Merkblatt Kurze Wege für den Klimaschutz

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1 Merkblatt Kurze Wege für den Klimaschutz Förderaufruf für Nachbarschaftsprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Hinweise zur Antragstellung

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 WAS IST DAS ZIEL DER FÖRDERUNG? 3 2 WER IST ANTRAGSBERECHTIGT? 3 3 WAS WIRD GEFÖRDERT? 3 4 WELCHE AUSGABEN SIND ZUWENDUNGSFÄHIG? 3 5 WELCHEN INHALT HAT DIE VORHABENBESCHREIBUNG? 4 6 WAS SOLLTEN SIE BEACHTEN BEZÜGLICH FÖRDERVERFAHREN UND VORHABENABSCHLUSS? 6 7 WER BERÄT UND GIBT INFORMATIONEN? 6

3 1 WAS IST DAS ZIEL DER FÖRDERUNG? Klimaschutzprojekte auf Nachbarschaftsebene leisten einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen. Diese Projekte führen dazu, dass Klimaschutz gelebt und verbreitet wird. Sie set- zen beim Alltagshandeln der Bürgerinnen und Bürger an und bewirken, dass weniger Energie und Fläche verbraucht wird, weniger Auto gefahren wird, weniger Ressourcen verbraucht werden, weniger Nahrungs- mittel vernichtet werden etc. Sie bewirken auch, dass mehr regionale Lebensmittel angeboten und genutzt werden, dass mehr Grün in die Städte kommt, um den lokalen Freizeitwert zu steigern, dass weniger Kon- sum zu höherem Nutzen führt. Dies alles kann einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Durch die gemeinsamen Aktivitäten stärken sie zudem den Zusammenhalt in Nachbarschaften und tragen zu einer Verbesserung der Lebensqualität in Quartieren, Stadt- und Ortsteilen bei. 2 WER IST ANTRAGSBERECHTIGT? Antragsberechtigt sind Verbände, Vereine, Stiftungen und Kommunen allein oder in Kooperation. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. 3 WAS WIRD GEFÖRDERT? Gefördert werden daher Vorhaben, durch die gemeinschaftliche, nicht gewinnorientierte Angebote zur Rea- lisierung von klimaschonenden Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern auf Nachbarschaftsebene entwi- ckelt werden. Die geplanten Vorhaben können verschiedene Lebensbereiche (z. B. Wohnen, Strom- und Heizenergieverbrauch, Ernährung, Flächenverbrauch, Konsumgüterverbrauch, Mobilität etc.) adressieren und unterschiedliche Unterstützungs- oder Mitmachangebote (z. B. Bildung und Information, Motivation, weitere klimaschutzwirksame Aktivitäten etc.) entwickeln. 4 WELCHE AUSGABEN SIND ZUWENDUNGSFÄHIG? Zuwendungsfähig sind folgende Ausgaben, wenn diese für die Durchführung des Vorhabens notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zum Vorhaben stehen: zusätzliche vorhabenbezogene Personalausgaben vorhabenbezogene Sachausgaben, wie z. B. Anschaffungen oder Mieten von Ausstattungs- bzw. Aus- rüstungsgegenständen, Mieten für neu und zusätzlich für das Vorhaben angemietete Räumlichkeiten, Büromaterialien oder Bildungsmaterialien Ausgaben für Verträge mit sachkundigen externen Dienstleisterinnen/Dienstleistern, wie z. B. für Moderatio - nen, für Fachreferenten, zur Unterstützung der Organisation von Workshops, für die Schulung ehrenamtli - cher Mitarbeiter, für die Konzeption von Bildungsmaterialien, für Mediationen, Öffentlichkeitsarbeit etc. Reise- sowie Teilnahmeausgaben Ausgaben für sachkundige externe Dritte zur Unterstützung der Abstimmungsprozesse zwischen den beteiligten Akteuren in der Vorhabengestaltung und Umsetzung sind in einem Maximalumfang von Euro zuwendungs - fähig. Sach- und Personalausgaben für externe Dienstleistungen zur vorhabenbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit (das heißt für Kommunikationsmaßnahmen über das Vorhaben, wie z. B. für die Erstellung von Presseartikeln oder der Einrichtung einer Vorhabenwebsite) sind in einem Maximalumfang von Euro zuwendungsfähig. Ausgaben für bundesweite Dienstreisen zur Teilnahme an Vernetzungsaktivitäten oder Fachveranstaltun- gen oder zur Nutzung von Qualifizierungsangeboten (an bis zu drei Tagen pro Jahr) sollten in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz (BRKG) beantragt werden. Geben Sie eine Beispielrechnung für eine Dienst- reise und ggf. eine Qualifizierungsmaßnahme an. Teilnahmegebühren für Qualifizierungen sind in einem Maximalumfang von Euro zuwendungsfähig. 3

