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1 FHTW Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 11/01 Inhalt Seite 133 Studien- und Prüfungsordnung für den postgradualen und weiterbildenden Studiengang International Management - "Master of Business Administration" im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Herausgeber: Redaktion: Die Hochschulleitung der FHTW Berlin Treskowallee Berlin Rechtsstelle Telefon: Telefax: April 2001

2 Nr. 11/2001 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite 133 FACHHOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT BERLIN STUDIENORDNUNG für den postgradualen und weiterbildenden Studiengang "International Management" - Master of Business Administration - im Fachbereich 3 Wirtschaftswissenschaften I Auf Grund von 17 Satz 2 Nr. 2 der Satzung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. FHTW Berlin Nr. 23/98) in Verbindung mit 24 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz BerlHG) in der Fassung vom 17. November 1999 (GVBl. S. 630), geändert durch Gesetz vom 31. Mai 2000 (GVBl. S.342) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs 3 Wirtschaftswissenschaften 1 der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (FHTW Berlin) am 11. Oktober 2000 die nachfolgende Studienordnung für den postgradualen und weiterbildenden Studiengang "International Management" - Master of Business Administration - beschlossen : 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden des postgradualen und weiterbildenden Studiengangs "International Management" - Master of Business Administration -, die ab dem 1. Oktober 2000 an der FHTW Berlin im 1. Fachsemester immatrikuliert werden. Sie gilt ferner für Studierende, die aufgrund einer Anrechnung von Studienleistungen und Studienzeiten dem Personenkreis gemäß Satz 1 entsprechen. (2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den postgradualen und weiterbildenden Studiengang "International Management" - Master of Business Administration - vom 11. Oktober der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur angezeigt am

3 Nr. 11/2001 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite Geltung der Rahmenstudienordnung (1) Die Grundsätze für Studienordnungen der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Rahmenstudienordnung RStO) vom 1. Februar 1999 (AMBl. FHTW Nr. 22/99), zuletzt geändert am 19. Juni 2000 (AMBl. FHTW Nr. 09/2000) sind in sinngemäßer Anwendung Bestandteil dieser Ordnung, soweit diese Ordnung nicht ausdrücklich Regelungen trifft, die von der RStO abweichen. (2) Im Hinblick auf Regelungen, die von der RStO abweichen, macht diese Studienordnung von 1 Absatz 3 RStO Gebrauch. 3 Ziele des Studiums (1) Der Studiengang wird Absolventen und Absolventinnen wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge mit dem Ziel angeboten, ihre wissenschaftlichen und berufsorientierenden Qualifikationen auf dem Gebiet internationaler Geschäftsaktivitäten zu ergänzen und zu erweitern. (2) Der Studiengang orientiert sich an folgenden Studienzielen: 1. die Vermittlung spezifischer Problemfelder von multinational agierenden Unternehmen insbesondere auf dem Gebiet der Investition und Finanzierung und die Vorbereitung auf eine qualifizierte Tätigkeit im Bereich des internationalen Managements bzw. auf eine vertiefte wissenschaftliche Arbeit im Bereich von Studien mit internationaler Perspektive; 2. die Vermittlung eines Einblicks in die Struktur der Europäischen Union, ihrer Institutionen, der Integration der europäischen Staaten sowie der Koordinierung ihrer Rechts- und Besteuerungssysteme und der Erweiterung des Kreises der Mitgliedstaaten; 3. die Förderung des Verständnisses für verschiedene Kulturen, die Herausstellung von politischen und wirtschaftlichen Besonderheiten zwischen den Staaten und die Befähigung zur interkulturellen Kommunikation;

