Sportkommission Skateboard, Inline und Alpin

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1 Sportkommission Skateboard, Inline und Alpin Wettkampfordnungen

2 Allgemeine Bestimmungen I. Geltungsbereich Für die Austragung aller offiziellen, von der "Sportkommission Skateboard, Inline und Alpin" (SK SIA) durchgeführten Wettkämpfe in allen von ihr betreuten Disziplinen sind die nachstehenden Wettkampfordnungen, Durchführungsbestimmungen und Regeln maßgebend. II. Inkrafttreten 1. Bestandteil der nachfolgenden Regelungen und Bestimmungen ist die von der Sportkommission im 10. Oktober 2002 erstellte und von der Mitgliederversammlung des DRIV genehmigte Neufassung der Wettkampfordnung für Skateboard und Inline-Aggressive. Die Änderung des Namens der SK in Sportkommission Skateboard, Inline und Alpin wurde von der Mitgliederversammlung am 10. März 2001 genehmigt. Alle weiteren Änderungen der alten WO bedürfen keiner Zustimmung durch die Mitgliederversammlung, ausreichend hierfür ist die Abstimmung innerhalb der SK-SIA. Auf der letzten Seite ist ersichtlich, wann und von welchen Gremien die einzelnen Wettkampfordnungen verabschiedet wurden. 2. Inhaber aller Rechte dieser Wettkampfordnung ist allein die Sportkommission Skateboard, Inline und Alpin im DRIV. 3. Vervielfältigungen dieser Wettkampfordnung, gleichgültig mit welchen technischen Mitteln, oder Veröffentlichungen, in welcher Form auch immer (Printmedien, Internet u.a.), sind nur mit schriftlicher Genehmigung des/der Vorsitzenden der SK- SIA zulässig. Verstöße hierzu werden mit allen rechtlichen Mitteln verfolgt. III. Dopingregeln 1. Der DRIV hat sich in seiner Satzung und seiner Anti-Doping-Ordnung zur aktiven Bekämpfung des Dopings verpflichtet. Hierzu gehören auch die Umsetzung der Anti-Doping-Bestimmungen der NADA und der WADA, der FIRS sowie die Verpflichtungen gegenüber dem DOSB und dem Bundesministerium des Inneren (BMI). 2. Bestandteil dieser Wettkampfordnung ist die Anti-Doping-Ordnung (ADO) des DRIV einschließlich aller hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen, Kommentare und Standards in der jeweils gültigen Fassung (abrufbar auf 3. Lt. Vorgaben des DOSB muss jede/r Sportler/r, welche/r an einer Deutschen Meisterschaft teilnimmt, eine Athletenvereinbarung Doping und Schiedsvereinbarung Doping unterzeichen. Dokumente unter

3 IV. Wettkampfarten 1. Die Wettkämpfe werden in folgende Wettkampfarten eingeteilt: Kategorie A Deutsche Meisterschaften Kategorie B Länderübergreifende Meisterschaften (z.b. norddeutsche Meisterschaft) Kategorie C Landesmeisterschaften Kategorie D Regionalwettkämpfe (z.b. Stadtmeisterschaften) 2. Für die Kategorien A, B und C besteht Lizenzierungspflicht. Auch für eine Veranstaltung der Kategorie D muss eine Lizenz eingeholt werden, wenn diese als Offizielle...Meisterschaft ausgerichtet wird. V. Lizenzierung 1. Durch die Einholung einer Lizenz beim Fachwart des zuständigen Landesverbandes (für die Kategorien C und D), oder bei der SK Skateboard, Inline und Alpin im DRIV (für die Kategorien A und B sowie den Kategorien C und D, wenn der Landesverband keinen Fachwart in dieser Sparte hat), erhält der Ausrichter das Recht, seine Veranstaltung Offizielle Meisterschaft zu nennen und sichert sich die Unterstützung des Verbandes / Landesverbandes bei der Durchführung und Abwicklung eventueller Streitfälle. Vergibt die SK SIA eine Lizenz, werden Gebühren laut der jeweils gültigen Gebührenordnung fällig. 2. Die Meisterschaften können als Serie oder als Einzelveranstaltung durchgeführt werden. Die Entscheidung, wie diese zur Austragung kommen, fällt die Kommission spätestens im November eines Jahres für das Folgejahr. 3. Um Überschneidungen zu vermeiden, muss die terminliche Koordination aller Wettkämpfe über die Kommission erfolgen. VI. Ausschreibung Die offizielle Ausschreibung für Wettkämpfe erfolgt nach Erteilung der Lizenz durch die/den Vorsitzenden der SK-SIA gemeinsam mit dem Ausrichter. Auf die jeweils gültigen Dopingregeln und Wettkampfordnungen ist in der Ausschreibung hinzuweisen. Gelten für einzelne Meisterschaften von der WO abweichende Regeln, sind diese Änderungen ebenfalls in der Ausschreibung zu nennen- Ebenso ist bei Meisterschaften, die von, über oder mit der Kommission durchgeführt werden, bei der Veranstaltung auf mögliche Dopingkontrollen hinzuweisen. Die Ausschreibung hat zu erfolgen bis spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung. VII. Anmeldung, Startgebühren und Startnummern

