Teilnahmebedingungen Fußballtoto Auswahlwette PRÄAMBEL

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Teilnahmebedingungen Fußballtoto Auswahlwette PRÄAMBEL"

Transkript

1 Teilnahmebedingungen Fußballtoto Auswahlwette PRÄAMBEL Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: 1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen, 2. durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken, 3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten, 4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt und die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden. In Ansehung dieser Ziele und um der ordnungsrechtlichen Aufgabe nachzukommen, ein ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen, wird die TOTO 6aus45 Auswahlwette mit anderen Unternehmen mit gemeinsamer Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung zu den nachfolgenden Bedingungen veranstaltet und durchgeführt. Die Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung findet mit anderen Unternehmen im Rahmen der Poolung statt. Die in diesen Teilnahmebedingungen aufgeführten Begrifflichkeiten gelten gleichermaßen für die männliche als auch für die weibliche Form und werden nicht zum Nachteil eines Geschlechts verwendet. I. ALLGEMEINES Artikel 1 Organisation 1. Die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 2 in Koblenz (im folgenden Unternehmen genannt) ist vom Land Rheinland-Pfalz mit der Durchführung des vom Land Rheinland-Pfalz veranstalteten Fußballtoto Auswahlwette beauftragt worden. 2. Das Unternehmen kann die Wettrunde (Ausspielung) gemeinsam mit anderen Unternehmen gleicher Art durchführen. Artikel 2 - Verbindlichkeit der Teilnahmebedingungen 1. Für die Teilnahme an den Wettrunden der TOTO 6aus45 Auswahlwette sind allein diese Teilnahmebedingungen des Unternehmens einschließlich eventuell ergänzender Bedingungen maßgebend. Von diesen Teilnahmebedingungen abweichende Angaben auf Spielscheinen, die auf nicht mehr geltenden Teilnahmebedingungen beruhen, sind ungültig. 2. Der Spielteilnehmer erkennt diese Teilnahmebedingungen einschließlich eventuell ergänzender Bedingungen mit Abgabe des Spielscheines bei der Annahmestelle bzw. mit der Erklärung, mittels Quicktipp teilnehmen zu wollen, als verbindlich an. 3. Die Teilnahmebedingungen sind in den Annahmestellen einzusehen bzw. erhältlich.

2 4. Dies gilt auch für etwaige Änderungen und Ergänzungen der Teilnahmebedingungen sowie für eventuell ergänzende Bedingungen. 6. Das Unternehmen behält sich eine andere Form der Bekanntgabe vor. Artikel 3 - Teilnahmezeitpunkt und Gegenstand der Wettrunden 1. Im Rahmen der TOTO 6aus 45 Auswahlwette wird wöchentlich eine Wettrunde - in der Regel von Samstag bis Sonntag durchgeführt. 2. Alle Spielaufträge, deren vollständige Daten bis zum Annahmeschluss des ersten Spieltages der Wettrunde zur Zentrale fehlerfrei übertragen wurden, nehmen an der Wettrunde teil, die dem Annahmeschluss folgt. 3. Der Spielteilnehmer kann die ausschließliche Teilnahme an einer oder mehreren Wettrunden wählen (Spielzeitraum). In diesem Fall nehmen alle Spielaufträge, deren vollständige Daten bis zum Annahmeschluss der jeweiligen Wettrunde zur Zentrale fehlerfrei übertragen wurden, an der/den Wettrunden teil, die dem Annahmeschluss folgt/folgen. 4. Gegenstand der TOTO 6aus45 Auswahlwette (Spielformel: 6 aus 45) ist die Voraussage des unentschiedenen Ausganges von 6 Fußballspielen, die aus einer festgesetzten Reihe von 45 Spielen (Spielplan) auszuwählen sind; die Gewinnermittlung richtet sich nach Abschnitt IV. 5. Der Spielplan einer jeden Wettrunde wird von dem Unternehmen festgelegt und bekannt gegeben. 6. Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung bekanntgewordener Spielausfälle sowie Änderungen des Austragungsortes oder Austragungszeitpunktes besteht nicht. Artikel 4 - Spielgeheimnis 1. Das Unternehmen wahrt das Spielgeheimnis, insbesondere darf der Name des Spielteilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung bekanntgegeben werden. 2. Gesetzliche Auskunftsverpflichtungen des Unternehmens bleiben hiervon unberührt. II. SPIELVERTRAG Ein Spielteilnehmer kann an der TOTO 6aus45 Auswahlwette teilnehmen, in dem er mittels der vom Unternehmen bereit gehaltenen Medien ein Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages abgibt. Er erhält für die Abgabe seines Angebotes eine Spielquittung. Der Spielvertrag kommt dann nach Maßgabe der Bestimmungen in diesem Abschnitt zwischen dem Spielteilnehmer und dem Unternehmen zustande. Artikel 5 Voraussetzung für die Spielteilnahme 1. Die Teilnahme an der TOTO 6aus45 Auswahlwette ist nur mit dem vom Unternehmen jeweils für die Spielteilnahme zugelassenen Spielscheine und mittels Quicktipp möglich. 2. Der Spielschein dient ausschließlich zur Eingabe von Daten. 3. Die Teilnahme an den Wettrunden wird von den zugelassenen Annahmestellen des Unternehmens vermittelt. 4. Die Spielteilnahme Minderjähriger und gesperrter Personen ist gesetzlich unzulässig. 5. Die Spielteilnahme gesperrter Personen ist gesetzlich unzulässig. 6. Alle Beteiligten, die direkt oder indirekt auf den Ausgang eines Fußballspiels Einfluss haben, sowie von diesen Personen beauftragte Dritte sind von der Spielteilnahme an der entsprechenden Wettrunde ausgeschlossen.

3 7. Der Spielteilnehmer oder der von dieser Person beauftragte Dritte erklärt mit Abgabe des Spielauftrags, vom Ausgang des jeweiligen Fußballspieles keine Kenntnis zu haben. 8. Die Inhaber und das in den Annahmestellen beschäftigte Personal sind von der dortigen Spielteilnahme an den Glücksspielen ausgeschlossen. Artikel 6 - Teilnahme mittels Spielschein 1. Jeder Spielschein dient ausschließlich zur Eingabe von Daten und ist mit einer 7stelligen Losnummer im Zahlenbereich bis versehen. 2. Für die Wahl des richtigen Spielscheines und für seine ordnungsgemäße Ausfüllung ist der Spielteilnehmer allein verantwortlich. 3. Der Spielteilnehmer hat auf dem Spielschein in jedem Spiel die vorgesehene Anzahl von Zahlen durch Kreuze in schwarzer oder blauer Farbe zu kennzeichnen, deren Schnittpunkte innerhalb der jeweiligen Zahlenkästchen liegen müssen. 4. Bei mangelhaften Eintragungen erfolgt entweder eine Rückgabe des Spielscheines zur manuellen Korrektur durch den Spielteilnehmer oder es wird auf Wunsch des Spielteilnehmers mittels technischer Einrichtung des Annahmestellen-Terminals eine Korrektur manuell durch die Annahmestelle vorgenommen. 5. Auch in Fällen der Korrektur erfolgt das Vertragsangebot durch den Spielteilnehmer. 6. Für den Abschluss von Systemspielen kann sich der Spielteilnehmer nur einer vom Unternehmen zugelassenen verkürzten Schreibweise bedienen, die von dem Unternehmen in ergänzenden Bedingungen für Systemspiele festgelegt sind. Artikel 7 Teilnahme mittels Quicktipp 1. Für die Entscheidung zur Teilnahme mittels Quicktipp ist der Spielteilnehmer allein verantwortlich. 2. Beim Quicktipp werden auf Wunsch des Spielteilnehmers Voraussagen mittels eines Zufallszahlengenerators durch das Unternehmen vergeben. 3. Mit einem einzelnen Quicktipp können höchstens so viele Spiele gespielt werden, wie auf einem Spielschein der gewählten Spielart möglich sind. 4. bei Spielteilnahme mittels Quicktipp ohne Spielschein wird durch das Unternehmen eine 7stellige Losnummer im Zahlenbereich von bis vergeben. Artikel 8 - Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr 1. Der Spieleinsatz für ein Spiel beträgt je Wettrunde 0, Das Unternehmen kann für die einzelnen Arten von Spielscheinen festlegen, dass jeweils nur eine bestimmte Anzahl von Spielen gespielt werden kann. 3. Für die einzelnen Spielscheine sowie für die einzelnen Quicktipps kann ein Höchsteinsatz festgelegt werden; außerdem kann das Unternehmen personenbezogene Spiellimits festlegen. 4. Für jeden eingelesenen Spielschein oder ohne Spielschein abgegebene Quicktipps kann das Unternehmen eine Bearbeitungsgebühr erheben. 5. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird auf dem Spielschein angegeben und/oder in den Annahmestellen bekanntgegeben. 6. Der Spielteilnehmer hat den Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr gegen Erhalt der Spielquittung zu zahlen. Artikel 9 - Annahmeschluss Den Zeitpunkt des Annahmeschlusses für die Teilnahme an den einzelnen Wettrunden bestimmt das Unternehmen.

