Kriterien zu erstellen und 2.diesedemBundesamtfürkerntechnischeEntsorgungin einervondiesemfestzusetzendenangemessenenfrist vorzulegen. (2)DasBundesamtfürkerntechnischeEntsorgunglegt diestandortbezogenenerkundungsprogrammeundprüfkriterienfest.dieöffentlichkeitsbeteiligungerfolgtnachden 9und10;dieBehördenbeteiligungwirdnach 11Absatz 2 und 3 durchgeführt. (3)DasBundesamtfürkerntechnischeEntsorgungveröffentlichtdiejeweiligenstandortbezogenenErkundungsprogrammeundPrüfkriterienundwesentlichenÄnderungenim Bundesanzeiger. 16 Übertägige Erkundung und Vorschlag für untertägige Erkundung (1)DerVorhabenträgerhatdiedurchBundesgesetzausgewähltenStandorteübertägigaufderGrundlagederstandortbezogenen Erkundungsprogramme zu erkunden. (2)AufderGrundlagederErkundungsergebnisseder übertägigenerkundungenhatdervorhabenträgergemäß dennach 4Absatz5gesetzlichfestgelegtenAnforderungenundKriterienweiterentwickeltevorläufigeSicherheitsuntersuchungenzuerstellen.DiedurchErkundungundvorläufigeSicherheitsuntersuchungengewonnenenErkenntnissehaternachMaßgabederjeweiligenstandortbezogenenPrüfkriterienundimHinblickaufdieUmweltverträglichkeitsowiediesonstigenmöglichenAuswirkungenvon EndlagerbergwerkenzubewertenunddemBundesamtfür kerntechnischeentsorgungeinesachgerechtestandortauswahlfürdiewirtsgesteinsarten,aufdiesichdieweitereerkundungbeziehensoll,undzugehörigeerkundungsprogramme für die untertägige Erkundung vorzuschlagen. (3)DieÖffentlichkeitsbeteiligungerfolgtnachden 9 und10;diebehördenbeteiligungwirdnach 11Absatz2 und 3 durchgeführt. 17 Auswahl für untertägige Erkundung (1)DasBundesamtfürkerntechnischeEntsorgungüberprüftdieweiterentwickeltenvorläufigenSicherheitsuntersuchungenunddieStandortauswahlfürdieuntertägigeErkundung.WilldasBundesamtfürkerntechnischeEntsorgung vondemvorschlagdesvorhabenträgersabweichen,hates ihm zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. (2)DasBundesamtfürkerntechnischeEntsorgungübermitteltdemBundesministeriumfürUmwelt,Naturschutz undreaktorsicherheitdenauswahlvorschlagfürdieuntertägigzuerkundendenstandorte.diebundesregierungunterrichtetdendeutschenbundestagunddenbundesratüber denauswahlvorschlagfürdiestandortefürdieuntertägige Erkundung.ZudenUnterlagendesAuswahlvorschlagsgehöreninsbesonderedieBeratungsergebnissedesgesellschaftlichenBegleitgremiumsunddieErgebnissederÖffentlichkeitsbeteiligung.WeitereUnterlagensinddurchdie BundesregierungaufAnforderungzuübermitteln.Welche StandortefürdieuntertägigeErkundungausgewähltund ausgewiesenwerden,wirdmiteinemweiterenbundesgesetz beschlossen. (3)VorÜbermittlungdesAuswahlvorschlagesnachAbsatz2Satz1istdenbetroffenenkommunalenGebietskörperschaftenunddenbetroffenenGrundstückseigentümern Gelegenheitzugeben,sichzudenfürdieEntscheidungerheblichen Tatsachen zu äußern. (4)VorÜbermittlungdesAuswahlvorschlagsnachAbsatz2Satz1stelltdasBundesamtfürkerntechnischeEntsorgungdurchBescheidfest,obdasbisherigeStandortauswahlverfahrennachdenAnforderungenundKriteriendiesesGesetzesdurchgeführtwurdeundderAuswahlvorschlag diesenanforderungenundkriterienentspricht.derbescheidistinentsprechenderanwendungderbestimmungen überdieöffentlichebekanntmachungvongenehmigungsbescheidenderin 7Absatz4Satz3desAtomgesetzesgenanntenRechtsverordnungöffentlichbekanntzumachen. FürRechtsbehelfegegendieEntscheidungnachSatz1findetdasUmwelt-RechtsbehelfsgesetzinderFassungderBekanntmachungvom8.April2013 (BGBl.IS.753)entsprechendeAnwendung.EinerNachprüfungderEntscheidung ineinemvorverfahrennach 68derVerwaltungsgerichtsordnungbedarfesnicht.ÜberKlagengegendieEntscheidungnachSatz1entscheidetimerstenundletztenRechtszug das Bundesverwaltungsgericht. (5)DieEntscheidungnachAbsatz2sollbisEnde2023 erfolgt sein. 18 Vertiefte geologische Erkundung (1) Der Vorhabenträger hat 1.fürdieuntertägigeErkundungderdurchGesetzfestgelegtenStandorteVorschlägefüreinvertieftesgeologischesErkundungsprogrammundstandortbezogenePrüfkriterien zu erarbeiten und
