Wirtschaftliche Förderung. Hilfen für Investitionen und Innovationen. Allgemeine Wirtschaftspolitik.

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1 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Allgemeine Wirtschaftspolitik Wirtschaftliche Förderung Hilfen für Investitionen und Innovationen

2 Text und Redaktion Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Öffentlichkeitsarbeit Produktion PRpetuum GmbH, München Druck Bonifatius GmbH, Paderborn Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Öffentlichkeitsarbeit Berlin Stand Mai 2008

3 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Allgemeine Wirtschaftspolitik Wirtschaftliche Förderung Hilfen für Investitionen und Innovationen

4 2 Inhalt Vorwort A. Förderung von Existenzgründungen KfW-StartGeld Unternehmerkapital: ERP-Kapital für Gründung (0 bis 2 hre) Unternehmerkapital: ERP-Kapital für Wachstum (2 bis 5 jahre) KfW-Unternehmerkredit KfW-Unternehmerkapital: KfW Kapital für Arbeit und Investitionen B. Förderung von Investitionen Steuerliche Hilfen Investitionszulage Investitionsabzugsbetrag für KMU Regionalpolitische Hilfen GA Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ERP-Regionalförderprogramm C. Umweltprogramme, Energieeinsparung, Erneuerbare Energien Umweltprogramme ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm KfW-Umweltprogramm Energieeinsparung Energieeinsparberatung vor Ort (für Wohngebäude) KfW-CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm Erneuerbare Energien Förderung Erneuerbarer Energien (Marktanreizprogramm) Energieeffizienz Energieeffizienzberatung (Sonderfonds Energieeffizenz in KMU) ERP-Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizenz in KMU) D. Bürgschaften Bürgschaften der Bürgschaftsbanken Bürgschaften des Bundes und der Länder E. Forschung und Innovation Zuschüsse PRO INNO II PROgramm INNOvationskompetenz mittelständischer Unternehmen Innovative Wachstumsträger/INNO-WATT Förderwettbewerb Netzwerkmanagement-Ost (NEMO) Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) Konvergente Informationstechnologien/Multimedia EXIST-Gründerstipendium Förderung von Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen EXIST-Forschungstransfer Industrielle Vorlaufforschung in benachteiligten Regionen SIGNO KMU-Patentaktion SIGNO Innovationsaktion SIGNO Verwertungsaktion/InnovationMarket Spitzencluster-Wettbewerb Innovative regionale Wachstumskerne Innovationsforen KMU-innovativ Kredite/Beteiligungskapital für innovative Unternehmen ERP-Startfonds High-Tech Gründerfonds

5 3 Inhalt EIF-/ERP-Dachfonds ERP-Innovationsprogramm F. Chancen- und Beteiligungskapital ERP-Beteiligungsprogramm KfW-Risikokapitalprogramm KfW-Genussrechtsprogramm Eigenkapital für den breiten Mittelstand G. Messen, Außenwirtschaftliche Hilfen Messebeteiligungen, Export Auslandsmesseprogramm Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland Vermarktungshilfeprogramm Consultant Trust Fund ERP-Exportfinanzierungsprogramm Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) Auslandsinvestitionen Investitionsgarantien Unternehmerkredit Ausland PPP Public Private Partnership Ungebundene Finanzkredite Exportförderung Erneuerbarer Energien und Energieeffizienz-Technologien Exportinitiative Erneuerbare Energien Exportinitiative Energieeffizienz H. Schulung, Beratung, Qualifizierung Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen Innovationsmanagement Gründercoaching der KfW Mittelstandsbank Runder Tisch der KfW Mittelstandsbank Turn-Around-Beratung der KfW Mittelstandsbank Förderung der Beratung von KMU zur rentablen Verbesserung der Materialeffizienz (VerMat) I. Arbeitsmarktpolitische Hilfen Eingliederungszuschüsse Gründungszuschuss Einstellungszuschuss bei Neugründungen Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen Einstiegsgeld J. Infrastruktur, Wohnungsbau Kommunal Investieren KfW-Kommunalkredit K. Service Fachbegriffe kurz und bündig Stichwortverzeichnis Förderdatenbank des Bundes: 93 Adressen Information und Beratung Länderwirtschaftsministerien, Senatsverwaltungen sowie Landeswirtschaftsförderungsgesellschaften Investitionsbanken und Förderinstitute der Bundesländer Bürgschaftsbanken Internetadressen (Auswahl) Bestellfax Fragebogen

6 4 Vorwort Das Förderangebot des Bundes für die Wirtschaft, insbesondere für den Mittelstand, für Technologie und Innovationen, für Klimaschutz und Energieeinsparung und für Auslandsaktivitäten ist umfangreich und wird kontinuierlich an die Bedürfnisse der Existenzgründer und der Unternehmer angepasst. Mit der aktuellen Broschüre Wirtschaftliche Förderung und der Internet-Förderdatenbank ( bietet das Bundes - ministerium für Wirtschaft und Technologie eine Orientierungshilfe in der deutschen Förderlandschaft und informiert über die vielfältigen Fördermöglichkeiten. Ein starker, innovativer Mittelstand mit der Kraft zur Weiterentwicklung ist Motor für Wachstum und Beschäftigung. Für die Bundesregierung steht der Mittelstand daher im Fokus ihrer Politik. Im Rahmen der im hr 2006 beschlossenen Mittelstandsinitiative wurden und werden mit einer Vielzahl von Maßnahmen die Bedingungen für die kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland verbessert. So gehören zu den zentralen Elementen der Mittelstandsinitiative die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Existenzgründer, der Abbau bürokratischer Hemmnisse, die Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten und die Stärkung der Inno vationsfähigkeit des Mittelstandes. Die Finanzierungsmöglichkeiten für Existenzgründungen und für mittelständische Unternehmen sind durch die Einführung der Haftungsfreistellung beim KfW-Unternehmerkredit ausgedehnt. Zum 1. nuar 2008 folgten Verbesserungen für Kleinunternehmen: Die Förderprogramme Mikro-Darlehen und Start- Geld wurden zu einem neuen Förderprogramm, dem KfW-StartGeld, zusammengefasst und in ihrer Wirkung erweitert. Die Förderung auf dem Energiesektor und beim Klimaschutz bilden einen weiteren Schwerpunkt. Für die Förderung von betrieblichen Energieeinsparmaßnahmen wurden die Angebote für Erneuerbare Energien weiter verbessert. Zum 15. Februar 2008 startete das ERP-Energieeffizienzprogramm, welches Maßnahmen zur Erhöhung der Energie effizienz durch Beratungszuschüsse und zinsgünstige Darlehen unterstützt. Um das Förderangebot im Bereich von Forschung und Innovation transparent, zielgenau und leicht zugänglich zu machen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie das vorhandene Fördersystem in die drei Förderlinien Gründungen und junge Technologieunternehmen, Forschungskooperation und technologieorientierte Serviceeinrichtungen gegliedert. In allen Förder linien werden die Forschungsaktivitäten des Mittelstandes unterstützt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung zur Stärkung des Technologie- und Inno vationsstandortes Deutschland die Hightech-Strategie verabschiedet. Zentrale Leitlinie dieser neuen aktiven Strategie ist die Verbindung der Forschungs- und Innovationsförderung und der Verbesserung der strategischen Rahmenbedingungen für Innovationen zu einer Innovationspolitik aus einem Guss. Das Ministerium für Wirtschaft und Technologie ist Ihr Ansprechpartner bei Existenzgründungen und für mittelständische Unternehmen in Finanzierungsfragen. Nutzen Sie die vielfältigen Förder- und Serviceangebote des Bundes sowie die Förderdatenbank unter Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Mai 2008