4 Nr. 11/2001 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite Art des Studiums und Lehrveranstaltungen in englischer Sprache (1) Der Studiengang hat den Charakter eines postgradualen und weiterbildenden Studiengangs gem. 25, 26 BerlHG. Er erstreckt sich über insgesamt 14 Monate und ist als Vollzeitstudium in englischer Sprache ausgestaltet. Er ist nach Maßgabe der Anlage wie folgt aufgebaut: 1. Erstes Semester 2. Humanities Programme 3. Zweites Semester 4. Projekt- und Prüfungsphase (2) Der Studiengang ermöglicht den Studenten und Studentinnen, die nicht aus englischsprachigen Ländern stammen, die englischsprachigen Fähigkeiten zu vervollkommnen. Er erlaubt den ausländischen Studenten und Studentinnen, das Verständnis für die deutsche Kultur zu erweitern und die deutsche Sprache zu erlernen. 5 Vergabe von Studienplätzen (1) Die Immatrikulation erfolgt jeweils zum Wintersemester. Bewerbungen müssen bis zum 15. Juni des jeweiligen Jahres an die zuständige Stelle der FHTW eingereicht werden. Die Kriterien für ein Auswahlverfahren werden in der Ordnung zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen für den postgradualen und weiterbildenden Studiengang "International Management" - Master of Business Administration - festgelegt. (2) Im Rahmen des die Eignung feststellenden Auswahlverfahrens nach Abs. 1 werden grundsätzlich auch solche Studienbewerber und Studienbewerberinnen berücksichtigt, die nach 26 Abs. 2 BerlHG die für die Teilnahme erforderliche Eignung nicht durch ein Hochschulstudium, sondern im Beruf oder auf andere Weise erworben haben.

5 Nr. 11/2001 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite Zulassungsvoraussetzungen (1) Zulassungsvoraussetzungen für Bewerber und Bewerberinnen, die nicht unter 5 Abs. 2 fallen, sind: 1. ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Studium. Der Studienbewerber und die Studienbewerberin muß absolviert haben bzw. vorweisen: (a) entweder ein mindestens vierjähriges abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium (mindestens Abschluß mit dem Prädikat gut ) oder (b) ein mindestens dreijähriges abgeschlossenes wirtschaftwissenschaftliches Hochschulstudium (mindestens Abschluß mit dem Prädikat gut ) und ein anschließendes mindestens einjähriges studienrelevantes Praktikum oder eine mindestens einjährige studienrelevante Berufstätigkeit. 2. sehr gute Englischkenntnisse. (2) Deutsche Studienbewerber und Studienbewerberinnen, die nicht mindestens ein Semester an einer ausländischen Hochschule oder sechs Monate im Rahmen eines Praktikums oder einer Berufstätigkeit im Ausland verbracht haben, sind nach Maßgabe einer mit einer beteiligten Partnerhochschule im Ausland zu treffenden Vereinbarung verpflichtet, das zweite Fachsemester an der Partnerhochschule zu absolvieren. (3) Studienbewerber und Studienbewerberinnen, die nicht über die geforderten Praxisanforderungen verfügen, können durch den Prüfungsausschuß International Management nach Maßgabe noch freier Studienplätze unter der Bedingung zugelassen werden, dass sie aufgrund ihres übrigen Qualifikationsprofils geeignet sind.

6 Nr. 11/2001 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite Studienorganisation und Studienplan (1) An dem Studiengang nehmen im Regelfall höchstens 40 eingeschriebene Studenten und Studentinnen teil. (2) Der Unterricht wird seminaristisch, d.h. unter Einbeziehung von Lehrgesprächen, Diskussionen und praxisbezogenen Übungen durchgeführt. (3) Die zeitliche Organisation des Studienablaufs und die zu absolvierenden Studienmodule sind im einzelnen in einem verbindlichen Studienplan geregelt, der als Anlage beigefügt ist. 8 Studienfachberatung Die Organisation der Studienfachberatung obliegt dem Fachbereichsrat. Die Studienfachberatung unterstützt die Studierenden im Studium durch eine studienbegleitende fachspezifische Beratung, insbesondere über Studienmöglichkeiten und Studientechniken im Studiengang sowie über Gestaltung, Aufbau und Durchführung des Studiums und der Prüfungen. 9 Inkrafttreten / Veröffentlichung Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der FHTW Berlin in Kraft.

