Allgemeine Geschäftsbedingungen Executive Management MBA (Stand )

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Executive Management MBA (Stand ) Allen Rechtsgeschäften zwischen SanConsult Betriebsberatungsges.m.b.H., Burggasse 84/12, 1070 Wien (im Folgenden kurz: SanConsult) und ihren Vertragspartnern liegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der SanConsult in ihrer jeweils gültigen Fassung zugrunde. Hinsichtlich der einzelnen Studienprogramme werden die Rechte und Pflichten der Vertragsteile durch den Inhalt allfälliger Programm- und Veranstaltungsinformationen bzw. sonstiger Mitteilungen der SanConsult genauer bestimmt. 1. Allgemeines a) Die SanConsult organisiert in Kooperation mit der Salzburg Management GmbH University of Salzburg Business School, Sigmund-Haffner-Gasse 18, 5020 Salzburg (im Folgenden kurz: SMBS) berufsbegleitende Masterlehrgänge als Präsenz- bzw. Fernstudium & Master-Thesis. Zwischen beiden Parteien besteht ein unbefristeter Kooperationsvertrag. b) Die inhaltliche Verantwortung für die Lehrgänge liegt bei der SMBS. Die Teilnehmer/-innen erhalten bei erfolgreichem Abschluss ein Zeugnis/Diplom der Universität Salzburg. c) Für die Lehrgänge sind das UG 2002 und die Satzung der Universität Salzburg in der geltenden Fassung maßgeblich. 2. Anmeldung, Aufnahmenverfahren, Vertragsabschluss SanConsult verpflichtet sich gegenüber den Teilnehmenden der Masterlehrgänge zur Erbringung nachstehender Leistungen: a) Nach Vorlage der vollständigen Anmeldeunterlagen des/der Teilnehmers/-in werden diese geprüft und die Immatrikulation als außerordentliche/r Student/-in an der SMBS eingeleitet. Der SMBS Bewerbungs- und Anmeldeprozess: Die Bewerbung (Anmeldung), verbindlich jeweils für den gesamten Lehrgang, erfolgt schriftlich mit dem zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen und wird, falls vorgesehen, nach den Zulassungsbestimmungen des jeweiligen Weiterbildungsprogramms geprüft. (z.b.: abgeschlossenes österreichisches bzw gleichzuhaltendes Studium, Nachweis von guten Fremdsprachenkenntnissen, Absolvierung eines Bewerbungsgesprächs). Die Anmeldung wird mit geleisteter Unterschrift als verbindlich gewertet. Falls in den Programminformationen nicht anders vermerkt, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Master-Studienprogramme und weitere Universitätslehrgänge weisen eine begrenzte Zahl von Studienplätzen auf. SMBS (bzw die jeweilige Lehrgangsleitung) hat laut Studienordnung die Aufgabe und Verpflichtung, neben der Erfüllung der formalen Zulassungsvoraussetzungen auch die persönliche und fachliche Eignung der Bewerber/innen zu prüfen. Dabei ist aber jedenfalls eine Haftung von SMBS gegenüber dem Bewerber/der Bewerberin und jener Dritten, in deren Auftrag und/oder auf deren Kosten der Bewerber/die Bewerberin den Lehrgang besucht, für den Fall einer von SMBS bei der Prüfung nicht wahrgenommenen mangelnden Eignung mit Ausnahme des Falles grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Insbesondere ist SMBS und SanConsult gegenüber dem Bewerber/der Bewerberin und den genannten Dritten nicht verpflichtet, den Wahrheitsgehalt von bei der Bewerbung gemachten Aussagen bzw. vorgelegten Unterlagen zu überprüfen. Die SMBS behält sich (bzw. der Lehrgangsleitung) das Recht vor, eine Auswahl entsprechend der Qualifikation der Bewerber/innen zu treffen, wenn die Zahl der Anmeldungen die verfügbaren Teilnehmerplätze übersteigen sollte oder die didaktisch zweckmäßige Ausgewogenheit der Teilnehmer/innen dies erfordert. by SanConsult 1

