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1 1.Vorsitzender: Martin Schmucker Alteburger Str Köln Tel.: Internet: Bankverbindung: Konto BLZ Commerzbank Köln Geschäftsordnung Stand: Geschäftsordnung ATC Stand Martin Schmucker 1 von

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines Aufgaben des/der 1. Vorsitzenden Aufgaben des/der 2. Vorsitzenden Aufgaben des/der Geschäftsführer/in Aufgaben des/der Kassierer/in Aufgaben des/der Obmann/-frau für Frisbee (OfF) Aufgaben des/der Obmann/-frau für Agility (OfA) Aufgaben des/der Obmann/-frau für Jugendfragen (OfJ) Aufgaben des/der Kantinenwart/-in 7 10 Aufgaben des/der Platzwart/-in Kommissionen Einberufung, Abstimmung und Beschlüsse (Vorstand) Einberufung, Abstimmung und Beschlüsse (Trainerversammlungen) 9 14 Kosten Geschäftsordnung ATC Stand Martin Schmucker 2 von

3 1 Allgemeines 1.1. Der Vorstand nimmt sämtliche beim ATC anfallenden Geschäfte und Aufgaben wahr. Der Vorstand tagt nach Bedarf. Nach jeder Sitzung ist von der/dem Geschäftsführer/in eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen sind. Diese Niederschrift ist dann mit einer Frist von 2 Wochen nach der Versammlung den Vorstandsmitgliedern zur Verfügung zu stellen. Alle Beschlüsse sind von der/dem Geschäftsführer/in in einem gesonderten Aktenordner aufzubewahren Die Trainerversammlungen der einzelnen durch die Vorstandsmitglieder nach 6 bis 7 dieser Ordnung vertretenen Sparten tagen nach Bedarf, jedoch mindestens 2 mal jährlich Aufgabe aller Vorstandsmitglieder ist die Teilnahme an den betreffenden Vorstandssitzungen Die Neuaufnahme von Mitgliedern ist Aufgabenbereich des erweiterten Vorstandes Alle Vorstandsmitglieder haben Ihren Tätigkeitsbericht der Jahreshauptversammlung vorzulegen. 2 Aufgaben des/der 1. Vorsitzenden 2.1. Er/sie führt den Verein nach der Satzung sowie den Beschlüssen der JHV und des erweiterten Vorstandes Er/sie repräsentiert den Verein nach außen und leitet die Vereinsveranstaltungen, soweit nicht andere Vereinbarungen getroffen worden sind Einberufung und Leitung der Sitzungen und Tagungen des geschäftsführenden Vorstandes, des erweiterten Vorstandes, der Jahreshauptversammlung und der Halbjahresversammlung Er/sie vertritt den Verein bei Tagungen des Landesverbandes und des DVG Er/sie vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich ( 26 BGB) Der/die 1. Vorsitzende vertritt auf allen stattfindenden Trainer- und Hundeführerversammlungen etc. den Vorstand. Er genießt ein Rederecht und nimmt eine beratende Funktion war. Ein Stimmrecht entsteht durch diese Bestimmung nicht. Im Falle der Verhinderung wird er vom 2. Vorsitzenden oder einem anderen Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes vertreten. Dies gilt insbesondere, wenn der/die 1. Vorsitzende in der Funktion als Trainer, Hundeführer etc, der Versammlung beiwohnt Er/Sie vertritt den Verein auf den Vorstandssitzungen des Landesverbandes Er/Sie vertritt den Verein auf der Jahreshauptversammlung des Landesverbandes und der Mitgliederversammlung des DVG Er/Sie ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins und kümmert sich um Werbung und Darstellung der Ziele des Vereins durch Wort, Schrift und Bild. 3 Aufgaben des/der 2. Vorsitzenden 3.1. Der/die 2. Vorsitzende vertritt den/die 1. Vorsitzende falls diese/r verhindert ist oder diese/r sie/ihn beauftragt Der/die 2. Vorsitzende kann mit Sonderaufgaben betraut werden, die er/sie in Eigenverantwortung durchführt Er/sie vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich ( 26 BGB). Geschäftsordnung ATC Stand Martin Schmucker 3 von