4 Artikel 10 - Kundenkarte, Spielersperre und Datenschutz 1. Die Spielteilnahme ist nur zulässig unter Verwendung einer gültigen Lotto-Card, einer Oddset-Club-Card oder einer Spiel-Card. 2. Das Unternehmen beteiligt sich an dem gesetzlich vorgeschriebenen Sperrsystem. Danach sind vom Unternehmen Personen auf eigenen Antrag zu sperren (Selbstsperre) - Anträge sind in den Annahmestellen oder über die Zentrale des Unternehmens erhältlich oder Fremdsperren zu verfügen. 3. Eine Fremdsperre ist vom Unternehmen vorzunehmen, wenn es auf Grund der Wahrnehmung seines Personals weiß oder auf Grund von Meldungen Dritter weiß oder auf Grund sonstiger tatsächlicher Anhaltspunkte annehmen muss, dass die betreffende Person spielsuchtgefährdet oder überschuldet ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen. Artikel 11 - Spielquittung 1. Nach Einlesen des Spielscheines bzw. Abgabe des Quicktipps und der Übertragung der vollständigen Daten zur Zentrale des Unternehmens wird mit der Abspeicherung sämtlicher Daten in der Zentrale von dieser eine Spielquittungsnummer vergeben. Die Spielquittungsnummer dient der Zuordnung der Spielquittung zu den in der Zentrale gespeicherten Daten. 2. In Verbindung damit erfolgt der Ausdruck einer Spielquittung in der Annahmestelle. 3. Die Spielquittung enthält als wesentliche Bestandteile die jeweiligen Voraussagen des Spielteilnehmers sowie die Losnummer, die Art und den Zeitraum der Teilnahme einschließlich der Angabe über die Teilnahme oder Nichtteilnahme an den Zusatzlotterien, den Spieleinsatz incl. der Bearbeitungsgebühr, die von der Zentrale des Unternehmens vergebene Spielquittungsnummer und die Kundenkartennummer und den Namen des Inhabers der Kundenkarte. 4. Der Spielteilnehmer hat sofort nach Erhalt die Spielquittung dahingehend zu prüfen, ob die auf der Spielquittung abgedruckten Voraussagen unter Berücksichtigung eventueller Korrekturen und die Losnummer vollständig und lesbar denen des Spielscheines entsprechen, die für die Spielteilnahme mittels Quicktipp erforderlichen Voraussagen und die Losnummer vollständig und lesbar abgedruckt sind, die Art und der Zeitraum der Teilnahme einschließlich der Angabe über die Teilnahme oder Nichtteilnahme an den Zusatzlotterien vollständig und richtig wiedergegeben sind, der Spieleinsatz incl. der Bearbeitungsgebühr richtig ausgewiesen ist, die Spielquittung eine lesbare Spielquittungsnummer aufweist und die 26stellige Spielquittungsnummer nicht offensichtlich unvollständig ist und die Kundenkartennummer und der Name des Kundenkarteninhabers korrekt aufgedruckt sind. 5. Ist die Spielquittung in einem der vorstehenden Punkte fehlerhaft, enthält die Spielquittung insbesondere keine, eine nicht lesbare oder eine unvollständige Spielquittungsnummer, ist der Spielteilnehmer berechtigt, sein Angebot auf Abschluss des Spielvertrages zu widerrufen bzw. vom Spielvertrag zurückzutreten. 6. Ein Widerruf bzw. ein Rücktritt ist jedoch, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt,

5 nur am Tag der Abgabe innerhalb einer Frist von 10 Minuten nach Registrierung seines Vertragsangebotes in der Zentrale oder bis Geschäftsschluss der Annahmestelle längstens bis zum Annahmeschluss der ersten Wettrunde des Spielzeitraumes möglich. 7. Der Widerruf bzw. Rücktritt hat in der Annahmestelle zu erfolgen, in der das Angebot abgegeben worden ist. 8. Im Falle des Widerrufs bzw. Rücktritts erhält der Spielteilnehmer gegen Rückgabe der Spielquittung seinen Spieleinsatz nebst Bearbeitungsgebühr zurück. Weitergehende Ansprüche des Spielteilnehmers sind ausgeschlossen. 9. Macht der Spielteilnehmer von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, sind für den Inhalt des Spielvertrages die auf dem durch Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten maßgebend (vgl. Art. 12 Nr. 3). 10. Im Übrigen gelten die Haftungsbestimmungen des Abschnitts III. Artikel 12 - Abschluss und Inhalt des Spielvertrages 1. Der Spielvertrag wird zwischen dem Unternehmen und dem Spielteilnehmer abgeschlossen, wenn das Unternehmen das vom Spielteilnehmer unterbereitete Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages nach Maßgabe des Artikels 12 Nr. 3 annimmt. 2. Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Vertragsangebot durch das Unternehmen angenommen wurde. 3. Der Spielvertrag ist abgeschlossen, wenn die übertragenen Daten und/oder die Daten des Quicktipps sowie die von der Zentrale vergebenen Daten in der Zentrale des Unternehmens aufgezeichnet und auf dem sicheren Speichermedium abgespeichert sind, die auf dem sicheren Speichermedium abgespeicherten Daten auswertbar sind und das sichere Speichermedium durch digitalen oder physischen Verschluss rechtzeitig (d.h. vor Beginn des ersten Fußballspieles des ersten Spieltages) gesichert ist. 4. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, so kommt der Spielvertrag nicht zustande. 5. Für den Inhalt des Spielvertrages sind ausschließlich die auf dem durch digitalen oder physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium aufgezeichneten Daten maßgebend. 6. Die Spielquittung dient zur Geltendmachung des Gewinn-Anspruches sowie als Nachweis für einen geleisteten Spieleinsatz und die entrichtete Bearbeitungsgebühr. 7. Das Recht des Unternehmens nach Art. 19 Nr. 4 und Nr. 5 zu verfahren, bleibt unberührt. 8. Das Unternehmen ist berechtigt, ein bei der Zentrale eingegangenes Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abzulehnen. 9. Darüber hinaus kann aus wichtigem Grund der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden. 10. Ein wichtiger Grund liegt u.a. vor, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht, gegen einen Teilnahmeausschluss (vgl. Artikel 5 Nr. 4-8) verstoße wurde, oder die Spielteilnahme über einen gewerblichen Spielvermittler erfolgte, der die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, d. h. insbesondere der Spielteilnehmer nicht darüber informiert, dass die Vermittlung an das Unternehmen erfolgt und mindestens zwei Drittel der von den Spielern vereinnahmten Beträge für die Teilnahme am Spiel an das Unternehmen weitergeleitet werden, der Spieler nicht vor Vertragsschluss in Textform klar und verständlich auf den für die Spielteilnahme an das Unternehmen weiterzuleitenden betrag hingewiesen wird,

6 dem Unternehmen die Vermittlung nicht offengelegt wurde, ein Treuhänder nicht benannt ist, der zur unabhängigen Ausübung eines rechts- oder steuerberatenden Berufes befähigt und mit der Verwahrung der Spielquittung sowie der Geltendmachung von Gewinnansprüchen beauftragt ist und der gewerbliche Spielvermittler nicht die gesetzlich geforderten Erlaubnisse hat. 11. Bei Verdacht von Manipulationen bzw. bei Manipulationen oder sonst rechtswidriger Einflussnahme sowie bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen kann das Unternehmen den jeweiligen Spielteilnehmer von der Spielteilnahme ausschließen und von bereits geschlossenen Verträgen zurücktreten. 12. Der Spielteilnehmer verzichtet auf den Zugang der Erklärung, dass sein Angebot auf Abschluss des Spielvertrages von dem Unternehmen abgelehnt wurde bzw. das Unternehmen vom Spielvertrag zurückgetreten ist. 13. Die Ablehnung eines Angebotes auf Abschluss eines Spielvertrages bzw. der Rücktritt vom Spielvertrag durch das Unternehmen ist - unbeschadet des Zugangsverzichts nach Art. 12 Nr in der Annahmestelle bekanntzugeben, in der der Spielteilnehmer sein Vertragsangebot abgegeben hat. 14. Ist kein Spielvertrag zustande gekommen oder wurde vom Spielvertrag zurückgetreten, so kann der Spielteilnehmer die Rückerstattung des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr gegen Rückgabe der Spielquittung geltend machen. III. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN Artikel 13 - Umfang und Ausschluss der Haftung 1. Die Haftung des Unternehmens für Schäden, die von seinen gesetzlichen Vertretern fahrlässig (auch grob fahrlässig) oder von seinen gesetzlichen Vertretern oder von seinen Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch von Annahmestellen und sonstigen mit der Weiterleitung der Daten zur Zentrale des Unternehmens beauftragten Stellen, schuldhaft verursacht werden, wird gemäß 309 Nr. 7 b) BGB für spieltypische Risiken ausgeschlossen. Spieltypische Risiken liegen insbesondere vor, wenn die Gefahr einer betrügerischen Manipulation im Rahmen des Spielgeschäftes für das Unternehmen und / oder für die Spielteilnehmer besteht. 2. Artikel 13 Nr. 1 findet keine Anwendung auf Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit spieltypischen Risiken stehen. Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im Zusammenhang stehen, haftet das Unternehmen dem Spielteilnehmer sowohl für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet das Unternehmen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbar mit spieltypischen Risiken im Zusammenhang stehen, haftet das Unternehmen dem Spielteilnehmer sowohl für eigenes schuldhaftes Handeln als auch für das schuldhafte Handeln seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern es sich um die Verletzung solcher Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).

