122 (Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb)
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- Gudrun Franke
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1 a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name Stadt Königswinter Straße Dollendorfer Str. 39 PLZ, Ort Königswinter Telefon Fax 122 (Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb) Internet b) Vergabeverfahren Beschränkte Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb, VOB/A Vergabenummer c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. Die kompletten Vergabeunterlagen erhalten Sie unter Vergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt. Es werden elektronische Angebote akzeptiert ohne elektronische Signatur (Textform). mit fortgeschrittener elektronischer Signatur. mit qualifizierter elektronischer Signatur. kein elektronisches Vergabeverfahren d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen Planung und Ausführung von Bauleistungen Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung Humboldtstraße, Königswinter-Oberpleis f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Lieferung und Bau von bis zu drei Flüchtlingsunterkünften in 1- oder 2-geschossiger Holzbauweise, ausgeschrieben wird zunächst nur ein Gebäude. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 3
2 122 (Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb) g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage Flüchtlingsunterkunft Zweck des Auftrags h) Aufteilung in Lose nein ja, Angebote sind möglich (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: weitere Fristen: j) Nebenangebote zugelassen nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen nicht zugelassen nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) sofort nach Auftragserteilung m) Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: :00 Uhr Anschrift, an die die Anträge zu richten sind Einreichung genehmigungsfähiger Bauantrag: 15 Arbeitstage nach Auftragserteilung Schlüsselfertige Übergabe des Gebäudes: 66 Arbeitstage Zustellung des Angebotes per Post nur an folgende Adresse: Stadt Königswinter, Postfach, Königswinter Die persönliche Abgabe ist nur möglich im: Rathaus Oberpleis Dollendorfer Straße Königswinter Zimmer 105 Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe spätestens am p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch r) geforderte Sicherheiten Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind á-kontozahlungen werden bis zu 90% ausgezahlt, á-kontoforderungen sollten nicht unter ,00 sein. t) Rechtsform der/anforderung an Bietergemeinschaften Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 2 von 3
3 122 (Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb) u) Nachweise zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Darüber hinaus hat der Bewerber zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde folgende Angaben zu machen: Siehe beigefügter Aufstellung Eignungskriterien. w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A) Rhein-Sieg-Kreis, Dezernat I Amt für Kommunalaufsicht, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Siegburg VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 3 von 3
4 Lieferung und Bau von bis zu drei Flüchtlingsunterkünften in Königswinter Oberpleis Beschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Verfahren: Die Stadt Königswinter plant an dem Standort Humboldtstraße, Oberpleis, die Errichtung von bis zu drei Flüchtlingsunterkünften für jeweils ca. 40 bis 50 Personen. Die Gebäude sollen in 1- oder 2-geschossiger Holzbauweise erstellt werden. Die Ausschreibung versteht sich als Teilnahmewettbewerb, aus dem die einzelnen Gebäude bei Bedarf nach einer beschränkten Ausschreibung beauftragt werden. Das erste Gebäude wird direkt nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbs ausgeschrieben und beauftragt. Die Ausschreibung der beiden weiteren Gebäude wird von der Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge abhängig gemacht. Die Auswahl der Anbieter der beschränkten Ausschreibungen wird aus den geeigneten Teilnehmern des Teilnahmewettbewerbes gezogen. Es werden jedoch maximal 10 Anbieter aufgefordert. Bei mehr als 10 geeigneten Teilnehmern entscheidet das Losverfahren. In der beschränkten Ausschreibung werden der Gesamtpreis und der Preis pro Person, die, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, untergebracht werden kann, jeweils zur Hälfte als Bewertungskriterium herangezogen. Die Bindungsfrist für den Teilnahmewettbewerb beträgt zwei Jahre, wobei kein Teilnehmer zur Teilnahme an der beschränkten Ausschreibung verpflichtet ist. Gegenstand: Die Unterbringung der Bewohner erfolgt in kleinen Wohneinheiten mit bis zu 4 Bewohnern je Einheit und einem Aufenthalts- und Essraum. Jede Wohneinheit erhält eine eigene Nasszelle mit Dusche und eine eigene Kochzeile. Darüber hinaus erforderliche Räume in jedem Gebäude sind ein Raum für Schulungen für 20 Personen oder Verwaltung von min. 24 qm Größe, ein Wasch- und Trockenraum mit technischen Anschlüssen für je 4 Waschmaschinen und Trockner, Raum z.b.v. / Lagerraum, mind. 12 qm und ein Technikraum, ca. 12 qm. Die Gebäude können auf vorhandenen Bodenplatten errichtet werden (Lageplan und Statik werden mit dem Leistungsverzeichnis verschickt). Es steht dem Bieter jedoch frei, die Bodenplatten auf eigene Kosten zu entfernen und eine eigene Gründung herzustellen. Vor Angebotsabgabe ist eine Besichtigung des Geländes notwendig. Alle sich hieraus ergebenen Auswirkungen für die Errichtung des Gebäudes sind in den Angebotspreis mit einzukalkulieren. Die fehlende verbindliche Erklärung zur Wahrnehmung des Ortstermins führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Seite 1 von 3
