ift-mitglieder Sehr geehrte ift-mitglieder,
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- Bastian Weber
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1 ift, Postfach , Rosenheim ift-mitglieder Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Telefon Rosenheim woe/tg Mai 2014 Einspruchsmöglichkeit zur E DIN EN Fenster und Türen Produktnorm, Leistungseigenschaften Teil 2: Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften Sehr geehrte ift-mitglieder, Der Entwurf der Produktnorm Innentüren (E DIN EN ) erschien am 16. Mai Nach der inhaltlichen Einspruchsphase wird die Schlussfassung der Norm voraussichtlich im Frühjahr 2016 vorliegen. Das ift Rosenheim soll im Rahmen seiner Normungsarbeit die aktuellen Normentwürfe mit den relevanten Fachkreisen abstimmen. Dies sind in erster Linie die ift-mitglieder. Daher wird der o. g. Normentwurf für ift-mitglieder im geschlossenen Mitgliederbereich der ift- Website exklusiv zur Einsicht und Stellungnahme zur Verfügung gestellt (nachstehendes Dokument). Bitte verwenden Sie für Ihren Einspruch das Formblatt für Stellungnahmen zu Norm-Entwürfen des DIN, das Sie ebenfalls unter Normen News im geschlossenen Mitgliederbereich der ift-website finden. Bitte senden Sie Ihren Einspruch bis spätestens zum 30. Juni 2014 an Herrn Andreas Woest (woest@ift-rosenheim.de). Wir werden die Einsprüche dann gesammelt beim DIN einreichen. Mit besten Grüßen ift Normungszentrum Anlage E DIN EN , Ausgabe Juni / 507
2 DEUTSCHE NORM DIN EN Entwurf D Juni 2014 ICS Anwendungswarnvermerk Dieser Norm-Entwurf mit Erscheinungsdatum wird der Öffentlichkeit zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt. Weil die beabsichtigte Norm von der vorliegenden Fassung abweichen kann, ist die Anwendung dieses Entwurfes besonders zu vereinbaren. Stellungnahmen werden erbeten Entwurf Fenster und Türen Produktnorm, Leistungseigenschaften Teil 2: Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften; Deutsche Fassung pren :2014 Windows and doors Product standard, performance characteristics Part 2: Internal pedestrian doorsets without resistance to fire and/or smoke leakage characteristics; German version pren :2014 Portes et fenêtres Norme produit, caractéristiques de performances Partie 2: Blocs portes intérieurs pour piétons sans caractéristiques de résistance au feu et/ou dégagement de fumée; Version allemande pren :2014 vorzugsweise online im Norm-Entwurfs-Portal des DIN unter bzw. für Norm- Entwürfe der DKE auch im Norm-Entwurfs-Portal der DKE unter sofern dort wiedergegeben; oder in Papierform an den Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN, Berlin (Hausanschrift: Burggrafenstr. 6, Berlin). DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, Berlin Einsprüche bis Ersatz für E DIN EN : oder als Datei per an nabau@din.de möglichst in Form einer Tabelle. Die Vorlage dieser Tabelle kann im Internet unter oder für Stellungnahmen zu Norm-Entwürfen der DKE unter abgerufen werden; Die Empfänger dieses Norm-Entwurfs werden gebeten, mit ihren Kommentaren jegliche relevanten Patentrechte, die sie kennen, mitzuteilen und unterstützende Dokumentationen zur Verfügung zu stellen. Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Gesamtumfang 66 Seiten Preisgruppe
3 E DIN EN : ²(QWZXUI² Nationales Vorwort Dieses Dokument (pren :2014) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 33 Türen, Tore, Fenster, Abschlüsse, Baubeschläge und Vorhangfassaden" erarbeitet, dessen Sekretariat vom AFNOR (Frankreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der NA AA Türen, Tore, Fenster, Abschlüsse, Baubeschläge und Vorhangfassaden" im Normenausschuss Bauwesen (NABau). 2
4 ²(QWZXUI² CEN/TC 33 Datum: Dokument-Typ: Europäische Norm Dokument-Untertyp: Dokument-Stage: CEN-Umfrage Dokument-Sprache: D pren :2014 CEN/TC 33 Sekretariat: AFNOR Fenster und Türen Produktnorm, Leistungseigenschaften Teil 2: Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften Portes et fenêtres Norme produit, charactéristiques de performances Partie 2 : Blocs portes intérieurs pour piétons sans charactéristiques de résistance au feu et/ou dégagement de fumée Windows and doors Product standard, performance characteristics Part 2: Internal pedestrian doorsets without resistance to fire and/or smoke leakage characteristics ICS: Descriptors:
5 E DIN EN : ²(QWZXUI² Inhalt Vorwort Anwendungsbereich Normative Verweisungen Begriffe Anforderungen Allgemeines Freisetzung gefährlicher Stoffe (nur bei Freisetzungen in die Innenraumluft) Schlagfestigkeit Bei verglasten Türen mit Verletzungsrisiko Schlagfestigkeit bei rahmenlosen Glastüren Höhe Brandverhalten Brandverhalten von Produktbauteilen Brandverhalten der Tür Direkte Luftschalldämmung (nur für Verwendungszwecke, die eine Angabe der akustischen Eigenschaften erfordern) Bedienungskräfte (nur für automatische Vorrichtungen, und nur bei Verbindungstüren von Innenschächten und Türen für besondere Verwendungszwecke) Wärmedurchgangskoeffizient (nur für Verwendungszwecke, die eine Angabe von Wärmedämmeigenschaften erfordern) Luftdurchlässigkeit (nur für Verwendungszwecke, die eine Angabe der Luftdurchlässigkeit erfordern) Fähigkeit zur Freigabe (nur bei Türen in Rettungswegen) Dauerhaftigkeit Dauerhaftigkeit der Luftdurchlässigkeit gegen Alterung/Verschlechterung Dauerhaftigkeit der Bedienungskräfte (Nutzungssicherheit) (nur für automatische Vorrichtungen, und nur bei Verbindungstüren von Innenschächten und Türen für besondere Verwendungszwecke) Lichte Durchgangsbreite innerhalb des Rahmens Manuelle Bedienungskräfte Mechanische Festigkeit Durchschusshemmung Sprengwirkungshemmung Widerstandsfähigkeit gegenüber wiederholtem Öffnen und Schließen Verhalten zwischen zwei unterschiedlichen Klimaten Einbruchhemmung Sicherheitsanforderungen für kraftbetätigte Drehflügeltüren Prüfverfahren Schlagfestigkeit (nur bei verglasten Türen mit Verletzungsrisiko) Höhe und Breite Brandverhalten Direkte Luftschalldämmung (nur für Verwendungszwecke, die eine Angabe der akustischen Eigenschaften erfordern) Bedienungskräfte (nur für automatische Vorrichtungen, und nur bei Verbindungstüren von Innenschächten und Türen für besondere Verwendungszwecke) Wärmedurchgangskoeffizient (nur für Verwendungszwecke, die eine Angabe von Wärmedämmeigenschaften erfordern) Seite
6 ²(QWZXUI² E DIN EN : Luftdurchlässigkeit (nur für Verwendungszwecke, die eine Angabe der Luftdurchlässigkeit erfordern) Fähigkeit zur Freigabe (nur bei Türen in Rettungswegen) Dauerhaftigkeit Dauerhaftigkeit der Luftdurchlässigkeit Dauerhaftigkeit der Bedienungskräfte (nur für automatische Vorrichtungen, und nur bei Verbindungstüren von Innenschächten und Türen für besondere Verwendungszwecke) Manuelle Bedienungskräfte Mechanische Festigkeit Durchschusshemmung Sprengwirkungshemmung Stoßrohr Freilandversuch Widerstandsfähigkeit gegenüber wiederholtem Öffnen und Schließen Verhalten zwischen zwei unterschiedlichen Klimaten Einbruchhemmung Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit AVCP Allgemeines Typprüfung Allgemeines Prüfproben, Prüfung und Konformitätskriterien Prüfberichte Gemeinsam genutzte Ergebnisse anderer Parteien Ergebnisse der stufenweisen Feststellung des Produkttyps Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Allgemeines Anforderungen Produktspezifische Anforderungen Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle Laufende Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle (nur für Produkte unter AVCP-System 1) Vorgehensweise bei Änderungen Sonderanfertigungen, Vorserien (z. B. Prototypen) und Produkte, die in sehr geringer Stückzahl hergestellt werden Kennzeichnung, Beschilderung, Verpackung Anhang A (informativ) Produkteigenschaften, die möglicherweise durch die Veränderung von Bauteilen beeinflusst werden A.1 Allgemeines Anhang B (normativ) Erweiterung der Prüfergebnisse nach Größe B.1 Eigenschaften von Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften B.2 Schalldämmung bei Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften B.3 Wärmedurchgangskoeffizient bei Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften U D hinsichtlich baulicher Einzelheiten Anhang C (informativ) Beispiel für ein Leistungs- und Anforderungsprofil einer Innentür ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften Anhang D (informativ) Beispiele für Öffnungsmaße von Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften Anhang E (informativ) Handhabung, Einbau, Instandhaltung und Pflege Anhang F (normativ) Auswahl, Vorbereitung, Montage und Befestigung von Prüfkörpern zur Prüfung des Brandverhaltens von Innentüren und direkter Anwendungsbereich F.1 Allgemeines F.2 EN ISO (Einzelflammentest) F.2.1 Profil
7 E DIN EN : ²(QWZXUI² F.2.2 Füllung oder Türpaneel F.2.3 Dichtung zwischen Füllung und Profil F.2.4 Organische Beschichtung/Deckschichten F.3 Montage und Befestigung des Prüfkörpers für die Prüfung nach EN (SBI-Versuch) F.3.1 Prüfung der einzelnen Bauteile F.3.2 Prüfung der Tür F.4 EN ISO 1182 (Nichtbrennbarkeitsprüfung) F.5 EN ISO 1716 (Bestimmung der Verbrennungswärme) F.6 Direkter Anwendungsbereich Anhang ZA (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen die die Bestimmungen der EU-Bauproduktenordnung (EU-BauPVO) betreffen ZA.1 Anwendungsbereich und maßgebende Merkmale ZA.2 4 Verfahren zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) für Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften ZA.2.1 System(e) zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP-Systeme) ZA.2.2 Leistungserklärung (DoP) ZA.3 CE-Kennzeichnung und Etikettierung Anhang ZB (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang ZC (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2004/108/EG über die elektromagnetische Verträglichkeit Literaturhinweise... 64
8 ²(QWZXUI² E DIN EN : Vorwort Dieses Dokument (pren :2014) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 33 Türen, Tore, Fenster, Abschlüsse, Baubeschläge und Vorhangfassaden erarbeitet, dessen Sekretariat vom AFNOR gehalten wird. Dieses Dokument ist derzeit zur CEN-Umfrage vorgelegt. Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinien. Zum Zusammenhang mit EU-Richtlinien siehe informativen Anhang ZA, B und C, der Bestandteil dieses Dokuments ist. Die vorliegende Europäische Norm ist Teil einer Reihe von Normen zu Fenstern und Türen (siehe Bild 1). Bild 1 Beziehungen zwischen verschiedenen Normen 5
9 E DIN EN : ²(QWZXUI² 1 Anwendungsbereich Die vorliegende Europäische Norm benennt werkstoffunabhängige Leistungsmerkmale, die auf Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften zutreffen. Dieses Dokument gilt für Innentüren in Bauwerken, die für folgende Zwecke verwendet werden: in Rettungswegen, die keinen Bestimmungen im Hinblick auf Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit unterliegen; für besondere Verwendungszwecke mit besonderen Anforderungen; lediglich als Verbindung. ANMERKUNG 1 Die oben genannten Anwendungsgebiete können kombiniert werden, z. B. Rettungswege mit besonderen Anforderungen. Produkte, die durch diese Europäische Norm abgedeckt werden, sind kraftbetätigte Drehflügeltüren oder handbetätigte Innentüren und Vorsatztüren mit Sperr- oder Füllungstürblättern, ein- oder zweiflügelig, die ergänzt werden könnten mit: zugehörigen Baubeschlägen; Türschließmitteln. ANMERKUNG 2 integrierten Oberlichtern; 6 Handbetätigte Türen mit Türschließmitteln sind keine kraftbetätigten Türen. angrenzenden Seitenteilen, in einem einzigen (gemeinsamen) Rahmen zum Einbau in eine gemeinsame Öffnung. Die in dieser Europäischen Norm beschriebenen Produkte sind nicht für eine Anwendung als tragende Bauteile geeignet. Diese Europäische Norm gilt nicht für: Tore nach EN ; Außentüren nach EN ; im Handel einzeln erhältliche Türblätter; im Handel einzeln erhältliche Türrahmen; kraftbetätigte Außentüren nach EN Die Geräuschemission von kraftbetätigten Drehflügelinnentüren wird nicht als signifikante Gefährdung angesehen; deshalb enthält diese Norm keine besonderen Anforderungen bezüglich Lärm.
