Taktile Leitsysteme und Signale System LOGES
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- Monica Reuter
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1 Taktile Leitsysteme und Signale System LOGES Wegweiser zur Umsetzung von Parcours für die selbstständige und sichere Mobilität von Blinden und Menschen mit Sehbehinderung AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL Abteilung 24 Familie und Sozialwesen PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Ripartizione 24 Famiglia e politiche sociali
2 Verfasst von Mario Marinelli für SI-MO Sicherheit & Mobilität
3 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 4 Kodexe 6 Natürlicher Parcours 8 Parcours Leitsysteme 9 Ende Parcours mit Leitsystem 10 Gebäude-Eingänge von besonderem Interesse 11 Hinweis auf interessante Objekte 12 Treppen 13 Querungsstellen 14 Hinweis auf eine Bushaltestelle 15 DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 9. November 2009, Nr Verordnung über die Beseitigung und Überwindung von architektonischen Hindernissen 3
4 VORWORT Das Konzept der Zugänglichkeit des baulichen Umfeldes wird zumeist mit dem Begriff architektonische Hindernisse, sprich alle Hindernisse welche die selbstständige und sichere Benützung von Bereichen, Gebäuden, Einrichtungen und Ausstattungen einschränken oder verhindern (DLH , Nr. 54 Art. 3) umschrieben. Für die kollektive Vorstellungswelt verweist dies oft ausschließlich auf die Schwierigkeit eines Menschen im Rollstuhl, Hindernisse wie Stufen oder Rampen mit bedeutender Neigung selbstständig zu überwinden. Andere Formen der Behinderung, wie bspw. sensorielle Beeinträchtigungen werden dabei kaum berücksichtigt, obwohl in diesen Fällen die selbstständige Mobilität nicht so sehr durch physische Hindernisse, sondern durch die Unmöglichkeit diese zu erkennen, beeinträchtigt wird. Wo Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sich orientieren und die Hindernisse vermeiden können, haben z.b. Blinde zwar keine Probleme mit der Motorik, dafür aber große Schwierigkeiten bei der Orientierung und dabei, Hindernisse und Gefahrenquellen wahrzunehmen. In diesen Fällen spricht man von sensorischen Barrieren, bzw. Hindernissen für die Wahrnehmung. Um diese Art der Barrieren zu überwinden, sind verschiedene Systeme entwickelt worden, welche das Geführtwerden gewährleisten und so die Mobilität von Menschen mit Sehbehinderung fördern. Unter anderem bietet das Leitsystem LOGES (Linea di Orientamento, Guida e Sicurezza) eine wertvolle Unterstützung für die Orientierung sei es in Innen- als auch in Außenbereichen*. Senioren, aber auch die sehende Bevölkerung empfinden das System als wirkungsvolle Unterstützung zur Orientierung und Wegführung in komplexen oder unbekannten Einrichtungen und Flächen. Das System LOGES besteht aus taktil wahrnehmbaren Bodenbelägen mit Standardkodexen, welche die unverzichtbaren Sicherheits- und Orientierungsbedürfnisse von blinden und stark sehbehinderten Menschen fördern. Die Kodexe haben eine leicht verständliche Sprache und können als Leitlinien oder Orientierungspunkte für Bushaltestellen oder Straßenquerungen eingesetzt werden. Es ist nicht notwendig, das Leitsystem dort einzusetzen, wo bereits natürliche taktile Informationen zur Orientierung bereitstehen (natürliche Parcours wie Gehsteigkanten, Hausmauern oder Umzäunungen). Die Informationen des Leitsystems LOGES werden von Blinden als Veränderungen im Bodenbelag beim Gehen mit den Füßen oder