7 Nr. 11/2001 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite 138 Anlage zur Studienordnung für den postgradualen und weiterbildenden Studiengang "International Management" - Master of Business Administration - an der FHTW Berlin: Ablauf und Module des Studiums Das Studium besteht aus zwei Semestern (mit jeweils vier Studienmodulen) sowie einem Humanities Programme und einer Projekt- und Prüfungsphase. 1. Erstes Semester (Oktober bis Januar) Die Lehrinhalte dieses Semesters konzentrieren sich auf die ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen des internationalen Managements. Das Studienprogramm dieses Semesters umfaßt folgende Module: SWS ECTS credits 1. International Business; Taxation and Investment in an Integrating World The Economics of European Integration International Law/Community Law/Business Law Global Financial Markets and Multinational Business Finance Humanities Programme (Februar/März) Das Humanities Programme umfasst Intensiv-Sprachkurse (u.a. Deutsch für ausländische Studierende, eine weitere Fremdsprache für deutsche Studierende), Lehrveranstaltungen zu deutscher und europäischer Geschichte, Kultur und Politik sowie Exkursionen zu Unternehmen und historischen Stätten. ECTS credits: Zweites Semester (April bis Mitte Juli) Die Lehrinhalte des zweiten Semesters konzentrieren sich auf unternehmerisches Handeln im internationalen Kontext, insbesondere unter den Bedingungen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion und der EU-Erweiterung nach Mittel- und Ost-Europa. Das Studienprogramm dieses Semesters umfasst folgende Module:

8 Nr. 11/2001 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite 139 SWS ECTS credits 1. International Accounting and Reporting; Valuation and Valuation Management Intercultural Management Enlargement and Foreign Trade of the European Union; Macroeconomic and Microeconomic Adaptation Processes in Central and Eastern Europe Marketing in International Business Projekt- und Prüfungsphase (Mitte Juli bis November) (project and dissertation period) Die Projekt- und Prüfungsphase umfaßt die Erarbeitung der Abschlußarbeit sowie das abschließende Kolloquium. ECTS credits: 20

9 Nr. 11/2001 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite 140 FACHHOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT PRÜFUNGSORDNUNG für den postgradualen und weiterbildenden Studiengang "International Management" - Master of Business Administration - im Fachbereich 3 Wirtschaftswissenschaften 1 Auf Grund von 17 Satz 2 Nr. 2 der Satzung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. FHTW Berlin Nr. 23/98) in Verbindung mit 31 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz BerlHG) in der Fassung vom 17. November 1999 (GVBl. S. 630), geändert durch Gesetz vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 342) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs 3 Wirtschaftswissenschaften 1 der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (FHTW Berlin) am 11. Oktober 2000 die nachfolgende Prüfungsordnung für den postgradualen und weiterbildenden Studiengang "International Management" - Master of Business Administration - beschlossen : 1 Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden des postgradualen und weiterbildenden Studiengangs "International Management" - Master of Business Administration -, die ab dem 1. Oktober 2000 an der FHTW Berlin im 1. Fachsemester immatrikuliert werden. Sie gilt ferner für Studierende, die aufgrund einer Anrechnung von Studienleistungen und Studienzeiten dem Personenkreis gemäß Satz 1 entsprechen. (2) Die Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den postgradualen und weiterbildenden Studiengang "International Management" - Master of Business Administration - vom 11. Oktober der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur angezeigt am