7 Handelt es sich bei den verletzten Pflichten nicht um Kardinalpflichten, haftet das Unternehmen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 3. Die Haftungsbeschränkungen des Artikel 13 Nr. 2 gelten nicht für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Unternehmen gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen sowie für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 4. In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen, derer sich das Unternehmen zum Verarbeiten (z.b. Einlesen, Übertragen und Speichern) der Daten bedient, haftet das Unternehmen nicht. 5. Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen entstanden sind. 6. Das Unternehmen haftet weiterhin nicht für Schäden die durch höhere Gewalt insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus sonstigen Gründen die es nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden. 7. In diesen Fällen, in denen eine Haftung des Unternehmens und seiner Erfüllungsgehilfen nach dem Artikel 13 Nr. 4 bis 6 ausgeschlossen wurde, werden der Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr auf Antrag gegen Rückgabe der Quittung erstattet. 8. Die Haftungsregeln gelten auch für eigenes Handeln der Annahmestellen und Bezirksstellen des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Spielvertrag. 9. Vereinbarungen Dritter sind für das Unternehmen nicht verbindlich. 10. Mitglieder von Spielgemeinschaften müssen ihre Rechtsverhältnisse ausschließlich unter sich regeln. 11. Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor Vertragsschluss entstanden ist. 12. Die Haftung des Unternehmens ist auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens beschränkt. IV. GEWINNERMITTLUNG Artikel 14 - Ermittlung der Gewinnspiele 1. Bei der TOTO 6aus45 Auswahlwette werden die Gewinnspiele in der Regel durch den Ausgang der betreffenden Fußballspiele ermittelt. 2. Maßgebend für die Wertung ist das nach Ablauf der Spielzeit festgestellte Ergebnis. 3. Eine eventuelle Verlängerung der Spielzeit sowie ein eventuelles Elfmeterschießen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. 4. Wird ein Fußballspiel wiederholt, so wird das erste Fußballspiel und nicht das Wiederholungsspiel gewertet, gleichgültig an welchem Tag es ausgetragen wird. 5. Eine nachträgliche Änderung oder Annullierung von Spielergebnissen durch sportliche Instanzen ist für die Wertung bei der Auswahlwette ohne Bedeutung. 6. Jedes Fußballspiel wird ohne Rücksicht auf seine Bezeichnung als Meisterschaftsspiel, Pokalspiel, Freundschaftsspiel usw. gewertet. 7. Alle Fußballspiele werden ohne Rücksicht auf einen etwaigen Platzwechsel zwischen dem erstgenannten und dem zweitgenannten Verein oder eine sonstige Verlegung des Austragungsortes stets so gewertet, wie sie auf dem Spielplan stehen. 8. Bei der TOTO 6aus45 Auswahlwette werden sechs Fußballspiele als Gewinnspiele und ein weiteres Fußballspiel als Zusatzspiel gewertet. 9. Die zu wertenden Fußballspiele werden aus den unentschiedenen Fußballspielen und, wenn diese nicht ausreichen, aus den Fußballspielen mit dem geringsten Torunterschied ermittelt, wobei

8 Fußballspiele mit höherer Gesamt-Torzahl (z.b. 5:5 vor 4:4 vor 3:3 usw., bzw. 5:4 oder 4:5 vor 4:3 oder 3:4 vor 3:2 oder 2:3 usw.) und bei gleichen Torzahlen die Fußballspiele mit der niedrigeren Nummer (Nummer der Reihenfolge auf dem Spielplan) den Vorrang haben. 10. Für Spiele, die vor dem für die jeweilige Wettrunde festgelegten Annahmeschluss begonnen haben, vor Ablauf der Spielzeit im Sinne des Artikel 14 Nr. 2 abgebrochen worden sind, sowie die an den Spieltagen der betreffenden Wettrunde nicht stattgefunden haben, gilt gleichwertig den Ergebnissen ausgetragener Spiele eine durch Auslosung unter Berücksichtigung sportlicher Gesichtspunkte ermittelte Ersatzwertung ( 1, 0 oder 2 ). 11. Es gelten für die Spiele mit der Ersatzwertung 1 wie ein Fußballspiel mit dem Ergebnis 1:0, mit der Ersatzwertung 0 wie ein Fußballspiel mit dem Ergebnis 0:0, mit der Ersatzwertung 2 wie ein Fußballspiel mit dem Ergebnis 0: Die Ersatzauslosung erfolgt in der Weise, dass die von dem Unternehmen bekannt gegebene Wahrscheinlichkeit des Spielausganges (Tendenz) unter angemessener (in der Regel prozentualer) Berücksichtigung aller Möglichkeiten zugrunde gelegt wird, wobei jeder Spielausgang (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) einer Zahl von 0 bis 9 nach der festgelegten Wahrscheinlichkeit zugeordnet wird und deshalb der wahrscheinlichste Ausgang bei der Auslosung am häufigsten vertreten ist. Für die Auslosung werden ein Ziehungsgerät und 10 gleichartige Kugeln, die insgesamt die Zahlen 0 bis 9 tragen, verwendet Für den Ablauf der Auslosung bestimmt das die Auslosung durchführende Unternehmen einen verantwortlichen Ziehungsleiter. Eine Auslosung ist nur gültig, wenn zu Beginn jedes Einzelauslosungsvorgangs in der Ziehungstrommel 10 Kugeln vorhanden sind. Der Ziehungsleiter trifft alle weiteren für den ordnungsgemäßen Ablauf notwendigen Entscheidungen. Dazu gehören insbesondere Beginn und Ende der Auslosung und die Feststellung der gezogenen Zahlen und des diesen Zahlen zugeordneten Spielausgangs ( 1 oder 0 oder 2 ). Diese Feststellung (Ersatzwertung) ist dann die Grundlage für die Gewinnauswertung nach Artikel 15. Besondere Vorkommnisse im Auslosungsablauf und die diesbezüglichen Entscheidungen werden mit Begründung protokolliert. 13. Ort und Zeitpunkt der Auslosung bestimmt das Unternehmen und werden in den Medien des Unternehmens veröffentlicht. 14. Die Auslosung ist öffentlich und findet unter notarieller oder behördlicher Aufsicht und mit Protokollierung statt. Artikel 15 - Auswertung 1. Grundlage für die Gewinnermittlung sind die auf dem durch digitalen oder physischen Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium abgespeicherten Daten. 2. Die Auswertung erfolgt aufgrund der Gewinnspiele bzw. des Zusatzspiels und den ergänzenden Bedingungen für Systeme (Gewinntabellen und Auswertungsschemata). Artikel 16 Gewinnplan, Gewinnklassen Es gewinnen in der TOTO 6aus45 Auswahlwette in der Klasse 1 die Spielteilnehmer, die 6 Gewinnspiele

9 in der Klasse 2 in der Klasse 3 in der Klasse 4 in der Klasse 5 in der Klasse 6 die Spielteilnehmer, die 5 Gewinnspiele und das Zusatzspiel die Spielteilnehmer, die 5 Gewinnspiele die Spielteilnehmer, die 4 Gewinnspiele die Spielteilnehmer, die 3 Gewinnspiele und das Zusatzspiel die Spielteilnehmer, die 3 Gewinnspiele in einem Spiel richtig vorausgesagt haben. Artikel 17 Gewinnermittlung, Gewinnausschüttung, Gewinnwahrscheinlichkeit 1. Von den Spieleinsätzen werden 50% nach Maßgabe der folgenden Regelungen an die Spielteilnehmer ausgeschüttet. Unabhängig von der Gewinnausschüttung besteht bei jeder Spielteilnahme das Risiko des vollständigen Verlustes des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr. 2. Diese Gewinnausschüttung verteilt sich auf die Gewinnklassen in der Auswahlwette wie folgt: Klasse 1 (6 Gewinnspiele) 40% Klasse 2 (5 Gewinnspiele 5% und Zusatzspiel) Klasse 3 (5 Gewinnspiele) 7,5% Klasse 4 (4 Gewinnspiele) 15% Klasse 5 (3 Gewinnspiele 7,5% und Zusatzspiel) Klasse 6 (3 Gewinnspiele) 25% Die Gewinnwahrscheinlichkeiten betragen bei kaufmännischer Rundung auf volle Zahlen in den einzelnen Gewinnklassen: Klasse 1 1 : Klasse 2 1 : Klasse 3 1 : Klasse 4 1 : 733 Klasse 5 1 : 579 Klasse 6 1 : Der Gewinn in einer höheren Gewinnklasse schließt den Gewinn in einer niedrigeren Gewinnklasse aus. 4. Werden in einer Gewinnklasse keine Gewinne ermittelt, so wird die Gewinnausschüttung der gleichen Gewinnklasse der nächstfolgenden Wettrunde zugeschlagen (Jackpot). 5. Werden in der Gewinnklasse 2 keine Gewinne ermittelt und werden in der Gewinnklasse 1 ein oder mehrere Gewinne festgestellt, so wird die Gewinnausschüttung der Gewinnklasse 2 entgegen Art.16 Nr. 4 der Gewinnausschüttung der Gewinnklasse 1 in derselben Wettrunde zugeschlagen. 6. Die Gewinnausschüttung wird innerhalb der Gewinnklassen gleichmäßig auf die Gewinne verteilt. 7. Der Einzelgewinn einer Gewinnklasse darf den Einzelgewinn einer höheren Gewinnklasse nicht übersteigen.