mit dem Langstock wahrgenommen. Die kontrastreiche Farbgebung hebt den gesamten Systembereich deutlich von den umgebenden Flächen ab und dient Menschen mit Sehbehinderung als Findehilfe. Damit die Kodexe auch konkret nutzbar sind, ist es wichtig sie so zu legen, dass sie leicht wahrnehmbar, intuitiv nachvollziehbar und eindeutig sind. Von besonderer Bedeutung sind auch die verwendeten Materialien. Dabei ist es wichtig Materialien zu wählen, die vom pendelnden oder in der Rille gleitenden Blindenstock gut wahrgenommen werden und sich vom Umfeld * Das Leitsystem LOGES wird als Standard von den Ferrovie dello Stato, Poste Italiane und zahlreichen Gemeinden eingesetzt. Außerdem wird es in verschiedenen Flughäfen und Krankenhäusern und einigen Ländern der Europaeischen Union, darunter Belgien, Griechenland und Portugal verwendet. 4
5 kontrastreich abheben. Gummibeläge eignen sich besonders für Innenbereiche, während für die Außenbereiche Materialien wie Feinsteinzeug, Granit oder Naturstein (insbesondere Lavastein) bevorzugt werden, da diese resistenter für Witterungseinflüsse und so gut wie unzerstörbar sind. Um ein perfektes Endergebnis zu erzielen, wird empfohlen, besondere Aufmerksamkeit auf die Verlegung zu richten, die fachmännisch ohne Fugen (die mit dem Blindenstock als Hindernisse wahrgenommen werden) ausgeführt werden muss, und eine optimale Komplanarität der Fliesen gewährleisten muss. Ziel dieser Planungshilfe ist es vor allem, vorab einige nützliche Hinweise zur korrekten Anwendung des Leitsystem LOGES zu vermitteln. Da das Umfeld von Mal zu Mal verschieden ist und die Planung von taktilen Leitsystemen eine tiefe Kenntnis der Orientierungsmodalität von Menschen mit Sehbehinderung und Blinden voraussetzt, raten wir dazu, die ausgearbeiteten Projekte mit Experten der Betroffenenorganisationen (Blindenzentrum St. Raphael, Italienischer Blindenverband Sektion Bozen) zu besprechen, um die Übereinstimmung mit den Bedürfnissen der Benutzer zu prüfen. Mario Marinelli Si-Mo Sicherheit&Mobilität Für weitere Informationen wenden Sie sich an : Blindenzentrum St. Raphael Si-Mo Sicherheit&Mobilität Schießstandweg Bozen Tel Fax: info@blindenzentrum.bz.it Galileistraße 4/A Bozen Tel Fax info@si-mo.it 5
6 KODEXE 60 cm Geradlinige Richtung variabel variabel cm Stehenbleiben-Gefahr variabel Geradlinige Richtung - Stehenbleiben-Gefahr - - Besteht aus Rippen, die parallel zur Besteht aus Noppen, die in diagonaler Besteht aus einer dicht gestreiften L a u f r i c h t u n g v e r l a u f e n u n d Gitterform angeordnet sind und unter Oberfläche, die senkrecht zu den Rippen unterschiedlich distanziert sein können. den Füßen spürbar sind, was längeres der Laufrichtung des geradlinigen Kodex Blinde nehmen das Rippenprofil durch Verweilen auf ihnen unbequemen verläuft und kann mit den Füßen oder den Blindenstock wahr, Menschen mit macht. mit dem Langstock wahrgenommen Sehbehinderung können sich durch die Die Noppenplatten zeigen auf eine werden. kontrastreiche Farbgebung orientieren. Grenze hin, die auf keinen Fall Die Platte weißt bspw. auf eine Die Rippenplatten übernehmen die überwunden werden darf. ansteigende Treppe, eine Tür oder ein Leitfunktion, indem sie die Laufrichtung vorgeben. 6 interessantes Objekt in unmittelbarer Nähe des Leitsystems hin (Telefon, taktile Mappe, SOS-Säule usw.) und steht in Richtung des Services oder des a n d e n W e g a n g r e n z e n d e n Gegenstands, auf den hingewiesen werden soll.