7 5 A. Förderung von Existenzgründungen KfW-StartGeld Die KfW bietet Existenzgründern, Freiberufler und kleinen Unternehmen bis zu 3 hren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit das KfW-StartGeld an. Finanziert werden in diesem Fall Gründungsvorhaben, deren gesamter Fremdfinanzierungsbedarf Euro nicht übersteigt. Finanziert werden Investitionen bis zu 100 %; Betriebsmittel können bis maximal EUR mitfinanziert werden. Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn das geplante Unternehmen zunächst als Nebenerwerb geführt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass das geförderte Unternehmen mittelfristig auf einen Vollerwerbsbetrieb ausge - richtet ist. Gefördert werden Existenzgründerinnen und gründer (= natürliche Personen, die über die erforderlichen fachlichen und kaufmännischen Qualifikationen verfügen) sowie kleine Unternehmen. Gefördert werden Gründungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe (einschließlich der Heilberufe). Höchstbetrag: Euro, das KfW-StartGeld kann auch zweimal beantragt werden, sofern der kumulierte Zusagebetrag Euro nicht übersteigt. Mindestbetrag: keiner Sicherheiten: Die KfW macht keine Vorgaben hinsichtlich der Besicherung. Ob und in welchem Umfang Sicherheiten bestellt werden, ist zwischen Antragsteller und Hausbank zu vereinbaren. Die KfW wird die Hausbank obligatorisch zu 80 % von der Haftung freistellen. Checkliste: Werden die wichtigsten Vorausset - zungen für die Gewährung von KfW-StartGeld erfüllt? Sämtliche Fragen müssen mit beantwortet werden, wenn die wichtigsten Fördervoraussetzungen gegeben sein sollen! 1. Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine natürliche Person, ein kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder einen Angehörigen der Freien Berufe? 2. Falls es sich bei dem Antragsteller um eine natürliche Person handelt: Verfügt diese über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation? 3. Falls es sich bei dem Antragsteller um ein Unter - nehmen handelt: Werden höchstens 50 Mitarbeiter beschäftigt und beträgt der hresumsatz oder die hresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro? 4. Handelt es sich bei dem Vorhaben um eine Exis - tenzgründung oder eine selbständige Tätigkeit von weniger als drei hren mit einem Gesamtfremd - finanzierungsbedarf von max EUR? 5. Ist bei der Gründung von Personen- und Kapital - gesellschaften sowie bei tätigen Beteiligungen von einer aktiven Mitunternehmerschaft des Antragstellers auszugehen? Quelle: Wolters Kluwer BMWi-Förderdatenbank 2007

8 6 Förderung von Existenzgründungen Die Anträge an die KfW müssen bei der Hausbank (Bank oder Spar kasse) gestellt werden, die die gesamte Finanz ierung dann auch abwickelt. In einzelnen Bundes ländern übernehmen auch die Landes förder - institute die Funktion einer Hausbank. Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die KfW Mittelstandsbank. Die Mittel des KfW-Start Gelds müssen vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden. Unternehmerkapital: ERP-Kapital für Gründung (0 bis 2 hre) 3 Darlehen besonderer Art Mit dem ERP-Kapital für Gründung bietet das ERP- Sondervermögen Existenzgründern und jungen Unter nehmen bis zwei hre nach deren Geschäftsaufnahme über die KfW-Mittel standsbank und unter Einschaltung der Hausbanken eigenkapitalähnliche Mittel in Form langfristiger Nachrangdarlehen an. Gefördert werden Gründungs- bzw. Investitionsvorhaben, die eine nachhaltig tragfähige selbständige Existenz gewerblich oder freiberuflich als Haupt - erwerb erwarten lassen. Durch den eigenkapital - ähnlichen Charakter des Nachrangdarlehens, welches unbeschränkt haftet und für das keine Sicher - heiten zu stellen sind, wird sowohl die Eigenkapitalbasis des jungen Unternehmens gestärkt als auch eine Fremdkapitalaufnahme erleichtert. Die Förderung setzt voraus, dass der Antragsteller über eine für das Vor haben erforder liche fachliche und kaufmännische Quali fikation sowie über eine ausreich ende unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügt. ERP-Kapital für Gründung ist vorgesehen für 3 die Gründung einer selbständigen gewerblichen oder freiberuflichen Existenz, für tätige Beteili- Checkliste: Werden die wichtigsten Voraus - setzungen des ERP-Kapitals für Gründung erfüllt? Sämtliche Fragen müssen mit beantwortet werden, wenn die wichtigsten Fördervoraussetzungen gegeben sein sollen! 1. Dient das Vorhaben der Gründung einer selbständigen gewerblichen oder freiberuflichen Existenz oder der Festigung einer solchen Existenz innerhalb der ersten zwei hre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit? 2. Lässt das Vorhaben eine nachhaltig tragfähige, selbständige Vollexistenz erwarten? 3. Würde die Durchführung des Vorhabens ohne Nachrangdarlehen wegen einer nicht ausreichenden Haftkapitalbasis wesentlich erschwert? 4. Dient das Nachrangdarlehen der Mitfinanzierung folgender betriebsnotwendiger Investitionen: Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten, Sachanlageinvestitionen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Kaufpreis eines Unternehmens oder -teiles, Material-, Waren- und Ersatzteillager, Extern erworbene Beratungsdienstleistungen, Kosten für erste Messeteilnahmen? 5. Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz im Inland? 6. Verfügt der Antragsteller über die für das Vorhaben notwendige fachliche und kaufmännische Quali - fikation? 7. Besitzt der Antragsteller eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit (min. 10 % Gesellschaftsanteil und Geschäftsführungsbefugnis)? 8. Ist sichergestellt, dass es sich nicht um ein Sanierungsvorhaben oder um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Euro - päischen Kommission handelt? 9. Ist ausgeschlossen, dass es sich um ein Vorhaben zur Herstellung, Verarbeitung und/oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, der Fischerei und der Forstwirtschaft oder um ein Vorhaben, für das sektorspezifische Sonderbedingungen des EU-Beihilferechts bestehen, handelt? 10. Setzt der Antragsteller Eigenmittel in genü gen - dem Umfang ein (i.d.r. 15 %)? Quelle: Wolters Kluwer BMWi-Förderdatenbank 2007