10 Nr. 11/2001 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite Geltung der Rahmenprüfungsordnung (1) Die Grundsätze für Prüfungsordnungen der FHTW Berlin (Rahmenprüfungsordnung - RPO) vom 14. Juni 1999, zuletzt geändert am 19. Juni 2000 (AMBl. FHTW Berlin Nr. 10/00) sind in sinngemäßer Anwendung Bestandteil dieser Ordnung, soweit die Ordnung nicht ausdrücklich Regelungen trifft, die von der RPO nach Maßgabe der 1 Abs. 3 RPO und 1 Abs. 4 RPO abweichen. (2) Gemäß 1 Abs. 3 RPO ist die Prüfungsordnung zur Erprobung eines Reformmodells erlassen und auf die Dauer von fünf Jahren nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der FHTW befristet. 3 Regelstudienzeit Der postgraduale und weiterbildende Studiengang "International Management" - Master of Business Administration - hat eine zeitliche Dauer von 14 Monaten und ist gemäß 4 der Studienordnung für den postgradualen und weiterbildenden Studiengang "International Management" - Master of Business Administration - vom 11. Oktober 2000 (im folgenden: "Studienordnung") wie folgt aufgebaut: 1. Erstes Semester 2. Humanities Programme 3. Zweites Semester 4. Projekt - und Prüfungsphase 4 Studienbegleitende Prüfungsleistungen (1) Studienbegleitende Leistungsnachweise werden für die zu erbringenden studienbegleitenden Prüfungsleistungen erteilt. Studienbegleitende Prüfungsleistungen sind für die in 4 der Studienordnung festgelegten Module der zwei Semester sowie des Humanities Programme zu erbringen. Als studienbegleitende Prüfungsleistungen kommen alle in 2 Abs. 6 RPO genannten Leistungen in Betracht. (2) Unter Bezugnahme auf 7 Abs. 8 RPO werden die studienbegleitenden Prüfungsleistungen jeweils mit einer sechsstufigen Notenskala bewertet, deren schlechteste Note einen erfolgreichen Teilnahmenachweis ausschließt. (3) Für die einzelnen Prüfungsleistungen gilt folgende Bewertungsskala: A = excellent, B = very good, C = good, D = satisfactory, E = sufficient, F = fail.

11 Nr. 11/2001 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite 142 (4) Studienbegleitende Prüfungsleistungen können einmalig wiederholt werden, wenn die jeweilige Prüfungsleistung mit "fail" bewertet wurde. Die Wiederholungsprüfungen sollen in der Regel innerhalb von vier Wochen nach dem Ende des jeweiligen Semesters bzw. des Humanities Programme stattfinden. Wird auch die Wiederholungsprüfung mit "fail" bewertet, so hat der Kandidat oder die Kandidatin die Prüfung endgültig nicht bestanden. Ein erfolgreicher Abschluß des postgradualen und weiterbildenden Studiengangs "International Management" - Master of Business Administration - ist danach nicht mehr möglich. (5) Werden aufgrund entsprechender Abkommen mit der FHTW Berlin andere Hochschulen an der Durchführung dieses postgradualen und weiterbildenden Studiengangs "International Management" - Master of Business Administration - beteiligt und Module an diesen Hochschulen durchgeführt, gelten die jeweils vorgesehenen Notenbezeichnungen. 5 Prüfungsausschuß "International Management" (1) Für die Organisation und Durchführung der Prüfung für den Master of Business Administration im postgradualen und weiterbildenden Studiengang International Management ist ein hierzu gesondert zu bildender Prüfungsausschuß "International Management" zuständig. (2) Der Fachbereichsrat des Fachbereichs 3 Wirtschaftswissenschaften I bestellt die Mitglieder des Prüfungsausschusses "International Management". Ihm gehören an: a) Der Dekan oder die Dekanin als Vorsitzender oder Vorsitzende, b) zwei weitere Professoren oder Professorinnen des Fachbereichs, die an der Durchführung des postgradualen und weiterbildenden Studiengangs International Management - Master of Business Administration - beteiligt sind, c) ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin des postgradualen und weiterbildenden Studiengangs International Management - Master of Business Administration -, d) mit beratender Stimme der sonstige Mitarbeiter oder die sonstige Mitarbeiterin, der oder die Aufgaben der Fachbereichsverwaltung bei der Durchführung des postgradualen und weiterbildenden Studiengangs International Management - Master of Business Administration - wahrnimmt. Der Dekan oder die Dekanin kann den Vorsitz dem Prodekan oder der Prodekanin oder einer anderen hauptamtlichen Lehrkraft des Fachbereichs, die an der Durchführung des postgradualen und weiterbildenden Studiengangs International Management - Master of Business Administration - beteiligt ist, übertragen. Für die Mitglieder nach b) und c) sind Stellvertreter oder Stellvertreterinnen zu bestellen.