10 8. Tritt ein derartiger Fall ein, so werden die Gewinnausschüttungen beider Gewinnklassen zusammengelegt und gleichmäßig auf die Gewinne beider Gewinnklassen verteilt. 9. Einzelgewinne werden auf durch 0,10 teilbare Beträge abgerundet. 10. Gewinne der Gewinnklasse 1 von mehr als ,- können sich ändern, wenn bis zur Fälligkeit des Gewinns gemäß 18 Nr. 1 weitere berechtigte Gewinnansprüche festgestellt werden. 11. Wird eine Wettrunde gemeinsam mit anderen Unternehmen durchgeführt, so werden die Gewinnausschüttungen der beteiligten Unternehmen zusammengelegt und nach Errechnung gemeinsamer Gewinnquoten auf die Gewinne dieser Unternehmen verteilt. Der Gewinnplan oder einzelne Gewinnklassen können für einzelne Wettrunden durch Sonderauslosungen nach Maßgabe der jeweiligen behördlichen Erlaubnis erweitert werden (z.b. zur Ausspielung von Rundungsbeträgen gemäß Artikel 17 Nr.9 oder verfallenden Gewinnen nach VI.) V. GEWINNAUSZAHLUNG Artikel 18 - Fälligkeit des Gewinnanspruchs 1. Gewinne in der 1. Gewinnklasse von mehr als ,- werden nach Ablauf einer Woche seit dem in der Wettrunde liegenden Samstag am zweiten bundesweiten Werktag fällig und zur Auszahlung gebracht. 2. Alle anderen Gewinne werden nach der Gewinn- und Quotenfeststellung ohne schuldhaftes Zögern ausgezahlt. Artikel 19 Gewinnauszahlung 1. Gewinnansprüche sind unter Vorlage der gültigen Spielquittung geltend zu machen. 2. Ist die Spielquittungsnummer der Spielquittung bei der Vorlage nicht vorhanden, nicht vollständig oder unlesbar und ist deshalb keine eindeutige Zuordnung zu den in der Zentrale gespeicherten Daten möglich, besteht kein Anspruch auf Gewinnauszahlung. 3. War die Unvollständigkeit der Identifikationsnummer für den Spielteilnehmer nicht erkennbar und kann deshalb keine eindeutige Zuordnung zu den in der Zentrale gespeicherten Daten erfolge, so kann der Spielteilnehmer die Rückerstattung des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr gegen Rückgabe der Spielquittung geltend machen. 4. Das Unternehmen kann mit befreiender Wirkung an den Vorlegenden der Spielquittung leisten, es sei denn, dem Unternehmen ist die fehlende Anspruchsberechtigung des Vorlegenden der Spielquittung bekannt oder grob fahrlässig unbekannt. 5. Im Übrigen besteht keine Verpflichtung, die Berechtigung des Vorlegenden der Spielquittung zu prüfen. Artikel 20 Gewinnauszahlung bei Spielteilnahme mittels Lotto- Card oder Oddset-Club-Card 1. Spielteilnehmer, die einen Einzelgewinn in der 1. oder 2. Gewinnklasse von mehr als ,- erzielt haben, erhalten eine schriftliche Benachrichtigung und ihren Gewinn gemäß der Frist des Artikel 18 Nr. 1 überwiesen. 2. Spielteilnehmer, die einen anderen als in Artikel 18 Nr. 1 genannten Einzelgewinn erzielt haben und ihren Gewinn nicht gemäß Artikel 19 geltend gemacht haben, erhalten ihren Gewinn nach Ablauf der sich aus den Bestimmungen für die Lotto-Card oder ODDSET-Club-Card ergebenden Frist unter Abzug der festgelegten Bearbeitungsgebühr überwiesen; Artikel 18 Nr. 2 findet keine Anwendung. 3. Bei Spielteilnahme mittels Lotto-Card oder Oddset-Club-Card erfolgt die Auszahlung auf das vom Karteninhaber in seinem Antrag angegebene Konto mit befreiender Wirkung.

11 4. Diese Regelungen gelten nicht für die Spielteilnahme mit der Spiel- Card. Die Spiel-Card dient nicht zur Gewinnauszahlung/-registrierung. VI. ERLÖSCHEN VON ANSPRÜCHEN 1. Alle Ansprüche aus der Spielteilnahme auf Auszahlung von Gewinnen erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von 13 Wochen nach dem letzten Tag der letzten Wettrunde des Spielzeitraumes ( vgl. Artikel 3 Nr. 1) gerichtlich geltend gemacht werden. 2. Ebenfalls erlöschen alle Schadensersatzansprüche, die an Stelle eines Gewinnanspruchs geltend gemacht werden können sowie alle Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen oder Bearbeitungsgebühren gegen das Unternehmen sowie alle Ansprüche auf Rückerstattung von Spieleinsätzen oder Bearbeitungsgebühren gegen das Unternehmen sowie seine Bezirksund Annahmestellen, soweit die jeweiligen Ansprüche nicht innerhalb von 13 Wochen nach dem letzten Tag der letzten Wettrunde des Spielzeitraumes gerichtlich geltend gemacht werden. 3. Die Nr. 2 gilt nicht für Schadenersatzansprüche auf Grund vorsätzlichen Handelns. Artikel 21 - Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Unternehmen ist Koblenz. VII. SPIELTEILNAHME ÜBER GEWERBLICHE SPIELVERMITTLER Ein Spielteilnehmer kann an der Toto 6aus45 Auswahlwette teilnehmen, indem er unter Einschaltung eines gewerblichen Spielvermittlers ein Angebot auf Abschluss eines Spielvertrages abgibt. Der vom Spielteilnehmer beauftragte Spielvermittler wird mit Abgabe des Angebots auf Abschluss eines Spielvertrages Empfangsvertreter des Spielteilnehmers. Die Zahlung des Spieleinsatzes und der Bearbeitungsgebühr erfolgt ausschließlich über den gewerblichen Spielvermittler. Über die Abgabe seines Angebots erhält der vom Spielteilnehmer eingeschaltete Spielvermittler oder der im Auftrag des Spielteilnehmers benannte Treuhänder eine Benachrichtigung mit einem der Spielquittung vergleichbaren Inhalt, die jedoch nicht den Vertragsschluss dokumentiert. Schriftliche Erklärungen des Unternehmens erfolgen gegenüber dem vom Spielteilnehmer beauftragten gewerblichen Spielvermittler und gelten drei Tage nach Aufgabe bei der Post an die zuletzt dem Unternehmen bekannt gegebene Anschrift als diesem zugegangen, es sei denn, die Erklärung ist von besonderer Bedeutung. Die Ablehnung eines Angebotes auf Abschluss eines Spielvertrages bzw. der Rücktritt vom Spielvertrag durch das Unternehmen erfolgt - unbeschadet des Zugangsverzichts nach Artikel 12 durch eine Mitteilung gegenüber dem Spielvermittler. Ist kein Spielvertrag zustande gekommen, ist das Unternehmen wirksam vom Spielvertrag zurückgetreten oder ist die Haftung des Unternehmens und seiner Erfüllungsgehilfen in den Teilnahmebedingungen wegen unverschuldeter Fehlfunktionen, strafbarer Handlungen Dritter oder höherer Gewalt usw. ausgeschlossen, so werden der Spieleinsatz und Bearbeitungsgebühr auf Antrag des gewerblichen Spielvermittler benannten Treuhänders an diesen erstattet. Alle Gewinne werden mit befreiender Wirkung auf das zuletzt mitgeteilte Bankkonto des Treuhänders überwiesen.