4 1. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder von Vereinen, die dem DRIV und seiner Untergliederungen angehören. Weiterhin ist teilnahmeberechtigt, wer sich fristgerecht angemeldet hat, sofern die vorgesehene maximale Starterzahl pro Gruppe und Disziplin nicht überschritten ist. Wird eine Veranstaltung offen ausgeschrieben, erhalten Teilnehmer, welche keinem Verein angehören, mit der Anmeldung und der Startgebühr eine Tagesmitgliedschaft im DRIV und sind somit an die Pflichten (und auch Rechte) des Verbandes gebunden. Ausnahme s. unter VIII. 2. Die Anmeldung für jede Veranstaltung muss durch Abgabe eines ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars erfolgen, in dem der Teilnehmer/Mannschaftsführer die jeweils gültigen Wettkampfregeln anerkennt (Bei Minderjährigen muss das Formular von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein.). Als Anmeldefrist gilt der in der jeweiligen Ausschreibung genannte Nennungsschluss/Meldeschluss. Des Weiteren muss der Ausrichter die Wettkampfregeln öffentlich bekannt geben. Dies kann entweder durch Aushang oder durch Abdruck auf dem Anmeldeformular erfolgen. Alle Startgebühren sind vor Wettkampfbeginn in bar zu entrichten. Auf die Möglichkeit einer bargeldlosen Zahlung (Scheck oder Überweisung) muss in der Ausschreibung hingewiesen werden. Die Startgebühren werden in der Gebührenordnung geregelt. Die Startnummer ist gut sichtbar auf der Brust zu tragen. 3. Meldungen sind verbindlich. Das Nichterscheinen zu einem Wettkampf entbindet nicht von der Zahlung der festgesetzten Gebühren. VIII. Passpflicht bei Inline-Alpin-Wettkämpfen, Vereinswechsel und Startsperre bei Meisterschaften, Spezielle Regeln zum Sportbereich Inline-Alpin 1. Bei nationalen und Landestitelkämpfen in Inline-Alpin-Disziplinen werden keine Tageslizenzen ausgegeben. Die Teilnahme an einer Veranstaltung setzt den Besitz eines Startpasses und damit verbunden die Mitgliedschaft in einem Verein voraus, welcher einem Landesrollsport-Verband des DRIV angehört. Ausnahmen werden in der Ausschreibung geregelt bzw. das Inline-Alpin-Team bestehend aus SK- Vorsitzender/m, Stellvertreter/in, TD, Nationaltrainer und WIAC-Vertreter sind bevollmächtigt, hier entsprechende Entscheidungen zu treffen. 2. Anträge für Startpässe und die dazu notwendigen Informationen sind bei der SK- SIA erhältlich. Die Gebühren für Startpässe und Passverlängerungen sind in der jeweils gültigen Gebührenordnung der SK-SIA geregelt. Dem unterschriebenen Startpassantrag sind neben zwei aktuellen Passbildern folgende unterschriebene Formulare beizufügen a.) Athletenerklärung b.) Teilnahmebedingung c.) Athletenvereinbarung Doping des DRIV d.) Schiedsvereinbarung des DRIV e.) Kopie eines gültigen Personalausweises