2 b) Nach Ablauf der Anmeldefrist und positiver Überprüfung der Zulassungskriterien erfolgt die Aufnahme des Bewerbers/der Bewerberin durch die schriftliche Zusage eines Studienplatzes seitens der SMBS. c) Mit der Bewerbung wird SanConsult und der SMBS das Einverständnis zur automationsunterstützten Verarbeitung der Daten des Teilnehmer/der Teilnehmerin erteilt. Weiters erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin bei Zuerkennung eines Studienplatzes einverstanden, dass seine/ihre Namens-, Telefon- und daten zur Administration des Studiums und zur Erleichterung der internen Kommunikation an Mitstudierende, Vortragende, mit der Organisation des Schulungsbetriebs betraute Personen, jene Kooperationspartner der SMBS, die an dem vom Teilnehmer/ von der Teilnehmerin gebuchten Studium mitwirken, SanConsult bzw. Quality Austria, die FIBAA als Akkreditierungsstelle und an den Absolvent/innenclub SMBS Alumni übermittelt werden. Grundsätzlich werden alle persönlichen Angaben der Teilnehmer/innen streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte (mit Ausnahme der oben genannten) weitergegeben. Die SMBS DVR-Nummer lautet: Gesamtpreis und Leistungen a) Die Anmeldung gilt jeweils für den gesamten Lehrgang und wird als verbindlich gewertet. Mit der Verständigung über die Aufnahme des Bewerbers / der Bewerberin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EURO 150,00 für MBA und Master-Studien zur Zahlung fällig, welche auf den Gesamtpreis angerechnet wird. b) In Abstimmung mit der SMBS werden die Präsenzveranstaltungen in W i e n / W i e n U m g e b u n g b z w. i n S a l z b u r g organisiert. Dies umfasst die Beistellung der notwendigen Vortragsräumlichkeiten sowie die für die Lehrveranstaltungen notwendige technische Ausstattung. Das Rechtsverhältnis zwischen SanConsult und den Teilnehmer/innen an den Lehrgängen erlischt dann, wenn der jeweilige Lehrgang durch die SMBS in Salzburg durchgeführt wird. Ausgenommen hiervon ist Pkt. 3g. und Pkt. 3l. Zur Abhaltung der notwendigen Lehrveranstaltungen in Wien / Wien Umgebung wird die Anwesenheit des hierfür nötigen Lehrpersonals am Vortragsort organisiert. Veranstaltungen können verschoben werden. Im Fall einer Verschiebung besteht kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen welcher Art auch immer (wie etwa Reisekosten, Hotelkosten, etc.), Verdienstentgang oder allfälliger sonstiger Schäden und Kosten. SanConsult ist bemüht, eventuelle Verschiebungen so rechtzeitig bekannt zu geben, dass den Teilnehmer/innen eine Umdisposition zugemutet werden kann. c) Es findet nach jedem Lehrveranstaltungstag im Präsenzstudium eine Evaluierung der Referent/innen mittels anonymer Fragebögen durch die Studierenden statt. Desweiteren wird der Lehrgang durch eine/n Course Manager/in begleitet, so dass über die gesamte Laufzeit ein/e kompetente/r Ansprechpartner/in für alle Fragen zur Verfügung steht. Der/die Course Manager/in dokumentiert die gesamte LV sowohl inhaltlich als auch gruppendynamisch. Insgesamt werden nach Vorliegen der Evaluierungsergebnisse seitens der Studierenden und der/des Course /Managers/in schlecht bewertete Referent/innen nicht mehr für weitere Lehrveranstaltungen in Folgejahrgängen eingesetzt. d) SanConsult unterstützt die Teilnehmer/-innen der Masterlehrgänge bei der Klärung offener Fragen im Zusammenhang mit dem Studium. e) Die Dauer der MBA Studiengänge beträgt grundsätzlich vier Semester. Details zu einer etwaig verlängerten Studiendauer sind der Studien- und Prüfungsordnung in der jeweils gültigen Fassung, d.h. zum Zeitpunkt der Immatrikulation, zu entnehmen. Sind nach Ablauf des vereinbarten Studienverlaufes (MBA 4 Semester) nicht sämtliche im Studienplan vorgeschriebenen Gegenstände (inkl. Master-Thesis und Abschlusspräsentation) by SanConsult 2

3 positiv absolviert, verrechnet SanConsult für jedes weitere Semester den Lehrgangs- und ÖH-Beitrag gem. der Teilnehmer/innen-Information in der geltenden Fassung i.d.h.d. Semestergebühr für das 4. Semester. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. der Satzung der Universität Salzburg die Höchststudiendauer für Universitätslehrgänge die doppelte Zahl der im Curriculum vorgesehenen Semester beträgt. f) Sind bis zum angegebenen Termin der Abschlussfeier die Voraussetzungen vom/von der Teilnehmenden noch nicht erfüllt, werden das Diplom und Zeugnis nach Erfüllung der Voraussetzungen per Post (Einschreiben) zugesandt. g) Die Kosten für die Teilnahme an den viersemestrigen Masterlehrgängen sind von den Teilnehmer/-innen zu tragen. Die Lehrgangsgebühr pro Semester ist der jeweils gültigen und veröffentlichten Teilnehmer/innen - Information zu entnehmen. Sollte im Rahmen der Zulassung ein maßgeschneidertes Programm aufgrund der nachgewiesenen Vorleistungen ermöglicht werden, so kann die in der Teilnehmer/innen Information angegebene Lehrgangsgebühr abweichen. Eine abweichende Lehrgangsgebühr wird im Rahmen der Zulassung schriftlich bekanntgegeben. Diese Zulassung ist dann nochmals von der/dem Teilnehmer/in gegenzuzeichnen und eingescannt an SanConsult zu senden. Damit wird das Einverständnis der beteiligten Parteien auch gegenüber der SMBS dokumentiert. h) Anreise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten der Teilnehmer/innen sowie deren sonstige Auslagen sind von den Teilnehmern/-innen selbst zu tragen. i) Zur positiven Absolvierung der Programme gehört die Anwesenheit bei den Präsenzmodulen, die positive Prüfungsleistungen in allen Lehrveranstaltungen, die aktive Teilnahme am Unterricht (Diskussionen, Präsentationen, Gruppenarbeiten), die positive Benotung der Master Thesis und erfolgreiche Absolvierung der Abschlussprüfung. j) Damit haben die Studierenden grundsätzlich als Leistungsnachweis eine Abschlussprüfung abzulegen. Die Abschlussprüfung besteht aus schriftlichen Teilprüfungen über alle Lehrveranstaltungen, die teilweise oder vollständig in Form von Projektarbeiten stattfinden können. Projektarbeiten haben abhängig von der Dauer der jeweiligen Lehrveranstaltung zwischen 2000 und 4500 Wörtern (ca Seiten). Desweiteren ist eine Master-Thesis zu verfassen, die zu den zeitgerecht angegebenen Terminen zur Begutachtung eingereicht werden muss. Die Master-Thesis muss positiv beurteilt und entsprechend verteidigt werden. k) Es gelten die Bestimmungen der im UG 2002 und der Satzungsteil Studienrecht der Satzung der Universität Salzburg i.d.g.f. l) Für versäumte oder wiederholte Prüfungen wird eine Prüfungsgebühr i.d.h. von 80,, für eine kommissionelle Prüfung i.d.h. von 300, verrechnet. Sollten bereits alle Prüfungsleistungen, außer der Master Thesis (Beurteilung und Verteidigung), positiv absolviert worden sein, dann wird bei einer möglichen Wiederholung der Abschlussprüfung (Defensio) bzw. im Falle einer Beurteilungswiederholung der Master Thesis, so dies innerhalb des laufenden Semesters stattfindet, erneut die Prüfungs-Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt. Läuft das Prozedere über das lfd. Semester hinaus, so wird die Semestergebühr verrechnet (s. 3e). 4. Stornobedingungen a) Grundsätzlich ist die Lehrgangsgebühr drei (3) Wochen vor Beginn des Universitätslehrgangs nach Rechnungslegung binnen 14 Tagen abzugsfrei zu begleichen. Lehrgangspreis, Prüfungs- und Verwaltungsgebühr und Beitrag für Zusatzleistungen enthalten keine Umsatzsteuer, da SanConsult als Erwachsenenbildungseinrichtung unecht von der Umsatzsteuer gemäß 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG 94 befreit by SanConsult 3

4 ist. Im Gesamtpreis sind Studienunterlagen im üblichen Umfang enthalten. Die Studienunterlagen werden den Teilnehmern elektronisch zur Verfügung gestellt. Stellt SanConsult Unterlagen in gedruckter Form zur Verfügung, so sind die dafür anfallenden Kosten vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin zu tragen. Das Rahmenprogramm und Pausengetränke stellen eine freiwillige Zusatzleistung von SanConsult dar. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Lehrgangsstunden oder Veranstaltungspartialen berechtigt nicht zur Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Ausgenommen ist die einmalige Prüfungsgebühr für die Master-Thesis (Betreuung, Begutachtung, Defensio). Sollte ein Ausdruck von Skripten, Gesetzestexten, einzelne Auszüge aus Lehrbüchern notwendig sein oder gewünscht werden, so wird der Selbstkostenpreis der Kopien verrechnet. Lehrbücher, Literatur sind vom Teilnehmer / von der Teilnehmerin selbst zur organisieren. b) Zahlungs- und Stornobedingungen: Nach der Erteilung eines Studienplatzes und Ausstellung der Rechnung ist die gesamte Lehrgangsgebühr zu überweisen. Ein