9 7 gungen mit unternehmerischem Einfluss oder für die Übernahme eines Unternehmens. 3 die Festigung der selbständigen gewerblichen oder freiberuflichen Existenz innerhalb von zwei hren nach Aufnahme der Geschäfts - tätigkeit Gefördert werden Existenzgründerinnen und -gründer (= natür liche Personen), die über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben und über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit ver fügen. Im Übrigen müssen die KMU-Kriterien der EU erfüllt werden. ERP-Kapital für Gründung fördert im Einzelnen 3 Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten 3 Sachanlageinvestitionen (Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen) 3 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 Erwerb eines Unternehmens oder Unternehmensteils 3 Material-, Waren- und Ersatzteillager (sofern es sich um eine Erstausstattung oder betriebs - notwendige, langfristige Aufstockung handelt) 3 Extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen 3 Kosten für erste Messeteilnahmen 15 % der gesamten Investitionssumme sollte der Antragsteller fur das Vorhaben aus eigenen Mitteln erbringen (in den Neuen Bundesländern mindestens 10 %). Die Eigenmittel lassen sich mit dem Nachrangdarlehen auf maximal 45 % des Kapitalbedarfs anheben (in den Neuen Bundesländern maximal 50 %), wobei der Höchstbetrag bei pro Antragsteller liegt. Der Rest wäre durch die Hausbank zu finanzieren. Bei Festigungsinvestitionen in den Neuen Bundesländern und Berlin (Ost) kann das ERP-Kapital für Gründung unter Anrechnung anderer öffentlicher Mittel gegebenenfalls auf bis zu 75 % der förderfähigen Kosten, aber höchstens 40 % des Eigen kapitals, aufgestockt werden. Praxistipp: Förderbeispiele O Beispiel 1 Ein junger Schreinermeister übernimmt einen bereits be - stehenden Betrieb, um sich eine eigene Exis tenz aufzubauen. Dazu soll der Betrieb anschließend grundlegend modernisiert werden. Ein Geselle/eine Gesellin wird neu eingestellt. Der Kaufpreis beträgt Euro. Für Umbauten, Maschinen, Geräte und Fahrzeuge werden weitere Euro fällig, Euro verschlingt das erste Waren lager. Mit Hilfe von Euro Eigenkapital (15 %) und Euro (25 %) Förder mitteln aus dem Programm Unter- nehmer kapital: ERP-Kapital für Gründung sowie Euro (60 %) aus dem KfW-Unternehmerkredit kann das Vor haben von insgesamt Euro zu 100 % finanziert werden. Beispiel 2 Ein Existenzgründer möchte eine Autolackiererei errichten. Sein Investitionsplan enthält Sachinvestitionen (Grund- stück, Gebäude und Maschinen) in Höhe von Euro sowie Waren in Höhe von Euro. Er selbst kann Euro Eigenmittel (15 %) einsetzen. Daneben enthält sein Finanzierungsplan Fördermittel aus dem Programm Unternehmerkapital: ERP-Kapital für Gründung in Höhe von Euro (25 %). Mit dem KfW-Unternehmer kredit können nun unter Berücksichtigung der anderen Fördermittel bis zu 100 % der gesamten Finanzierungssumme abgedeckt werden; d. h., aus diesem Programm werden Fördermittel in Höhe von Euro (60 %) bereitgestellt. Beispiel 3 Ein Arzt eröffnet eine Praxis. Für kleine Umbau maß - nahmen, eine Praxiseinrichtung, Computer, Maschinen, Geräte und Verbrauchsmaterial benötigt er Euro. Mit Euro Eigenkapital, Euro ERP-Kapital für Gründung sowie Euro aus dem Unternehmerkredit werden die Investitionen finanziert. Daneben vervollständigt ein Darlehen aus dem Programm Unternehmerkredit Betriebsmittel in Höhe von Euro die Finanzierung für Betriebsmittel.