5 Für die Ausführung der Arbeiten gelten folgende Bestimmungen: a) Die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB) b) Die Unfallverhütungsvorschrift in ihrer jeweils gültigen Fassung c) Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B sowie Teil C d) Die z.zt. gültigen DIN/VDE Bestimmungen e) Die Allgemeinen Blitzschutzbestimmungen (ABB sowie DIN VDE 0185) f) Bauordnung NRW g) anerkannte Regeln der Technik Verbindliche Termine (Bauzeitenplan in Arbeitstagen) Einreichung genehmigungsfähiger Bauantrag Arbeitstage nach Auftragserteilung 15 Schlüsselfertige Übergabe des Gebäudes Arbeitstage nach Erteilung der Baugenehmigung 66 Leistungsbeschreibung: Pos.1 Flüchtlingsunterkunft für ca Personen bestehend aus - kleinen Wohneinheiten zu je 4 Personen, je Wohneinheit eine Nasszelle, Küchenzeile und Allgemeinbereich, - Raum z.b.v. / Lagerraum mind. 12 qm, - Wasch- und Trockenraum mit technischen Anschlüssen für je 4 Waschmaschinen und Trockner - Technikraum ca. 12 qm, - Raum für Schulungen für 20 Personen oder Verwaltung von min. 24 qm Größe, - 1 Stück betriebsfertiges/schlüsselfertiges Gebäude inkl. aller Abnahmen und Dokumentation. Seite 2 von 3
6 Der Bieter erklärt verbindlich, dass er vor Abgabe seines Angebotes die Örtlichkeiten in Augenschein genommen hat und eine Anfahrbarkeit mit Schwerlastverkehr für ihn möglich ist. Ort Datum Unterschrift Seite 3 von 3
7 Eignungskriterien Kategorie 1. Zuverlässigkeit und Gesetzestreue (muss im Auftragsfall auch von Subunternehmen eingereicht werden) 1.1 Eigenerklärung (Formular 124) für nicht präqualifizierte Unternehmen 1.2 Formlose Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse 1.3 Verpflichtungserklärung nach 19 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie 1.4 Verpflichtungserklärung nach 18 TVgG NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen 1.5 Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards1 durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen) 1.6 Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreueund Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - NRW) 2. Leistungsfähigkeit 2.1 Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen / Ihre Bietergemeinschaft und ihr Leistungsportfolio kurz dar (max. 2 Seiten). Dargestellt werden sollen auch die Beteiligungsverhältnisse / Verbindungen bei Bietergemeinschaften bzw. zu Subunternehmen. 2.2 Vordruck Bieterklärung ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Im Falle eines Einzelbieters oder eines Einzelbieters mit Subunternehmern ist der Vordruck 1.1 vom Bieter zu unterschreiben. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck 1.1 vom konsortialführendem Bieter zu unterschreiben. 3. Fachkunde 3.1 Es werden mindestens drei Referenzen mit vergleichbarer Aufgabenstellung in den letzten fünf Jahren gefordert. 3.2 Die Für Gebäude die Beschreibung des jeweiligen der Referenzen Loses müssen ist der innerhalb Vordruck von 1.23 zu Monaten verwenden. nach Erteilung der Baugenehmigung errichtet, schlüsselfertig und bauordnungsrechtlich abgenommen übegeben werden. Vom Bieter wird eine formlose Bestätigung dieses Kriteriums erwartet. 3.3 Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde ein Zeugnis über die Güte- und Prüfbestimmungen nach RAL-GZ 422 RAL-Gütezeichen Holzbau oder gleichwertig vorzulegen. 3.4 Zu benennen ist für die gesamte Bauzeit ist ein Ansprechpartner/Projektleiter mit Entscheidungskompetenz vor Ort. Vom Bieter wird eine formlose Bestätigung dieses Kriteriums erwartet. Die Nichterfüllung eines Kriteriums führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
8 1.1 Bietererklärung Bei Einzelbietern: Die Leistungen werden ausschließlich durch das eigene Unternehmen erbracht. Bei Einzelbietern mit Einbindung von Subunternehmen: Für nachfolgend aufgeführte Leistungsbereiche ist die Einbindung von den abschließend aufgeführten Subunternehmen (hierzu zählen auch konzernverbundene Unternehmen oder freie Mitarbeiter) geplant: Verzeichnis der Subunternehmen: Vorgesehener Leistungsbereich des Subunternehmens A Subunternehmen (Name, Adresse) B Alle Subunternehmen sind im Verzeichnis aufgeführt. Subunternehmen selbst dürfen nur im schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere Subunternehmen beauftragen. Bei Bietergemeinschaft: Die Leistungen werden ausschließlich durch die Unternehmen der Bietergemeinschaft erbracht. Verzeichnis der Bietergemeinschaft: Vorgesehener Leistungsbereich des Unternehmens der Bewerbergemeinschaft A Unternehmen (Name, Adresse) B Im Falle der Bietergemeinschaft bestimmt diese ein konsortialführendes Unternehmen. Nur dieses Unternehmen unterschreibt diesen Vordruck. Ein Angebot wird ausgeschlossen, wenn die geforderten Angaben und Erklärungen nicht rechtzeitig vorliegen Ort/Datum Unterschrift/Firmenstempel
