Bundesamt für Strahlanschutz Zentrale Sategitter Tgb-Nr.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bundesamt für Strahlanschutz Zentrale Sategitter Tgb-Nr."

Transkript

1 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Bundesamt für Strahlenschutz Willy-Brandt-Straße Salzgitter Burdesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsictierheit, RS I 6, Postfach , Bonn Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder -Atomanlagen und anderweitige Verwendung von Kembrennstoffen- (gem. beigefügtem Verteiler) Bundesamt für Strahlenschutz Willy-Brandt-Straße Saigitter Bundesamt für Strahlanschutz Zentrale Sategitter Tgb-Nr. Bngang: 2 7 J A N m TEL *49 22B /2874 FAX RSI6@brmbund.de Anpassung des Regelwerks zur Fachkunde des verantwortlichen Kernkraftwerkspersonals in Kernkraftwerken ohne Berechtigung zum Leistungsbetrieb Anpassungen in der Richtlinie zur Erhaltung der Fachkunde des verantwortlichen Kemkraftwerkspersonals in Kernkraftwerken ohne Berechtigung zum Leistungsbetrieb 1. Sitzung des Fachausschusses Reaktorsicherheit am , TOP Schreiben ( ) des BMU (AG RS I 3) vom zur Billigung der Anpassungen in der o.a. Richtlinie durch den Fachausschuss Reaktorsicherheit im schriftlichen Umlaufverfahren Aktenzeichen: RS I /3 Bonn 2? Mit Bezug 2. wurde das schriftliche Umlaufverfahren zur Billigung der Anpassungen in der Richtlinie zur Erhaltung der Fachkunde des verantwortlichen Kemkraftwerkspersonals für Kernkraftwerke ohne Berechtigung zum Leistungsbetrieb" (Entwurf, Stand: ) eingeleitet. Diesem Vorgang beigefügt war mein Schreiben an den Fachausschuss vom (Gz. wie oben), eine Lesefassung des o.a. Entwurfs sowie eine Synopse, in der die von der Arbeitsgruppe Fachkundefragen" vorgeschlagenen Anpassungen der Anforderungen im Einzelnen dargestellt waren. In den im Verlauf des Abstimmungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen wurde ausschließlich Zustimmung bzw. Einverständnis mit dem vorgelegten Entwurf zur Anpassung der Anforderungen an den Fachkunde- Zustell- und Lieferadresse: Robert-Schuman-Platz 3, Zufahrt über Heinrich-von-Stephan-Straße, Bonn Verkehrsanbindung: Haltestelle Robert-Schuman-Platz, Stadtbahnlinien 66 und 68

2 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Seite 2 erhalt von in Kernkraftwerken ohne Berechtigung zum Leistungsbetrieb tätigem verantwortlichen Kemkraftwerkspersonal mitgeteilt. Ich bitte Sie daher, die als Anlage beigefügte Unterlage Anpassungen in der Richtlinie zur Erhaltung der Fachkunde des verantwortlichen Kemkraftwerkspersonals fur Kernkraftwerke ohne Berechtigung zum Leistungsbetrieb" (Stand: ) in entsprechenden atomrechtlichen Verfahren zu berücksichtigen. Mit Ausnahme der darin durch Randstrich gekennzeichneten Passagen sind die übrigen Anforderungen der Richtlinie zur Erhaltung der Fachkunde des verantwortlichen Kemkraftwerkspersonals" (GMB1 2013, S. 712) auch von dem in Kernkraftwerken ohne Berechtigung zum Leistungsbetrieb tätigen verantwortlichen Kemkraftwerkspersonal unverändert zu erfüllen. I n Auftrag Vdß Anlagen - 1-

3 Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder - Atomanlagen und anderweitige Verwendung von Kernbrennstoffen - (RS 18) (Stand: September 2013) Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Kemerplatz Stuttgart Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Rosenkavalierplatz München Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Infrastruktur, Verkehr und Technologie und Umwelt Prinzregentenstraße 28 Brückenstraße München Berlin Ministerium Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee Potsdam Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt IB4 - Atomrechtliche Aufgaben Neuenfelder Straße Hamburg Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern - Abt. II 2 - Alexandrinenstraße Schwerin Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee Düsseldorf Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz Stiftsstraße Mainz Freie Hansestadt Bremen Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - Energie und Umwelttechnik - Ansgaritorstraße Bremen Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Mainzer Straße Wiesbaden Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Archivstraße Hannover Ministerium fur Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen - Abteilung V - Schwannstraße Düsseldorf Ministerium fur Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes Keplerstraße Saarbrücken - 1 -

4 Sächsisches Staatsministerium fur Umwelt und Landwirtschaft - Abteilung 5 - Wilhelm-Buck-Straße Dresden Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Adolf-Westphal-Straße Kiel Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Leipziger Straße Magdeburg Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Beethovenstraße Erfurt Bundesamt fur Strahlenschutz Willy-Brandt-Straße Salzgitter -2-

5 Anlage Anpassungen in der Richtlinie zur Erhaltung der Fachkunde des verantwortlichen Kemkraftwerkspersonals in Kernkraftwerken ohne Berechtigung zum Leistunqsbetrieb (Stand: 06. September 2013) Im Nachgang zur Bekanntmachung der Richtlinie zur Erhaltung der Fachkunde des verantwortlichen Kernkraftwerkspersonals" (Stand: 12. April 2013) im GMBI 2013, S. 712 wurde diese Richtlinie von der Bund-Länderarbeitsgruppe Fachkundefragen" daraufhin geprüft, ob und in welchem Umfang die in ihr enthaltenen Anforderungen für das in Kernkraftwerken ohne Berechtigung zum Leistungsbetrieb tätige verantwortliche Kernkraftwerkspersonal angepasst werden sollten. Zur Billigung des von der Bund-Länderarbeitsgruppe Fachkundefragen" ausgearbeiteten Entwurfs für die entsprechende Anpassung relevanter Passagen der Richtlinie durch den Fachausschuss Reaktorsicherheit" des Länderausschusses für Atomkernenergie wurde am 11. November 2013 das schriftliche Umlaufverfahren eingeleitet. Der Fachausschuss hat die im Entwurf vorgelegte Unterlage Anpassungen in der Richtlinie zur Erhaltung der Fachkunde des verantwortlichen Kernkraftwerkspersonals in Kernkraftwerken ohne Berechtigung zum Leistungsbetrieb" (Stand: 06. September 2013) ohne Änderungen zur Kenntnis genommen. Nachfolgend sind in Analogie zur Darstellung der Anpassungen in der Richtlinie für den Fachkundenachweis von Kemkraftwerkspersonal in Kernkraftwerken ohne Berechtigung zum Leistungsbetrieb nur die Passagen wiedergegeben und gekennzeichnet, die entsprechende Änderungen erfahren haben. Soweit zur Wahrung inhaltlicher Zusammenhänge bzw. zur Zuordnung notwendig, sind angrenzende Textpassagen zusätzlich wiedergegeben. Alle übrigen Anforderungen der Richtlinie zum Fachkundeerhalt des verantwortlichen Kemkraftwerkspersonals gelten unverändert auch für das in Kernkraftwerken ohne Berechtigung zum Leistungsbetrieb tätige verantwortliche Kernkraftwerkspersonal.