5 3. ein ausländischer Mitbürger (Nicht-EU-Mitglied) kann einen Startpass erhalten, sofern er seit mindestens 2 Jahren seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat (Auszug Melderegister des Einwohnermeldeamtes). Bei einem ausländischen Mitbürger aus einem EU-Mitgliedsstaat wird keine Frist vorgegeben, jedoch muss auch hier der feste Wohnsitz (wie oben angegeben) nachgewiesen werden. 4. Grundsätzlich gilt folgende Wechselfrist: 1. November bis 1. März: a.) innerhalb dieser Frist kann ein Sportler/in ohne Sperre von einem Verein/Verband zu einem anderen Verein/Verband, der die gleiche Sportart betreibt wechseln. Ein außerhalb dieser Frist erfolgter Wechsel zieht eine Verbandssperre von 3 Monaten mit sich (Ausnahmen s. unter 5.). Alle bis dahin eingefahrenen Punkte des vorherigen Verbandes werden übernommen (internationale Punkte) b.) DRIV und DSV erkennen Verbandssperren des anderen Verbandes an. c.) wird ein/e Sportler/In außerhalb der Wechselfrist aus einem Verein/Verband ausgeschlossen, verfallen die bis zu diesem Zeitpunkt eingefahren Punkte des bisherigen Verbandes 5. Ausnahmen für die Wechselfrist: a.) Ausschluss eines Sportlers/in aus einem Verein/Verband aus Gründen, die der/die Sportler/In nicht selbst zu verantworten hat b.) Vereinsauflösung oder Vereinsfusion und den dadurch möglicherweise nötigen Vereins- oder Verbandswechsel. c.) wechselt ein/e Sportler/In außerhalb der Wechselfrist vom Kader eines anderen Verbandes in einen Kader (Bundes-, Landes- Gaukader) des DRIV oder wird ein/e Sportler/In eines anderen Verbandes außerhalb der Wechselfrist in einen Kader (Bundes-, Landes- Gaukader) des DRIV berufen, werden die bis zu diesem Zeitpunkt eingefahrenen Punkte des vorherigen Verbandes übernommen (internationale Punkte) 6. In einen Landeskader oder in die Inline-Alpin-Nationalmannschaft können nur Sportler/Innen berufen werden, welche nicht gleichzeitig einer anderen Mannschaft eines anderen deutschen oder ausländischen Sportverbandes und deren Untergruppierungen angehören, welche die gleiche Sportart betreiben. Für die Nominierung in die Landeskader und die Nationalmannschaft wird u.a. die Platzierung auf der DRIV-Punkteliste zugrunde gelegt. Diese allein ist jedoch nicht entscheidend und es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Mitgliedschaft in einem Landeskader oder der NM. Die Nominierung in einen Landeskader erfolgt durch den zuständigen Landestrainer und Stützpunktleiter in Absprache mit dem jeweiligen Landesfachwart.

6 Die Nominierung in die NM erfolgt durch die zuständigen Nationaltrainer in Absprache mit dem/der Vorsitzenden der SK-SIA bzw. ihrem/r Stellvertreter/In. Die Mitgliedschaft eines/r Sportlers/in in die NM wird jeweils durch eine Vereinbarung geregelt. Lt. Vorgaben des DRIV muss jede/r Sportler/In der Nationalmannschaft oder eines Landeskaders (falls nicht bereits geschehen) die Athletenvereinbarung Doping/DRIV und Schiedsvereinbarung Doping/DRIV zu unterzeichnen 7. Die Teilnahme in jeglicher Funktion (Sportler, Trainer, Schiedsrichter, Zeitnehmer,...) bei Inline-Alpin-Wettkämpfen sowie der Besuch derselben erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Für die Versorgung und Behandlung von Krankheiten und/oder Unfällen vor, während eines Wettkampfes ist die SK-SIA nicht zuständig und nicht verantwortlich. Die Geltendmachung von zivilrechtlichen Ersatzansprüchen gegenüber der SK-SIA und deren Vereinen ist grundsätzlich ausgeschlossen; die Vereine müssen ihre Vereinsmitglieder darauf besonders hinweisen. Die Teilnahme von Sportlern der Nationalmannschaft oder Landeskader erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr, und auch hier sind Ersatzansprüche gegenüber der SK-SIA und/oder DRIV ausgeschlossen. Hier gilt für Inhaber eines Startpasses auch die Athletenerklärung, welche der SK-SIA unterzeichnet vorliegt IX. Verlegung, Absage und Abbruch d.) Wenn die Austragung eines angekündigten Wettkampfes an dem dafür festgesetzten Termin nicht möglich ist, kann der Wettkampf auf einen anderen Termin verlegt werden. Dies wird vorab durch den jeweiligen Ausrichter in der Ausschreibung geregelt. e.) Ein Wettkampf darf aus Gründen, die sich aus der Wetterlage oder einem sonstigen Fall höherer Gewalt ergeben, abgebrochen oder ausgesetzt werden. Die Entscheidung darüber hat der jeweilige Ausrichter und die Wettkampfleitung. X. Preise und Wertung In Abhängigkeit von Kategorie, Größe und Bedeutung der Veranstaltung gibt es neben Urkunden und/oder Pokalen für die Plätze 1 bis 3 (oder auch für weitere Plätze), Sachpreise zu gewinnen. Die ausgesetzten Preise sind in der Ausschreibung (oder wenn zu diesem Zeitpunkt die Preise noch nicht feststehen, spätestens vor Beginn der Veranstaltung) bekannt zu geben. XI. Haftung Die Teilnahme an den Wettkämpfen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Sportlers. Die Veranstalter, Ausrichter und Sponsoren können für Unfälle, Verletzungen und Schäden jeglicher Art nicht haftbar gemacht werden. Der Veranstalter verzichtet im Hinblick auf ein vereinfachtes Lizenzierungsverfahren die wirtschaftlichen Verhältnisse des Ausrichters zu überprüfen. Regressansprüche Dritter gegenüber dem Veranstalter, aufgrund vertragswidrigem Verhaltens des Ausrichters, sind ausgeschlossen.