9 124 (Eigenerklärung zur Eignung) Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren Maßnahmennummer Vergabenummer Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog Maßnahme Humboldstraße, Königswinter-Oberpleis Leistung Lieferung und Bau von bis zu drei Flüchtlingsunterkünften Bewerber ) Bieter ) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ) Nachunternehmer ) anderes Unternehmen ) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenzbescheinigungen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. ) zutreffendes ankreuzen VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand August 2012 Seite 1 von 3
10 124 (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/wir sind im Handelsregister eingetragen. Ich bin/wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.b. wirksames Berufsverbot ( 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot ( 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung ( 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ( 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung ( 334 StGB), Vorteilsgewährung ( 333 StGB), Diebstahl ( 242 StGB), Unterschlagung ( 246 StGB), Erpressung ( 253 StGB), Betrug ( 263 StGB), Subventionsbetrug ( 264 StGB), Kreditbetrug ( 265b StGB), Untreue ( 266 StGB), Urkundenfälschung ( 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen ( 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren ( 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen ( 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB), Brandstiftung ( 306 StGB), Baugefährdung ( 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung ( 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.v.m. 8 Abs. 1 Nr. 2, 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als belegt worden bin/sind oder gem. 21 Abs. 1 i.v.m. 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens Euro belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand August 2012 Seite 2 von 3
11 Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung 124 (Eigenerklärung zur Eignung) Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse 1, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes 2 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach 48b EStG vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden. (Ort, Datum, Unterschrift) 3 1 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist 2 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand August 2012 Seite 3 von 3
12 Vergabe-Nr Maßnahme Humboldstraße, Königswinter-Oberpleis Leistung Lieferung und Bau von bis zu drei Flüchtlingsunterkünften Verpflichtungserklärung 1 zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - NRW) Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen entsprechend den Vorgaben zu 4 Abs. 3 Satz 1 Tariftreueund Vergabegesetz NRW (TVgG-NRW) zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns von derzeit 8,85 /Std. nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. 1. Ich erkläre/wir erklären, bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß 141 Satz 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) 2 - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen zu sein. In diesem Fall ist keine weitere Angabe erforderlich. kein(e) bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß 141 Satz 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) 3 - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen zu sein. Weiter mit Ich erkläre/wir erklären -Eine der nachfolgenden Alternativen ist zwingend anzukreuzen. Danach weiter mit 3. - dass meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird und die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer- 4 in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die auf Grund der Vorschriften des 1 Stand: Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert durch Artikel 12 Absatz 6 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) zu sein. 3 wie vor 4 Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799)
13 Mindestarbeitsbedingungengesetzes 5, für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind, und für den Fall, dass das meinen / unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Grund dieser Rechtsgrundlage zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das Mindeststundenentgelt gemäß 4 Abs. 3 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,85 Euro gezahlt wird. dass meinen / unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende), die am Standort Deutschland tätig sind, bei der Ausführung einer Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,85 Euro gezahlt wird. 3. weitere Pflichtangaben 3.1 Art der tariflichen Bindung (Zutreffendes bitte ankreuzen): Es liegt keine tarifliche Bindung vor (danach weiter mit 3.2). Es liegt eine tarifliche Bindung vor. Die tarifliche Bindung ist nachfolgend anzugeben (danach weiter mit 3.2): Tarifliche Bindung: Angabe der gezahlten Mindeststundenentgelte für die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten:. Euro ====================== Ich erkläre/wir erklären, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes 6, in der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung, die auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens erbracht wird, für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie die regulär Beschäftigten. Ich erkläre / Wir erklären, dass ich mir/wir uns von einer/einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder beauftragten Verleiherin bzw. Verleiher von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer der Nachunternehmerin bzw. des Nachunternehmers. 5 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2009 (BGBl. I S. 818) 6 in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1417, ber. 2329)