10 ²(QWZXUI² E DIN EN : Normative Verweisungen Die folgenden Dokumente, die in diesem Dokument teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen). EN 179, Schlösser und Baubeschläge Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte, für Türen in Rettungswegen Anforderungen und Prüfverfahren EN 947, Drehflügeltüren Ermittlung der Widerstandsfähigkeit gegen vertikale Belastung EN 948, Drehflügeltüren Ermittlung der Widerstandsfähigkeit gegen statische Verwindung EN 949, Fenster, Türen, Dreh- und Rollläden, Vorhangfassaden Ermittlung der Widerstandsfähigkeit von Türen gegen Aufprall eines weichen und schweren Stoßkörpers EN 950, Türblätter Ermittlung der Widerstandsfähigkeit gegen harten Stoß EN 951, Türblätter Meßverfahren zur Ermittlung von Höhe, Breite, Dicke und Rechtwinkligkeit EN 1121, Türen Verhalten zwischen zwei unterschiedlichen Klimaten Prüfverfahren EN 1125, Schlösser und Baubeschläge Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange, für Türen in Rettungswegen Anforderungen und Prüfverfahren EN 1154, Schlösser und Baubeschläge Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf Anforderungen und Prüfverfahren EN 1191, Fenster und Türen Dauerfunktionsprüfung Prüfverfahren EN 1192, Türen Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen EN 1522, Fenster, Türen, Abschlüsse Durchschusshemmung Anforderungen und Klassifizierung EN 1523, Fenster, Türen, Abschlüsse Durchschusshemmung Prüfverfahren EN 1627, Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Abschlüsse Einbruchhemmung Anforderungen und Klassifizierung EN 1628, Türen, Tore, Fenster, Abschlüsse, Baubeschläge und Vorhangfassaden Einbruchhemmung Prüfverfahren für die Ermittlung der Widerstandsfähigkeit unter statischer Belastung EN 1629, Türen, Tore, Fenster, Abschlüsse, Baubeschläge und Vorhangfassaden Einbruchhemmung Prüfverfahren für die Ermittlung der Widerstandfähigkeit unter dynamischer Belastung EN 1630, Türen, Tore, Fenster, Abschlüsse, Baubeschläge und Vorhangfassaden Einbruchhemmung Prüfverfahren für die Ermittlung der Widerstandfähigkeit gegen manuelle Einbruchversuche EN 1935, Baubeschläge Einachsige Tür- und Fensterbänder Anforderungen und Prüfverfahren EN , Bedienungskräfte Prüfverfahren Teil 2: Türen EN , Glas im Bauwesen Thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheibensicherheitsglas Teil 2: Konformitätsbewertung/Produktnorm EN 12207:1999, Fenster und Türen Luftdurchlässigkeit Klassifizierung 7
11 E DIN EN : ²(QWZXUI² EN 12217, Türen Bedienungskräfte Anforderungen und Klassifizierung EN 12219, Türen Klimaeinflüsse Anforderungen und Klassifizierung EN :2003, Baubeschläge Dichtungen und Dichtungsprofile für Fenster, Türen und andere Abschlüsse sowie vorgehängte Fassaden Teil 1: Anforderungen und Klassifizierung EN :2003, Baubeschläge Dichtungen und Dichtungsprofile für Fenster, Türen und andere Abschlüsse sowie vorgehängte Fassaden Teil 2: Linearer Schließdruck, Prüfverfahren EN :2003, Baubeschläge Dichtungen und Dichtungsprofile für Fenster, Türen und andere Abschlüsse sowie vorgehängte Fassaden Teil 3: Rückstellvermögen, Prüfverfahren EN :2003, Baubeschläge Dichtungen und Dichtungsprofile für Fenster, Türen und andere Abschlüsse sowie vorgehängte Fassaden Teil 4: Langzeitrückstellvermögen, Prüfverfahren EN 12400, Fenster und Türen Mechanische Beanspruchung Anforderungen und Einteilung EN 12519:2004, Türen und Fenster Terminologie EN 12600, Glas im Bauwesen Pendelschlagversuch Verfahren für die Stoßprüfung und Klassifizierung von Flachglas EN 13049, Fenster Belastung mit einem weichen, schweren Stoßkörper Prüfverfahren, Sicherheitsanwendung und Klassifizierung EN , Fenster, Türen und Abschlüsse Sprengwirkungshemmung Anforderungen und Klassifizierung Teil 1: Stoßrohr EN , Fenster, Türen und Abschlüsse Sprengwirkungshemmung Anforderungen und Klassifizierung Teil 2: Freilandversuch EN , Fenster, Türen und Abschlüsse Sprengwirkungshemmung; Prüfverfahren Teil 1: Stoßrohr EN , Fenster, Türen und Abschlüsse Explosionshemmung Prüfverfahren Teil 2: Freilandversuch EN , Tore Produktnorm Teil 1: Produkte ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften EN , Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten EN , Glas im Bauwesen Heißgelagertes thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheiben- Sicherheitsglas Teil 2: Konformitätsbewertung/Produktnorm EN , Fenster und Türen Produktnorm, Leistungseigenschaften Teil 1: Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit EN 14449, Glas im Bauwesen Verbundglas und Verbundsicherheitsglas Konformitätsbewertung/Produktnorm EN 16005, Kraftbetätigte Türen Nutzungssicherheit Anforderungen und Prüfverfahren EN ISO 140-3, Akustik Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen Teil 3: Messung der Luftschalldämmung von Bauteilen in Prüfständen (ISO 140-3) EN ISO 717-1, Akustik Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen Teil 1: Luftschalldämmung (ISO 717-1) 8
12 ²(QWZXUI² E DIN EN : EN ISO :2006, Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten Teil 1: Vereinfachtes Verfahren (ISO ) EN ISO :2003, Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten Teil 2: Numerisches Verfahren für Rahmen (ISO ) EN ISO , Akustik Messung der Schalldämmung von Bauteilen im Prüfstand Teil 1: Anwendungsregeln für bestimmte Produkte (ISO ) EN ISO , Akustik Messung der Schalldämmung von Bauteilen im Prüfstand Teil 2: Messung der Luftschalldämmung (ISO ) EN ISO , Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern und Türen Bestimmung des Wärmedurchgangskoeffizienten mittels des Heizkastenverfahrens Teil 1: Komplette Fenster und Türen (ISO ) pren 1026:2013, Fenster und Türen Luftdurchlässigkeit Prüfverfahren pren 13637, Schlösser und Baubeschläge Elektrisch gesteuerte Notausgangsverschlüsse, für Türen in Rettungswegen Anforderungen und Prüfverfahren pren 15887, Schlösser und Baubeschläge Türschließmittel ohne Schließdämpfung für Anschlagtüren Anforderungen und Prüfverfahren pren 16034, Türen, Tore und Fenster Produktnorm, Leistungseigenschaften Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften 3 Begriffe Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Einheiten und Symbole nach ISO 1000:1992, sowie die Begriffe nach EN , pren und EN und die folgenden Begriffe. 3.1 Innentür Bauteilkomponente, die dafür ausgelegt und verwendet wird, eine bleibende Öffnung in inneren trennenden Bauelementen zu verschließen und deren hauptsächlicher bestimmungsgemäßer Verwendungszweck darin besteht, Fußgängern Zugang zu gewähren (so sollten z. B. Eingangstüren von Wohnungen oder Büros, und Türen, die die obenstehende Festlegung erfüllen, als Innentüren angesehen werden) 3.2 Gesamtfläche Rahmenbreite Rahmenhöhe [QUELLE: EN 12519, Begriff 3.4] 3.3 ähnliche Konstruktion Innentür, bei der das Auswechseln von Bauteilen (z. B. Verglasung, Schlösser, Baubeschläge, Dichtungen) und/oder eine Veränderung der Werkstoffspezifikation und/oder eine Änderung der Profilbemessung und/oder Verfahren und Mittel zur Fertigung nicht zu einer Änderung der Klassifizierung und/oder des festgelegten Wertes einer Leistungseigenschaft führen 3.4 rahmenlose Glastür Tür, bei der das Türblatt (die Türblätter) und/oder das/die Seitenteil(e) aus Glas bestehen (z. B. Einfachglasoder Isolierglaseinheit), ohne ein lastenaufnehmendes oder lastenübertragendes Rahmenwerk 9
13 E DIN EN : ²(QWZXUI² 3.5 anliegendes Teil alle Teile einer Tür, ausgenommen das Türblatt (die Türblätter), einschließlich äußeren Rahmen, Seitenteil und Oberteil 3.6 lichter Durchgang innerhalb des Rahmens [QUELLE: EN 12519:2004, Begriff 3.1, sowie Bild D.1] 3.7 verglaste Tür mit Verletzungsrisiko Türen, deren untere mm zu mehr als 30 % aus Glas bestehen und bei denen mindestens eine der Glasscheiben größer ist als 0,2 m Schließfläche sichtbare Fläche der Tür, wenn diese Tür durch Ziehen des Türblattes geschlossen wird 3.9 Symbole U D Norm-Wärmedurchgangskoeffizient von Innentüren U st durch Messungen nach EN erhaltene Wärmedurchgangskoeffizient 4 Anforderungen 4.1 Allgemeines Die Anforderungen für Innentüren sind in 4.2 bis 4.20 festgelegt und sind nach 5.1 bis 5.16 zu bestimmen und anzugeben. Für jede Anforderung ist in dieser Norm ein Mittel zu deren Bestimmung festgelegt sowie die Möglichkeiten zur Angabe der Ergebnisse. ANMERKUNG 1 dar. 10 Die Reihenfolge, in der die Anforderungen festgelegt sind, stellt keine Rangfolge oder Prüfreihenfolge Unterscheidet sich die Leistung des Produktes in der Beanspruchung der beiden Schließflächen, müssen entweder beide Klassifikationen einzeln angegeben und festgelegt werden, oder es muss zumindest die der Prüfung ausgesetzte Schließfläche angegeben werden. ANMERKUNG Schließfläche). Beispiel: für Luftdurchlässigkeit Klasse 1 (Überdruck an der Schließfläche), Klasse 3 (Unterdruck an der Bei zweiflügeligen Türen müssen die Eigenschaften in zwei Werten angegeben werden, wobei der erste Wert für den Gehflügel, der zweite für den Standflügel angegeben wird. 4.2 Freisetzung gefährlicher Stoffe (nur bei Freisetzungen in die Innenraumluft) Nationale Vorschriften zu gefährlichen Stoffen können bei der Einführung der von dieser Norm abgedeckten Bauprodukte auf dem Markt des betreffenden Landes die Vorlage eines Nachweises und einer Deklaration über die Freisetzung von solchen Stoffen und teilweise über deren Gehalt fordern. Bis harmonisierte europäische Prüfverfahren zur Verfügung stehen, sollten der Nachweis und die Deklaration über die Freisetzung von gefährlichen Stoffen bzw. über deren Gehalt unter Berücksichtigung der nationalen Vorschriften, die am Ort der Verwendung gelten, erfolgen. ANMERKUNG Eine Informationsdatenbank über europäische und nationale Bestimmungen zu gefährlichen Stoffen ist auf der Internetseite der Kommission EUROPA unter Construction [in englischer Sprache] verfügbar, Zugang über
14 ²(QWZXUI² E DIN EN : Schlagfestigkeit Bei verglasten Türen mit Verletzungsrisiko Der Einschlag darf verglaste Bauteile der Innentür weder auf gefährliche Art und Weise loslösen oder abtrennen, noch jegliche Baubeschläge aus ihrer Verbindung lösen, noch darf einer der Verbundbauteile auf gefährliche Art und Weise losgelöst oder zertrümmert werden. Bei Prüfung nach 5.1 müssen die Ergebnisse nach EN angegeben werden Schlagfestigkeit bei rahmenlosen Glastüren Rahmenlose Glastüren müssen mit Sicherheitsglas hergestellt werden. Beabsichtigt der Hersteller, die Schlagfestigkeit einer Innentür mit einem Türblatt aus rahmenlosem Glas anzugeben, muss das Glas EN 12600, EN , sowie EN und EN entsprechen. 4.4 Höhe Die Höhe ist die lichte Öffnungshöhe von Innentüren. Sie muss einen unversehrten Durchgang ermöglichen. Bei der Messung nach 5.2 ist die Höhe in mm anzugeben, einschließlich der Toleranzen. Sofern die Schwelle und das oberste Rahmenteil/der Riegel (Kämpfer) nicht parallel zueinander sind, müssen die maximale und die minimale Höhe angegeben werden. ANMERKUNG Für die effektive Öffnungs-/Durchgangshöhe sollten jegliche hervorstehenden Baubeschläge berücksichtigt werden. 4.5 Brandverhalten Brandverhalten von Produktbauteilen Das Brandverhalten ist das Verhalten von Bauteilen der Tür, mit dem sie infolge ihrer Zersetzung den Brand, dem sie unter festgelegten Bedingungen ausgesetzt sind, beeinflussen. Beabsichtigt der Hersteller, das Brandverhalten von Bauteilen anzugeben, muss dieses nach 5.3 geprüft und nach EN klassifiziert werden. Die Werkstoffe, die ohne Prüfung als zugehörig zu Klasse A1 gelten, sind in der Entscheidung 96/603/EG, wie ergänzt, aufgeführt. Die maßgeblichen Bauteile, die einer Prüfung unterzogen werden können, sind: Profil (Rahmen/Zarge, aufrechte Flügel-Rahmenteile und Flügelrahmen); Füllung (z. B. Verglasung, Paneele) oder Türpaneel; Abdichtung und Dichtung zwischen Füllung und Profil; organische Beschichtungen/Deckschichten (sofern vorhanden und nicht Teil des Profils oder der Füllung). ANMERKUNG Eine Dichtung zwischen Rahmen und Türblatt gehört wegen des zu vernachlässigenden Einflusses auf die Brandverhaltensleistung (Dichtungskompression und Falzüberlappung) nicht zu den relevanten Bauteilen. Bauteile, die durch ihre eigenen Produktnormen abgedeckt sind (z. B. Glaserzeugnisse), müssen nicht erneut geprüft werden. 11
15 E DIN EN : ²(QWZXUI² Brandverhalten der Tür Beabsichtigt der Hersteller, das Brandverhalten einer Tür anzugeben, muss dieses nach 5.3 geprüft und nach EN klassifiziert werden. Zur Klassifizierung: a) bei Türen der Euroklasse E sind die relevanten Bauteile (wie in angegeben) zu prüfen. Das Gesamtergebnis für das Produkt, das sich aus der Prüfung mit einer Einzelflamme ergibt, wird mithilfe des Hauptbauteils mit der ungünstigsten Leistung bestimmt. b) bei Türen der Euroklassen D bis A2 sind zwei verschiedene Ansätze möglich: 12 1) die Klassifizierung wird auf Grundlage der Prüfung des Produktes durchgeführt; oder 2) die Klassifizierung wird auf Grundlage der Prüfergebnisse der einzelnen Bauteile durchgeführt. Die ungünstigste Euro-Klassifikation von Profil, Beschichtung oder Füllung/Türpaneel bestimmt die Klassifizierung des gesamten Produktes. 4.6 Direkte Luftschalldämmung (nur für Verwendungszwecke, die eine Angabe der akustischen Eigenschaften erfordern) Direkte Luftschalldämmung bei Innentüren ist die Fähigkeit der Innentür, direkten Luftschall zu dämmen. Beabsichtigt der Hersteller, eine akustische Eigenschaft der Tür anzugeben, muss diese entweder nach dem Verfahren in 5.4 geprüft und nach EN ISO angegeben werden, oder nach Anhang B, Tabelle B.2, deklariert werden. 4.7 Bedienungskräfte (nur für automatische Vorrichtungen, und nur bei Verbindungstüren von Innenschächten und Türen für besondere Verwendungszwecke) Nur auf Türen anwendbar, deren Nutzungssicherheit durch Kraftbegrenzung gegeben ist. Bei Vorhandensein einer Kraftbegrenzung als technische Schutzmaßnahme gegen Gefährdungen durch Quetschen, Scheren oder Stoß, müssen die durch das Türblatt von kraftbetätigten Türen ausgeübten Bedienungskräfte EN 16005:2012, 4.6.7, entsprechen. 4.8 Wärmedurchgangskoeffizient (nur für Verwendungszwecke, die eine Angabe von Wärmedämmeigenschaften erfordern) Innentüren zur Wärmedämmung eines Raumes (in Verbindung mit der spezifischen Energieanforderung) müssen über einen Wärmedämmwert verfügen. Beabsichtigt der Hersteller, den Wärmedurchgangskoeffizienten anzugeben, muss dieser geprüft und nach 5.6 angegeben werden. 4.9 Luftdurchlässigkeit (nur für Verwendungszwecke, die eine Angabe der Luftdurchlässigkeit erfordern) Die Luftdurchlässigkeit von Innentüren ist die Fähigkeit, einen übermäßigen Luftstrom durch die Tür zu verhindern. Beabsichtigt der Hersteller, die Luftdurchlässigkeit zu deklarieren, muss das Prüfverfahren in 5.7 angewendet und das Ergebnis nach 4.1 und 5.7 angegeben werden.
