Ergänzende Bestimmungen zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Bonn-Netz GmbH

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ergänzende Bestimmungen zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Bonn-Netz GmbH"

Transkript

1 Ergänzende Bestimmungen zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Bonn-Netz GmbH Ergänzungen zu der BDEW-Richtlinie Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz TAB Niederspannung 2007, Ausgabe 2011 Gültig ab:

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...1 Vorwort Anwendungsbereich Normative Verweisungen / Querverweise auf NAV Begriffe und Abkürzungen Allgemeine Grundsätze...6 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte...6 Inbetriebnahme und Inbetriebsetzung Voraussetzungen für die Inbetriebnahme Voraussetzungen für die Inbetriebsetzung...9 Plombenverschlüsse...9 Erweiterung oder Änderung von Bestandsanlagen Allgemeines Änderungen an bestehenden Zähleranlagen Netzanschluss (Hausanschluss)...13 Art der Versorgung...13 Anschlusseinrichtungen Anschlusseinrichtungen innerhalb von Gebäuden Anschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden...17 Ausführung von Netzanschlüssen Netzanschluss über Erdkabel Netzanschluss über Freileitung Anbringen deshausanschlusskasten...19 Netzrückwirkungen Hauptstromversorgung...20 Aufbau und Betrieb...20 Bemessung Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung Schutz bei Überstrom Koordination von Schutzeinrichtungen Kurzschlussfestigkeit Spannungsfall...23 Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 1

3 6.2.6 Hauptleitungsabzweige Technische Anforderungen an Zählerplätze...24 Allgemeines...24 Ausführung der Zählerplätze...24 Belastungs- und Bestückungsvarianten von Zählerplätzen...25 Anordnung der Zählerschränke...26 Trennvorrichtung für die Kundenanlage...29 Besondere Anforderungen Zählerplätze außerhalb von Gebäuden Zählerplätze für halbindirekte Messung (Wandlermessung)...30 Untermessstellen Stromkreisverteiler Steuerung und Datenübertragung, Kommunikationseinrichtungen Betrieb der Kundenanlage...35 Allgemeines...35 Anschluss Entladungslampen Motoren Elektrowärmegeräte Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen Schweißgeräte Röntgengeräte, Tomographen u. ä Geräte mit Anschnittsteuerung, Gleichrichtung usw Ladesysteme für Elektrofahrzeuge...39 Betrieb Allgemeines Spannungs- oder frequenzempfindliche Betriebsmittel Blindleistungs-Kompensationseinrichtungen Tonfrequenz-Rundsteueranlagen Einrichtungen zur Telekommunikation über das Niederspannungsnetz.40 Besondere Anforderungen an den Betrieb von Strom-Speichern Vorübergehend angeschlossene Anlagen...41 Geltungsbereich...41 Normen und Regeln...41 Anmeldung...41 Anschlussgeräte...42 Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 2

4 Anschlussschrank Anschluss-Verteilerschrank Anschlussleitung...42 Anschluss an das Niederspannungsnetz Schutzmaßnahme bei Kabelanschluss Freileitungsanschluss Aufstellung des Anschlussschrankes Schutzmaßnahme bei Freileitungsanschluss Inbetriebnahme Auswahl von Schutzmaßnahmen...44 Allgemeines...44 Netzsystem...44 Überspannungsschutz Erzeugungsanlagen und andere Einspeiser, z. B. Netzersatzanlagen (NEA)..46 Allgemeines...46 Ergänzende Hinweise zu Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Nicht normengerechte Einspeiser / "Plug-in"-Solarstromanlagen...50 Notstromaggregate / Netzersatzanlagen...51 Abrechnungsmessung Sonderanlagen...52 Anhang 1 Querverweise auf die Niederspannungsanschlussverordnung - NAV..53 Anhang 2 Arbeits- und Bedienbereich vor dem Hausanschlusskasten (HAK)...54 Anhang 3 Elektrische Grenzwerte der Technischen Anschlussbedingungen...55 Anhang 4 Netzsysteme...57 Anhang 5 Begriffe...59 Anhang 6 Zeichnungen...65 Anhang 7 Ansprechpartner...66 Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 3

5 Vorwort Die Gliederung dieser Ergänzenden Bestimmungen zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Bonn-Netz GmbH orientiert sich an der die Nummerierung der TAB 2007 Ausgabe 2011 Bundesmusterwortlaut herausgegeben vom BDEW. In diesem Dokument werden die Spezifikationen der Bonn-Netz GmbH (i. F. BonnNetz oder Netzbetreiber) zu den einzelnen Kapiteln der TAB 2007 Ausgabe 2011 ergänzt und ggf. erläutert. Alle Ergänzungen zu Erzeugungs- und Netzersatzanlagen sind in Kapitel 13 aufgeführt. Falls zu bestimmten Kapiteln bzw. Abschnitten keine Spezifikationen genannt sind, gibt es dazu keine Ergänzungen durch die BonnNetz. Im weiteren Verlauf dieses Dokumentes ist unter dem Begriff Kunde hier der Anschlussnehmer und der Anschlussnutzer zu verstehen. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 4

6 1 Anwendungsbereich (1) Diese Technische Anschlussbedingungen (TAB) gelten im Netzgebiet der BonnNetz ab dem (2) Den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) liegt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) vom 1. November 2006 in der jeweils gültigen Fassung zugrunde. Sie gelten für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die gemäß 1 Abs. 1 dieser Verordnung an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind oder angeschlossen werden. Sie gelten auch in Verbindung mit der VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz für Erzeugungsanlagen. Basis ist der vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. (BDEW) herausgegebene Musterwortlaut TAB 2007, Ausgabe Dieser wurde von den Netzbetreibern gem. 4 (3) NAV der Regulierungsbehörde mitgeteilt. (3) Diese Hinweise konkretisieren die Anforderungen der TAB 2007, Ausgabe 2011 (in der Form des vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. (BDEW) herausgegebenen Musterwortlautes), nachstehend TAB genannt. (4) Die TAB sind für alle Anlagen anzuwenden, die neu an das Verteilungsnetz angeschlossen werden bzw. für Netzanschlussänderungen. Diese umfassen im wesentlichen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage einer Kundenanlage sowie die Änderung der Anschlussleistung, des Schutzkonzeptes und Änderungen an der Zähleranlage. Für den bestehenden, unveränderten Teil der Kundenanlage gibt es seitens der TAB keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist. (5) Die TAB legen insbesondere die Handlungspflichten des Netzbetreibers, des Errichters, Planers sowie des Anschlussnehmers und Anschlussnutzers von Kundenanlagen im Sinne von 13 NAV (Elektrische Anlage) fest. (6) Sie gelten zusammen mit 19 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Technische Vorschriften und sind somit Bestandteil von Netzanschlussverträgen und Anschlussnutzungsverhältnissen gemäß NAV. Stellt der Netzbetreiber neben den allgemein gültigen Vorschriften / Richtlinien weitere Anforderungen, werden diese auf der Internetseite des Netzbetreibers veröffentlicht. (7) Fragen, die bei der Anwendung der TAB auftreten, klären Planer, Errichter, Anschlussnehmer und Anschlussnutzer der elektrischen Anlage vorab mit dem Netzbetreiber. (8) Planer, Errichter, Anschlussnehmer und Anschlussnutzer der elektrischen Anlage berücksichtigen bei der Anwendung der TAB ebenfalls die in den Fußnoten genannten Dokumente. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 5

7 2 Normative Verweisungen / Querverweise auf NAV Siehe Anhang 1 bzw. Bundesmusterwortlaut TAB 2007, Ausgabe 2011, Anhang A1 3 Begriffe und Abkürzungen Siehe Anhang 5 bzw. Bundesmusterwortlaut TAB 2007, Ausgabe 2011, Anhang B 4 Allgemeine Grundsätze Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte (1) Die Anmeldung erfolgt gemäß dem beim Netzbetreiber verwendeten üblichen Verfahren. Übliche Verfahren sind Formulare, die der Netzbetreiber (NB) auf seinen Internetseiten zur Verfügung stellt. (2) Für jeden zu stellenden Zähler / Messsatz ist ein Formular "Inbetriebsetzungsauftrag für eine Elektroanlage / Erzeugungsanlage" der BonnNetz einzureichen. Fehlende oder unvollständige Angaben führen zu vermeidbaren Rückfragen und Verzögerungen bei der Bearbeitung. Das Formular ist vom Kunden und von der verantwortlichen Fachkraft einer in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenen Fachunternehmen rechtsverbindlich zu unterschreiben. (3) Damit der Netzbetreiber das Verteilungsnetz, den Netzanschluss (Hausanschluss), sowie die Messeinrichtungen leistungsgerecht auslegen und mögliche Netzrückwirkungen beurteilen kann, liefert der Planer oder der Errichter - auch im Hinblick auf die gleichzeitig benötigte elektrische Leistung - zusammen mit der Anmeldung die erforderlichen Angaben über die anzuschließenden elektrischen Anlagen und Verbrauchsgeräte. Die ggf. hierfür erforderlichen Unterlagen werden dem Netzbetreiber vom Anschlussnehmer und vom künftigen Anschlussnutzer bzw. deren Beauftragten zur Verfügung gestellt. (4) Folgende Planunterlagen sind zur Verfügung zu stellen: Lageplan (Maßstab 1:250, z. B. Kopie aus dem Bauantrag) Grundrissplan, aus dem der geplante Montageplatz des Hausanschlusses (einschließlich Hauseinführung) sowie der Zähleranlage ersichtlich ist. Liegt das Objekt im hochwassergefährdeten Gebiet, ist zusätzlich ein Erdgeschossplan mit Höhenangaben (über NN) einzureichen, in dem ein geeigneter Montageplatz für den HA-Kasten und die Zähleranlage eingezeichnet ist Falls eine DWG-Datei vorhanden ist, so kann diese eingereicht werden (5) Zusätzliche Daten zu elektrischen Verbrauchsgeräten nach Abschnitt 10 und zu Erzeugungsanlagen nach Abschnitt 13 (z. B. Messkonzept) sind der Anmeldung beizufügen. (6) Der Anschlussnehmer/-nutzer bzw. dessen Beauftragter hat auf Anforderung ein Projektschaltbild des Hauptstromversorgungssystems mit der Angabe der Leitungsquerschnitte und Sicherungsbemessungsströme beizufügen. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 6

8 (7) Aus den im Absatz 3 genannten Gründen bedarf der Anschluss folgender Anlagen und Verbrauchsgeräte der vorherigen Beurteilung und Zustimmung des Netzbetreibers: neue Kundenanlagen zu erweiternde Anlagen, wenn die im Netzanschlussvertrag vereinbarte gleichzeitig benötigte Leistung überschritten wird vorübergehend angeschlossene Anlagen, z. B. Baustellen und Schaustellerbetriebe Erzeugungsanlagen und Stromspeichersysteme gemäß Kapitel 13 Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, ausgenommen ortsveränderliche Geräte Einzelgeräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kw sind mit dem Netzbetreiber abzustimmen Ladestationen für Elektromobilität mit einer Nennleistung von mehr als 4,6 kva Notstromaggregate (8) Folgende Geräte bedürfen keiner vorherigen Zustimmung, wenn aufgrund einer Untersuchung (siehe Abschnitt 10.1 Abs. 3) sichergestellt ist, dass sie keine störenden Rückwirkungen verursachen. Bei den nachfolgenden Geräten kann bis zu den in den jeweiligen Abschnitten genannten Leistungen im Allgemeinen davon ausgegangen werden, dass ein Anschluss auch ohne genauere Prüfung möglich ist. Werden die genannten Anschlusswerte überschritten und liegen auch keine Untersuchungen vor, die eine Unbedenklichkeit bezüglich der Netzrückwirkungen bescheinigen, holt der Betreiber eine Einzelzustimmung des Netzbetreibers ein (siehe Abschnitt 10.1 Abs. 3). Motoren (siehe Abschnitt ) Schweißgeräte (siehe Abschnitt ) Röntgengeräte, Tomographen u. ä. (siehe Abschnitt ) Geräte mit Anschnittsteuerung, Gleichrichtung oder Schwingungspaketsteuerung (siehe Abschnitt ) (9) Plant der Anschlussnehmer eine endgültige Stilllegung bzw. die vorübergehende Außerbetriebnahme des Netzanschlusses, so ist der Netzbetreiber rechtzeitig (i. d. R. zwei Wochen) und in schriftlicher Form über dieses Vorhaben zu informieren. Für die gleichzeitige Entfernung der Messeinrichtungen ist hierfür zusätzlich ein Antrag auf Entfernung der Messeinrichtung (entsprechend Abschnitt 4.1 der TAB) von einem eingetragenen Installationsunternehmen beim Netzbetreiber einzureichen. Der Antrag erfolgt mit dem beim Netzbetreiber festgelegtem Verfahren. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 7

9 Inbetriebnahme und Inbetriebsetzung (1) Für die Inbetriebnahme und Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage des Kunden wendet der Errichter das bei dem Netzbetreiber übliche Verfahren an. Dies gilt auch bei Wiederinbetriebsetzung sowie nach Trennung oder Zusammenlegung, sowie bei Erweiterungen oder Änderungen von Bestandsanlagen. Fingersichere Hauptleitungsabzeigklemme Hauptschalter zur Trennung der Kundenanlage Messeinrichtung SH Schalter Abbildung 1: Unterscheidung von Inbetriebnahme und Inbetriebsetzung Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 8

10 4.2.1 Voraussetzungen für die Inbetriebnahme (1) Die Anlage hinter dem Netzanschluss bis zu der in der VDE-AR-N 4101 definierten Trennvorrichtung für die Inbetriebnahme der Kundenanlage bzw. bis zu den Haupt- oder Verteilungssicherungen darf nur durch den Netzbetreiber oder mit seiner Zustimmung durch ein in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen in Betrieb genommen werden. (2) Erforderlich ist die Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucks für die Inbetriebnahme des Netzanschlusses und des Hauptstromversorgungssystems (Inbetriebsetzungsauftrag) Voraussetzungen für die Inbetriebsetzung (1) Die Anlage hinter dieser Trennvorrichtung (siehe VDE-AR-N 4101 in Abschnitt 4.5 Abs. 2) darf nur durch in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen im Betrieb genommen werden. (2) Erforderlich ist die Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucks für die Montage der Messeinrichtung (Inbetriebsetzungsanzeige / Fertigstellungsanzeige des Netzbetreibers). (3) Ein vom Netzbetreiber abweichender Messstellenbetreiber (MSB) ist möglich. Grundvoraussetzung ist dabei das Bestehen eines MSB-Rahmenvertrags mit dem Netzbetreiber. Die im Wechselprozess im Messwesen (WiM) geregelten Vorgaben (Abläufe, Anmeldung, Fristen, Datenformate etc.) sind einzuhalten. (4) Zur Vermeidung vor unbefugter Inbetriebsetzung einer Kundenanlage wird an der jeweiligen Trennvorrichtung ein Hinweis angebracht. (5) Wenn die Anwesenheit des Errichters der Anlage bei der Inbetriebsetzung erforderlich ist, teilt der Netzbetreiber ihm dieses mit. Plombenverschlüsse (1) Anlagenteile, die nicht gemessene elektrische Energie führen und Bereiche, die aus tariflichen und / oder aus vertraglichen Gründen vor direktem Zugriff zu schützen sind, müssen plombierbar ausgeführt werden. Im Wesentlichen sind dies: Haus- / Netzanschlusskasten Hauptleitungsabzweige unterer und ggf. oberer Anschlussraum des Zählerplatzes Raum für Zusatzanwendungen ggf. Überspannungsschutzeinrichtungen ggf. das Verteilerfeld im Zählerschrank (z. B. Bereich Wärmepumpen-Schaltschütz) Dies gilt auch für: Mess-, Steuereinrichtungen und Kommunikationseinrichtungen Einrichtungen für das Last- und Einspeisemanagement Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 9

11 (2) Plombenverschlüsse werden durch den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber oder durch dessen Beauftragte entsprechend ihres Verantwortungsbereiches angebracht oder entfernt. Bei Gefahr dürfen die Plomben auch ohne Zustimmung des Netzbetreibers entfernt werden. Eine Wiederverplombung ist zu veranlassen. Haupt- und Sicherungsstempel (Stempelmarken oder Plomben an der Messeinrichtung / Messsystem) dürfen nach den eichrechtlichen Bestimmungen weder entfernt noch beschädigt werden. (3) Der sichere und ordnungsgemäße Zustand des plombierten Bereichs wird allein durch das Anbringen einer Plombe nicht gewährleistet. (4) Grundsätzlich gilt für alle eingetragenen Installateure bis auf Widerruf die allgemeine Zustimmung zum Öffnen von Plombenverschlüssen. Elektroinstallateure ohne Plombierberechtigung teilen das Entfernen / Fehlen von Plomben dem Netzbetreiber unter Angabe des Grundes nach dessen Verfahren schriftlich mit. Elektroinstallateure mit Plombierberechtigung plombieren entsprechend Ihrer Verpflichtung in eigener Verantwortung. Plombierungen durch Installateure aus anderen Netzgebieten werden grundsätzlich anerkannt. Dabei sind die Plombenzange und das Plombiermaterial des Netzbetreibers zu verwenden, bei dem der Elektroinstallateur in das Installateurverzeichnis eingetragen ist. (5) Die Plombe muss so gekennzeichnet sein, dass der Plombierende eindeutig identifizierbar ist (z. B. Name des Netzbetreibers bzw. Messstellenbetreibers und individuelle Nummer). Erweiterung oder Änderung von Bestandsanlagen Allgemeines (1) Entsprechend dem Anwendungsbereich der TAB 2007 gelten die Vorgaben auchbei Erweiterung oder Änderung von Bestandanlagen. Des Weiteren ist die Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz anzuwenden. Diese Erweiterungen / Änderungen können zur Folge haben, dass auch andere Anlagenteile angepasst werden müssen. Nachrüstung einer Zählersteckklemme, wenn nicht vorhanden Nachrüstung eines Hauptschalters, wenn keine zentrale Überstromschutzeinrichtung (Kundenhauptsicherung z. B. Neozed-Sicherungen) im oberen Anschlussraum vorhanden ist Bei Arbeiten an bestehenden Anlagen, bei denen kein Hauptpotentialausgleich vorhanden ist, ist dieser nachträglich zu errichten, bzw. zu ertüchtigen Keine SLS / SH-Schalter Nachrüstung bei Bestandsanlagen mit Hutschienen im unteren Anschlussraum (2) Ändern sich die Betriebsbedingungen müssen die betroffenen Anlagenteile an die jeweils aktuellen Anforderungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen am Niederspannungsnetz angepasst werden. Dies können z. B. sein: Erhöhung der gleichzeitig benötigten elektrischen Leistung für den Netzanschluss Ergänzung einer Bezugsanlage durch eine Erzeugungsanlage Änderung des Verbrauchsverhaltens, z. B. Anwendungen mit Dauerstrom Änderung an der Hauptstromversorgung, z. B. Umstellung von Freileitung auf Kabelanschluss Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 10