12 Nr. 11/2001 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite Ort und Zeit der Prüfungsleistungen (1) Das Prüfungsverfahren beginnt mit der Zulassung zum 1. Semester nach 6 der Studienordnung. (2) Die Prüfung für den Master of Business Administration im postgradualen und weiterbildenden Studiengang International Management - Master of Business Administration - wird mit der Feststellung des Ergebnisses der gesamten Prüfung durch den Prüfungsausschuß "International Management" gemäß 10 abgeschlossen. 7 Art und Umfang der Prüfung (1) Die Prüfung zum Master of Business Administration im postgradualen und weiterbildenden Studiengang International Management - Master of Business Administration - besteht aus studienbegleitenden Prüfungsleistungen und einer schriftlichen Abschlußarbeit, zu deren endgültigen Beurteilung die Ergebnisse eines Kolloquiums herangezogen werden. (2) Die studienbegleitenden Prüfungsleistungen und die Abschlußarbeit werden in englischer Sprache verfaßt. Das Kolloquium wird in englischer Sprache abgehalten. (3) Für jeden Kandidaten oder jede Kandidatin wird vom Prüfungsausschuß "International Management" eine Prüfungskommission eingesetzt und der Vorsitzende oder die Vorsitzende bestimmt. Die Prüfungskommission wird mit zwei stimmberechtigten Mitgliedern besetzt, darunter mindestens ein Professor oder eine Professorin der FHTW Berlin als Vorsitzender oder Vorsitzende und als Prüfer oder Prüferin, der oder die die Abschlußarbeit betreut und das Erstgutachten zur Abschlußarbeit erstellt, sowie ein weiterer Prüfer oder eine weitere Prüferin, der oder die das Zweitgutachten zu der Abschlußarbeit erstellt. Der betreuende Prüfer oder die betreuende Prüferin sind Prüfungsberechtigter oder Prüfungsberechtigte des Fachbereichs 3 Wirtschaftswissenschaften I der FHTW Berlin; in fachlich begründeten Fällen kann der Prüfungsausschuß "International Management" einen Prüfungsberechtigten oder eine Prüfungsberechtigte der FHTW Berlin, der oder die nicht dem genannten Fachbereich bzw. der genannten Fakultät angehört, als betreuenden Prüfer oder betreuende Prüferin zulassen. (4) Die Abschlußarbeit umfaßt in der Regel Wörter; sie darf den Umfang von Wörtern nicht überschreiten. Die Bearbeitungsdauer für die Abschlußarbeit beträgt 10 Wochen. (5) Die Abschlußarbeit ist fristgemäß jeweils in dreifacher Ausfertigung beim Prüfungsausschuß "International Management" einzureichen. Bei der Abgabe der Abschlußarbeit hat der Kandidat bzw. die Kandidatin schriftlich zu versichern, daß er seine bzw. sie

13 Nr. 11/2001 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite 144 ihre Arbeit selbständig verfaßt und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. 8 Antrag und Zulassung zur Abschlussarbeit (1) Diejenigen Teilnehmer und Teilnehmerinnen des postgradualen und weiterbildenden Studiengangs "International Management" - Master of Business Administration -, die sich im 2. Semester befinden, beantragen ihre Zulassung zur Abschlußarbeit beim Prüfungsausschuß "International Management". Das Zulassungsverfahren ist am Ende des 2. Semesters schriftlich durchzuführen. (2) Für die Zulassung zur Abschlußarbeit sind von dem Kandidaten oder der Kandidatin folgende Unterlagen einzureichen: 1. Immatrikulationsnachweis für den postgradualen und weiterbildenden Studiengang "International Management" - Master of Business Administration - an der FHTW Berlin, 2. Nachweis über den erfolgten Abschluß eines Hochschulstudiums in einem wirtschaftswissenschaftlichen Fach, 3. Studienbegleitende Leistungsnachweise aus dem ersten und zweiten Semester des postgradualen und weiterbildenden Studiengangs "International Management" - Master of Business Administration - sowie dem Humanities Programme gemäß 4 der Studienordnung. (3) Der Kandidat oder die Kandidatin ist berechtigt, gemeinsam mit seinem oder ihrem Antrag nach Abs. 2 Vorschläge für das Thema der Abschlußarbeit und für die Prüfer bzw. Prüferinnen einzureichen. Er oder sie ist gehalten, sich rechtzeitig vor der Antragstellung um ein Thema für die Abschlußarbeit und um eine betreuende Lehrkraft zu bemühen. Macht ein Kandidat oder eine Kandidatin keinen Vorschlag, so werden das Thema der Abschlußarbeit und die betreuenden Lehrkräfte durch den Prüfungsausschuß "International Management" bestimmt. (4) Der Prüfungsausschuß führt das Zulassungsverfahren nach Vorliegen der Ergebnisse der Prüfungsleistungen durch. (5) Wird der Zulassungsantrag abgelehnt, so erhält der Kandidat oder die Kandidatin vom Prüfungsausschuß "International Management" einen schriftlichen Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. (6) Der Prüfungsausschuß "International Management" beschließt über die Zusammensetzung der Prüfungskommission und legt das Thema der Abschlußarbeit auf Vorschlag des Prüfers oder der Prüferin fest. Der oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses "International Management" teilt dem Kandidaten oder der Kandidatin - das Thema der Abschlußarbeit - die Zusammensetzung der Prüfungskommission und