7 KODEXE Überwindbare Gefahr variabel 60 cm Obligatorisches L-förmiges Abbiegen 60 cm 60 cm 60 cm Kreuzung (T oder +) 60 cm Überwindbare Gefahr - Obligatorisches L-förmiges Abbiegen - Kreuzung (T oder +) - Besteht aus einer Kombination von zwei Besteht aus Noppen, die einen Besteht aus zahlreichen kleinen und Kodexen, einem Streifen des Kodex Gefahrenbereich oder einen nicht zu abgeflachten Noppen, die mit dem, dem unmittelbar ein betretenden Bereich anzeigen und um Langstock wahrgenommen werden Streifen des Kodex Stehenbleiben- 45 geneigte Rillen mit dem Kodex können. Gefahr folgt. Geradlinige Richtung. Dieser Kodex weißt darauf hin, dass die Dieser Kodex weißt auf einen Bereich Dient der Verbindung zweier im rechten L a u f r i c h t u n g i n v e r s c h i e d e n e hin, der mit größter Vorsicht zu betreten Winkel angesetzten Rippenplatten. Richtungen fortgesetzt werden kann. ist. Bspw. eine abwärtsführende Treppe oder eine Querungsstelle. 7
8 NATÜRLICHER PARCOURS Unterbrechungen von mehr als 2m werden mit Rippenplatten integriert Blumenbeet > 2 m Umzäunung Gehsteig Natürliche Parcours setzen sich aus physischen oder akustischen Bezugspunkten zusammen, die es einem blinden Menschen ermöglichen sich zu orientieren und sich sicher in eine bestimmte Richtung zu bewegen, ohne auf weitere Informationen angewiesen zu sein. Die Wand eines Gebäudes, welche nicht durch Hindernisse oder Gefahrenquellen unterbrochen ist, kann zusammen mit den akustischen Hinweisen, wie z.b. das Echo der Wand oder der Lärm des parallel verlaufenden Straßenverkehr, als natürlicher Parcours gelten. Dieselbe Funktion haben eine niedrige Mauer, der Randstein eines Blumenbeetes, eine kleine Hecke und weitere fixe Elemente, sofern sie Kontinuität und Sicherheit garantieren. Taktile Leitsysteme werden nur dort eingesetzt, wo keine Möglichkeit besteht, auf natürliche Parcours zurückzugreifen, oder wenn die Fußgängerzone auf demselben Niveau wie Fahrräder oder andere Fahrzeuge verläuft. Die taktilen Leitsysteme sollten jedoch dazu eingesetzt werden, um auf Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln, Querungsstellen, Ampeln und Eingänge von öffentlich zugänglichen Gebäuden (Gemeinden, Postämter, Krankenhäuser, Apotheken, Theater, Bahnhöfe usw.) hinzuweisen. Bei eventuellen Unterbrechungen des natürlichen Parcours, die 2m überschreiten, sollte dieser mit Rippenplatten integriert werden, um die Laufrichtung anzugeben. 8 Die Berücksichtigung folgender Hinweise erleichtert die s e l b s t s t ä n d i g e M o b i l i t ä t v o n M e n s c h e n m i t Sehbeeinträchtigung: die Gehsteige frei halten von allen überflüssigen Hindernissen die Stützpfeiler von Hinweisschildern oder Werbetafeln müssen am Rande des Gehsteiges vorgesehen werden Hindernisse, deren Umfang anders als vom Blindenstock wahrnehmbar ist, sind zu vermeiden (Ampelkästen, Postkästen usw.) Blumentöpfe und Zierpflanzen sollen am Rande des Gehsteiges und nicht bei der Mauer hingestellt werden, um dem Blinden Kontinuität in der Orientierung zu ermöglichen Tische und Stühle von Bars und Restaurants die auf den Gehsteigen stehen, müssen von Blumentöpfen und anderen Abgrenzungen umgeben sein und die Eingänge dazu beschränkt sein bei der Durchführung von Arbeiten müssen eventuelle G e f a h r e n q u e l l e n d u r c h fe s t e u n d b e s t ä n d i g e Sperrvorrichtungen eingegrenzt sein. Wir raten von der Verwendung von Plastikbändern ab, da diese durch ihre Leichtigkeit und Elastik den Lauf eines Blinden nicht aufhalten können.