10 8 Förderung von Existenzgründungen Höchstbetrag: Euro je Antragsteller Sicherheiten: keine In den ersten zehn hren wird der Zinssatz um eine bestimmte Anzahl von Prozentpunkten verbilligt. Dabei wird während der ersten drei hre eine besonders hohe Verbilligung gewährt. Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beträgt 15 hre, wobei nach sieben hren mit der Tilgung begonnen werden muss. Das Programm ERP-Kapital für Gründung wird von der KfW Mittelstandbank (s. Adressen) durchgeführt. Die Anträge müssen stets bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) eingereicht werden. Auskünfte er teilen die Kreditinstitute bzw. die KfW Mittelstandsbank. Die Mittel müssen vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nach finan zierung bereits abgeschlossener Vor haben. Unternehmerkapital: ERP-Kapital für Wachstum (2 bis 5 hre) 3 Darlehen Mit dem ERP-Kapital für Wachstum soll die Förderlücke im Mezzanine-Bereich zwischen Gründern und gestandenen Mittelständlern geschlossen werden. Langfristige Nachrang finanzierungen mit Eigenkapitalfunktion werden kleinen und mittleren Unternehmen sowie Freiberuflern, deren Geschäftsaufnahme mehr als zwei und höchstens fünf hre zurückliegt, durch die KfW Mittelstandsbank über die Hausbanken angeboten. Das Unternehmen bzw. die freiberufliche Tätigkeit müssen am Markt etabliert und kreditwürdig sein sowie eine ausreichende Bonität und positive Zukunftsaussichten aufweisen. Mit dem ERP-Kapital für Wachstum lassen sich Investitionen in Deutschland mitfinan zieren, die betriebsnotwendig sind und dem Finanzierungsanteil des Antragstellers entsprechen. Dazu zählen: 3 Grundstücke, Gebäude und Bauneben kosten 3 Betriebs- und Geschäftsausstattung (Sachanlageinvestitionen) 3 Material-, Waren- und Ersatzteillager 3 Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung Checkliste: Werden die wichtigsten Voraus - setzungen des ERP-Kapitals für Wachstum erfüllt? Sämtliche Fragen müssen mit ja beantwortet werden, wenn die wichtigsten Fördervoraussetzungen gegeben sein sollen! 1. Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine natürliche Person (als Inhaber bzw. geschäftsführender Gesellschafter eines Unternehmens), ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bzw. einen Angehörigen der Freien Berufe? 2. Liegt die Geschäftsaufnahme mehr als zwei, höchs tens jedoch fünf hre zurück? 3. Handelt es sich um ein Wachstumsvorhaben im Bereich der mittelständischen Wirtschaft? 4. Würde die Durchführung des Vorhabens ohne Nachrangdarlehen wegen einer nicht angemessenen Haftkapitalbasis wesentlich erschwert? 6. Dient das Nachrangdarlehen der Mitfinanzierung folgender Investitionen: Grundstücke, Gebäude und Bauneben kosten, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder Erwerb einer tätigen Beteiligung, Warenlager? 6. Ist sichergestellt, dass es sich nicht um ein Sanierungsvorhaben oder um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Euro - päischen Kommission handelt? Hinweis: Darüber hinaus hat die KfW eine Neustrukturierung der Programmfamilie Unternehmerkapital angekündigt. Geplant ist eine Ausdehnung der Antragsberechtigung im ERP-Kapital für Gründung auf das dritte hr nach Existenzgründung sowie im KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen auf das vierte und fünfte hr nach Unternehmensgründung und damit die Einstellung des Programms ERP-Kapital für Wachstum. Quelle: Wolters Kluwer BMWi-Förderdatenbank 2007

11 9 Gefördert werden natürliche Personen bzw. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienst leistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die KMU-Definition der Europäischen Kommission erfüllen. Dazu zählen: 3 Inhaber bzw. geschäftsführende Gesellschafter mit mindestens 10 % Gesellschaftsanteil und der erforderlichen fach lichen und kaufmännischen Qualifikation für das Investitionsvorhaben ihres Unternehmens. Die Mehrheitsbeteiligung eines anderen Unternehmens (außer Kapitalbeteiligungsgesellschaften) ist grundsätzlich nicht zulässig. 3 freiberuflich Tätige (einschließlich Heil berufe) 3 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Hinweis Weitere Förderprogramme für Existenzgründungen: 3 KfW Unternehmerkredit (Seite 10) 3 Bürgschaften (Seite 28) 3 Gründerwettbewerb Mit Multimedia erfolgreich starten (Seite 37) 3 EXIST-Gründerstipendium (Seite 37) 3 ERP-Startfonds (Seite 45) 3 High-Tech Gründerfonds (Seite 46) 3 Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen (Seite 70) 3 Förderung von Innovations- und Schulungs - veranstaltungen (Seite 71) 3 Gründercoaching der KfW Mittelstandsbank (Seite 73) 3 Gründungszuschuss (Seite 80) 3 Einstiegsgeld (Seite 83) i Voraussetzung für eine Förderung aus dem Programm ERP-Kapital für Wachstum ist, dass die unternehmerische Tätigkeit vor mehr als zwei, aber höchstens fünf hren aufgenommen wurde. Eine Kofinanzierung der Investitionen durch Mittel der Hausbank ist bei diesem Förderprodukt obligatorisch. Der Einsatz von Eigenmitteln ist jedoch nicht notwendig. Maximal 40 % der Bemessungsgrundlage sind aus dem ERP-Kapital für Wachstum ohne Sicher- Hinweis Praxistipp: Typische Finanzierung mit Förderprogrammen Begleitende Beratung. Erfahrungen aus dem Bereich Microlending zeigen, dass insbesondere Beratung eine maßgebliche Erfolgsgröße für Kleingründungen darstellt. Insofern kann die Finanzierung von einer qualifizierten Beratung begleitet werden. Erfolgt diese begleitende Beratung im Rahmen einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreditinstitut und einem Gründungsberater, sind Verfahrensvereinfachungen in Bezug auf Auszahlung und Prüfung der Mittelverwendung möglich. i O KfW-StartGeld Ein geringer Finanzierungsbedarf (bis Euro) kann vollständig durch das KfW-StartGeld der KfW Mittelstandsbank gedeckt werden. Die Finanzierung von Betriebsmitteln ist bis zu einem Betrag von maximal Euro möglich Alternative für größere Finanzierungssummen: Baustein 1: Eigenkapital Jede Gründerin oder jeder Gründer sollte Eigenmittel im Rahmen seiner Möglichkeiten einsetzen. Wenn das Programm Unternehmerkapital: ERP-Kapital für Gründung zur Finanzierung herangezogen wird, muss der Existenzgründer in den alten Ländern mindestens 15 % und in den Neuen Ländern mindes tens 7,5 % durch eigenes Geld abdecken können. Baustein 2: Unternehmerkapital ERP-Kapital für Gründung (Unternehmensalter 0 bis 2 hre) Da Gründerinnen und Gründer meist deutlich mehr Eigenkapital für die gesamte Finanzierung benötigen, als sie selbst aufbringen können, stockt das Unternehmerkapital ERP-Kapital für Gründung das Eigenkapital auf maximal 40 % der Finanzierungssumme auf. Baustein 3: KfW-Unternehmerkredit Mit dem Unternehmerkredit können nun bis zu 100 % der Finanzierungssumme ab gedeckt werden. Baustein 4: Hausbankdarlehen Sollte im Finanzierungsplan noch eine Lücke entstehen, so wird diese durch ein Hausbankdarlehen geschlossen.