12 4.4.2 Änderungen an bestehenden Zähleranlagen (1) In der nachfolgenden Übersicht sind mögliche Varianten beschrieben, in denen unter gewissen Rahmenbedingungen Zählerplätze weiterhin verwendet werden können. Übersicht Anlagen Anpassung / Umstellung Änderungsvarianten Zählertafel keine Schutzklasse II DIN DIN NZ- Zählertafel mit Schutzklasse II Zählerschrank mit NH- Sicherung Zählerschrank ohne NH- Sicherung Zählerschrank mit Trennvorrichtung 1) gemäß VDE-AR-N 4101 Umstellung Zähler von Eintarif- auf Zweitarif-Messung nein ja 2) 3) 4) 5) ja 2) 4) 5) ja 2) 3) 4) 5) ja Umstellung Zähler auf Zweirichtungsmessung nein ja 2) 3) 4) 5) 6) ja 2) 4) 5) ja 2) 3) 4) 5) ja Umstellung Zähler von Wechselstrom auf Drehstrom ohne Leistungserhöhung nein ja 2) 3) 4) 5) ja 2) 4) 5) ja 2) 3) 4) 5) ja Wiederinbetriebnahme Zählerplatz nach als 3 Monate ja 2) 3) 4) 5) 6) ja 2) 3) 4) 5) ja 2) 4) 5) ja 2) 3) 4) 5) ja Wiederinbetriebnahme Zählerplatz nach als 3 Monate nein nein ja 2) 4) 5) ja 2) 3) 4) 5) ja Leistungsverstärkung der Kundenanlage oder des Hauptstrom-Systems Anlagentrennung; aus einer Bestandsanlage werden 2 Anlagen (Freier Zählerplatz vorhanden) nein nein ja 2) 4) 5) ja 2) 3) 4) 5) ja nein nein ja 2) 4) 5) ja 2) 3) 4) 5) ja 1) selektive Überstromschutzeinrichtung (z. B. SLS / SH-Schalter); Zähler-Steckklemme; Hauptschalter 2) Bestandschutz, sofern es der Anlagenzustand zulässt 3) unterer Anschlussraum mit Klemmstein oder Schalter 4) oberer Anschlussraum mit zentraler Überstromschutzeinrichtung (Kundenhauptsicherung) oder Hauptschalter 5) Zählerplatzverdrahtung nach DIN vorhanden, Zähler-Steckklemme vorhanden oder nachgerüstet, ggf. weitere Vorgaben des Netzbetreibers beachten! 6) Vor Inbetriebnahme Rücksprache mit Netzbetreiber erforderlich!, Zähleranlage mindestens Schutzklasse 1! Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 11

13 Erweiterungen von Zähleranlagen Neben einer vollständigen Sanierung der Zähleranlage besteht die Möglichkeit eine Bestandsanlage unter den unten genannten Voraussetzungen zu erweitern. Abbildung 2: Bestehende Anlage bleibt unverändert Voraussetzungen: Setzen eines plombierbaren NH-Verteilers in unmittelbarer Nähe des Hausanschlusskastens oder der Zähleranlage / NSHV Absicherung der bestehenden Anlage im NH-Verteiler auf Basis der maximalen Strombelastbarkeit unter Berücksichtigung der Selektivität Absicherung des neuen Anlagenteils im Hausanschlusskasten und gegebenenfalls Trennmesser im NH-Verteiler Strombelastbarkeit der Hauptleitung zwischen Hausanschluss und NH- Verteiler und zwischen NH-Verteiler und dem erweiterten Anlagenteil muss mindestens für 63 A ausgelegt sein Zentrale Anordnung der Zählerplätze Beschriftung mit eindeutiger Zuordnung der Zu- und Abgangsleitungen Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 12

14 5 Netzanschluss (Hausanschluss) Art der Versorgung (1) Die Nennspannung an der Übergabestelle (in der Regel der Hausanschlusskasten) beträgt 230 / 400 V AC. Sie liegt im Toleranzbereich nach DIN IEC (VDE ). In DIN EN sind weitere Merkmale der Spannung angegeben (2) Netzanschlüsse gehören zu den Betriebsanlagen des Netzbetreibers und stehen, soweit nichts anderes vereinbart wird, in dessen Eigentum. Sie werden ausschließlich vom Netzbetreiber oder deren Beauftragten hergestellt. Kabeltrassen der BonnNetz dürfen generell nicht überbaut werden und die Kabeltrasse darf nicht bepflanzt werden. Für Arbeiten (z. B. Störungsbeseitigung) müssen die Kabeltrassen und der Hausanschlusskasten jederzeit zugänglich sein. Grundsätzlich erhält jedes zu versorgende Gebäude bzw. Grundstück einen eigenen Netzanschluss, der mit dem Niederspannungsnetz des Netzbetreibers verbunden ist. Ein Gebäude liegt vor, wenn es über eine eigene Hausnummer und Hauseingänge bzw. eigene Treppenräume verfügt. Dies gilt auch für eigenständig nutzbare Gebäude ohne Hausnummer (z. B. Hallen, Pumpspeicheranlagen), wenn sie absperrbar sind. (3) Dem Netzbetreiber ist gemäß NAV der Zugang zum Netzanschluss zu gewähren. (4) Die Versorgung mehrerer Gebäude (z. B. Doppelhäuser oder Reihenhäuser) aus einem gemeinsamen Netzanschluss ist dann zulässig, wenn der Hausanschlusskasten in einem für alle Gebäude gemeinsamen Hausanschlussraum zusammen mit den Zählerplätzen errichtet wird. Für das Betreten des Hausanschlussraumes durch den Anschlussnehmer sowie den Netzbetreiber und die Verlegung von Zuleitungen zu den Stromkreisverteilern in den einzelnen Gebäuden bewirkt der Eigentümer eine rechtliche Absicherung, vorzugsweise in Form einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit. Sollten im konkreten Fall der Eigentümer und der Anschlussnehmer nicht personengleich sein, so sorgt der Anschlussnehmer gegenüber dem Eigentümer für die Durchführung dieser Verpflichtung. Anschlussnehmer, Betreiber der elektrischen Anlage und der Netzbetreiber müssen unabhängig voneinander Zutritt zu diesem Hausanschlussraum haben. (5) Werden mehrere Netzanschlüsse auf einem Grundstück errichtet, stellen Planer, Errichter sowie Betreiber der elektrischen Anlagen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass eine eindeutige elektrische Trennung der angeschlossenen Anlagen gegeben ist. Im Vorfeld der Planungsphase sind die Maßnahmen mit BonnNetz abzustimmen. (6) Grundsätzlich sind Kundenanlagen über einen Drehstromanschluss an das öffentliche Versorgungsnetz anzuschließen. Der einphasige Anschluss von Verbrauchsgeräten ist nur bis zu einer Bemessungsleistung von 4,6 kva zulässig. Eine gleichmäßige Aufteilung der Leistung auf die drei Außenleiter ist zu gewährleisten. (7) In hochwassergefährdeten Gebieten ist der Überflutungsbereich (hundertjähriges Hochwasser) dem Netzbetreiber mitzuteilen, damit unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Anschlussnehmers eine geeignete Stelle für den Hausanschlusskasten und Zählerschrank gewählt werden kann. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 13

15 (8) Die Eigentumsgrenze wird im Netzanschlussvertrag festgehalten. Sie liegt grundsätzlich an den Abgangsklemmen der NH-Sicherungsunterteile in dem im Gebäude angebrachten Hausanschlusskasten. Im Falle des Anschlusses der Kundenanlage über eine Zähleranschlusssäule und bei Anschlussschränken im Freien liegt die Eigentumsgrenze an den Kabelendverschlüssen des in der Zähleranschlusssäule / im Anschlussschrank ankommenden Netzanschlusskabels. Abweichungen von der zuvor genannten Eigentumsgrenze bzw. Regelung werden ebenfalls im Netzanschlussvertrag definiert. Die im Eigentum des Messstellenbetreibers bzw. des Netzbetreibers stehenden Messeinrichtungen sind hiervon nicht betroffen. Den Bemessungsstrom der Netzanschlusssicherung gibt der Netzbetreiber vor. Die BonnNetz ist berechtigt, die Netzanschlusssicherungen zu entnehmen oder zu wechseln. Anschlusseinrichtungen Anschlusseinrichtungen innerhalb von Gebäuden (1) Hausanschlusseinrichtungen innerhalb von Gebäuden sind gemäß DIN in Hausanschlussräumen, -wänden bzw. -nischen unterzubringen. Ein Hausanschlussraum ist ein begehbarer und abschließbarer Raum eines Gebäudes, der zur Einführung der Anschlussleitungen für die Ver- und Entsorgung des Gebäudes bestimmt ist und in dem die erforderlichen Anschlusseinrichtungen und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen untergebracht werden. Ein Hausanschlussraum muss mindestens 2,0 m lang und 2,0 m hoch sein und an mindestens einer Gebäudeaußenwand liegen. Bei Belegung des Hausanschlussraumes mit Anschluss- und Betriebseinrichtungen auf nur einer Wand beträgt die Breite mindestens 1,50 m; bei Belegung gegenüberliegender Wände mindestens 1,80 m. Er darf nicht als Durchgang zu weiteren Räumen dienen. Der Hausanschlussraum ist vorzusehen in Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten / Nutzungseinheiten. Eine Hausanschlusswand ist eine Gebäudeaußenwand bzw. eine zur Gebäudeaußenwand angrenzende Wand, die zur Anordnung und Befestigung von Leitungen sowie Anschluss- und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen dient. Sie ist vorgesehen für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten / Nutzungseinheiten. Eine Hausanschlussnische ist eine bauseits erstellte Nische, die zur Einführung der Anschlussleitungen bestimmt ist sowie der Aufnahme der erforderlichen Anschlussund gegebenenfalls Betriebseinrichtungen dient. Sie sind ausschließlich geeignet für die Versorgung von nicht unterkellerten Einfamilienhäusern. Aufgrund der geänderten Mindestmaße für Strom Zähleranlagen nach der neuen VDE Anwendungsregel VDE-AR-N 4101: (Breite: 565 mm, Höhe neu: 1115 mm) sind in der Planungsphase einer Hausanschlussnische nach DIN die neuen Bemaßungsund Ausgestaltungsdetails mit der BonnNetz abzustimmen! (2) In Räumen, in denen die Umgebungstemperatur dauernd 30 C übersteigt, sowie in feuer- oder explosionsgefährdeten Räumen / Bereichen dürfen gemäß DIN der Hausanschlusskasten und / oder der Hauptverteiler nicht untergebracht werden. Es ist die Landesbauordnung, die Feuerungsverordnung und die Leitungsanlagen-Richtlinie des Bundeslandes NRW zu berücksichtigen. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 14

16 (3) Soll der Hausanschlusskasten auf einer brennbaren Wand montiert werden, sind die Voraussetzungen nach DIN VDE zu erfüllen. Auf brennbaren Wänden (z. B. Holzwand) müssen das Netzanschlusskabel und der Hausanschlusskasten auf einer lichtbogenfesten Unterlage (z. B. Fibersilikatplatte mit 20 mm Dicke) verlegt werden. Diese Unterlage muss allseitig 150 mm überstehen. Das Netzanschlusskabel darf nicht durch brennbare Wände geführt werden. (4) In besonderen Fällen ist ein zusätzlicher Schutz notwendig, um Betriebsmittel (z. B. Leitung, Hausanschlusskasten, Zählerschrank) vor Beschädigung durch eventuelle Fremdeinwirkung (z. B. Anfahrschutz für Flurförderfahrzeuge, Landmaschinen oder Personen- bzw. Lastkraftwagen) zu schützen. Bauart und Dimensionierung für die Errichtung eines solchen zusätzlichen mechanischen Schutzes liegt in der Verantwortung des Anschlussnehmers. (5) Die Haupterdungsschiene ist in räumlicher Nähe zum Hausanschlusskasten anzuordnen und mit dem Fundamenterder / Ringerder zu verbinden. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 15

17 Tabelle 1: Entscheidungshilfe für die Montage von Netzanschlüssen in Gebäuden Raumarten HA zulässig? Kellerraum ja Flur, Treppenraum nicht über Treppenstufen ja 1) Zählerraum Wohnräume, Küchen, Toiletten, Bade-, Duschräume ja nein Feuchter bzw. nasser Raum Spritzwasser IP X4 nein Lagerraum für Heizöl bis max l Gesamtinhalt ja 2),3),4) Brennstofflagerraum für Holzpellets bis l ja 4) Brennstofflagerraum für sonstige feste Brennstoffe bis kg ja 4) Raum mit Feuerstätten flüssige Brennstoffe gasförmige Brennstoffe } bis 100 kw Nennleistung ja 4) feste Brennstoffe bis 50 kw Nennleistung Räume mit Wärmepumpen bis 50 kw Antriebsleistung ja 4) Räume mit BHKW bis 35 kw Gesamtleistung ja 4) Raum mit erhöhter Umgebungstemperatur dauernd > 30 C nein (Tief-)Garagen, Hallen bis 100 m² IP X4 ja 5),6) (Tief-)Garagen, Hallen über 100 m² nein Feuergefährdeter Bereich Explosionsgefährdeter Bereich nein nein Batterieräume / Speichersysteme nein 7) Aufzugsraum nein 1) LAR NRW - Leitungsanlagen-Richtlinie, Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen beachten 2) auch möglich, wenn Heizkessel und Heizöltank in einem Raum 3) Hausanschlusskasten und -kabel müssen den Mindestabstand von 0,3 m zu GfK-Tanks bzw. Außenkante der Auffangwanne einhalten 4) Feuerungsverordnung (FeuVO NRW) beachten 5) mechanischer Schutz (Anfahrschutz) notwendig 6) nur wenn der Zugang zum Netzanschluss für den Netzbetreiber sichergestellt wird 7) nur in Abstimmung mit dem Netzbetreiber und dem Hersteller des Speichersystems Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 16

18 5.2.2 Anschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden (1) Die Hausanschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden sind gemäß DIN18012 in Abstimmung mit dem Netzbetreiber unterzubringen: in Hausanschlusssäulen in Gebäudeaußenwänden in Zähleranschlusssäulen (vgl. Anhang 6 Zeichnung ze.17.21) in Wandler-Außenschränken (vgl. Anhang 6 Zeichnung ze.81.11) in ortsfesten Schalt- und Steuerschränken (z. B. Ampelsignalanlage) in Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Telekommunikationsanlagen (2) Es gelten die Vorgaben der VDE-AR-N 4102 Anschlussschränke im Freien. Es ist darauf zu achten, dass gegenüber dem Erdreich eine geeignete Maßnahme gegen Betauung erfolgt. Im Schrank ist ein Montageplatz mit einer entsprechenden Befestigungsmöglichkeit nach DIN vorzusehen. Für Hausanschlusskästen sind die DIN VDE und DIN VDE anzuwenden. Die Schutzart beträgt mindestens IP 54. Anschlussschränke im Freien mit einphasigem Anschluss sind bis zu einer Anschlussleistung von 4,6 kva zulässig. Der zu verwendende Außenleiter ist beim zuständigen Netzbetreiber zu erfragen. Wohn- und Nichtwohngebäude gemäß DIN bzw. größere Anschlussleistungen erfordern immer einen Drehstromanschluss. Die Vorrichtungen für die Einführung der Kabel sind entsprechend dem Angebot des Netzbetreibers zum Netzanschluss auszuführen. Entsprechende Zugentlastungsvorrichtungen sind einzubauen. (3) Befindet sich der Hausanschluss in Gebäudeaußenwänden mit Dämmung, sind bauseits geeignete Maßnahmen zum Brandschutz zu treffen. Die Vorgaben nach DIN (luftdichte und wärmebrückenfreie Elektroinstallation) sind einzuhalten. (4) In der Regel gelten als Übergabestelle (Netzanschlusspunkt) die Abgangsklemmen des Hausanschlusskastens. Im Einzelfall können die Eingangsklemmen des kundeneigenen Anschluss-Elementes als Übergabestelle vereinbart werden. Bei Anschluss an NH-Sicherungslasttrennleisten (NH2/1) sind die Zugangsklemmen als V-Klemme mm2 se Al/Cu auszuführen. (5) In hochwassergefährdeten Gebieten ist der Netzanschluss (HA-Kasten), sowie die Zähleranlage außerhalb des hochwassergefährdeten Bereiches (mind. 10,5 m über Bonner Pegel) anzubringen. Eine vorherige Abstimmung mit dem Netzbetreiber ist unbedingt erforderlich! (6) Die Schutzart der Zähleranschlusssäule / des Wandler-Außenschrank beträgt mindestens IP 44. Das Gehäuse für den Zähler muss auch bei Erhöhung der Schutzart (IP 54) eine Ablesung für Laien ermöglichen. (7) Bei der Ausführung von Zählerplätzen, sowie der Steuerung, Datenübertragung und Kommunikation sind die Anforderungen nach Abschnitt 7 Technische Anforderungen der Zählerplätze und Abschnitt 9 Steuerung und Datenübertragung, Kommunikationseinrichtungen anzuwenden. Entgegen den Festlegungen für Zählerplätze nach DIN können wegen der nach unten abgehenden Leitungen die Funktionsflächen unter Umständen räumlich anders angeordnet sein. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 17

19 (8) Die Zugänglichkeit zur Zähleranschlusssäule / zum Wandler-Außenschrank muss für den Netzbetreiber jederzeit gewährleistet sein. Das Türschloss der Zähleranschlusssäule / des Wandler-Außenschank muss so beschaffen sein, dass ein DIN-Normprofilhalbzylinder des Netzbetreibers eingesetzt werden kann. Eine Doppelschließung garantiert den unabhängigen Zugang durch Netzbetreiber und Anschlussnutzer. Ausführung von Netzanschlüssen Netzanschluss über Erdkabel (1) Der Planer oder Errichter stimmt die Art der Hauseinführung mit dem Netzbetreiber ab. Der Netzbetreiber sorgt bei Kabelanschlüssen im Gebäude für einen wasserdichten Abschluss des Kabels in dem Schutzrohr der Hauseinführung, wenn der Anschlussnehmer die BonnNetz damit beauftragt hat. Erfolgt die Herstellung des Mauerdurchbruchs durch den Anschlussnehmer, so übernimmt BonnNetz keine Gewährleistung für die Dichtigkeit sowie gegen das Eindringen von Feuchtigkeit. Des Weiteren weist BonnNetz darauf hin, dass gemäß der gesetzlichen Regelung Mängelansprüche oder Schadensersatzansprüche bei Bauleistungen aus 438 Abs. 1 Nr. 2 oder 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB bei allen Anschlussnehmern nach fünf Jahren verjähren. Somit gilt diese Regelung auch für alle von der BonnNetz erstellten Netzanschlüsse. Wünscht der Anschlussnehmer einen gas- oder druckwasserdichten Abschluss, so wird dieser in Abstimmung mit dem Netzbetreiber von ihm selbst veranlasst. (2) Erforderliche bauliche Maßnahmen, z. B. für den Außenwandeinbau von Hausanschlusskästen, Aussparungen für Hausanschluss- / Zähleranschlusssäulen in Zäunen, Mauern und weitere Eigenleistungen veranlasst der Anschlussnehmer nach den Vorgaben des Netzbetreibers. Bei unterirdischer Einführung des Netzanschlusses ist eine Mindesttiefe unter der Geländeoberfläche von 0,6 m einzuhalten. Abweichende Tiefen sind mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Neben der Einzeleinführung kann auch die Mehrspartenhauseinführung eingesetzt werden. Die Verlegetiefe richtet sich hier nach der Sparte mit der größten Tiefe. (3) Schutzrohre für erdverlegte Leitungen müssen für die geplante Verwendung geeignet und zugelassen sein. Im Allgemeinen dürfen Kabeltrassen nicht überbaut werden (außer bei Kabelverlegung im Schutzrohr) und es dürfen keine tief wurzelnden Pflanzen vorhanden sein. (4) In hochwassergefährdeten Gebieten hat der Anschlussnehmer auf seine Kosten Vorkehrungen zum Schutz der Hausanschlüsse zu treffen, z. B. Bereitstellung einer druckwasserdichten Mauerdurchführung. Die HA-Kästen sowie die Zähleranlagen sind außerhalb des hochwassergefährdeten Bereiches (mind. 10,5 m über Bonner Rhein-Pegel) anzubringen. Eine vorherige Abstimmung mit der BonnNetz ist unbedingt erforderlich! Netzanschluss über Freileitung (1) Der Anschlussnehmer stellt sicher, dass die Anschlusswand im Falle eines Wandanschlusses bzw. der Dachstuhl im Falle eines Dachständeranschlusses eine ausreichende Festigkeit für die durch die Leitungen oder Kabel hervorgerufene Belastung aufweist. (2) Erforderliche bauliche Verstärkungen sowie alle notwendigen Maßnahmen, z. B. für den Einbau von Mauerwerksdurchführungen Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 18