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2.diesedemBundesamtfürkerntechnischeEntsorgungin einervondiesemfestzusetzendenangemessenenfrist zusammenmitdenfürdieraumordnerischebeurteilung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. (2)DasBundesamtfürkerntechnischeEntsorgunghat dieaufgabe,dievertieftengeologischenerkundungsprogrammeundstandortbezogeneprüfkriterienfestzulegen. DieÖffentlichkeitsbeteiligungerfolgtnachden 9und 10;dieBehördenbeteiligungwirdnach 11Absatz2und3 durchgeführt.esveröffentlichtdievertieftengeologischen ErkundungsprogrammeundPrüfkriterienundwesentlichen Änderungen im Bundesanzeiger. (3)DerVorhabenträgerhatdieuntertägigenErkundungendurchzuführen,aufdieserBasisnachMaßgabeder standortbezogenenprüfkriterienunddernach 4Absatz5 festgelegtenkriterienundanforderungenumfassendevorläufigesicherheitsuntersuchungenfürdiebetriebsphase unddienachverschlussphasezuerstellensowiedieunterlagenfürdieumweltverträglichkeitsprüfunghinsichtlich desstandortesdesendlagersnach 6desGesetzesüberdie Umweltverträglichkeitsprüfung zu erstellen. (4)DerVorhabenträgerhatdemBundesamtfürkerntechnischeEntsorgungüberdieErgebnissedesdurchgeführten vertieftengeologischenerkundungsprogrammsundüber diebewertungdererkenntnissezuberichten.dasbundesamtfürkerntechnischeentsorgungführtaufgrundlageder vomvorhabenträgervorgelegtenunterlagendieumweltverträglichkeitsprüfunghinsichtlichdesstandortesentsprechendden 7bis9bdesGesetzesüberdieUmweltverträglichkeitsprüfung durch. 19 Abschließender Standortvergleich und Standortvorschlag (1)DasBundesamtfürkerntechnischeEntsorgung schlägtaufgrundlagederdurchgeführtensicherheitsuntersuchungennach 18Absatz3,desBerichtesnach 18Absatz4undunterAbwägungsämtlicherprivaterundöffentlicherBelangesowiederErgebnissederÖffentlichkeitsbeteiligungvor,anwelchemStandorteinEndlagerfürinsbesondereWärmeentwickelnderadioaktiveAbfälleerrichtet werdensoll (Standortvorschlag).DerStandortvorschlag muss,unterberücksichtigungderzieledes 1Absatz1, vorbehaltlichderentscheidungimgenehmigungsverfahren erwartenlassen,dassdienachdemstandvonwissenschaft undtechnikerforderlichevorsorgegegenschädendurch dieerrichtung,denbetriebunddiestilllegungdesendlagersgewährleistetistundsonstigeöffentlich-rechtlichevorschriftennichtentgegenstehen.derstandortvorschlagdes BundesamtesfürkerntechnischeEntsorgungmusseinezusammenfassendeDarstellungundBewertungderUmweltauswirkungenentsprechendden 11und12desGesetzes überdieumweltverträglichkeitsprüfungundeinebegründungderraumverträglichkeitumfassen.dieöffentlichkeitsbeteiligungerfolgtnachden 9und10;dieBehördenbeteiligungwirdnach 11Absatz2und3durchgeführt. (2)DasBundesamtfürkerntechnischeEntsorgunghat dembundesministeriumfürumwelt,naturschutzundreaktorsicherheitdenstandortvorschlageinschließlichaller hierfürerforderlicherunterlagenzuübermitteln.vorübermittlungdesstandortvorschlagesistdenbetroffenenkommunalengebietskörperschaftenundgrundstückseigentümerngelegenheitzugeben,sichzudenfürdieentscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. 20 Standortentscheidung (1)DasBundesministeriumfürUmwelt,Naturschutzund Reaktorsicherheitüberprüft,dassdasStandortauswahlverfahrennachdenAnforderungenundKriteriendiesesGesetzesdurchgeführtwurde.DieBundesregierungschlägtdem DeutschenBundestaginFormeinesGesetzentwurfeseinen Standort vor. (2)ÜberdenStandortvorschlagwirdunterAbwägung derbetroffenenöffentlichenundprivatenbelangedurchein Bundesgesetzentschieden.ZudenvonderBundesregierung vorzulegendenfürdiebewertungdesstandorteserforderlichenunterlagengehöreninsbesondereeinzusammenfassenderberichtüberdieergebnissedesstandortauswahlverfahrens,dieberatungsergebnissedesgesellschaftlichenbegleitgremiumsunddieergebnissederöffentlichkeitsbeteiligung.weitereunterlagensinddemdeutschenbundestag aufanforderungdurchdiebundesregierungzuübermitteln. (3)DieStandortentscheidungnachAbsatz2istfürdasanschließendeGenehmigungsverfahrennach 9bAbsatz1a desatomgesetzesfürdieerrichtung,denbetriebunddie Stilllegung des Endlagers verbindlich. Kapitel 4 Schlussvorschriften 21 Bestehender Erkundungsstandort (1)DerSalzstockGorlebenwirdwiejederandereinBetrachtkommendeStandortgemäßdennachdemStandortauswahlgesetzfestgelegtenKriterienundAnforderungenin dasstandortauswahlverfahreneinbezogen.dersalzstock GorlebenkannlediglichimjeweiligenVerfahrensabschnitt nachden 13bis20desStandortauswahlgesetzesmiteinemodermehrerenanderenStandortenverglichenwerden, solangeernichtnachsatz5ausgeschlossenwurde.der SalzstockGorlebendientnichtalsReferenzstandortfüranderezuerkundendeStandorte.DerUmstand,dassfürden StandortGorlebenErkenntnisseausderbisherigenErkundungvorliegen,darfebensowenigindievergleichendeBewertungeinfließen,wiederUmstand,dassfürdenStandort GorlebenbereitsInfrastrukturfürdieErkundunggeschaffen ist.derausschlussnachdemstandortauswahlgesetzerfolgt, wenn der Salzstock Gorleben 1. nicht zu den nach 13 ermittelten Regionen gehört, 2.nichtzudennach 14festgelegtenübertägigzuerkundenden Standorten gehört, 3.nichtzudennach 17festgelegtenuntertägigzuerkundenden Standorten gehört oder 4. nicht der Standort nach 20 ist.