16 ²(QWZXUI² E DIN EN : Fähigkeit zur Freigabe (nur bei Türen in Rettungswegen) Die Fähigkeit zur Freigabe ist die Fähigkeit von Innentüren, sich als Notausgang zu öffnen. Beabsichtigt der Hersteller, die Fähigkeit zur Freigabe anzugeben, muss diese durch die Verwendung von Baubeschlägen nach EN 179, EN 1125, EN 1935, EN 1154 oder pren sichergestellt sein. Das nach Prüfverfahren in 5.8 erhaltene Ergebnis ist mit öffnet anzugeben Dauerhaftigkeit ANMERKUNG Die Dauerhaftigkeit von Innentüren ist von der Langzeitleistung der Werkstoffe und Bauteile, sowie von Montage, Aufbau und Instandhaltung des Produktes abhängig. Spezifikationen und Klassifizierungen für einzelne Werkstoffe und/oder Bauteile sind den jeweiligen Werkstoff- und Bauteilnormen zu entnehmen Dauerhaftigkeit der Luftdurchlässigkeit gegen Alterung/Verschlechterung Die Dauerhaftigkeit dieses Merkmals hängt von den Dichtungen ab. Bei der Bewertung nach 5.9.1, müssen die Ergebnisse EN :2003, 4.4, 4.6 und 4.7 entsprechen, und in Klassen nach EN :2003, 4.1, angegeben werden Dauerhaftigkeit der Bedienungskräfte (Nutzungssicherheit) (nur für automatische Vorrichtungen, und nur bei Verbindungstüren von Innenschächten und Türen für besondere Verwendungszwecke) Die Dauerhaftigkeit dieses Merkmals wird nach gemessen. Nach der Dauerfunktionsprüfung müssen die Bedienungskräfte innerhalb der in EN 16005:2012, 4.6.7, Tabelle 1, festgelegten Annahmezahlen liegen Lichte Durchgangsbreite innerhalb des Rahmens Die lichte Durchgangsbreite von Innentüren muss den Durchgang erlauben (siehe Anhang D Abmessung A). Wenn nach 5.2 bemessen, muss sie in mm angegeben werden, einschließlich der Toleranzen. Für zweiflügelige Türen ist die lichte Öffnungsbreite anzugeben, indem die lichte Öffnungsbreite der Breite des ersten Türblatts und die vollständige lichte Öffnungsbreite angegeben wird. ANMERKUNG Die effektive Öffnungs-/Durchgangsbreite unterscheidet sich von der lichten Öffnungsbreite innerhalb des Rahmens und berücksichtigt jegliche hervorstehenden Baubeschläge, sowie den Öffnungswinkel (siehe Anhang D, Beispiele) Manuelle Bedienungskräfte Das Niveau der manuellen Bedienungskräfte, die zum Öffnen oder Schließen des Türblattes erforderlich sind, muss die Auswahl einer entsprechenden Tür erlauben. Beabsichtigt der Hersteller, die manuellen Bedienungskräfte anzugeben, muss die Tür nach 5.10 geprüft, und die Ergebnisse nach EN angegeben werden Mechanische Festigkeit Innentüren müssen in mechanischer Hinsicht der natürlichen Abnutzung, bei bestimmungsgemäßer Verwendung während der geplanten Nutzungsdauer, standhalten. Beabsichtigt der Hersteller, die mechanische Festigkeit anzugeben, muss diese nach 5.11 geprüft, und die Ergebnisse nach EN 1192 angegeben werden. 13
17 E DIN EN : ²(QWZXUI² 4.15 Durchschusshemmung Beabsichtigt der Hersteller, die Durchschusshemmung einer Innentür anzugeben, muss diese nach 5.12 geprüft und nach EN 1522 klassifiziert werden. ANMERKUNG Nicht alle Munitionstypen, die in dieser Norm angegeben werden, dürfen in allen EU-Mitgliedstaaten verwendet werden Sprengwirkungshemmung Beabsichtigt der Hersteller, die Sprengwirkungshemmung einer Innentür anzugeben, muss diese nach EN für das Prüfverfahren mit Stoßrohr, oder nach EN für den Freilandversuch klassifiziert werden. Der Hersteller muss das Prüfverfahren nach 5.13 anwenden Widerstandsfähigkeit gegenüber wiederholtem Öffnen und Schließen Innentüren müssen wiederholtem Öffnen und Schließen während der geplanten Nutzungsdauer standhalten. Beabsichtigt der Hersteller, die Widerstandsfähigkeit einer Innentür gegenüber wiederholtem Öffnen und Schließen anzugeben, ist eine Dauerfunktionsprüfung durch wiederholtes Öffnen und Schließen nach 5.14 durchzuführen; die Ergebnisse sind nach EN anzugeben Verhalten zwischen zwei unterschiedlichen Klimaten Innentüren, die zwischen zwei unterschiedlichen Klimaten aufgestellt wurden, müssen während der geplanten Nutzungsdauer beständig gegen mögliche Verformungen bleiben, um Funktionsstörungen zu vermeiden. Beabsichtigt der Hersteller, das Verhalten der Tür zwischen zwei unterschiedlichen Klimaten anzugeben, muss dieses nach EN angegeben werden. Der Hersteller muss das Verfahren zur Prüfung und Klassifizierung nach 5.15 anwenden Einbruchhemmung Die Einbruchhemmung einer Innentür ist die Fähigkeit, Einbruch oder Einbruchversuche zu verhindern. Beabsichtigt der Hersteller, die Widerstandsfähigkeit einer Innentür gegen Einbruch oder Einbruchversuche anzugeben, muss diese nach EN 1627 klassifiziert werden. Der Hersteller muss das Prüfverfahren nach 5.16 anwenden Sicherheitsanforderungen für kraftbetätigte Drehflügeltüren Die Sicherheitsanforderungen für kraftbetätigte Drehflügeltüren sind in EN 16005:2012, Abschnitt 4, festgelegt und müssen nach EN 16005:2012, Abschnitt 5, geprüft werden. 14
18 ²(QWZXUI² E DIN EN : Prüfverfahren 5.1 Schlagfestigkeit (nur bei verglasten Türen mit Verletzungsrisiko) Beabsichtigt der Hersteller, die Schlagfestigkeit anzugeben, wird die Prüfung nach EN durchgeführt und die Ergebnisse nach derselben Norm angegeben. Sofern relevant, ist die Prüfung von beiden Seiten durchzuführen. Ist Sicherheitsglas in der Tür enthalten, muss dieses EN entsprechen und das sichere Bruchverhalten muss EN , EN oder EN entsprechen. 5.2 Höhe und Breite Die lichte Öffnungshöhe und Öffnungsbreite innerhalb des Türrahmens ist mithilfe der Messgeräte und des Verfahrens nach EN 951 zu bestimmen. 5.3 Brandverhalten Die Prüfung zum Brandverhalten ist entsprechend des Prüfverfahrens der durch den Hersteller angegebenen Klasse durchzuführen. Die Prüfergebnisse sind nach EN zu klassifizieren. Zu den Montage- und Befestigungsbedingungen, dem entsprechenden Prüfverfahren und dem direkten Anwendungsbereich, siehe Anhang F. 5.4 Direkte Luftschalldämmung (nur für Verwendungszwecke, die eine Angabe der akustischen Eigenschaften erfordern) Diese Leistungseigenschaft ist nach EN ISO (Referenzverfahren) zu bemessen oder, für bestimmte Typen von Türen, nach Anhang B, Tabelle B.2, zu berechnen. 5.5 Bedienungskräfte (nur für automatische Vorrichtungen, und nur bei Verbindungstüren von Innenschächten und Türen für besondere Verwendungszwecke) Die Bedienungskräfte sind mit den dynamischen Kräften in EN 16005:2012, Tabelle 1, nach EN 16005:2012, und 4.6.7, zu bemessen. 5.6 Wärmedurchgangskoeffizient (nur für Verwendungszwecke, die eine Angabe von Wärmedämmeigenschaften erfordern) Diese Leistungseigenschaft ist mittels des Heizkastenverfahrens (EN ISO ) oder durch eines der folgenden Verfahren festzustellen: Tabellarisch angezeigte Werte, wie in Tabelle B.3 angegeben; oder durch Berechnung nach: EN ISO ; oder EN ISO und EN ISO Das Symbol für den Wärmedurchgangskoeffizienten ist für Innentüren U D ; das in EN ISO verwendete Symbol U st ist U D gleichwertig. 15
19 E DIN EN : ²(QWZXUI² 5.7 Luftdurchlässigkeit (nur für Verwendungszwecke, die eine Angabe der Luftdurchlässigkeit erfordern) Es sind zwei Luftdurchlässigkeitsprüfungen nach pren 1026:2013, 7.3.2, durchzuführen, wobei die eine mit Über- und die andere mit Unterdrücken erfolgt. Die der Prüfung ausgesetzte Schließfläche muss in den Prüfergebnissen angegeben werden. Das Prüfergebnis wird einer Klasse für Über- und einer Klasse für Unterdruck zugeordnet und nach EN 12207:1999, 4.6, angegeben. Die Klassen sind mit einem Bindestrich voneinander zu trennen. Die Prüfungen für die Luftdurchlässigkeit von Vorsatztüren müssen an der Vorsatztür oder an ihren einzelnen Bestandteilen durchgeführt werden, einschließlich der Verbindungen zwischen den einzelnen Bestandteilen. Im letztgenannten Fall ist die Luftdurchlässigkeit der Vorsatztür als die Summe der Luftdurchlässigkeit der einzelnen Bestandteile und der Verbindungen zu berechnen. Die berechnete Luftdurchlässigkeit für Über- und Unterdruck ist zur Klassifizierung nach EN heranzuziehen. 5.8 Fähigkeit zur Freigabe (nur bei Türen in Rettungswegen) Die Bewertung der Fähigkeit zur Freigabe muss auf Grundlage von technischen Zeichnungen durchgeführt werden. Falls erforderlich, muss sie an der gesamten Tür überprüft werden. 5.9 Dauerhaftigkeit Dauerhaftigkeit der Luftdurchlässigkeit Die Merkmale für die Dauerhaftigkeit der Dichtung sind nach EN bis EN für folgende Punkte zu bemessen: linearer Schließdruck; Rückstellvermögen; Langzeitrückstellvermögen Dauerhaftigkeit der Bedienungskräfte (nur für automatische Vorrichtungen, und nur bei Verbindungstüren von Innenschächten und Türen für besondere Verwendungszwecke) Die Dauerhaftigkeit der Bedienungskräfte ist nach EN 16005:2012, 5.8, zu messen Manuelle Bedienungskräfte Handbetätigte Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften sind nach EN zu prüfen. Innentüren, die mit Türschließmitteln ausgestattet sind, sind mit nach Herstellerangaben montierten und eingerichteten Schließmitteln zu prüfen. ANMERKUNG In EN 1154 und pren finden sich Angaben zur Einrichtung des entsprechenden Schließmittels für die unterschiedlichen bestimmungsgemäßen Verwendungszwecke. 16
20 ²(QWZXUI² E DIN EN : Mechanische Festigkeit Zur Angabe der mechanischen Festigkeit muss die Innentür nach mindestens einem der folgenden Prüfverfahren geprüft werden: EN 947; EN 948; EN 949; EN Durchschusshemmung Die Innentür ist nach EN 1523 zu prüfen Sprengwirkungshemmung Stoßrohr Die Innentür ist nach EN zu prüfen Freilandversuch Die Innentür ist nach EN zu prüfen Widerstandsfähigkeit gegenüber wiederholtem Öffnen und Schließen Die Innentür ist nach EN 1191 zu prüfen Verhalten zwischen zwei unterschiedlichen Klimaten Die Innentür ist einer Klimaprüfung nach EN 1121 zu unterziehen. Die Prüfergebnisse können je nach Orientierung des Prüfkörpers während der Prüfung unterschiedlich ausfallen. Bei Angabe des Ergebnisses muss der Hersteller entweder beide Ergebnisse, oder die verwendete Orientierung der Türseiten angeben. ANMERKUNG Der Prüfkörper sollte vor und zwischen jeder Prüfung nach EN 1121 und EN 1294 in einem festgelegten Klima (Temperatur und Luftfeuchte) konditioniert werden. Zeitraum und Klima der Konditionierung sollten im Prüfbericht festgehalten werden Einbruchhemmung Die Innentür ist nach EN 1627, EN 1628, EN 1629 und EN 1630 zu prüfen. 17
21 E DIN EN : ²(QWZXUI² 6 Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit AVCP 6.1 Allgemeines Die Übereinstimmung von Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften mit den Anforderungen dieser Norm und mit den vom Hersteller in der Leistungserklärung angegebenen Leistungen ist folgendermaßen nachzuweisen: durch Feststellung des Produkttyps; durch eine werkseigene Produktionskontrolle durch den Hersteller einschließlich Bewertung des Produkts. Der Hersteller muss stets die Gesamtkontrolle behalten und muss über die Mittel verfügen, die erforderlich sind, um die Verantwortung für die Übereinstimmung des Produkts mit der(den) angegebene(n) Leistung(en) übernehmen zu können. 6.2 Typprüfung Allgemeines Alle Leistungen in Bezug auf die in dieser Norm behandelten Merkmale sind zu bestimmen, wenn der Hersteller beabsichtigt, sie zu erklären, es sei denn, die Norm enthält Festlegungen zur Angabe der Leistung ohne Prüfungen (z. B. zur Verwendung von bestehenden Daten, zur Klassifizierung ohne weitere Prüfung (CWFT) und zur Verwendung von üblicherweise anerkannten Leistungswerten). Bewertungen, die bereits früher in Übereinstimmung mit den Festlegungen dieser Norm durchgeführt wurden, dürfen berücksichtigt werden, vorausgesetzt, dass sie unter Anwendung des gleichen Prüfverfahrens oder eines strengeren Prüfverfahrens sowie unter dem gleichen AVCP-System am gleichen Produkt bzw. an Produkten ähnlicher Konstruktion, Bauweise und Funktionalität so erfolgten, dass die Ergebnisse für das betreffende Produkt gültig sind. ANMERKUNG 1 Das gleiche AVCP-System bedeutet, dass die Prüfung(en) durch einen unabhängigen Dritten (nur für Innentüren unter dem System 1 und 3) unter der Verantwortung einer notifizierten Produktzertifizierungsstelle (nur für Innentüren unter dem System 1) durchgeführt wurde(n). Zum Zwecke der Bewertung dürfen Produkte eines Herstellers in Familien zusammengefasst werden, wenn die Ergebnisse für ein oder mehrere Merkmal(e) eines beliebigen Produkts innerhalb einer Familie als repräsentativ für das gleiche Merkmal bzw. die gleichen Merkmale aller Produkte innerhalb der betreffenden Familie angesehen werden. ANMERKUNG 2 18 Produkte können für unterschiedliche Merkmale unterschiedlichen Familien zugeordnet werden. ANMERKUNG 3 Zur Auswahl einer geeigneten repräsentativen Probe wird auf die Normen, in denen die Bewertungsverfahren festgelegt sind, verwiesen. Zusätzlich ist eine Feststellung des Produkttyps für alle in der Norm behandelten Merkmale, deren Leistung vom Hersteller erklärt wird, durchzuführen: zu Beginn der Produktion einer neuen oder modifizierten Innentür ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften (es sei denn, das Produkt gehört zur selben Familie), oder bei Einführung eines neuen oder modifizierten Herstellungsverfahrens (sofern dieses einen Einfluss auf die angegebenen Merkmale haben kann); oder die Feststellung ist für das(die) betreffende(n) Merkmal(e) zu wiederholen, wenn sich Änderungen bei der Konstruktion der Innentür ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften, bei den Ausgangsstoffen, beim Zulieferer der Komponenten oder im Herstellungsverfahren (abhängig von der Definition einer Familie) ergeben, die sich wesentlich auf ein oder mehrere Merkmal(e) auswirken würden (zur Anleitung siehe Anhang A).
