Arbeitshilfe Muster für einen Bescheid über die nicht bestandene Prüfung

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1 01320 Der Bescheid über die nicht bestandene Prüfung (Muster) Zweck: Auch im Fall des Nichtbestehens der Gesellenprüfung sind dem Prüfling und auf dessen konkretes Verlangen hin auch dem Ausbildenden zügig die Prüfungsergebnisse durch eine ordentliche Mitteilung (Bescheid) bekannt zu geben. Kriterien des Produkts muss den Anforderungen des Bescheids gemäß 28 Muster-GPO entsprechen: korrekter Adressat (Prüfling und Ausbildender) Nennung sämtlicher Prüfungsergebnisse Grund für das Nichtbestehen (Bestehensregelung zitieren) Angabe, welche Prüfungsleistungen nicht zu wiederholen sind; vgl. dazu aber unten Rechtsbehelfsbelehrung Arbeitshilfe Muster für einen Bescheid über die nicht bestandene Prüfung Hinweise Der Auflage, dass dieser Bescheid auch beinhalten muss, welche Prüfungsleistungen nicht mehr zu wiederholen sind, wird dadurch genügt, dass diese Angaben in der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung vgl. Produkt enthalten sind, die diesem Bescheid beigefügt werden sollte. Dem Bescheid an den Auszubildenden können die Unterlagen zur Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses nach 21 Abs.3 BBiG beigefügt werden Vgl. auch Produkt 02015: Vorläufige Bescheinigung über das (Nicht)Bestehen einer Prüfung Vgl. zu den Konsequenzen bei Nichtbestehen der Prüfung auch Produkt 01312

2 Berufliche Bildung und Prüfungswesen Postfach Musterstadt Berufliche Bildung und Prüfungswesen Firma Michael Musterbetrieb Bau-GmbH Musterstraße Musterdorf Gesellenprüfung im Ausbildungsberuf Maurer/Maurerin Information über eine nicht bestandene Prüfung Ihre Auszubildende: Marion Musterauszubildende Sehr geehrte, der Gesellenprüfungsausschuss für den Ausbildungsberuf Maurer/ Maurerin hat am 29. Juli 2014 festgestellt, dass Ihre Auszubildende Marion Musterauszubildende die Gesellenprüfung nicht bestanden hat. In den einzelnen Prüfungsbereichen hat sie folgende Ergebnisse erzielt: Punkte Note Praktischer Teil: 45 mangelhaft Schriftlicher Teil 65 ausreichend Baukörper aus Steinen 67 befriedigend Bauwerke im Hochbau 50 ausreichend Wirtschafts- und Sozialkunde 92 sehr gut Die Prüfung ist nicht bestanden, weil im praktischen Teil der Prüfung keine ausreichenden Leistungen erbracht wurden ( 27 Abs. 7 AusbVO Bauwirtschaft). Hinweis nach 28 Gesellenprüfungsordnung: Ihre Auszubildende muss in einer Wiederholungsprüfung den schriftlichen Teil mit der dort erzielten insgesamt ausreichenden Leistung nicht wiederholen, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellt. 17. Februar 2016 Ihr Zeichen: Unser Zeichen: VI Mu Ansprechpartnerin: Tel Fax musterfrau@hwk-musterstadt.de Musterallee Musterstadt info@hwk-musterstadt.de Präsident: Walter Mustermann Hauptgeschäftsführer: Jens Musterling Musterstädter Volksbank BLZ Konto IBAN DE BIC (Swift-Code) VOMuDE1MXXX Sparkasse Musterstadt BLZ Konto IBAN DE BIC (Swift-Code) SPKMDE2MXXX

3 Frau Musterauszubildende kann die Prüfung erstmals zum Termin Winter 2014/2015 wiederholen. Bitte sorgen Sie unterstützend dafür, dass die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung spätestens bis zum 15. Oktober 2014 hier eingegangen ist. Wir haben ein Formular für die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung beigelegt. Mit freundlichen Grüßen

4 Berufliche Bildung und Prüfungswesen Postfach Musterstadt Berufliche Bildung und Prüfungswesen Frau Marion Musterauszubildende Musterweg Musterdorf Gesellenprüfung im Ausbildungsberuf Maurer/Maurerin Bescheid über die nicht bestandene Prüfung gem. 28 Gesellenprüfungsordnung Sehr geehrte, der Gesellenprüfungsausschuss für den Ausbildungsberuf Maurer/Maurerin hat am 29. Juli 2008 festgestellt, dass Sie die Gesellenprüfung nicht bestanden haben. Sie haben in den einzelnen Prüfungsbereichen folgende Ergebnisse erzielt: Punkte Note Praktischer Teil: 45 mangelhaft Schriftlicher Teil: 65 ausreichend Baukörper aus Steinen 67 befriedigend Bauwerke im Hochbau 50 ausreichend Wirtschafts- und Sozialkunde 92 sehr gut Die Prüfung ist nicht bestanden, weil Sie im praktischen Teil der Prüfung keine ausreichenden Leistungen erbracht haben ( 27 Abs. 7 AusbVO Bauwirtschaft). 17. Februar 2016 Ihr Zeichen: Unser Zeichen: VI Mu Ansprechpartnerin: Tel Fax musterfrau@hwk-musterstadt.de Musterallee Musterstadt info@hwk-musterstadt.de Präsident: Walter Mustermann Hauptgeschäftsführer: Jens Musterling Musterstädter Volksbank BLZ Konto IBAN DE BIC (Swift-Code) VOMuDE1MXXX Sparkasse Musterstadt BLZ Konto IBAN DE BIC (Swift-Code) SPKMDE2MXXX

5 Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden, 29 Abs.1 S.1 Handwerksordnung. Sie können die Prüfung erstmals frühestens zum Winter 2014/2015 wiederholen. Wenn Sie diesen Termin in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich zur Wiederholungsprüfung bitte bis zum 15. Oktober 2014 an. Wir haben einen Antrag auf Anmeldung zur Wiederholungsprüfung beigefügt. In der Wiederholungsprüfung können Sie sich von selbständigen Prüfungsbereichen befreien lassen, in denen Sie mindestens ausreichende Leistungen erzielt haben. Voraussetzung ist, dass Sie einen entsprechenden Befreiungsantrag stellen und Sie sich innerhalb der kommenden 2 Jahre einer Wiederholungsprüfung unterziehen. Bei Wiederholung bereits bestandener Fächer bzw. Prüfungsbereiche gelten die in der Wiederholungsprüfung erzielten Ergebnisse. Wenn Sie Ihr Ausbildungsverhältnis verlängern wollen, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit Ihrem Ausbildenden in Verbindung und zeigen ihm dies an, vgl. 21 Abs.3 Berufsbildungsgesetz. Mit freundlichen Grüßen Ihre Rechte: Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Dies kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der, Straße, PLZ Ort, erfolgen.

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