20 den Einbau von Isolatorenstützen und Abspannvorrichtungen veranlasst der Anschlussnehmer nach den Vorgaben des Netzbetreibers. (3) Bei Umstellung des Netzanschlusses (z. B. von Freileitungsbauweise auf Kabelbauweise) ist der Anschlussnehmer für die entsprechende Anpassung seiner Anlage (z. B. Umverlegung der Hauptleitung, Sanierung der Zähleranlage, Herstellung eines Potentialausgleichs) verpflichtet. (4) Erfolgt eine Nutzungsänderung (z. B. Ausbau Dachgeschoss) ist sicherzustellen, dass die in Kapitel gestellten Anforderungen eingehalten werden Anbringen des Hausanschlusskasten (1) Hausanschlusskasten und Hauptverteiler werden frei zugänglich und sicher bedienbar angeordnet. (2) Bei der Anbringung des Hausanschlusskastens werden folgende Maße zugrunde gelegt: Höhe Oberkante Hausanschlusskasten über Fußboden: (in begründeten Ausnahmen ist in Absprache mit dem Netzbetreiber eine Höhe von 1,80 m zulässig) m Höhe Unterkante Hausanschlusskasten über Fußboden: m Abstand des Hausanschlusskastens zu seitlichen Wänden: m Tiefe des freien Arbeits- und Bedienbereiches vor dem Hausanschlusskasten (siehe Anhang A 2): m Netzrückwirkungen Zur Vermeidung von Netzrückwirkungen sind die Vorgaben nach Kapitel 10 einzuhalten. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 19

21 6 Hauptstromversorgung Aufbau und Betrieb (1) Hauptstromversorgungssysteme sind unter Berücksichtigung des zulässigen Spannungsfalls, ungeschnitten vom Netzanschlusspunkt (Übergabepunkt) bis zur Messeinrichtung (Zähleranlage) im gesamten Verlauf sichtbar zu verlegen. Ist dies aus zwingenden, technischen Gründen nicht möglich, muss die Leitung vor mechanischer Beschädigung geschützt verlegt werden und die Leitungsführung klar und eindeutig gekennzeichnet bzw. dokumentiert sein. (2) Hauptleitungen werden durch allgemeine, leicht zugängliche Räume geführt. Dabei beachten Planer und Errichter die Bauordnung des Bundesland NRW. (3) Hauptstromversorgungssysteme werden als Strahlennetze betrieben. (4) Planer oder Errichter legen Querschnitt, Art und Anzahl der Hauptleitungen in Abhängigkeit von der Anzahl der anzuschließenden Kundenanlagen fest. Die vorgesehene Ausstattung der Kundenanlagen mit Verbrauchsgeräten, die zu erwartende Gleichzeitigkeit dieser Geräte im Betrieb sowie die technische Ausführung der Übergabestelle werden bei der Festlegung berücksichtigt. (5) Der Errichter schließt Hauptstromversorgungssysteme so an, dass an den Messeinrichtungen ein Rechtsdrehfeld besteht. (6) Ist die Zusammenführung von mehreren Hausanschlusskästen (HAK s) bzw. Netzanschlüssen auf ein Sammelschienensystem geplant, so ist die ausdrückliche Zustimmung der BonnNetz erforderlich. Aufgrund der Betriebsführung sind die betreffenden Hauptleitungen in unmittelbarer Nähe zur Übergabestelle (Netzanschlusspunkt) über eine gemeinsame, plombierbare Lasttrenneinrichtung zu führen (vgl. Anhang 6 Zeichnung ze.15.11). (7) Sind mehrere Hauptleitungsabzweige / -aufteilungen in einem Gebäude erforderlich, sind die zugehörigen Überstrom-Schutzeinrichtungen in einem Hauptverteiler (z. B. NH-Sicherungsverteiler) oder in der Zähleranlage zusammenzufassen. Alle Abgänge kennzeichnet der Errichter derart, dass deren Zuordnung zu den jeweiligen Kundenanlagen eindeutig und dauerhaft erkennbar ist. Diese Vorgabe gilt sinngemäß auch für bestehende kombinierte Hausanschlusskästen mit mehreren Abgängen. (8) Die Verlegung von Hauptleitungen außerhalb von Gebäuden bedarf der Abstimmung mit dem Netzbetreiber. (9) Bei Freileitungsanschlüssen sollen Zählerplatz und Hauptleitung so ausgeführt werden, dass die Anlage im Bedarfsfall ohne weitere Maßnahmen auch über einen erdverlegten Kabelanschluss versorgt werden kann. (10) Falls der Errichter der Anlage bei der Durchführung von Arbeiten an elektrischen Anlagenteilen auch andere Kundenanlagen vorübergehend außer Betrieb setzen muss, unterrichtet er die davon betroffenen Kunden rechtzeitig und in geeigneter Weise. (11) In Hauptstromversorgungssystemen werden grundsätzlich nur Betriebsmittel eingebaut, die der Stromverteilung, der Freischaltung der Messeinrichtungen und dem Überspannungsschutz dienen. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 20

22 (12) Bei der Ausführung einer Gebäudeinstallation ist aus Gründen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) die DIN VDE einzuhalten. Im TN-System erfolgt die Auftrennung des PEN-Leiters in PE- und N-Leiter ab der Einspeisung im Gebäude an der Stelle, an der die Verbindung zur Haupterdungsschiene und damit zur Erdungsanlage hergestellt wird. (13) Die Verlängerung vorhandener Hauptleitungen bedarf der ausdrücklichen Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Die Verlängerung erfolgt über Verbindungsmuffen oder über Hauptleitungsabzweigkästen, welche dauerhaft mit Gießharz vollständig zu verfüllen sind. Der zulässige Spannungsfall ist auch in diesem Fall einzuhalten. (14) Bei Verwendung von Einaderleitungen bzw. -kabeln sind die Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit einzuhalten. Die Einführung in den Hausanschlusskasten erfolgt in Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Bemessung Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung (1) Für die Dimensionierung der Hauptstromversorgung in Wohngebäuden gilt DIN Alle anderen Hauptstromversorgungssysteme werden entsprechend deren Leistungsanforderung dimensioniert. (2) Der Netzbetreiber gibt die Größe der Hausanschlusssicherung vor Schutz bei Überstrom (1) Die Hausanschlusssicherungen oder sonstige vom Netzbetreiber plombierte Überstrom- Schutzeinrichtungen werden nicht als Schutzeinrichtungen zum Schutz bei Überlast oder Kurzschluss für abgehende Endstromkreise und Verbrauchsgeräte verwendet Koordination von Schutzeinrichtungen (1) Planer und Errichter der elektrischen Anlage berücksichtigen, dass Selektivität zwischen den Überstrom-Schutzeinrichtungen in der Kundenanlage und denjenigen im Hauptstromversorgungssystem sowie den Hausanschlusssicherungen besteht. (2) In Hauptstromversorgungssystemen sind die Schutzeinrichtungen gemäß DIN VDE selektiv auszuführen. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 21

23 P0F Kurzschlussfestigkeit (1) Der Planer oder Errichter legt die elektrischen Anlagen hinter der Übergabestelle des Netzbetreibers (Hausanschlusskasten) mindestens für folgende prospektive Kurzschlussströme 1 aus: 25 ka für das Hauptstromversorgungssystem von der Übergabestelle des Netzbetreibers bis einschließlich zur letzten Überstrom-Schutzeinrichtung bzw. Hauptleitungsabzweigklemme vor der Messeinrichtung. 10 ka für die Betriebsmittel zwischen der letzten Überstrom-Schutzeinrichtung bzw. Hauptleitungsabzweigklemme vor der Messeinrichtung und dem Stromkreisverteiler. 6 ka ab dem Stromkreisverteiler Abbildung 3: Kurzschlussfestigkeit 1) Prospektive Kurzschlussströme sind unbeeinflusste Dauer-Kurzschlussströme Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 22

24 6.2.5 Spannungsfall (1) Im Hauptstromversorgungssystem darf der Spannungsfall folgende Werte nicht überschreiten: Abbildung 4: Spannungsfall Hauptleitungsabzweige (1) Der Errichter verwendet Hauptleitungsabzweigklemmen nach DIN VDE und Hauptleitungsabzweigkästen. (2) Hauptleitungsabzweige / -aufteilungen vor der Messeinrichtung bedürfen der ausdrücklichen Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Sie sind in plombierbaren Gehäusen in unmittelbarer Nähe des Hausanschlusskastens oder der Zähleranlage unterzubringen, wobei jedem Hauptleitungszweig eine dem Querschnitt und der Verlegungsart entsprechende Überstrom-Schutzeinrichtung zuzuordnen ist. (vgl. Anhang 6 Zeichnung ze.12.23). Eine eindeutige Zuordnung der Zu- und Abgangsleitungen sind durch eine entsprechende Kennzeichnung sicherzustellen. (3) In Wohngebäuden werden nach DIN die Hauptleitungsabzweige bis zu den Messeinrichtungen und die Leitungen bis zu den Stromkreisverteilern als Drehstromleitungen ausgeführt und so bemessen, dass ihnen zum Schutz bei Überlast Überstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Bemessungsstrom von mindestens 63 A zugeordnet werden können. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 23

25 7 Technische Anforderungen an Zählerplätze Für die Errichtung von Zählerplätzen bis 63 A gelten die Vorgaben der VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz. Die jeweiligen Abschnitte der Anwendungsregel werden durch die nachfolgenden Hinweise ergänzt. Allgemeines (1) Um diskriminierungsfrei den Einsatz der auf dem Markt befindlichen Mess- und Steuereinrichtungen für Netz- und Messstellenbetreiber zu ermöglichen, sind im Netzbereich der BonnNetz ausschließlich nur Zählerplatzflächen nach DIN mit Dreipunktbefestigung (Zählerkreuz) gemäß Anlage A3.1 der TAB 2007 zulässig. (2) Umbauten von Zähleranlagen erfolgen gemäß Änderung und Erweiterung von bestehenden Zähleranlagen (siehe Kapitel 4.4.2). (3) Werden Anschluss- und Messeinrichtungen in Räumen angebracht, die bauseitig verschlossen werden sollen, ist sicherzustellen, dass diese den Mitarbeitern oder den Beauftragten der BonnNetz jederzeit zugänglich bleiben. Das trifft sowohl für die Ablesung als auch für die Zählerkontrolle, Zählerwechslung und Entstörung zu. Für die BonnNetz müssen immer die entsprechenden Türschlüssel erreichbar sein, entweder bei einem Hausverwalter oder bei einem vom Hauseigentümer beauftragten Hausbewohner. Ist dies nicht möglich, so ist bauseits für die BonnNetz eine Doppelschließung vorzusehen oder ein Schlüsseltresor einzubauen. Ausführung der Zählerplätze (1) Die Anschlusstechnik der Hauptleitung bei Querschnitten größer 35 mm 2 ist mit dem Zählerschrankhersteller abzustimmen. (2) Selektive Haupt-Leitungsschutzschalter (SLS / SH-Schalter) der Charakteristik E erfüllen die in der VDE-AR-N 4101 genannten Selektivitätsanforderungen, ohne dass dafür weitere Betriebsmittel oder zusätzliche Betrachtungen notwendig sind. Andere Charakteristiken bedürfen der Einzelzustimmung des Netzbetreibers (Anmeldeverfahren). (3) Die technische Ausstattung zur Schaltung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Feld für Steuergerät, Schütze, Kundenrelais) ist mit der BonnNetz abzustimmen. (4) Wenn Zählerplatz / Zählerplätze und Stromkreisverteiler in einer gemeinsamen Umhüllung untergebracht werden (z. B. Einfamilienhaus oder Gemeinschaftsanlagen), ist der Stromkreisverteiler in erforderlicher Funktionsflächengröße aus Gründen der Erwärmung neben dem Zählerplatz anzuordnen. (5) Jede Zählerplatzfläche ist mit einer Zähler-Steckklemme (ZSK) einschließlich Aushebeschutz, zugehörigen Anschluss-Steckstiften und Plombierhaube auszustatten. Soweit die Bauart der vom Messstellenbetreiber beigestellten Messeinrichtung die Verwendung einer geeigneten ZSK nicht zulässt, kann auf deren weitere Verwendung verzichtet werden. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 24

26 (6) Für jeden Zählerplatz ist im oberen Anschlussraum ein Hauptschalter und eine Hauptleitungsabzweigklemmen für den Anschluss der Zuleitung zum Stromkreisverteiler bis max. 63 A einzubauen. (7) Der obere Anschlussraum eines Zählerplatzes dient auch zur Aufnahme von Betriebsmitteln des Netzbetreibers oder Kommunikationseinrichtungen, Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen (RCD), FI-LS-Kombination oder Leitungsschutzschalter für bis zu 3 einphasige (Wechselstrom) Endstromkreise (max. 16 A) für z. B. Kellerbeleuchtung, Waschmaschine, Trockner o. ä.. Hierfür dürfen maximal 6 Teilungseinheiten je Kundenanlage verwendet werden. (8) Der obere Anschlussraum eines Zählerplatzes dient nicht als Stromkreisverteiler für Installationen nach DIN (9) Der Einbau von Energieflussrichtungssensoren (EnFluRi-Sensor) z. B. für Stromspeichersysteme ist im oberen Anschlussraum nicht zulässig. (10) Im Netzgebiet der BonnNetz ist die Verwendung von Industrie- und Hutschienenzählern als Verrechnungszähler im Zählerfeld nicht zulässig. Belastungs- und Bestückungsvarianten von Zählerplätzen Die Belastung von Zählerplätzen unterscheidet sich zwischen Aussetz- und Dauerbetrieb: Aussetzbetrieb: haushaltsübliche Anlagen (Bezugsanlagen) und ähnliche Anwendungen unter Berücksichtigung der DIN Dauerbetrieb: Erzeugungsanlagen und / oder Bezugsanlagen mit nicht haushaltsüblichem Lastverhalten (z. B. Direktheizungen, Speicher, Ladestationen für Elektrofahrzeuge), unabhängig von der Einschaltdauer Angaben zur maximalen Strombelastung und Bemessungsstrom sind Abbildung 5, S. 26 zu entnehmen. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 25

27 Abbildung 5: Abgrenzung Direkt- und Wandlermessung Anordnung der Zählerschränke (1) Neben den Vorgaben aus der Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 sind im Besonderen die jeweils gültige Landesbauordnung, die Feuerungsverordnung und die Muster- Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (M-LAR) zu beachten. (2) Zähleranlagen sind zentral gemäß DIN unterzubringen in Hausanschlussnischen (z. B. nicht unterkellerte Einfamilienhäuser) Hausanschlusswänden (bei bis zu 4 Nutzungseinheiten) Hausanschlussräumen (ab 5 Nutzungseinheiten). (3) Die Schutzart von Zähleranlagen muss den Gegebenheiten der Räume entsprechen, in denen die Montage erfolgen soll. In feuchten Räumen dürfen nur Zählerschränke in Schutzart IP x4 verwendet werden. Nur in trockenen, belüfteten Räumen können Zählerschränke der Schutzart IP 31 verwendet werden, wenn sich oberhalb und in der näheren Umgebung keine Wasserabsperrventile o. ä. mit / oder ohne Entleerung befinden. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 26

28 (4) Zählerplätze in Altbauwohnungen sollen bei Änderungs- und Erweiterungsarbeiten an der elektrischen Anlage aus dem abgeschlossenen Wohnbereich an andere geeignete, dauernd zugängliche zentral gelegene Orte (z. B. Hausanschlusswände, Hausanschlussräume, Zählerräume) verlegt werden. Wände von Bade- oder Duschräumen sind als Rückwände von Zählernischen nach Möglichkeit zu vermeiden (vgl. DIN VDE 0100 Teil 701). (5) Werden Anschluss- und Messeinrichtungen außerhalb von Gebäuden untergebracht, gilt Kapitel Zählerplätze außerhalb von Gebäuden dieser Erläuterungen. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 27

29 Tabelle 2: Beispiele für den Einbau von Zählerschränken Raumarten Zählerraum Zählerschrank zulässig? Hausanschlussraum ja 1) Hausanschlusswand ja 2) ja Hausanschlussnische Wohnräume, Küchen, Toiletten, Bade-, Duschräume ja nein Flur, Treppenraum nicht über Treppenstufen ja 3) Kellerraum ja Feuchter bzw. nasser Raum X4 ja Feuchter bzw. nasser Raum bei Strahlwasser nein Lagerraum für Heizöl (Zählerschrank außerhalb der Auffangwanne) bis l ja 4) 5) Brennstofflagerraum für Holzpellets bi 5X ja 5) Brennstofflagerraum für sonstige feste Brennstoffe 5X ja 5) Raum mit Feuerstätten für flüssige Brennstoffe gasförmige Brennstoffe feste Brennstoffe bis 100 kw Nennleistung ja 5) bis 50 kw Nennleistung ja 5) Räume mit erhöhter Umgebungstemperatur dauernd über 30 C nein Räume mit Wärmepumpen bis 50 kw Antriebsleistung ja 5) Räume mit BHKW bis 35 kw Gesamtleistung ja 5) (Tief-) Garagen, Hallen bis 100 m 2 X4 ja (Tief-) Garagen, Hallen über 100 m 2 nein Feuergefährdete Betriebsstätte nein Explosionsgefährdeter Bereich nein Batterieräume / Speichersysteme nein 8) 6) 7) Aufzugsraum nein 1) ab mehr als 4 Anschlussnutzer vorgeschrieben 2) bis zu 4 Anschlussnutzer möglich 3) LAR NRW - Leitungsanlagen-Richtlinie Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen beachten 4) auch möglich, wenn Heizkessel und Heizöltank in einem Raum 5) Feuerungsverordnung (FeuVO NRW beachten) 6) gilt auch für Tiefgaragen 7) mechanischer Schutz (Anfahrschutz) notwendig 8) nur in Abstimmung mit dem Netzbetreiber und dem Hersteller des Speichersystems Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 28

30 Trennvorrichtung für die Kundenanlage (1) Hausanschlusssicherungen dürfen nicht als Trennvorrichtung für die Kundenanlage verwendet werden. (2) Im unteren Anschlussraum des Zählerplatzes ist vor jedem Zähler eine selektive Überstromschutzeinrichtung (z. B. ein SLS / SH-Schalter) vorzusehen. Bei Wandlermessungen ist im unteren Anschlussraum eine geeignete plombierbare NH-Trennvorrichtung vorzusehen. (3) Diese selektive Überstromschutzeinrichtung muss sperr- und plombierbar sein und folgende Funktionen für jeden Zählerplatz aufweisen: Trennvorrichtung für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage Freischalteinrichtung für die Mess- und Steuereinrichtungen zentrale Überstromschutzeinrichtung für die Kundenanlage Überstromschutzeinrichtung für die Messeinrichtungen und die Leitungen zum Stromkreisverteiler (4) Die bei Direktmessung der Messeinrichtung vorgeschaltete Überstrom- Schutzeinrichtung (SLS/SH-Schalter) darf einen Bemessungsstrom von maximal 63 A nach VDE-AR-N 4101 haben. Sie muss mindestens die gleichen strombegrenzenden Eigenschaften aufweisen wie die Sicherungen der Betriebsklasse gg am Netzanschlusspunkt (HAK). Anmerkung: Der Bemessungsstrom stellt nicht die Grenze zwischen einer Direktmessung bzw. Wandlermessung dar, sondern dient zur Dimensionierung für den Schutz der Messeinrichtung. Besondere Anforderungen Zählerplätze außerhalb von Gebäuden (1) Es gelten die Vorgaben aus der VDE-AR-N (2) Anschluss- und Messeinrichtungen sind in Abstimmung mit der BonnNetz in Zähler- Anschlusssäulen (Direktmessung) vgl. Anhang 6 Zeichnung ze.17.21, bis zu einer Strombelastbarkeit (gemäß VDE-Belastungstabelle) unterzubringen. Bei einer höheren Strombelastung sind Wandleraußenschrank (vgl. Anhang 6 Zeichnung ze.18.11) einzusetzen. (3) Es ist darauf zu achten, dass gegenüber dem Erdreich eine geeignete Maßnahme gegen Betauung erfolgt. (4) Die Schutzart der Zähleranschlusssäule / Wandleraußenschrank beträgt mindestens IP 44. Die Zählerfeldabdeckung muss der Schutzart IP 54 entsprechen und eine Ablesung für Laien ermöglichen. (5) Entgegen den Festlegungen für Zählerplätze nach DIN können wegen der nach unten abgehenden Leitungen die Funktionsflächen unter Umständen räumlich umgekehrt angeordnet werden. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 29