22 ²(QWZXUI² E DIN EN : ANMERKUNG 4 Wird die Austauschbarkeit von Komponenten durch eine andere Komponente zwischen Hersteller und Lieferant festgelegt, sollte die Verwendung dieser neuen Komponente nicht zu einer signifikanten Veränderung einer oder mehrerer Eigenschaften führen. Bei Verwendung von Komponenten, deren Merkmale bereits durch den Hersteller der Komponenten auf der Grundlage von in anderen Produktnormen angegebenen Bewertungsverfahren bestimmt wurden, brauchen diese Merkmale nicht erneut bewertet zu werden. Die Spezifikationen der betreffenden Komponenten sind zu dokumentieren sowie im Plan für die Inspektion ihrer Übereinstimmung festzuhalten. Es kann davon ausgegangen werden, dass Produkte, an denen die geregelte Kennzeichnung in Übereinstimmung mit den maßgebenden harmonisierten Europäischen Spezifikationen angebracht wurde, die in der Leistungserklärung angegebenen Leistungsmerkmale aufweisen; dies entbindet den Hersteller der Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften jedoch nicht von der Verantwortung, sicherzustellen, dass die Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften insgesamt korrekt hergestellt werden und dass ihre Bestandteile die erklärten Leistungskennwerte aufweisen. ANMERKUNG 5 Manche Produkte sind Komponenten von Innentüren Prüfproben, Prüfung und Konformitätskriterien Die für die Prüfung ausgewählten Proben müssen für die Produktfamilie repräsentativ sein, wobei und Anhang B sowie die Produktbeschreibungen zu berücksichtigen sind. Zum Zweck der Probenahme und Prüfung muss der Hersteller die Möglichkeit haben, ein Produkt der Produktfamilie als repräsentativ für die gesamte Familie oder für einen Teil davon zu erklären, vorausgesetzt, dass die Kombination der Leistungseigenschaften dieses Produktes ungünstiger ist (siehe Anhang A und Anhang B). Wenn mehrere Prüfungen durchzuführen sind, muss eine ausreichende Anzahl von Proben ausgewählt werden, wenn es sich um zerstörende Prüfungen handelt (siehe Anhang B). In Anhang B wird die Anzahl der für jede Prüfung erforderlichen Prüfkörper (Proben) sowie die für ähnliche Konstruktionen zulässigen Änderungen in der Größe festgelegt. Produkte sind nur dann von der Probenauswahl auszuschließen, wenn sie eindeutig als fehlerhaft gekennzeichnet und ausgesondert wurden. Alle Proben, die für eine Prüfung ausgewählt wurden, müssen auf geeignete Weise gekennzeichnet sein, um festzuhalten, welche Eigenschaften zu ermitteln sind und um eine Rückverfolgung sicherzustellen. Bei der Probenkennzeichnung am Produkt müssen mindestens der Zeitpunkt der Herstellung sowie Ort, Datum und Uhrzeit der Probenahme angegeben werden. Die Anzahl der Proben der zu prüfenden/bewertenden Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften muss Tabelle B.1 entsprechen Prüfberichte Die Ergebnisse der Feststellung des Produkttyps sind in Prüfberichten zu dokumentieren. Alle Prüfberichte sind mindestens 10 Jahre nach dem Datum der letzten Herstellung der Innentüren ohne Feuerschutzund/oder Rauchdichtheitseigenschaften, auf die sie sich beziehen, vom Hersteller aufzubewahren Gemeinsam genutzte Ergebnisse anderer Parteien Ein Hersteller darf von anderen erzielte Ergebnisse der Feststellung des Produkttyps (z. B. von einem anderen Hersteller, als gemeinsame Dienstleistung für Hersteller oder von einem Produktentwickler erzielte Ergebnisse) verwenden, um seine Leistungserklärung für ein nach dem gleichen Entwurf (z.b. Maße) und mit den gleichen Ausgangsstoffen, Bestandteilen und Fertigungsverfahren hergestelltes Produkt zu belegen, vorausgesetzt, dass: bekannt ist, dass die Ergebnisse auch für Produkte mit den gleichen, für die Produktleistung relevanten Wesentlichen Merkmalen gültig sind; 19
23 E DIN EN : ²(QWZXUI² zusätzlich zu den Informationen, die für die Bestätigung, dass das Produkt die gleiche Leistung in Bezug auf bestimmte Wesentliche Merkmale aufweist, unverzichtbar sind, die andere Partei, die die Feststellung des Produkttyps durchgeführt hat oder hat durchführen lassen, der Übermittlung der Ergebnisse und des Prüfberichts an den Hersteller zum Zwecke der Feststellung dessen Produkttyps sowie von Informationen zu den Fertigungseinrichtungen und zum Produktionskontrollverfahren, die bei der werkseigenen Produktionskontrolle berücksichtigt werden können, ausdrücklich zugestimmt hat 1) ; der Hersteller, der von anderen Parteien erzielte Ergebnisse verwendet, akzeptiert, dass er weiterhin die Verantwortung dafür trägt, dass das Produkt die erklärten Leistungen aufweist, und: 20 a) stellt sicher, dass das Produkt die gleichen für die Leistung relevanten Merkmale hat wie das Produkt, das Gegenstand der Feststellung des Produkttyps war, und dass die Fertigungseinrichtungen und das Produktionskontrollverfahren sich nicht wesentlich von denen unterscheiden, die für das Produkt, das Gegenstand der Feststellung des Produkttyps war, verwendet wurden; b) bewahrt eine Kopie des Berichts zur Feststellung des Produkttyps auf; der Bericht muss auch die Informationen enthalten, die für den Nachweis, dass das Produkt nach demselben Entwurf und mit den gleichen Ausgangsstoffen, Bestandteilen und Fertigungsmethoden hergestellt worden ist, erforderlich sind Ergebnisse der stufenweisen Feststellung des Produkttyps Bei einigen Bauprodukten gibt es Unternehmen (oft als Systemvertreiber bezeichnet), die auf der Grundlage einer Vereinbarung 2) einige oder alle Bauteile (z. B. für Innentüren: Beschläge, Profile, Dichtungen) 3) an ein weiteres Unternehmen (Hersteller) liefern bzw. deren Lieferung sicherstellen; dieses weitere Unternehmen (im Folgenden als Montageunternehmen bezeichnet) stellt dann das Endprodukt in seinem Betrieb her. Vorausgesetzt, dass die Tätigkeiten, auf denen der Systemvertreiber in rechtlicher Hinsicht sein Unternehmen gegründet hat, die Herstellung/den Zusammenbau von Produkten sowie den zusammengebauten Produkten einschließen, darf der Systemvertreiber die Verantwortung für die Feststellung des Produkttyps hinsichtlich eines Wesentlichen Merkmals oder mehrerer Wesentlicher Merkmale des Endprodukts übernehmen, das anschließend von anderen Unternehmen in deren Werken hergestellt und/oder zusammengebaut wird. In diesem Fall muss der Systemvertreiber ein zusammengebautes Produkt, das aus von ihm oder von einer anderen Partei hergestellten Bauteilen besteht, einer Feststellung des Produkttyps unterziehen und anschließend den Bericht über diese Feststellung den Montageunternehmen, d. h. dem eigentlichen Hersteller des in Verkehr gebrachten Produkts, zur Verfügung stellen. Um einer solchen Situation Rechnung zu tragen, könnte das Konzept der stufenweisen Feststellung des Produkttyps in der technischen Spezifikation berücksichtigt werden, vorausgesetzt, dass für die Merkmale, um die es sich handelt, entweder eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle oder eine notifizierte Prüfstelle eingeschaltet wird, wie unten dargestellt. 1) Eine solche Vereinbarung kann durch Lizenz, Vertrag oder jede andere Art schriftlicher Übereinkunft geschlossen werden. 2) Dies kann z. B. ein Vertrag, eine Lizenz oder eine beliebige andere Art schriftlicher Vereinbarung sein, der/die auch die Verantwortlichkeit und die Haftung des Bauteilherstellers (des Systemvertreibers) auf der einen Seite und des Unternehmens, das das Endprodukt zusammenbaut, auf der anderen Seite eindeutig regeln sollte. 3) Diese Unternehmen können Bauteile herstellen; dies ist aber nicht erforderlich.
24 ²(QWZXUI² E DIN EN : Der Bericht über die Feststellung des Produkttyps, den der Systemvertreiber für die von einer notifizierten Stelle durchgeführten Prüfungen erhalten hat und der dem Montageunternehmen zur Verfügung gestellt wird, kann zum Zwecke der geregelten Kennzeichnung verwendet werden, ohne dass das Montageunternehmen erneut eine notifizierte Stelle einschalten muss, um eine Feststellung des Produkttyps für das/die bereits geprüfte(n) Wesentliche(n) Merkmal(e) durchzuführen, vorausgesetzt, dass: das Montageunternehmen ein Produkt herstellt, bei dem die gleiche Kombination von Bauteilen (Bauteilen mit den gleichen Eigenschaften) in gleicher Weise verwendet wird, wie bei dem Produkt, für das der Systemvertreiber einen Bericht über die Feststellung des Produkttyps erhalten hat. Wenn dieser Bericht auf einer Kombination von Bauteilen beruht, die nicht für das Endprodukt, wie es in Verkehr gebracht werden soll, repräsentativ ist und/oder wenn die Bauteile nicht gemäß den Anweisungen des Systemvertreibers für den Zusammenbau der Bauteile zusammengesetzt worden sind, muss das Montageunternehmen das Endprodukt einer Feststellung des Produkttyps unterziehen; ANMERKUNG Die Bedingungen zur Austauschbarkeit von Bauteilen (z. B. im Fall von wesentlichen Veränderungen, zu verwendende Anweisungen zum Zusammenbau) sollten in den Vereinbarungen zwischen Montageunternehmen (Hersteller) und dem Systemvertreiber, der die Berichte zur Feststellung des Produkttyps bereitstellt, festgehalten werden. der Systemvertreiber dem Hersteller die Anweisungen für die Herstellung/den Zusammenbau des Produkts und die Einbauanleitung übermittelt hat; das Montageunternehmen (der Hersteller) die Verantwortung für den korrekten Zusammenbau des Produkts in Übereinstimmung mit den Anweisungen für die Herstellung/den Zusammenbau des Produkts und mit der Einbauanleitung, die der Systemvertreiber ihm übermittelt hat, übernimmt; die Anweisungen für die Herstellung des Produkts und die Einbauanleitung, die dem Montageunternehmen (dem Hersteller) vom Systemvertreiber übermittelt wurden, integraler Bestandteil des Systems der werkseigenen Produktionskontrolle des Montageunternehmens sind und im Bericht über die Feststellung des Produkttyps in Bezug genommen werden; das Montageunternehmen in der Lage ist, dokumentierte Nachweise dafür zu liefern, dass die von ihm verwendete Kombination von Bauteilen und seine Art der Herstellung mit denjenigen übereinstimmen, für die der Systemvertreiber einen Bericht über die Feststellung des Produkttyps erhalten hat (das Montageunternehmen muss eine Kopie des Berichts des Systemvertreibers über die Feststellung des Produkttyps aufbewahren); ungeachtet der Möglichkeit, auf der Grundlage der mit dem Systemvertreiber abgeschlossenen Vereinbarung auf dessen privatrechtliche Verantwortung und Haftung zu verweisen, bleibt das Montageunternehmen für die Übereinstimmung des Produkts mit den erklärten Leistungsmerkmalen die durch die Anbringung der geregelten Kennzeichnung am Produkt bestätigt wird einschließlich in Bezug auf Bemessung und Herstellung verantwortlich. 6.3 Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Allgemeines Der Hersteller muss ein System der werkseigenen Produktionskontrolle einrichten, dokumentieren und aufrechterhalten um sicherzustellen, dass die in Verkehr gebrachten Produkte die für die Wesentlichen Merkmale erklärten Leistungen einhalten. Das System der werkseigenen Produktionskontrolle muss Verfahren, regelmäßige Inspektionen und Prüfungen und/oder Bewertungen sowie die Anwendung der Ergebnisse umfassen, um die Ausgangsstoffe und andere zugelieferte Materialien oder Bauteile, die Ausrüstung, das Herstellungsverfahren und das Produkt zu kontrollieren. Alle vom Hersteller festgelegten Elemente, Anforderungen und Vorschriften sind systematisch in Form von schriftlichen Grundsätzen und Verfahrensanweisungen zu dokumentieren. 21
25 E DIN EN : ²(QWZXUI² Diese Dokumentation des Systems der werkseigenen Produktionskontrolle muss ein gemeinsames Verständnis der Bewertung der Leistungsbeständigkeit sicherstellen sowie die Überprüfung ermöglichen, ob die geforderten Produktleistungen erreicht wurden und das System der Produktionskontrolle effektiv funktioniert. Die werkseigene Produktionskontrolle verbindet daher betriebliche Verfahren mit allen Maßnahmen zur Aufrechthaltung und Überwachung der Übereinstimmung des Produkts mit den für die Wesentlichen Merkmale erklärten Leistungen. Für den Fall, dass der Hersteller von gemeinsam genutzten Ergebnissen oder von Ergebnissen einer stufenweisen Feststellung des Produkttyps Gebrauch gemacht hat, muss die werkseigene Produktionskontrolle ebenfalls die entsprechende, in und vorgesehene Dokumentation umfassen Anforderungen Allgemeines Der Hersteller ist für die wirksame Umsetzung des Systems der werkseigenen Produktionskontrolle in Übereinstimmung mit dem Inhalt dieser Produktnorm verantwortlich. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten bei der Organisation der werkseigenen Produktionskontrolle sind zu dokumentieren, und diese Dokumentation ist auf dem neuesten Stand zu halten. Die Verantwortung, Befugnisse und Beziehungen zwischen den Personen, welche die Arbeiten lenken, ausführen oder überprüfen, die die Gleichmäßigkeit der Produkte betreffen, sind festzulegen. Dies gilt insbesondere für diejenigen Personen, die Maßnahmen zur Vermeidung der Nicht-Gleichmäßigkeit der Produkte und Maßnahmen im Falle der Nicht-Gleichmäßigkeit einzuleiten haben sowie Probleme hinsichtlich der Gleichmäßigkeit des Produkts festzustellen und aufzuzeichnen haben. Personen, welche die Leistungsbeständigkeit des Produkts beeinflussende Arbeiten durchführen, müssen auf Grund ihrer Ausbildung, Schulungen, Fachkenntnisse und Erfahrung, über die entsprechende Aufzeichnungen zu führen sind, über die notwendige Fachkompetenz verfügen. In jedem Werk darf der Hersteller die Maßnahmen an eine Person delegieren, die die erforderlichen Befugnisse hat, um: Verfahren zum Nachweis der Leistungsbeständigkeit des Produkts in den entsprechenden Stadien festzulegen; alle Fälle der Nicht-Gleichmäßigkeit festzustellen und aufzuzeichnen; Verfahren zur Behebung von Fällen der Nicht-Gleichmäßigkeit festzulegen. Der Hersteller muss Dokumente, in denen die werkseigene Produktionskontrolle festgelegt wird, erstellen und auf dem neuesten Stand halten. Die Dokumentation des Herstellers und die Verfahren sollten dem Produkt und dem Herstellungsprozess angemessen sein. Das System der werkseigenen Produktionskontrolle sollte zu einem angemessenen Vertrauensniveau hinsichtlich der Leistungsbeständigkeit des Produkts führen. Dies beinhaltet: a) Die Erarbeitung von dokumentierten Verfahren und Anweisungen für die Vorgänge der werkseigenen Produktionskontrolle in Übereinstimmung mit den Anforderungen der technischen Spezifikation, auf die Bezug genommen wird; b) die effektive Umsetzung dieser Verfahren und Anweisungen; c) die Aufzeichnung dieser Verfahren und deren Ergebnisse; d) die Anwendung dieser Ergebnisse, um etwaige Abweichungen zu korrigieren, die Folgen solcher Abweichungen zu beheben, alle sich daraus ergebenden Fälle der Nichtkonformität zu behandeln und, sofern erforderlich, die werkseigene Produktionskontrolle zu überarbeiten, um die Ursache der nicht gegebenen Leistungsbeständigkeit zu beseitigen. 22