Rücktritt von der Anmeldung (Storno) kann nur schriftlich erfolgen. Er ist Teilnehmer/innen bis 8 Wochen vor Beginn des jeweiligen Studierprogramms möglich, ohne dass abgesehen von der Bearbeitungsgebühr i.d.h. von EURO 150,00 der Gesamtpreis zu bezahlen ist. Bei einem Rücktritt (schriftlich) später als acht (8) Wochen vor Lehrgangsbeginn werden 40% der Gesamtstudiengebühr als Stornogebühr in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob den/die Studierende/n ein Verschulden trifft oder nicht. Nach Studienbeginn ist kein Rücktritt mehr möglich und SanConsult bzw. der SMBS steht der gesamte Lehrgangspreis zu, ganz gleich, ob der Teilnehmer / die Teilnehmerin den Lehrgang besucht oder nicht. Bei Unternehmern gilt der Ausschluss jeglichen richterlichen Mäßigungsrechts für Storno- und sonstige Gebühren/Vertragsstrafen bzw. ein Verzicht darauf als vereinbart. c) Bei Zahlungsverzug werden nach erfolgter Zahlungserinnerung (ohne Zusatzkosten) Verzugszinsen und Mahnkosten (6%) sowie allfällige Mahnklage- bzw. Inkassogebühren in Rechnung gestellt. d) Die unter Punkt 3 angeführten Tätigkeiten von SanConsult stellen eine einheitliche Leistung dar, welche die Teilnehmenden bei der Absolvierung des jeweiligen Masterlehrgangs unterstützen soll. Die von den Teilnehmenden zu entrichtenden Semestergebühren sind daher als Ratenzahlungen anzusehen. Für angekündigte, aber aus welchen Gründen immer nicht abgehaltene Veranstaltungen übernimmt SanConsult keine Haftung. 5. Ausschluss von der Teilnahme Um das Erreichen der Veranstaltungsziele sicher zu stellen, ist SanConsult berechtigit, Studien-, Lehrgangsbzw. Seminarteilnehmer/innen aus wichtigen Gründen (z.b. unentschuldigtes Fernbleiben, mutwillige Störung, Zahlungsverzug trotz Mahnung/en und Nachfristsetzung von jeweils 7 Tagen) von der weiteren Teilnahme auszuschließen. 6. Leistungsänderungen Das Leistungsprogramm der Lehrgänge wird langfristig geplant und ständigen Qualitätskontrollen unterzogen. Die Sicherung der Qualität erfordert kontinuierliche Anpassungen. Aus diesem Grund behält sich SanConsult bzw. die SMBS eine Weiterentwicklung des Studienplans und Änderungen bezügl. Veranstaltungsinhalten, - tagen, -orten und terminen sowie von Vortragenden vor. Derartige Adaptierungen und allfällige kurzfristige Änderungen berechtigen den Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Gesamtpreises bzw. zu Schadensersatzansprüchen. 7. Haftung für Gegenstände Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zu den Veranstaltungen mitgebrachten Gegenständen, insbesondere Wertgegenständen und Kraftfahrzeugen, übernimmt SanConsult keine Haftung. Jeglicher Missbrauch der im Rahmen der gerätegebundenen Weiterbildung (Lehrgang/Studiengang/Seminar) zur by SanConsult 4

5 Verfügung gestellten Software oder Hardware kann zu Schadensersatzansprüchen seitens SanConsult oder Dritter führen. 8. Sonstiges Die/der Teilnehmende hat Änderungen des Namens, der Firma, der Kontaktdaten oder der Kontaktdaten einer von ihm geltend gemachten Empfangsstelle unverzüglich in schriftlicher Form SanConsult mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schreiben dem Teilnehmer / der Teilnehmerin als zugegangen, wenn sie an die letzte bekannt gegebene Adresse bzw. Rechnungsanschrift gesandt wurden. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, bei Informationserhebungen im Zusammenhang mit der Akkreditierung eines SMBS Studienprogramms mitzuwirken. 9. Gerichtsstand und Wirksamkeit Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit 01. Februar 2017 in Kraft und ersetzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer bisherigen Fassung. Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen AGB gehen vollinhaltlich auf allfällige Rechtsnachfolger der SanConsult oder der SMBS über. Für allfällige Streitigkeiten aus dem bestehenden Rechtsverhältnis wird die Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes in Wien sowie die Anwendung von österreichischem Recht vereinbart. by SanConsult 5

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