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/13471 (2)DiebergmännischeErkundungdesSalzstocksGorlebenwirdmitInkrafttretendiesesGesetzesbeendet.Maßnahmen,diederStandortauswahldienen,dürfennurnoch nachdiesemgesetzundindemhiervorgesehenenverfahrensschrittdesstandortauswahlverfahrensdurchgeführt werden.daserkundungsbergwerkwirdbiszuderstandortentscheidungnachdemstandortauswahlgesetzunter GewährleistungallerrechtlichenErfordernisseunddernotwendigenErhaltungsarbeitenoffengehalten,sofernderSalzstockGorlebennichtnachAbsatz1ausdemVerfahrenausgeschlossenwurde.DerBetriebeinesSalzlabors,insbesonderezurstandortunabhängigenForschungzumMediumSalz alswirtsgestein,istabdemzeitpunktnachsatz1unzulässig. (3)DievorläufigeSicherheitsuntersuchungdesStandortesGorlebenwirdspätestensmitInkrafttretendiesesGesetzesohneeineEignungsprognosefürdenStandortGorleben eingestellt.diebishergewonnenendatenwerdengesichert undkönnenimrahmendesverfahrensnachabsatz1nur im jeweiligen Verfahrensabschnitt genutzt werden. Artikel 2 Änderung des Atomgesetzes DasAtomgesetzinderFassungderBekanntmachung vom15.juli1985 (BGBl.IS.1565),daszuletztdurchArtikel5Absatz6desGesetzesvom24.Februar2012 (BGBl.I S. 212) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. 9b wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: 9b Zulassungsverfahren. b) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa)insatz1werdendiewörter DieErrichtungund derbetrieb durchdiewörter DieErrichtung, der Betrieb und die Stilllegung ersetzt. bb) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: AufAntragkanndasVorhabeninStufendurchgeführtunddementsprechendkönnenTeilplanfeststellungsbeschlüsseerteiltwerden,wenneine vorläufigeprüfungergibt,dassdievoraussetzungennachabsatz4imhinblickaufdieerrichtung,denbetriebdergesamtenanlageund die Stilllegung vorliegen werden. c) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: (1a)IndenFällen,indenenderStandortdurch Bundesgesetzfestgelegtwurde,trittandieStelleder PlanfeststellungeineGenehmigung.DieGenehmigungdarfnurerteiltwerden,wenndiein 7Absatz2Nummer1bis3und5genanntenVoraussetzungenerfülltsind;fürdieStilllegunggeltendiese Voraussetzungensinngemäß.DieGenehmigungist zu versagen, wenn 1.vonderErrichtung,demBetrieboderderStilllegungdergeplantenAnlageBeeinträchtigungen deswohlsderallgemeinheitzuerwartensind,die durchinhaltlichebeschränkungenundauflagen nicht verhindert werden können, oder 2.sonstigeöffentlich-rechtlicheVorschriften,insbesondereimHinblickaufdieUmweltverträglichkeit,derErrichtung,demBetrieboderderStilllegung der Anlage entgegenstehen. DurchdieGenehmigungwirddieZulässigkeitdes VorhabensimHinblickaufallevonihmberührten öffentlichenbelangefestgestellt;nebendergenehmigungsindanderebehördlicheentscheidungen, insbesondereöffentlich-rechtlichegenehmigungen, Verleihungen,Erlaubnisse,Bewilligungen,ZustimmungenundPlanfeststellungennichterforderlich, mitausnahmevonwasserrechtlichenerlaubnissen undbewilligungensowiederentscheidungenüber diezulässigkeitdesvorhabensnachdenvorschriften desberg-undtiefspeicherrechts.beidergenehmigungsentscheidungsindsämtlichebehördendes Bundes,derLänder,derGemeindenunddersonstigenGebietskörperschaftenzubeteiligen,derenZuständigkeitsbereichberührtwird.DieEntscheidung istimbenehmenmitdenjeweilszuständigenbehördenzutreffen. 7bunddieAtomrechtlicheVerfahrensverordnung finden entsprechende Anwendung. d) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: IndenFällendesAbsatzes1aistdieUmweltverträglichkeitderAnlagezuprüfen;diesekannauf GrundderindemStandortauswahlverfahrennach denbestimmungendesstandortauswahlgesetzesbereitsdurchgeführtenumweltverträglichkeitsprüfung aufzusätzlicheoderandereerheblicheumweltauswirkungenderzuzulassendenanlagebeschränkt werden. e) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: (4)DerPlanfeststellungsbeschlussdarfnurerteilt werden,wenndiein 7Absatz2Nummer1bis3 und5genanntenvoraussetzungenerfülltsind;fürdie StilllegunggeltendieseVoraussetzungensinngemäß.DerPlanfeststellungsbeschlussistzuversagen, wenn 1.vonderErrichtung,demBetrieboderderStilllegungdergeplantenAnlageBeeinträchtigungen deswohlsderallgemeinheitzuerwartensind,die durchinhaltlichebeschränkungenundauflagen nicht verhindert werden können oder 2.sonstigeöffentlich-rechtlicheVorschriften,insbesondereimHinblickaufdieUmweltverträglichkeit,derErrichtung,demBetrieboderderStilllegung der Anlage entgegenstehen. f) Absatz 5 wird wie folgt geändert: aa)innummer3satz2werdendiewörter diedafürsonstzuständigebehörde durchdiewörter dienach 23dAbsatz1Nummer2zuständige Behörde ersetzt. bb) Folgende Nummer 4 wird angefügt: 4. 7bdiesesGesetzessowie 18derAtomrechtlichenVerfahrensverordnunggelten entsprechendfürteilplanfeststellungsbe-