26 ²(QWZXUI² E DIN EN : Sofern Subunternehmer eingesetzt werden, muss der Hersteller die Gesamtkontrolle über das Produkt beibehalten und sicherstellen, dass er alle Informationen erhält, die zur Erfüllung seiner in dieser Europäischen Norm festgelegten Verpflichtungen erforderlich sind. Falls der Hersteller Teile des Entwurfs, der Herstellung, des Zusammenbaus, der Verpackung, der Verarbeitung und/oder der Etikettierung des Produkts an Subunternehmer vergibt, darf die werkseigene Produktionskontrolle des Subunternehmers berücksichtigt werden, sofern dies für das betreffende Produkt angemessen ist. Hersteller, die alle Aktivitäten an Subunternehmer vergeben, dürfen unter keinen Umständen die vorstehend aufgeführten Verantwortlichkeiten auf einen Subunternehmer übertragen. ANMERKUNG Es ist davon auszugehen, dass Hersteller, die über ein System der werkseigenen Produktionskontrolle verfügen, das EN ISO 9001 entspricht und die Anforderungen dieser Europäischen Norm berücksichtigt, die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 an die werkseigene Produktionskontrolle erfüllen Ausrüstung Prüfung Sämtliche Wäge-, Mess- und Prüfausrüstungen sind zu kalibrieren und entsprechend den dokumentierten Verfahren, Häufigkeiten und Kriterien regelmäßig zu überprüfen Herstellung Sämtliche im Herstellungsprozess benutzten Ausrüstungen müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden, um sicherzustellen, dass durch ihre Verwendung, Abnutzung oder Mängel keine Unregelmäßigkeiten im Herstellungsprozess verursacht werden. Überprüfungen und Instandhaltung sind entsprechend den schriftlich niedergelegten Verfahren des Herstellers durchzuführen und aufzuzeichnen, und die Aufzeichnungen sind für die in den Verfahren der werkseigenen Produktionskontrolle des Herstellers angegebene Dauer aufzubewahren Ausgangsstoffe und Bauteile Die Spezifikationen aller angelieferten Ausgangsstoffe und Bauteile sowie das Überwachungsprogramm zur Sicherstellung deren Konformität sind zu dokumentieren. Bei Verwendung von angelieferten Bauteilen für Bausätze muss das System der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit der Bauteile dem System entsprechen, das in der maßgebenden harmonisierten technischen Spezifikation für das betreffende Bauteil angegeben ist Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung Die einzelnen Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften müssen in Bezug auf ihre Herkunft identifizierbar und rückverfolgbar sein. Der Hersteller muss über schriftliche Verfahren verfügen, mit denen sichergestellt wird, dass die Abläufe in Verbindung mit dem Anbringen von Rückverfolgbarkeits- Codes und/oder -Kennzeichnungen regelmäßig überprüft werden Kontrollen während der Herstellung Der Hersteller muss die Herstellung unter kontrollierten Bedingungen planen und durchführen Produktprüfung und bewertung Der Hersteller muss Verfahren festlegen, mit denen sichergestellt wird, dass die angegebenen Werte für die von ihm erklärten Merkmale aufrechterhalten werden. 23
27 E DIN EN : ²(QWZXUI² Nichtkonforme Produkte Der Hersteller muss über schriftlich niedergelegte Verfahren verfügen, in denen festgelegt wird, wie nichtkonforme Produkte zu behandeln sind. Alle derartigen Vorkommnisse sind bei ihrem Auftreten aufzuzeichnen, und diese Aufzeichnungen sind für die in den schriftlich niedergelegten Verfahren des Herstellers angegebene Dauer aufzubewahren. Falls das Produkt die Annahmekriterien nicht erfüllt, gelten die Festlegungen für nichtkonforme Produkte, die erforderliche(n) Korrekturmaßnahme(n) ist/sind unverzüglich durchzuführen und die nichtkonformen Produkte oder Produktchargen sind auszusondern und eindeutig zu kennzeichnen. Nach Behebung der Mängel ist die betreffende Prüfung bzw. der betreffende Nachweis zu wiederholen. Die Ergebnisse der Kontrollen und Prüfungen sind ordnungsgemäß aufzuzeichnen. Die Produktbeschreibung, das Herstellungsdatum, das angewendete Prüfverfahren, die Prüfergebnisse und die Annahmekriterien müssen in den Aufzeichnungen enthalten sein; diese sind von der für die Kontrolle bzw. Prüfung verantwortlichen Person zu unterzeichnen. Für den Fall, dass ein Kontrollergebnis die Anforderungen dieser Europäischen Norm nicht erfüllt, sind die zur Behebung der Mängel durchgeführten Korrekturmaßnahmen (z. B. Durchführung einer weiteren Prüfung, Modifizierung des Produktionsprozesses, Verwerfen oder Korrektur des Produkts) in den Aufzeichnungen festzuhalten Korrekturmaßnahmen Um eine Wiederholung von Fällen der Nichtkonformität zu verhindern, muss der Hersteller dokumentierte Verfahren bereithalten, mit denen Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen der Nichtkonformität eingeleitet werden Handhabung, Lagerung und Verpackung Der Hersteller muss Verfahren zur Handhabung von Produkten vorsehen und über geeignete Lagerflächen verfügen, um Schäden am Produkt oder Verschlechterungen des Produktzustands zu verhindern Produktspezifische Anforderungen Das System der werkseigenen Produktionskontrolle muss diese Europäische Norm berücksichtigen und sicherstellen, dass die in Verkehr gebrachten Produkte mit der Leistungserklärung übereinstimmen. Das System der werkseigenen Produktionskontrolle muss eine produktspezifische werkseigene Produktionskontrolle enthalten, die Verfahren zum Nachweis der Konformität des Produkts in den entsprechenden Stadien festlegt, d. h.: a) die Kontrollen und Prüfungen, die vor und/oder während der Herstellung in Übereinstimmung mit der im Prüfplan für die werkseigene Produktionskontrolle festgelegten Häufigkeit durchzuführen sind, und/oder b) die Nachweise und Prüfungen, die in Übereinstimmung mit der im Prüfplan für die werkseigene Produktionskontrolle festgelegten Häufigkeit an den Endprodukten durchzuführen sind. Falls der Hersteller nur Endprodukte verwendet, müssen die unter b) angegebenen Vorgänge zu einem Niveau der Übereinstimmung des Produkts mit den Anforderungen führen, das dem Niveau entspricht, das bei der Durchführung der werkseigenen Produktionskontrolle während der Herstellung erreicht worden wäre. Falls der Hersteller Teile der Produktion selbst durchführt, dürfen die unter b) erwähnten Maßnahmen reduziert und teilweise durch die unter a) angegebenen Maßnahmen ersetzt werden. Im Allgemeinen gilt: Je 24
28 ²(QWZXUI² E DIN EN : mehr Teile der Produktion vom Hersteller durchgeführt werden, desto höher ist die Anzahl der unter b) angegebenen Maßnahmen, die durch die unter a) angegebenen Maßnahmen ersetzt werden dürfen. Die Maßnahmen müssen stets zu einem Niveau der Übereinstimmung des Produkts mit den Anforderungen führen, das dem Niveau entspricht, das bei einer Durchführung der werkseigenen Produktionskontrolle während der Herstellung erreicht worden wäre. ANMERKUNG Abhängig vom spezifischen Fall kann es erforderlich sein, die sowohl unter a) als auch unter b) genannten Maßnahmen, nur die unter a) oder nur die unter b) genannten Maßnahmen durchzuführen. Die unter a) genannten Maßnahmen beziehen sich auf die Zwischenstufen des Produkts sowie auf die Herstellungseinrichtungen und ihre Einstellung, auf die Messgeräte usw. Diese Kontrollen und Prüfungen sowie ihre Häufigkeit sind abhängig vom Produkttyp, von der Produktzusammensetzung, vom Herstellungsverfahren und dessen Komplexität, von der Empfindlichkeit der Produkteigenschaften gegenüber Schwankungen der Produktionsparameter usw. zu wählen. Der Hersteller muss Aufzeichnungen erstellen und aufbewahren, die nachweisen, dass Proben aus der Produktion entnommen und geprüft wurden. Die Aufzeichnungen müssen eindeutig zeigen, ob die Produktion die festgelegten Annahmekriterien erfüllt hat, und für mindestens drei Jahre verfügbar sein Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle Die Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle (nur für Produkte unter AVCP- System 1) ist nach der endgültigen Festlegung und Einführung des Herstellungsverfahrens durchzuführen. Das Werk und die Dokumentation der werkseigenen Produktionskontrolle sind zu bewerten, um zu bestätigen, dass die in und festgelegten Anforderungen erfüllt wurden. Während der Inspektion ist nachzuweisen: a) dass alle Ressourcen, die zum Erreichen der in dieser Europäischen Norm geforderten Produkteigenschaften erforderlich sind, verfügbar sind und ordnungsgemäß eingesetzt werden, und b) dass die Verfahren der werkseigenen Produktionskontrolle, die in der Dokumentation der werkseigenen Produktionskontrolle festgelegt sind, in der Praxis angewendet werden und c) dass das Produkt mit den für die Feststellung des Produkttyps entnommenen Proben, für die die Übereinstimmung der Produktleistung mit der Leistungserklärung nachgewiesen wurde, übereinstimmt. Alle Standorte, an denen das Produkt fertig gestellt wird oder zumindest abschließend geprüft wird, sind zu bewerten, um zu bestätigen, dass die vorstehend erwähnten Bedingungen a) bis c) vorhanden sind und erfüllt werden. Sofern das System der werkseigenen Produktionskontrolle für mehr als ein Produkt, eine Fertigungslinie oder einen Produktionsprozess gilt und die Erfüllung der allgemeinen Anforderungen bei der Bewertung eines Produkts, einer Fertigungslinie oder eines Produktionsprozesses nachgewiesen wird, ist eine erneute Bewertung der allgemeinen Anforderungen bei der Bewertung der werkseigenen Produktionskontrolle für weitere Produkte, Fertigungslinien oder Produktionsprozesse nicht erforderlich. Alle Bewertungen und ihre Ergebnisse sind im Bericht über die Erstinspektion zu dokumentieren. 25
29 E DIN EN : ²(QWZXUI² Laufende Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle (nur für Produkte unter AVCP-System 1) Die Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle ist mindestens einmal je Jahr durchzuführen. Sie muss für jedes Produkt eine Überprüfung des Prüfplans bzw. der Prüfpläne für die werkseigene Produktionskontrolle und des Herstellungsverfahrens bzw. der Herstellungsverfahren mit einschließen, um festzustellen, ob seit der vorherigen Bewertung oder Überwachung Änderungen vorgenommen wurden. Die Bedeutung etwaiger Änderungen ist zu beurteilen. Es sind Überprüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Prüfpläne weiterhin korrekt umgesetzt werden und dass die Produktionseinrichtungen weiterhin in geeigneten zeitlichen Abständen ordnungsgemäß gewartet und kalibriert werden. Die Aufzeichnungen von Prüfungen und Messungen, die während des Produktionsprozesses und an den Endprodukten durchgeführt werden, sind zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Prüf- bzw. Messergebnisse weiterhin den Ergebnissen für die Proben, die der Feststellung des Produkttyps unterzogen wurden, entsprechen und dass die vorgesehenen Maßnahmen zum Umgang mit nicht-konformen Produkten ergriffen wurden Vorgehensweise bei Änderungen Bei Änderungen am Produkt, im Produktionsprozess oder im System der werkseigenen Produktionskontrolle, die die entsprechend dieser Norm erklärten Produktmerkmale beeinflussen könnten, sind alle Merkmale, deren Leistung vom Hersteller erklärt wird und die durch die Änderung beeinflusst werden könnten, einer Feststellung des Produkttyps zu unterziehen, wie in beschrieben. Sofern zutreffend, ist eine erneute Bewertung des Werks und des Systems der werkseigenen Produktionskontrolle für die Aspekte durchzuführen, die durch die Änderung beeinflusst werden könnten. Alle Bewertungen und ihre Ergebnisse sind in einem Bericht zu dokumentieren. Mögliche Änderungen an Bauteilen sind in Anhang A aufgeführt Sonderanfertigungen, Vorserien (z. B. Prototypen) und Produkte, die in sehr geringer Stückzahl hergestellt werden Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften, die als Sonderanfertigungen hergestellt werden, Prototypen, die vor Beginn der serienmäßigen Produktion bewertet werden, sowie Produkte, die in sehr geringer Stückzahl (weniger als 2 % der Gesamtmenge oder weniger als fünf pro Jahr) hergestellt werden, sind wie nachstehend beschrieben zu bewerten. Für die Typbewertung gelten die Festlegungen von 6.2.1, 3. Absatz, zusammen mit den folgenden zusätzlichen Festlegungen: im Fall von Prototypen müssen die Prüfproben für die vorgesehene künftige Produktion repräsentativ sein und vom Hersteller ausgewählt werden; auf Verlangen des Herstellers dürfen die Ergebnisse der Bewertung von Proben der Prototypen in einer Bescheinigung oder in Prüfberichten, die von der beteiligten unabhängigen Stelle ausgestellt wird/werden, angegeben werden. Das System der werkseigenen Produktionskontrolle für Sonderanfertigungen und für Produkte, die in sehr geringer Stückzahl hergestellt werden, muss sicherstellen, dass die Ausgangsstoffe und/oder Bauteile für die Herstellung des Produkts ausreichen. Die Festlegungen zu den Ausgangsstoffen und/oder Bauteilen gelten nur, sofern sie zutreffend sind. Der Hersteller muss Aufzeichnungen aufbewahren, die die Rückverfolgbarkeit des Produkts ermöglichen. 26
30 ²(QWZXUI² E DIN EN : Bei Prototypen, bei denen eine Serienproduktion vorgesehen ist, ist die Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle vor Beginn der Produktion und/oder vor Einführung der werkseigenen Produktionskontrolle durchzuführen. Folgendes ist zu beurteilen: die Dokumentation über die werkseigene Produktionskontrolle; und das Werk. Bei der Erstbewertung des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle ist nachzuweisen: a) dass alle Ressourcen, die für das Erreichen der in dieser Europäischen Norm vorgesehenen Produktmerkmale erforderlich sind, zur Verfügung stehen werden, und b) dass die Umsetzung und Einhaltung der Verfahren der werkseigenen Produktionskontrolle in Übereinstimmung mit der Dokumentation über die werkseigene Produktionskontrolle in der Praxis sichergestellt sind, und c) dass Verfahren vorhanden sind, mit denen nachgewiesen wird, dass die Herstellungsverfahren im Werk zu Produkten führen können, die die Anforderungen dieser Europäischen Norm erfüllen, und dass das Produkt den für die Feststellung des Produkttyps verwendeten Proben entsprechen wird, für die die Übereinstimmung mit dieser Europäischen Norm nachgewiesen wurde. Nach vollständiger Einführung der Serienproduktion gelten die Festlegungen von Kennzeichnung, Beschilderung, Verpackung Der Hersteller muss ausreichende Angaben zur Verfügung stellen, um die Verbindung zwischen Produkt, Hersteller und Produktion sicherzustellen. Diese Information ist entweder auf einem Produktschild oder ausführlich in den Begleitdokumenten bzw. der (den) veröffentlichten technischen Spezifikation(en) des Herstellers anzugeben Die Kennzeichnung der relevanten Merkmale (siehe Abschnitt 4) sowie Informationen zu vorgesehenem Verwendungszweck, Handhabung, Aufbau, Instandhaltung und Pflege (siehe Anhang E) müssen entweder auf einem Produktschild oder ausführlich in den Begleitdokumenten oder in der (den) veröffentlichten technischen Spezifikation(en) des Herstellers angegeben werden. Wenn für eine geregelte Kennzeichnung Angaben zu einigen oder allen in diesem Abschnitt aufgeführten Punkten erforderlich sind, gelten die Festlegungen dieses Abschnitts bezüglich dieser gemeinsamen Punkte als erfüllt. 27
31 E DIN EN : ²(QWZXUI² A.1 Allgemeines 28 Anhang A (informativ) Produkteigenschaften, die möglicherweise durch die Veränderung von Bauteilen beeinflusst werden Tabelle A.1 enthält Vorschläge zu Wechselwirkungen zwischen den Produkteigenschaften und im Produkt verwendeten Bauteilen, d. h. welche Eigenschaft sich ändern könnte, wenn ein bestimmtes Bauteil verändert wird. Weitere Empfehlungen können den entsprechenden Prüf- und Klassifizierungsnormen entnommen werden. Die Angaben in Tabelle A.1 stellen eine Grundlage für den Hersteller dar, festzustellen, ob eine erneute Prüfung erforderlich ist oder nicht. Tabelle A.1 Produkteigenschaften, die möglicherweise durch die Veränderung von Bauteilen beeinflusst werden Produkteigenschaften Freisetzung gefährlicher Substanzen Schlagfestigkeit bei verglasten Türen mit Verletzungsrisiko Beschläge a Dichtungen b Bauteile Rahmen und Türblatt Werkstoff c Profil d Verglasung und/oder Innenfüllung e (J) (J) (J) (J) (J) (J) N (J) (J) J Höhe N N (J) (J) N Brandverhalten von Bauteilen Direkte Luftschalldämmung (nur für Verwendungszwecke, die eine Angabe der akustischen Eigenschaften erfordern) f Bedienungskräfte (nur für automatische Vorrichtungen, und nur bei Verbindungstüren von Innenschächten und Türen für besondere Verwendungszwecke) Wärmedurchgangskoeffizient (nur für Verwendungszwecke, die eine Angabe von Wärmedämmeigenschaften erfordern) (J) (J) J J N N (J) (J) J J J J (J) (J) (J) N (J) (J) J J