9 PARCOURS LEITSYSTEME Gebäude von besonderem Interesse überwindbare Gefahr überwindbare Gefahr T-förmige Kreuzung Gehsteig Gehsteig T a k t i l e s L e i t s y s t e m u nterbre c h e n, wenn e i n natürlicher Parcours von mind. 15m vorhanden ist Zur Förderung der Orientierung und der Erkennbarkeit von Orten und Gefahrenquellen ist es wichtig, Leitsysteme und Signale mit eindeutig und klar erkennbaren Kodexen zu verwenden. Diese sollten mit besonderer Aufmerksamkeit nur dann eingesetzt werden, wenn sie tatsächlich notwendig sind. Taktile Leitsysteme sollen verwendet werden: wenn natürlich Parcours mit Informationen zur Orientierung unvollständig oder nicht vorhanden sind; bei großen Flächen zur öffentlichen Nutzung (z.b. ein Platz, die Eingangshalle eines Krankenhauses oder Bahnhofes usw.); bei komplexem Umfeld (wenn bspw. die Fußgängerzone auf demselben Niveau wie Fahrräder oder andere Fahrzeuge verläuft); wenn auf eine Gefahrenquelle wie z.b. eine Querungsstelle oder eine abwärtsführende Treppe hingewiesen wird; um auf Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlich zugängliche Gebäude hinzuweisen. Es ist wichtig, zwischen taktilen Signalen und taktilen Leitsystemen zu unterscheiden. Erstere sind keine Parcours, sondern werden eingesetzt, um auf Punkte von Interesse wie Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlich zugängliche Gebäude hinzuweisen. Wo natürliche Parcours vorhanden sind, sind keine ununterbrochenen Leitsysteme erforderlich. Taktile Signale reichen aus, um auf besonders wichtige oder interessante Punkte hinzuweisen. Taktile Mappen in Relief können diese Informationen ergänzen und ein Gesamtbild einer komplexeren Fläche und den Verlauf der Leitsysteme vermitteln (bspw. bei der Eingangshalle eines Krankenhauses oder Bahnhofes). 9
10 ENDE PARCOURS MIT LEITSYSTEM Gehsteig natürlicher Parcours Ende des taktilen Leitsystems und Beginn des natürlichen Parcours 100 cm Erforderlicher Abstand, um den natürlichen Parcours problemlos zu erreichen Definitives Ende des taktilen Leitsystems 60 cm Das taktile Leitsystem kann unterbrochen werden, wenn ein natürlicher Parcours von mindestens 15m vorhanden ist. In diesem Fall endet das Leitsystem mit Rippenplatten, die in den Bodenbelag übergehen. 10 Wenn das Leitsystem hingegen definitiv endet, wird das Ende durch den Kodex gekennzeichnet. Die Streifen stehen senkrecht zu den Rippen der Laufrichtung.