31 (6) Die Zugänglichkeit zur Zähleranschlusssäule / Wandleraußenschrank muss für den Netzbetreiber jederzeit gewährleistet sein. Das Türschloss der Zähleranschlusssäule, des Wandleraußenschrank muss so beschaffen sein, dass ein DIN-Normprofilhalbzylinder des Netzbetreibers eingesetzt werden kann. Eine Doppelschließung garantiert den unabhängigen Zugang durch Netzbetreiber und Anschlussnutzer. (7) Technische Vorgaben für Anschlussschränke und Messungen von Sonderanlagen (z. B. Verkehrssignalanlagen, TK/BK-Anlagen, SB-Schaltstellen, usw.), sowie Anschlussschränken zu denen ausschließlich Elektrofachkräfte Zugang haben, bedürfen der anlagenspezifischen Abstimmung und Genehmigung des Netzbetreibers. (8) Die Kommunikationsreinrichtung ist gemäß Kapitel 9 dieser TAB auszuführen Zählerplätze für halbindirekte Messung (Wandlermessung) (1) Wandlermessungen sind bei Niederspannungsanlagen mit regelmäßig wiederkehrenden Betriebsströmen von mehr als 63 A im Aussetzbetrieb oder einer Dauerstrombelastung > 44 A vorzusehen. (2) Punkt 1 gilt auch für kurzzeitige Abnahmestellen (z. B. Baustromanschluss). (3) Wandlermessungen sind mit dem Netzbetreiber im Vorfeld abzustimmen. (4) Vor jeder Wandlermessung ist im unteren Anschlussraum des Messfeldes / Wandlernormfeldes eine geeignete plombierbare NH-Trennvorrichtung vorzusehen. (5) Die Messeinrichtung ist in einem bauseits zu liefernden Zählerschrank / Zählerwechselschrank einschließlich zugehöriger leerer Zählerwechseltafel der Größe 1 unterzubringen. (6) Die leere Zählerwechseltafel der Größe 1 ist vom Kunden beizustellen. (7) Die Wandler-Prüfklemme im Zählerschrank ist 13-polig nach Typ BonnNetz auszuführen, (siehe Anhang 6 Zeichnung ze.81.18). (8) Die Verlegung der Messwandler-Sekundärleitungen werden für die Strom- und Spannungspfade jeweils in getrennter Umhüllung (Kunststoffrohren) geführt und sind ungeschnitten von den Wandlern bis zum Zählerschrank erd- und kurzschlussfest auszuführen. Für jeden Strompfad ist in ein separates Kunststoffrohr zu verlegen und ein weiteres Kunststoffrohr für die Spannungsleitungen (L1, L2, L3 und N). 4x durchgängige Kunststoffrohre zwischen dem Messwandlerfeld und dem zugehörigen Zählerschrank. (9) Die Leitungen müssen eindeutig und unverwechselbar gekennzeichnet sein. (10) Der Spannungsabgriff der Messwandler-Sekundärleitungen erfolgt von den Stromschienen bis zum Zählerschrank ohne Absicherung in erd- und kurzschlussfester Ausführung. Folgende Querschnitte zur Verkabelung der Messwandler-Sekundärleitungen sind nach nachfolgender Tabelle 3 einzuhalten: Tabelle 3: Querschnitt Messwandler-Sekundärleitungen Einfache Länge der Messwandler- Sekundärleitung Leiterquerschnitt (Cu) in mm² für Strompfade Leiterquerschnitt (Cu) in mm² für Spannungspfade bis 15 m 4 2,5 15 m bis 25 m m bis 40 m 10 6 Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 30

32 (11) Entgegen den Festlegungen für Wandleranlagen nach Anhang Zeichnung ze können wegen der nach unten abgehenden Leitungen die Funktionsflächen unter Umständen räumlich umgekehrt angeordnet werden. (12) Die Messwandlersätze können in Absprache mit dem Netzbetreiber untergebracht werden in Normfeld-Zählerschränken (vgl. Anhang 6 Zeichnung ze.81.11). Niederspannungshauptverteilungen Wandler-Verteilerschränken (vgl. Anhang 6 Zeichnung ze.18.11). (13) Der Einbau der Messwandler erfolgt auf herausnehmbaren, gestützten Kupferlaschen (Primärschienen herausnehmbar, vgl. Anhang 6 Zeichnung ze.81.11) durch ein ins Installateurverzeichnis eingetragenes Elektro-Fachunternehmen. (14) Die zum Einsatz kommenden Messwandler, sowie die Verdrahtung und Ausführung der Wandler-Prüfklemmleiste (siehe Anhang 6 Zeichnung ze.81.18) erfolgen nach Angaben des Netzbetreibers. (15) Die Kommunikationsreinrichtung ist gemäß Kapitel 9 dieser TAB auszuführen. Untermessstellen Grundsätzlich kennt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) keine Untermessstellen für die Netze der allgemeinen Versorgung. Für die speziellen Anwendungsfälle nach EEG und KWK-G können Untermessstellen zulässig sein (z. B. Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen mit dem Netz der öffentlichen Versorgung). Bei noch bestehenden Untermessstellen sind diese so auszuführen, dass der Funktionsumfang dem der Abrechnungsmesseinrichtung entspricht. Dies bedeutet, dass die Untermessstelle als Messeinrichtung mit Lastgangzähler (RLM) auszuführen ist, wenn die Abrechnungsmesseinrichtung mit Lastgangzähler (RLM) ausgeführt ist. Falls der Einbau einer Messeinrichtung mit Lastgangzähler (RLM) wirtschaftlich nicht vertretbar ist, sind zwischen den beteiligten Parteien die Ablesung, Bilanzierung und Abrechnung separat zu regeln. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 31

33 8 Stromkreisverteiler (1) Für Stromkreisverteiler gelten DIN VDE , DIN EN (VDE ) und DIN Für Stromkreisverteiler in Wohngebäuden gilt außerdem DIN (2) Leitungsschutzschalter im Stromkreisverteiler müssen gemäß DIN EN (VDE ) ein Bemessungsschaltvermögen von mindestens 6 ka haben und den Anforderungen der Energiebegrenzungsklasse 3 nach DIN EN (VDE ) entsprechen. (3) Wechselstromkreise ordnet der Errichter den Außenleitern so zu, dass sich eine möglichst gleichmäßige Aufteilung der Leistung ergibt. (4) Bei Aufteilung von Stromkreisen ist die Zuordnung von Anschlussstellen für Verbrauchsgeräte zu einem Stromkreis so vorzunehmen, dass durch das automatische Abschalten der diesem Stromkreis zugeordneten Schutzeinrichtung (z. B. Leitungsschutzschalter, Fehlerstrom-Schutzschalter) im Fehlerfall oder bei notwendiger manueller Abschaltung nur ein Teil der Kundenanlage abgeschaltet wird. Hiermit wird die größtmögliche Verfügbarkeit der elektrischen Anlage für den Anschlussnutzer erreicht. (5) Für die leitungsgebundene Übertragung von Tarif- und Verbrauchsinformationen ist nach DIN für die Installation einer Datenleitung vom Zählerschrank bis in den Stromkreisverteiler der jeweiligen Nutzungseinheit ein Installationsrohr vorzusehen, das gemäß VDE-AR-N 4101 für die Aufnahme einer Datenleitung mit mindestens Cat. 5- Standard geeignet ist. (6) Stromkreisverteiler dürfen nicht unmittelbar über den Zählerplatzflächen angeordnet werden. (7) Zur Begrenzung des zulässigen Summenbemessungsstroms ist der jeweiligen Fehlerstrom-Schutzeinrichtung ein dem Nennstrom entsprechendes Überstromschutzorgan zuzuordnen. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 32

34 9 Steuerung und Datenübertragung, Kommunikationseinrichtungen (1) Wenn Messeinrichtungen und / oder Verbrauchsgeräte zentral gesteuert werden sollen, stimmt der Planer oder der Errichter den Aufbau der Steuerung mit dem Netzbetreiber ab. (2) Werden Steuereinrichtungen in Zähl- oder Messeinrichtungen (für Tarifschaltung, Wärmespeicher, Wärmepumpen usw.) eingebaut, so ist im unteren Anschlussraum des Zählerplatzes ein plombierbares einpoliges Sicherungselement (z. B. Schmelzeinsatz) bis max. 6 A für die Zuleitung zur Steuereinrichtung zu installieren. (3) Bei Kundenanlagen mit einem voraussichtlichen Jahresenergiebedarf > kwh/a sowie bei Anlagen mit einem Messwandler-Zähler sorgt der Anschlussnehmer in unmittelbarer Nähe des Zählerplatzes für die Bereitstellung eines durchwahlfähigen und betriebsbereiten Telekommunikations- Endgeräteanschluss oder einen IP-fähigen digitalen Kommunikationsanschluss für die Datenübertragung der Messwerte zum Messstellenbetreiber / Netzbetreiber. Hier ist mindestens ein Datenkabel in der Spezifikation Cat. 7 4*2*AWG23/1 von dem bereitgestellten Kommunikationsübergabepunkt bis zum Zählerschrank vorzusehen. Die Kommunikationsmöglichkeiten sind im Vorfeld der Planungsphase mit BonnNetz abzustimmen. (4) Ist ein APL vorhanden oder geplant, so ist ein plombierbares APZ-Feld innerhalb des Zählerschrankes im Kommunikationsfeld oder im Verteilerfeld vorzusehen. Die Platzierung des APL außerhalb der Zähleranlage, in unmittelbarer räumlicher Nähe des Zählerschrankes, in einem geeigneten Gehäuse z. B. Installationskleinverteiler nach DIN VDE oder Stromkreisverteiler ist mit dem Netzbetreiber im Vorfeld abzustimmen. (5) Vom APZ-Feld ist in jeden Zählerschrank bis zum jeweils ersten Zählerfeld des Zählerschanks (an die Querschiene des Zählerkreuzes, rechts neben die Zählersteckklemme) eine Datenleitung mindestens nach Cat. 5 zu verlegen und beidseitig mit einer RJ45-Buchse der Schutzklasse II zu versehen. Bei Mehrkundeanlagen ist die Datenleitung vorzugsweise vom APZ-Feld in das Zählerfeld der Allgemeinstromversorgung zu legen. Die Anbindung mehrere Zählerschränke an das APZ- Feld erfolgt sternförmig vom APZ-Feld aus. (6) In jedem Zählerschrank ist eine Steuersicherung (6 A; 25 ka LS Schalter oder D0 Element) plombierbar vorzusehen. Bei Zähleranlagen die aus mehreren Zählerschränken bestehen, ist im jedem Zählerschrank eine Steuersicherung (6 A; 25 ka LS-Schalter oder D0 Element) plombierbar vorzusehen. (7) Zur Spannungsversorgung (230 V) des APZ-Feld ist vom Steuersicherungsabgang eine erdschluss- und kurzschlussfeste Leitung bis ins APZ-Feld zu verlegen. Die Spannungsversorgungsleitung ist im APZ-Feld auf eine geeignete Klemme zu führen. Bei Zähleranlagen die aus mehreren Zählerschränken bestehen, ist die Spannungsversorgungsleitung an den Steuersicherungsabgang im ersten Zählerschrank anzuschließen. An die Steuersicherungsabgänge in den weiteren Zählerschränken ist keine abgehende Leitung anzuschließen (weitere Nutzung durch Netzbetreiber / Messstellenbetreiber vorgesehen). (8) Abdeckstreifen im APZ-Feld sind von innen verriegelbar auszuführen. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 33

35 (9) Hinweise zur elektrischen Speicherheizung / Warmwasserbereitung, Wärmepumpen (getrennte Messung) und zur Schwachlastregelung / Warmwasserbereitung (gemeinsame Messung) stellt der Netzbetreiber zur Verfügung. (10) Tarif- und Lastschaltungen werden mit Rundsteuerung oder Zeitschaltuhr vorgenommen. Zur Aufnahme des Steuergeräts ist ein Steuergerätefeld (SG-Feld) mit Dreipunktbefestigung und Spannungsversorgung mit Steuersicherung (6 A; 25 ka LS Schalter oder D0 Element) plombierbar vorzusehen. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 34

36 P1F 10 Betrieb der Kundenanlage Allgemeines (1) Elektrische Verbrauchsgeräte und Anlagen dürfen nach dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMVG) keine störenden Einflüsse auf andere Kundenanlagen sowie auf das Verteilungsnetz und auf Anlagen des Netzbetreibers ausüben. (2) Im Allgemeinen gilt Absatz 1 als erfüllt, wenn die Verbrauchsgeräte und Anlagen die einschlägigen Normen, Vorschriften und Richtlinien der Europäischen Union erfüllen und insbesondere die Grenzwerte der Normenreihe DIN EN (DIN VDE 0838) einhalten. (3) Für Verbrauchsgeräte, welche die Grenzwerte der Norm bzw. des Abschnittes 10.2 nicht einhalten, holt deren Betreiber für den Anschluss und den Betrieb eine Einzelzustimmung des Netzbetreibers ein. Diese kann entfallen, wenn durch das positive Ergebnis einer Untersuchung 2 sichergestellt wurde, dass die Geräte am Vorgesehenen Netzanschlusspunkt keine störenden Rückwirkungen auf das Verteilungsnetz oder andere Kundenanlagen verursachen. (4) Darüber hinaus ergreift der Betreiber dann Maßnahmen zur Begrenzung der Rückwirkungen auf ein nicht störendes Maß, wenn aufgrund einer Häufung von Geräten in einer Kundenanlage störende Rückwirkungen auf andere Kundenanlagen zu erwarten sind. (5) Elektrische Verbrauchsgeräte und Anlagen müssen eine ausreichende Störfestigkeit gegenüber den in den Verteilungsnetzen üblichen Störgrößen, wie z. B. Spannungseinbrüchen, Überspannungen und Oberschwingungen aufweisen. (6) Der Wert der Gesamtflickerstärke setzt sich aus der Erzeugung in mehreren Kundenanlagen zusammen. Damit der zulässige Gesamtwert nicht überschritten wird, können einem einzelnen Verursacher folgende Werte zugestanden werden: Langzeit-Flickerstärke Plt = 0,2 Kurzzeit-Flickerstärke Pst = 0,3 Abweichungen bedürfen in einzelnen Fällen einer separaten Genehmigung. 2 Für diese Untersuchung werden je nach Erfordernis herangezogen: die einschlägigen Normen, vor allem DIN EN (DIN VDE 0838) und / oder die Technischen Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen, herausgegeben vom VDN und/oder die Hinweise in der Gebrauchsanweisung des anzuschließenden Gerätes. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 35

37 P3F P2F Anschluss Entladungslampen (1) Entladungslampen dürfen je Kundenanlage bis zu einer Gesamtleistung von 250 W je Außenleiter unkompensiert angeschlossen werden. Für größere Lampenleistungen muss der Verschiebungsfaktor cos 1 3 durch Kompensation zwischen 0,9 kapazitiv und 0,9 induktiv liegen. Bis zu der in Absatz 2 angegebenen Leistungsgrenze werden bezüglich der Art der Kompensation keine Vorgaben gemacht. (2) Um den Betrieb von Tonfrequenz-Rundsteueranlagen nicht unzulässig zu beeinträchtigen, ist ab einer Leistung der Beleuchtungsanlage von 5 kva pro Kundenanlage eine der folgenden Schaltungen vorzusehen: die Duo-Schaltung eine Schaltung von Einzellampen in Gruppen, die je zur Hälfte mit gleichmäßig auf die Außenleiter aufgeteilten kapazitiven und induktiven Vorschaltgeräten betrieben werden elektronische Vorschaltgeräte (EVG), so dass für den Lampenstrom der cos 1 1 ist Kompensation durch eine zentrale Kompensationsanlage des Betreibers, die gegen Rundsteuersignale genügend gesperrt oder verdrosselt ist. Alle anderen Schaltungen erfordern dann eine Rückfrage beim Netzbetreiber, wenn dieser eine Tonfrequenz-Rundsteueranlage mit einer höheren Frequenz als 300 Hz betreibt Motoren (1) Durch den Anlauf von Motoren dürfen keine störenden Spannungsänderungen im Netz verursacht werden. Folgende Scheinleistungs-Grenzwerte dürfen bei gelegentlich (zweimal täglich) anlaufenden Motoren nicht überschritten werden: Wechselstrommotoren mit einer Scheinleistung von nicht mehr als 1,7 kva oder Drehstrommotoren mit einer Scheinleistung von nicht mehr als 5,2 kva oder bei höheren Scheinleistungen Motoren mit einem Anlaufstrom von nicht mehr als 60 A 4 (2) Bei Motoren (auch Wärmepumpen) mit gelegentlichem Anlauf und mit höheren Anzugsströmen als 60 A vereinbart der Planer oder Errichter mit dem Netzbetreiber die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung störender Spannungsänderungen, sofern nicht durch eine Untersuchung gemäß Abschnitt 10.1 Abs. 3 eine Unbedenklichkeit bezüglich möglicher störender Netzrückwirkungen nachgewiesen wurde. (3) Bei Motoren, die störende Netzrückwirkungen durch schweren Anlauf, häufiges Schalten oder schwankende Stromaufnahme verursachen können, z. B. Aufzüge, Sägegatter und Cutter mit einem Anlaufstrom von mehr als 30 A, vereinbart der Planer 3 4 cos 1 ist der Verschiebungsfaktor der 50-Hz-Grundschwingung, siehe Elektrische Leistung korrekte Begriffe, herausgegeben vom VDEW. Anlaufströme werden als Effektivwerte von Strom-Halbperioden angegeben. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 36

38 P4F oder Errichter mit dem Netzbetreiber die für die Reduzierung der Netzrückwirkungen 5 not- wendigen Maßnahmen Elektrowärmegeräte (1) Stromkreise für Elektrowärmegeräte mit einer Bemessungsleistung von mehr als 4,6 kw, z. B. Elektroherde, Durchlauferhitzer oder Warmwasserspeicher, werden vom Planer oder Errichter als Drehstromkreise ausgelegt. Der gleichzeitige Betrieb von Durchlauferhitzern und / oder elektrischen Heizungsanlagen, einschließlich externe Zusatzheizungen von Wärmepumpen, ist durch geeignete schaltungstechnische Vorkehrungen, z. B. Vorrangschaltung oder Lastabwurfrelais zu verhindern, wenn die Summe aller Verbrauchseinrichtungen einer Kundenanlage im Haushaltsbereich (Aussetzbetrieb) ein Betriebsstrom von 63 A je Zähler überschreitet. Bei Anlagen mit Dauerbetrieb (z. B. Gewerbe) sind die reduzierten Betriebsstromgrenzen je Zähler nach Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 zu beachten Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen Die Abrechnung von Wärmespeicheranlagen erfolgt über eine separate Messeinrichtung. Als Wärmespeicheranlagen gelten nur von der BonnNetz genehmigte Speicheranlagen zur Raumheizung und Geräte zur Warmwasserbereitung mit mindestens 200 l Speicherinhalt. Für diese Anlagen gelten ferner folgende Maßgaben: (1) Geräte zur Heizung oder Klimatisierung mit einer Bemessungsleistung von mehr als 4,6 kw werden für Drehstromanschluss ausgelegt. Für Antriebe in Geräten zur Heizung oder Klimatisierung gelten die Bedingungen nach Abschnitt (2) Wärmepumpen sind vom Errichter mit einer Einrichtung zu versehen, welche die Anzahl der Einschaltungen pro Stunde begrenzt. Wärmepumpen mit einphasigem Anschluss dürfen bei Anlaufströmen bis 18 A maximal sechsmal und bei Anlaufströmen bis 24 A maximal dreimal pro Stunde eingeschaltet werden. Wärmepumpen mit Drehstromanschluss und Anlaufströmen bis 30 A dürfen maximal sechsmal, die mit Anlaufströmen bis 40 A maximal dreimal pro Stunde eingeschaltet werden. Bei Abrechnungen über eine separate Messeinrichtung zum Erhalt eines reduzierten Netzentgelts ist die BonnNetz GmbH nach 14a EnWG dazu berechtigt, die Wärmepumpe mittels Schaltgerät zum Zweck der Netzentlastung untertägig vom Netz zu trennen. (3) Bei Wärmespeicheranlagen sieht der Planer oder der Errichter gemäß den Vorgaben des Netzbetreibers eine Aufladesteuerung nach DIN vor. Abweichungen von zuvor genannter Norm oder besondere Anforderungen sind mit BonnNetz abzustimmen. (4) Der Errichter bringt für die Steuerung von Geräten zur Heizung oder Klimatisierung durch eine zentrale Steuereinrichtung des Netzbetreibers eine plombierbare Schalteinrichtung (z. B. ein Schütz) nach dessen Angaben an. Entsprechende Schaltbilder stellt der Netzbetreiber zur Verfügung. (5) Der Energiebedarf der Wärmespeicheranlage wird über eine gesonderte Messeinrichtung gemessen und die Freigabezeiten (Ladungszeiten) werden mittels Schaltgerät gesteuert. Deshalb ist ein zweiter Zählerplatz sowie ein Platz für das Schaltgerät vorzuhalten (in Bezug auf die Steuersicherung siehe Kapitel 9). Die Stromkreise für die Wärmespeicheranlage sind in einem gesonderten oder mindestens in einem durch Stege getrennten Stromkreisverteiler zu installieren. 5 Siehe DIN EN (DIN VDE ) sowie die Technischen Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen, herausgegeben vom VDN. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 37