32 ²(QWZXUI² E DIN EN : Bauteile Produkteigenschaften Luftdurchlässigkeit (nur für Verwendungszwecke, die eine Angabe der Luftdurchlässigkeit erfordern) Fähigkeit zur Freigabe (nur bei Türen in Rettungswegen, die keinen Bestimmungen im Hinblick auf Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit unterliegen) Dauerhaftigkeit der Luftdurchlässigkeit und der Bedienungskräfte Schlagfestigkeit bei rahmenlosen Glastüren Lichte Öffnungsbreite innerhalb des Rahmens Beschläge a Dichtungen b Rahmen und Türblatt Werkstoff c Profil d Verglasung und/oder Innenfüllung e (J) J (J) J N J J N (J) (J) J J J (J) J -(J) -N (J) - J (J) N (J) (J) N Manuelle Bedienungskräfte J (J) N N (J) Mechanische Festigkeit J N (J) J (J) Brandverhalten von Türen (J) (J) J J J Durchschusshemmung N N J J J Sprengwirkungshemmung J N J J J Widerstandsfähigkeit gegenüber wiederholtem Öffnen und Schließen Verhalten zwischen zwei unterschiedlichen Klimaten J (J) (J) (J) (J) N (J) J J N Einbruchhemmung J N J J J Sicherheitsanforderungen für kraftbetätigte Türen Legende J (J) N a b c d e (J) (J) (J) (J) N Änderung des Bauteils führt wahrscheinlich zu einer Veränderung der betreffenden Eigenschaft. Änderung des Bauteils führt möglicherweise zu einer Veränderung der betreffenden Eigenschaft. Änderung des Bauteils führt wahrscheinlich nicht zu einer Veränderung der betreffenden Eigenschaft. Anzahl, Lage, Befestigung: bei eventuellem Austausch von Beschlägen: falls es dokumentierte Nachweise nach entsprechenden Beschlagsnormen gibt, dass die Leistungseigenschaften der Beschläge denen der ausgetauschten Beschläge entsprechen (angewandt bei der Erstprüfung), ist eine wiederholte Prüfung nicht notwendig. Anzahl, Werkstoff. Elastizitätsmodul, Wärmeleitfähigkeit, Dichte. Fläche und Form der Querschnitte, Montage, Lüftungseinrichtungen. Typ, Masse, Beschichtung, Zwischenraum, Gas, Einbau, Dichtung. f Siehe Anhang B. Im Fettdruck: Eigenschaften, die unter das Mandat M 101 fallen. 29
33 E DIN EN : ²(QWZXUI² 30 Anhang B (normativ) Erweiterung der Prüfergebnisse nach Größe B.1 Eigenschaften von Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften Die Erweiterung der Prüfergebnisse für die Eigenschaften von Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften muss nach Tabelle B.1 durchgeführt werden. Tabelle B.1 Separate Bestimmung der Eigenschaften von Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften Eigenschaften Unterabschnitt der Anforderung Größe der Proben Anzahl der Proben a Schlagfestigkeit bei verglasten Türen Nicht festgelegt 1 oder 2 Schlagfestigkeit bei rahmenlosen Glastüren Nicht festgelegt 1 Höhe 4.4 Erklärte Werte Brandverhalten 4.5 EN Siehe EN Gültigkeitsbereich (ähnliche Konstruktion vorausgesetzt) > Gesamtbereich der Probe (Innenfüllung) 100 % der Probengröße Alle Größen Direkte Luftschalldämmung 4.6 Mindestmaß etwa 0,9 m 2,0 m 1 Siehe Fußnote c Bedienungskräfte Wärmedurchgangskoeffizient b 4.7 Nicht festgelegt ,23 (± 25 %) m 2,18 (± 25 %) m oder Berechnung 2,00 (± 25 %) m 2,18 (± 25 %) m Berechnung 1,23 (± 25 %) m 2,18 (± 25 %) m oder 2,00 (± 25 %) m 2,18 (± 25 %) m % der Probengröße Gesamtfläche b 3,6 m 2 Gesamtfläche b > 3,6 m 2 Gesamtfläche b 3,6 m 2 Gesamtfläche b > 3,6 m 2 Luftdurchlässigkeit 4.9 Nicht festgelegt 1 Siehe Fußnote c Fähigkeit zur Freigabe 4.10 Nicht festgelegt 0 (1) Dauerhaftigkeit der Luftdurchlässigkeit EN , -3 und -4 Siehe EN , 3 und 4 Siehe EN 179, 1125, 1935, und Alle Größen
34 ²(QWZXUI² E DIN EN : Eigenschaften Größe der Proben Anzahl der Proben a Dauerhaftigkeit der Bedienungskräfte Nicht festgelegt 1 Breite 4.12 Nicht festgelegt 1 Manuelle Bedienungskräfte Mechanische Festigkeit 4.13 Nicht festgelegt Nicht festgelegt 1 Unterabschnitt der Anforderung Gültigkeitsbereich (ähnliche Konstruktion vorausgesetzt) 100 % der Gesamtfläche der Probe 100 % der Gesamtfläche der Probe 100 % der Gesamtfläche der Probe Durchschusshemmung 4.15 Nicht festgelegt 1 Siehe Fußnote d Sprengwirkungshemmung 4.16 Nicht festgelegt 1 Siehe Fußnote d Widerstandsfähigkeit gegenüber wiederholtem Öffnen und Schließen Verhalten zwischen zwei unterschiedlichen Klimaten Einbruchhemmung a b c d 4.17 Nicht festgelegt % der Gesamtfläche der Probe ,23 (± 25 %) m 2,18 (± 25 %) m 1 Alle Größen 4.19 Nicht festgelegt Siehe EN 1627 Siehe EN 1627 Zerstörungsfreie Prüfung: Probe darf für eine weitere Prüfung verwendet werden. Zerstörende Prüfung: Probekörper darf nur für eine weitere Prüfung verwendet werden, sofern übereinstimmend zwischen Prüfstelle und Hersteller festgelegt. Wo eine detaillierte Berechnung der Wärmeverluste aus einem besonderen Gebäude erforderlich ist, muss der Hersteller genaue und entsprechende berechnete oder geprüfte Werte zum Wärmedurchgangskoeffizienten (Auslegungswerte) der jeweiligen Größe(n) liefern. Abdichtungen und/oder Dichtung auf vier Seiten: 100 % bis +50 % der Gesamtfläche der Probe, Abdichtungen und/oder Dichtung auf drei Seiten: 100 % der Gesamtfläche der Probe. Keine Abdichtung oder Dichtung: Nur geprüfte Proben. Bis die zutreffenden Normen oder Richtlinien verfügbar sind, müssen Hersteller und Prüfstelle Bedingungen vereinbaren, die nicht bestimmt wurden. 31
35 E DIN EN : ²(QWZXUI² B.2 Schalldämmung bei Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften Als ausreichend erachtete Lösung. a 32 Schalldämmung der Tür (Kenndaten) Tabelle B.2 Schalldämmung bei Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften R w (C;C tr ) hinsichtlich baulicher Einzelheiten Türblatt a Falzdichtung b Bodendichtung b R w (C;C tr ) R w (C;C tr ) R S,w (C;C tr ) R S,w (C;C tr ) db db db db 10 (0;0) Keine Erklärung erforderlich Keine Falzdichtung erforderlich 15 (0;0) 22 (0;0) Eine Falzdichtung erforderlich 20 (0;0) 25 (0;0) Eine Falzdichtung erforderlich 25 (-1;-2) 29 (-1;-2) Eine Falzdichtung mit mindestens 35 (0;0) db erforderlich 30 (-1;-2) 33 (-1;-2) 40 (0;0) db eine Falzdichtung erforderlich 33 (-1;-2) 36 (-1;-2) 45 (0;0) db eine Falzdichtung erforderlich 35 (-1;-3) 38 (-1;-2) 45 (0;0) db eine Falzdichtung erforderlich > 35 db Keine tabellarischen Werte Pendeltüren/Schwingtüren sind in dieser Tabelle nicht aufgeführt. b Siehe EN , Anhang B. Keine Dichtung erforderlich Keine Dichtung erforderlich, Höchstabstand vom Boden 10 mm Eine Dichtung erforderlich 35 db ( 1; 2) eine Dichtung erforderlich 40 db ( 1; 2) eine Dichtung erforderlich 45 db ( 1; 2) eine Dichtung erforderlich 45 db ( 1; 2) eine Dichtung erforderlich ANMERKUNG 1 Das bewertete Schalldämm-Maß und die Spektrum-Anpassungswerte R w (C; C tr ) von betriebsbereiten Innentüren sind durch eine Prüfung nach EN ISO und EN ISO (Referenzverfahren) zu bestimmen. Als Alternative kann die Schalldämmung betriebsbereiter Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften aus den Bauteilangaben berechnet werden, die durch Prüfung nach Tabelle B.2 bestimmt werden. Hinsichtlich der Türgrößen (Tabelle B.1) sind Erweiterungs- und Extrapolationsregeln für das bewertete Schalldämm-Maß R w beigefügt, die für beide Verfahren gelten. ANMERKUNG 2 Bestimmung der Schalldämmung durch Prüfung. Die Prüfung ist nach EN ISO und EN ISO durchzuführen. Größen betriebsbereiter und eingebauter Türen von mindestens 0,9 m 2,0 m werden empfohlen. Andere Türgrößen können für die Prüfung angewandt werden, wenn zweckmäßig.
36 ²(QWZXUI² E DIN EN : ANMERKUNG 3 Bestimmung der Schalldämmung durch einzelne Bauteilangaben. Mit dem Schalldämm-Maß der einzelnen Bauteile kann die Schalldämmung der betriebsbereiten Tür vom Hersteller nach Tabelle B.2 bestimmt werden. ANMERKUNG 4 werden müssen: Nutzungsbeispiel durch voraussichtliche Bauteilangaben, die für jeden einzelnen Fall bestimmt Schalldämmung des Türblatts, bestimmt durch Prüfung der Schalldämmung nach EN ISO und EN ISO , ausgeführt durch eine notifizierte Prüfstelle: R w (C; C tr ) = 34 ( 1; 3) db. Schalldämmung von Fugen der Bodendichtung, bestimmt durch Prüfung der Schalldämmung, ausgeführt durch eine notifizierte Prüfstelle auf der Grundlage des in EN , Anhang B.3, beschriebenen Verfahrens: R S,w (C;C tr ) = 43 ( 2; 3) db. Schalldämmung von Fugen der Falzdichtung, bestimmt durch Schalldämmungsprüfung, ausgeführt durch eine notifizierte Prüfstelle auf der Grundlage des in EN , Anhang B, beschriebenen Verfahrens: R S,w (C;C tr ) = 41 (0; 1) db. Kennzeichnung nach Tabelle B.2, Zeile 5: R w (C; C tr ) = 30 ( 1; 2) db für gefälzte Türen (zur Definition einer gefälzten Tür, siehe EN 12519:2004, 5.2.2). B.3 Wärmedurchgangskoeffizient bei Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften U D hinsichtlich baulicher Einzelheiten Konstruktionsmerkmale Rahmen und Türblatt mit Holz gefertigt: mindestens 34 mm Dicke Rahmen aus Stahl (Umgriff um Türrahmen) und Türblatt mit Holz gefertigt ( mindestens 34 mm Dicke) Rahmen aus Stahl (Stützrahmen) und Türblatt mit Holz gefertigt (mindestens 34 mm Dicke) Rahmen mit Holz gefertigt (mindestens 34 mm Dicke) und Einzelscheibenglas Rahmen aus Stahl (Umgriff um Türrahmen) und Einzelscheibenglas Rahmen aus Stahl (Stützrahmen) und Einzelscheibenglas Tabelle B.3 Türen aus Holz, Stahl und Holzbauteilen Falzdichtungen Erforderlich Erforderlich Erforderlich Erforderlich U D in W/(m 2 K) für eine Tür, die zwischen zwei verschiedenen Innenklimaten verwendet wird (siehe EN ISO 6946) mit R si = R se = 0,13 2,7 (siehe ANMERKUNG A) 3,1 (siehe ANMERKUNG B) 2,9 (siehe ANMERKUNG C) 3,5 (siehe ANMERKUNG D) U D in W/(m 2 K) für eine Tür, die zwischen zwei verschiedenen Innenklimaten verwendet wird (siehe EN ISO 6946) mit R si = 0,13 und R se = 0,04 Erforderlich Erforderlich 4,3 (siehe ANMERKUNG E) 3,8 (siehe ANMERKUNG F) 3,5 4,2 4,0 5,0 6,4 5,7 33
37 E DIN EN : ²(QWZXUI² Tabelle B.4 Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften mit Metallbestandteilen und Metallfüllung 34 Konstruktionsmerkmale Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften mit Metallbestandteilen und Metallfüllung mit Dämmkern Falzdichtungen Erforderlich U D in W/(m 2 K) U D in W/(m 2 K) mit R si = R se = 0,13 3,2 (siehe ANMERKUNG G) mit R si = 0,13 und R se = 0,04 Tabelle B.5 Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften mit Metall ohne wärmetechnische Trennung gefertigt Konstruktionsmerkmale Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften gefertigt mit Metall (Rahmen ohne wärmetechnische Trennung/mit Türblatt aus einzelnem Metallpaneel) a a Falzdichtungen Erforderlich Zur wärmetechnischen Trennung, siehe EN ISO (Anhang D). ANMERKUNG A Rahmen und Türblatt mit Holz gefertigt: mindestens 34 mm Dicke: Flügel und Rahmen: U f = 3,4 W/(m 2 K), Verglasung: U g 3,3 W/(m 2 K) (ohne Beschichtung und mit Luftfüllung), 4,4 U D in W/(m 2 K) U D in W/(m 2 K) mit R si = R se = 0,13 4,4 (siehe ANMERKUNG H) mit R si = 0,13 und R se = 0,04 Füllung: U p 3,2 W/m 2 K oder z. B. Füllung aus Holzwerkstoffen: Dicke 34 mm und Wärmeleitfähigkeit 0,24 W/(mK). ANMERKUNG B Rahmen aus Stahl (Umgrifftürrahmen) und Türblatt mit Holz gefertigt (mindestens 34 mm Dicke): Längenbezogener Wärmedurchgangskoeffizient zwischen Flügel und Rahmen: Ψ = 0,31 W/(mK), Verglasung: U g 3,3 W/(m 2 K) (ohne Beschichtung und mit Luftfüllung), Füllung: U p 3,2 W/(m 2 K) oder z. B. Füllung aus Holzwerkstoffen: Dicke 34 mm und Wärmeleitfähigkeit 0,24 W/(mK). 6,5
38 ²(QWZXUI² E DIN EN : ANMERKUNG C Rahmen aus Stahl (Stützrahmen) und Türblatt mit Holz angefertigt (mindestens 34 mm Dicke): Flügel und Rahmen: U f = 5,7 W/(m 2 K), Verglasung: U g 3,3 W/(m 2 K) (ohne Beschichtung und mit Luftfüllung), Füllung: U p 3,2 W(/m 2 K) oder z. B. Füllung aus Holzwerkstoffen: Dicke 34 mm und Wärmeleitfähigkeit 0,24 W/(mK). ANMERKUNG D Rahmen mit Holz angefertigt (mindestens 34 mm Dicke) und Einzelscheibenglas: Flügel und Rahmen: U f = 3,4 W/(m 2 K), Verglasung: U g 5,7 W/(m 2 K). ANMERKUNG E Rahmen aus Stahl (Umgriff um Türrahmen) und Einzelscheibenglas: Flügel und Rahmen: Ψ = 0,31 W/(mK), Verglasung: U g 5,7 W/(m 2 K). ANMERKUNG F Rahmen aus Stahl (Stützrahmen) und Einzelscheibenglas: Flügel und Rahmen: U f = 5,7 W/(m 2 K), Verglasung: U g 5,7 W/(m 2 K). ANMERKUNG G Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften mit Metallbestandteilen und Metallfüllungen: 4,4 W/(m 2 K). Der U D -Wert wurde bestimmt durch Berechnung nach EN für typische Türausführungen. Wesentliche Daten: Flügel und Rahmen: U f = 6 W/(m 2 K) Füllung: U p 4,0 W/(m 2 K) (R si = 0,13 m 2 K/W und R se = 0,04 m 2 K/W), bezüglich genauerer Werte siehe EN ISO 6946, ANMERKUNG H Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften mit (Rahmen ohne wärmetechnische Trennung/Türblatt aus einzelnem Metallpaneel): Der U D -Wert einer einblättrigen Metallfüllung beträgt 5,9 W/(m 2 K). Der höhere U D -Wert berücksichtigt das Verhältnis von Projektion und Abwicklung des Flächenanteils des Rahmens. 35
39 E DIN EN : ²(QWZXUI² 36 Anhang C (informativ) Beispiel für ein Leistungs- und Anforderungsprofil einer Innentür ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften In Tabelle C.1 wird nachgewiesen, dass die betreffende Tür die Anforderungen für die Eigenschaften Nr. 2 nicht erfüllt und somit nicht für den festgelegten Verwendungszweck nutzbar ist. Legende Tabelle C.1 Beispiel für ein Leistungs- und Anforderungsprofil einer Innentür ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften Leistungsprofil der betreffenden Tür Anforderungsprofil für einen festgelegten Verwendungszweck
40 ²(QWZXUI² E DIN EN : Anhang D (informativ) Beispiele für Öffnungsmaße von Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften Legende Abmessung A Abmessung B Abmessung C Relationen: A > B > C A = B > C A = B = C lichte Öffnungsbreite des Rahmens. Diese Abmessung ist unabhängig vom Öffnungswinkel und entspricht der maximalen Durchgangsbreite der Tür. lichte Öffnungsbreite der Tür. Diese Abmessung ist abhängig vom Öffnungswinkel, jedoch unabhängig von jeglichen Beschlagteilen. effektive Durchgangsbreite. Diese Abmessung ist abhängig von den Öffnungswinkeln und den eingebauten Beschlagteilen. Bild D.1 Türen bei verschiedenen Öffnungswinkeln 37
41 E DIN EN : ²(QWZXUI² 38 Anhang E (informativ) Handhabung, Einbau, Instandhaltung und Pflege Der Hersteller sollte zu folgenden Punkten Angaben zur Verfügung stellen: Lagerung und Handhabung, wenn der Hersteller nicht für den Einbau des Produktes verantwortlich ist; Einbauanforderungen und -verfahren (am Einbauort), wenn der Hersteller nicht für den Einbau des Produktes verantwortlich ist; Instandhaltung und Reinigung, sowie auswechselbare Bauteile (z. B. Dichtung); Anleitungen zum bestimmungsgemäßen Verwendungszweck, einschließlich Anleitungen zum Auswechseln von Bauteilen; Hinweise zur Nutzungssicherheit (siehe 4.7, , und 4.20).