6 Anpassungen in der Richtlinie zur Erhaltung der Fachkunde des verantwortlichen Kemkraftwerkspersonals für Kernkraftwerke ohne Berechtigung zum Leistungsbetrieb (Stand: 6. September 2013) 1 Grundsätze 1.1 Gesetzliche Grundlagen Anpassung durch Ergänzung des folgenden Hinweises zur Richtlinie für den Fachkundenachweis (am Ende des Abschnitts 1.1): Hinweis: Für Kernkraftwerke ohne Berechtigung zum Leistungsbetrieb ist die mit Schreiben des BMU vom , RS I /1 versandte angepasste Fassung heranzuziehen 1.2 Anwendungsbereich 1.3 Pflichten des Antragstellers oder Genehmigungsinhabers 2 Anforderungen an Programme zur Erhaltung der Fachkunde des verantwortlichen Schichtpersonals 2.1 Allgemeine Anforderungen 2.2 Anforderungen an den Inhalt der regelmäßigen Maßnahmen Theoretische Maßnahmen Bei der Durchführung jedes 3-Jahresprogramms zur Erhaltung der Fachkunde sind die Lerninhalte der kerntechnischen Grundlagenausbildung gemäß der Richtlinie für den Inhalt der Fachkundeprüfung (GMBI 2012, S. 905) in der jeweils gültigen Fassung in dem Umfang zu rekapitulieren, den die betrieblichen Aufgabenstellungen und das Verständnis der übrigen Themenbereiche erfordern (Hinweis: Für Kernkraftwerke ohne Berechtigung zum Leistungsbetrieb ist die mit Schreiben des BMU vom , RS I /2 versandte angepasste Fassung heranzuziehen). Zusätzlich sind mindestens folgende Themenbereiche zu behandeln: der Themenbereiche

7 2.2.2 Praktische Maßnahmen Es sind mindestens folgende Maßnahmen vorzusehen: Durchführung von schulungsrelevanten Anlagenrundgängen, Durchführung von schulungsrelevanten wiederkehrenden Prüfungen (WKP), Durchsprache von angenommenen und aufgetretenen Betriebsstörungen (anomaler Betrieb) Störfällen und sonstigen sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen einschließlich o o o Erkennungsmöglichkeiten auf der Warte und der Notsteuerstelle, voraussichtlicher Ablauf, zur Gewährleistung der Sicherheit erforderlicher Gegenmaßnahmen (automatisch, von Hand). Hinweis auf Simulatorkurse Notfallübungen: Die im Notfallhandbuch und in den Alarmordnungen festgelegten Maßnahmen sind - soweit sie in den Verantwortungsbereich des verantwortlichen Schichtpersonals fallen - theoretisch und - soweit möglich - praktisch zu üben, Alarm-, Brandschutz-, Atemschutz-, Erste Hilfe- und Strahlenschutzübungen. 2.3 Zeitlicher Gesamtrahmen der regelmäßigen Maßnahmen Personen des verantwortlichen Schichtpersonals müssen in der Regel mindestens 180 Stunden (DWR- und SWR-Personal) im Dreijahreszeitraum an regelmäßigen Maßnahmen zum Erhalt der Fachkunde teilnehmen. Hinweis auf Simulatorkurse Dieser zeitliche Gesamtrahmen umfasst Theoretische und praktische Wiederholungsschulung (Ziffer 2.3.1), Anerkennung von weiteren Tätigkeiten im Rahmen des Fachkundeerhalts (Ziffer 2.4) mit den dort jeweils ausgewiesenen Mindestzeiten bzw. maximal anrechenbaren Zeiten für fachkundeerhaltende Maßnahmen innerhalb der dort angegebenen Zeiträume.

8 2.3.1 Theoretische und praktische Wiederholungsschulung Jeder Schichtleiter, Schichtleitervertreter und Reaktorfahrer muss jährlich in der Regel mindestens für 60 Stunden an regelmäßigen Maßnahmen zum Erhalt der Fachkunde teilnehmen Schulungsmaßnahmen an anlagenspezifischen Simulatoren 2.4 Anerkennung von weiteren Tätigkeiten Im Rahmen des Fachkundeerhalts Die im Rahmen der innerbetrieblichen Aufgaben ausgeübten Tätigkeiten, die als Maßnahmen zur Erhaltung der Fachkunde besonders geeignet sind (z.b. Ausarbeitung von Freischaltmaßnahmen und Sonderfahrweisen, schulungsrelevante wiederkehrende Prüfungen, Schichtleiterbesprechungen), können bis zu 24 Stunden pro Jahr für die Maßnahmen gemäß Ziffer angerechnet werden. Über die anteilige Anerkennung der Einzelmaßnahmen entscheidet die zuständige Genehmigungs- oder Aufsichtsbehörde. 2.5 Anforderungen an die Durchführungsform Bei der Durchführung der Maßnahmen zur Erhaltung der Fachkunde sollen folgende Methoden, in sinnvollem Verhältnis aufeinander abgestimmt, eingesetzt werden: Vorträge und Seminare (soweit betriebsintern, unter persönlicher Mitwirkung der direkten Vorgesetzten, anderer Fach- oder Teilbereichsleiter und sonstiger Ausbilder) mit anschließender Fachdiskussion aller Beteiligten, praktische Wiederholungsschulung am Arbeitsplatz, Durchführung von Tätigkeiten nach bestehenden Notfallanweisungen, soweit möglich, - Selbststudium bei Tätigkeiten gemäß Ziffer 2.4 Für den theoretischen Teil der regelmäßigen Maßnahmen sollen über die gesamte Laufzeit des Programms gleichmäßig verteilte Vorträge und Seminare abgehalten werden, wobei diejenigen Gebiete vertieft zu behandeln sind, bei denen sich Mängel in der Fachkunde gezeigt haben. Dabei können zur Unterstützung auch geeignete Hilfsmittel eingesetzt werden; trotz dieser Hilfsmittel kann jedoch auf eine persönliche Mitwirkung der direkten Vorgesetzten, anderer Fach- oder Teilbereichsleiter, der Ausbilder und sonstiger i