7 XII. Widerruf der Genehmigung einer Lizenz 1. Die sportrechtliche Genehmigung kann von der SK SIA im DRIV widerrufen werden, wenn der Ausrichter gegen einen oder mehrere Punkte der anzuerkennenden Ordnungen verstößt. Vor dem Widerruf der Genehmigung ist dem Ausrichter eine Frist, welche auch eine unverzügliche Frist sein kann, zu gewähren, um den oder die beanstandeten Punkte zu beheben. 2. In jeder Vereinbarung zwischen Veranstalter und Ausrichter ist deutlich darauf hinzuweisen, dass die Veranstaltung, sofern der Ausrichter gegen einzelne Punkte der Ordnungen verstößt, für nichtig erklärt werden kann und der Ausrichter regresspflichtig gemacht werden kann. In der Vereinbarung ist auch zu erklären, dass in einem solchen Falle bereits bezahlte Lizenzgebühren nicht zurückerstattet werden. XIII. Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage für Unstimmigkeiten zwischen Ausrichter, Veranstalter und Teilnehmer oder zwischen Ausrichter und Veranstalter sind die Satzung und die jeweils gültige Rechtsordnung des DRIV. XIV. Medien- und Werberechte Alle Fernseh-, Werbe- und Bildrechte der Veranstaltung und der Teilnehmer liegen beim Ausrichter oder den Organisatoren. Der Ausrichter bzw. die Organisatoren verpflichten sich, folgende Unterlagen dem Veranstalter zur verbandsinternen Berichterstattung zur Verfügung zu stellen: - Teilnehmerlisten - Ergebnislisten - Plakate - Bild- und Videodokumente - Presseberichte und ggf. Informationen, wo Berichte im Internet abrufbar sind

8 Inhaltsverzeichnis Allgemeiner Teil und Inhaltsverzeichnis Anti-Doping-Bestimmungen Teil A Teil B Teil C Teil D Teil E Teil F Teil G Wettkampfordnung Skateboard Wettkampfordnung Inline-Street Wettkampfordnung Inline-Freestyle Wettkampfordnung Inline-Alpin, Jahrgänge und Punktereglement Wettkampfordnung Inline-Basketball Wettkampfordnung Inline-Bobrun Wettkampfordnung Kickboard Gebührenordnung Historie der Wettkampfordnung Die Wettkampfordnungen Teil E-G werden nicht ins Internet gestellt, da diese Disziplinen derzeit kaum ausgeübt werden. Sie können aber auf Anfrage jederzeit von der SK-SIA zur Verfügung gestellt werden. 3. Februar 2012 gez. Gabriele Brenner Deutscher Rollsport- und Inline-Verband e.v. Vorsitzende Sportkommission Skateboard, Inline und Alpin

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