11 GEBÄUDE-EINGÄNGE VON BESONDEREM INTERESSE (Gemeinde, Postamt, Krankenhaus, Apotheke, Theater, Bahnhof usw.) 20 cm Gebäudeeingang 20 cm Stehenbleiben-Gefahr 20 cm Gehsteig Der Kodex Stehenbleiben/Gefahr teilt mit, dass man sich nicht in der Nähe einer Querungsstelle oder einer Bushaltestelle befindet und veranlasst dazu, den Eingang des Gebäudes auf der gegenüberliegenden Seite zu suchen. Die beiden Kodexe mit Rippenplatten () verbinden, sofern die Schließung der Türen nicht durch das Leitsystem behindert wird. 11
12 HINWEIS AUF INTERESSANTE OBJEKTE 60 cm Taktile Mappe oder anderes interessantes Objekt max 120 cm T-förmige Kreuzung Interessantes Objekt > 120 cm Der Kodex kann eingesetzt werden, um auf interessante Objekte (Telefon, taktile Mappe, SOS-Säule usw.) in unmittelbarer Nähe des Leitsystems hinzuweisen In diesem Fall werden die Rippenplatten () für eine Breite von 60 cm durch den Kodex unterbrochen, welcher in die Richtung des Objekts führt, auf das hingewiesen werden soll. Die Streifen der Oberfläche stehen senkrecht zu den Rippen der Laufrichtung des geradlinigen Kodex. Wenn der Abstand zwischen Leitsystem und Objekt größer als 120 cm ist, sollte statt dem Kodex eine T-förmige Kreuzung mit anschließenden Rippenplatten (geradlinige Richtung) eingesetzt werden. In diesem Fall wird zu Füßen des Objekts ein Kodex gelegt. Diese Alternative sollte jedoch vor allem bei taktilen Mappen vermieden werden. Taktile Mappen sollten immer möglichst nah am Leitsystem angebracht und durch einen Kodex Achtung- Service gekennzeichnet werden. 12
13 TREPPEN obligatorisches L-förmiges Abbiegen überwindbare Gefahr min cm Erforderlicher Anstand, um das Stehenbleiben zu garantieren und den Fall über die Treppen zu vermeiden. Handlauf > = 180 cm Die Kodexe auf dem Treppenabsatz vorsehen Treppenabsatz 30 cm 20 cm cm überwindbare Gefahr Um zu gewährleisten, dass das Leitsystem gefunden wird, sollte der Parcours auf jener der Herkunft entgegengesetzten Seite der Treppe enden. 30 cm 20 cm obligatorisches L-förmiges Abbiegen Eine ansteigende Treppe wird von einem Achtung Kodex angekündigt, welcher die gesamte Breite der Treppe entlangläuft. Eine abwärtsführende Treppe hingegen stellt ein größeres Risiko dar und wird deshalb durch einen Streifen des Kodex Überwindbare Gefahr cm vor der ersten Stufe gekennzeichnet. Der Streifen umfasst die gesamte Breite der Treppe und muss so angebracht werden, dass wer die Treppe hinabsteigt zuerst den Kodex und dann die Noppen wahrnimmt. Bei Treppenabsätzen die länger als 180 cm sind, müssen obengenannte Hinweise wiederholt werden. 13
14 QUERUNGSSTELLEN Bei Querungsstellen ist es besonders wichtig, senkrecht zur Strasse anzusetzen. Um dies zu gewährleisten, muss zusätzlich zu den akustischen Signalen des Verkehrs der überwindbare Gefahr senkrecht zur korrekten Richtung beim Überqueren angebracht werden. überwindbare Gefahr Rampe natürlicher Parcours Gehsteig Mit akustischem Signal und Anmeldekästchen ausgestattete Ampel Der Parcours muss es e r m ö g l i c h e n, d i e genaue Position des Anmeldekästchens an e i n e r A m p e l z u erkennen. max Rampe natürlicher Parcours überwindbare Gefahr Gehsteig Wenn die Fußgängerzone auf demselben Niveau wie die Fahrbahn verläuft, wird jener Teil des Gehsteiges, der nicht überquert werden darf mit dem Kodex Stehenbleiben-Gefahr gekennzeichnet. Dieser Hinweis sollte maximal cm von der Grenze zwischen Gehsteig und Fahrbahn angebracht werden. Die Signalmasten von Ampeln mit Anmeldekästchen und 14 akustischen Zusatzeinrichtungen sollten immer rechts vom überquerenden Fußgänger angebracht werden. Der geradlinige Kodex sollte auch auf der Fahrbahn angebracht werden, wenn die zu überquerende Straße breiter als 8 m ist oder dort wo keine Möglichkeit besteht, den Fußgänger senkrecht zum Straßenverkehr zu leiten, wie bspw. bei diagonalen Querungsstellen oder im Kreisverkehr.