14 Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen meine/unsere Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, den Ausschluss meines/unseres Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann und ein solcher Ausschluss nach 6 Korruptionsbekämpfungsgesetz dem Vergaberegister beim Finanzministerium des Landes Nordrhein Westfalen mitgeteilt wird, nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)
15 Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen/VOB) für die Vergabe von Bauleistungen 1 1) Mindestentgelte Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, ihren bzw. seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die auf Grund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-2, veröf-fentlichten bereinigten Fassung für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils gelten-den Fassung festgesetzt worden sind, (2) für Leistungen, deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,85 Euro zu zahlen, sofern die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer nicht ein bevorzugtes Unternehmen gemäß 141 Satz 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert durch Artikel 12 Absatz 6 des Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453) ist, (3) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer der in (1) und (2) getroffenen Regelungen erfüllt sind, für ihre bzw. seine Beschäftigten die jeweils günstigste Regelung anzuwenden, (4) dafür zu sorgen, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie ihre bzw. seine regulär Beschäftigten. 2) Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) ihre bzw. seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften sorgfältig auszuwählen, (2) die Angebote der Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis der nach 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen maßgeblichen tarifvertraglichen Mindestarbeitsentgelte und -bedingungen bzw. mindestens auf Basis des festgelegten vergabespezifischen Mindestlohns kalkuliert sein können, Stand
16 (3) die von den Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw. Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß 4 Tariftreueund Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen dem Auftraggeber vorzulegen, (4) bei Vertragslaufzeiten von mehr als drei Jahren von den Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw. Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen nach wie vor eingehalten werden und diese Eigenerklärungen für sich und für die eingeschalteten Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften beim Auftraggeber einzureichen, (5) Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, (6) den Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern keine insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden, (7) bei der Weitergabe von Bauleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, zum Vertragsbestandteil zu machen. 3) Kontrolle Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet sich, (1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern, Abgaben und Beiträgen gemäß 7 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen sowie die zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen vorzulegen, (2) ihre bzw. seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen, (3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht i. S. d. 11 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen bei der Beauftragung von Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmern und Verleiherinnen bzw. Verleihern von Arbeitskräften einräumen zu lassen, (4) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen bereitzuhalten, auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern sowie die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und Verleiherinnen bzw. Verleiher und Arbeitskräften vertraglich sicherzustellen. 4) Sanktionen Für jeden schuldhaften Verstoß der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen gilt zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu fünf von Hundert des Auftragswertes beträgt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch eine oder einen von der Auftragnehmerin bzw. vom Auftragnehmer eingesetzte(n) Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder eine oder einen von dieser/diesem eingesetzte(n) Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer oder von einer Verleiherin bzw. einem Ver-
17 leiher von Arbeitskräften begangen wird, es sei denn, dass die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung der Nachunternehmerin bzw. des Nachunterneh-mers und der Verleiherin bzw. des Verleihers von Arbeitskräften nicht kannte und unter Be-achtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer, seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer und die Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften sowie schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers aus 9 Absatz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Bauvertrages. Die Bestimmungen des 11 VOB/B bleiben hiervon unberührt.