4 4 Aufgaben des/der Geschäftsführer/in 4.1. Der /die Geschäftsführerin führt die regelmäßigen Verwaltungsgeschäfte des Vereins nach den Weisungen des/der Vorsitzenden und aufgrund der Beschlüsse der Organe des Vereins Erledigung des Schriftverkehrs mit dem LV und dem DVG An-, Ab- und Ummeldung der Mitglieder beim DVG Beantragung von Leistungsurkunden Ist verantwortlich für die Anfertigung und Verteilung der Niederschriften bei Sitzungen und Tagungen des Vorstandes und der JHV Außerdem hat der/die Geschäftsführer/in die Mitgliederverwaltung und die damit verbundenen Statistiken zu führen Er/sie vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich ( 26 BGB). 5 Aufgaben des/der Kassierer/in 5.1. Der/die Kassierer/in ist verantwortlich für die Kassenführung des Vereins und aller damit zusammenhängenden Aufgaben, wie Überwachung der Zahlungseingänge der Mitgliedsbeiträge, Mahnung säumiger Mitglieder, Anfertigung der Jahresabschlüsse, Vorbereitung der Kassenprüfung, Einhaltung von terminlich festgelegten Zahlungen des Verbandes Er/sie ist Kontaktperson zum Kantinenwart und für die regelmäßige Abrechnung der Kantinengeschäfte an Hand der durch den Kantinenwart vorgelegten Unterlagen und Belege verantwortlich. 6 Aufgaben des/der Obmann/-frau für Frisbee (OfF) 6.1. Der/die OfF wird von den Trainerversammlung der Sparte Frisbee nominiert, die JHV muss diesem Vorschlag aber nicht folgen Überwachung des Dog-Frisbee im Bereich des Vereins Er/Sie ist verantwortlich für die Ausbildung der Mitglieder und Ihrer Hunde im Sportbereich Dog- Frisbee Information über stattfindende Turniere / Wettkämpfe / Prüfungen und Aushang entsprechender Meldelisten Bescheinigung der Prüfungsreife von Mitgliedern bei der Meldung zu Wettkämpfen / Prüfungen / Turnieren Ansprechpartner der aktiven Mitglieder in Fragen der Kynologie und der Trainingsgestaltung Aufstellen von Trainingsplänen und die Einteilung der Mitglieder und Ihrer Hunde entsprechend Ihres Ausbildungsstandes Schaffung von ausreichend Trainingszeit und Trainingsgeräten Einsatz von weiteren Trainern nach Genehmigung durch den Vorstand Schulung der Trainer. Geschäftsordnung ATC Stand Martin Schmucker 4 von