12 10 Förderung von Existenzgründungen heiten und unter der Voraussetzung finanzierbar, dass die Hausbank einen Finanzierungsanteil in wenigs - tens gleicher Höhe (Laufzeit entsprechend der Nutzungsdauer des Investitionsgutes, mindes tens fünf hre) leis tet. Die Laufzeit des Nach rangdarlehens beträgt 15 hre, wo bei die ersten sieben hre tilgungsfrei sind. Die Hausbank ist von der Haftung freigestellt. Der Kredithöchstbetrag liegt bei pro Investitionsvorhaben eines Antragstellers. Der zu entrichtende Zinssatz für dieses Nach rangdarlehen wird risikodifferenziert in Abhängigkeit der Bonitätsklasse des Endkreditnehmers festgelegt. Das Programm ERP-Kapital für Wachstum wird von der KfW Mittelstandsbank (s. Adres sen) durchgeführt. Die Anträge müssen stets bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) eingereicht werden. Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die KfW Mittelstandsbank. Die Mittel müssen vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nach finanzierung bereits abgeschlossener Vor haben. KfW-Unternehmerkredit Mit dem KfW-Unternehmerkredit fördert die KfW Mittelstandsbank Vorhaben mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler mit einem hresumsatz von maximal 500 Mio. Euro mit zinsgünstigen mittel- und langfristigen Darlehen. Für Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (gemäß KMU-Definition der EU) gibt es ein spezielles KMU-Fenster. Der KfW-Unternehmerkredit ist vorgesehen für Investitionen im In- und Ausland, die einer mittelund langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Hierzu gehören u.a.: 3 Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 3 gewerbliche Baukosten 3 Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen 3 Betriebs- und Geschäftsausstattung- 3 Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder Erwerb einer tätigen Beteiligung Die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist nur möglich, sofern auch der Mieter die Antragskriterien erfüllt. Checkliste: Werden die wichtigsten Voraus - setzungen des Unternehmerkredits erfüllt? Sämtliche Fragen müssen mit beantwortet werden, wenn die wichtigsten Fördervoraussetzungen gegeben sein sollen! 1. Handelt es sich um ein Investitionsvorhaben, das einer langfristigen Mittelbereitstellung bedarf? 2. Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, ein in- oder ausländisches Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, das sich mehrheitlich in Privatbesitz befindet und dessen Gruppen - umsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet, einen Angehörigen der Freien Berufe oder eine natürliche Person, die Gewerbeimmobilien vermietet oder verpachtet? 3. Im Falle einer Existenzgründung: Verfügt der Antragsteller über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation und stellt die Exis - tenzgründung die Haupterwerbsgrundlage dar? 4. Ist ausgeschlossen, dass es sich bei dem Unternehmen um einen Sanierungsfall oder um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Euro - päischen Kommission handelt? 5. Falls es sich um die Förderung von Immobilien - investitionen mit anschließender Fremdvermietung handelt: Erfüllt auch der Mieter die Antragskriterien? Quelle: Wolters Kluwer BMWi-Förderdatenbank 2007

13 11 Handelt es sich dabei um reine Kaufvorhaben, gilt zusätzlich, dass die gekaufte Immobilie grundlegend saniert, hergerichtet oder umgebaut werden muss. Darüber hinaus kann die Finanzierung von Betriebsmitteln gefördert werden. 3 Existenzgründerinnen und -gründer im Bereich der gewerb lichen Wirtschaft und der Freien Berufe (einschließlich Heilberufe), die über die er - forderliche fachliche und kaufmännische Quali - fikation für die unternehmerische Tätigkeit verfügen. 3 freiberuflich Tätige (einschließlich Heil berufe) 3 in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Hand werk, Handel und sonstiges Dienstleis - tungs ge werbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet. Sofern im Gesellschafterkreis des Antragstellers mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am Antrag - steller beteiligt sind, ist eine Förderung ausgeschlossen 3 Natürliche Personen, die Gewerbeimmo bilien vermieten oder verpachten Praxistipp: Kombinationsmöglichkeiten Der Kredithöchstbetrag liegt bei 10 Mio. Euro. Der KfW-Unternehmerkredit kann bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten abdecken. Die Kreditlaufzeiten betragen bis zu 5 hre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr und bis zu 10 hre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Auf Wunsch ist die Einräumung eines endfälligen Darlehens mit einer maximalen Laufzeit von 12 hren möglich. Für Investitionsvorhaben, bei denen mindestens 2/3 der förderfähigen Kosten auf Grunderwerb, gewerbliche Baukosten oder den Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen entfallen, ist sogar eine Laufzeit von bis zu 20 hren bei maximal drei tilgungsfreien Anlaufjahren möglich. Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln beträgt die Laufzeit bis zu 5 hre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Der Programmzinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der Sicherheiten von der Hausbank festgelegt. Er gilt für mindestens 10 hre, kann aber auch ggf. für eine längere Kreditlaufzeit festgeschrieben werden und bietet so für den Kreditnehmer eine sichere Kalkulationsgrundlage. Im KMU-Fenster für kleine und mittlere Unternehmen n werden besonders günstige Zinskonditionen angeboten. Die Darlehen sind vom Kredit- Beispiel 1 (alte Länder): Kombination ERP-Regionalförderprogramm mit dem KfW-Unternehmerkredit Ein größerer mittelständischer Spezialmaschinenhersteller will in einem Regionalfördergebiet in den alten Ländern einen neuen Produktionsstandort eröffnen. Hierfür werden Maschinen und Lieferfahrzeuge angeschafft. Da hier ein Darlehen aus dem ERP-Regionalförderprogramm in Frage kommen kann, macht es Sinn, den Förderhöchstbetrag dieses Programms (50 % in den alten Bundesländern) auszuschöpfen und den KfW-Unternehmerkredit ergänzend einzusetzen. Investitionsplan: Euro Finanzierungsplan: Euro Fahrzeuge ERP-Regionalförderprogramm Maschinen KfW-Unternehmerkredit und/oder Hausbankdarlehen und/oder Eigenmittel Beispiel 2 (Neue Länder): Kombination ERP-Regionalförderprogramm mit dem KfW-Unternehmerkredit (KMU-Fenster) Ein Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter und einem hresumsatz von maximal 50 Mio. EUR (besitzt KMU-Status gemäß EU-Definition) erstellt in Erfurt eine neue Lagerhalle, Investitionskosten: 1,5 Mio. Euro. Investitionsplan: Euro Lagerhalle Finanzierungsplan: Euro ERP-Regionalförderprogramm (bis zu 85 % der förderfähigen Investitionskosten, i.d.r. max. 3 Mio. Euro) KfW-Unternehmerkredit (KMU-Fenster) O