9 Referenten an etwa 50 % der Veranstaltungen als Vortragende oder als Diskussionsleiter nicht verzichtet werden. Zum Selbststudium können geeignete rechnergestützte und interaktive Lernsysteme ergänzend eingesetzt werden. Der praktische Teil der regelmäßigen Maßnahmen dient insbesondere der Erhaltung der Fähigkeit zur richtigen Bedienung der Anlage bei weniger häufigen Betriebszuständen sowie zur Übung der Zusammenarbeit innerhalb der Schichtmannschaft, mit anderen Organisationseinheiten und externen Stellen; er soll im Kernkraftwerk selbst durchgeführt werden. Hinweis auf Simulatorkurse 2.6 Maßnahmen zur betriebsinternen Beurteilung des Fachkundeerhalts Anoassunp: Die betriebsinterne Beurteilung des Fachkundeerhalts durch die Vorgesetzten und die Ausbilder, insbesondere bezüglich der erforderlichen Maßnahmen bei sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen, der sachgemäßen Anwendung der Fachkunde, der Änderungen hinsichtlich Anlagentechnik, Betriebs- und Störfallverhalten und Vorschriften, soll regelmäßig erfolgen durch systematische Beobachtung der Tätigkeitsausübung, Fachdiskussionen in bzw. nach Vorträgen und Seminaren. Der Erfolg der Maßnahmen zum Fachkundeerhalt ist durch gleichmäßig über die gesamte Laufzeit des Programms verteilte Lemzielkontroilen (teilnehmerbezogen) zu überprüfen. Nach Abschluss eines 3-Jahresprogramms ist der Erfolg der Gesamtmaßnahme zum Fachkundeerhalt für jeden Teilnehmer durch den Ausbildungsleiter, den Teilbereichsleiter Schichtbetrieb oder den Fachbereichsleiter Betrieb zusammenfassend zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich etwaiger erforderlicher zusätzlicher Maßnahmen zum Fachkundeerhalt. Die Ergebnisse dieser Beurteilungen sind zu dokumentieren. 2.7 Nachweise gegenüber der zuständigen Genehmigungs- oder Aufsichtsbehörde 3 Anforderungen an Maßnahmen zur Erhaltung der Fachkunde des verantwortlichen Personals 3.1 Allgemeine Anforderungen

10 3.2 Anforderungen an den Inhalt der regelmäßigen Maßnahmen 3.3 Zeitlicher Gesamtrahmen der regelmäßigen Maßnahmen Leiter der Anlage, Hauptbereitschaftshabende, Fachbereichsleiter Betrieb, Teilbereichsleiter Schichtbetrieb, Ausbildungsleiter und kerntechnische Sicherheitsbeauftragte sowie Fachbereichsleiter und Teilbereichsleiter, die nicht als Hauptbereitschaftshabende vorgesehen sind und nicht in Personalunion eine weitere Funktion wahrnehmen (z.b. Strahlenschutzbeauftragter mit uneingeschränktem Entscheidungsbereich) müssen in der Regel mindestens 100 Stunden im Dreijahreszeitraum an regelmäßigen Maßnahmen zum Erhalt der Fachkunde teilnehmen. An die Vertreter der Funktionsinhaber werden grundsätzlich die gleichen Anforderungen gestellt wie an den Funktionsinhaber; für einzelne Funktionen sind Abweichungen hiervon in der Praxis möglich und zulässig. Bei verantwortlichem Personal, dessen Tätigkeitsbereich in Doppelblockanlagen mit DWR und SWR beide Anlagen umfasst, entscheidet die zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde über die Angemessenheit von Inhalt und Umfang der anlagenspezifisch nachzuweisenden fachkundeerhaltenden Maßnahmen. Die für die verschiedenen Funktionen des verantwortlichen Personals ausgewiesenen Mindestzeiten bzw. maximal anrechenbaren Zeiten für fachkundeerhaltende Maßnahmen innerhalb eines Dreijahreszeitraums (siehe Tabelle im Anhang) umfassen folgende fachkundeerhaltende Maßnahmen: Besuch von externen und internen Lehrveranstaltungen (Ziffer 3.3.1), Fachgespräche mit Behörden, Gutachtern, Herstellern (Ziffer 3.3.3), Weiterbildung zu Vorkehrungen für unvorhergesehene Ereignisabläufe (Ziffer 3.3.4), sonstige fachkundeerhaltende Maßnahmen (Ziffer 3.3.5), eigene Lehrtätigkeit (Ziffer 3.4.1), Mitarbeit in regelsetzenden Gremien und anderen Fachausschüssen (Ziffer 3.4.2). Der zeitliche Mindestgesamtumfang sowie die Mindestzeitansätze der Einzelmaßnahmen dürfen in der Regel nicht unterschritten werden. Der zeitliche Mindestgesamtumfang kann durch Erhöhung des Mindestzeitansatzes von Einzelmaßnahmen zum Fachkundeerhalt erreicht werden. Bei besonderen Randbedingungen (z.b. gemeinsames Personal für Kernkraftwerke unterschiedlicher Reaktortypen am selben Standort) und in besonders begründeten Ausnahmefällen kann die zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde Abweichungen von den vorgeschlagenen Mindestzeiten zulassen; dies gilt hinsichtlich des zeitlichen Umfangs der fachkundeerhaltenden Maßnahmen gleichermaßen für die Vertretungsregelung

11 in den genannten Funktionen Lehrveranstaltungen Verantwortliches Personal muss in der Regel mindestens 30 Stunden im Dreijahreszeitraum an fachspezifisch geeigneten Lehrveranstaltungen teilnehmen. Geeignete Lehrveranstaltungen sind z.b. Veranstaltungen zur aufgabenspezifischen Fachkunde, Sicherheitsmanagement, Sicherheitskultur, Human Faktors, Qualitätssicherung und Managementsysteme; Strahlenschutzbelehrungen, Brandschutzübungen, Erste- Hilfe-Übungen, Strahlenschutzübungen (ohne Notfallübungen), externe Strahlenschutzkurse. Besuch von Fachmessen Schulungsmaßnahmen an anlagenspezifischen Simulatoren /Anpasstv/rq; Fachgespräche mit Behörden, Gutachtern, Herstellern Verantwortliches Personal soll je nach Funktion an Fachgesprächen teilnehmen. Als Richtwerte gelten hierfür einschließlich Vor- und Nachbereitung dieser Gespräche 15 Stunden im Dreijahreszeitraum. Für Stellvertreter können 50% des Mindestansatzes als untere Grenze angesetzt werden Weiterbildung zu Vorkehrungen für unvorhergesehene Ereignisabläufe Schulungsmaßnahmen zum Thema unvorhergesehene Ereignisabläufe" müssen innerhalb des Dreijahreszeitraums für Maßnahmen mindestens umfassen: Mindestens 5 Stunden für Leiter der Anlage, Hauptbereitschaftshabende, Fachbereichsleiter, Teilbereichsleiter, Ausbildungsleiter und kerntechnischer Sicherheitsbeauftragter Mindestens 15 Stunden für alle Funktionsträger, die in der Krisenstabsorganisation aufgelistet sind Für Leiter der Qualitätsüberwachung sowie Teilbereichsleiter, deren Tätigkeit keine Kenntnisse zum dynamischen Anlagenverhalten erfordert, entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall über den Mindestansatz.