5 6.11. Weitergabe von Informationen und Schulungsmaterial des LV und/oder Verbandes an den Vorstand, die Trainer und die Mitglieder Verbindungsmann/frau zu den OfF der einzelnen Mitgliedsvereine des Landesverbandes sowie zum/zur OfF des LV Teilnahme an den Tagungen der OfF des LV Sofortige Bekanntgabe von Beschlüssen der LV-OfF Tagung an den Vorstand, die Trainer und die Mitglieder Führen einer Sportlerkartei mit allen prüfungsrelevanten Daten Erstellen der Jahresstatistik des Vereins für den Bereich Frisbee und die Auswertung zur Ehrung der Vereinsmeister im Sinne der Sport- und Ausbildungsordnung Verantwortlich für die sportliche Leitung (Wettkampfleitung) von Vereinsveranstaltungen im Dog- Frisbee. Im Einvernehmen mit dem Vorstand kann die Wahrnehmung dieser Aufgabe auch auf ein anderes Mitglied übertragen werden Einberufung der Trainerversammlung. Die Einberufung hat schriftlich mit einer Frist von einer Woche unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Zur Protokollführung wird ein Sitzungsmitglied gewählt Vorsitz der Trainerversammlung des Vereins in der Sparte Frisbee Bei längerer Abwesenheit benennt er/sie dem Vorstand eine Vertretung Er/sie ist Mannschaftsführer der Vereinsmitglieder auf der LV Dog-Frisbee-Meisterschaft. 7 Aufgaben des/der Obmann/-frau für Agility (OfA) 7.1. Der/die OfA wird von den Trainerversammlung der Sparte Agility nominiert, die JHV muss diesem Vorschlag aber nicht folgen Überwachung des Agility im Bereich des Vereins Er/Sie ist verantwortlich für die Ausbildung der Mitglieder und Ihrer Hunde im Sportbereich Agility incl. der Vorbereitung auf die Begleithundprüfung als notwendige Vorprüfung Information über stattfindende Turniere / Wettkämpfe / Prüfungen und Aushang entsprechender Meldelisten Bescheinigung der Prüfungsreife von Mitgliedern bei der Meldung zu Wettkämpfen / Prüfungen / Turnieren Ansprechpartner der aktiven Mitglieder in Fragen der Kynologie und der Trainingsgestaltung Aufstellen von Trainingsplänen und die Einteilung der Mitglieder und Ihrer Hunde entsprechend Ihres Ausbildungsstandes Schaffung von ausreichend Trainingszeit und Trainingsgeräten Einsatz von weiteren Trainern nach Genehmigung durch den Vorstand Schulung der Trainer Weitergabe von Informationen und Schulungsmaterial des LV und/oder Verbandes an den Vorstand, die Trainer und die Mitglieder. Geschäftsordnung ATC Stand Martin Schmucker 5 von

6 7.12. Verbindungsmann/frau zu den OfA der einzelnen Mitgliedsvereine des Landesverbandes sowie zum/zur OfA des LV Teilnahme an den Tagungen der OfA des LV Sofortige Bekanntgabe von Beschlüssen der LV-Agility Tagung an den Vorstand, die Trainer und die Mitglieder Führen einer Sportlerkartei mit allen prüfungsrelevanten Daten Erstellen der Jahresstatistik des Vereins für den Bereich Agility und die Auswertung zur Ehrung der Vereinsmeister im Sinne der Sport- und Ausbildungsordnung Verantwortlich für die sportliche Leitung (Prüfungsleitung) von Vereinsveranstaltungen im Agility und Begleithund. Im Einvernehmen mit dem Vorstand kann die Wahrnehmung dieser Aufgabe auch auf ein anderes Mitglied übertragen werden Einberufung der Trainerversammlung. Die Einberufung hat schriftlich mit einer Frist von einer Woche unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Zur Protokollführung wird ein Sitzungsmitglied gewählt Vorsitz der Trainerversammlung des Vereins in der Sparte Agility Bei längerer Abwesenheit benennt er/sie dem Vorstand eine Vertretung Er/sie ist Mannschaftsführer der Vereinsmitglieder auf der LV Agility-Meisterschaft. 8 Aufgaben des/der Obmann/-frau für Jugendfragen (OfJ) 8.1. Der/die OfJ wird von der Trainerversammlung der Sparte Jugendarbeit nominiert, die JHV muss diesem Vorschlag aber nicht folgen Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Förderung der Jugendarbeit im Verein Verantwortlich für die Schaffung von altersgerechten Trainings-Zeiten und Möglichkeiten in Zusammenarbeit mit dem OfF und OfA Einsatz der Trainer in Absprache und Zusammenarbeit mit dem OfF und OfA nach Genehmigung durch den geschäftsführenden Vorstand Weitergabe von Informationsmaterial des DVG und des Landesverbandes an den Vorstand, die Trainer der Jugendgruppe und die Mitglieder Teilnahme an den Tagungen der OfJ des LV Die Herstellung und Aufrechterhaltung von Verbindungen zu anderen Jugendverbänden in und außerhalb des Hundesportes Beratung der Organe des Vereins in Jugendfragen Einberufung der Trainerversammlung. Die Einberufung hat schriftlich mit einer Frist von einer Woche unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Zur Protokollführung wird ein Sitzungsmitglied gewählt Vorsitz der Trainerversammlung des Vereins in der Sparte Jugendarbeit Bei längerer Abwesenheit benennt er/sie dem Vorstand eine Vertretung Er/sie ist Mannschaftsführer der Vereinsmitglieder auf der DVG Jugendmeisterschaft. Geschäftsordnung ATC Stand Martin Schmucker 6 von