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode schlüssefüranlagendesbundesnach 9a Absatz 3. 2.In 9dAbsatz2Satz1werdenvordenWörtern notwendigist diewörter sowiezuderenoffenhaltung eingefügt. 3. Dem 21a Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ImÜbrigengeltenbeiderErhebungvonKostenin AusführungdiesesGesetzesdurchLandesbehördendie landesrechtlichen Kostenvorschriften. 4.In 21bAbsatz1Satz1werdennachdenWörtern notwendigenaufwandes diewörter fürdiedurchführungeinesstandortauswahlverfahrensnachdemstandortauswahlgesetz, eingefügt. 5. Nach 23c wird folgender 23d eingefügt: 23d Zuständigkeit des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung DasBundesamtfürkerntechnischeEntsorgungistzuständig für 1.diePlanfeststellungundGenehmigungnach 9bund deren Aufhebung, 2.dieErteilungderbergrechtlichenZulassungenund sonstigererforderlicherbergrechtlichererlaubnisse undgenehmigungenbeizulassungsverfahrennach 9bfürdieErrichtung,denBetriebunddieStilllegungvonAnlagendesBundeszurSicherstellungund Endlagerungnach 9aAbsatz3imBenehmenmit der zuständigen Bergbehörde des jeweiligen Landes, 3.dieBergaufsichtnachden 69bis74desBundesberggesetzesüberAnlagendesBundeszurSicherstellung und Endlagerung nach 9a Absatz 3 und 4.dieErteilungvonwasserrechtlichenErlaubnissen oderbewilligungenbeizulassungsverfahrennach 9bfürAnlagendesBundeszurSicherstellungund Endlagerungnach 9aAbsatz3imBenehmenmit der zuständigen Wasserbehörde. IndenFällen,indenenderStandortnachdemStandortauswahlgesetzdurchBundesgesetzfestgelegtwurde, geltendiezuständigkeitsregelungendessatzes1erst nachdieserabschließendenentscheidungüberden Standort. 6.In 24Absatz2Satz1werdennachdemWort Widerruf diewörter sowiedieplanfeststellungnach 9b unddieaufhebungdesplanfeststellungsbeschlusses gestrichen. 7. Dem 57b wird folgender Absatz 9 angefügt: (9) 24Absatz2inderbiszumInkrafttretendieses GesetzesgeltendenFassunggiltfürdieSchachtanlage Asse II fort; 23d findet keine Anwendung. 8. Dem 58 werden folgende Absätze 6 und 7 angefügt: (6) 23dSatz1giltnichtfürdasEndlagerSchacht KonradbiszurErteilungderZustimmungzurInbetriebnahmedurchdieatomrechtlicheAufsicht; 24Absatz2 inderbiszuminkrafttretendiesesgesetzesgeltenden FassunggiltbiszurErteilungderZustimmungzurInbetriebnahme durch die atomrechtliche Aufsicht. (7) 24Absatz2inderbiszum [einsetzen:tagder VerkündungdiesesGesetzes]geltendenFassungistauf daszudiesemzeitpunktanhängigeverwaltungsverfahrenzurstilllegungdesendlagersfürradioaktiveabfälle MorslebenbiszurVollziehbarkeitdesPlanfeststellungsbeschlussesundaufbiszudiesemZeitpunkterforderlicheVerwaltungsverfahrenzurÄnderungderDauerbetriebsgenehmigungvom22.April1986weiteranzuwenden; 23dSatz1Nummer2bis4istbiszurVollziehbarkeitdesStilllegungsplanfeststellungsbeschlusses nicht anzuwenden. Artikel 3 GesetzüberdieErrichtungeinesBundesamtesfür kerntechnische Entsorgung 1 Errichtung ImGeschäftsbereichdesBundesministeriumsfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheitwirdein BundesamtfürkerntechnischeEntsorgung alsselbständigebundesoberbehördeerrichtet.dasbundesamtfürkerntechnischeentsorgungwirdvoneinerpräsidentinodereinempräsidentengeleitet.diepräsidentinoderderpräsidenthateine ständigevertreterin (Vizepräsidentin)odereinenständigen Vertreter (Vizepräsident). 2 Aufgaben (1)DasBundesamtfürkerntechnischeEntsorgungerledigtVerwaltungsaufgabendesBundesaufdemGebietder GenehmigungvonAnlagendesBundeszurSicherstellung undzurendlagerungradioaktiverabfälle,dieihmdurch dasatomgesetz,dasstandortauswahlgesetzoderandere BundesgesetzeoderaufGrunddieserGesetzezugewiesen werden. (2)DasBundesamtfürkerntechnischeEntsorgungunterstütztdasBundesministeriumfürUmwelt,Naturschutzund Reaktorsicherheitfachlichundwissenschaftlichaufdenin Absatz 1 genannten Gebieten. (3)DasBundesamtfürkerntechnischeEntsorgungerledigt,soweitkeineandereZuständigkeitgesetzlichfestgelegt ist,aufgabendesbundesaufdeninabsatz1genannten Gebieten,mitderenDurchführungesvomBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheitoder mitseinerzustimmungvondersachlichzuständigenobersten Bundesbehörde beauftragt wird. 3 Aufsicht DasBundesamtfürkerntechnischeEntsorgunguntersteht deraufsichtdesbundesministeriumsfürumwelt,naturschutz und Reaktorsicherheit.