12 3.3.5 Sonstige fachkundeerhaltende Maßnahmen Neben den oben aufgeführten Maßnahmen gibt es eine Vielzahl sonstiger fachkundeerhaltender Maßnahmen, die einen bedeutenden Teil der praktischen Arbeit ausmachen und nicht dokumentiert werden. Für diese sonstigen fachkundeerhaltenden Maßnahmen können bis zu 45 Stunden im Dreijahreszeitraum angesetzt werden. 3.4 Anerkennung von weiteren Tätigkeiten im Rahmen des Fachkundeerhalts Eigene Lehrtätigkeit Eigene Lehrtätigkeit (ohne Wiederholungsveranstaltungen) inkl. Vor- und Nachbereitung kann bis zu einem Maximalansatz von 10 Stunden im Dreijahreszeitraum anerkannt werden Mitarbeit in regelgebenden Gremien und anderen Fachausschüssen Für die Mitarbeit in für seine Tätigkeit relevanten Gremien und anderen Fachausschüssen inkl. Vor- und Nachbereitung können im Rahmen des Gesamtumfangs fachkundeerhaltender Maßnahmen bis zu 15 Stunden innerhalb des Dreijahreszeitraum anerkannt werden. 3.5 Nachweise gegenüber der zuständigen Genehmigungs- oder Aufsichtsbehörde

13 Tabelle: Minimalzeiten für fachkundeerhaltende Maßnahmen und maximal anrechenbaren Ansätze für das verantwortliche Personal in Kernkraftwerken ohne Berechtigung zum Leistungsbetrieb Bisherige Tabelle und wird durch folgende Tabelle ersetzt: Position / Funktion (einschl. Vertreter) Mindestgesamtumfang Lehrveranstaltungen Fachgespräche mit Behörde, Gutachter, Hersteller Unvorhergesehene Ereignisse (Mitglieder Krisenstab) Sonstige Maßnahmen Eigene Lehrtätigkeit Gremien / Fachausschüsse Mindestanzahl der Stunden im Dreijahreszeitraum maximaler Ansatz Leiter der Anlage, Hauptbereitschaftshabende, Fachbereichsleiter, Teilbereichsleiter, Ausbildungsleiter und Kerntechnische Sicherheitsbeauftragte (15) Bis zu Teilbereichsleiter, deren Tätigkeit im KKW keine Kenntnisse zu dynamischem Anlagenverhalten erfordert, und Leiter der Qualitätsüberwachung Im Einzelfall festzulegen Bis zu

Bundesamt für Strahlenschutz Willy-Brandt-Straße Salzgitter

Bundesamt für Strahlenschutz Willy-Brandt-Straße Salzgitter Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, RS l 6, Postfach 12 06 29, 53048 Bonn Genehmigungs- und AufsichtsbehordendgrJLandp

Mehr

Bundesland Zuständiges Ministerium Zuständige Vollzugsbehörde

Bundesland Zuständiges Ministerium Zuständige Vollzugsbehörde Baden-Württemberg NiSG: Ministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Baden-Württemberg Referat 25 Schellingstraße 15 70174 Stuttgart Tel.: +49 (0)711-123-0 Fax: +49 (0)711-123-39

Mehr

Staatssekretär Gerd Billen

Staatssekretär Gerd Billen Mitglieder der ACK der VSMK Stand: 14. November 2017 Bundesregierung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mohrenstraße 37 10117 Berlin Gerd Billen Bundesministerium für Ernährung und

Mehr

Bekanntmachung Nr. 6 über die Durchführung der allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung im Jahre 2005

Bekanntmachung Nr. 6 über die Durchführung der allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung im Jahre 2005 Bekanntmachung Nr. 6 über die Durchführung der allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung im Jahre 2005 Anschriften der Beschwerdewahlausschüsse und der Wahlbeauftragten Vom18. März 2004 Zur Durchführung

Mehr

Marktüberwachung der Bundesländer in 2014 [Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign] *

Marktüberwachung der Bundesländer in 2014 [Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign] * - 1/5 - verhängt. verhängt. Bremen Senator für Umwelt, Bau und Verkehr 51 75 5 Netzteile s. o. PKW 10 10 Betriebe 5 Netzteile 9 Betriebe, 29 9 6,6 1,67 s. o. Reifen 47 47 Betriebe 2 Betriebe 2 Hessen Hessisches

Mehr

Informationsblatt für Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen zur Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung

Informationsblatt für Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen zur Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung Informationsblatt für Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen zur Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung in Bezug auf das Standortregister Der gesetzliche Rahmen 1 für Nutzer von gentechnisch veränderten

Mehr

Innenministerium Baden-Württemberg Dorotheenstraße Stuttgart. Bayerisches Staatsministerium des Innern Odeonsplatz München

Innenministerium Baden-Württemberg Dorotheenstraße Stuttgart. Bayerisches Staatsministerium des Innern Odeonsplatz München Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Postfach 1867, 53008 Bonn Innenministerium Baden-Württemberg Dorotheenstraße 6 70173 Stuttgart Bayerisches Staatsministerium des Innern Odeonsplatz

Mehr

Ansprechpartner für EU-Badegewässer in Deutschland

Ansprechpartner für EU-Badegewässer in Deutschland Stand 03.05.2011 für EU-Badegewässer in Deutschland Bundesland Baden-Württemberg Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg Postfach 10 34 43 70029 Stuttgart Michael Bauerdick 0711 / 123-3823

Mehr

Marktüberwachung der Bundesländer nach 28. BImSchV

Marktüberwachung der Bundesländer nach 28. BImSchV Grüne Karte Baden- Württemberg Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg Regierungspräsidium Freiburg Überprüfung von 10 Kettensägen mit Fremdzündungsmotoren in 2013, Evaluierung voraussichtlich im

Mehr

Abnahmeprüfung nach 16 Abs. 2 der Röntgenverordnung bei Röntgeneinrichtungen mit digitalem Bildempfänger im Mammographie-Screening

Abnahmeprüfung nach 16 Abs. 2 der Röntgenverordnung bei Röntgeneinrichtungen mit digitalem Bildempfänger im Mammographie-Screening Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Postfach 12 06 29, 53048 Bonn An die für den Vollzug der Röntgenverordnung zuständigen obersten Landesbehörden per e-mail Geschäftszeichen

Mehr

Marktüberwachung nach EnVKG Ergebnisse der DUH-Umfrage vom 26. Mai 2014 (Stand 12. August 2014) auf der Basis der LUIG

Marktüberwachung nach EnVKG Ergebnisse der DUH-Umfrage vom 26. Mai 2014 (Stand 12. August 2014) auf der Basis der LUIG Grüne Karte Hessen Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Hessische Eichdirektion (HED) 86 Betriebe / 46 Beanstandungen 371 Produkttests / 98 fehlerhafte 107 Betriebe / 39 Beanstandungen

Mehr

V E R Z E I C H N I S D E R A M T S C H E F S. Stand:

V E R Z E I C H N I S D E R A M T S C H E F S. Stand: . Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Bonn, 31.07.2015 Tel.: 0228 501-611 Fax: 0228 501-608 andreas.schmitz@kmk.org www.kmk.org GeschZ.: Z 1 V E R Z E I C H N I S D E R A M T S C H E F S Stand: 31.07.2015

Mehr

V E R Z E I C H N I S D E R A M T S C H E F S

V E R Z E I C H N I S D E R A M T S C H E F S SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Bonn, 01.03.2015 Tel.: 0228-501-601 Fax: 0228-501-763 cornelia.theisen-bieker@kmk.org

Mehr

Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen Zentrale Fachbereich Bundesbau

Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen Zentrale Fachbereich Bundesbau Hermann Simons Referatsleiter WV III 6 Oberfinanzdirektionen HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Chemnitz BB Frankfurt/Main Bundesbaureferat Hannover LBA Karlsruhe Bundesbau Baden-Württemberg ASt Freiburg Koblenz

Mehr

V E R Z E I C H N I S D E R K U L T U S M I N I S T E R

V E R Z E I C H N I S D E R K U L T U S M I N I S T E R Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentations- und Bibliotheksdienste Bonn, 02.11.2016 V E R Z E I C H N I S D E R K U L T U S M I N I S T E R Stand 01.11.2016 Seite 2 Baden-Württemberg ium für Wissenschaft, Forschung

Mehr

V E R Z E I C H N I S D E R A M T S C H E F S. Stand:

V E R Z E I C H N I S D E R A M T S C H E F S. Stand: . Öffentlichkeitsarbeit / Dokumentations- und Bibliotheksdienste Bonn, 19.12.2016 V E R Z E I C H N I S D E R A M T S C H E F S Stand: 19.12.2016 Seite 2 Baden-Württemberg Ministerium für Wissenschaft,

Mehr

Bundesfachplanungsbeirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Bundesfachplanungsbeirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Bundesfachplanungsbeirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Stand: 06.02.2017 Vorsitzender Dr. Markus Hirschfeld Vorsitzender des Bundesfachplanungsbeirates

Mehr

Verwaltungsvereinbarung über den Betrieb des Standards XPersonenstand in den Jahren 2010, 2011 und 2012

Verwaltungsvereinbarung über den Betrieb des Standards XPersonenstand in den Jahren 2010, 2011 und 2012 Verwaltungsvereinbarung über den Betrieb des Standards XPersonenstand in den Jahren 2010, 2011 und 2012 Das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Land Brandenburg, die Freie

Mehr

schließen nachfolgende Vereinbarung:

schließen nachfolgende Vereinbarung: Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über die gemeinsame Nutzung der Daten aus dem ehrenamtlichen Vogelmonitoring Deutschlands (Verwaltungsvereinbarung Vogelmonitoring) Das Bundesministerium

Mehr

Bundesfachplanungsbeirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Bundesfachplanungsbeirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Bundesfachplanungsbeirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Stand: 22.03.2018 Vorsitzender Dr. Markus Hirschfeld Vorsitzender des Bundesfachplanungsbeirates

Mehr

An das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Kernerplatz Stuttgart. An das

An das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Kernerplatz Stuttgart. An das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Kernerplatz 10 70182 Stuttgart Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ludwigstraße 2 80539 München

Mehr

Vorsitz und Geschäftsführung Land Mitglied Vertretung Behörde / Anschrift / Telefon / Fax / BY - 1 -

Vorsitz und Geschäftsführung Land Mitglied Vertretung Behörde / Anschrift / Telefon / Fax /  BY - 1 - Stand: Februar 2017 AAMÜ-Mitgliederverzeichnis Vorsitz und Geschäftsführung BY BY Sabine Nießen (Vorsitzende AAMÜ) Dr. Matthias Honnacker (Geschäftsstelle AAMÜ) Bayerisches Staatsministerium für Umwelt

Mehr

V E R Z E I C H N I S D E R K U L T U S M I N I S T E R

V E R Z E I C H N I S D E R K U L T U S M I N I S T E R Öffentlichkeitsarbeit / Dokumentations- und Bibliotheksdienste Bonn, 09.05.2017 V E R Z E I C H N I S D E R K U L T U S M I N I S T E R Stand 09.05.2017 Seite 2 Baden-Württemberg ium für Wissenschaft,

Mehr

Behörden und zuständige Stellen

Behörden und zuständige Stellen Behörden und zuständige Stellen n für den Strahlenschutz nach Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung sind sowohl oberste Landesbehörden (z.b. Ministerien) als auch nach geordnete Behörden des Arbeitsschutzes

Mehr

Erlaß vom 1. September 1998

Erlaß vom 1. September 1998 Erlaß vom 1. September 1998 Geschäftszeichen Telefon Datum 1. September 1998 RS I 3-63 05 04-4 (0228) 337-4130 oder 337-0 Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Postfach 20 50 01 53170

Mehr

Verzeichnis der Referentinnen und Referenten der Länder für Fragen des Unterrichts für Kinder von beruflich Reisenden (Stand:

Verzeichnis der Referentinnen und Referenten der Länder für Fragen des Unterrichts für Kinder von beruflich Reisenden (Stand: SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GeschZ: IIB Berlin, den 29.04.2015 10117 Taubenstraße 10 10833 Postfach 110342 Tel. (030) 25418-499/-425

Mehr

Anordnung einer bundesweiten Trauerbeflaggung am Freitag, dem 18. August 2017

Anordnung einer bundesweiten Trauerbeflaggung am Freitag, dem 18. August 2017 Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin NUR PER E-MAIL Verteiler 1 nachrichtlich Verteiler 2 Verteiler 3 Protokoll Inland HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 140 10557 Berlin POSTANSCHRIFT 11014 Berlin TEL +49(0)30

Mehr

V E R Z E I C H N I S D E R K U L T U S M I N I S T E R

V E R Z E I C H N I S D E R K U L T U S M I N I S T E R Öffentlichkeitsarbeit / Dokumentations- und Bibliotheksdienste Bonn, 29.03.2018 V E R Z E I C H N I S D E R K U L T U S M I N I S T E R Stand 29.03.2018 Seite 2 Baden-Württemberg ium für Wissenschaft,

Mehr

V E R Z E I C H N I S D E R A M T S C H E F S. Stand:

V E R Z E I C H N I S D E R A M T S C H E F S. Stand: . Öffentlichkeitsarbeit / Dokumentations- und Bibliotheksdienste Bonn, 31.08.2017 V E R Z E I C H N I S D E R A M T S C H E F S Stand: 30.08.2017 Seite 2 Baden-Württemberg Ministerium für Wissenschaft,

Mehr

Beirat bei der Bundesnetzagentur. für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Beirat bei der Bundesnetzagentur. für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Stand: 11.01.2017 Vorsitzender Olaf Lies Vorsitzender des Beirates bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität,

Mehr

Aus diesem Anlass ordne ich auf Grundlage von Abschnitt III. Abs. 1 des Beflaggungserlasses

Aus diesem Anlass ordne ich auf Grundlage von Abschnitt III. Abs. 1 des Beflaggungserlasses Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin NUR PER E-MAIL Verteiler 1 nachrichtlich Verteiler 2 Verteiler 3 Protokoll Inland HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 140 10557 Berlin POSTANSCHRIFT 11014 Berlin TEL +49(0)30

Mehr

Stand Ansprechpartner Landesbehörden:

Stand Ansprechpartner Landesbehörden: Stand 14.11.2016 Ansprechpartner Landesbehörden: Bundesland Name Dienststelle Telefon/Email Baden-Württemberg Frau Iris Eckstein Chemisches Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart Schaflandstr. 3/2 70736 Fellbach