4 Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Regel in Form einer Anteilfinanzierung unter Berücksichtigung einer angemessenen Beteiligung durch Eigenmittel und ggf. die Mobilisierung zusätzlicher Drittmittel. Die Höhe der beantragten Förderquote ist dabei plausibel und nachvollziehbar in der Vorhaben- beschreibung darzulegen. Wichtige formelle Hinweise: Bitte beachten Sie, dass Bauleistungen nach VOB nicht zuwendungsfähig sind. Die Notwendigkeit der Ausgaben ist zu begründen und in den einzelnen, gemäß AZA-Richtlinie 1 des BMUB vorgesehenen Positionen zu beantragen und innerhalb dieser Positionen aufzuschlüsseln. 5 WELCHEN INHALT HAT DIE VORHABENBESCHREIBUNG? Mit dem Antrag ist eine aussagekräftige Vorhabenbeschreibung einzureichen. Diese soll einen Eindruck über die Ausgangssituation vermitteln und das geplante Vorhaben erläutern. Bitte gliedern Sie Ihre Vorha- benbeschreibung (bei Verbundvorhaben ist eine gemeinsame Vorhabenbeschreibung zu erstellen) nach den folgenden Punkten und gehen dabei auf die einzelnen Fragen ein (max. 7 Seiten): Titel des Vorhabens Beschreibung des Antragstellers Welche inhaltlichen und personellen Kompetenzen und Erfahrungen sind vorhanden (Ziel, Organisati- onsstruktur und Arbeitsgebiet)? Wie sind die Rollen bei den einzelnen Kooperationspartnern verteilt? Welche vergleichbaren Projekte wurden bereits durchgeführt (Referenzprojekte)? Auf welcher (Nach- barschafts-)ebene agieren Sie bisher? Beschreibung der Motivation und Ausgangslage Welches Ziel wird mit dem Vorhaben verfolgt? Welche Zielgruppe wird angesprochen? Wie begründet sich der Bedarf des Vorhabens? Wie ist das adressierte Nachbarschaftsgebiet gestaltet und welche Ak- tivitäten bestehen hier bereits? Welche Hemmnisse und Chancen gibt es? Beschreibung der geplanten Aktivitäten und der beteiligten Akteure im Vorhaben Welche Aktivitäten sind genau geplant? Welche Aufgaben und Tätigkeiten zu den einzelnen Aktivitäten fallen an, und wie werden diese in Arbeitspaketen und Arbeitsschritten umgesetzt (siehe nachfolgenden Tabellenentwurf)? Welche Akteure sind an der Umsetzung beteiligt? Wie soll deren Einbindung konkret erfolgen? Welche Maßnahmen zur Sichtbarkeit und Wahrnehmung vor Ort wie beispielsweise Netz- werkaktivitäten, Öffentlichkeitsarbeit sind geplant?) Beschreiben Sie die einzelnen Arbeitsschritte nach folgendem Muster. Ist die Einstellung von zusätzli- chem Personal geplant, tragen Sie bitte zusätzlich den vorgesehenen Arbeitsaufwand (in Arbeitsta- ge/arbeitsschritte) ein ARBEITSPAKET: Titel Beginn: x Monate nach Vorhabenbeginn Ende: x Monate nach Vorhabenbeginn Inhalt: Verbundpartner A (Arbeitstage) Verbundpartner B (Personenmonate Arbeitstage) Tätigkeiten/Arbeitsschritte MA 1 MA 2 MA 1 MA 2 Summe 1) ) Summe Personenmonate Ergebnisse: 1 Die AZA-Richtlinie finden Sie unter: 4

5 Beschreibung der Meilensteine anhand einer chronologisch tabellarischen Übersicht nach folgendem Muster: Welches sind die wichtigsten Zwischenetappen des Vorhabens, die für eine laufende Erfolgs- kontrolle Ihres Vorhabens wichtig sind? Anhand welcher Erfolgsindikatoren können diese überprüft werden (z. B. Anzahl der geplanten Aktionen, Anzahl der erreichten Personen, Höhe der eingesparten Kilowattstunden etc.)? Nr. Bezug zum Arbeitspaket Inhalt und Erfolgsindikator Fälligkeit MS 1 MS 2 Beschreibung der zu erwartenden positiven Umwelteffekte durch die Darstellung von Wirkketten und/oder durch eine Abschätzung der zu erwartenden Höhe der Treibhausgas-Einsparung. Wie wäre die Entwicklung ohne die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen verlaufen? Welche klima- und res- sourcenschonenden Alltagshandlungen bzw. Verhaltensänderungen sollen ausgelöst werden? Wie werden bestehende Hemmnisse adressiert? Hierfür ist eine Darstellung der Wirkketten erforderlich (vgl. folgende Grafik. Kurzübersicht der geplanten Ausgaben sowie Finanzierungsübersicht Welche Ausgaben entstehen in welchen Ausgabenpositionen? Wie schlüsseln sich die einzelnen Aus- gaben auf? Welche Förderquote wird beantragt und wie begründet sich diese? Welches Eigeninteresse zur Durchführung des Vorhabens besteht? Werden durch das Vorhaben Einnahmen erzielt? Beschreibung der Ideen zur Verstetigung des Vorhabens Wie kann nach Ende des Bewilligungszeitraums eine Verselbstständigung des Vorhabenansatzes er- reicht werden? Wie kann das Vorhaben ohne Förderung weitergeführt werden? Sollten bei Ihnen bereits ähnliche Aktivitäten bestehen, sind diese konkret und nachvollziehbar von ihrem geplanten Vorhaben abzugrenzen, das heißt die inhaltliche Weiterentwicklung und maßgebliche Verbesse- rung dieser durch das geplante Vorhaben sind deutlich und plausibel darzustellen. Bitte legen Sie der Vorhabenbeschreibung folgende Unterlagen bei: Unterlagen zur Bonität gemäß AZA-Richtlinie 2 des BMUB Interessensbekundungen von bereits angesprochenen Akteuren Schriftliche Kooperationsvereinbarung 3 unter Nennung einer/s Koordinator/s bei Verbundvorhaben 2 Die AZA-Richtlinie des BMUB finden Sie unter: 3 Hinweise zur Erstellung einer Kooperationsvereinbarung finden sie unter (Vordr.-Nr. 0110): 5