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/13471 Artikel 4 Änderung des Gesetzes zur Änderung von Kostenvorschriften des Atomgesetzes Artikel2desGesetzeszurÄnderungvonKostenvorschriftendesAtomgesetzesvom20.August1980 (BGBl.I S.1556) wird aufgehoben. Artikel 5 Folgeänderungen (1)DieKostenverordnungzumAtomgesetzvom17.Dezember1981 (BGBl.IS.1457),diezuletztdurchArtikel4 desgesetzesvom29.august2008 (BGBl.IS.1793)geändert worden ist, wird wie folgt geändert: a)in 1Satz1wirdnachdenWörtern Dienachden 23, 23a, 23b die Angabe, 23d eingefügt. b) 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: IndenFällendesSatzes1Nummer1und7kannfür eineteilgenehmigungbzw.einenteilplanfeststellungsbeschlusseineanteiligegebühr,orientiertandenkosten der Teilerrichtung, erhoben werden. (2)InAnlage3desGesetzesüberdieUmweltverträglichkeitsprüfunginderFassungderBekanntmachungvom 24.Februar2010 (BGBl.IS.94),daszuletztdurchArtikel6desGesetzesvom8.April2013 (BGBl.IS.734)geändertwordenist,werdennachNummer1.14folgende Nummern 1.15 und 1.16 eingefügt: Festlegung der Standortregionen und Standorte für die übertägige Erkundung nach 14 Absatz 2 des Standortauswahlgesetzes Festlegung der Standorte für die untertägige Erkundungnach 17Absatz2desStandortauswahlgesetzes. (3) 3derEndlagervorausleistungsverordnungvom 28.April1982 (BGBl.IS.562),diezuletztdurchArtikel1 derverordnungvom6.juli2004 (BGBl.IS.1476)geändert worden ist, wird wie folgt geändert: a) Der Nummer 1 wird folgende Nummer 1 vorangestellt: 1.dasStandortauswahlverfahrennachden 12bis21 des Standortauswahlgesetzes,. b)diebisherigennummern1bis6werdendienummern2 bis 7. (4)InAnlageI (BundesbesoldungsordnungenAundB) desbundesbesoldungsgesetzesinderfassungderbekanntmachungvom19.juni2009 (BGBl.IS.1434),daszuletzt durch [EntwurfeinesGesetzeszurNeuorganisationder bundesunmittelbarenunfallkassen,zuränderungdessozialgerichtsgesetzesundzuränderunganderergesetze, Bundestagsdrucksache17/12297]geändertwordenist,wird indergliederungseinheitbesoldungsgruppeb8nachder Angabe PräsidentderStiftungPreußischerKulturbesitz dieangabe PräsidentdesBundesamtesfürkerntechnische Entsorgung eingefügt. Artikel 6 Inkrafttreten (1)Artikel1 3bis5und21,Artikel2Nummer1,3,4, 6bis8,Artikel4sowieArtikel5Nummer1und3tretenam Tag nach der Verkündung in Kraft. (2)ImÜbrigentrittdiesesGesetzam1.Januar2014in Kraft. Berlin, den 14. Mai 2013 Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion Rainer Brüderle und Fraktion Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion
14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Begründung A.Allgemeiner Teil I. Problem, Ziel und wesentlicher Inhalt 1.Ausgangslage NachdemdurchdasDreizehnteGesetzzurÄnderungdes Atomgesetzes (AtG)vom31.Juli2011 (BGBl.IS.1704) einnationalerkonsensüberdiebeendigungderfriedlichen NutzungderKernenergiezurgewerblichenErzeugungvon ElektrizitätinDeutschlanderzieltundeinfestesEnddatum fürdiesenutzungeingeführtwurde,sollauchdiesuche nacheinerlösungfürdiesichereentsorgungwärmeentwickelnderradioaktiverabfälleimnationalenkonsenszwischenbundundländern,staatundgesellschaft,bürgerinnen und Bürgern erfolgen. Nach 9aAbsatz3Satz1AtGhatderBundAnlagenzur EndlagerungradioaktiverAbfälleeinzurichten.ImHinblick aufdieeinrichtungeinesendlagersfürwärmeentwickelnderadioaktiveabfälleunddienachdemstandvon WissenschaftundTechnikerforderlicheSchadensvorsorge solleinergebnisoffenesstandortauswahlverfahrenmitumfassendererkundungunduntersuchungkodifiziertunddie StandortentscheidungdurchdenGesetzgeberzurVoraussetzungfürdieDurchführungdesanschließendenZulassungsverfahrensnachdemAtomgesetzgemachtwerden.Eswird einvergleichendesstandortauswahlverfahrenneueingerichtet,dasaufdieermittlungdesimhinblickaufdiesicherheitbestmöglichenstandortesindeutschlandgerichtet ist. DemAuswahlverfahrenvorgelagertwirdeineErörterung undklärungvongrundsatzfragenfürdieentsorgung WärmeentwickelnderradioaktiverAbfälle,insbesondere auchzuausschlusskriterien,mindestanforderungenund AbwägungskriterienfürdieStandortauswahlsowiezuden AnforderungenandasVerfahrendesAuswahlprozessesund dieprüfungvonalternativen,durcheinepluralistischzusammengesetztekommission.aufdergrundlagederergebnissederkommission,diefürdendeutschenbundestag nichtbindendsind,wirddasgesetzevaluiertundgegebenenfalls geändert. DieErkundungunddieAuswahldesStandorteserfolgen nachdenwissenschaftlichzuerarbeitendenundgesetzlich vorzugebenden Kriterien. DieDurchführungeinesStandortauswahlverfahrenszur FestlegungeinesEndlagerstandortesentsprichtderinternationalenEntwicklungseitEndeder90erJahre,derVorgehensweiseinvielenLändernmitfortgeschrittenenEndlagerprogrammenunddeninternationalenAnforderungenfür dieendlagerungradioaktiverabfälle,insbesondereabgebrannter Brennelemente: Mitden SafetyRequirements:GeologicalDisposalofRadioactiveWaste (WS-R-42006)hatdieInternationale Atomenergie-Organisation (IAEA)imMai2006eineninternationalenStandardfürdiesichereEndlagerungradioaktiverAbfälleveröffentlicht,deraucheinenOrientierungsrahmenundMindeststandardfürDeutschlandvorgibt.Die in diesem Zusammenhang wesentlichen Forderungen sind einschrittweisesvorgehen,sowohlbeiderendlagerplanungalsauchbeiderführungdeslangzeitsicherheitsnachweises, und dieoptimierungderschutzwirkungdesendlagers,die soweitwievernünftigerweisemöglich bereitsbeider Standortauswahl zu berücksichtigen ist. Indem GemeinsamenÜbereinkommenüberdieSicherheit derbehandlungabgebrannterbrennelementeundüberdie SicherheitderBehandlungradioaktiverAbfälle (Joint Convention)sindebenfallsSicherheitsanforderungenfür diebehandlungvonabgebranntenbrennelementenundradioaktivenabfällenbishinzuihrerendlagerungfestgeschrieben,dieaufdensicherheitsstandardsderiaeabasieren. MitdemBeitrittzudemGemeinsamenÜbereinkommenam 13.Oktober1998hatsichdieBundesrepublikDeutschland völkerrechtlichverbindlichverpflichtet,dieseweltweitanerkanntenvorschriftenüberdiesicherheitbeiderbehandlungabgebrannterbrennelementeundradioaktiverabfälle im nationalen Bereich anzuwenden. InvielenLänderngibtesbereitsVorbilderfürdieDurchführungeinesAuswahlverfahrensfüreinEndlagerfürWärme entwickelnderadioaktiveabfälle (soz.b.infinnland, Schweden,KanadaundderSchweiz).DieseBeispielezeigen,dassinternationalinvielenFälleneinanwissenschaftlichenSicherheitsstandardsundgesellschaftlichenPartizipationsprozessenorientierterAuswahlprozesszurGrundlage einer Entscheidung gemacht wird. 2. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes IneinererstenPhasesiehtdasStandortauswahlgesetzdie EinrichtungeinerpluralistischzusammengesetztenBund- Länder-Kommission LagerunghochradioaktiverAbfallstoffe (Kommission)zurPrüfungundBewertungverschiedenerEntsorgungsoptionenfürdieEntsorgungWärmeentwickelnderradioaktiverAbfälleundzudenEntscheidungsgrundlagennachdemgegenwärtigenStandvonWissenschaftundTechnikfürdieSuchenacheinemStandortfür einendlagerintiefengeologischenformationenvor,um MenschundUmweltfüreinenlangenZeitraumvorder schädlichenwirkungradioaktiverabfällezuschützen.auf dergrundlagederempfehlungenderkommissionwirddas Gesetzevaluiertundgegebenenfallsgeändert.Zielistessicherzustellen,dassdasEndlagerunddieIsolationderradioaktivenAbfällevonderBiosphäreübereinensehrlangenZeitraumineinerGrößenordnungvon1Mio.Jahren wederdurchgesellschaftlicheveränderungen,änderungen deroberflächennahennutzungdesstandortesnochdurch Klimaveränderungen gefährdet werden. DasneueStandortauswahlverfahrenentsprichtsomitdem StandvonWissenschaftundTechnik,wieersichininternationalenStandards (IAEA),veröffentlichtenDokumenten derdernuclearenergyagency (NEA)undderOrganisationfürwirtschaftlicheZusammenarbeitundEntwicklung (OECD),sowieinderinternationalenPraxisdarstellt.Es führtzurfestlegungeinesendlagerstandortes,derdierea-
Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz - StandAG)
Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz - StandAG) StandAG Ausfertigungsdatum: 23.07.2013 Vollzitat: "Standortauswahlgesetz
MehrGesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung
Bundesrat Drucksache 347/16 24.06.16 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages U - Wi Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 179.
MehrWie geht es weiter mit der Standortauswahl in Deutschland?
Wie geht es weiter mit der Standortauswahl in Deutschland? Ursula Heinen-Esser Bundesgesellschaft für Endlagerung () Die Abfälle Wärmeentwickelnde Abfälle Vernachlässigbar wärmeentwickelnde Abfälle 99,9%
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13079 17. Wahlperiode 16. 04. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/... 17. Wahlperiode 24.04.2012 Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel
MehrEntwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10773 17. Wahlperiode 25. 09. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung A.
Mehrder Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 18/2737 18. Wahlperiode 07.10.2014 Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
MehrGesetzentwurf. 17. Wahlperiode der Fraktionen von CDU/CSU und FDP A. Problem und Ziel
- 1 - Deutscher Bundestag Drucksache 17/ 17. Wahlperiode 20.03.2012 Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur
MehrBundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 26. Juli 2013
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 26. Juli 2013 2553 Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur
MehrDeutscher Atommüll: Eine Historie voller Fehler und die Chance für einen gemeinsamen Neuanfang
Deutscher Atommüll: Eine Historie voller Fehler und die Chance für einen gemeinsamen Neuanfang Sylvia Kotting-Uhl MdB 2014/2015 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Name (über Ansicht-> Master -> Folienmaster auf je
MehrKommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe. Geschäftsstelle. gemäß 3 Standortauswahlgesetz
Geschäftsstelle Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß 3 Standortauswahlgesetz Beratungsunterlage zu TOP 5, 6, 7 und 8 der 3. Sitzung Vorschlag von Klaus Brunsmeier zum Arbeitsprogramm
Mehrderzeitigenvergütungssätzewegenderfortgesetztstarkgesunkenensystempreiseweiterhineineüberförderungdar.daherwerdendurchdiesesgesetzdie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8877 17. Wahlperiode 06. 03. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11315 17. Wahlperiode 06. 11. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)
Mehrzu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/10485, 16/11669
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11675 16. Wahlperiode 21. 01. 2009 Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/10485,
MehrEntwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7632 17. Wahlperiode 08. 11. 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8234. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8234 17. Wahlperiode 21. 12. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12179 17. Wahlperiode 29. 01. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12068 17. Wahlperiode 16. 01. 2013 Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Kurth, Volker Beck (Köln), Wolfgang Wieland, Ingrid Hönlinger, Kerstin Andreae, Katrin Göring-Eckardt,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz GKV-FinG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3040 17. Wahlperiode 28. 09. 2010 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen
Mehrzu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Drucksachen 17/3404, 17/4032
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4102 17. Wahlperiode 02. 12. 2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Fritz Kuhn, Brigitte Pothmer, Britta Haßelmann, Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin
Mehrfürdieanfangsbuchstabendesfamiliennamensgehaltenwerden.diestreichungdesdoktorgradesausdempersonalausweisunddempassbedeuteteine
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8128 17. Wahlperiode 13. 12. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Krista Sager, Wolfgang Wieland, Kai Gehring, Memet Kilic, Dr. Hermann E. Ott, Ekin Deligöz, Katja Dörner,
Mehrder Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Standortauswahlgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8704 18. Wahlperiode 07.06.2016 Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Standortauswahlgesetzes
MehrGesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz - StandAG)
Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz - StandAG) StandAG Ausfertigungsdatum: 05.05.2017 Vollzitat: "Standortauswahlgesetz vom