Mehr

VERZEICHNIS DER KULTUSMINISTERIEN. Stand: Juni 2012

VERZEICHNIS DER KULTUSMINISTERIEN. Stand: Juni 2012 SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Bonn, den 15. Juni 2012 53117 Graurheindorfer Straße 157 53012

Mehr

Rudolf Anzinger. Frau Staatssekretärin Johanna Lichy Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg Schellingstraße Stuttgart

Rudolf Anzinger. Frau Staatssekretärin Johanna Lichy Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg Schellingstraße Stuttgart Rudolf Anzinger Frau Staatssekretärin Johanna Lichy Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg Schellingstraße 15 70174 Stuttgart Jürgen W. Heike Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung

Mehr

UMK-Beschluss zur Streichung des Tagesmittelwertes für Feinstaub in der Novelle der LuftqualitätsrahmenRL

UMK-Beschluss zur Streichung des Tagesmittelwertes für Feinstaub in der Novelle der LuftqualitätsrahmenRL An den Vorsitzenden der UMK Herrn Hans-Heinrich Sander Umweltministerium Niedersachsen Archivstr. 2 30169 Hannover Berlin, 1. Februar 2006 nachrichtlich: An die Umweltminister der Länder UMK-Beschluss

Mehr

Beirat bei der Bundesnetzagentur. für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Beirat bei der Bundesnetzagentur. für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Stand: 25.08.2017 Vorsitzender Olaf Lies Vorsitzender des Beirates bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität,

Mehr

Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr Abteilung 2 Städte- und Wohnungsbau, Staatlicher Hochbau

Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr Abteilung 2 Städte- und Wohnungsbau, Staatlicher Hochbau Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg - Abteilung 4 - Ministerialdirektorin

Mehr

V E R Z E I C H N I S D E R A M T S C H E F S. Stand: Oktober 2013

V E R Z E I C H N I S D E R A M T S C H E F S. Stand: Oktober 2013 SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Berlin, den 22. Oktober 2013 10117 Taubenstraße 10 10833 Postfach

Mehr

AUTORIDADES COMPETENTES DE ALEMANIA PRODUCTOS FARMACEUTICOS ESTADO FEDERAL. Páginas 1 de 42 Abril 2 003

AUTORIDADES COMPETENTES DE ALEMANIA PRODUCTOS FARMACEUTICOS ESTADO FEDERAL. Páginas 1 de 42 Abril 2 003 ESTADO FEDERAL BADEN - WURTTEMBERG BAYERN Sozialministerium Baden-Württemberg Postfach 10 34 43 70029 Stuttgart Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz Schellingstrasse

Mehr

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern 1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen

Mehr

A n m e r k u n g z u N u m m e r 5 1 :

A n m e r k u n g z u N u m m e r 5 1 : Zuständige Behörden sind im Land Baden-Württemberg zu Nummer 51 Abs. 3 Ziff. 1-5, 8, 9, 11 und 12: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart;

Mehr

Marktüberwachung der Bundesländer in 2016 [Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign] *

Marktüberwachung der Bundesländer in 2016 [Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign] * - 1/6 - bei 100.000 verhängt bei mind. Buß-/ 100.000 ) formalen weder / Messungen noch Buß-/ Brandenburg Baden- Württemberg Bayern Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Mehr

Mitglieder der Gemeinsamen Arbeitsgruppe Vorschläge zum verantwortungsvollen Umgang mit alkoholhaltigen Getränken Stand: Dezember 2004

Mitglieder der Gemeinsamen Arbeitsgruppe Vorschläge zum verantwortungsvollen Umgang mit alkoholhaltigen Getränken Stand: Dezember 2004 Mitglieder der Gemeinsamen Arbeitsgruppe Vorschläge zum verantwortungsvollen Umgang mit alkoholhaltigen Getränken Stand: Dezember 2004 1. Drogenbeauftragte der Bundesländer Fessel Ministerium für Sozialordnung

Mehr

Beirat bei der Bundesnetzagentur. für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Beirat bei der Bundesnetzagentur. für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Stand: 09.05.2018 Vorsitzender Dr. Joachim Pfeiffer Vorsitzender des Beirates bei der Bundesnetzagentur für

Mehr

Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzverordnung StrlSchV) Abgabe radioaktiver Stoffe ( 69)

Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzverordnung StrlSchV) Abgabe radioaktiver Stoffe ( 69) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, RS II 3, Postfach 12 06 29, 53048 Bonn An die für den Vollzug der Strahlenschutzverordnung zuständigen Obersten Landesbehörden gemäß Verteiler

Mehr

Ergänzende Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2017

Ergänzende Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2017 Ergänzende Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2017 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (ErgVV

Mehr

Erfahrungen aus Fachkundeweiterbildungskursen für hohe Schutzstufen

Erfahrungen aus Fachkundeweiterbildungskursen für hohe Schutzstufen Erfahrungen aus Fachkundeweiterbildungskursen für hohe Schutzstufen Frank Siejak, Biosafety Officer, Zentrum für Biologische Gefahren und Spezielle Pathogen, ZBS 5, RKI Berlin Berlin, 19.04.2016 19.04.16

Mehr

A n m e r k u n g z u N u m m e r 5 1 :

A n m e r k u n g z u N u m m e r 5 1 : A n m e r k u n g z u N u m m e r 5 1 : Zuständige Behörden sind im Land Baden-Württemberg zu Nummer 51 Abs. 3 Ziff. 1-5, 8, 9,11 und 12: Umweltministerium Baden-Württemberg Postfach 10 34 39, 70029 Stuttgart;

Mehr

zu Nummer 51 Abs. 3 Ziff. 6, 7 und 10: zu Nummer 51 Abs. 3 Ziff. 2: die Kreisverwaltungsbehörden; zu Nummer 51 Abs. 3 Ziff. 3:

zu Nummer 51 Abs. 3 Ziff. 6, 7 und 10: zu Nummer 51 Abs. 3 Ziff. 2: die Kreisverwaltungsbehörden; zu Nummer 51 Abs. 3 Ziff. 3: Anmerkung zu Nummer 51: Zuständige Behörden sind im Land Baden-Württemberg zu Nummer 51 Abs. 3 Ziff. 1-5, 8, 9, 11 und 12: Umweltministerium Baden-Württemberg Postfach 10 34 39, 70029 Stuttgart; zu Nummer

Mehr

Arbeitsschutzbehörde in den der Bergaufsicht unterstehenden Betrieben ist die zuständige Bergbehörde in den Ländern

Arbeitsschutzbehörde in den der Bergaufsicht unterstehenden Betrieben ist die zuständige Bergbehörde in den Ländern Anmerkung zu Nummer 46: I. Arbeitsschutzbehörde in den der Bergaufsicht unterstehenden Betrieben ist die zuständige Bergbehörde in den Ländern Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Mecklenburg- Niedersachsen

Mehr

Service steuertip Info-Paket st

Service steuertip Info-Paket st Service steuertip Info-Paket st 480605 Vorläufige Festsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren Bei diesem Dokument handelt es sich um ein Infopaket. Sie finden hier folgende Einzeldokumente: 1.