14 12 Förderung von Existenzgründungen nehmer banküblich zu besichern, wobei Form und Umfang der Sicherheiten zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart werden (u.a. Bürgschaften der Bürgschaftsbanken). Bei Krediten an Unternehmen und freiberuflich Tätige, die bereits zwei hre bestehen bzw. seit zwei hren am Markt tätig sind, ist eine 50 %ige Haftungsfreistellung der Hausbank möglich. Für Betriebsmittel wird keine Haftungsfreistellung gewährt.. Der KfW-Unternehmerkredit wird von der KfW Mittelstandsbank (s. Adressen) gewährt. Die Anträge müssen stets bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) eingereicht werden. Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die KfW Mittelstandsbank. Der KfW-Unternehmerkredit muss vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nach - finanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben. KfW-Unternehmerkapital: KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen Das Programm KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen richtet sich an etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler, deren Geschäftsaufnahme bereits mehr als fünf hre zurückliegt. Gefördert werden alle Investitionen in Deutschland, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen, einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und mit denen Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden. Dazu zählen z. B. Grundstücke und Gebäude, Baumaßnahmen, Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen oder die Übernahme eines bestehenden Unternehmens. Darüber hinaus können Betriebsmittel anteilig in Höhe von 20 % der mit KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen geför der ten Investitionen finanziert werden. Der zu erwartende Beschäftigungseffekt der Investitionen ist durch den Antragsteller anzugeben. Die Förderung von gewerblichen Immobilien - investitionen mit anschließender Fremdvermietung ist nur möglich, sofern auch der Mieter die Antragskriterien erfüllt. Handelt es sich dabei um reine Kaufvorhaben, gilt zusätzlich, dass die gekaufte Immobilie grundlegend saniert, hergerichtet oder umgebaut werden muss. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere in- und ausländische Unternehmen / freiberuflich Tätige, die Checkliste: Werden die wichtigsten Vorausset - zungen des Programms Kapital für Arbeit und Investitionen erfüllt? Sämtliche Fragen müssen mit beantwortet werden, wenn die wichtigsten Fördervoraussetzungen gegeben sein sollen! 1. Handelt es bei dem Antragsteller um ein mittelständisches in- oder ausländisches Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder einen Angehörigen der Freien Berufe, das bzw. der in Deutschland investiert oder ein mittelständisches deutsches Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder einen Angehörigen der Freien Berufe, das bzw. der im Ausland investiert? 2. Ist der Antragsteller seit mindestens fünf hren am Markt etabliert? 3. Befindet sich das Unternehmen mehrheitlich in Privatbesitz? 4. Beträgt der Gruppenumsatz des Unternehmens nicht mehr als 500 Mio. EUR? 5. Verfügt der Antragsteller über eine noch befriedigende Bonität? 6. Handelt es sich um ein Investitionsvorhaben, das einer langfristigen Mittelbereitstellung bedarf und das einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt? 7. Ist gewährleistet, dass mit dem Vorhaben Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden? Quelle: Wolters Kluwer BMWi-Förderdatenbank 2007

15 13 in Deutschland investieren sowie kleine und mittlere deutsche Unternehmen / freiberuflich Tätige, die im Ausland investieren. Dazu zählen: 3 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehr - heitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet 3 freiberuflich Tätige Die Antragsteller müssen seit mindestens fünf hren am Markt aktiv sein (Aufnahme der Geschäftstätigkeit) und über eine ausreichende Bonität ver - fügen, d. h., positive Zukunftsaussichten aufweisen und insgesamt kreditwürdig sein. Die Antragsteller erhalten ein integriertes Finan zie - rungspaket, welches zu jeweils 50 % aus einem klassischen Darlehen ( Fremdkapitaltranche im Hausbank-Obligo) und aus einem Nachrangdarlehen ( Nachrangtranche im KfW-Obligo und ohne Sicherheiten) besteht. Für die Nachrangtranche müssen vom Endkreditnehmer keine Sicherheiten gestellt werden und die Hausbank bleibt von der Haftung befreit. Beide Tranchen sind fest miteinander verkoppelt und haben eine identische Laufzeit von 10 hren, unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der tilgungsfreien Anlaufjahre. So muss bei der Fremdkapitaltranche bereits spätestens nach zwei hren mit der Tilgung begonnen werden, während die Nachrangtranche sieben hre tilgungsfrei bleibt. Die Zinssätze sind für beide Tranchen während der gesamten Laufzeit fest. Der Zinssatz gestaltet sich risikodifferenziert in Abhängigkeit der Bonität des Endkreditnehmers (Nachrangtranche) bzw. in Abhängigkeit der Bonität des Endkreditnehmers und der Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten (Fremdkapitaltranche). Ab wird in der Fremdkapitaltranche ein spezielles KMU-Fenster mit vergünstigten Konditionen eingeführt. Pro Vorhaben eines Antragstellers können max. 4 Mio. also jeweils 2 Mio. Fremdkapital- und Nachrangtranche beantragt werden. Das Programm KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen wird von der KfW Mittelstandsbank (s. Adressen) durchgeführt. Die An träge müssen stets bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) eingereicht werden. Auskünfte erteilen die Kreditinstitute bzw. die KfW Mittelstandsbank. Das KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen muss vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank be antragt werden. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.