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10748 17. Wahlperiode 24. 09. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel ImJahr2009wurdeeineinjährlichenSchrittenbiszumJahr2012von13auf
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8867 16. Wahlperiode 22. 04. 2008 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes A. Problem und Ziel
MehrArtikel 1. Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. (Standortauswahlgesetz - StandAG)
- 4 - Bearbeitungsstand: 21.12.2016 10:15 Uhr Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
MehrZivilrechtlicheAnsprüchevonOpfernsexuellerGewaltaufSchmerzensgeld
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5774 17. Wahlperiode 11. 05. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Ekin Deligöz, Volker Beck (Köln), Katja Dörner, Kai Gehring, Memet Kilic, Agnes Krumwiede,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (GwGErgG) DasGeldwäschegesetz (GwG)verfolgtebensowiedieFinanzmarktaufsichtsgesetze
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10745 17. Wahlperiode 24. 09. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (GwGErgG) A. Problem und Ziel DasGeldwäschegesetz
MehrDie Suche nach einem Standort für hoch radioaktive Abfälle in Deutschland. Bietet der Neustart die Chance für eine Lösung?
1 Die Suche nach einem Standort für hoch radioaktive Abfälle in Deutschland Bietet der Neustart die Chance für eine Lösung? 5. ESSENER GESPRÄCHE ZUR INFRASTRUKTUR AM 12. MÄRZ 2015 Prof. Dr. Bruno Thomauske
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6916 17. Wahlperiode 05. 09. 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen
MehrBeratungsunterlage zu TOP 3 der 7. Sitzung zu AkEnd
Geschäftsstelle Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß 3 Standortauswahlgesetz Beratungsunterlage zu TOP 3 der 7. Sitzung zu AkEnd 1. Dezember 2014 to Oko-Institut em Institut für angewandte
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10774 17. Wahlperiode 25. 09. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und
Mehrdas Europarecht im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon noch vorzunehmen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6054 17. Wahlperiode 06. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes
MehrGlaubwürdig und transparent? Der Status quo und die Rolle der Behörden und Institutionen im Standortauswahlgesetz
Glaubwürdig und transparent? Der Status quo und die Rolle der Behörden und Institutionen im Standortauswahlgesetz Hannover, 23.06.2014 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten
MehrEntwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12597 16. Wahlperiode 08. 04. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes A. Problem und Ziel MitdiesemGesetzerfolgtdieUmsetzungderRichtlinie2007/23/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom23.Mai2007überdasInverkehrbringenpyrotechnischerGegenstände
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11002 18. Wahlperiode 25.01.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache
MehrGesetzentwurf der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11268 17. Wahlperiode 31. 10. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
MehrEntwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2969 16. Wahlperiode 17. 10. 2006 Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5097 17. Wahlperiode 17. 03. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014)
Deutscher Bundestag Drucksache 18/187 18. Wahlperiode 16.12.2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung
Mehrelektronische Vorab-Fassung*
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12679 17. Wahlperiode 12.03.2013 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12855 16. Wahlperiode 05. 05. 2009 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6260 17. Wahlperiode 22. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
MehrEntwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5172 16. Wahlperiode 27. 04. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22.
MehrLandtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/380. Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/380 Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Enquete-Kommissionen des Landtages Brandenburg
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13082 17. Wahlperiode 16. 04. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer
MehrGesetz zur Regelung von Zuständigkeiten in der Stadtgemeinde Bremerhaven
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/135 Landtag 19. Wahlperiode 10.11.15 Mitteilung des Senats vom 10. November 2015 Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten in der Stadtgemeinde Bremerhaven Mitteilung
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4893 17. Wahlperiode 23. 02. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 17/3630, 17/4145
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11469 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften A. Problem und Ziel BeiderAnwendungverschiedenerRegelungen,diedasRechtderprivaten
MehrErhöhungdesVerbreitungsgradesundderAttraktivitätdersteuerlichgeförderten Altersvorsorge.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8869 16. Wahlperiode 22. 04. 2008 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie
MehrEntwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12013 17. Wahlperiode 07. 01. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes A. Problem und Ziel UmzusetzenistdieRichtlinie2011/77/EUdesEuropäischenParlamentsunddes
Mehr2. 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales errichtet eine unabhängige, ständi
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4102 17. Wahlperiode 02.12.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Fritz Kuhn, Brigitte Pothmer, Britta Haßelmann, Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten
Gesetzentwurf (Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion vom 26. April 2016) Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten A. Problem Der Dritte Abschnitt des Besonderen Teils
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11473 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
MehrDie vom Europäischen Gerichtshof als mit dem Europarecht nicht vereinbar bezeichneten Vorschriften werden ersatzlos aufgehoben.