Mehr

Vereinbarung. zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. und dem Umweltministerium Baden-Württemberg

Vereinbarung. zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. und dem Umweltministerium Baden-Württemberg Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Umweltministerium Baden-Württemberg über die Kooperation bei Konzeptionen und Entwicklungen von Software

Mehr

JÄHRLICHE STATISTISCHE GESAMTAUFSTELLUNG nach 30a Nr. 2 VOL/A

JÄHRLICHE STATISTISCHE GESAMTAUFSTELLUNG nach 30a Nr. 2 VOL/A Die nachfolgenden Übersichten beruhen auf den dem BMWA von den öffentlichen Auftraggebern zur Verfügung gestellten Daten. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. JÄHRLICHE STATISTISCHE

Mehr

Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern

Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern Gewerbliche Unternehmensgründungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Unternehmensgründungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 52.169

Mehr

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 2. Januar 2007 über Steuererklärungsfristen

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 2. Januar 2007 über Steuererklärungsfristen Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Januar 2007 über Steuererklärungsfristen 1. Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2006 2. Fristverlängerung I. Abgabefrist für Steuererklärungen

Mehr

Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern

Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern Gewerbeanmeldungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Gewerbeanmeldungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 111.044 109.218 106.566 105.476 109.124

Mehr

Anbei übersende ich Ihnen eine Kopie meines Personalausweises.

Anbei übersende ich Ihnen eine Kopie meines Personalausweises. Absender An Informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH - Abteilung Datenschutz - Rheinstr. 99 76532 Baden-Baden Datum Auskunft aus dem HIS System Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir

Mehr

Bundesländer-Quiz von Goldjahre.de

Bundesländer-Quiz von Goldjahre.de Mit diesem PDF veranstalten Sie ein interessantes Quiz über Bundesländer und deren Hauptstädte. Auf der Deutschlandkarte sollen die 32 Kärtchen mit Bundesländern und Landeshauptstädten, von den Teilnehmern

Mehr

Grundsätze zur Zulassung von Trägern des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) im Inland

Grundsätze zur Zulassung von Trägern des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) im Inland Grundsätze zur Zulassung von Trägern des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) im Inland Eine Zulassung als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres nach 5 Abs.

Mehr

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg. Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des lnnem

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg. Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des lnnem ~ für Umwelt, Naturschutz, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des lnnem Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg - Abteilung

Mehr

Durchschnittswarenkörbe bei otto.de zur Weihnachtszeit

Durchschnittswarenkörbe bei otto.de zur Weihnachtszeit Durchschnittswarenkörbe bei otto.de zur Weihnachtszeit OTTO hat die getätigten Einkäufe über otto.de (=Warenkörbe) der vergangenen drei Weihnachtssaison betrachtet und den Durchschnittswarenkorb, d.h.

Mehr

Partnerkarten Bundesländer

Partnerkarten Bundesländer Partnerkarten Bundesländer Karten drucken und auf Pappe kleben oder laminieren dann in der Mitte knicken, so dass man die Karte wie ein Dach hinstellen kann zwei Kinder spielen zusammen (s. Spielanleitung

Mehr

Bundesverkehrswegeplan

Bundesverkehrswegeplan Bundesverkehrswegeplan 2030 Bundesverkehrswegeplan Das ist der BVWP Der Bundesverkehrswegeplan kurz BVWP ist eine Absichtserklärung der Bundesregierung über das künftige Investitionsgeschehen in die Verkehrsinfrastruktur

Mehr

Liste der KAW-Mitglieder

Liste der KAW-Mitglieder Liste der KAW-Mitglieder Arbeit und Leben/ Arbeitskreis für die Bundesrepublik Deutschland e. V. 40476 Düsseldorf http://www.arbeitundleben.de Arbeitsgemeinschaft katholisch-sozialer Bildungswerke 53123

Mehr

Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens

Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND PÄDAGOGISCHER AUSTAUSCHDIENST Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich Hinweise zum Ausfüllen

Mehr

Bundesministerium für Gesundheit

Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für Gesundheit Bekanntmachung der Erreichbarkeit der zuständigen Behörden der Länder zur Meldung von Risiken aus Medizinprodukten außerhalb der Dienstzeit gemäß 18 der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung

Mehr

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 24. März 2017

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 24. März 2017 Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Zuständigkeit für Stundungen nach 222 AO und 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach 163, 234 Abs. 2, 237 Abs. 4 AO,

Mehr

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg. Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg. Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 11030 Berlin MDir Günther Hoffmann Leiter der Abteilung Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

Mehr

Verwaltungsabkommen. zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Beratung. von grundsätzlichen Angelegenheiten der Raumordnung

Verwaltungsabkommen. zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Beratung. von grundsätzlichen Angelegenheiten der Raumordnung Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Beratung von grundsätzlichen Angelegenheiten der Raumordnung Die Bundesregierung, vertreten durch den Bundesminister für Verkehr

Mehr

Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens

Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen das Bewerbungsverfahren erleichtern. Wir bitten Sie, die Hinweise aufmerksam zu lesen, bevor Sie den Meldebogen ausfüllen.

Mehr

Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens

Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen das Bewerbungsverfahren erleichtern. Wir bitten Sie, die Hinweise aufmerksam zu lesen, bevor Sie den Meldebogen ausfüllen.

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28.

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28. Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28. März 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten

Mehr

Tabelle C Arbeitslosigkeit: Übersicht über die Kennziffern

Tabelle C Arbeitslosigkeit: Übersicht über die Kennziffern Tabelle C Arbeitslosigkeit: Übersicht über die Kennziffern BMNr Kennziffer Einheit Jahr Min/Max Städtevergleiche C-A-01 Arbeitslosenquote % 2001/2006 C-A-02 Arbeitslosenquote Frauen % 2004/2006 C-B-01

Mehr

Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens

Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND PÄDAGOGISCHER AUSTAUSCHDIENST Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich Hinweise zum Ausfüllen

Mehr

"Zusta ndige Stellen fu r die Anerkennung von Strahlenschutzkursen"

Zusta ndige Stellen fu r die Anerkennung von Strahlenschutzkursen "Zusta ndige Stellen fu r die Anerkennung von Strahlenschutzkursen" ANSPRECHPARTNER/INNEN CONTACT PERSON ZUSTÄNDIGKEITEN COMPETENCY Baden Württemberg Regierungspräsidium Tübingen Ref. 54.4 Industrie und

Mehr

Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Frau Dr. Barbara Hendricks Stresemannstraße Berlin

Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Frau Dr. Barbara Hendricks Stresemannstraße Berlin Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Postfach 71 51 24171 Kiel Der Minister Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Frau Dr. Barbara Hendricks

Mehr

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 2. Januar 2009 über Steuererklärungsfristen

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 2. Januar 2009 über Steuererklärungsfristen 2008/0528982 Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Januar 2009 über Steuererklärungsfristen 1. Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2008 2. Fristverlängerung I. Abgabefrist

Mehr

Aktualisierung - Stand Dezember

Aktualisierung - Stand Dezember Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen

Mehr

Verwaltungsvereinbarung

Verwaltungsvereinbarung Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und den Ländern über die kontinuierliche Abgabe digitaler Geobasisdaten der Landesvermessung zur Nutzung im Bundesbereich Das Bundesministerium