39 P5F P6F (6) Die Spannungsversorgung des Schaltgerätes erfolgt im ungezählten Bereich der Kundenanlage. Andere Steuereinrichtungen (z. B. Freigabekontakt, Aufladeautomat, Gruppengerät, Ladeschütz) befinden sich plombierbar hinter dem Abgriff der Zähleinrichtung (vgl. Anhang 6 Zeichnung ze.42.13). Zur Minimierung der Kurzschlussgefahr muss die Ansteuerung des Schaltgerätes mit dem gleichen Außenleiter (L1) erfolgen, mit dem über den Freigabekontakt andere Steuereinrichtungen aktiviert werden. Die Nutzung von in der Wärmepumpen integrierten Schaltbetriebsmitteln mit Ansteuerung über einen VNB-Kontakt findet im Netzgebiet der Bonn-Netz keine Anwendung. (7) Der Errichter schließt Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, deren Betrieb zeitlich eingeschränkt werden kann, fest an Schweißgeräte (1) Der Betreiber von Schweißgeräten mit einer Bemessungsleistung von mehr als 2 kva, die störende Netzrückwirkungen verursachen können, vereinbart vor deren Anschluss mit dem Netzbetreiber geeignete Maßnahmen, so dass im Betrieb Störungen anderer Kunden oder Störungen im Verteilungsnetz ausgeschlossen sind. Diese Geräte sollen den Neutralleiter nicht und die Außenleiter möglichst gleichmäßig belasten. (2) Der Verschiebungsfaktor cos 1 6 sollte mindestens 0,7 induktiv betragen Röntgengeräte, Tomographen u. ä. (1) Röntgengeräte, Tomographen und ähnliche medizinische Geräte mit einer Bemessungsleistung über 1,7 kva bei Wechselstrom- und 5 kva bei Drehstromanschluss dürfen dann angeschlossen werden, wenn die Kurzschlussleistung des Netzes am Hausanschlusskasten wenigstens das 50fache der Geräte-Bemessungsleistung beträgt 7. (2) Bei einer geringeren Netzkurzschlussleistung stimmt der Planer oder Errichter die Anschlussmöglichkeit mit dem Netzbetreiber ab Geräte mit Anschnittsteuerung, Gleichrichtung usw. (1) Auch bei getrennter Anordnung von Steuerungseinrichtung und Verbrauchsgerät ist die Steuerungseinrichtung als Bestandteil des gesteuerten elektrischen Verbrauchsgerätes zu betrachten. (2) Die in den Normen DIN EN Teile 2 und 3 (DIN VDE 0838 Teile 2 und 3) festgelegten Grenzen für Verbrauchsgeräte mit Schwingungspaketsteuerung sind auch für elektrische Verbrauchsgeräte mit elektromechanischen Steuergeräten maßgebend, z. B. Kochstellen oder Backöfen mit Bimetallschaltern. (3) Bei Anwendung der symmetrischen Anschnittsteuerung ist die Anschlussleistung von Glühlampen auf 1,7 kw je Außenleiter, die von Entladungslampen mit induktivem Vorschaltgerät sowie die von Motoren auf 3,4 kva je Außenleiter begrenzt. (4) Bei Wärmegeräten darf die unsymmetrische Gleichrichtung bis zu einer maximalen Anschlussleistung von 100 W und die symmetrische Anschnittsteuerung bis zu einer maximalen Anschlussleistung von 200 W angewandt werden. Bei Wärmegeräten sind außerdem Anschnittsteuerungen erlaubt, die nur beim Einschalten wirksam sind, um die Einschaltströme in ihrer Höhe zu begrenzen. 6 cos 1 ist der Verschiebungsfaktor der 50-Hz-Grundschwingung, siehe Elektrische Leistung korrekte Begriffe, herausgegeben vom VDEW. 7 Über die Netzkurzschlussleistung am Hausanschlusskasten erteilt der Netzbetreiber Auskunft. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 38

40 (5) Dreiphasig angeschlossene Kopiergeräte mit einphasiger Trommelheizung sind bis zu einer Anschlussleistung von 4 kva, bei dreiphasiger Trommelheizung bis zu einer Anschlussleistung von 7 kva zugelassen Ladesysteme für Elektrofahrzeuge (1) Ladesysteme von Elektrofahrzeugen mit einer Leistung > 4,6 kva sind bei der BonnNetz vor Errichtung anzumelden und mittels Datenblatt EM.1 (siehe Internetseite BonnNetz) mit Ihren technischen Rahmenbedingungen anzuzeigen. Ggf. ist die Errichtung einer separaten Messeinrichtung zur Erfassung der Energie erforderlich. (2) Anschlüsse von Ladesystemen in komplexeren Anschlusssituationen (z. B. Anschluss in / an größeren Gebäuden, Gewerbekomplexen) o.ä. sind in der Planungsphase mit dem Netzbetreiber abzustimmen. (3) Der Aufbau der Verrechnungsmessung erfolgt entsprechend den aktuellen Abrechnungsregeln. In komplexeren Messsituationen ist das Messkonzept in der Planungsphase mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Betrieb Allgemeines (1) Wenn durch Absinken, Unterbrechen, Ausbleiben oder Wiederkehren der Spannung Schäden in der Kundenanlage verursacht werden können, obliegt es dem Betreiber dieser Anlage, Maßnahmen zu deren Verhütung nach DIN VDE zu treffen Spannungs- oder frequenzempfindliche Betriebsmittel (1) Wenn bei spannungs- oder frequenzempfindlichen Betriebsmitteln, wie z. B. Datenverarbeitungsgeräten, erhöhte Anforderungen an die Qualität der Spannung und der Frequenz gestellt werden, obliegt es dem Betreiber, die hierfür erforderlichen Maßnahmen, z. B. durch Einsatz einer unterbrechungsfreien Stromversorgungsanlage (USV-Anlage), zu treffen Blindleistungs-Kompensationseinrichtungen (1) Einrichtungen zur Blindleistungskompensation werden entweder zusammen mit den Verbrauchsgeräten zu- bzw. abgeschaltet oder über Regeleinrichtungen betrieben. (2) Die Anschlussnutzung hat gemäß 16 Abs. 2 N iederspannungsanschlussverordnung (NAV) zur Voraussetzung, dass der Gebrauch der Elektrizität mit einem Verschiebungsfaktor zwischen cos = 0,9 kapazitiv und 0,9 induktiv erfolgt. Anderenfalls kann der Netzbetreiber den Einbau ausreichender Kompensationseinrichtungen verlangen. (3) Eine Kompensationsanlage sollte verdrosselt werden, wenn das Verhältnis der Leistung von Oberschwingungen erzeugenden Geräten zu der Gesamtleistung der Anlage einen Wert von 15 % überschreitet. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 39

41 Tonfrequenz-Rundsteueranlagen 86B(1) Elektrische Anlagen hinter dem Netzanschluss werden so geplant und betrieben, dass sie den Betrieb von Tonfrequenz-Rundsteueranlagen nicht stören. Treten dennoch Störungen auf, so sorgt der Betreiber der störenden Anlage, in Abstimmung mit dem Netzbetreiber, für geeignete Abhilfemaßnahmen. (2) Bilden Kondensatoren in Kundenanlagen in Verbindung mit vorgeschalteten Induktivitäten (Transformatoren, Drosseln) einen Reihenresonanzkreis, muss dessen Resonanzfrequenz in ausreichendem Abstand zu der vom Netzbetreiber verwendeten Rundsteuerfrequenz liegen. (3) Werden Verbrauchsgeräte ohne ausreichende Störfestigkeit nach DIN VDE 0839 in elektrischen Anlagen hinter dem Netzanschluss durch Tonfrequenz-Rundsteuerung beeinträchtigt, obliegt es dem Betreiber dieser Verbrauchsgeräte, dafür zu sorgen, dass z. B. durch Einbau geeigneter technischer Mittel (z. B. TF-Sperren) die Beeinträchtigung vermieden wird. (4) BonnNetz kann bei Störungen des Rundsteuersignals, welche durch die Kundenanlage verursacht werden, den Einsatz von geeigneten TF-Sperren zu Lasten des Verursachers am Netzanschlusspunkt einfordern. (5) Die Tonfrequenz-Rundsteueranlagen der BonnNetz werden in den Stadtgebieten - Bonn und Hardtberg mit der Frequenz 216 2/3 Hz bzw Hz betrieben - Bad Godesberg und Beuel mit der Frequenz 270 Hz betrieben. Weitere Details dazu sind in der Planungsphase mit dem Netzbetreiber rechtzeitig abzustimmen Einrichtungen zur Telekommunikation über das Niederspannungsnetz (1) Das Netz des Netzbetreibers darf nicht ohne dessen Zustimmung für Telekommunikationszwecke benutzt werden. (2) Benutzt der Betreiber von Telekommunikationseinrichtungen seine eigenen elektrischen Anlagen für Telekommunikationszwecke, so sorgt er dafür, dass störende Einflüsse auf andere Kundenanlagen, Versorgungsanlagen des Netzbetreibers und Telekommunikationsanlagen des Netzbetreibers und Dritter vermieden werden. (3) Es obliegt dem Betreiber von Telekommunikationseinrichtungen, für das Fernhalten von Signalen, die seine Telekommunikationseinrichtungen störend beeinflussen, selbst zu sorgen. (4) Die in Kundenanlagen betriebenen Geräte dürfen die Telekommunikationseinrichtungen des Netzbetreibers bzw. anderer Kundenanlagen nicht unzulässig beeinträchtigen. Besondere Anforderungen an den Betrieb von Strom-Speichern Die besonderen Anforderungen an den Betrieb von Strom-Speichers sind dem FNN Hinweis Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 40

42 11 Vorübergehend angeschlossene Anlagen Geltungsbereich (1) Zu vorübergehend angeschlossenen Anlagen zählen: Elektrische Anlagen für Baustellen Schaustellerbetriebe ohne ständige Einrichtung einer Festplatzinstallation (Speisepunkte) Elektrische Anlagen in Ausstellungen, Shows und Ständen Festbeleuchtung usw. (2) Die nachfolgenden Anforderungen betreffen den vorübergehenden Anschluss von Anlagen mit direkter Messung. (3) Bei Anlagen mit halbindirekter Messung (Wandlermessung) ist die Ausführung (z. B. Einbau von Stromwandler, zusätzliche Zählerfelder usw.) vorab mit dem Netzbetreiber abzustimmen. (4) Werden Erzeugungsanlagen über vorübergehend angeschlossene Anlagen betrieben, erfolgt der Anschluss und Betrieb nach Abschnitt 13 dieser Hinweise. Normen und Regeln Die wichtigsten Normen und Regeln im Überblick: DIN VDE : Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Baustellen DIN VDE : Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Ausstellungen, Shows u. Stände DIN VDE : Fliegende Bauten, Wagen und Wohnwagen nach Schaustellerart DIN und -3: Baustromverteiler; Anschlussschrank 400 V, Wandlermessung 100 A, 250 A, 400 A und 630 A DIN EN (VDE ): Besondere Anforderungen an Baustromverteiler BGI 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau-und Montagestellen DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) : Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel TAB: Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers Besondere Bedingungen für die kurzzeitige Stromversorgung aus dem Niederspannungsnetz (Anlage 2 des Inbetriebsetzungsauftrag Strom) Anmeldung (1) Die geplante Anlage wird vor Beginn der Arbeiten (bei Anlagen I > 44 A als Wandlermessung, mindestens 3 Wochen vorher) gemäß den TAB 4.1 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte mit dem beim Netzbetreiber verwendeten Verfahren (Inbetriebsetzungsauftrag) angemeldet. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 41

43 (2) Für jede Wandlermessung ist zusätzlich zum Inbetriebsetzungsauftrag eine detaillierte Leistungsaufstellung inkl. Gleichzeitigkeitsfaktor mit einzureichen. (3) Die Besondere Bedingungen für die kurzzeitige Stromversorgung aus dem Niederspannungsnetz sind zu beachten und vom Kunden anzuerkennen (siehe Anlage 2 zum Inbetriebsetzungsauftrag Strom). Anschlussgeräte Anschlussschrank (1) Der Anschlussschrank hat mindestens die Schutzart IP 44 gemäß DIN EN (VDE ) zu erfüllen und muss durch seine Bauart der Schutzklasse II Schutzisolierung entsprechen und verschließbar sein. (2) Der Anschlussschrank nach DIN beinhaltet (siehe Abbildung): plombierbaren Isolierstoffkasten mit Klarsichtdeckel -mindestens Schutzart IP 54- zur Unterbringung der Anschlusssicherung, bestehend aus einem Sicherungslasttrennschalter NH 00 plombierbaren Isolierstoffkasten mit Klarsichtdeckel -mindestens Schutzart IP 54- zur Unterbringung der Messeinrichtung; Zählerfeld gemäß DIN , mindestens Schutzart IP 54, Mindestabstand zwischen Zählerbefestigung und Zählerabdeckung 185 mm. plombierbaren Isolierstoffkasten mit Klarsichtdeckel -mindestens Schutzart IP 54- zur Unterbringung der Hauptsicherung, bestehend aus einem Lasttrennschalter mit NH-00 Sicherungen (3) Der Schrank wird in Abstimmung mit dem Netzbetreiber vom Kunden zur Verfügung gestellt Anschluss-Verteilerschrank (1) Der Anschluss-Verteilerschrank ist die Kombination aus dem Anschlussteil nach Ziffer und dem Endverteiler. (2) Eine Anschlussmöglichkeit für die Erdungsleitung muss gegeben sein. Der Einsatz eines solchen Schrankes setzt voraus, dass der Anschlusspunkt an das Netz des Netzbetreibers in unmittelbarer Nähe zur Verbrauchsstelle liegt Anschlussleitung (1) Die Anschlussleitung vor der Zähl-, Mess- und Steuereinrichtung soll so kurz wie möglich, jedenfalls nicht länger als 20 Meter sein. Die maximal zulässigen Schleifenimpedanzen sind in je- dem Fall einzuhalten und die Wirksamkeit der Schutzeinrichtungen zu prüfen. Die Anschlussleitung darf keine lösbaren Zwischenverbindungen enthalten. Auch für die Anschlussleitung muss als Überlastschutz die DIN VDE und hinsichtlich der Strombelastbarkeiten in Abhängigkeit der Verlegearten und Umgebungstemperaturen die DIN VDE 0298 beachtet werden. (2) Als Anschlussleitung ist eine Gummischlauchleitung z. B. H07RN-F bzw. A07RN-F oder gleichwertiger Bauart mit ozon- und witterungsbeständiger Aderisolierung zu verwenden. (3) Die Aderkennzeichnung erfolgt entsprechend der Netzform TN-System. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 42

44 (4) Der Mindestquerschnitt beträgt in der Regel: Hauptsicherung Mindestquerschnitt 63 A 16 mm² 100 A 25 mm² (5) Die Anschlussleitung darf nicht über öffentliche Straßen geführt werden. Sie ist an Stellen, z. B. Schrittweg, an denen sie mechanisch besonders beansprucht werden kann, durch geeignete Maßnahmen zu schützen. (6) Die nachfolgenden Anschlussvarianten sind mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Anschluss an das Niederspannungsnetz Schutzmaßnahme bei Kabelanschluss (1) Für die Netzform TN-System sind die entsprechenden Schutzmaßnahmen anzuwenden Freileitungsanschluss (1) Bei Freileitungsanschlüssen wird die Anschlussleitung am Mast oder Dachständer an einen ISO Sicherungstrenner des Netzbetreibers angeschlossen. Der Anschluss und die Montage des ISO Sicherungstrenners erfolgt durch die BonnNetz Aufstellung des Anschlussschrankes (1) Der Anschlussschrank ist lotrecht aufzustellen und gegen ein umstürzen zu sichern. Der Abstand vom Fußboden bis zur Mitte des Zählers soll in der Regel nicht weniger als 0,8 m und nicht mehr als 1,8 m betragen Schutzmaßnahme bei Freileitungsanschluss (1) Für die Netzform TN-System sind die entsprechenden Schutzmaßnahmen anzuwenden Inbetriebnahme (1) Die Inbetriebnahme erfolgt nach Abschnitt 4 dieser TAB. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 43

45 12 Auswahl von Schutzmaßnahmen Allgemeines (1) Das Niederspannungsnetz der BonnNetz ist in der Netzform TN-System ausgeführt. (2) In Neubauten wird als Bestandteil der elektrischen Anlage nach NAV ein Fundamenterder nach DIN eingebaut. Die Wirksamkeit des Fundamenterders ist vor dem Einbringen des Betons durch eine Elektrofachkraft oder Blitzschutzfachkraft mittels Durchgangsmessung und entsprechender Dokumentation nachzuweisen. Bei fehlendem Nachweis kann eine Inbetriebnahme / Inbetriebsetzung nicht erfolgen. (3) Der PEN-Leiter bzw. Neutralleiter (N) darf nicht als Erdungsleiter für Schutz-und Funktionszwecke von Erzeugungsanlagen, Antennenanlagen und Blitzschutzanlagen verwendet werden. (4) Zur Vermeidung unzulässiger Rückwirkungen z. B. durch Betriebs-, Ableit- oder Streuströme von Bahnanlagen auf das Niederspannungsnetz ist nach DIN EN (VDE ) innerhalb eines Beeinflussungsbereiches von 10 m Entfernung zur Bahnerde - senkrecht zur Gleisachse gemessen - auf eine elektrische Trennung der Erdungsanlage zu achten. Netzsystem (1) Der Netzbetreiber erteilt Auskunft über das vorhandene Netzsystem. In Abhängigkeit davon ist der Anschluss am Hausanschlusskasten wie nachfolgend dargestellt auszuführen: TN-S-System Netzanschluss im Gebäude (1), Anhang 4 TN-S-System Netzanschluss im Gebäude (2), Anhang 4 TN-C-S-System Netzanschluss befindet sich nicht im Gebäude, Anhang 4 (2) Besondere Anforderungen im TN-System: Für das TN-System gelten die Anforderungen nach DIN VDE Bei Verwendung von Hausanschluss- bzw. Zähleranschlusssäulen erfolgt im TN- System der Schutzpotentialausgleich von der ersten PEN-Klemme im Gebäude Überspannungsschutz (1) Wird ein Überspannungsschutz nach DIN VDE mit Überspannungs- Schutzeinrichtungen vom Typ 2 oder Typ 3 nach DIN EN (VDE ) vorgesehen, nimmt der Errichter den Einbau der Schutzeinrichtungen im nicht plombierten Teil der Kundenanlage vor. (2) Wird ein Überspannungsschutz nach DIN EN (VDE ) mit Überspannungs-Schutzeinrichtungen vom Typ 1 nach DIN EN (VDE ) vorgesehen, so ist dieser in einem separaten, plombierbaren Gehäuse, i.d.r. außerhalb der Zähleranlage oder alternativ im Aufspeisefeld in der Zähleranlage unterzubringen, sofern sie den Anforderungen der Richtlinie Überspannungs- Schutzeinrichtungen Typ 1 (SPD Typ1), entsprechen: Es ist sicherzustellen, dass die SPDs Typ 1 bei einem inneren Kurzschluss dauerhaft vom Netz getrennt werden Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 44