14 Nr. 11/2001 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite den Ausgabe- und Abgabetermin der schriftlichen Abschlußarbeit mit. Die vorgenannten Daten sind aktenkundig zu machen. Über Änderungen ist der Kandidat oder die Kandidatin unverzüglich zu unterrichten. In der Festlegung nach Abs. 6 S. 1 soll der Vorschlag des Kandidaten und der Kandidatin angemessen berücksichtigt werden. 9 Kolloquium und Beurteilung der Abschlußarbeit (1) Die Abschlußarbeit soll durch die betreuenden Prüfer oder Prüferinnen in der Regel innerhalb eines Monats nach ihrer Abgabe vorläufig beurteilt werden. (2) Das Kolloquium findet nach der vorläufigen Beurteilung der Abschlußarbeit innerhalb der Projekt - und Prüfungsphase vor der Prüfungskommission statt. In dem Kolloquium soll festgestellt werden, ob der Kandidat oder die Kandidatin fähig ist, Vorgehen und Ergebnisse der Abschlußarbeit selbständig zu begründen. Die Dauer des Kolloquiums sollte 30 Minuten nicht unterschreiten und 45 Minuten nicht überschreiten. (3) Die Beurteilung der Abschlußarbeit erfolgt nach der Notenskala gemäß 4 Abs. 3. Die endgültige Beurteilung der Abschlußarbeit nach dem Kolloquium legt die Prüfungskommission fest. Aufgabenstellung und Gutachten zu der Abschlußarbeit werden Bestandteil der Prüfungsakte. (4) Ist die Abschlußarbeit mit fail bewertet worden, ist die Prüfung nicht bestanden. 10 Feststellung des Prüfungsergebnisses (1 ) Der Prüfungsausschuß "International Management" stellt das Ergebnis der Prüfung für den Master of Business Administration im postgradualen und weiterbildenden Studiengang International Management - Master of Business Administration - fest. (2) Die Prüfung für den Master of Business Administration im postgradualen und weiterbildenden Studiengang International Management - Master of Business Administration - ist bestanden, wenn die Voraussetzungen der Zulassung zur Abschlußarbeit nach Maßgabe des 8 erfüllt sind und die Abschlußarbeit mit mindestens der Note "sufficient" endgültig bewertet worden ist. Für das Gesamtergebnis der Prüfung für den Master of Business Administration im postgradualen und weiterbildenden Studiengang International Management - Master of Business Administration - kommen folgende Bewertungen in Betracht: "excellent", "very good", "good", "satisfactory", "sufficient".