18 Vergabe-Nr Maßnahme Humboldstraße, Königswinter-Oberpleis Leistung Lieferung und Bau von bis zu drei Flüchtlingsunterkünften Verpflichtungserklärung 1 nach 18 TVgG NRW zur Beachtung der ILO- Kernarbeitsnormen 2 Der Auftrag ist gemäß den in der Leistungsbeschreibung bekanntgegebenen besonderen Auftragsausführungsbedingungen ausschließlich mit Waren auszuführen, die unter Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards 3 gewonnen oder hergestellt worden sind. Dies gilt auch für Waren, die im Rahmen der Erbringung von Bau- oder Dienstleistungen verwendet werden. I Erklärung zur Produktkategorie und Produktherkunft - Zutreffendes bitte ankreuzen - I.1 Erklärung zur Produktkategorie Für diesen Auftrag werden Produkte verwendet, die in eine bzw. mehrere der nachfolgenden Kategorie/-n fallen: Ja, und zwar Bekleidung (zum Beispiel Arbeitskleidung, Uniformen), Stoffe und Textilwaren, Naturkautschuk-Produkte (zum Beispiel Einmal-/Arbeitshandschuhe, Reifen, Gummibänder), landwirtschaftliche Produkte (zum Beispiel Kaffee, Kakao, Tomaten- und Orangensaft, Pflanzen), Büromaterialien, die die Rohstoffe Holz, Gesteinsmehl und Kautschuk enthalten, 1 Stand: ILO-Kernarbeitsnormen sind weltweit anerkannte Sozialstandards zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen aller Menschen. Die in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards ergeben sich aus verschiedenen internationalen Übereinkommen. Sie behandeln Themen wie insbesondere das Verbot bzw. die Abschaffung von Zwangs- und Pflichtarbeit, den Schutz des Rechts auf Vereinigungsfreiheit, des Rechts zu Kollektivverhandlungen, Entgeltgleichheit für männliche und weibliche Arbeitskräfte, Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie der Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Die vollständige Liste der Übereinkommen einschließlich ihrer offiziellen Bezeichnung ergibt sich aus 18 Abs. 1 TVgG-NRW. Die Übereinkommen stehen unter als Download zur Verfügung. 3 Siehe Seite 2
19 Holz, Lederwaren, Gerbprodukte, Natursteine, Spielwaren, Sportartikel (Bekleidung und Geräte), Teppiche oder Informations- und Kommunikationstechnologie (Hardware). weiter mit I.2 Nein. Weiter mit II.2 I.2 Erklärung zur Produktherkunft 4 Die Produkte, die für diesen Auftrag verwendet werden, werden in einem der in der DAC-Liste 5 der Entwicklungsländer und gebiete aufgeführten Länder/Gebiete gewonnen oder hergestellt: Ja, weiter mit II.1. Nein, weiter mit II.2. II Nachweisverfahren Angabe in II.1 oder II.2 zwingend erforderlich. Zutreffendes bitte ankreuzen. II.1 Es werden für diesen Auftrag Produkte verwendet, die in einem der in der DAC- Liste der Entwicklungsländer und gebiete aufgeführten Länder/Gebiete gewonnen oder hergestellt worden sind und in eine oder mehrere Kategorien der Ziffer I.1 fallen. Durch das Siegel, Zertifikat den gleichwertigen Nachweis oder kann ich/können wir den Nachweis erbringen, dass die Produkte ohne Missachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Der Nachweis kann nicht durch ein Siegel, Zertifikat oder gleichwertigen Nachweis erbracht werden. Daher sichere/n ich/wir zu, dass ich mich/wir uns vergewissert haben, dass die Produkte ohne Missachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. 4 Die Festlegung des Herkunftslandes ist für die in Art. 24 Zollkodex, Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302 vom , S. 1), festgelegte Ebene der Be- und Verarbeitung von Waren zu erbringen (s. a. Erläuterungen). 5 siehe Erläuterungen
20 Der Nachweis kann nicht durch ein Siegel, Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis erbracht bzw. eine Zusicherung im v. g. Sinne kann nicht gegeben werden. Ich/Wir erkläre/n, für mein/unser Unternehmen unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechend 347 HGB wirksame Maßnahmen ergriffen zu haben, um die Verwendung von Produkten zu vermeiden, die unter Missachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind. II.2 Es werden für diesen Auftrag keine Produkte verwendet, die in eine oder mehrere Kategorien der Ziffer I.1 fallen und in einem der in der DAC-Liste der Entwicklungsländer und gebiete aufgeführten Länder/Gebiete gewonnen oder hergestellt worden sind, oder zwar Produkte verwendet, die in eine oder mehrere Kategorien der Ziffer I.1 fallen, aber sie wurden nicht in einem der in der DAC-Liste der Entwicklungsländer und gebiete aufgeführten Länder/Gebiete gewonnen oder hergestellt oder zwar Produkte verwendet, die in einem der in der DAC-Liste der Entwicklungsländer und gebiete aufgeführten Länder/Gebiete gewonnen oder hergestellt worden sind, aber sie fallen nicht in eine oder mehrere Kategorien der Ziffer I.1 fallen. Ich/Wir gehe/n, für mein/unser Unternehmen unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechend 347 HGB davon aus, dass die in den ILO- Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards bei der Gewinnung oder Herstellung der Waren beachtet wurden. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich oder schuldhaft falsche Abgabe einer der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, den Ausschluss meines/unseres Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann, nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. (Datum, Unterschrift, Firmenstempel)