12 VIII. INKRAFTTRETEN Diese Teilnahmebedingungen gelten erstmals zur Wettrunde am Samstag 11. Oktober Koblenz, im August 2014 Lotto Rheinland-Pfalz GmbH

Lotto Rheinland-Pfalz Internet-Teilnahmebedingungen für plus5

Lotto Rheinland-Pfalz Internet-Teilnahmebedingungen für plus5 Lotto Rheinland-Pfalz Internet-Teilnahmebedingungen für plus5 Präambel Die Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: 1. das Entstehen von Glücksspielsucht und

Mehr

Lotto Rheinland-Pfalz Internet-Teilnahmebedingungen für plus5

Lotto Rheinland-Pfalz Internet-Teilnahmebedingungen für plus5 Lotto Rheinland-Pfalz Internet-Teilnahmebedingungen für plus5 Präambel Die Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: 1. das Entstehen von Glücksspielsucht und

Mehr

Ergänzungen zu den Teilnahmebedingungen der Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG für die Spielteilnahme am LOTTO 6aus49 mit System- Anteilen

Ergänzungen zu den Teilnahmebedingungen der Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG für die Spielteilnahme am LOTTO 6aus49 mit System- Anteilen Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG Oktober 2014 Ergänzungen zu den Teilnahmebedingungen der Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG für die Spielteilnahme am LOTTO 6aus49 mit System- Anteilen I. Allgemeines/Verbindlichkeit

Mehr

Teilnahmebedingungen TOTO Auswahlwette (6 aus 45)

Teilnahmebedingungen TOTO Auswahlwette (6 aus 45) Teilnahmebedingungen TOTO Auswahlwette (6 aus 45) Präambel Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: 1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern

Mehr

LOTTO UND TOTO MECKLENBURG-VORPOMMERN. Staatliche Lotterie des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sondervermögen Staatslotterien Lotto und Toto

LOTTO UND TOTO MECKLENBURG-VORPOMMERN. Staatliche Lotterie des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sondervermögen Staatslotterien Lotto und Toto LOTTO UND TOTO MECKLENBURG-VORPOMMERN Staatliche Lotterie des Landes Mecklenburg-Vorpommern Sondervermögen Staatslotterien Lotto und Toto Erich-Schlesinger-Straße 36 18059 Rostock Telefon: 0381 40555-0

Mehr

LOTTO UND TOTO MECKLENBURG-VORPOMMERN. Staatliche Lotterie des Landes Mecklenburg -Vorpommern. Sondervermögen Staatslotterien Lotto und Toto

LOTTO UND TOTO MECKLENBURG-VORPOMMERN. Staatliche Lotterie des Landes Mecklenburg -Vorpommern. Sondervermögen Staatslotterien Lotto und Toto LOTTO UND TOTO MECKLENBURG-VORPOMMERN Staatliche Lotterie des Landes Mecklenburg -Vorpommern Sondervermögen Staatslotterien Lotto und Toto Erich-Schlesinger-Straße 36 18059 Rostock Telefon: 0381 40555-0

Mehr

Ergänzungen zu den Internet-Teilnahmebedingungen der Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG für die Spielteilnahme am LOTTO 6aus49 mit System-Anteilen

Ergänzungen zu den Internet-Teilnahmebedingungen der Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG für die Spielteilnahme am LOTTO 6aus49 mit System-Anteilen Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG November 2016 Ergänzungen zu den Internet-Teilnahmebedingungen der Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG für die Spielteilnahme am LOTTO 6aus49 mit System-Anteilen I.

Mehr

Amtliche Teilnahmebedingungen für die Lotterie EXTRA GEHALT

Amtliche Teilnahmebedingungen für die Lotterie EXTRA GEHALT Amtliche Teilnahmebedingungen für die Lotterie EXTRA GEHALT Präambel Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: (1) das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht

Mehr

Teilnahmebedingungen LOTTO 6aus49

Teilnahmebedingungen LOTTO 6aus49 Präambel Teilnahmebedingungen LOTTO 6aus49 Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: 1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die

Mehr

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

TEILNAHMEBEDINGUNGEN LOTTO UND TOTO MECKLENBURG-VORPOMMERN Staatliche Lotterie des Landes Mecklenburg-Vorpommern Sondervermögen Staatslotterien Lotto und Toto Erich-Schlesinger-Straße 36 18059 Rostock Telefon: 0381 40555-0

Mehr

Teilnahmebedingungen für das LOTTO 6aus49

Teilnahmebedingungen für das LOTTO 6aus49 Teilnahmebedingungen für das LOTTO 6aus49 - Ausgabe Januar 2016 - Präambel Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: 1. das Entstehen von Glücksspielsucht und

Mehr

(3) Das Vertriebsgebiet umfasst das Land Hessen. 2 Verbindlichkeit der Teilnahmebedingungen

(3) Das Vertriebsgebiet umfasst das Land Hessen. 2 Verbindlichkeit der Teilnahmebedingungen PRÄAMBEL Teilnahmebedingungen für LOTTO 6aus49 vom 31. März 2017 Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: 1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht

Mehr

LOTTO UND TOTO MECKLENBURG-VORPOMMERN. Staatliche Lotterie des Landes Mecklenburg -Vorpommern. Sondervermögen Staatslotterien Lotto und Toto

LOTTO UND TOTO MECKLENBURG-VORPOMMERN. Staatliche Lotterie des Landes Mecklenburg -Vorpommern. Sondervermögen Staatslotterien Lotto und Toto LOTTO UND TOTO MECKLENBURG-VORPOMMERN Staatliche Lotterie des Landes Mecklenburg -Vorpommern Sondervermögen Staatslotterien Lotto und Toto Erich-Schlesinger-Straße 36 18059 Rostock Telefon: 0381 40555-0

Mehr

Teilnahmebedingungen der Deutschen Klassenlotterie Berlin

Teilnahmebedingungen der Deutschen Klassenlotterie Berlin Teilnahmebedingungen der Deutschen Klassenlotterie Berlin für TOTO 6aus45 Auswahlwette Stand: 1. Februar 2014 Nr. OA 19 PRÄAMBEL Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig:

Mehr

Ausgabe Juli LOTTO 6aus49 Spiel 77 SUPER 6 ABO-Spielteilnahme. (Amtliche Zusatzbedingungen)

Ausgabe Juli LOTTO 6aus49 Spiel 77 SUPER 6 ABO-Spielteilnahme. (Amtliche Zusatzbedingungen) Ausgabe Juli 2016 AMTLICHE TEILNAHMEBEDINGUNGEN LOTTO 6aus49 Spiel 77 SUPER 6 ABO-Spielteilnahme (Amtliche Zusatzbedingungen) LOTTO 6aus49 Spiel 77 SUPER 6 ABO-Spielteilnahme (Amtliche Zusatzbedingungen)

Mehr

Teilnahmebedingungen für die GlücksSpirale

Teilnahmebedingungen für die GlücksSpirale Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG August 2016 Teilnahmebedingungen für die GlücksSpirale Präambel Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: 1. das Entstehen

Mehr

Bestimmungen für LOTTO im ABO

Bestimmungen für LOTTO im ABO Präambel Bestimmungen für LOTTO im ABO Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: 1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen

Mehr

Internet-Teilnahmebedingungen. die TOTO 6aus45 Auswahlwette.

Internet-Teilnahmebedingungen. die TOTO 6aus45 Auswahlwette. Internet-Teilnahmebedingungen TOTO 6aus45 Auswahlwette 01/2016 Präambel Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind: 1. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß, fair, verantwortlich und transparent

Mehr

Teilnahmebedingungen SUPER 6

Teilnahmebedingungen SUPER 6 Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG August 2016 Teilnahmebedingungen SUPER 6 Präambel Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: 1. das Entstehen von Glücksspielsucht

Mehr

Anhang für die Dauerspiel-Teilnahme (ABO) zu den Internet-Teilnahmebedingungen für

Anhang für die Dauerspiel-Teilnahme (ABO) zu den Internet-Teilnahmebedingungen für Anhang für die Dauerspiel-Teilnahme (ABO) zu den Internet-Teilnahmebedingungen für LOTTO 6aus49 im Internet Spiel 77 im Internet Super 6 im Internet GlücksSpirale im Internet GENAU im Internet (Im Folgenden

Mehr

Bestimmungen für die ABO-Spielteilnahme

Bestimmungen für die ABO-Spielteilnahme Bestimmungen für die ABO-Spielteilnahme - Ausgabe Januar 2016-1 ABO-Angebot Die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg, Nordbahnhofstraße 201, 70191 Stuttgart (im Folgenden Gesellschaft genannt),

Mehr

Internet-Teilnahmebedingungen. vom 10. Dezember 2015

Internet-Teilnahmebedingungen. vom 10. Dezember 2015 Internet-Teilnahmebedingungen für TOTO Auswahlwette (6 aus 45) vom 10. Dezember 2015 PRÄAMBEL Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: 1. das Entstehen von Glücksspielsucht

Mehr

Internet-Teilnahmebedingungen LOTTO 6aus49

Internet-Teilnahmebedingungen LOTTO 6aus49 Internet-Teilnahmebedingungen LOTTO 6aus49 Präambel Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: 1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern

Mehr

Teilnahmebedingungen für Eurojackpot

Teilnahmebedingungen für Eurojackpot Teilnahmebedingungen für Eurojackpot - Ausgabe Januar 2016 - Präambel Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: 1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht

Mehr

Loterie Nationale Teilnahmebedingungen für LOTTO 6aus49, Super 6 und Spiel 77

Loterie Nationale Teilnahmebedingungen für LOTTO 6aus49, Super 6 und Spiel 77 Teilnahmebedingungen für LOTTO 6aus49 Präambel Die nachfolgenden Regeln gelten für die Teilnahme am Lotteriespiel namens LOTTO 6aus49, das von der Loterie Nationale im Grossherzogtum Luxemburg veranstaltet

Mehr

Internet-Teilnahmebedingungen für den TOTO-6aus45 Auswahltipp

Internet-Teilnahmebedingungen für den TOTO-6aus45 Auswahltipp Internet-Teilnahmebedingungen für den TOTO-6aus45 Auswahltipp - Ausgabe Januar 2016 - Präambel Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: 1. das Entstehen von Glücksspielsucht