46 Es werden ausschließlich spannungsschaltende SPDs Typ 1 (mit Funkenstrecke) eingesetzt. SPDs, die ausschließlich einen oder mehrere Varistoren oder eine Parallelschaltung einer Funkenstrecke mit einem Varistor enthalten, sind nicht zulässig SPDs Typ 1 dürfen keinen Betriebsstrom durch Statusanzeigen, z. B. LEDs verursachen Die Kurzschlussfestigkeit IRSCCRR eines SPD Typ 1 muss mindestens 25 ka betragen Ein Folgestrom nach Ansprechen des SPD Typ 1 darf nicht zum Auslösen der Hausanschlusssicherung führen Die schutzisolierten Gehäuse für die Aufnahme von SPDs Typ 1 müssen plombierbar sein. Die Möglichkeit einer kundenseitigen Überprüfung der Statusanzeige ohne Öffnung plombierter Gehäuse ist vorzusehen Auswahl und Errichtung von SPDs Typ 1 im Hauptstromversorgungssystem sind abhängig von der Art des Netzsystems ( System nach der Art der Erdverbindung ) nach DIN VDE vorzunehmen (Siehe Richtlinie Überspannungs-Schutzeinrichtungen Typ 1, herausgegeben vom VDN). Die Festlegung von Einbauort und Anschluss erfolgt in enger Absprache mit BonnNetz. Der Einbau von SPDs Typ 1 direkt unterhalb eines Direktmessplatzes im unteren Anschlussraum ist nicht möglich. (3) Überspannungsableiter sind auf dem kürzesten Weg zu erden, z. B. an der nächsten Potentialausgleichsschiene des geerdeten Hauptpotentialausgleiches. In keinem Fall darf der PEN-Leiter des Netzbetreibers als Erder benutzt werden! Sollte diesbezüglich eine Veränderung des HA-Kastens vorgenommen werden müssen, geht dies zu Lasten des Anschlussnehmers. (4) Nach Arbeiten an bestehenden elektrischen Anlagen, in denen kein oder nur unzureichender Hauptpotentialausgleich vorhanden ist, ist dieser nachträglich zu installieren bzw. normgerecht herzustellen. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 45

47 13 Erzeugungsanlagen und andere Einspeiser, z. B. Netzersatzanlagen (NEA) Allgemeines (1) Für folgende Anlagen stimmen Planer, Errichter, Anschlussnehmer und Betreiber die technische Ausführung des Anschlusses und des Betriebes nach den dafür herausgegebenen Richtlinien des VDN und des VDE FNN im Einzelnen mit dem Netzbetreiber ab: Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz P7F Stromspeichersysteme Notstromaggregate zur Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Aussetzung 9 der öffentlichen Versorgung P8F (2) Im Erneuerbaren-Energien-Gesetz bzw. im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz sind zusätzliche Anforderungen (z. B. Fernsteuerbarkeit bei Direktvermarktung) festgelegt. (3) Weitere Informationen stehen im Internet der BonnNetz zur Verfügung Siehe Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, herausgegeben vom VDE FNN. Siehe Richtlinie Notstromaggregate, herausgegeben vom VDN. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 46

48 Ergänzende Hinweise zu Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (1) Für Erzeugungsanlagen und Speicher, die am Niederspannungsnetz angeschlossen und betrieben werden, gelten u. a. folgende Regelwerke: VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz VDE Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen VDE Stromversorgung von Elektrofahrzeugen VDE-AR-E Stationäre elektrische Energiespeichersysteme VDN-Richtlinie Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten FNN-Hinweis Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz (2) Die jeweiligen Abschnitte der Anwendungsregel werden durch die nachfolgenden Hinweise ergänzt. zu VDE-AR-N 4105, 4.2 Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen (1) Alle an das Verteilnetz mittelbar und / oder unmittelbar angeschlossenen Erzeugungsund Netzersatzanlagen, sowie netzparallel betriebene Strom-Speichersysteme sind beim Netzbetreiber anzumelden. Weitere Informationen zum Anmeldeprozess sowie eine Liste mit den einzureichenden Unterlagen Checkliste sind auf der Internetseite der BonnNetz im Themenbereich Einspeisung zu entnehmen. Sobald die benötigten Unterlagen vollständig beim Netzbetreiber eingegangen sind, erhalten Sie zeitnah, nachdem wir die Einspeisemöglichkeit geprüft haben, von uns eine Antwort auf Ihre Anschlussanfrage. Erst nach Erhalt der Anschlusszusage sollte mit der Errichtung der Erzeugungsanlage begonnen werden. (2) Wenn auf Grund äußerer Rahmenbedingungen die Ausführung der Erzeugungsanlage von den Anmeldeunterlagen abweicht, hat der Anlagenbetreiber bzw. der Anlagenerrichter spätestens zusammen mit der Inbetriebsetzungsanzeige, also vor Inbetriebnahme, die vollständigen Anmeldeunterlagen schriftlich beim Netzbetreiber einzureichen. Dies gilt auch, wenn im Rahmen gesetzlicher Vorgaben oder im Rahmen von Anlagen- bzw. Teil-Erneuerungen, Änderungen im elektrischen Verhalten (Anschlussleistung, Regelbarkeit, Kennlinienverhalten usw.) zu erwarten sind. Der Netzbetreiber behält sich vor, eine erneute Netzberechnung vorzunehmen. zu VDE-AR-N 4105, 4.3 Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage (1) Für jeden Zähler und dessen Energierichtung (Lieferung / Bezug) ist ein Formular "Inbetriebsetzungsauftrag für eine Elektroanlage / Erzeugungsanlage" der BonnNetz beim Netzbetreiber einzureichen. (2) Dies gilt auch für vom Kunden oder Messstellenbetreiber beigestellte Zähler / Messsätze. Zusätzlich ist in diesem Fall auch das Formular Zähler-Datenblatt und ggf. Eichnachweise des Zählers mit einzureichen. Fehlende oder unvollständige Angaben führen zu vermeidbaren Rückfragen und Verzögerungen bei der Bearbeitung. Das Formular ist vom Kunden und von der verantwortlichen Fachkraft einer in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenen Firma rechtsverbindlich zu unterschreiben. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 47

49 (3) Die dauerhafte Inbetriebnahme einer Anlage, also die Netzanbindung der Anlage zum Zwecke der Einspeisung von Energie, ist BonnNetz mit den zur Verfügung gestellten Formblättern zu protokollieren. (4) Eine Einspeisung der erzeugten Energie in das Verteilnetz der BonnNetz sowie die Vergütung der erzeugten Energie, erfolgt grundsätzlich erst nach der netzseitigen Inbetriebnahme der Anlage. Dies bedeutet, dass alle erforderlichen Messeinrichtungen (Zähler) gemäß dem gewähltem Messkonzept eingebaut und betriebsbereit sind. zu VDE-AR-N 4105, 5.1 Grundsätze für die Festlegung des Netzanschlusspunkts (1) Ergibt sich bei der Festlegung des Netzanschlusspunkts ein erforderlicher Netzausbau oder andere technische Maßnahmen im Netz des Netzbetreibers, sind notwendige Vorlaufzeiten in Betracht zu ziehen. zu VDE-AR-N 4105, Erzeugungsmanagement / Netzsicherheitsmanagement (1) Anlagenbetreiber von Erzeugungsanlagen haben gemäß EEG und gemäß VDE-AR- N 4105 zur Umsetzung des Einspeise- und Netzsicherheitsmanagements den Einbau von technischen Einrichtungen vorzunehmen, die eine ferngesteuerte Wirkleistungsreduzierung ermöglichen. Die vom Netzbetreiber übergebenen Steuersignale zur Leistungsanpassung sind immer vorrangig zu anderen z. B. marktbezogene Steuersignale zu behandeln. (2) Die Leistungsabregelung kann auch im Rahmen der Systemsicherheit erfolgen. (3) In allen Erzeugungsanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung > 100 kw (PV-Anlagen auch 100 kwp) installiert der Anlagenbetreiber auf seine Kosten eine technische Einrichtung gemäß EEG. Diese technische Einrichtung und die technische Spezifikation zur Leistungsreduzierung werden von der BonnNetz auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Kommunikationsinfrastruktur und aufgrund der Einbindung der Erzeugungsanlagen in die Netztopologie bestimmt. Informationen zu den technischen Einrichtungen sind auf der Internetseite der BonnNetz zu entnehmen. (4) Bei Überschreitung der Leistungsgrenzen am Netzanschlusspunkt durch Anlagenzusammenlegung (gemäß EEG) findet diese Regelung ebenfalls Anwendung. Dies gilt auch, wenn die Einzelanlage die jeweilige Leistungsgrenze nicht überschreitet. (5) Die im EEG genannte Leistungsreduzierung gilt für alle Photovoltaikanlagen, unabhängig von deren installierten Leistung. Ausnahme: auf diese Art der Regelung verzichtet werden, wenn der Anlagenbetreiber die Erfüllung der Bedingung nach EEG mit den von der BonnNetz bereitgestellten Formularen nachweisen kann (z. B. durch Beschränkung der Wechselrichterleistung auf 70 % der Anlagenleistung in kwp) am Netzanschlusspunkt. (6) Bei Erzeugungsanlagen in Kombination mit Strom-Speichersystemen können abhängig von den jeweiligen Förderrahmenbedingungen abweichende Wirkleistungsreduzierungswerte am Netzanschlusspunkt vorgegeben werden. Die Erfüllung der jeweiligen Bedingungen ist der BonnNetz mit den bereitgestellten Formularen nachzuweisen. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 48

50 Hinweis für die Installation und den Betrieb der technischen Einrichtung (1) Für Erzeugungsanlagen gemäß EEG / KWK-G gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorgaben zum Einspeisemanagement (EinsMan) und der Ist-Wert Erfassung. Weitere Informationen zum EinsMan bzw. Ist-Wert Erfassung sind auf der Internetseite der BonnNetz im Themenbereich Einspeisung zu entnehmen. (2) Der Anlagenbetreiber hat diese Vorgaben unverzüglich und unmittelbar an seiner Erzeugungsanlage umzusetzen und stellt sicher, dass die technische Einrichtung dauerhaft zur Verfügung steht, zuverlässig angesteuert werden kann und die Befehle ordnungsgemäß von der Anlagensteuerung verarbeitet werden können. Es besteht kein Direkteingriff des Netzbetreibers in die Kundenanlage. (3) Eine entsprechende schriftliche Bestätigung hat der Betreiber der Anlage dem Netzbetreiber vorzulegen. Das entsprechende Formular steht im Internet des Netzbetreibers zur Verfügung. (4) Die Installation der technischen Einrichtung erfolgt durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Elektro-Fachunternehmen. (5) Im Falle einer stufenweisen Reduzierung der Wirkleistungsabgabe gibt der Netzbetreiber Sollwerte für die vereinbarte Anschlusswirkleistung vor. Diese Werte werden durch den Netzbetreiber mit Hilfe der technischen Einrichtung übertragen. (6) Die Reduzierung ist von der Erzeugungsanlage unverzüglich (in der Regel innerhalb von 1 Minute in Abstimmung mit dem Netzbetreiber) umzusetzen. (7) Die Kosten für die Anschaffung, den Umbau und den Betrieb der Einrichtung zur Überwachung und Reduzierung der Einspeiseleistung sind grundsätzlich durch den Anlagenbetreiber zu tragen. Der Einbau der Steuer- und Datenübertragungseinrichtung erfolgt durch den Netzbetreiber und bleibt unterhaltspflichtiges Eigentum der BonnNetz. (8) Zur Sicherstellung der Systemstabilität behält sich die BonnNetz das Recht vor, Erzeugungs- und Netzersatzanlagen, bei denen die erzeugte Energiemenge gemäß EEG / KWK-G nicht vorrangig durch den Netzbetreiber abzunehmen ist, mittels Steuerbox / Fernwirktechnik bei Bedarf zu regeln. Diese Steuereinrichtungen signalisieren, dass temporär ein netzparalleler Betrieb (Einspeisung) der Anlage nicht möglich ist. Dafür hat der Anlagenbetreiber seine Anlagen entsprechend technisch auszurüsten. Der uneingeschränkte Betrieb von Erzeugungs- und Netzersatzanlagen im netzentkoppelten Inselbetrieb bleibt von vorgenannter Regelung unberührt. zu VDE-AR-N 4105, und Grundsätze für die Netzstützung / Blindleistungsregelung (1) Die Erzeugungsanlagen müssen sich an der statischen Spannungshaltung im Niederspannungsnetz beteiligen. (2) Das Blindleistungsverhalten gibt der Netzbetreiber mit Angabe eines individuellen einer Kennlinie vor. Dieser Vorgabewert ist fest an der Erzeugungsanlage einzustellen. Werden durch den Netzbetreiber keine konkreten Vorgaben festgelegt, gelten die vorgegebenen Toleranzwerte nach VDE-AR 4105 Abschnitt (3) Für Erzeugungseinheiten mit direkt an das Netz gekoppelten Generatoren, die bauartbedingt keine Blindleistung regeln können wird vom Netzbetreiber grundsätzlich keine Kennlinienregelung, sondern ein fester Verschiebungsfaktor vorgegeben. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 49

51 zu VDE-AR-N 4105, 6 Ausführung der Erzeugungsanlage / Netz- und Anlagenschutz (2) Ab einer Summe der maximalen Scheinleistungen aller Erzeugungsanlagen an Amax > 30 kva ist ein zentraler Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) erforderlich. Das zentrale NA-Schutz- / Entkupplungsschutz-Gerät mit zugehörigen Kuppelschaltern ist in einem dafür geeigneten Stromkreisverteiler unterzubringen und am zentralen Erzeugungszählerplatz anzuschließen. Hierfür sind die erforderlichen Details der Messwandler-Anlage inkl. des zentralen NA-Schutzes / Entkupplungsschutzes sind mit dem Netzbetreiber in der Planungsphase abzustimmen. Abweichende Sonderbedingungen sind bei BonnNetz zu erfragen und müssen im Einzelfall genehmigt werden. (3) Ausgenommen hiervon sind nur Blockheizkraftwerke (BHKW). Bei BHKW mit Anlagenleistungen von SAmax > 30 kva ist ein integrierter NA-Schutz in der Erzeugungseinheit zulässig, wenn am Netzanschlusspunkt eine für das Personal des Netzbetreibers jederzeit zugängliche Schaltstelle mit Trennfunktion vorhanden ist Nicht normengerechte Einspeiser / "Plug-in"-Solarstromanlagen (1) Die Verwendung von nicht normengerechten Erzeugungsanlagen z. B. "Plug-in"- Solarstromanlagen (PV-Module mit Schutzkontaktstecker), die nicht über einem Stromkreisverteiler in das Hausnetz, sondern über den Endstromkreis einer Haus- oder Wohnungsinstallation einspeisen sollen, ist gemäß den Vorgaben der technischen Regel VDE-AR-N 4105 und der DIN VDE nicht zulässig. Erzeugungsanlagen sind immer über einen eigenen Stromkreis aus dem Stromkreisverteiler entsprecht den gültigen VDE-Normen fest anzuschließen. (2) Grundsätzlich müssen alle Erzeugungsanlagen beim Netzbetreiber angemeldet und durch einen ins Installateurverzeichnis der Netzbetreiber eingetragenen Elektroinstallateur normengerecht errichtet werden. Eine nur durch den Anlagenbetreiber erfolgte Installation verletzt 19 Absatz 3 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Dies gilt auch, wenn es sich z. B. nur um ein einzelnes PV-Modul handelt. (3) Ob eine EEG / KWK-Vergütung beansprucht wird oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Anschlussbedingungen mit der dazugehörigen Pflicht zur Anmeldung der Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber. Für die Errichtung und den Betrieb der elektrischen Anlagen sind insbesondere die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) einzuhalten. (4) Ergibt die Prüfung einer Kundenanlage vor oder nach ihrer Inbetriebnahme, dass durch den Anschluss und Betrieb einer nicht normengerechten Stromerzeugungseinrichtungen eine Sicherheitsgefährdung oder erhebliche Störung zu erwarten ist, ist der Netzbetreiber nach 15 Absatz 2 NAV dazu berechtigt, die Anschluss zu verweigern oder die Anschlussnutzung zu unterbrechen; bei Gefahr für Leib und Leben ist der Netzbetreiber hierzu verpflichtet. (5) Der Betrieb von nicht normengerechten und/oder angemeldeten Erzeugungsanlagen und der damit eventuell verbundenen Stromeinspeisungen in das allgemeine Versorgungsnetz unter Verwendung eines nicht-rücklaufgesperrten Bezugszählers verstößt gegen die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und das Steuerrecht. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 50

52 Zudem können durch den Betrieb auch Straftatbestände verwirklicht werden, z. B. Betrug des Anlagenbetreibers nach 263 des Strafgesetzbuches. Notstromaggregate / Netzersatzanlagen (1) Für Errichtung und Betrieb von Notstromanlagen ist die gleichnamige Richtlinie herausgegeben vom VDN einzuhalten, bzw. der zukünftige Nachfolgerichtlinie. (2) Netzersatzanlagen mit Kurzzeitparallelbetrieb dürfen zur Durchführung von Netz des Netzbetreibers parallel betrieben werden. Geht der Parallelbetrieb mit dem öffentlichen Netz über den zur Synchronisierung zugelassenen Kurzzeitparallelbetrieb Netzersatzanlagen (Notstromaggregate) zusätzlich die Erzeugungsanlagen-Richtlinie VDE-AR-N (3) Abweichende Sonderbedingungen (z. B. netzparalleler Probebetrieb > 100 ms) sind bei BonnNetz zu erfragen und müssen im Einzelfall genehmigt werden. (4) Zur Sicherstellung der Systemstabilität behält sich die BonnNetz das Recht vor, Netzersatzanlagen mit Netzparalellbetrieb > 100 ms (auch Probebetriebszweck) mittels Steuerbox / Fernwirktechnik bei Bedarf zu regeln. Diese Steuereinrichtungen signalisieren, dass temporär ein netzparalleler Betrieb (Einspeisung) der Anlage nicht möglich ist. Dafür hat der Anlagenbetreiber seine Anlagen entsprechend technisch auszurüsten. Der uneingeschränkte Betrieb von Netzersatzanlagen im netzentkoppelten Inselbetrieb bleibt von vorgenannter Regelung unberührt. Abrechnungsmessung (1) Die Ausführung von Mess- und Steuerplätzen für Erzeugungs- und Netzersatzanlagen, welche an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind, erfolgt nach Vorgaben gemäß Kapitel 7 dieses Dokumentes. Details hierfür, sowie wenn auf Wunsch des Kunden oder Messstellenbetreibers zusätzliche Anforderungen an die Messeinrichtung gestellt werden, sind in der Planungsphase mit dem Netzbetreiber abzustimmen. (2) Die Messung der erzeugten und eingespeisten Energie erfolgt bei Erzeugungsanlagen 30 kw(p) über eine Messwandler-Anlage. (3) Für die Datenübertragung der Messeinrichtungen (Wandlermessung / RLM-Messung, Ist-Wert Erfassung) zum Messstellenbetreiber / Netzbetreiber sorgt der Anschlussnehmer in unmittelbarer Nähe des Zählerplatzes für die Bereitstellung eines durchwahlfähigen und betriebsbereiten Telekommunikations- Endgeräteanschluss oder einen IP-fähigen digitalen Kommunikationsanschluss. Hier ist mindestens ein Datenkabel in der Spezifikation Cat. 7 4*2*AWG23/1 von dem bereitgestellten Kommunikationsübergabepunkt bis zum Zählerschrank vorzusehen. Die Kommunikationsmöglichkeiten sind im Vorfeld der Planungsphase mit BonnNetz abzustimmen. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 51

53 14 Sonderanlagen Alle Anlagen, die von den zuvor in dieser TAB genannten Anlagen abweichen, sind im Vorfeld der Planungsphase mit BonnNetz abzustimmen. Hierzu zählen u.a.: Brandschutzanlagen (z. B. Sprinkleranlagen) Sonderbauformen von nicht laienbedienbaren Außenschränken Messwandleranlagen mit einem Betriebsstrom von größer 250 A Breitbandprofil- / Pauschalanlagen Ampelanlagen Kommunikationsanlagen Straßenbeleuchtungsanlagen Festplatzverteiler Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 52