Bundesrat Drucksache 552/08 08.08.08 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - Wi Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft
MehrNiedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3757. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen
Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3757 Beschlussempfehlung Ausschuss für Rechts- und Hannover, den 22.06.2011 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsstellung der oder des
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7438 16. Wahlperiode 07. 12. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz)
MehrEntwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12593 16. Wahlperiode 08. 04. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes A. Problem und Ziel DasBundesvertriebenengesetzbedarfverschiedenerÄnderungen,dieder
MehrÄnderungsantrag der Fraktionen von SPD / Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW zum Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines
Ansprechpartner: Thorsten Pfau, Referent SPD-Landtagsfraktion 0431/ 988-1349 Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages Frau Barbara Ostmeier, MdL Landeshaus 24105
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10120 16. Wahlperiode 13. 08. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen A. Problem
MehrGesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/70 Landtag 19. Wahlperiode 15.09.15 Mitteilung des Senats vom15. September 2015 Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13947 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13433 16. Wahlperiode 17. 06. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Drucksache
Mehrunddesratesvom16.november2011überdengewerbsmäßigenstraßentransportvoneuro-bargeldzwischenmitgliedstaatendeseuroraums
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10759 17. Wahlperiode 24. 09. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12356 17. Wahlperiode 14. 02. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 105)
Bundesrat Drucksache /16 [Datum] Gesetzesantrag der Länder [ ] Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 105) A. Problem und Ziel Die Mehrheit der Länder beabsichtigt eine Reform der
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/10038. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10038 17. Wahlperiode 19. 06. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der sozialen Situation von Menschen, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6167 17. Wahlperiode 08. 06. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Markus Kurth, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Birgitt
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3269 16. Wahlperiode 07.11.2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes
MehrB. Lösung AufderGrundlagederVorarbeitenderKommissionvonBundestagundBundesratzurModernisierungderbundesstaatlichenOrdnunghatsichdiegroße
Deutscher Bundestag Drucksache 16/813 16. Wahlperiode 07. 03. 2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73,
MehrVerordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12372 17. Wahlperiode 19. 02. 2013 Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10529 16. Wahlperiode 10. 10. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes A. Problem und Ziel DasBundesdatenschutzgesetz
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9992 17. Wahlperiode 13. 06. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12635 17. Wahlperiode 06. 03. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs (DaBaGG) A. Problem und Ziel EinfunktionsfähigesGrundbuchistwesentlicheVoraussetzungfürdenImmobilienverkehrunddenBodenkreditinDeutschland.DasGrundbuchverfahrenist
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3023 17. Wahlperiode 27. 09. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie A. Problem und Ziel 1.DieRichtlinie2009/110/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1119 6. Wahlperiode 12.09.2012 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesausführungsgesetzes SGB II (AG-SGB II), des Landesstiftungsgesetzes
MehrArbeitsbeiträgederanderenwederinhaltlichnochdemUmfangnachvollständigüberblickenundverantworten.ImBereichvonanwaltlichenGroßkanzleien
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10487 17. Wahlperiode 15. 08. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
MehrSchleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/ #N!# Vorlage für die Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses am
Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/ #N!# Vorlage für die Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses am 06.07.2016 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten
Mehrdes Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Bearbeitungsstand: 10.07.2014 10:56 Uhr Verordnungsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters
MehrEntwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5551 16. Wahlperiode 06. 06. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz PNG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9369 17. Wahlperiode 23. 04. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz PNG)
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsches Historisches Museum
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1400 17. Wahlperiode 20. 04. 2010 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11885 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/10492 Entwurf
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13931 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Drucksache 17/13427 Entwurf
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3659. des Bundesrates. Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3659 16. Wahlperiode 30. 11. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens A. Problem und Ziel InErfüllungihrergesellschaftlichenAufgabehatdieJustizindenvergangenen
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13131 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/12295
MehrVerordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *)
Bonn, 17. Dezember 2012 Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *) Vom Auf Grund des 17 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c sowie Absatz 5 des Chemikaliengesetzes in der
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12258 16. Wahlperiode 16. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften A. Problem und Ziel DiesesGesetzdientvornehmlichderUmsetzungderRichtlinie2007/47/EGdes
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13664 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten A. Problem und Ziel AngleichungderVerjährungsfristfürdiestrafrechtlicheVerfolgungvonSteuerhinterziehung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6251 17. Wahlperiode 22. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 593/2008
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12104 16. Wahlperiode 04. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1368 16. Wahlperiode 03. 05. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und
MehrBedrohungsspirale zubeenden.diegefahrenabwehr-undstrafverfolgungsbehördenmüssenimextremfallwarten,biseszureskalationkommt.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1030 16. Wahlperiode 23. 03. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Stalking-Bekämpfungsgesetzes A. Problem und Ziel DasPhänomendessogenanntenStalking,alsoderfortgesetztenVerfolgung,
MehrEntwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13108 16. Wahlperiode 22. 05. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem und Ziel DenFreiwilligenFeuerwehren,denRettungsdienstenundtechnischenHilfsdienstensowiedemKatastrophenschutzstehenimmerwenigerFahrerfür
MehrDrittes Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Bundesrat Drucksache 724/16 02.12.16 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R Drittes Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Mehrüber die Angaben der PKS hinausgehen. DieseAngriffewerdeninvielenFällenvoninternationalen,arbeitsteiligstrukturiertenGruppenverübt,dieinspeziellen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14362 17. Wahlperiode 10. 07. 2013 Gesetzentwurf der Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei A. Problem und Ziel MitdenrasantenFortschrittenimBereichderInformationstechnologienimmt
Mehrist.dasbetrifftkleintankstellenmiteinemjahresumsatzvon100bis1000kubikmeterottokraftstoff,diebishernichtvonder21.bimschverfasstwurden.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8321 17. Wahlperiode 12. 01. 2012 Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Änderung der immissionsschutzrechtlichen Verordnungen zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13402 17. Wahlperiode 08. 05. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
Mehr2 B. Lösung Im Teilzeit- und Befristungsgesetz werden die Möglichkeiten zur Befristung ohne Sachgrund gestrichen. Damit wird die Zulässigkeit einer Be
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7 18. Wahlperiode 23. 10. 2013 Gesetzentwurf der Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel
Mehrunddiebereinigungvereinzelterredaktionsversehenimumsetzungsgesetzerforderlich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1394 17. Wahlperiode 19. 04. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge,
Mehr