Mehr

LOTTO UND TOTO MECKLENBURG-VORPOMMERN. Staatliche Lotterie des Landes Mecklenburg -Vorpommern. Sondervermögen Staatslotterien Lotto und Toto

LOTTO UND TOTO MECKLENBURG-VORPOMMERN. Staatliche Lotterie des Landes Mecklenburg -Vorpommern. Sondervermögen Staatslotterien Lotto und Toto LOTTO UND TOTO MECKLENBURG-VORPOMMERN Staatliche Lotterie des Landes Mecklenburg -Vorpommern Sondervermögen Staatslotterien Lotto und Toto Erich-Schlesinger-Straße 36 18059 Rostock Telefon: 0381 40555-0

Mehr

Internet-Teilnahmebedingungen. für die. Lotterie Spiel 77. vom 29. April 2015

Internet-Teilnahmebedingungen. für die. Lotterie Spiel 77. vom 29. April 2015 Internet-Teilnahmebedingungen für die Lotterie Spiel 77 vom 29. April 2015 PRÄAMBEL Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: 1. das Entstehen von Glücksspielsucht

Mehr

der Thüringer Lotterieverwaltung Vertriebsweg: Annahmestellen und gewerbliche Spielvermittler Stand:

der Thüringer Lotterieverwaltung Vertriebsweg: Annahmestellen und gewerbliche Spielvermittler Stand: Teilnahmebedingungen der Thüringer Lotterieverwaltung Vertriebsweg: Annahmestellen und gewerbliche Spielvermittler Stand:19.08.2016 veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Teilnahmebedingungen Glücksrakete

Mehr

Teilnahmebedingungen für die Rubbellotterie VIP

Teilnahmebedingungen für die Rubbellotterie VIP Teilnahmebedingungen für die Rubbellotterie VIP Ausgabe Februar 2016 Präambel Ziele des staatlichen Glücksspielwesens im Bereich der Lotterien sind gleichrangig: 1. das Entstehen von Glücksspielsucht und

Mehr

Internet-Teilnahmebedingungen für SUPER 6

Internet-Teilnahmebedingungen für SUPER 6 Internet-Teilnahmebedingungen für SUPER 6 - Ausgabe Januar 2016 - Präambel Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: 1. das Entstehen von Glücksspielsucht und

Mehr

Anhang für die. Dauerspiel-Teilnahme (ABO) zu den Internet-Teilnahmebedingungen für. die Deutsche Sportlotterie

Anhang für die. Dauerspiel-Teilnahme (ABO) zu den Internet-Teilnahmebedingungen für. die Deutsche Sportlotterie Anhang für die Dauerspiel-Teilnahme (ABO) zu den Internet-Teilnahmebedingungen für die Deutsche Sportlotterie (Im Folgenden genannt: Dauerspiel-Bedingungen) vom 20. Januar 2015 PRÄAMBEL Ziele des staatlichen

Mehr

Internet-Teilnahmebedingungen für den TOTO-13er-Tipp

Internet-Teilnahmebedingungen für den TOTO-13er-Tipp Internet-Teilnahmebedingungen für den TOTO-13er-Tipp Ausgabe Oktober 2014 Präambel Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: 1. das Entstehen von Glücksspielsucht

Mehr

für den Vertriebsweg INTERNET

für den Vertriebsweg INTERNET (Gültig ab Januar 2016) TEILNAHMEBEDINGUNGEN der LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH für den Vertriebsweg INTERNET (einschließlich mobiler Dienste) (Internet-Teilnahmebedingungen) Gliederung A. Allgemeiner Teil

Mehr

TEILNAHMEBEDINGUNGEN der Deutschen Klassenlotterie Berlin für ODDSET Kombi-Wette

TEILNAHMEBEDINGUNGEN der Deutschen Klassenlotterie Berlin für ODDSET Kombi-Wette TEILNAHMEBEDINGUNGEN der Deutschen Klassenlotterie Berlin für ODDSET Kombi-Wette Stand: 5. Januar 2010 Nr. OW 18 PRÄAMBEL Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind: 1. das Entstehen von Glücksspielsucht

Mehr

Internet-Teilnahmebedingungen LOTTO 6aus49 (Sonnabend und Mittwoch) 02/2017

Internet-Teilnahmebedingungen LOTTO 6aus49 (Sonnabend und Mittwoch) 02/2017 Internet-Teilnahmebedingungen LOTTO 6aus49 (Sonnabend und Mittwoch) 02/2017 Präambel Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind: 1. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß, fair, verantwortlich

Mehr

Internet-Teilnahmebedingungen. für die Lotterie Deutsche Sportlotterie. vom 24. Oktober 2016

Internet-Teilnahmebedingungen. für die Lotterie Deutsche Sportlotterie. vom 24. Oktober 2016 Internet-Teilnahmebedingungen für die Lotterie Deutsche Sportlotterie vom 24. Oktober 2016 PRÄAMBEL Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: (1) das Entstehen

Mehr

TEILNAHMEBEDINGUNGEN der Bremer Toto und Lotto GmbH. über den Vertriebsweg

TEILNAHMEBEDINGUNGEN der Bremer Toto und Lotto GmbH. über den Vertriebsweg TEILNAHMEBEDINGUNGEN der Bremer Toto und Lotto GmbH über den Vertriebsweg INTERNET einschließlich mobiler Dienste (Internet-Teilnahmebedingungen) A. Allgemeiner Teil B. Besonderer Teil I. LOTTO 6aus49

Mehr

Internet-Teilnahmebedingungen. für. LOTTO 6aus49. vom 1. Februar 2017

Internet-Teilnahmebedingungen. für. LOTTO 6aus49. vom 1. Februar 2017 Internet-Teilnahmebedingungen für LOTTO 6aus49 vom 1. Februar 2017 PRÄAMBEL Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: (1) das Entstehen von Glücksspielsucht und

Mehr

Internet-Teilnahmebedingungen. für die TOTO Ergebniswette (13er-Wette) vom 29. April 2015

Internet-Teilnahmebedingungen. für die TOTO Ergebniswette (13er-Wette) vom 29. April 2015 Internet-Teilnahmebedingungen für die TOTO Ergebniswette (13er-Wette) vom 29. April 2015 PRÄAMBEL Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: 1. das Entstehen von

Mehr

Besondere Bestimmungen für das Spiel im Abonnement (ABO) LOTTO 6aus49, Eurojackpot und GlücksSpirale 11/2015

Besondere Bestimmungen für das Spiel im Abonnement (ABO) LOTTO 6aus49, Eurojackpot und GlücksSpirale 11/2015 Besondere Bestimmungen für das Spiel im Abonnement (ABO) LOTTO 6aus49, Eurojackpot und GlücksSpirale 11/2015 gem. 2 Abs. 4 der Teilnahmebedingungen LOTTO 6aus49 (Sonnabend und Mittwoch), Eurojackpot, GlücksSpirale,

Mehr

Bedingungen zur Teilnahme an Sportwetten

Bedingungen zur Teilnahme an Sportwetten Teilnahmebedingungen Sportwetten Stand September 2013 Bedingungen zur Teilnahme an Sportwetten ODDSET KOMBI-Wette Bestimmungen Kundenkarte Sonderbedingungen für Systemspiel Ergänzende Bedingungen ODDSET

Mehr

Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig:

Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: Internet-Teilnahmebedingungen für die Zusatzlotterie Spiel 77 vom 5. Januar 2016 Präambel Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: 1. Das Entstehen von Glücksspielsucht

Mehr

Internet Teilnahmebedingungen plus5

Internet Teilnahmebedingungen plus5 Internet Teilnahmebedingungen plus5 Gültig ab Montag, 27. Juni 2016 P P 1 P 2 P 3 Präambel Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: 1. das Entstehen von Glücksspielsucht

Mehr

Internet-Teilnahmebedingungen. für. Eurojackpot. vom 1. Februar 2017

Internet-Teilnahmebedingungen. für. Eurojackpot. vom 1. Februar 2017 Internet-Teilnahmebedingungen für Eurojackpot vom 1. Februar 2017 PRÄAMBEL Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: (1) das Entstehen von Glücksspielsucht und

Mehr

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

TEILNAHMEBEDINGUNGEN TEILNAHMEBEDINGUNGEN über den Vertriebsweg INTERNET einschließlich mobiler Dienste (Internet-Teilnahmebedingungen) A. Allgemeiner Teil (gültig zur Ziehung am 04.01.2016) I. LOTTO 6aus49 (gültig zur Ziehung

Mehr

Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig:

Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: Teilnahmebedingungen für die Lotterie BINGO! Die Umweltlotterie vom 5. Januar 2016 Präambel Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: 1. Das Entstehen von Glücksspielsucht

Mehr

LOTTO UND TOTO MECKLENBURG-VORPOMMERN. Staatliche Lotterie des Landes Mecklenburg -Vorpommern. Sondervermögen Staatslotterien Lotto und Toto

LOTTO UND TOTO MECKLENBURG-VORPOMMERN. Staatliche Lotterie des Landes Mecklenburg -Vorpommern. Sondervermögen Staatslotterien Lotto und Toto LOTTO UND TOTO MECKLENBURG-VORPOMMERN Staatliche Lotterie des Landes Mecklenburg -Vorpommern Sondervermögen Staatslotterien Lotto und Toto Erich-Schlesinger-Straße 36 18059 Rostock Telefon: 0381 40555-0

Mehr

3. Von diesen Teilnahmebedingungen abweichende Angaben auf Flyern, in Broschüren, Anschreiben oder sonstigen Unterlagen sind ungültig.