54 Anhang 1 Querverweise auf die Niederspannungsanschlussverordnung - NAV Zu den nachfolgend aufgelisteten Abschnitten der TAB wird auf entsprechende Paragraphen der NAV verwiesen. AbschnittTitel Verweis auf NAV 1 Geltungsbereich 20 2 Anmeldung elektrischer Anlagen 2 Abs. 3, 6 Abs. 1, und Geräte 14, Abs. 2, 19 Abs. 2 und 3, 20 3 Inbetriebsetzung 14 Abs. 1 und 2 4 Plombenverschlüsse 8 Abs. 2 und 13 Abs. 3 5 Netzanschluss (Hausanschluss) 5, 6 Abs. 1, 2 und 3 7, 8 Abs. 1, 2 und Spannungsfall 13 Abs. 4 7 Mess- und Steuereinrichtungen, 13 Abs. 1, 3 Zählerplätze 22 Abs. 1, 2 und Elektrische Verbrauchsgeräte Allgemeines 19 Abs Entladungslampen 16 Abs Betrieb 13 Abs. 2, 19 Abs Allgemeines 17 Abs Spannungs- oder frequenzempfindliche 16 Abs. 3 Betriebsmittel Blindleistungs-Kompensationseinrichtungen 16 Abs Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne 19 Abs. 3, 20 Parallelbetrieb Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 53

55 P P P z. P z. Anhang 2 Arbeits- und Bedienbereich vor dem Hausanschlusskasten (HAK) Anmerkungen: 1) 2) B. Gas- oder Wasserleitungsrohre B. Schrank Abstand von mind. 1,20 m und Höhe von mind. 1,80 m gelten auch für den Zählerschrank! Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 54

56 Anhang 3 Elektrische Grenzwerte der Technischen Anschlussbedingungen Abschnitt Beschreibung Wert Bemerkung 2(3) Einzelgeräte >12,0 kw zustimmungspflichtig (1) Kurzschlussfestigkeit 25 ka Hauptstromversorgungssystem Von der Übergabestelle des Netzbetreibers bis zum Zähler (1) Kurzschlussfestigkeit 10 ka Betriebsmittel zwischen Zähler Stromkreisverteiler Spannungsfall 0,50 % bis 100 kva Spannungsfall 1,00 % über 100 bis 250 kva Spannungsfall 1,25 % über 250 bis 400 kva Spannungsfall 1,50 % über 400 kva 7.2 Ausführung der < 63 A siehe VDE-AR-N ) Zählerplätze (< 44 A) 7.5 (3) Überstrom- Kurzschlussfestigkeit, Schutzeinrichtung Eigenschaft wie vor der Direktmax. 63 A Schmelzsicherung Messeinrichtung Betriebsklasse gg Ausführung der Zählerplätze > 63 A (> 44 A) Kleinwandlermessanlagen bzw. Wandlermessung bis 250 A 10) 8 (2) Stromkreisverteiler 6 ka Bemessungsschaltvermögen für für Leistungsschalter nach DIN EN (VDE ) Energiebegrenzungsklasse (1) Entladungslampen 250 W max. Gesamtleistung je Außenleiter unkompensiert (1) Entladungslampen 250 W Kompensation 0,9 kap. < cos 1 < 0,9 ind (2) Entladungslampen 5 kva Duo-Schaltung, EVG oder zentrale Kompensation (1) Wechselstrommotore gelegentlicher Anlauf 1,7 kva max. Scheinleistung (1) Drehstrommotoren gelegentlicher Anlauf 5,2 kva max. Scheinleistung (1) Motoren gelegentlicher Anlauf 60 A max. Anlaufstrom (2) Motoren > 60 A Anlaufstrom, ggf. Abstimmung gelegentlicher Anlauf dem Netzbetreiber erforderlich 10) Der Einsatz von Überstromschutzeinrichtungen mit einem Bemessungsstrom von mindestens 63 A muss möglich sein. Kleinere Werte des Bemesssungsstroms sind mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 55

57 Abschnitt Beschreibung Wert Bemerkung (3) Motoren > 30 A Anlaufstrom, ggf. Abstimmung Netzrückwirkungen dem Netzbetreiber erforderlich Schweranlauf, häufiges Schalten, schwankende Stromaufnahme Elektrowärmegeräte > 4,6 kw Drehstromkreis erforderlich (1) Geräte zur Heizung oder > 4,6 kw Auslegung für Klimatisierung einschl. Drehstromanschluss Wärmepumpen (1) Schweißgeräte > 2 kva ggf. Abstimmung mit dem Netzbetreiber erforderlich (2) Schweißgeräte 0,7 ind. 50-Hz- Grundschwingung (1) Röntgengeräte, > 1,7 kva Kurzschlussleistung 50fache Tomographen u. ä., Geräte-Nennleistung, sonst einphasig Abstimmung mit dem Netzbetreiber (1) Röntgengeräte, > 5 kva Kurzschlussleistung 50fache Tomographen u. ä., dreiphasig (3) Symmetrische Anschnittsteuerung für Glühlampen (3) Symmetrische Anschnittsteuerung für Entladungslampen und Motoren (4) Unsymmetrische Gleichrichtung für Wärmegeräte (4) Symmetrische Anschnittsteuerung für Wärmegeräte Geräte-Nennleistung, sonst Abstimmung mit dem Netzbetreiber 1,7 kw max. Anschlussleistung je Außenleiter 3,4 kva max. Anschlussleistung je Außenleiter 100 W max. Anschlussleistung je Außenleiter 200 W max. Anschlussleistung je Außenleiter (5) dreiphasig > 4 kva Abstimmung mit dem Kopiergeräte, Netzbetreiber erforderlich Trommelheizung (5) dreiphasig > 7 kva Abstimmung mit dem Kopiergeräte, Netzbetreiber erforderlich Trommelheizung Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 56

58 Anhang 4 Netzsysteme TN-S-System Netzanschluss im Gebäude (Regelausführung) Abbildung 6 TN-S-System Netzanschluss im Gebäude (Alternative Ausführung 1) Abbildung 7 Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 57

59 TN-S-System Netzanschluss im Gebäude (Alternative Ausführung 2) Nach VDE 0100 Teil 444 TN-S System TN-S System ab Gebäudeeinspeisung, i.d.r. bereits ab HAK 5-polige Hauptzuleitung (z. B. NYM-J) Alternativ 4-polige Hauptzuleitung (z. B. NYM-O ohne Grün/Gelb-Ader, PE-Schutzleiter ist von der Potentialausgleichsschiene bis zur PE-Schiene in der Zähleranlage separat zu legen. Abbildung 8 TN-C-S-System - Netzanschluss befindet sich nicht im Gebäude (Regelausführung) Abbildung 9 Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 58

60 Anhang 5 Begriffe Die nachfolgend beschriebenen Begriffe dienen dem besseren Verständnis der Technischen Anschlussbedingungen. Soweit wie möglich wurde auf die bereits in anderen Regelwerken, z. B. DIN-Normen, DIN VDE-Normen, VDN-Publikationen, enthaltenen Definitionen zurückgegriffen. Die Fundstellen sind in Kursivschrift angegeben. Keinesfalls beinhalten diese Begriffserklärungen technische Bestimmungen oder weitergehende Anforderungen an elektrische Anlagen, die an das Niederspannungsnetz der BonnNetz angeschlossen werden. Sie ergänzen deshalb auch nicht die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) oder der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Anschlussnehmer Anschlussnehmer ist jedermann im Sinne von 18 Abs. 1 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz, in dessen Auftrag ein Grundstück oder Gebäude an das Niederspannungsnetz angeschlossen wird oder im Übrigen jeder Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks oder Gebäudes, das an das Niederspannungsnetz angeschlossen ist. 1 Abs. 2 NAV Anschlussnutzer Anschlussnutzer ist jeder Letztverbraucher, der im Rahmen eines Anschlussnutzungsverhältnisses einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität nutzt. 1 Abs. 3 NAV Anschlusswert Anschlusswert eines Einzelgerätes ist die auf dem Typenschild angegebene Gesamtleistung dieses Gerätes. Der Anschlusswert mehrerer Geräte oder einer Anlage ist die Summe der Einzelanschlusswerte ohne Berücksichtigung eines Gleichzeitigkeitsfaktors. Diese Summe wird auch als installierte Leistung bezeichnet. Betrieb Der Betrieb umfasst alle technischen und organisatorischen Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit die elektrische Anlage funktionieren kann. Dies umfasst Bedienen (z. B. Schalten, Steuern, Regeln, Beobachten), elektrotechnische und nichtelektrotechnische Arbeiten. Betriebsspannung Die Betriebsspannung ist die jeweils örtlich zwischen den Leitern herrschende Spannung an einem Betriebsmittel oder Anlageteil. Anmerkung: Bei dem angegebenen Spannungswert handelt es sich bei Wechselspannung um Effektivwerte, bei Gleichspannung um arithmetische Mittelwerte. DIN VDE Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 59

61 Betriebsstrom Betriebsstrom (eines Stromkreises) ist der Strom, den der Stromkreis in ungestörtem Betrieb führen soll. Der Betriebsstrom (eines Stromkreises) wird üblicherweise mit Ib bezeichnet. DIN VDE Blindleistung Blindleistung ist die elektrische Leistung, die zum Aufbau von magnetischen Feldern (z. B. Motoren, Transformatoren) oder von elektrischen Feldern (z. B. in Kondensatoren) benötigt wird. Bei überwiegend magnetischem Feld ist die Blindleistung induktiv, bei überwiegend elektrischem Feld kapazitiv. VDEW: Begriffe der Versorgungswirtschaft Erzeugungsanlage Erzeugungsanlagen sind Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie, im Wesentlichen für den eigenen Verbrauch, im Besitz von Unternehmen, Betrieben und Privatpersonen, die nicht Netzbetreiber im Hauptbetrieb sind. VDEW: Begriffe der Versorgungswirtschaft Errichter Errichter einer elektrischen Anlage im Sinne der TAB ist sowohl derjenige, der eine elektrische Anlage errichtet, erweitert, ändert oder unterhält, als auch derjenige, der sie zwar nicht errichtet, erweitert, geändert oder unterhalten hat, jedoch die durchgeführten Arbeiten als Sachverständiger überprüft hat und die Verantwortung für deren ordnungsgemäße Ausführung übernimmt. Hauptleitung Die Hauptleitung ist die Verbindungsleitung zwischen der Übergabestelle des Netzbetreibers (Hausanschlusskasten) und dem Zählerplatz, die nicht gemessene elektrische Energie führt. DIN Hauptleitungsabzweig Der Hauptleitungsabzweig ist die Abzweigleitung von der Hauptleitung zum jeweiligen Zählerplatz einer Kundenanlage mit mehreren Anschlussnutzern. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 60

62 Hauptstromversorgungssystem Ein Hauptstromversorgungssystem umfasst alle Hauptleitungen und Betriebsmittel hinter der Übergabestelle des Netzbetreibers (Hausanschlusskasten), die nicht gemessene elektrische Energie führen. DIN Hauptverteiler Der Hauptverteiler ist die erste niederspannungsseitige Aufteilungsstelle nach dem Hausanschlusskasten. Er enthält alle hierfür notwendigen Betriebsmittel. Hausanschlusskasten Der Hausanschlusskasten (HAK) ist die Übergabestelle vom öffentlichen Verteilungsnetz zur Kundenanlage. Er ist in der Lage, Überstrom-Schutzeinrichtungen, Trennmesser, Schalter oder sonstige Geräte zum Trennen und Schalten aufzunehmen. DIN VDE Hausanschlussraum Hausanschlussraum ist ein begehbarer und abschließbarer Raum eines Gebäudes, der zur Einführung der Anschlussleitungen für die Ver- und Entsorgung des Gebäudes bestimmt ist und in dem die erforderlichen Anschlusseinrichtungen und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen untergebracht werden. DIN Hausanschlusssicherung Hausanschlusssicherung ist die im Hausanschlusskasten befindliche Überstrom- Schutzeinrichtung für den Überlastschutz der Hausanschlussleitung und den Überlastund Kurzschlussschutz der vom Hausanschlusskasten in Energieflussrichtung abgehenden Hauptleitung. Inbetriebsetzung Die Inbetriebsetzung ist die erstmalige unter Spannung-Setzung einer elektrischen Anlage bzw. eines Teiles einer elektrischen Anlage zum Zwecke der sofort oder später erfolgenden Übergabe an den Betreiber der Anlage. 14 NAV Kundenanlage Eine Kundenanlage ist die elektrische Anlage nach 13 und 14 NAV. Sie ist die Gesamtheit aller elektrischen Betriebsmittel hinter der Übergabestelle mit Ausnahme der Messeinrichtung und dient der Versorgung der Anschlussnutzer. Leistungsbedarf Der Leistungsbedarf ist die maximal in einer Kundenanlage gleichzeitig benötigte elektrische Leistung. Der Leistungsbedarf ist das Produkt aus installierter Leistung (Summe der Anschlusswerte) und Gleichzeitigkeitsfaktor. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 61

63 Leitungsschutzschalter Der Leitungsschutzschalter ist ein mechanisches Schaltgerät, das in der Lage ist, unter üblichen Stromkreisbedingungen Ströme einzuschalten, zu führen und abzuschalten und außerdem in der Lage ist, unter festgelegten, außergewöhnlichen Stromkreisbedingungen, wie im Kurzschlussfall, Ströme einzuschalten, eine bestimmte Zeit zu führen und automatisch abzuschalten. DIN EN (VDE ) Messeinrichtung Messeinrichtungen sind Zähler, Zusatzeinrichtungen, Messwandler sowie Kommunikations- und Steuergeräte. Netzanschluss (Hausanschluss) Der Netzanschluss besteht aus der Verbindung des öffentlichen Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage. Er beginnt an dem Netzanschlusspunkt und endet mit der Hausanschlusssicherung, es sei denn, dass eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. In diesem Falle sind auf die Hausanschlusssicherung die Bestimmungen über den Netzanschluss anzuwenden. 5 8 NAV Netzbetreiber Netzbetreiber ist der Betreiber eines Elektrizitätsverteilungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Sinne des 18 Abs. 1 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz. 1 Abs. 4 NAV Netzrückwirkung Netzrückwirkungen sind Rückwirkungen in Verteilungsnetzen, die durch Verbrauchsgeräte mit oder ohne elektronische Steuerungen verursacht werden und unter Umständen die Versorgung anderer Stromkunden stören können. Solche Rückwirkungen können sein: Oberschwingungen, Spannungsschwankungen. Netzsystem Ein Netzsystem ist die charakteristische Beschreibung der Merkmale eines Verteilungssystems nach Art und Zahl der aktiven Leiter der Systeme Art der Erdverbindung der Systeme DIN VDE Plombenverschluss Ein Plombenverschluss ist ein Verschluss mit Sicherungsfunktion, der elektrische Betriebsmittel vor unbefugtem Zugriff schützen soll. Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 62

64 Schalt- und Steuerschrank Schalt- und Steuerschrank im Sinne der TAB ist ein zur Aufstellung im Freien geeigneter Schrank, der auf öffentlichem Straßenland oder ähnlich zugänglichen Grundstücken aufgestellt wird und einen Hausanschlusskasten NH 00 sowie einen direkt messenden Zähler enthält (z. B. Straßenverkehrs-Signalanlagen, Anlagen der öffentlichen Beleuchtung, Bahn-Signalanlagen, Haltestellen für den öffentlichen Nahverkehr, Pumpenanlagen, Messstationen). VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N-4102 Anschlussschränke im Freien Selektiver Hauptleitungsschutzschalter (SH-Schalter) Der SH-Schalter ist ein strombegrenzendes, mechanisches Schaltgerät ohne aktive elektronische Bauelemente, das in der Lage ist, unter betriebsmäßigen Bedingungen Ströme einzuschalten, zu führen und abzuschalten. Er muss bis zu bestimmten Grenzen Überströme führen ohne abzuschalten, wenn diese Überströme im nachgeschalteten Einzelstromkreis auftreten und die Abschaltung durch eine nachgeschaltete Überstrom-Schutzeinrichtung erfolgt. Er muss besonderen Selektivitätsanforderungen zu vor- und nachgeschalteten Überstrom- Schutzeinrichtungen genügen. E DIN VDE 0643 (VDE 0643): bzw. E DIN VDE 0645 (VDE 0645): Stromkreisverteiler Stromkreisverteiler dienen zum Verteilen der zugeführten Energie auf mehrere Stromkreise. Sie sind geeignet zur Aufnahme von Betriebsmitteln zum Schutz bei Überlast und indirektem Berühren sowie zum Trennen, Steuern, Regeln und Messen. DIN VDE Steuergerät Steuergerät ist die allgemeine Bezeichnung für Schaltgeräte, die zum Steuern von Verbrauchsmitteln durch den Netzbetreiber sowie zur Tarifumschaltung bestimmt sind. Steuergeräte sind z. B. Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger, Funk- Rundsteuerempfänger und Schaltuhren. Trennvorrichtung Eine Trennvorrichtung ist eine Einrichtung zum Trennen der Kundenanlage vom Verteilungsnetz, die auch durch den Kunden (elektrotechnischer Laie) betätigt werden kann (z. B. SH-Schalter). DIN Übergabestelle Übergabestelle im Sinne der TAB ist der technisch und räumlich definierte Ort der Übergabe elektrischer Energie aus dem Verteilungsnetz in die Kundenanlage. Im Allgemeinen ist dies der Hausanschlusskasten. DIN VDE Anhang A DIN IEC 38 Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 63

65 Verschiebungsfaktor cos Verschiebungsfaktor cos ist der Kosinus des Phasenwinkels zwischen den Sinus- Schwingungen der Spannung und des Stromes derselben Frequenz. Zur genauen Bezeichnung ist daher ggf. ein Index entsprechend der jeweiligen Frequenz bzw. Ordnungszahl hinzuzufügen. VDEW-Materialie M-10/99 Versorgungsunterbrechung Eine Versorgungsunterbrechung ist die ausfallbedingte Unterbrechung der Versorgung eines oder mehrerer Kunden, die länger als 1 Sekunde dauert. VDEW-Materialie M-11/99 Netzregeln für den Zugang zu Verteilungsnetzen Distribution Code Wirkleistung P Wirkleistung P ist die während eines Zeitraumes übertragene elektrische Energiemenge dividiert durch diesen Zeitraum. Im Fall einer festgelegten Leistungsflussrichtung kann die Wirkleistung sowohl positive als auch negative Werte annehmen. VDEW-Materialie M-10/99 Wohngebäude Wohngebäude sind Gebäude, die ausschließlich oder überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Zählerfeld Das Zählerfeld ist die maßlich festgelegte Funktionsfläche eines Zählerplatzes, die der Befestigung des Zählers dient. Zählerplatz Ein Zählerplatz ist eine Einrichtung zur Aufnahme von Zählern und/oder Steuergeräten, Klemmen, Überstromschutzeinrichtungen usw. Er besteht aus dem oberen und unteren Anschlussraum sowie aus dem Zählerfeld. DIN VDE Zählerschrank Ein Zählerschrank ist eine Umhüllung, die einen oder mehrere Zählerplätze beinhaltet und die Mindest-Schutzart und die jeweils erforderliche Schutzklasse gewährleistet. DIN VDE 0603 Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 64

66 Anhang 6 Zeichnungen Zeichnung ze Hauptstromversorgungssystem -dezentrale Zähleranordnung- Zeichnung ze Last-Trenneinrichtung bei Zusammenführung mehrerer HAK oder Netzanschlüssen Zeichnung ze Zähler-Anschlusssäule Typ B 2/1 Zeichnung ze Wandler-Verteilerschrank Zeichnung ze Potentialausgleich (Wasserverbrauchsleitungen aus Metall) Zeichnung ze Potentialausgleich (Wasserverbrauchsleitungen aus Kunststoff) Zeichnung ze Hausanschlussraum nach DIN Zeichnung ze Hausanschlussnische analog zu DIN Zeichnung ze Wärmespeicheranlage Zeichnung ze Wärmespeicheranlage - Mehrfamilienhaus Zeichnung ze Wärmespeicheranlage - Doppeltarif (DT) Zeichnung ze Wärmepumpenanlage Zeichnung ze Wandler-Messsatz für Norm-Zählerschränke Zeichnung h Wandler-Messsatz bis 250 A Anwendungshinweis Zeichnung ze Wandler-Prüfklemmleiste Bestückung Zeichnung ze Ausgestaltung von Messwandleranlagen (für Einspeiseanlage bis 250 A mit zentralem NA-Schutz) [Prinzip-Aufbau Variante 1] für Anlagen ohne bestehende Wandler Bezugsmessung Zeichnung ze Ausgestaltung von Messwandleranlagen (für Einspeiseanlage bis 250 A mit zentralem NA-Schutz) [Prinzip-Aufbau Variante 2] für Anlagen mit bestehende Wandler Bezugsmessung Zeichnung ze Erzeugungsanlage bis 30 kw(p) als Volleinspeisung Zeichnung ze Erzeugungsanlage bis 30 kw(p) als Überschusseinspeisung Version 4 Stand: Oktober 2016 S. 65

