Nr Januar Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Geographie an der Ruhr-Universität Bochum

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1 Nr Januar 2004 Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Geographie an der Ruhr-Universität Bochum vom 09. Dezember 2003

2 Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Geographie an der Ruhr-Universität Bochum vom 09. Dezember 2003 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom (GV. NRW. S.190), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW S. 3) hat die Ruhr- Universität Bochum die folgende Änderungsordnung erlassen: Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Aufbau des Studiums 3 Studienziele 4 Studienleistungen 5 Kreditpunkte (Credit Points, CP) Lehrangebot 7 Studienberatung Weitere Hinweise 9 Inkrafttreten und Veröffentlichung 1 Geltungsbereich (1) Die Studienordnung regelt auf der Basis der Prüfungsordnung (Amtl. Bekanntmachung 47), ausgefertigt am , für den gestuften Bachelor-Studiengang Geographie an der Ruhr- Universität Bochum den Aufbau und Inhalt des Studiums. 2 Aufbau des Studiums (1) Der Studiengang umfasst Semester und endet mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluß dem Bachelor of Science (B.Sc.). Der Studienablauf gliedert sich in einen Pflichtbereich, einen Wahlpflichtbereich und einen Wahlbereich. Der Lehrplan für diesen Studiengang ist so angelegt, dass der Studienbeginn jeweils im Wintersemester erfolgt. Ein Studienortswechsel kann jederzeit erfolgen. Es erfolgt in diesem Falle eine Einstufung in ein Fachsemester gem. 13 Prüfungsordnung. 3 Studienziele (1) Im Bachelor-Abschnitt wird ein breit angelegtes, den Gesamtbereich der Geographie umfassendes Grundwissen vermittelt. Hinzu kommen Grundlagen in natur- und humanwissenschaftlichen Nachbarfächern (Geowissenschaften, Chemie, Botanik, Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Statistik). Außerdem findet im 5. und. Semester innerhalb des Wahl- Pflicht-Bereichs sowie im Modul Studienprojekt eine vertiefende Ausbildung in einzelnen Teilgebieten der Geographie statt. (2) Die Zusammenstellung des Studienplanes folgt in einem festgelegten Umfang den Interessensgebieten des/der Studierenden und umfaßt sowohl geographische als auch außergeographische Module. Dies ermöglicht eine zielorientierte Ausbildung, die den Erfordernissen der angestrebten Berufslaufbahn und des Arbeitsmarktes gerecht wird. Der Stundenplan ist mit der oder dem jeweiligen Studienberaterin oder Studienberater (Mentorin//Mentor, 7(2)) abzustimmen. 4 Studienleistungen (1) Grundelemente des Studiums und der Leistungsbewertung sind die Module. Ein Modul ist eine inhaltlich abgeschlossene Studieneinheit, die in der Regel aus zwei bis vier Lehrveranstaltungen/Kursen besteht und sich über ein oder zwei Semester erstreckt. Der für ein Modul notwendige Studienaufwand wird in Kreditpunkten (CP = Credit Points) bemessen. Jedes Modul wird mit einer bewerteten Prüfung abgeschlossen, die aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen in den Lehrveranstaltungen/Kursen besteht. Die Bewertung eines Moduls geht nach Multiplikation mit seinen Kreditpunkten als Gewichtungsfaktor in die Endnote für den jeweiligen Studienabschnitt ein. Alle Prüfungen finden somit studienbegleitend statt. Abschlußprüfungen entfallen. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen/Kursen kann vom erfolgreichen Besuch vorhergehender Veranstaltungen abhängig gemacht werden. Diese Abhängigkeiten sowie Module, die zur Teilnahme an nachfolgenden Modulen verpflichtend sind, werden im Modulführer gekennzeichnet. (2) Prüfungsleistungen können sein: a) eine Klausurarbeit von max. vier Zeitstunden Dauer: Eine Klausurarbeit ist eine schriftliche Prüfung, in der der Nachweis erbracht werden soll, dass in einer begrenzten Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln Aufgabenstellungen aus dem Bereich des Prüfungsgebiets sachgemäß bearbeitet und geeignete Lösungswege gefunden werden können. b) eine mündliche Prüfung: In einer mündlichen Prüfung soll die Kandidatin oder der Kandidat nachweisen, dass sie oder er über ausreichendes Wissen im Prüfungsgebiet verfügt, Zusammenhänge erkennt und spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermag. Mündliche Prüfungen sind Einzelprüfungen und sollen 20 bis höchstens 30 Minuten dauern. Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der Prüfung werden in einem Protokoll festgehalten. Das Ergebnis der Prüfung wird der Kandidatin oder dem Kandidaten im Anschluss an die mündliche Prüfung bekanntgegeben. c) ein Seminarbeitrag: Ein Seminarbeitrag ist eine Studienleistung, die zu einem vorgegebenem Thema in Form eines Vortrages oder einer erläuterten graphischen Präsentation (Poster, Video) vor dem Teilnehmerkreis des Seminars erbracht wird. Die Bewertung des Seminarbeitrages wird der Kandidatin oder dem Kandidaten bekanntgegeben und anhand eines vom Seminarleiter verfassten Protokolls dokumentiert. d) ein schriftlicher Bericht: Ein schriftlicher Bericht soll die wesentlichen Sachverhalte, Zusammenhänge und Interpretationen zu Gegenständen einer Lehrveranstaltung wiedergeben. Die Bewertung schriftlicher Berichte wird nachvollziehbar in Fuß- und Randnotizen im Berichtsmanuskript und in einem Protokoll dokumentiert. Der Abgabetermin von schriftlichen Berichten wird von der Leiterin oder dem Leiter festgelegt. Nach dem festgelegten Termin muss ein Bericht nicht mehr angenommen werden. e) eine Hausarbeit: Eine Hausarbeit ist eine Studienleistung im Umfang von maximal Wörtern, die zu einem vorgegebenem Thema in schriftlicher Form erbracht wird. Die Bewertung von Hausarbeiten wird nachvollziehbar in Fuß- und Randnotizen im Berichtsmanuskript und in einem Protokoll dokumentiert. Der Abgabetermin der Bearbeitung wird von der Leiterin oder dem Leiter festgelegt. Nach dem festgelegten Termin muss eine Hausarbeit nicht mehr angenommen werden.

3 (f) Einzelaufgaben: Einzelaufgaben dienen einzeln oder in abgestimmter Folge der schrittweisen Erarbeitung von Lehrinhalten und insbesondere der Anwendung und Einübung methodischer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Gruppenleistungen können bei Seminarbeiträgen, schriftlichen Berichten, Hausarbeiten oder Einzelaufgaben von der Prüferin oder vom Prüfer zugelassen werden, wenn eine individuelle Bewertung des Anteils eines jeden Gruppenmitglieds möglich ist. An einer Gruppenleistung sollen nicht mehr als drei Studierende beteiligt sein. (3) Die Bewertung von Prüfungen und Prüfungsleistungen erfolgt nach dem Prozentpunktsystem. Dabei entspricht die maximal erreichbare Leistung 100 Prozentpunkten. Eine Prüfungsleistung ist bestanden, wenn mindestens fünfzig Prozentpunkte erreichtwerden. Eine Prüfung in einem Modul ist bestanden, wenn von der Gesamtheit der zugehörigen Prüfungsleistungen unter Berücksichtigung ihrer Gewichtung mindestens 50 Prozentpunkte erreicht werden. (4) Prüfungsnoten werden für jedes Modul und für die Bachelor- Arbeit ermittelt. Zur Berechnung der Gesamtnote des Bachelor- Studienabschnitts werden die Prozentpunkt-Bewertungen aller Module einschließlich der Bachelor-Arbeit mit ihren jeweiligen Kreditpunkten multipliziert, addiert und durch die Summe der Kreditpunkte geteilt. Dezimalwerte werden auf die nächste ganze Zahl gerundet. (5) Die Prüfungsnoten werden in deutscher und in englischer Form ausgedrückt. Sie lauten: Prozentpunktwerte Noten Punkte Ausgezeichnet (exellent) 0-9 Punkte Sehr gut (very good) Punkte Gut (good) 0-9 Punkte Befriedigend (satisfactory Punkte Ausreichend (sufficient) 0-49 Punkte Nicht ausreichend (fail) () Zusätzlich muss während des Bachelor-Abschnitts ein geographisch relevantes Berufspraktikum von insgesamt 2 Monaten Dauer außerhalb der Universität absolviert werden. Dieses Praktikum wird innerhalb des Moduls Berufsfeld Geographie mit vorund nachbereitenden Lehrveranstaltungen absolviert. (7) Weiterhin ist zum Ende des Bachelor-Abschnitts eine spezifische Fragestellung aus dem Gebiet der Geographie zu bearbeiten (Bachelor-Arbeit). Durch diese Arbeit soll die/der Studierende zeigen, dass sie/er in der Lage ist, ein Problem in einer begrenzten Zeit mit geographischen Methoden zu untersuchen und Aufgabenstellung, Lösungsweg sowie Ergebnisse in angemessener Form zu präsentieren. 