3. Von diesen Teilnahmebedingungen abweichende Angaben auf Flyern, in Broschüren, Anschreiben oder sonstigen Unterlagen sind ungültig. Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG Teilnahmebedingungen LottoSpezial I Allgemeines Organisation Die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG (im Folgenden Unternehmen genannt) veranstaltet im Auftrag der

Mehr

Internet-Teilnahmebedingungen. für. LOTTO 6aus49. vom 29.04.2015

Internet-Teilnahmebedingungen. für. LOTTO 6aus49. vom 29.04.2015 Internet-Teilnahmebedingungen für LOTTO 6aus49 vom 29.04.2015 PRÄAMBEL Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: (1) das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht

Mehr

(Gültig ab 5. Oktober 2014) A. ALLGEMEINER TEIL

(Gültig ab 5. Oktober 2014) A. ALLGEMEINER TEIL TEILNAHMEBEDINGUNGEN für die von der Saarland-Sporttoto GmbH über das Internet veranstalteten und vertriebenen Lotterien und Wetten (Internet-Teilnahmebedingungen) (Gültig ab. Oktober 01) A. ALLGEMEINER

Mehr

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

TEILNAHMEBEDINGUNGEN TEILNAHMEBEDINGUNGEN über den Vertriebsweg INTERNET einschließlich mobiler Dienste (Internet-Teilnahmebedingungen) A. Allgemeiner Teil (gültig zur Ziehung am 11.11.2012) I. LOTTO 6aus49 (gültig zur Ziehung

Mehr

LOTTO 6aus49 EUROJACKPOT GlücksSpirale Die Sieger-Chance Spiel 77 SUPER 6 KENO plus 5 TOTO. Internet- Teilnahmebedingungen für Lotterien

LOTTO 6aus49 EUROJACKPOT GlücksSpirale Die Sieger-Chance Spiel 77 SUPER 6 KENO plus 5 TOTO. Internet- Teilnahmebedingungen für Lotterien LOTTO 6aus49 EUROJACKPOT GlücksSpirale Die Sieger-Chance Spiel 77 SUPER 6 KENO plus 5 TOTO Internet- Teilnahmebedingungen für Lotterien Ausgabe Juni 2016 Inhaltsverzeichnis Seite Internet-Teilnahmebedingungen

Mehr

Internet-Teilnahmebedingungen GlücksSpirale 01/2015

Internet-Teilnahmebedingungen GlücksSpirale 01/2015 Internet-Teilnahmebedingungen GlücksSpirale 01/2015 Präambel Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind: 1. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß, fair, verantwortlich und transparent durchgeführt,

Mehr

(Gültig ab 2. Juli 2016)

(Gültig ab 2. Juli 2016) TEILNAHMEBEDINGUNGEN für die von der Saarland-Sporttoto GmbH über das Internet einschließlich mobiler Dienste veranstalteten und vertriebenen Lotterien und Wetten (Internet-Teilnahmebedingungen) (Gültig

Mehr

TOTO Auswahlwette. Glücksspiel kann süchtig machen. Nähere Informationen unter Hotline der BZgA: (kostenlos und anonym).

TOTO Auswahlwette. Glücksspiel kann süchtig machen. Nähere Informationen unter  Hotline der BZgA: (kostenlos und anonym). TOTO Auswahlwette Spielteilnahme ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Nähere Informationen unter www.lotto.de. Hotline der BZgA: 0800 1 372 700 (kostenlos und anonym). inhalt TOTO-Auswahlwette

Mehr

Internet-Teilnahmebedingungen für die GlücksSpirale

Internet-Teilnahmebedingungen für die GlücksSpirale März 2016 Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG Internet-Teilnahmebedingungen für die GlücksSpirale Präambel Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: 1. das Entstehen

Mehr

TOTO MIT SYSTEM. Sportwetten

TOTO MIT SYSTEM. Sportwetten TOTO Sportwetten MIT SYSTEM Spielteilnahme ab! Glücksspiel kann süchtig machen. Hilfe: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Tel. / 7 7 (kostenlos) oder www.bzga.de Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort

Mehr

Teilnahmebedingungen für ODDSET Wette Luxemburg

Teilnahmebedingungen für ODDSET Wette Luxemburg Teilnahmebedingungen für ODDSET Präambel Die nachfolgenden Regeln gelten für die Teilnahme am Lotteriespiel namens ODDSET, das von der Loterie Nationale im Grossherzogtum Luxemburg veranstaltet wird. Die

Mehr

Internet-Teilnahmebedingungen für die Lotterie Silvester-Millionen

Internet-Teilnahmebedingungen für die Lotterie Silvester-Millionen Internet-Teilnahmebedingungen für die Lotterie Silvester-Millionen Ausgabe November 2015 Präambel Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: 1. das Entstehen von

Mehr

Internet-Teilnahmebedingungen LOTTO 6aus49

Internet-Teilnahmebedingungen LOTTO 6aus49 Internet-Teilnahmebedingungen LOTTO 6aus49 Gültig ab Montag, 27. Juni 2016 P P 1 P 2 P 3 Präambel Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: 1. das Entstehen von

Mehr

Internet-Teilnahmebedingungen. für. digitale Spiele im Internet. (im Folgenden Games genannt) vom 6. November 2012

Internet-Teilnahmebedingungen. für. digitale Spiele im Internet. (im Folgenden Games genannt) vom 6. November 2012 Internet-Teilnahmebedingungen für digitale Spiele im Internet (im Folgenden Games genannt) vom 6. November 2012 PRÄAMBEL Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig:

Mehr

Internet - T E I L N A H M E B E D I N G U N G E N für die Zusatzlotterie plus5

Internet - T E I L N A H M E B E D I N G U N G E N für die Zusatzlotterie plus5 Internet - T E I L N A H M E B E D I N G U N G E N für die Zusatzlotterie plus5 Januar 2016 P1 P2 P3 PRÄAMBEL Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: 1. das

Mehr

Spielen mit Verantwortung

Spielen mit Verantwortung Spielen mit Verantwortung Herausgeber: Lotto und Toto Mecklenburg-Vorpommern Staatliche Lotterie des Landes Mecklenburg-Vorpommern Erich-Schlesinger-Straße 1809 Rostock Telefon: 081-0-700 Telefax: 081-0-780

Mehr

Internet-Teilnahmebedingungen Eurojackpot 10/2014

Internet-Teilnahmebedingungen Eurojackpot 10/2014 Internet-Teilnahmebedingungen Eurojackpot 10/2014 Präambel Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind: 1. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß, fair, verantwortlich und transparent durchgeführt,

Mehr

TOTO Voll- und VEW-Systeme

TOTO Voll- und VEW-Systeme TOTO Voll- und VEW-Systeme Spielteilnahme ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Nähere Informationen unter www.lotto.de. Hotline der BZgA: 0800 1 372 700 (kostenlos und anonym). inhalt TOTO-System

Mehr

Internet Teilnahmebedingungen GlücksSpirale

Internet Teilnahmebedingungen GlücksSpirale Internet Teilnahmebedingungen GlücksSpirale Gültig ab Montag, 27. Juni 2016 P P 1 P 2 P 3 P 4 Präambel Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: 1. das Entstehen

Mehr

Teilnahmebedingungen ODDSET. Teil A: Generelle Regelungen

Teilnahmebedingungen ODDSET. Teil A: Generelle Regelungen Teilnahmebedingungen ODDSET Teil A: Generelle Regelungen Präambel Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind gleichrangig: 1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen

Mehr

Internet-Teilnahmebedingungen. für die. GENAU Vom 1. März 2016 Gültig ab 23. März 2016

Internet-Teilnahmebedingungen. für die. GENAU Vom 1. März 2016 Gültig ab 23. März 2016 Internet-Teilnahmebedingungen für die GENAU Vom 1. März 2016 Gültig ab 23. März 2016 PRÄAMBEL Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: (1) das Entstehen von Glücksspielsucht

Mehr

(Gültig ab 1. Juli 2015) A. ALLGEMEINER TEIL

(Gültig ab 1. Juli 2015) A. ALLGEMEINER TEIL TEILNAHMEBEDINGUNGEN für die von der Saarland-Sporttoto GmbH über das Internet einschließlich mobiler Dienste veranstalteten und vertriebenen Lotterien und Wetten (Internet-Teilnahmebedingungen) (Gültig

Mehr

Systemspiel. Eurojackpot Ausgabe März 2015

Systemspiel. Eurojackpot Ausgabe März 2015 Eurojackpot Ausgabe März 05 Systemspiel Bedenken Sie, dass bei allen Glücksspielen auch der Verlust Ihres Spieleinsatzes einzuplanen ist. Das Zahlenmaterial ist mit besonderer Sorgfalt geprüft worden.

Mehr

LOTTO mit System. Infos unter.