21 Erläuterungen zur Verpflichtungserklärung Berücksichtigung sozialer Kriterien 1. Die Verpflichtungserklärung ist stets bei Lieferaufträgen einzureichen. 2. Die Verpflichtungserklärung ist auch einzureichen, sofern Waren bei der Erbringung von Dienstleistungen und Bauleistungen verwendet werden. Kommen keine Waren zum Einsatz, ist die Abgabe dieser Verpflichtungserklärung nicht erforderlich. 3. Die Abgabe dieser Verpflichtungserklärung ist bei und für die Ausführung einer Dienstoder Bauleistung nicht erforderlich, wenn nur Waren angeschafft oder verwendet werden, die nicht dem Hauptleistungsgegenstand der Beschaffung zuzurechnen sind und die nicht wesentlicher Bestandteil bei der Ausführung der Dienst- oder Bauleistung sind. Leistungen werden dann als unwesentlich betrachtet, wenn sie 20% des gesamten Leistungsumfangs nicht überschreiten. 4. Von der Verpflichtungserklärung erfasst sind sowohl Waren, die noch herzustellen oder zu beschaffen sind, als auch bereits beschaffte (Lager-)Waren. 5. Gegenstände, die in dem Unternehmen eingesetzt werden, um die Leistung zu erbringen, werden nicht von der Verpflichtungserklärung umfasst; bspw. Maschinen, Werkzeuge etc. 6. Die Verpflichtungserklärung ist im Rahmen der Angebotsabgabe abzugeben. 7. Die gültige DAC-Liste der Entwicklungs- und gebiete, die von der OECD herausgegeben wird, steht unter zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen als Download zur Verfügung. 8. Nähere Erläuterungen zum Begriff des gleichwertigen Nachweises (Tz. 2.1, erste Ankreuzalternative) sind in 2 Abs. 3 VO Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen enthalten. 9. Sofern in den Fällen der Tz. 2.1, dritte Ankreuzalternative kein Nachweis vorgelegt oder keine Zusicherung gegeben werden kann, sind beim Einsatz von Nachunternehmern diese zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch nachfolgende besondere vertragliche Nebenbedingung zu verpflichten: Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer sind verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrages die Vorschriften einzuhalten, mit denen die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in nationales Recht umgesetzt worden sind. Bei diesen Normen handelt es sich um die in 18 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen genannten Übereinkommen. Maßgeblich sind die Vorschriften des Landes, in dem die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer oder seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer bei der Ausführung des Auftrages jeweils tätig werden. Handelt es sich dabei um ein Land, das eine oder mehrere Kernarbeitsnormen nicht ratifiziert oder nicht in nationales Recht umgesetzt hat, bleiben Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer dennoch verpflichtet, die betreffenden Kernarbeitsnormen einzuhalten. 10. Zur Beurteilung der Frage, aus welchem Land eine Ware stammt, ist auf das Zollrecht der Europäischen Union abzustellen ( 15 Abs. 5 Satz 4 RVO TVgG - NRW). Nach Art. 24 Zollkodex gilt: - Vollständig in einem Land gewonnene oder hergestellte Waren gelten als Ursprungswaren des betreffenden Landes. Somit dürfen insbesondere keine Materialien hinzugefügt werden, die ihren Ursprung in einem anderen Land haben. - Sind hingegen an der Herstellung einer Ware mindestens zwei Länder beteiligt, so gilt nach die Ware als Ursprungsware des Landes, in dem sie der letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen worden ist, die in einem dazu eingerichteten Unternehmen vorgenommen worden ist
22 und zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt. Beispiel: In Kanada geernteter Weizen wird in Mexiko zu Mehl vermahlen. An der Herstellung des Mehls als Fertigware sind in diesem Fall zwei Länder beteiligt. Die wirtschaftliche Leistung Kanadas liegt in der Gewinnung des Getreides begründet und die Mexikos in der Verarbeitung des Getreides zu Mehl. Die in einem dazu eingerichteten Unternehmen vorgenommen letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Verarbeitung - Vermahlen - hat zum neuen Erzeugnis Mehl geführt. Ursprungsland ist damit Mexiko Unter stehen zur Verfügung: - Downloadmöglichkeit der Verpflichtungserklärung, der vertraglichen Nebenbedingung bei Nachunternehmereinsatz, - Downloadmöglichkeit der Liste und der Inhalte der ILO-Übereinkommen sowie der DAC - Liste der Entwicklungsländer und gebiete - FAQ zur Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes. 1 Quelle und weitere Informationen unter