16 14 Förderung von Existenzgründungen Checkliste: Kapitalbedarf zur Finanzierung der Gründung und der betrieblichen Anlaufphase Ermitteln Sie die jährlichen Kosten Euro Gründungskosten Beratungen Anmeldungen/Genehmigungen Eintrag ins Handelsregister Notar Sonstige Gesamt Kosten für Anlaufphase (Ausgaben bis zum ersten Geldeingang aus Umsatz ) Personalkosten, inkl. eigenes Geschäftsführergehalt bei Kapitalgesellschaften (inkl. Lohnnebenkosten) Beratung Leasing Miete/Pacht Werbung Vertrieb Betriebliche Steuern Versicherungen Reserve für Startphase, Folgeinvestitionen und Unvorhergesehenes Sonstige Gesamt Unternehmerlohn (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften) Gesamt Anlagevermögen Patent-, Lizenz-, Franchisegebühren u. ä. Grundstücke/Immobilien einschl. Nebenkosten Produktionsanlagen, Maschinen, Werkzeuge Betriebs-, Geschäftsausstattung Fahrzeuge Gesamt Umlaufvermögen Material- und Warenlager Kapitaldienst Zinsen für Existenzgründungsdarlehen/Bankkredite Tilgung Gesamt = Kapitalbedarf gesamt Quelle: BMWi 2007

17 15 B. Förderung von Investitionen 1. Steuerliche Hilfen Die Bundesregierung setzt die Wirtschaftsförderung für die Neuen Bundesländer auf hohem Niveau fort. Im Wesentlichen wird die steuerliche In vestitionsförderung von 2007 bis 2009 durch Zulagen geregelt. Die Förderung konzentriert sich auf Erstinvestitionsvorhaben für das Verar beit ende Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistungen und das Beherbergungsgewerbe. Investitionszulage Die Investitionszulage (Investitionszulagengesetz 2007 in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Februar 2007, BGBl. I S. 282; zuletzt geändert durch Art. 8a des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007, BGBl, I S. 2332) wird für neue abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des betrieblichen Anlagevermögens (z. B. Maschinen) gewährt, die zu einem Erstinvestitions vor haben gehören, nicht mehr als 10 % privat genutzt werden sowie fünf hre im Fördergebiet und einem begünstigten Wirtschaftszweig bleiben. Ge fördert werden auch betrieblich verwendete Gebäude neu bauten. Gefördert werden Investitionsvorhaben in Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes, bestimmter produktionsnaher Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes bis zum hr Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf Inanspruchnahme der Investitionszulage. Unterschiedliche Fördersätze gelten in Teilen Berlins sowie im Randgebiet zu Polen und der Tschechischen Republik. Im Einzelnen gibt es beispielsweise folgende Investitionszulagen (Fördersätze in % der Bemessungsgrundlage; siehe auch die BMWi-Förderdatenbank unter ,5 % (25 % für kleine und mittlere Unternehmen) 3 Besonderheiten: erhöhte Randgebietsförderung 15 % (27,5 % für kleine und mittlere Unternehmen) 3 gesonderte Förderung für Teile Berlins Die mit Investitionszulagen geförderten Investitionsvorhaben können zusätzlich auch mit anderen Fördermitteln unterstützt werden, soweit die genehmigten Beihilfehöchstsätze eingehalten werden. Ansprechpartner sind die örtlichen Finanz ämter (Antragsformulare mit ausführlichen Erläuterungen) und Ihr Steuerberater.

18 16 Förderung von Investitionen Investitionsabzugsbetrag für KMU Über die übliche lineare oder die noch im hr 2007 mögliche degressive Abschreibung hinaus gibt es für kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit, Sonderabschreibungen für die Anschaffung oder Herstellung neuer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z.b. Maschinen, Fahrzeuge) steuerlich geltend zu machen. Die bisherigen einkommensteuerlichen Regelungen dafür (Ansparabschreibung) werden ab durch den neuen Investitionsabzugsbetrag ersetzt. Danach haben kleinere und mittlere Firmen eine erheblich verbesserte Möglichkeit der frühzeitigen steuerlichen Geltendmachung künftiger Investitionen. Bei Anschaffung und Herstellung beweglicher (neuer und gebrauchter) Anlage - güter können danach bis zu 64 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten bis zu drei hre vor der Investition und bis zu Euro steuerlich geltend gemacht werden (40 % in den drei hren vor, 20 % im hr der Anschaffung und Herstellung zzgl. lineare Abschreibung). Davon profitieren alle Unternehmen mit Betriebsvermögen von bis zu Euro oder (bei Einnahme-Überschuß-Rechnung) Gewinnen von bis zu Euro. Gefördert werden Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Bei Gesellschaften im Sinne des 15 Einkommensteuergesetz (z. B. bei offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften) bezieht sich der Anspruch auf Investitionsabzugsbetrag nicht auf die Gesellschafter, sondern auf die Gesellschaft. Checkliste: Werden die wichtigsten Voraussetzungen zur Förderung im Rahmen des Investitionszulagengesetzes 2007 erfüllt? Sämtliche Fragen müssen mit beantwortet werden, wenn die wichtigsten Fördervoraussetzungen gegeben sein sollen! 1. Handelt es sich um ein Erstinvestitionsvorhaben, das in den neuen Ländern oder Berlin durchgeführt wird (Hinweis: Im D-Fördergebiet des Landes Berlin (vgl. Anlage 1) sind nur Vorhaben förderfähig, die a) vor dem 1. nuar 2007 begonnen wurden oder b) nach dem 16. Oktober 2007 und vor dem 1. nuar 2009 begonnen wurden, von kleinen oder mittleren Unternehmen durchgeführt werden und deren förder fähige Kosten weniger als 25 Mio. EUR betragen)? 2. Dient das Vorhaben der Errichtung einer neuen oder der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte oder der grundlegenden Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte? 3. Handelt es sich um die Anschaffung oder Herstellung neuer beweglicher Wirtschaftsgüter des An - lagevermögens oder neuer Gebäude, die von dem begünstigten Betrieb verwendet werden? 4. Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Betrieb des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen oder des Beherbergungsgewerbes? 5. Gehören die Wirtschaftsgüter zu einem Erstinvestitionsvorhaben, mit dem der Investor grundsätzlich nach dem 20. Juli 2006 begonnen hat und wurden die zum Investitionsvorhaben gehörenden begüns - tigten Wirtschaftsgüter nach dem 31. Dezember 2006 und vor dem 1. nuar 2010 angeschafft oder hergestellt (zu den Ausnahmen vgl. 3 Abs. 1 InvZulG)? 6. Ist sichergestellt, dass die Investition nicht in den sog. sensiblen Sektoren gem. Anlage 2 (Stahl, Schiffbau etc.) erfolgt? 7. Ist gewährleistet, dass die angeschafften oder her - gestellten Wirtschaftsgüter mindestens fünf hre (bei KMU drei hre) nach ihrer Herstellung oder Anschaffung zum Betriebsvermögen des Betriebes oder der Betriebsstätte innerhalb des Förder - gebietes gehören bzw. dort verbleiben? 8. Werden die Wirtschaftsgüter nur zu maximal 10 % privat genutzt? Quelle: Wolters Kluwer BMWi-Förderdatenbank 2007