LOTTO mit System. Infos unter. LOTTO mit System Infos unter www.lotto-sh.de Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 05 Allgemeines 06 Systeme 07 Systemspielscheine 08 Quicktipp 10 (Spiel-) Quittung 11 Spieleinsatz 13 Vollsysteme 14 Teilsysteme

Mehr

Internet-Teilnahmebedingungen. für. digitale Spiele im Internet. (im Folgenden Games genannt) vom 29. April 2015

Internet-Teilnahmebedingungen. für. digitale Spiele im Internet. (im Folgenden Games genannt) vom 29. April 2015 Internet-Teilnahmebedingungen für digitale Spiele im Internet (im Folgenden Games genannt) vom 29. April 2015 PRÄAMBEL Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig:

Mehr

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der WODE GmbH, nachfolgend Verkäufer genannt und dem Käufer abgeschlossenen

Mehr

Internet-Teilnahmebedingungen. für die Lotterie Deutsche Sportlotterie. vom 20. Januar 2015

Internet-Teilnahmebedingungen. für die Lotterie Deutsche Sportlotterie. vom 20. Januar 2015 Internet-Teilnahmebedingungen für die Lotterie Deutsche Sportlotterie vom 20. Januar 2015 PRÄAMBEL Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: (1) das Entstehen

Mehr

Internet-Teilnahmebedingungen. für die Lotterie Deutsche Sportlotterie auf der www.lotto-hessen.de vom 3.12.2014

Internet-Teilnahmebedingungen. für die Lotterie Deutsche Sportlotterie auf der www.lotto-hessen.de vom 3.12.2014 Internet-Teilnahmebedingungen für die Lotterie Deutsche Sportlotterie auf der www.lotto-hessen.de vom 3.12.2014 PRÄAMBEL Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig:

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Internet T E I L N A H M E B E D I N G U N G E N für die Lotterie LOTTO 6aus49

Internet T E I L N A H M E B E D I N G U N G E N für die Lotterie LOTTO 6aus49 Internet T E I L N A H M E B E D I N G U N G E N für die Lotterie LOTTO 6aus49 Dezember 2014 P1 Präambel Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind im Bereich der Lotterien gleichrangig: 1. das Entstehen

Mehr

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, 56587 Straßenhaus I. Geltung der Bedingungen Unsere Mietbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende

Mehr

Teilnahmebedingungen SHT Haustechnik Fotocontest Facebook

Teilnahmebedingungen SHT Haustechnik Fotocontest Facebook Teilnahmebedingungen SHT Haustechnik Fotocontest Facebook Hier die Teilnahmebedingungen für Facebook. Wenn Sie als https://www.facebook.com/sht.haustechnik Fan im Zeitraum vom 01.07.2015, 10:00 Uhr, bis

Mehr

Webdesign & FiBu, Schmiedestr. 21f, 45991 Gelsenkirchen

Webdesign & FiBu, Schmiedestr. 21f, 45991 Gelsenkirchen Provider- & Domain-Beschaffungs-Vertrag Zwischen Webdesign & FiBu, Schmiedestr 21f, 45991 Gelsenkirchen im folgenden Anbieter genannt und im folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Das Systemspiel bei LOTTO 6aus49

Das Systemspiel bei LOTTO 6aus49 Das Systemspiel bei LOTTO aus9 Teilnahme ab 18 Spielen kann süchtig machen Hilfe unter 0800 17 7 00 Allgemein Allgemein Inhalt Allgemein Das Systemspiel ganz kompakt S. Das Systemangebot S. Ausfüllen von

Mehr

der Thüringer Lotterieverwaltung Vertriebsweg: Annahmestellen und gewerbliche Spielvermittler Stand: 31. März 2015

der Thüringer Lotterieverwaltung Vertriebsweg: Annahmestellen und gewerbliche Spielvermittler Stand: 31. März 2015 Teilnahmebedingungen der Thüringer Lotterieverwaltung Vertriebsweg: Annahmestellen und gewerbliche Spielvermittler Stand: 31. März 2015 veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Inhalt Teil A Generelle

Mehr

ewinne in Klasse TOTO Schablone v Systemspiele W-A SCHABL USWER or a tion k or A ONE nick br TUNGS- iss in der en! ewinne in Klasse Schablone v W-A

ewinne in Klasse TOTO Schablone v Systemspiele W-A SCHABL USWER or a tion k or A ONE nick br TUNGS- iss in der en! ewinne in Klasse Schablone v W-A TOTO Systemspiele Stand: Oktober 2012 TOTO Systemspiele Systemspiel TOTO 13er Wette 5 Der Systemspielschein 8 So wird s gemacht 10 So sieht Ihre Quittung aus 11 Die Vollsysteme 13 Gewinnermittlung Gewinntabelle

Mehr

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel FREDERICO KWS

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel FREDERICO KWS Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel FREDERICO KWS 1. Teilnahmevoraussetzungen 1.1 Teilnahmeberechtigt sind nur Landwirte, der Landhandel und Betreiber von Biogasanlagen mit Betriebssitz in Deutschland.

Mehr

Teilnahmebedingungen ODDSET Wette

Teilnahmebedingungen ODDSET Wette Teilnahmebedingungen ODDSET Wette A. Generelle Regelungen Präambel Ziele des staatlichen Glücksspielwesens sind gleichrangig: 1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen

Mehr

System-Spiele. 6aus45 Auswahlwette 13er Ergebniswette. Ihre Annahmestelle berät Sie gern:

System-Spiele. 6aus45 Auswahlwette 13er Ergebniswette. Ihre Annahmestelle berät Sie gern: Ihre Annahmestelle berät Sie gern: System-Spiele aus er Ergebniswette Spielteilnahme unter Jahren ist gesetzlich verboten! Glücksspiel kann süchtig machen. Infos unter www.lotto.de, Regionale Hotline:

Mehr

Wettbewerb Zeig uns Deine Heimat! über die Website

Wettbewerb Zeig uns Deine Heimat! über die Website Teilnahmebedingungen Wettbewerb Zeig uns Deine Heimat! über die Website www.zeig-uns-deine-heimat.de 1. Wettbewerb 17.05.2016 bis 31.07.2016 1.1 Die COMPASS GmbH führt einen Video-Wettbewerb über die eigens

Mehr

Willst du mit mir wohnen?

Willst du mit mir wohnen? ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Die nachstehenden AGB gelten für sämtliche Veranstaltungen, die das Helene-Weber- Haus (nachfolgend: HWH) als Weiterbildungseinrichtung für Erwachsene und Familien

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der nitschmahler&friends GmbH (nachfolgend nitschmahler&friends

Mehr

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

TEILNAHMEBEDINGUNGEN TEILNAHMEBEDINGUNGEN über den Vertriebsweg INTERNET einschließlich mobiler Dienste (Internet-Teilnahmebedingungen) A. Allgemeiner Teil I. LOTTO 6aus49 II. Eurojackpot III. GlücksSpirale IV. KENO V. Spiel

Mehr

Teilnahmebedingungen Versteigerungsaktion Bayerntrikot

Teilnahmebedingungen Versteigerungsaktion Bayerntrikot Teilnahmebedingungen Versteigerungsaktion Bayerntrikot 1 Veranstalter und Veranstaltungsgegenstand Die Versteigerung des Bayerntrikots erfolgt durch die mm3g Marketing GmbH, Zwickauer Str. 8, 90522 Oberasbach,

Mehr

Kaufvertrag. zwischen. und

Kaufvertrag. zwischen. und Kaufvertrag zwischen Herrn Gerhard Bangen Frau/Herrn/Eheleute und nachstehend Verkäufer genannt nachstehend Käufer genannt 1 Der Verkäufer verkauft dem Käufer die Katze der Rasse Bengal in der Farbe geb.

Mehr

Teilnahmebedingungen für die Verlosung der Preise

Teilnahmebedingungen für die Verlosung der Preise Teilnahmebedingungen für die Verlosung der Preise 1.3.2017 15.6.2017 1. Wettbewerb 1.1 Das Goethe-Institut Nancy führt die Verlosung in seinem Einzugsbereich durch. 1.2 Die Teilnahme ist für den Teilnehmer

Mehr

Teilnahmebedingungen (einschließlich datenschutzrechtlicher Einwilligung) für die Aktion Colgate Plax-Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen (einschließlich datenschutzrechtlicher Einwilligung) für die Aktion Colgate Plax-Gewinnspiel Teilnahmebedingungen (einschließlich datenschutzrechtlicher Einwilligung) für die Aktion Colgate Plax-Gewinnspiel 1. Gegenstand 1. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an der Aktion Colgate

Mehr

Allgemeine Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen Allgemeine Nutzungsbedingungen Die ED Ensure Digital GmbH betreibt mit Virado eine Plattform, auf der Produkt- und Nischenversicherungen verschiedener Produktpartner Versicherungsmaklern zur Verfügung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:

Mehr

Systembroschüre LOTTO 6aus49. Stand: Februar 2014

Systembroschüre LOTTO 6aus49. Stand: Februar 2014 broschüre LOTTO aus9 Stand: Februar 0 broschüre LOTTO aus9 Einsatz je Tipp,00 + Bearbeitungsgebühr LOTTO aus9 Inhalt Allgemeines zum spiel... verzeichnis LOTTO aus9... Ausfüllen des LOTTO aus9 scheins...

Mehr