Mehr

AfB. Oberfinanzdirektion Karlsruhe -Abteilung Bundesbau- Betriebsleitung. Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern

AfB. Oberfinanzdirektion Karlsruhe -Abteilung Bundesbau- Betriebsleitung. Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern I ~ Bundesministerium.. ~ für Verkehr, Bau AfB ; Finanzm Jsterium Sctiles" g-holstein Btmdesministerium für Verkehr, Bau 11030 Berlin Oberfinanzdirektion Karlsruhe -Abteilung Bundesbau- Betriebsleitung

Mehr

STIFTUNGSPROFESSUREN IN DEUTSCHLAND

STIFTUNGSPROFESSUREN IN DEUTSCHLAND Februar 2018 STIFTUNGSPROFESSUREN IN DEUTSCHLAND Zahlen aus der amtlichen Statistik STIFTUNGSPROFESSUREN IN DEUTSCHLAND ZUSAMMENFASSUNG (I)» Gemäß amtlicher Statistik gab es 806 Stiftungsprofessuren im

Mehr

Synopse der Prüfungsanforderungen für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinums in den 16 Bundesländern

Synopse der Prüfungsanforderungen für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinums in den 16 Bundesländern Synopse der Prüfungsanforderungen für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinums in den 16 Bundesländern Bundesland Anschrift Ort Termin Zulassung Nachweise Anforderungen Baden- Württemberg Bayern Ministerium

Mehr

Konversionsbeauftragte der Länder. Übersicht. Telefon: 030 18 615-7543 E-Mail: buero-ib3@bmwi.bund.de. Referat Regionale Wirtschaftspolitik

Konversionsbeauftragte der Länder. Übersicht. Telefon: 030 18 615-7543 E-Mail: buero-ib3@bmwi.bund.de. Referat Regionale Wirtschaftspolitik Übersicht Konversionsbeauftragte der Länder Referat Regionale Wirtschaftspolitik Telefon: 030 18 615-7543 E-Mail: buero-ib3@bmwi.bund.de Internet: www.bmwi.de Stand: Mai 2011 Baden-Württemberg Staatsministerium

Mehr

Vertragsnaturschutz im Wald: Analyse der waldökologischen, ökonomischen und rechtlichen Optionen von Vertragsnaturschutz (WaVerNa-Projekt)

Vertragsnaturschutz im Wald: Analyse der waldökologischen, ökonomischen und rechtlichen Optionen von Vertragsnaturschutz (WaVerNa-Projekt) Vertragsnaturschutz im Wald: Analyse der waldökologischen, ökonomischen und rechtlichen Optionen von Vertragsnaturschutz (WaVerNa-Projekt) Vorstellung des Verbundprojektes und Überblick zur Status quo-

Mehr

GWB - Vergabekammern

GWB - Vergabekammern 15. 104 GWB - Vergabekammern Vergabekammern (1) Die Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge nehmen die Vergabekammern des Bundes für die dem Bund zuzurechnenden Aufträge, die Vergabekammern der Länder

Mehr

~ I. Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern. Finanzministerium Baden-Württemberg

~ I. Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern. Finanzministerium Baden-Württemberg ~ I W Bundesministerium Bundesministerium 11030 Berlin Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Finanzministerium Baden-Württemberg Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg

Mehr

Übersicht der Anlauf- und Beratungsstellen der Länder bzw. der vorläufig beauftragten Stellen

Übersicht der Anlauf- und Beratungsstellen der Länder bzw. der vorläufig beauftragten Stellen Übersicht der Anlauf- und Beratungsstellen der Länder bzw. der vorläufig beauftragten Stellen In jedem Bundesland wird bis zum 1. April 2017 eine sogenannte Anlauf- und Beratungsstelle eingerichtet. Diese

Mehr

Bundesfachplanungsbeirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Bundesfachplanungsbeirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Bundesfachplanungsbeirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Stand: 24.11.2015 Vorsitzender Michael Schultz Vorsitzender des Bundesfachplanungsbeirates

Mehr

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Brandenburg nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Brandenburg nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Pflanzenschutzdienst Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Brandenburg nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung

Mehr

Rundvfg. vom S 2198b A St 215. BMF-Schreiben vom , BStBl I 2009, 39

Rundvfg. vom S 2198b A St 215. BMF-Schreiben vom , BStBl I 2009, 39 o Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main o ESt-Kartei 7i Karte 3 Rundvfg. vom 06.08.2012 - S 2198b A - 4 - St 215 BMF-Schreiben vom 06.01.2009, BStBl I 2009, 39 o o Übersicht über die zuständigen Bescheinigungsbehörden

Mehr

Länderzuständigkeiten

Länderzuständigkeiten Länderzuständigkeiten Übersicht der für 53 und 54 KrWG zuständigen Behörden Stand: 07.06.2012 Bundesland * Baden- Württemberg untere Abfallrechtsbehörde 23 Abs. 3 LAbfG Landkreise/kreisfreie Städte oder

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1.

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1. Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1. März 2009 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten

Mehr

Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025

Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025 Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025 Bevölkerung insgesamt in Tausend 5.000 4.800 4.600 4.400 4.200 4.000 3.800 3.600 3.400 3.200 Bevölkerungsfortschreibung - Ist-Zahlen Variante

Mehr

Verkehrsmittel Fortbewegungs-Verben Wegbeschreibung

Verkehrsmittel Fortbewegungs-Verben Wegbeschreibung . Wortschatzarbeit: Welche Wörter kennen Sie für folgende Bereiche? Machen Sie eine Liste: Verkehrsmittel Fortbewegungs-Verben Wegbeschreibung Zug gehen rechts Was weiß ich schon über die Bundesrepublik

Mehr

BARMER GEK Gesundheitswesen aktuell 2011

BARMER GEK Gesundheitswesen aktuell 2011 BARMER GEK Gesundheitswesen aktuell 2011 - Tabellen und Infografiken Inhalt: Infografik 1 Krankheitslast nach Bundesländern Infografik 2 Regionen im Morbiditätsvergleich Infografik/Tabelle 3 Häufigkeit

Mehr

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 16. Dezember 2015

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 16. Dezember 2015 2015/1125772 Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 16. Dezember 2015 Vorläufige Festsetzungen der Grunderwerbsteuer, vorläufige Feststellungen nach 17 Absatz 2 und 3 GrEStG

Mehr

Qualitätsbericht für das strukturierte Behandlungsprogramm (DMP) Asthma bronchiale

Qualitätsbericht für das strukturierte Behandlungsprogramm (DMP) Asthma bronchiale Qualitätsbericht für das strukturierte Behandlungsprogramm (DMP) Asthma bronchiale Kaufmännische Krankenkasse KKH Karl-Wiechert-Allee 61 30625 Hannover Berichtszeitraum: 01.01.2015 bis 31.12.2015 Gesetzliche

Mehr

Verwaltungsvereinbarung

Verwaltungsvereinbarung Verwaltungsvereinbarung zur Ergänzung der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher

Mehr