15 HINWEIS AUF EINE BUSHALTESTELLE Hinweisschild Bushaltestelle Gehsteig mit Leitsystem BUS T-förmige Kreuzung Gehsteig Hinweisschild Bushaltestelle Gehsteig mit natürlichem Parcours BUS Gehsteig natürlicher Parcours Die Signalmasten, welche auf die Bushaltestelle hinweisen, sollten immer rechts vom aufsteigenden Fahrgast angebracht werden. Wenn die Bushaltestelle sich in der Nähe einer Querungsstelle befinden, sollten die zwei Punkte mit einem Leitsystem verbunden werden. 15
16 DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 9. November 2009, Nr. 54 Verordnung über die Beseitigung und Überwindung von architektonischen Hindernissen (Artikel mit Hinweisen auf die Überwindung sensorischer Hindernisse) 1. Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen Art. 31 Flughäfen Art. 1 Zielsetzungen 1. Flughäfen müssen mit angemessenen Vorrichtungen 1. Diese Verordnung enthält Bestimmungen zur Überwindung ausgestattet sein, damit Personen mit eingeschränkten oder oder Beseitigung architektonischer Hindernisse in privaten und fehlenden Bewegungsoder Sinnesfähigkeiten ein durchgehender, öffentlichen Gebäuden sowie in öffentlich zugänglichen hindernisfreier Weg vom Terminal zum Flugzeug und umgekehrt Privatgebäuden, auf öffentlichen Flächen, in Einrichtungen für zur Verfügung steht; widrigenfalls muss eine angemessene öffentliche Dienste und an öffentlich zugänglichen Orten. Sie Betreuung gewährleistet werden. fördert dadurch die größtmögliche Selbständigkeit und Sicherheit... sowie das soziale Leben von Personen mit vorübergehend oder Art. 32 Fahrgast- bzw. Passagierinformationen dauerhaft eingeschränkten bzw. fehlenden Bewegungs- oder 1. Die Hinweise innerhalb und außerhalb der Bahnhöfe, Stationen Sinnesfähigkeiten. und Flughäfen, die Aufschriften an Haltestellensäulen sowie die... Linienanzeigen innerhalb und außerhalb der Fahrzeuge müssen 3. Abschnitt - Technische Vorschriften über die Benutzbarkeit gemäß Artikel 53 Ausmaße und Schriftzüge aufweisen, die das städtischer Außenanlagen Lesen erleichtern Die Fahrzeuge sind mit audiovisuellen Vorrichtungen Art. 21 Bodenbeläge auszurüsten, damit sie auch von Personen mit Hör- oder... Sehstörungen benützt werden können, wobei insbesondere eine 3. Zur Orientierungshilfe für blinde oder sehbehinderte Personen Vorrichtung zur Ankündigung der Haltestellen vorzusehen ist. sind Fußgängerwege, -flächen und -rampen durch Material- und 3. Vor Öffnung und Schließung der Türen muss ein akustisches Farbkontrastwechsel oder geeignete Oberflächengestaltung Signal ertönen, damit Blinde, Sehbehinderte und Personen mit kenntlich zu machen. sonstigen Beschwerden rechtzeitig die Türen erreichen können Art. 23 Stadtmöblierung 6. Abschnitt - Technische Vorschriften über die Benutzbarkeit der... Bauten 2. Die zur Stadtmöblierung gehörenden Gegenstände und Art. 33 Außenflächen der Gebäude Einrichtungen, einschließlich jener für Handelszwecke, müssen 1. Für die in Artikel 2 genannten Außenflächen der Gebäude gilt so angeordnet sein, dass sie benutzbar sind, von allen Personen die Voraussetzung der Benutzbarkeit als erfüllt, wenn mindestens gefahrlos verwendet werden können und kein Verkehrshindernis ein Zugangsweg zum Gebäude vorhanden ist, der auch von darstellen. Personen mit eingeschränkten oder fehlenden