19 17 Bei Betrieben, die den Investitionsabzugsbetrag nutzen möchten, darf zum Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes das Betriebsvermögen nicht mehr als Euro (bisher für die Ansparabschreibung Euro) betragen. Alternative: Es erfolgt eine Einnahme-Überschuss-Rechnung und die Gewinne liegen unterhalb von Euro). Zudem muss ein betreffendes Wirtschaftsgut innerhalb von drei hren nach der ersten Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages tatsächlich auch angeschafft oder hergestellt werden. Der Investitionsabzugsbetrag ist bei der betrieblichen Gewinnermittlung im Rahmen der jährlichen Steuer - erklärung beim zuständigen Finanzamt geltend zu machen. Fragen Sie Ihren Steuerberater. 2. Regionalpolitische Hilfen GA Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Mit GA-Mitteln (GA = Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ) können Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft gefördert werden. Das gilt für die Neuerrichtung einer Betriebsstätte, die Erweiterung einer Betriebsstätte, die Umstellung oder grundlegende Rationalisierung/Modernisierung einer Betriebsstätte, den Erwerb einer stillgelegten oder von der Stilllegung bedrohten Betriebsstätte (Zuschüsse regional differenziert zwischen 7,5 % und 50 %). Ergänzend bestehen für KMU Fördermöglichkeiten für nichtinvestive Unternehmensaktivitäten, u.a. Schulung, Beratung, Humankapitalbildung und angewandte FuE. Checkliste: Werden die wichtigsten Voraussetzungen zur Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur erfüllt? Sämtliche Fragen müssen mit beantwortet werden, wenn die wichtigsten Fördervoraussetzungen gegeben sein sollen! 1. Handelt es sich bei dem Vorhaben um eine gewerbliche Investition, eine nichtinvestive Maßnahme der gewerblichen Wirtschaft oder eine Investition in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur? 2. Wird das Vorhaben in den ausgewiesenen, strukturschwachen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe durchgeführt? 3. Handelt es sich bei dem Antragsteller um ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Fremdenverkehrsgewerbes bei volkswirtschaftlich besonderen Investitionsvorhaben bzw. um eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen? 4. Wird mit dem Investitionsvorhaben durch Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer wesentlich erhöht (Primäreffekt)? 5. Werden mit dem Investitionsvorhaben neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert? 6. Trägt der Antragsteller aus Eigen- oder Fremdmitteln mit mindestens 25 % der beihilfefähigen Kosten zur Finanzierung des gewerblichen Investitions - vorhabens bei? 7. Wird das gewerbliche Investitionsvorhaben innerhalb von 36 Monaten durchgeführt? 8. Wird mit dem Investitionsvorhaben erst begonnen, nachdem die Bewilligungsstelle die grundsätzliche Förderfähigkeit schriftlich mitgeteilt hat? Quelle: Wolters Kluwer BMWi-Förderdatenbank 2007

20 18 Förderung von Investitionen Gefördert wird darüber hinaus der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Zuschuss bis zu 90 %) sowie Regionalmanagement-Vorhaben, Kooperationsnetzwerke, Clustermanagement-Projekte und die Erstellung Regionaler Entwicklungskonzepte. Gefördert werden Investitionen im Fördergebiet der GA gelegener Betriebsstätten von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, deren Produkte bzw. Dienstleistungen überwiegend überregional abgesetzt werden sowie private oder kommunale Träger wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen. Zum Fördergebiet der GA gehören die Neuen Länder und Berlin sowie ausgewählte strukturschwache Regionen in den alten Ländern. Für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gilt: In den GA-Fördergebieten können die förder - fähigen Investitionskosten durch einen Investitionszuschuss aus GA-Mitteln unter Einschluss anderer Fördermittel gefördert werden: Für die Durchführung der GA-Förderung sind ausschließlich die Länder zuständig. Den Ländern ist es überlassen, räumliche und sachliche Schwerpunkte in der Förderung unter Berücksichtigung regionaler Bedürfnisse und Prioritäten zu bestimmen und die Förderung auf besonders beschäftigungswirksame Investitionen zu konzentrieren. Dazu erlassen die Länder landesspezifische Förderrichtlinien. Investoren wird empfohlen, sich möglichst frühzeitig vor Beginn eines Investitionsvorhabens bei den zuständigen Stellen des Landes über die einzelnen Förderbedingungen zu informieren. Für die Infrastrukturförderung gilt: Der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur kann gefördert werden, soweit dies für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft förderlich ist. Die Förderung kann bis zu 90 % der förderfähigen Kosten betragen. Dabei muss eine angemessene Eigenbeteiligung des Trägers an den förderfähigen Kosten sichergestellt sein. Kosten des Grunderwerbs und Maßnahmen zu Gunsten des großflächigen Einzelhandels sind nicht förderfähig. Als Träger solcher Maßnahmen werden vorzugsweise öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften (z. B. Gemeinden und Gemeindeverbände) gefördert. Träger können auch natürliche und juristische Personen sein, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind (siehe auch unter arbeitsmarktpolitischen Hilfen Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung). 3 A-Fördergebiete (neue Länder flächendeckend): 3 kleine Unternehmen: bis zu 50 % 3 mittlere Unternehmen: bis zu 40 % 3 sonstige Unternehmen: bis zu 30 % 3 C-Fördergebiete (ausgewählte struktur - schwache Regionen in den alten Ländern): 3 kleine Unternehmen: bis zu 35 % 3 mittlere Unternehmen: bis zu 25 % 3 sonstige Unternehmen: bis zu 15 % 3 D-Fördergebiete (ausgewählte struktur - schwache Regionen in den alten Ländern): 3 kleine Unternehmen: bis zu 15 % 3 mittlere Unternehmen: bis zu 7,5 % 3 sonstige Unternehmen: bis zu 7,5 %, maximal Euro (Gesamtbeitrag innerhalb von drei hren ab dem Zeitpunkt der ersten Beihilfe) Anträge müssen an die Wirtschaftsministerien der Länder bzw. an die Stellen, die von diesen dazu benannt werden, gestellt werden (s. Adressen). Die GA-Investitionszuschüsse müssen vor Beginn des Vor habens beantragt werden. ERP-Regionalförderprogramm Das ERP-Regionalförderprogramm dient kleinen und mittleren Unternehmen (gemäß EU-Definition) zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen in deutschen Regionalfördergebieten zu einem günstigen Zinssatz. Dazu zählen alle Standorte in den

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