7 9 Aufgaben des/der Kantinenwart/-in 9.1. Führen und Verwalten des Kantinenbetriebes während der Trainingsstunden und Zeiten von Kursen, Seminaren und Veranstaltungen Einkauf von Lebensmitteln und Getränken Erstellen der Kantinenabrechnungen mit Einnahme- und Ausgabebelegen monatliche Abrechnung mit dem/der Kassierer/-in Ordnung und Sauberkeit des Vereinsheims Verwalten der Arbeitsstundenkartei in Bezug auf den Bereich Kantine. 10 Aufgaben des/der Platzwart/-in Ordnung und Sauberkeit der gesamten Platzanlage Instandhaltung von Einrichtungsgegenständen Instandhaltung der Trainingsgeräte in Absprache mit den Obleuten der verschiedenen Sportbereiche Instandhaltung des Vereinsheims Regelmäßige Pflege der Grünflächen Beschaffung von Heizmaterial (Gas) Herrichtung der Platzanlage vor Veranstaltungen zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Prüfungsablaufes Verwalten der Arbeitsstundenkartei in Bezug auf den Bereich Platz-Pflege und Instandhaltung. 11 Kommissionen Zur Erledigung von Sonderaufgaben, die auch zeitlich begrenzt sein können, können vom Vorstand des ATC einzelne Mitglieder des Vorstandes mit zusätzlichen Tätigkeiten betraut werden Für Aufgaben von besonderer Bedeutung kann der Vorstand eine Kommission einsetzen. Der/die 2. Vorsitzende hat dann den Kontakt von der Kommission zum Vorstand aufrecht zu erhalten. Die eingesetzten Kommissionen haben entsprechend den Weisungen des Vorstandes zu handeln. Geschäftsordnung ATC Stand Martin Schmucker 7 von