23 Referat 414 DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete (gültig für die Berichtsjahre ) Europa Afrika Amerika Asien Ozeanien Albanien nördlich der Sahara Nord- und Mittelamerika Naher und Mittlerer Osten Cookinseln Bosnien und Herzegowina Fidschi Kosovo 1 Ägypten Anguilla Irak Kiribati Mazedonien Algerien Antigua und Barbuda Iran Marshallinseln Moldau, Rep. Libyen Belize Jemen Mikronesien Montenegro Marokko Costa Rica Jordanien Nauru Serbien 1 Tunesien Dominica Libanon Niue Türkei Dominikan. Republik Palästinensische Gebiete Palau Ukraine südlich der Sahara El Salvador Syrien Papua-Neuguinea Weißrussland Grenada Salomonen Angola Guatemala Süd- und Zentralasien Samoa Äquatorialguinea Haiti Tokelau Äthiopien Honduras Afghanistan Tonga Benin Jamaika Armenien Tuvalu Botsuana Kuba Aserbaidschan Vanuatu Burkina Faso Mexiko Bangladesch Wallis und Futuna Burundi Montserrat Bhutan Côte d'ivoire Nicaragua Georgien Dschibuti Panama Indien Eritrea St. Kitts und Nevis Kasachstan Gabun St. Lucia Kirgisistan Gambia St. Vincent/ Grenadinen Malediven Ghana Myanmar Guinea Südamerika Nepal Guinea-Bissau Pakistan Kamerun Argentinien Sri Lanka Kap Verde Bolivien Tadschikistan Kenia Brasilien Turkmenistan Komoren Chile Usbekistan Kongo Ecuador Kongo, Dem. Rep. Guyana Ostasien Lesotho Kolumbien Liberia Paraguay China Madagaskar Peru Indonesien Malawi Suriname Kambodscha Mali Uruguay Korea, DVR Mauretanien Venezuela Laos Mauritius Malaysia Mosambik Mongolei Namibia Philippinen Niger Thailand Nigeria Timor-Leste Ruanda Vietnam Sambia Sâo Tomé und Principe Senegal Seychellen Sierra Leone Simbabwe Somalia St. Helena Sudan Südafrika Südsudan Swasiland Tansania Togo Tschad Uganda Zentralafrikan. Republik 1 dies impliziert keine rechtliche Position der OECD zum Status von Kosovo Quelle: OECD / DAC
24 Vergabe-Nr Maßnahme Humboldstraße, Königswinter-Oberpleis Leistung Lieferung und Bau von bis zu drei Flüchtlingsunterkünften Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards 1 durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen) Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer sind verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrages die Vorschriften einzuhalten, mit denen die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in nationales Recht umgesetzt worden sind. Bei diesen Normen handelt es sich um die in 18 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen genannten Übereinkommen. Maßgeblich sind die Vorschriften des Landes, in dem die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer oder seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer bei der Ausführung des Auftrages jeweils tätig werden. Handelt es sich dabei um ein Land, das eine oder mehrere Kernarbeitsnormen nicht ratifiziert oder nicht in nationales Recht umgesetzt hat, bleiben Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer dennoch verpflichtet, die betreffenden Kernarbeitsnormen einzuhalten. (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel) 1 Stand:
25 Vergabe-Nr Maßnahme Humboldstraße, Königswinter-Oberpleis Leistung Lieferung und Bau von bis zu drei Flüchtlingsunterkünften Verpflichtungserklärung nach 19 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie 1 Ich erkläre / Wir erklären 2 : - Zutreffendes bitte ankreuzen 1. Anwendbarkeit von 19 TVgG NRW 2. Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmer/innen beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Ausbildung Beschäftigten) Ja, weiter mit 2. Nein (es sind keine weiteren Angaben erforderlich). 2.1 Unternehmensgröße Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt: über 500 Beschäftigte (Es sind mindestens vier der im Katalog unter 2.2 aufgeführten Maßnahmen auszuwählen und im Rahmen dieses öffentlichen Auftrages durchzuführen oder einzuleiten, sofern nicht die unter 2.3 genannten Ausnahmen zutreffen). über 250 bis 500 Beschäftigte (Es sind mindestens drei der im Katalog unter 2.2 aufgeführten Maßnahmen auszuwählen und im Rahmen dieses öffentlichen Auftrages durchzuführen oder einzuleiten, sofern nicht die unter 2.3 genannten Ausnahmen zutreffen). über 20 bis 250 Beschäftigte 1 Stand: Die bei der Durchführung diesen Auftrages eingesetzten Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften sind nicht verpflichtet, Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach 19 TVgG - NRW umzusetzen.