42 ²(QWZXUI² E DIN EN : Anhang F (normativ) Auswahl, Vorbereitung, Montage und Befestigung von Prüfkörpern zur Prüfung des Brandverhaltens von Innentüren und direkter Anwendungsbereich F.1 Allgemeines Durch Anwendung der in diesem Anhang dargestellten Regeln kann eine Klassifizierung nach EN erreicht werden. Im Prüfbericht muss die Art der Prüfung und die erreichte Klassifizierung dargestellt werden. Ein Prüfkörper mit zu öffnenden Bauteilen und Belüftungsvorrichtungen ist in geschlossener Stellung zu prüfen. Ein Teil dieser Regeln kann für das Auswechseln von Werkstoffen in Türaufbauten angewendet werden. F.2 EN ISO (Einzelflammentest) F.2.1 Profil Der Prüfkörper muss ein repräsentativer Abschnitt eines Profils sein (Mindestwanddicke der sichtbaren Oberfläche, Werkstoff), und eine Länge von 250 mm haben. Er kann am oberen und unteren Ende geschlossen werden. oder aus einem Werkstoff gefertigt sein, der für die Profile verwendet wird (Platte: 250 mm 90 mm Mindestwanddicke der sichtbaren Oberfläche). Die Tiefe des Prüfkörpers darf höchstens 60 mm betragen. Dichtungen dürfen nicht enthalten sein. Bild F.1 zeigt die Prüfanordnung. Die Prüfung ist lediglich mit Flächenbeflammung durchzuführen (Brandbeanspruchung der Fläche). Profile mit Deckschichten aus unterschiedlichen Werkstoffen sind bei geschlossener Tür an den beiden sichtbaren Flächen zu prüfen. 39
43 E DIN EN : ²(QWZXUI² Legende 1 Stahlprofil 2 Befestigungsschraube 3 Profil 4 Brenner 40 Bild F.1 Prüfstand für Profile
44 ²(QWZXUI² E DIN EN : F.2.2 Füllung oder Türpaneel Im Fall einer/s brennbaren Füllung oder Türpaneels, muss die Probe der/s Füllung/Türpaneels 250 mm 90 mm sein. Die Tiefe des Prüfkörpers darf höchstens 60 mm betragen. Bild F.1 zeigt die Prüfanordnung. Die Prüfung ist lediglich mit Flächenbeflammung durchzuführen (Brandbeanspruchung der Fläche). Bauteile mit Deckschichten aus unterschiedlichen Werkstoffen sind mit Brandbeanspruchung an der inneren und äußeren Oberfläche durchzuführen. F.2.3 Dichtung zwischen Füllung und Profil Der Prüfkörper muss eine Dichtung von 250 mm Länge sein, die in einen Norm-Probenhalter eingebaut wird oder ein Stück des Dichtungswerkstoffs in repräsentativer Abmessung. Bild F.2 zeigt die Prüfanordnung. Die Dichtung wird sofern maßgeblich in einem komprimierten Zustand, wie in der Praxis, montiert. Die Prüfung ist lediglich mit Flächenbeflammung durchzuführen (Brandbeanspruchung der Fläche). 41
45 E DIN EN : ²(QWZXUI² Legende 1 Stahlplatte (90/250/5) 2 Winkelprofil aus Stahl (20/30/3) 3 Dichtung 4 Brenner 5 Befestigungsschraube 6 Winkelprofil aus Stahl (20/20/3) 42 Bild F.2 Beispiel für die Prüfung einer Dichtung im Norm-Probenhalter
46 ²(QWZXUI² E DIN EN : F.2.4 Organische Beschichtung/Deckschichten Der Prüfkörper muss für Metall- oder Holzprofile eine repräsentative Beschichtung auf einer Träger-Platte nach EN sein, oder für alle anderen Profile eine repräsentative Beschichtung auf einer Träger-Platte aus dem gleichen Werkstoff, wie das Profil sein (Mindestwanddicke der sichtbaren Oberfläche, Werkstoff), und eine Länge von 250 mm haben. Die Tiefe des Prüfkörpers darf höchstens 60 mm betragen. Die Prüfung ist lediglich mit Flächenbeflammung durchzuführen (Brandbeanspruchung der Fläche). F.3 Montage und Befestigung des Prüfkörpers für die Prüfung nach EN (SBI-Versuch) F.3.1 Prüfung der einzelnen Bauteile Die Prüfkörper für die Bauteile sind folgendermaßen auszuwählen: Profile Der Prüfkörper des Profils muss eine durchgehende Ebene bilden. Er kann durch eine Zusammensetzung der gleichen Werkstoffschichten wie das Profil repräsentiert werden. Füllung oder Türpaneel Der Prüfkörper der Füllung oder des Türpaneels muss eine durchgehende Ebene bilden. Er kann durch eine Zusammensetzung der gleichen Werkstoffschichten wie die Füllung oder das Türpaneel repräsentiert werden. Die Tiefe der Prüfkörper darf höchstens 200 mm betragen. Organische Beschichtungen/Deckschichten Der Prüfkörper muss für Metall- oder Holzprofile eine repräsentative Beschichtung auf einer Träger-Platte nach EN sein, oder für alle anderen Profile eine repräsentative Beschichtung auf einer Träger-Platte aus dem gleichen Werkstoff, wie das Profil sein (Mindestwanddicke der sichtbaren Oberfläche, Werkstoff), in der Länge und Breite des Prüfkörpers. ANMERKUNG Die Prüfkörper werden auf beide Probenflügel aufgebracht. Beispiel für eine Prüfanordnung für Rahmenprofile (siehe Bild F.3). 43
47 E DIN EN : ²(QWZXUI² Legende 1 Profil 2 Brenner 44 Bild F.3 Beispiele für SBI-Prüfstand für Rahmenprofile Um ein Zusammenklappen der Prüfkörper zu verhindern, können Tragkonstruktionen verwendet werden. F.3.2 Prüfung der Tür Der Prüfkörper besteht aus einer fertigen Tür mit den Gesamtmaßen 1,0 m (+0,0 m/ 0,2 m) 1,5 m (+0,0 m/ 0,1 m). ANMERKUNG Abhängig von Konstruktion und Fertigungslinie, kann es sein, dass die Herstellung von Türen mit einer Höhe von 1,5 m nicht möglich ist. Aus diesem Grund wird eine Prüfung der einzelnen Bauteile (siehe Anhang F.3.2) als erstes Mittel der Wahl empfohlen. Der Prüfkörper ist senkrecht in den Langflügel zu montieren und der kurze Flügel muss aus einer nicht brennbaren Calciumsilikatplatte bestehen, siehe Bild F.3. Die beiden Flügel sind in einer Weise zu verbinden, die das Prüfergebnis nicht beeinflusst. Griffe und/oder Schließzylinder können vom Prüfkörper entfernt werden, die Bohrung(en) sind mit einem nicht brennbaren Material zu füllen oder abzudecken, wobei eine kleinstmögliche Fläche des Prüfkörpers bedeckt wird.
48 ²(QWZXUI² E DIN EN : Prüfkörper und ggf. Belüftungsvorrichtungen sind in geschlossener Stellung zu prüfen. Verbliebene Öffnungen sind gegebenenfalls mit nicht brennbarer Calciumsilikatplatte (CaSi) auszufüllen, siehe EN Das Prinzip besteht darin, dass nach dem endgültigen Einbau nicht sichtbare Oberflächen mit einer Calciumsilikatplatte oder einem anderen nicht brennbaren Material verkleidet werden. Legende 1 Prüfkörper 2 Calciumsilikatplatte 3 Brenner Bild F.4 Prüfkörper und SBI-Prüfgestell 45
49 E DIN EN : ²(QWZXUI² F.4 EN ISO 1182 (Nichtbrennbarkeitsprüfung) Zu prüfen sind lediglich Werkstoffe, die wesentliche Bestandteile des Produktes sind. Die Prüfung nach dieser Norm ist eine Werkstoffprüfung. Der Prüfkörper für die Werkstoffprüfung ist auszuwählen wie folgt: Zylinder (45 mm Durchmesser und 50 mm Höhe) F.5 EN ISO 1716 (Bestimmung der Verbrennungswärme) Der Prüfkörper für die Werkstoffprüfung ist nach EN ISO 1716 auszuwählen. ANMERKUNG 46 Aufgrund fehlender Erfahrungswerte sind keine weitergehenden Informationen verfügbar. F.6 Direkter Anwendungsbereich Die Prüfergebnisse gelten für Türen mit: a) einer Füllung aus einem beliebigen Glastyp (ausgenommen Verbundglas); b) einer Füllung oder einem Türpaneel mit dem gleichen oder niedrigeren Umfang der gleichen brennbaren Materialien oder derselben oder einer höheren Brandverhaltensklasse nach EN c) einer Dichtung aus dem gleichen Material oder einem Material, dass dieselbe oder eine bessere Brandverhaltensklasse erreicht. Es kann eine Ersatzprüfung nach F.2.3 durchgeführt werden; d) In Bezug auf die Anwendungsregeln für die Profile muss Folgendes gelten: Holz: das Prüfergebnis aus der niedrigsten Holzdichte mit der am stärksten exponierten Oberfläche gilt für alle höheren Holzdichten und weniger stark exponierten Flächen; Kunststoff: das Prüfergebnis ist gültig für Profile aus dem gleichen Material und/oder den gleichen Materialzusammensetzungen und mit demselben oder einem niedrigeren Längengewicht. Verbundmaterial: das Prüfergebnis ist gültig für Profile aus dem gleichen Material und/oder den gleichen Materialzusammensetzungen und mit demselben Längengewicht. für alle Metalle, die organische Bestandteile enthalten, ist ein Prüfkörper zu verwenden, der aus einem Rahmen mit dem höchsten Anteil an organischen Bestandteilen besteht. Das Prüfergebnis gilt gleichermaßen für alle anderen Rahmen aus dem gleichen Material mit einem niedrigeren Gehalt an organischen Bestandteilen, die aus demselben organischen Material hergestellt wurden. Werkstoffe, die nach EN in Klasse A1 klassifiziert wurde, müssen nicht geprüft werden. e) Der Einfluss von Dichtungen ist zu vernachlässigen und wird demzufolge als nicht maßgeblich angesehen. f) Für organische Oberflächenbehandlungen gilt, dass das Prüfergebnis alle Oberflächenbehandlungen aus organischem Material der gleichen allgemeinen Art mit einem niedrigeren Flächengewicht und Brennwert abdeckt. ANMERKUNG organisches Material der gleichen allgemeinen Art bezeichnet z. B. Nasslackierungen oder Pulverbeschichtungen.
50 ²(QWZXUI² E DIN EN : Anhang ZA (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen die die Bestimmungen der EU-Bauproduktenordnung (EU-BauPVO) betreffen ZA.1 Anwendungsbereich und maßgebende Merkmale Diese Europäische Norm wurde gemäß dem von der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone an CEN erteilten Mandat M 101, External and internal doors, windows, roof openings and roof lights (including fire doors and shutters), erarbeitet. Wird diese Europäische Norm im Amtsblatt der EU zitiert, wird davon ausgegangen, dass die in diesem Anhang aufgeführten Abschnitte dieser Norm die Bestimmungen des einschlägigen Mandats gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 erfüllen. Dieser Anhang behandelt die CE-Kennzeichnung der Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften für die in den Tabellen ZA.1.1 bis ZA.1.4. angegebenen Verwendungszwecke und führt die einschlägigen geltenden Abschnitte auf. Der Anwendungsbereich dieses Anhangs entspricht Abschnitt 1 dieser Norm, der sich auf die vom Mandat abgedeckten Aspekte bezieht, und ist durch die Tabellen ZA.1.1 bis ZA.1.4 definiert. Produkt: Tabelle ZA.1.1 Maßgebende Abschnitte für Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften, die als Verbindungen in Bauwerken verwendet werden Verwendungszweck: Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften Wesentliche Merkmale Freisetzung gefährlicher Stoffe (nur bei Freisetzung in die Innenraumluft) Schlagfestigkeit (nur bei verglasten Türen mit Verletzungsrisiko) Nur als Verbindung in Bauwerken Abschnitte in dieser und (einer) anderen Europäischen (Norm)Normen, die sich auf die Wesentlichen Merkmale beziehen 4.2 Geregelte Klassen Anmerkungen Klasse Höhe 4.4 in mm Brandverhalten von Bauteilen 4.5 Klasse 47
51 E DIN EN : ²(QWZXUI² 48 Tabelle ZA.1.2 Maßgebende Abschnitte für Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften, zur Verwendung in Bauwerken, in denen eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften erforderlich sind: Schalldämmung, Energie, Luftdurchlässigkeit und Nutzungssicherheit Produkt: Verwendungszweck: Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften, zur Verwendung in Bauwerken, in denen eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften erforderlich sind: Schalldämmung, Energie, Luftdurchlässigkeit und Nutzungssicherheit Wesentliche Merkmale Freisetzung gefährlicher Stoffe (nur bei Freisetzung in die Innenraumluft) Schlagfestigkeit (nur bei verglasten Türen mit Verletzungsrisiko) Als Verbindung in Bauwerken mit besonderen Verwendungszwecken Abschnitte in dieser und (einer) anderen Europäischen (Norm)Normen, die sich auf die Wesentlichen Merkmale beziehen 4.2 Geregelte Klassen Anmerkungen Klasse Höhe 4.4 in mm Brandverhalten von Bauteilen 4.5 Klasse Direkte Luftschalldämmung (nur für Verwendungszwecke, die eine Angabe der akustischen Eigenschaften erfordern) Bedienungskräfte (nur für automatische Vorrichtungen, und nur bei Verbindungstüren von Innenschächten und Türen für besondere Verwendungszwecke) Wärmedurchgangskoeffizient (nur für Verwendungszwecke, die eine Angabe von Wärmedämmeigenschaften erfordern) Luftdurchlässigkeit (nur für Verwendungszwecke, die eine Angabe der Luftdurchlässigkeit erfordern) Dauerhaftigkeit der Luftdurchlässigkeit gegen Alterung/Verschlechterung Dauerhaftigkeit der Bedienungskräfte (nur für automatische Vorrichtungen, und nur bei Verbindungstüren von Innenschächten und Türen für besondere Verwendungszwecke) 4.6 in db 4.7 Schwellenwert 4.8 Wert oder Stufe 4.9 Klassen Klasse t Schwellenwert in N
52 ²(QWZXUI² E DIN EN : Tabelle ZA.1.3 Maßgebende Abschnitte für Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften, die in Rettungswegen innerhalb von Bauwerken verwendet werden Produkt: Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften Verwendungszweck: Wesentliche Merkmale Freisetzung gefährlicher Stoffe (nur bei Freisetzung in die Innenraumluft) Schlagfestigkeit (nur bei verglasten Türen mit Verletzungsrisiko) In Rettungswegen innerhalb von Bauwerken Abschnitte in dieser und (einer) anderen Europäischen (Norm)Normen, die sich auf die Wesentlichen Merkmale beziehen Geregelte Klassen Anmerkungen Klasse Höhe 4.4 in mm Brandverhalten von Bauteilen 4.5 Klasse Fähigkeit zur Freigabe (nur bei Türen in Rettungswegen) 4.10 Beschreibung 49
53 E DIN EN : ²(QWZXUI² 50 Tabelle ZA.1.4 Maßgebende Abschnitte für Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften, die innerhalb von Bauwerken in Rettungswegen mit besonderen Anforderungen, insbesondere Schalldämmung, Energie, Luftdurchlässigkeit, verwendet werden Produkt: Verwendungszweck: Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften mit besonderen Anforderungen, insbesondere Schalldämmung, Energie, Luftdurchlässigkeit Wesentliche Merkmale Freisetzung gefährlicher Stoffe (nur bei Freisetzung in die Innenraumluft) Schlagfestigkeit (nur bei verglasten Türen mit Verletzungsrisiko) In Rettungswegen in Bauwerken mit besonderen Verwendungszwecken Abschnitte in dieser und (einer) anderen Europäischen (Norm)Normen, die sich auf die Wesentlichen Merkmale beziehen 4.2 Geregelte Klassen Anmerkungen Klasse Höhe 4.4 in mm Brandverhalten von Bauteilen 4.5 Klasse Direkte Luftschalldämmung (nur für Verwendungszwecke, die eine Angabe der akustischen Eigenschaften erfordern) Wärmedurchgangskoeffizient (nur für Verwendungszwecke, die eine Angabe von Wärmedämmeigenschaften erfordern) Luftdurchlässigkeit (nur für Verwendungszwecke, die eine Angabe der Luftdurchlässigkeit erfordern) Fähigkeit zur Freigabe (nur bei Türen in Rettungswegen) Dauerhaftigkeit der Luftdurchlässigkeit gegen Alterung/Verschlechterung 4.6 in db 4.8 Wert oder Stufe 4.9 Klassen 4.10 Beschreibung Klasse Die Erklärung der Produktleistung in Bezug auf bestimmte Wesentliche Merkmale ist in denjenigen Mitgliedstaaten, in denen im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck der Innentüren keine gesetzlichen Anforderungen an die betreffenden Wesentlichen Merkmale bestehen, nicht erforderlich. In diesem Fall sind Hersteller, die ihre Innentüren in diesen Mitgliedstaaten in Verkehr bringen, nicht verpflichtet, die Leistung ihrer Innentüren in Bezug auf diese Wesentlichen Merkmale zu bestimmen oder zu erklären, und es darf die Option Keine Leistung festgelegt (NPD) in den Begleitangaben zur CE-Kennzeichnung sowie in der Leistungserklärung (siehe ZA.3) für diese Wesentlichen Merkmale verwendet werden.