8 12 Einberufung, Abstimmung und Beschlüsse (Vorstand) Die Sitzungen des geschäftsführenden und des erweiterten Vorstandes werden durch den/die 1. Vorsitzende mit einer Frist von einer Woche und unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen Die Leitung der Sitzung des geschäftsführenden und des erweiterten Vorstandssitzung liegt in den Händen des/der 1. Vorsitzenden. Im Falle der Verhinderung des/der 1. Vorsitzenden übernimmt dessen Aufgaben der/die 2. Vorsitzende Der geschäftsführende Vorstand tagt nach Bedarf, jedoch soll die Zeitspanne zwischen den Sitzungen einen Zeitraum von 2 Monaten nicht überschreiten Der erweiterte Vorstand tagt nach Bedarf, jedoch mindestens zweimal im Jahr Im Falle der Verhinderung des/der 1. Vorsitzenden übernimmt dessen Aufgaben der/die 2. Vorsitzende Der geschäftsführende und der erweiterte Vorstand entscheiden mit einfacher Mehrheit. Enthaltungen werden wie nicht abgegebene Stimmen gewertet. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der 1. Vorsitzenden ( 13 Vereinssatzung) Die Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes sowie des erweiterten Vorstandes sind mit den anwesenden Vorstandsmitgliedern beschlussfähig Zur Erlangung der Beschlussfähigkeit der Sitzungen des geschäftsführenden und/oder erweiterten Vorstandes ist die Anwesenheit des/der 1. Vorsitzenden oder im Falle seiner Verhinderung des/der 2. Vorsitzenden zwingend notwendig Abstimmungen können offen oder, bei Antrag, in geheimer Wahl erfolgen. Der mehrheitliche Beschluss ist für den geschäftsführenden und erweiterten Vorstand bindend In Ausnahmefällen, wenn es die Dringlichkeit verlangt, kann durch den/die 1. Vorsitzende/n auch eine fernmündliche/schriftliche Abstimmung erfolgen. Derartige Abstimmungen erlangen nur im Falle der Einstimmigkeit (Zustimmung oder Ablehnung) Wirkung. Kann keine einstimmige Entscheidung erreicht werden, so muss der Gegenstand der Abstimmung im Rahmen der nächsten Sitzung des Vorstandes bearbeitet werden Über jede Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen und in einer Frist von zwei Wochen jedem Vorstandsmitglied eine Kopie zugeleitet werden Über Beschlüsse des geschäftsführenden und des erweiterten Vorstandes hat der/die Geschäftsführer/-in einen eigenen Ordner anzulegen, der bei jeder Sitzung eingesehen werden kann Über den Inhalt der Vorstandssitzungen haben die Teilnehmer Stillschweigen zu bewahren. Geschäftsordnung ATC Stand Martin Schmucker 8 von

9 13 Einberufung, Abstimmung und Beschlüsse (Trainerversammlungen) Die Sitzungen der spartenbezogenen Trainerversammlungen werden durch das entsprechende Vorstandsmitglied nach der Vereinssatzung mit einer Frist von einer Woche und unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung und Tagesordnung ist jedem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes je gesondert zu zustellen Die Leitung der Sitzung der spartenbezogenen Trainerversammlungen liegt in den Händen der entsprechenden Vorstandsmitglieder nach Die spartenbezogenen Trainerversammlung tagt nach Bedarf, jedoch mindestens zweimal im Jahr Mitglieder der Trainerversammlung sind die durch Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes eingesetzten Trainer Die Trainerversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit. Enthaltungen werden wie nicht abgegebene Stimmen gewertet. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt Die Sitzungen der Trainerversammlung sind mit den anwesenden Mitgliedern beschlussfähig Abstimmungen können offen oder, bei Antrag, in geheimer Wahl erfolgen. Der mehrheitliche Beschluss ist bindend In Ausnahmefällen, wenn es die Dringlichkeit verlangt, kann durch den/die Versammlungsleiter auch eine fernmündliche/schriftliche Abstimmung erfolgen. Derartige Abstimmungen erlangen nur im Falle der Einstimmigkeit (Zustimmung oder Ablehnung) Wirkung. Kann keine einstimmige Entscheidung erreicht werden, so muss der Gegenstand der Abstimmung im Rahmen der nächsten Sitzung der Trainerversammlung bearbeitet werden Über jede Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen und in einer Frist von zwei Wochen jedem Mitglied der Trainerversammlung und den Mitgliedern des erweiterten Vorstandes je gesondert eine Kopie zugeleitet werden Die Trainerversammlung ist kein Organ im Sinne 10 der Vereinssatzung. Aufgabe ist die Ausarbeitung von Konzepten zur Trainingsgestaltung und Schulung der Mitglieder. Alle durch die Versammlung erarbeiteten Gegenstände sind dem Vorstand zur Genehmigung vorzutragen. Über den Inhalt der Trainerversammlung haben die Teilnehmer Stillschweigen zu bewahren. 14 Kosten Die Vorstandsarbeit erfolgt ehrenamtlich. Geschäftsordnung ATC Stand Martin Schmucker 9 von

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