Bewegungs- oder... Sinnesfähigkeiten selbständig benützt werden kann. 4. Abschnitt - Technische Vorschriften über städtische... öffentliche Linienverkehrsmittel 4. Auf der gesamten Länge des Wegverlaufs dürfen bis zu einer... Mindesthöhe von 2,10 m vom Boden keinerlei Hindernisse wie Art. 26 Unterbringung im Fahrzeug etwa Hinweisschilder oder aus den Gebäuden herausragende 1. Im Fahrzeug müssen mindestens drei Plätze in der Nähe der Teile vorhanden sein, die vorbeigehende oder vorbeifahrende Ausstiegstür Fahrgästen mit eingeschränkten oder fehlenden Personen gefährden können. Bewegungsoder Sinnesfähigkeiten vorbehalten sein Art. 36 Treppen Art. 27 Fahrgastinformationen Die Hinweise innerhalb und außerhalb der Busbahnhöfe und an 4. Bei öffentlich genutzten oder privaten, öffentlich zugänglichen den Haltestellen sowie die Linienanzeigen innerhalb und Treppen mit bis zu drei Stufen müssen alle Auftritte durch außerhalb der Fahrzeuge müssen gemäß Artikel 53 Ausmaße und kontrastierende Material- und Farbkombinationen auf einer von Schriftzüge aufweisen, die das Lesen erleichtern. der Trittstufenkante aus gemessenen Tiefe von 5 cm und auf der 2. Die Fahrzeuge sind mit audiovisuellen Vorrichtungen gesamten Stufenbreite gekennzeichnet sein. Bei Treppen mit auszurüsten, damit sie auch von Personen mit Hör- oder mehr als drei Stufen sind die An- und Austrittsstufe jeder Sehstörungen benützt werden können, wobei insbesondere eine einzelnen Rampe zu kennzeichnen. Vorrichtung zur Ankündigung der Haltestellen vorzusehen ist. 5. In öffentlich genutzten oder privaten, öffentlich zugänglichen 3. Vor Öffnung und Schließung der Türen muss ein akustisches Treppen ist mindestens 30 cm vor der An- und Austrittsstufe eine Signal ertönen, damit Blinde, Sehbehinderte und Personen mit Bodenmarkierung anzubringen, damit blinde oder sonstigen Beschwerden rechtzeitig die Türen erreichen können. sehbehinderte Personen Beginn und Ende der Treppe... wahrnehmen können. 5. Abschnitt - Technische Vorschriften über außerstädtische... Verkehrsmittel Art. 39 Aufzüge Art. 30 Besondere Beförderungsmittel: Seilbahnen, 4. In allen in den Absätzen 1, 2 und 3 vorgesehenen Fällen muss Standseilbahnen und Zahnradbahnen der Aufzug außerdem folgende Merkmale aufweisen: 1. Bei besonderen Beförderungsmitteln im Personenverkehr wie... Seilbahnen, Standseilbahnen und Zahnradbahnen sind alle d) die Hinweise an den Haltestellen und im Fahrkorb müssen Vorkehrungen zu treffen, damit diese Anlagen auch von Personen a k u s t i s c h u n d a n d e n i n n e r e n u n d ä u ß e r e n mit eingeschränkten oder fehlenden Bewegungs- oder Bedienungselementen taktil wahrnehmbar sein, Sinnesfähigkeiten benützt werden können
17 Art. 42 Rolltreppen insbesondere bei automatischen Drehflügeltüren,... 3) in öffentlich zugänglichen Räumen müssen die wichtigen 3. Es müssen alle Vorkehrungen getroffen werden, den blinden akustischen und sprachlichen Informationen auch optisch oder sehbehinderten Personen die Nutzung der Rolltreppe zu angezeigt werden. erleichtern Gefahrenquellen müssen rechtzeitig wahrgenommen werden Art. 47 Bodenbeläge können, gegebenenfalls durch akustische und optische 1. In gemeinschaftlichen Bauteilen müssen die Bodenbeläge Warnsignale. rutschfest und aus geeignetem