5 Kreditpunkte (Credit Points, CP) (1) Für bestandene Prüfungen in den Modulen wird eine für das jeweilige Modul festgelegte Anzahl von Kreditpunkten (credit points, CP) vergeben. Sie werden im Zeugnis neben den Benotungen ausgewiesen. Der Bachelor-Studienabschnitt umfasst ein Studienvolumen von insgesamt 10 Kreditpunkten. (2) Die Anzahl der Kreditpunkte für ein Modul orientiert sich am Umfang der in dem Modul zu erbringenden Studienleistungen und soll in einem ausgewogenen Verhältnis zu den anderen Modulen stehen. Im Einzelnen müssen im Bachelor-Abschnitt folgende Module nachgewiesen werden: Module des Bachelor-Studiengangs: Pflichtmodule CPs Mathematische Grundlagen der empirischen Forschung 4 Humangeographie Physische Geographie Grundlagen Geowissenschaften Einführung in das Studium der Geographie Grundlagen der Soziologie und Politikwissenschaften Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften Grundlagen der Chemie Räumliche Analyse und Planung Landschaften u. Ökosysteme Mitteleuropas 10 Grundlagen in Geomatics GIS-Übungen zur Geomatic 4 Urbane Räume Wahlpflichtmodule Reg. Geographie mit großer Exkursion Methoden Geomatics Berufsfeld Geographie mit Praktikum Angewandte Geographie Studienprojekt Wahlmodul 1 Wahlmodul 2 Studienarbeit 10 Module des wahlfreien Bereichs 1 (3) Die jedem Modul zugeordneten Kreditpunkte bilden numerisch die Gewichtungsfaktoren zur Berechnung der Gesamtnote ( 4). Lehrangebot (1) Das Lehrangebot im Studienfach Geographie umfasst Seminare, Übungen, Vorlesungen und Exkursionen. Letztere finden überwiegend während der vorlesungsfreien Zeit statt (Semesterferien, Wochenenden). Vorlesungen sind zusammenhängende Darstellungen und Vermittlungen von wissenschaftlichen und methodischen Grund- und Spezialkenntnissen. In Seminaren üben Studierende Fertigkeiten und Methoden, erarbeiten Beiträge, tragen Arbeitsergebnisse vor und diskutieren. Dies kann auch im Gelände erfolgen. In Übungen werden Kenntnisse durch die Bearbeitung praktischer oder experimenteller Aufgaben unter Anleitung vertieft. Exkursionen bieten einen Anschauungsunterricht außerhalb der Hochschule. Einzelne Lehrveranstaltungen/Kurse können aus Mischformen unterschiedlicher Veranstaltungstypen bestehen. Die Merkmale der Module und Lehrveranstaltungen/Kurse werden in einem Studienführer zusammengestellt. (2) Der Bachelor-Abschnitt beinhaltet neben den Lehrveranstaltung im geographischen Kernbereich solche in geo-, natur- und humanwissenschaftlichen Nachbarfächern und legt damit die Grundlage für die interdisziplinäre Ausbildung im Masterabschnitt. Dies drückt sich in einer Vernetzung mit Lehrveranstaltungen aus anderen natur- sowie ingenieur- und humanwissenschaftlichen Fächern aus. (3) Ein Studienverlaufsplan, der als Anhang dieser Studienordnung beigefügt ist, informiert über die Aufteilung der einzelnen Lehrveranstaltungen/Kurse, auf die Semester, die den Veranstaltungen zugeordneten Semesterwochenstunden (SWS), Kreditpunkten (CP) und Gewichtungsfaktoren. Weitere Informationen zu den Lehrveranstaltungen/Kursen werden vor jedem Semester im Vorlesungsverzeichnis und auf den Schwarzen Brettern sowie der Homepage des Instituts veröffentlicht. Im Studienplan sind alle Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen aufgenommen. Die Lehrveranstaltungen im wahlfreien Bereich können dem Gesamt-Vorlesungsverzeichnis und den Vorlesungsverzeichnissen der einzelnen Fakultäten bzw. Fachbereiche entnommen werden. (4) Ferner bietet das Institut weitere Lehrveranstaltungen an, die aktuelle Entwicklungen bzw. spezielle Themen der Geographie betreffen.