6 6 WAS SOLLTEN SIE BEACHTEN BEZÜGLICH FÖRDERVERFAHREN UND VORHABENABSCHLUSS? Anträge können bis zum über easy-online 4 eingereicht werden. Die Papierfassung ist rechts- verbindlich unterschrieben inklusive Vorhabenbeschreibung und der weiteren Anlagen dem PtJ innerhalb von zwei Wochen zuzusenden. Bei Verbundvorhaben müssen alle Kooperationspartner jeweils einen An- trag über easy-online inkl. Papierfassung einreichen. Das Antragsverfahren ist einstufig, d. h. die Förderentscheidung wird auf Basis der oben genannten Unter- lagen gefällt. Sollten sich Nachfragen ergeben, wird der PtJ mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Das Vorhaben soll innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung beginnen. Planen Sie frühestens nach drei Monaten nach Einreichen des Zuwendungsantrags mit dem Vorhabenbeginn. Bitte berücksichtigen Sie, dass der Beginn zum Monatsersten erfolgen sollte. Die Laufzeit der Vorhaben beträgt in der Regel nicht mehr als zwei Jahre. Bitte beachten Sie, dass zwischen Antragseinreichung und Bewilligung (Zusendung des Zuwendungsbescheids) in der Regel drei bis sechs Monate Zeit vergehen können. Vorhaben dürfen vor dem Zugang des Zuwendungsbescheids und vor Beginn des Bewilligungszeitraums nicht begonnen worden sein. Für Lieferungen oder Leistungen, die der Ausführung des Vorhabens dienen, dürfen vor dem Zugang des Zuwendungsbescheids keine rechtlichen Bindungen eingegangen werden. Das Vorhaben muss innerhalb des im Zuwendungsbescheid genannten Bewilligungszeitraums begonnen, durchgeführt und abgeschlossen werden. Im Rahmen der Förderung ist die Erstellung von Zwischenberichten (Bericht über inhaltlichen und finanziel- len Stand des Vorhabens, fällig am Ende jedes Kalenderjahres) und eines Schlussberichts inkl. Verwen- dungsnachweis erforderlich (u. a. mit folgenden Inhalten: Belegliste, eine Dokumentation der Öffentlich- keitsarbeit/internetpräsenz, Schlussbericht mit Beschreibung des Vorhabens und der durchgeführten Aktivitäten sowie Darlegung der Umwelteffekte). Bis zur Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises gilt ein Schlusszahlungsvorbehalt von 5 % der Zuwendung. Während der Vorhabenzeit werden vom BMUB beauftragte Institutionen auf Sie zukommen und Informatio- nen für die Evaluierung und Weiterentwicklung des Förderansatzes abfragen bzw. Sie zur Teilnahme an Vernetzungstreffen einladen. Diese Vernetzungsangebote sollen einen hochwertigen Erfahrungsaustausch zwischen den geförderten Vorhaben ermöglichen. Mit dem Zuwendungsbescheid erhalten Sie auch das Logo der Nationalen Klimaschutzinitiative. Als Zuwendungsempfänger sind Sie dazu verpflichtet, bei vorhabenbezogenen Druckerzeugnissen, Aktionen, auf Internetseiten etc. auf die Förderung durch das BMUB hinzuweisen. 7 WER BERÄT UND GIBT INFORMATIONEN? Der PtJ ist verantwortlich für die fachliche und administrative Bearbeitung der eingereichten Anträge. Für inhaltliche Fragen sowie für Fragen zur Antragstellung können Sie sich gerne an den PtJ wenden. Anträge auf Zuwendung können bis zur o. g. Frist eingereicht werden beim: Projektträger Jülich (PtJ) Klima (KLI) Forschungszentrum Jülich GmbH Zimmerstraße Berlin Telefon: 030/ ptj-ksi@fz-juelich.de 4 das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes ( easy-online ) zu finden unter: 6

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