26 (Es sind mindestens zwei der im Katalog unter 2.2 aufgeführten Maßnahmen auszuwählen und im Rahmen dieses öffentlichen Auftrages durchzuführen oder einzuleiten, sofern nicht die unter 2.3 genannten Ausnahmen zutreffen). 2.2 Maßnahmenkatalog zur Frauenförderung oder Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie In meinem/unserem Unternehmen wird/werden für die bei der Abwicklung dieses öffentlichen Auftrages eingesetzten Mitarbeiter/innen folgende Maßnahme/n umgesetzt: Untersagung und Unterbindung eines Verhaltens verbaler und nicht-verbaler oder physischer Art, welches bezweckt oder bewirkt, dass weibliche Beschäftigte lächerlich gemacht, eingeschüchtert, angefeindet oder in ihrer Würde verletzt werden, explizite Ermutigung von Frauen sich zu bewerben, wenn im Betrieb Ausbildungsund Arbeitsplätze in männerdominierten Berufsbereichen zu besetzen sind Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil, Befragung von Beschäftigten zu ihren Arbeitszeitwünschen, Auswertung einschließlich Einleitung von Umsetzungsschritten betreffend ihrer Tätigkeiten, Angebot von Teilzeitarbeit oder flexiblen Arbeitszeitmodellen als Maßnahme zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Entwicklung und Umsetzung von Modellen vollzeitnaher Teilzeitarbeit für die Beschäftigten, Einrichtung bzw. Ausbau von Telearbeit für die Beschäftigten, Einrichtung von Eltern-Kind-Zimmern für die Beschäftigten, Unterstützung bei der Suche nach Kinderbetreuungs- und Pflegemöglichkeiten, Angebot betrieblich organisierter Kinderbetreuung, Zahlung eines Kinderbetreuungszuschusses, Angebot von Ferienprogrammen zur Überbrückung der Betreuungslücke für Kinder berufstätiger Eltern in Kindergarten- bzw. Schulferien, Unterstützung von Mitarbeitern mit pflegebedürftigen Angehörigen durch individuelle Betreuung und Hilfeleistung oder Abschluss einer Vereinbarung einer Familienpflegeteilzeit, Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit, Bereitstellung von innerbetrieblichen Paten und Patinnen für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente, Analyse der Entwicklung der Leistungsvergütung in den letzten 5 Jahren nach Geschlecht, Maßnahmen zur Gewinnung von Mädchen und Frauen für ein betriebliches Praktikum, insbesondere in den männerdominierten Berufen sowie Angebot spezieller Bildungsmaßnahmen für Frauen, die diese auf die Übernahme von höherwertigen und leitenden Positionen vorbereiten.
27 2.3 Ausnahmen (ggf. anzugeben) Ich/wir werden keine weiteren der im Maßnahmenkatalog zu 2.2 genannten Maßnahmen anbieten, da mein/unser Unternehmen in den letzten 12 Monaten bereits durch Zuschlag zur Umsetzung von Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familien im Rahmen des TVgG NRW verpflichtet worden ist. Auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers werde/n ich/wir die Durchführung oder Einleitung der Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor Zuschlagserteilung nachweisen. Ich/wir haben bereits alle der im Maßnahmenkatalog zu 2.2 genannten Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familien durchgeführt oder eingeleitet. Auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers werde/n ich/wir die Durchführung der umgesetzten Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachweisen. Ich/wir sind aus nachfolgend aufgeführten objektiv belegbaren Gründen nicht in der Lage, bei den im Rahmen der Durchführung dieses öffentlichen Auftrags eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Maßnahmen der Frauen- und Familienförderung durchzuführen. Angabe der Gründe (ggf. gesonderte Anlage verwenden): Für mich/uns ist die Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen der Frauen- oder Familienförderung im Hinblick auf das Volumen des öffentlichen Auftrags und/oder der Anzahl der konkret mit dem öffentlichen Auftrag eingesetzten Mitarbeiter im Verhältnis zum Gesamtumsatz des Betriebes und/oder der gesamten Belegschaft des Betriebes unverhältnismäßig und unzumutbar. Erläuterungen (ggf. gesonderte Anlage verwenden): 3. Weitere vertragliche Verpflichtungen Ich/Wir erkläre/n mich/uns darüber hinaus im Fall der konkreten Auftragsdurchführung mit folgenden Verpflichtungen einverstanden: Auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers weise/n ich/wir die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen in geeigneter Form nach. Ich/Wir werde/n die durchgeführten bzw. eingeleiteten Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum Zwecke der Überprüfbarkeit 3 dokumentieren und im Betrieb bekanntgeben. 3 Der Inhalt der Dokumentation sowie die Aufbewahrungsfrist ergibt sich auch 20 Abs. 2 und 3 der RVO TVgG - NRW.
(Verpflichtungserklärung ILO-Kernarbeitsnormen) bzw. Element 15 der AA Aufstellen von Vergabeunterlagen bei Bauleistungen (Anh. 10.
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