15 Nr. 11/2001 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite 146 Zur Bestimmung des Gesamtergebnisses werden aus den 9 Noten der Module und der mit dem Gewicht "6" versehenen Note der Abschlußarbeit 15 Noten gebildet und in der Reihenfolge gemäß Satz 2 geordnet. Dieses ergibt die Noten N1, N2, N3... N15. Die Größe N8 (der Median) bestimmt dann wie folgt das Gesamtergebnis: Weicht N12 (das dritte Quartil) um mehr als eine Note von N8 ab, so ist das Gesamtergebnis um eine Note schlechter als N8; anderenfalls ist das Gesamtergebnis gleich N8. (3) Hat der Kandidat oder die Kandidatin die Prüfung bestanden, erhält er oder sie ein Zeugnis, in dem die absolvierten Module und die erzielten Noten sowie das Thema und die erzielte Note der Abschlußarbeit ausgewiesen sind. Das Zeugnis wird dem Kandidaten oder der Kandidatin in einer Ausfertigung in deutscher und in einer Ausfertigung in englischer Sprache übergeben. Muster dieses Zeugnisses sind als Anlagen 1, 1a und 2, 2a Bestandteil dieser Prüfungsordnung. (4) Außer dem Zeugnis erhält der Absolvent oder die Absolventin des postgradualen und weiterbildenden Studiengangs "International Management" - Master of Business Administration - eine Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades eines "Master of Business Administration" in einer Ausfertigung in deutscher und in einer Ausfertigung in englischer Sprache. Muster dieser Urkunde sind als Anlagen 3, 4, 5 und 6 Bestandteil dieser Prüfungsordnung. (5) Die Gradverleihung erfolgt durch die FHTW Berlin. Das Zeugnis wird von dem Präsidenten oder der Präsidentin der FHTW Berlin und dem oder der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses "International Management" unterzeichnet. Die Urkunde wird unterzeichnet von dem Präsidenten oder der Präsidentin der FHTW Berlin. Sind aufgrund entsprechender Abkommen mit der FHTW Berlin andere Hochschulen an der Durchführung dieses postgradualen und weiterbildenden Studiengangs "International Management" - Master of Business Administration - beteiligt, kann in diesen Abkommen hinsichtlich der Berechtigung zur Gradverleihung Abweichendes geregelt werden, sofern dieses im Übrigen mit der vorliegenden Prüfungsordnung vereinbar ist. (6) Hat der Kandidat oder die Kandidatin die Prüfung nicht bestanden, so wird ihm oder ihr dieses von dem oder der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses "International Management" schriftlich mitgeteilt. Dabei wird er oder sie auch darüber informiert, wann er oder sie nach Maßgabe des 11 die Prüfung wiederholen kann. (7) Teilnehmern und Teilnehmerinnen am postgradualen und weiterbildenden Studiengang "International Management" - Master of Business Administration - gemäß 5 Abs. 2 der Studienordnung wird kein akademischer Grad verliehen. Diese erhalten stattdessen ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am postgradualen und weiterbildenden Studiengang "International Management" in einer Ausfertigung in deutscher und in einer Ausfertigung in englischer Sprache. Muster dieses Zertifikats sind als Anlagen 7, 8, 9, 10 Bestandteil dieser Prüfungsordnung.

16 Nr. 11/2001 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite Wiederholung (1) Ist die Abschlußarbeit mit fail bewertet oder gilt sie als "fail", so kann die Abschlußarbeit einmal wiederholt werden. Hierfür hat der Kandidat oder die Kandidatin innerhalb einer vom Prüfungsausschuß "International Management" festgesetzten Frist (maximal 45 Tage) die Mängel der Abschlußarbeit zu beseitigen und eine Überarbeitung der Arbeit vorzunehmen. Der Prüfungsausschuß "International Management" kann für die Wiederholung der Prüfung einen anderen betreuenden Prüfer oder eine andere betreuende Prüferin der Abschlußarbeit bestellen. (2) Bei Versäumnis der Wiederholungsfrist erlischt der Prüfungsanspruch und damit ist die Prüfung endgültig nicht bestanden, es sei denn, der Kandidat oder die Kandidatin hat das Versäumnis nicht zu vertreten. (3) Ist die überarbeitete Abschlußarbeit mit "fail" bewertet oder gilt sie als fail, so ist die Prüfung endgültig nicht bestanden. Die Bewertung der überarbeiteten Abschlußarbeit erfolgt ohne Durchführung eines Kolloquiums. 12 Schlußbestimmung Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der FHTW Berlin in Kraft.

17 Nr. 11/2001 Amtliches Mitteilungsblatt der FHTW Berlin Seite 148

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