4 7 Studienberatung (1) Grundlage eines ordnungsgemäßen Studiums sind Prüfungsordnung und Studienordnung. Das Geographische Institut gibt jeweils vor Semesterbeginn Informationsschriften heraus (Geographische Informationen, Modulführer Bachelor), die über den Studienverlauf und den Lehrplan informieren. Möglichkeiten zur allgemeinen Information über das Studium bietet ferner die allgemeine Studienberatung der Ruh-Universität Bochum. StudienberaterInnen und Sprechzeiten werden per Aushang im Institut bekannt gegeben. (2) Jede(r) Studierende bekommt zu Beginn des Studiums eine(n) persönliche(n) Mentorin/Mentor zugeordnet. Die/der Mentor(in) gibt Hilfe in allen studienrelevanten Fragen (z.b. Stundenplangestaltung, Wahlmöglichkeiten im Wahlpflicht- und wahlfreien Bereich, Prüfungsangelegenheiten, administrative Fragen). Daneben geben alle Lehrenden bei Fragen, die sich auf ihre Lehrveranstaltung bzw. auf ihr Arbeitsgebiet beziehen, Auskunft. Zu Beginn jedes Studienabschnitts, am Ende jeden Semesters und von Wiederholungsprüfungen findet eine Fachberatung durch die Mentorin/den Mentor statt. Zusätzliche Beratungstermine können bei Bedarf vereinbart werden. Im Verlauf jedes Studienabschnitts kann die Mentorin/der Mentor einmal gewechselt werden. 9 Inkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Studienordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Diese Studienordnung wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Ruhr-Universität Bochum veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Geowissenschaften vom Bochum, den 09. Dezember 2003 Der Rektor der Ruhr-Universität Bochum Universitätsprofessor Dr.-Ing. G. Wagner (3) Bei Problemen, die Prüfungen, Prüfungsbewertungen oder Anerkennung von Studienleistungen betreffen, wenden sich die Studierenden direkt an den Prüfungsausschuss. Weitere Hinweise (1) Für ein sinnvolles Studium muss jede Lehrveranstaltung anhand von Fachliteratur vor- und nachbereitet werden. Hierbei sind Lehrbücher ein wesentlicher Bestandteil. Die Anschaffung eigener Lehrbücher ist erforderlich; die Lehrenden stehen für die entsprechende Beratung zur Verfügung. Das Geographische Institut stellt in seiner Präsenzbibliothek eine Fachliteraturauswahl sowie PC-Arbeitsplätze in der Bibliothek und den PC-Inseln zur Verfügung. Für Exkursionen und Geländeseminare können in begrenztem Umfang Zuschüsse gewährt werden. Die für Lehrveranstaltungen, insbesondere solchen im Gelände anfallenden Kosten müssen von jeder/jedem Studierenden grundsätzlich übernommen werden. Sie sind ebenso für die Beschaffung der Fachliteratur, Geländeausrüstung und sonstigen Arbeitsmaterialien verantwortlich. Informationen hierzu erhalten die Studierenden bei den Studienberatern, bei den Lehrenden und in der Fachschaft Geographie. (2) Ein Großteil der Lehrbücher und viele Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Zeitschriften sind in englischer Sprache abgefasst. Daher sind gute Kenntnisse in dieser Sprache für den Studiengang Geographie in jedem Fall notwendig. (3) Vor Beginn des Bachelor-Studienabschnitts wird die Teilnahme an Vorkursen in PC-Programmen angeraten, die im Rechenzentrum der Ruhr-Universität angeboten werden. Für ein erfolgreiches Studium ist der Zugang zu einem individuell nutzbaren PC mit Internetanschluss erforderlich. (4) Informationen zur Ruhr-Universität allgemein, zu den einzelnen Instituten und zum Studium werden auf der Homepage der Ruhr-Universität unter im Internet angeboten.

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