Material, vollkommen eben und gleichmäßig hergestellt sein. Art. 54 Öffentliche Ausstattungen 2. Die Bodenbeläge dürfen keine Höhenunterschiede aufweisen In öffentlichen Gebäuden sind die verschiedenen Wege so zu g) die beweglichen Elemente dürfen kein Hindernis darstellen gestalten, dass sie auch von Personen mit eingeschränkten und automatische Öffnungsund Schließsysteme müssen Sinnesfähigkeiten deutlich wahrgenommen werden können. zeitverzögert und mit angemessenen akustischen und optischen Dabei sind geeignete Materialien mit unterschiedlichen Hinweisen ausgestattet sein, damit eine mühelose und sichere farblichen, akustischen und taktilen Eigenschaften zu verwenden. Benützung sowie eine leichte Bedienung gewährleistet sind, In Beherbergungsbetrieben ist die deutliche Erkennbarkeit der... Wege bis zur Rezeption zu gewährleisten, in Schulgebäuden bis zum Sekretariat und in öffentlichen Gebäuden mit einem Auskunftsschalter bis zu diesem hin. Bei technischer Unmöglichkeit muss die Erkennbarkeit bis zu einer leicht erreichbaren Rufstelle gewährleistet sein. Art. 48 Türen 1. Die Türen müssen auch von Personen mit eingeschränkten oder fehlenden Bewegungsoder Sinnesfähigkeiten mühelos bedient werden können. Sie müssen daher folgende Merkmale aufweisen:... g) zur Gänze aus durchsichtigen Werkstoffen hergestellte Türen müssen durch graphische Gestaltung so gekennzeichnet sein, dass diese Hindernisse sofort wahrgenommen werden, Abschnitt - Beschilderung und öffentliche Ausstattungen Art. 53 Beschilderung Orientierungshilfen wie Hinweisschilder und ähnliche Kennzeichen müssen eine gut lesbare und ausgeleuchtete Schrift mit starkem Kontrast zwischen Grund- und Schriftfarbe aufweisen, damit sie auch von Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen gedeutet werden können. 3. In öffentlichen Gebäuden müssen geeignete Schilder angebracht sein, die auf die dort ausgeübten Tätigkeiten und auf die Wege zu den jeweiligen Räumen hinweisen. Außerdem müssen Wege mit Bodenmarkierungen bis zu einer Rufstelle oder einem Auskunftsschalter und bis zum Aufzug geschaffen werden. Die wichtigen visuellen Hinweise sind ferner durch folgende taktile und dazu gegebenenfalls auch akustische und sprachliche Informationsmittel zu ergänzen: a) taktile Informationsmittel: 1) Brailleschrift, 2) Reliefschrift, mindestens 1 mm hoch oder tief, Mindesthöhe der Schriftzeichen mm, gut lesbar, keine Kursivschrift, 3) unterschiedliche Struktur der Bodenoberfläche vor Telefonkabinen, in Sanitäranlagen, Unterführungen und ähnlichen Einrichtungen, 4) mittels Blindenstock ertastbare Leitlinien in Bahnhöfen und Flughäfen, 5) ertastbare Reliefsymbole an Türen und Handläufen, b) akustische und sprachliche Informationsmittel: 1) akustische Signale, die die Ankunft von Aufzügen ankündigen, 2) elektronische Sprachsignale wie Gefahrensignale, 17
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20 Si-Mo Sicherheit&Mobilität Galilei Straße 4/A Bozen Tel.: Fax:
Benutzbarkeit Zugänglichkeit Adaptierbarkeit
Zugänglichkeit Adaptierbarkeit Wegweiser zum DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 9. November 2009, Nr. 54 Verordnung über die Beseitigung und Überwindung von architektonischen Hindernissen AUTONOME PROVINZ
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