54 ²(QWZXUI² E DIN EN : ZA.2 Verfahren zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) für Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften ZA.2.1 System(e) zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP-Systeme) Das (die) System(e) zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit für Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften nach Tabelle(n) ZA.1.1 bis ZA.1.4, festgelegt durch Entscheidung(en) der Kommission 1999/93/EG (OJEU L29 vom ), und gemäß der Entscheidung der Kommission 2011/246/EG (OJEU L103 vom ), ist für den (die) dort vorgesehenen Verwendungszweck(e) und die einschlägige(n) Leistungsstufe(n) oder -klasse(n) in Tabelle ZA.2 angegeben. Tabelle ZA.2 System(e) zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP-System(e)) Produkt(e) Verwendungszweck(e) Leistungsstufe(n) oder -klasse(n) System(e) zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit Türen in Rettungswegen 1 sonstige angegebene besondere Verwendungszwecke und/oder Verwendungszwecke, die anderen spezifischen Anforderungen, insbesondere an Schalldämmung, Energie, Dichtheit und Nutzungssicherheit, unterliegen (NICHT bei Unterteilung in Brand- /Rauchabschnitte, NICHT in Rettungswegen) nur als Verbindung von Innenräumen System 1: Siehe Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (EU-BauPVO), Anhang V, 1.2. System 3: Siehe Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (EU-BauPVO), Anhang V, 1.4. System 4: Siehe Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (EU-BauPVO), Anhang V, 1.5. Die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit der in der (den) Tabelle(n) ZA.1.1 bis ZA.1.4 angegebenen Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften muss den in der (den) Tabelle(n) ZA.3.1 bis ZA.3.3 angegebenen AVCP-Verfahren entsprechen, die sich aus der Anwendung der dort aufgeführten Abschnitte dieser Europäischen Norm oder anderer Europäischer Normen ergeben. Der Inhalt der Aufgaben der notifizierten Stelle muss sich auf die Wesentlichen Merkmale beschränken, die ggf. im Anhang III des maßgebenden Mandats angegeben sind und die der Hersteller zu erklären beabsichtigt
55 E DIN EN : ²(QWZXUI² Tabelle ZA.3.1 Zuordnung der Aufgaben zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften unter System 1 Aufgaben des Herstellers Aufgaben der notifizierten Produktzertifizierungsstelle 52 Aufgaben Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Zusätzliche Prüfung von im Werk entnommenen Proben nach festgelegtem Prüfplan Feststellung des Produkttyps auf der Grundlage einer Typprüfung (einschließlich Probenahme), einer Typberechnung, von Wertetabellen oder Unterlagen zur Produktbeschreibung Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle Laufende Überwachung, Bewertung und Evaluierung der werkseigenen Produktionskontrolle Inhalt der Aufgabe Parameter, die sich auf in Tabellen ZA.1.3 oder ZA.1.4 aufgeführte Wesentliche Merkmale beziehen, die für die Verwendungszwecke maßgebend sind und die erklärt werden. In Tabellen ZA.1.3 oder ZA.1.4 aufgeführte Wesentliche Merkmale, die für die Verwendungszwecke maßgebend sind und die erklärt werden. In Tabellen ZA.1.3 oder ZA.1.4 aufgeführte Wesentliche Merkmale, die für die Verwendungszwecke maßgebend sind und die erklärt werden (Fähigkeit zur Freigabe). Parameter, die sich auf in Tabellen ZA.1.3 oder ZA.1.4 aufgeführte Wesentliche Merkmale beziehen, die für die Verwendungszwecke maßgebend sind und die erklärt werden (Fähigkeit zur Freigabe). Dokumentation der werkseigenen Produktionskontrolle. Parameter, die sich auf in Tabellen ZA.1.3 oder ZA.1.4 aufgeführte Wesentliche Merkmale beziehen, die für die Verwendungszwecke maßgebend sind und die erklärt werden (Fähigkeit zur Freigabe). Dokumentation der werkseigenen Produktionskontrolle. Anzuwendende Abschnitte zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
56 ²(QWZXUI² E DIN EN : Tabelle ZA.3.2 Zuordnung der Aufgaben zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften unter System 3 Aufgaben des Herstellers Aufgaben eines notifizierten Prüflabors Aufgaben Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Feststellung des Produkttyps auf der Grundlage einer Typprüfung (basierend auf der Probenahme durch den Hersteller), einer Typberechnung, von Wertetabellen oder Unterlagen zur Produktbeschreibung Inhalt der Aufgabe Parameter, die sich auf in Tabellen ZA.1.2 oder ZA.1.4 aufgeführte Wesentliche Merkmale beziehen, die für den Verwendungszweck maßgebend sind, die anderen spezifischen Anforderungen, insbesondere an Schalldämmung, Energie, Dichtheit und Nutzungssicherheit, unterliegen. In Tabellen ZA.1. oder ZA.1.4 aufgeführte Wesentliche Merkmale, die für die Verwendungszwecke maßgebend sind, die anderen spezifischen Anforderungen, insbesondere an Schalldämmung, Energie, Dichtheit und Nutzungssicherheit, unterliegen. Anzuwendende Abschnitte zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit Table ZA.3.3 Zuordnung der Aufgaben zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften unter System 4 Aufgaben des Herstellers Aufgaben Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Feststellung des Produkttyps auf der Grundlage einer Typprüfung, einer Typberechnung, von Wertetabellen oder Unterlagen zur Produktbeschreibung Inhalt der Aufgabe Parameter, die sich auf in Tabellen ZA.1.1 bis ZA.1.4 aufgeführte Wesentliche Merkmale beziehen, die nicht unter die Angaben in Tabellen ZA.3.1 oder ZA.3.2 fallen, und die für den Verwendungszweck maßgebend sind In Tabellen ZA.1 bis ZA.1.4 aufgeführte Wesentliche Merkmale, die nicht unter die Angaben in Tabellen ZA.3.1 oder ZA.3.2 fallen, und die für den Verwendungszweck maßgebend sind, und die erklärt werden Anzuwendende Abschnitte zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
57 E DIN EN : ²(QWZXUI² ZA.2.2 Leistungserklärung (DoP) ZA Allgemeines Der Hersteller erstellt die Leistungserklärung und bringt die CE-Kennzeichnung auf der Grundlage der verschiedenen, im Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 angegebenen AVCP-Systeme an: Für Innentüren unter System 1 Werkseigene Produktionskontrolle und zusätzliche Prüfung von Proben, die im Werk nach dem festgelegten Prüfplan entnommen werden, durch den Hersteller; und Leistungsbeständigkeitsbescheinigung, die von der notifizierten Produktzertifizierungsstelle auf der Grundlage der Feststellung des Produkttyps auf der Basis einer Typprüfung (einschließlich Probenahme), einer Typberechnung, von Wertetabellen oder einer Produktbeschreibung ausgestellt wird; Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle und laufende Überwachung, Bewertung und Evaluierung der werkseigenen Produktionskontrolle. Für Innentüren unter System 3 Werkseigene Produktionskontrolle durch den Hersteller; und Feststellung des Produkttyps auf der Grundlage einer Typprüfung (basierend auf der Probenahme durch den Hersteller), einer Typberechnung, von Wertetabellen oder einer Produktbeschreibung durch das notifizierte Prüflabor. Für Produkte unter System 4 Werkseigene Produktionskontrolle durch den Hersteller; Feststellung des Produkttyps durch den Hersteller auf der Grundlage einer Typprüfung, einer Typberechnung, von Wertetabellen oder einer Produktbeschreibung. ZA Inhalt Das Muster für die Leistungserklärung (DoP) ist Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zu entnehmen. Nach dieser Verordnung muss die Leistungserklärung insbesondere die folgenden Informationen enthalten: den Verweis auf den Produkttyp, für den die Leistungserklärung erstellt wurde; das System oder die Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit des Bauprodukts gemäß Anhang V der EU-BauPVO; die Referenznummer und das Ausgabedatum der harmonisierten Norm, die zur Bewertung der einzelnen Wesentlichen Merkmale verwendet wurde; soweit zutreffend, die Referenznummer der verwendeten Spezifischen Technischen Dokumentation und die Anforderungen, die das Produkt nach Angaben des Herstellers erfüllt. Zusätzlich muss die Leistungserklärung Folgendes enthalten: a) den Verwendungszweck beziehungsweise die Verwendungszwecke des Bauprodukts gemäß der anwendbaren harmonisierten technischen Spezifikation; b) die Liste der Wesentlichen Merkmale, die in der harmonisierten technischen Spezifikation für den erklärten Verwendungszweck beziehungsweise die erklärten Verwendungszwecke festgelegt wurden;
58 ²(QWZXUI² E DIN EN : c) die Leistung von zumindest einem der Wesentlichen Merkmale des Bauprodukts, die für den erklärten Verwendungszweck beziehungsweise die erklärten Verwendungszwecke relevant sind; d) soweit zutreffend, die Leistung des Bauprodukts nach Stufen oder Klassen oder in einer Beschreibung, falls erforderlich, auf der Grundlage einer Berechnung in Bezug auf die Wesentlichen Merkmale des Produkts, deren Bestimmung gemäß den Festlegungen der Kommission erfolgt, die sich auf die Wesentlichen Merkmale beziehen, für die der Hersteller die Leistung des Produkts beim Inverkehrbringen erklären muss, oder gemäß den Festlegungen der Kommission zu Schwellenwerten für die Produktleistung in Bezug auf die zu erklärenden Wesentlichen Merkmale; e) die Leistung derjenigen Wesentlichen Merkmale des Bauprodukts, die sich auf den Verwendungszweck oder die Verwendungszwecke beziehen, für den oder für die Bestimmungen in Bezug auf den Verwendungszweck oder die Verwendungszwecke zu berücksichtigen sind, wo der Hersteller eine Bereitstellung des Produkts auf dem Markt beabsichtigt; f) für die aufgelisteten Wesentlichen Merkmale, für die keine Leistung erklärt wird, die Buchstaben NPD (No Performance Determined/keine Leistung festgelegt). Bezüglich der Zurverfügungstellung der Leistungserklärung gilt Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011. Die in Artikel 31 beziehungsweise ggf. Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) genannten Informationen sind zusammen mit der Leistungserklärung zur Verfügung zu stellen. ZA Beispiel für eine Leistungserklärung Der folgende Text enthält ein Beispiel für eine ausgefüllte Leistungserklärung für Innentüren zur Verbindung in Bauwerken mit zusätzlichen Verwendungszwecken. 55
59 E DIN EN : ²(QWZXUI² LEISTUNGSERKLÄRUNG 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: 56 Nr. (vom Hersteller anzugeben) vom Hersteller anzugeben 2. Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder anderes Kennzeichen zur Identifikation des Bauprodukts gemäß Artikel 11 Absatz 4: vom Hersteller anzugeben 3. Vom Hersteller vorgesehener Verwendungszweck oder vorgesehene Verwendungszwecke des Bauprodukts gemäß der anwendbaren harmonisierten technischen Spezifikation: Innentüren zur Verbindung in Bauwerken mit besonderen Verwendungszwecken. 4. Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Marke und Kontaktanschrift des Herstellers gemäß Artikel 11 Absatz 5: AnyCo SA, PO Box 21 B-1050 Brussels, Belgium Tel Fax: Gegebenenfalls Name und Kontaktanschrift des Bevollmächtigten, der mit den Aufgaben gemäß Artikel 12 Absatz 2 beauftragt ist: nicht zutreffend 6. System oder Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit des Bauprodukts gemäß Anhang V der Bauproduktenverordnung: System 3 7. Im Falle der Leistungserklärung, die ein Bauprodukt betrifft, das von einer harmonisierten Norm erfasst wird: Die notifizierte Prüfstelle hat die Feststellung des Produkttyps auf der Grundlage einer Typprüfung, einer Typberechnung, von Wertetabellen oder Unterlagen zur Produktbeschreibung durchgeführt.
60 ²(QWZXUI² E DIN EN : Erklärte Leistung Wesentliche Merkmale Leistung Harmonisierte technische Spezifikation Freisetzung gefährlicher Stoffe - Schlagfestigkeit (nur bei verglasten Türen mit Verletzungsrisiko) Höhe Brandverhalten (für Bauteile) Direkte Luftschalldämmung Bedienungskräfte (nur für automatische Vorrichtungen, und nur bei Verbindungstüren von Innenschächten und Türen für besondere Verwendungszwecke) Wärmedurchgangskoeffizient (nur für Verwendungszwecke, die eine Angabe von Wärmedämmeigenschaften erfordern) Luftdurchlässigkeit Dauerhaftigkeit der Luftdurchlässigkeit Dauerhaftigkeit der Bedienungskräfte (nur für automatische Vorrichtungen, und nur bei Verbindungstüren von Innenschächten und Türen für besondere Verwendungszwecke) 9. Identifikationsnummer der notifizierten Prüfstelle. Nicht verglast mm (± 2 mm) D, s1d0 32 (-2;-3) db Unzutreffend NPD Klasse 1 (Überdruck an der Schließfläche) Klasse 2 (Unterdruck an der Schließfläche) Unzutreffend EN : Die Leistung des Produkts gemäß den Nummern 1 und 2 entspricht der erklärten Leistung nach Nummer 8. Verantwortlich für die Erstellung dieser Leistungserklärung ist allein der Hersteller gemäß Nummer 4. Unterzeichnet für den Hersteller und im Namen des Herstellers von:.... (Ort und Datum der Ausstellung) (Name und Funktion). (Unterschrift) 57
61 E DIN EN : ²(QWZXUI² ZA.3 CE-Kennzeichnung und Etikettierung Das CE-Kennzeichnungssymbol muss den allgemeinen Grundsätzen gemäß Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 entsprechen und ist sichtbar, leserlich und dauerhaft 58 an den Innentüren ohne Feuerschutz- und/oder Rauchdichtheitseigenschaften anzubringen. Die CE-Kennzeichnung ist durch die folgenden Angaben zu ergänzen: Verweisung auf die vorliegende Europäische Norm EN :2014 die Referenznummer der Leistungserklärung, Die obigen Angaben sind den Begleitdokumenten hinzuzufügen, sowie folgende Angaben: die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung zuerst angebracht wurde, der Name und die registrierte Anschrift des Herstellers oder das Kennzeichen, das eine einfache und eindeutige Identifikation des Namens und der Anschrift des Herstellers ermöglicht, der eindeutige Kenncode des Produkttyps, die erklärte Leistung nach Stufe(n) oder Klasse(n), eine datierte Verweisung auf die angewendete harmonisierte technische Spezifikation, die Kennnummer der notifizierten Stelle, (nur für Produkte unter System 1 und 3) der in der einschlägigen harmonisierten technischen Spezifikation festgelegte(n) Verwendungszweck(e). Die CE-Kennzeichnung ist vor dem Inverkehrbringen des Bauprodukts anzubringen. Sie darf durch ein Piktogramm oder ein anderes Zeichen, das insbesondere auf bestimmte Gefahren oder Verwendungen hinweist, ergänzt werden. Die Bilder ZA.1 bis ZA.3 enthalten Beispiele für die Angaben zu Produkten unter jedem der verschiedenen AVCP-Systeme, die in den Begleitdokumenten aufzuführen sind:
62 ²(QWZXUI² E DIN EN : AnyCo Ltd, PO Box 21, B-1050, Brüssel, Belgien 14 Vom Hersteller anzugeben EN 14351:2013 Vom Hersteller anzugeben Innentüren in Rettungswegen in Bauwerken mit besonderen Verwendungszwecken Freisetzung gefährlicher Stoffe (nur im Innenbereich): Höhe: (± 10) mm Brandverhalten von Bauteilen: NPD Direkte Luftschalldämmung: 30 ( 2; 3) db Fähigkeit zur Freigabe: Öffnet Luftdurchlässigkeit: Klasse 1 (Überdruck an der Schließfläche) Klasse 2 (Unterdruck an der Schließfläche) CE-Kennzeichnung, bestehend aus dem CE -Symbol Kennnummer der Produktzertifizierungsstelle Name und registrierte Anschrift des Herstellers oder Kennzeichen Die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die Kennzeichnung zuerst angebracht wurde Referenznummer der Leistungserklärung Nr. der angewendeten Europäischen Norm, wie im Amtsblatt der EU angegeben Eindeutiger Kenncode des Produkttyps Verwendungszweck des Produkts, wie in der Europäischen Norm angegeben Stufe oder Klasse der angegebenen Leistung Bild ZA.1 Beispiel für die Angaben der CE-Kennzeichnung für Produkte ohne Verglasung unter System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit 1, zur Angabe auf den Begleitdokumenten 59
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