67 NH-Sicherungsverteiler (nahe HAK) plombierbar ze c R. Kurscheid

68 Kundenanlage Last- Trenneinrichtung optional 3 optional plombierbar ausführen! HAK s ze Datum Name bearbeitet gezeichnet geändert P. Neuburg P. Neuburg gesehen Maßstab Last-Trenneinrichtung bei Zusammenführung mehrerer

69 Zähler-Anschlusssäule aus Polyester mit Tür, vorgerichtet für Doppelschließung zur Aufnahme von 1 Zählerplatz nach DIN für die Aufstellung im Freien, Schutzart IP 44 bestehend aus: Leersäule wie oben beschrieben Schrankmaße (B/H/T) ca. 585/2010/270mm Mit Sockel, Eingrabtiefe ca. 600mm 1 Kabel-Hausanschlusskasten 1x3xNH00 mit darüber liegendem Anschlussgehäuse einschließlich 4-(5-) Leiter Sammelschienensystem, 250A und Anschlussklemmen Steuersicherung (6A; 25kA LS Schalter oder D0 Element) plombierbar auszuführen Zählerplatz nach DIN VNB- Anschlussraum (Zugang ) 300mm mit 4-(5-) Leiter-Sammelschienensystem, 250A, Selektiver Leitungsschutz-Hauptschalter (SH Schalter), 5-Leiter-Verdrahtung Zählerfeld mit plombierbarer Zählerfeldabdeckung in Schutzart IP54, Zählersteckklemme (aushebelgeschützt) einschließlich Abdeckung Kundenseitiger Anschlussraum mit Hauptschalter (max. 63A) und Hauptleitungsabzweigklemme, 5-polig, 25mm², allseitig fingersicher Zubehör Sockelfüller zur Reduzierung der Inneren Betauung sowie Bodenfrost mit Justierstäben ze.17.21c Datum Name bearbeitet S. Barth gezeichnet geändert gesehen Maßstab Zähleranschlusssäule -Typ B 2/1-

70 Netz Kunde Die Verlegung der Messwandler-Sekundärleitungen vom Wandlersatz bis zum Messschrank ist ungeschnitten und ungesichert, erd- und kurzschlussfest in Kunststoffrohr auszuführen! Wandler-Verteilerschrank bis 250 A zur Aufstellung im Freien, im Standard KV-Schrank aus Polyester min. Größe 1 mit Sockel, Schutzart IP 44, Eingrabetiefe ca. 600 mm, Tür vorgerichtet für Doppelschließung Sammelschienensystem Material: > CU 30 x 10 mm Zugang (Netzseite) 2x Sicherungslasttrennschalter NH2 in Leistenbauform nach VDE 0660 Teil 107, mit Leiteranschlüssen unten als V-Klemme mm se Al/Cu 1x3-polig schaltbar, Bediengriff sperrbar mittels Bügelschloss, Bügeldurchmesser min. 8 mm Wandlerteil mit plombierbarer Plexiglas-Abdeckung, Primärschienen herausnehmbar, Laschenlänge: 170 mm, Lochabstand: 130 mm Abgang (Kundeseite) 1x oder 2x Sicherungslasttrennschalter NH2/1 in Leistenbauform nach VDE 0660 Teil 107, mit Leiteranschlüssen unten als V-Klemme mm se Al/Cu 3x1-polig schaltbar Messfeld Zähler-Wechselschrank Gr. 1 mit leerer Zählerwechselplatte Größe 1, inkl. Prüfklemmleiste (13-polig, Ausführung Bonn-Netz ), Sekundärverdrahtung in erd- und kurzschussfester Ausführung in Schutzrohr Zubehör Sockelfüller zur Reduzierung der inneren Betauung Bodenrost mit Justierstäben ze d Datum Name bearbeitet R. Kurscheid gezeichnet geändert gesehen Maßstab Wandler-Verteilerschrank bis 250A

71 Haupterdungsschiene (HES) ze b R. Kurscheid

72 Haupterdungsschiene (HES) Haupterdungsschiene (HES) ze b R. Kurscheid

73

74 WICHTIGER HINWEIS Aufgrund der geänderten Mindestmaße für Strom Zähleranlagen nach der neuen VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4101: (Breite: 565 mm, Höhe neu: 1115 mm) sind in der Planungsphase einer Hausanschlussnische nach DIN die neuen Bemaßungs- und Ausgestaltungsdetails mit der Bonn-Netz GmbH abzustimmen! Bitte neue Mindestmaße nach VDE-AR-N 4101: beachten. B: 565 x H: 1115 mm

75 ze b R. Kurscheid

76 ze b R. Kurscheid

77 ze a R. Kurscheid

78 Schutzleiter und Neutralleiter, sowie Zähler-Steckklemmer, Hauptschalter und Hauptleitungs- Abzweigklemme sind nicht dargestellt! ze c ze d R. Kurscheid Wärmepumpen - Anlage im Netzgebiet der Bonn-Netz GmbH (gültig ab )

79 Wandler-Normfeld Zählerwechselschrank Z I K (extern) (1500) 450 (600) Trennvorrichtung Kunde (optional) lösbar auf Laschen montiert Material: > CU 30 x mm Laschenlänge: 200 mm Lochabstand: 170 mm Schienensystem 5- polig 300 Zähler RSE Rangierkanal TAE Zählerwechseltafel M I/2 Die Verlegung der Messleitungen vom Wandlersatz bis zum Messschrank erfolgt ungeschnitten und unabgesichert für jeden Strompfad und den Spannungspfad, erdund kurzschlussfest in einem separaten Panzerrohr! ze Datum Name bearbeitet P. Neuburg gezeichnet P. Neuburg geändert gesehen Maßstab 1:10 Wandler-Messsatz bis 250 A für Norm-Zählerschränke -Prinzip-Aufbau-

80 Wandler-Normfeld Trennvorrichtung Kunde Anwendungsbeispiel Wandlerteil Lösbar auf Laschen montiert (Primärschienen herausnehmbar) Laschenlänge: 200 mm, Lochabstand: 170 mm 13-polige Wandler-Prüfklemmleiste min. 2x4mm² NSGAFÖU oder gleichwertig min. 2x4mm² NSGAFÖU oder gleichwertig min. 2x4mm² NSGAFÖU oder gleichwertig min. 4x2,5mm² NSGAFÖU oder gleichwertig Für die Datenübertragung der Messeinrichtung ist ggf. die Bereitstellung eines IP- fähigen Kommunikationsanschlusses durch den Anlagenbetreiber erforderlich. Details sind in der Planungsphase mit uns abzustimmen Schienensystem 5- polig Ab der 1. Kundenanlage NH- Trennvorrichtung vor jeder Wandlereinheit! Die Verlegung der Messleitungen vom Wandlersatz bis zum Messschrank erfolgt ungeschnitten und unabgesichert für jeden Strompfad und den Spannungspfad, erd- und kurzschlussfest in einem separaten Panzerrohr! h i Datum Name bearbeitet S. Barth gezeichnet geändert S. Barth gesehen Maßstab Anwendungshinweis Wandler-Messsatz bis 250 A für Norm-Zählerschränke -Prinzip-Aufbau-

81 KL1 LL1 KL2 LL2 KL3 LL3 L1 L2 L3 N

82 Volleinspeisung Überschusseinspeisung Netz Netz Sammelschienensystem 5- polig Wandlerteil Lösbar auf Laschen montiert (Primärschienen herausnehmbar) Material: CU 30 x 5 mm Laschenlänge: 200 mm, Lochabstand: 170 mm Die Verlegung der Messwandler- Sekundärleitungen vom Wandlersatz bis zum Messschrank ist für jeden Strompfad und den Spannungspfad, ungeschnitten und ungesichert, erd- und kurzschlussfest in jeweils einem separaten Kunststoffrohr auszuführen! jeweils 4 geschlossene Kunststoffrohre zwischen Wandlersatz und Messschrank! Zählerwechselschrank zur Aufnahme der Zählerwechselplatte Größe 1 inklusive Prüfklemmleiste (13-polig) Die beiden Schalteinrichtungen des zentralen Kuppelschalters sind nach VDE-AR-N 4105 z.b. als Schütze (bis max. 100 kva), Motorschutzschalter oder mechanischer Leistungsschalter auszuführen. ze Datum Name bearbeitet R. Kurscheid gezeichnet geändert gesehen Maßstab Ausgestaltung von Messwandleranlagen (für Einspeiseanlage bis 250 A mit zentralem NA-Schutz) [Prinzip-Aufbau Variante 1] für Anlagen ohne bestehende Wandler Bezugsmessung

83 Zur NSHV Zur NSHV Sammelschienensystem 5- polig Wandlerteil Lösbar auf Laschen montiert (Primärschienen herausnehmbar) Material: CU 30 x 5 mm Laschenlänge: 200 mm, Lochabstand: 170 mm Die Verlegung der Messwandler- Sekundärleitungen vom Wandlersatz bis zum Messschrank ist für jeden Strompfad und den Spannungspfad, ungeschnitten und ungesichert, erd- und kurzschlussfest in jeweils einem separaten Kunststoffrohr auszuführen! jeweils 4 geschlossene Kunststoffrohre zwischen Wandlersatz und Messschrank! Zählerwechselschrank zur Aufnahme der Zählerwechselplatte Größe 1 inklusive Prüfklemmleiste (13-polig) Die beiden Schalteinrichtungen des zentralen Kuppelschalters sind nach VDE-AR-N 4105 z.b. als Schütze (bis max. 100 kva), Motorschutzschalter oder mechanischer Leistungsschalter auszuführen. ze Datum Name bearbeitet R. Kurscheid gezeichnet geändert gesehen Maßstab Ausgestaltung von Messwandleranlagen (für Einspeiseanlage bis 250 A mit zentralem NA-Schutz) [Prinzip-Aufbau Variante 2] für Anlagen mit bestehende Wandler Bezugsmessung

84 a 6 Z Z SG S S D01 6A HAK TN-Netz 1 Hausanschlussleitung Fundamenterder G 8.1 ~ = = ~ G ~ = Niederspannungsnetz 1 - T-N-S - Netz Querschnitt der Hauptleitung nach der vom VNB vorgegebenen Hausanschlu sicherung 2 - Drehstromzähler für Bezug 3 - Drehstromzähler für Lieferung 4 - SG erforderlich 5 - Hauptleitung (Bezug) Querschnitt der Leitung nach DIN , Teil 1, belastbar mit mind. 3 x 63A (bei Verlegeart C nach Beiblatt 1 zu DIN VDE 0100, Teil 430, mind. 10 qmm Cu. 5a - Hauptleitung (Lieferung) Querschnitt der Leitung entsprechnd der max. zu erwartenden Belastung nach nach Beiblatt 1 zu DIN VDE 0100,Teil 430, jedoch mind. 2,5 qmm Cu. 6 - Stromkreisverteiler nach DIN Schalteinrichtung mit 7.2- Schutzeinrichtungen gegen: - Kurzschluß - Überlastung - Spannungs- und ggf. - Frequenzabweichungen 8.1- Generator (allgemein) z.b.. für - Windenergie - Wasserkraft - Blockheizkraftwerk 8.2- Photovoltaik-Generator mit Wechselrichter 8.3- Synchron-Generator mit Gleichstrom-Zwischenkreis Siehe auch ze bearbeitet gezeichnet geändert gesehen Maßstab Datum Name P. Neuburg P. Neuburg.0.20 Erzeugungsanlage

85 Zum Stromkreisverteiler Erzeugungsanlage Zum Stromkreisverteiler br sw Bei PV- einem Netzanschlusspunkt kann u.u. bei Überschusseinspeisung (z.b. Messkonzept 2) der Erzeugungszähler [Z2/Ze] entfallen. Ein [geeichter] Privatzähler zu Kontrollzwecken ist möglich. 4 3 sw 2 2 sw 1 br Einspeisemanagement Bei Teilnahme am Einspeisemanagement ist zur Aufnahme des Steuergerätes (2-Stufige Regelung) ein SG-Feld gemäß DIN oder ein separates Normkleingehäuse gemäß DIN VDE 0603 mit 3-Punkt Befestigung notwendig. Optional kann bei PV-Anlagen > 10 bis 30 kwp eine 2-stufige Regelung (Ein/Aus) direkt im Erzeugungszähler [Z2/Ze] Smart Meter beauftragt werden. br br HAK sw Z1 Z2 Bezug und Lieferung (Zweirichtungszähler) Erzeugungszähler (Zähler mit Rücklaufsperre) 1 Trennvorrichtung Kunde * 2 Hauptschalter, Hauptabzweigklemme 3 Trennvorrichtung für die Erzeugungsanlage (Linocourschalter, LS-Schalter o.ä.) 4 Hauptleitungs-Abzeigklemme (alternativ bis zu 3 Sicherungen möglich) * keine SH-Schalter Nachrüstung bei Bestandsanlagen! HAK 1 Hinweis Betriebsmittel und Anlagenteile von Steuerung, Datenübertragung und Kommunikationseinrichtungen sind nicht dargestellt. ze c Datum Name bearbeitet S. Barth gezeichnet geändert gesehen Maßstab Ausgestaltung des Zählerplatzes Überschusseinspeisung

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen Strom - TAB Ausgabe

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen Strom - TAB Ausgabe Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen Strom - TAB 2007 - Ausgabe 11.2008 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.v. VBEW Lenkungsausschuss Energienetze und

Mehr

6 Hauptstromversorgung

6 Hauptstromversorgung 6 Hauptstromversorgung 6.1 Aufbau und Betrieb Hauptstromversorgungssysteme umfassen alle Hauptleitungen und Betriebsmittel nach der Übergabestelle des VNB, die nicht gemessene elektrische Energie führen.

Mehr

Hinweise der REWAG Netz GmbH zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB Ausgabe

Hinweise der REWAG Netz GmbH zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB Ausgabe Hinweise der REWAG Netz GmbH zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007 - Ausgabe 12.2007 Hinweise der REWAG Netz GmbH zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007 - Inhaltsverzeichnis zu

Mehr

Ergänzende Hinweise zu den. Technischen Anschlussbedingungen. - TAB NS Nord 2012 (BDEW) - für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Ergänzende Hinweise zu den. Technischen Anschlussbedingungen. - TAB NS Nord 2012 (BDEW) - für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz - TAB NS Nord 2012 (BDEW) - Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen für den

Mehr

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB Ausgabe

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB Ausgabe Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007 - Ausgabe 11.2007 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft e. V. VBEW Ausschuss Netze Herausgegeben vom Verband der

Mehr

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) 2007

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) 2007 Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) 2007 Ausgabe 11/2007 Seite 1 von 10 Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) 2007 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 4 2 Anmeldung

Mehr

zu 1 Geltungsbereich... 2 zu 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte... 2 zu 3 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage... 2

zu 1 Geltungsbereich... 2 zu 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte... 2 zu 3 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage... 2 Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007 - Stadtwerke Straubing Strom und Gas GmbH Stand: 1.1.2008 Inhaltsverzeichnis zu 1 Geltungsbereich... 2 zu 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und

Mehr

Ergänzende Hinweise zu den. Technischen Anschlussbedingungen. - TAB NS Nord 2012 (BDEW) - für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. Stand 06.

Ergänzende Hinweise zu den. Technischen Anschlussbedingungen. - TAB NS Nord 2012 (BDEW) - für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. Stand 06. Stand 06.2016 Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz - TAB NS Nord 2012 (BDEW) - Seite 2 Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen

Mehr

Hinweise der Stadtwerke Bad Reichenhall und der. Gemeindewerke Bayerisch Gmain zu den. Technischen Anschlussbedingungen - TAB

Hinweise der Stadtwerke Bad Reichenhall und der. Gemeindewerke Bayerisch Gmain zu den. Technischen Anschlussbedingungen - TAB Gemeinde Bayerisch Gmain Kurort Landkreis Berchtesgadener Land Hinweise der Stadtwerke Bad Reichenhall und der Gemeindewerke Bayerisch Gmain zu den für den Anschluss an das Niederspannungsnetz gem. 4 (3)

Mehr

Herzlich Willkommen Installateurveranstaltung Elektrotechnik am 20. November 2012

Herzlich Willkommen Installateurveranstaltung Elektrotechnik am 20. November 2012 Herzlich Willkommen Installateurveranstaltung Elektrotechnik am 20. November 2012 NZ Seite 1 Themen der Installateurveranstanstaltung Elektrotechnik 2012 1. Änderungen in der TAB 2007 Ausgabe 2011 2. VDE-AR

Mehr

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ DER DORTMUNDER NETZ GMBH Gültig ab 01.11.2014 Als Anlage 1 zu den ergänzenden Bedingungen zur NAV Dortmunder Netz GmbH www.do-netz.de

Mehr

5 Netzanschluss (Hausanschluss)

5 Netzanschluss (Hausanschluss) 5 Netzanschluss (Hausanschluss) 5.1 Art der Versorgung (1) Die Nennspannung des Niederspannungsnetzes beträgt 230/400 V. Die Betriebsspannung an der Übergabestelle (in der Regel der Hausanschlusskasten)

Mehr

Merkblatt. Zähler-/Messwesen Stadtwerke Landsberg KU

Merkblatt. Zähler-/Messwesen Stadtwerke Landsberg KU Merkblatt Zähler-/Messwesen Stadtwerke Landsberg KU Vorgaben, Informationen und Hinweise Inhaltsverzeichnis Vorwort... 2 1 Niederspannung... 2 1.1 Direkte Messung... 2 1.1.1 Zählerschrank... 2 1.1.2 Unterer

Mehr

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB Ausgabe

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB Ausgabe Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007 - Ausgabe 12.2007 Herausgegeben von Stadtwerke Passau GmbH Regensburger Straße 29 D-94036 Passau 2 Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen

Mehr

Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB

Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007 - Für das Versorgungsgebiet der Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG sowie des Marktes Zellingen / Marktes

Mehr

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ DER DORTMUNDER NETZ GMBH Gültig ab 01.12.2015 Als Anlage 1 zu den Ergänzenden Bedingungen zur NAV Dortmunder Netz GmbH www.do-netz.de

Mehr

Merkblatt für Zählerschränke (direkte Messung) Ausgabe

Merkblatt für Zählerschränke (direkte Messung) Ausgabe Merkblatt für Zählerschränke (direkte Messung) Ausgabe 09.2007 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft e. V. VBEW Ausschuss Netze Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft

Mehr

Hinweise zu den. Technischen Anschlussbedingungen. Inhalt: Ausführungen des VBEW basierend auf dem Bundesmusterwortlaut der TAB 2007, Ausgabe 2011

Hinweise zu den. Technischen Anschlussbedingungen. Inhalt: Ausführungen des VBEW basierend auf dem Bundesmusterwortlaut der TAB 2007, Ausgabe 2011 Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen Inhalt: Ausführungen des VBEW basierend auf dem Bundesmusterwortlaut der TAB 2007, Ausgabe 2011 mit Ergänzungen der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH Stand

Mehr

Inhalt: Bundesmusterwortlaut der TAB 2007, Ausgabe 2011 mit Hinweisen des VBEW und der Stadtwerke Trostberg

Inhalt: Bundesmusterwortlaut der TAB 2007, Ausgabe 2011 mit Hinweisen des VBEW und der Stadtwerke Trostberg Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen Inhalt: Bundesmusterwortlaut der TAB 2007, Ausgabe 2011 mit Hinweisen des VBEW und der Stadtwerke Trostberg Stand 04.2017 Stadtwerke Trostberg Stromversorgung

Mehr

für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH

für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH Ergänzende Anschlussund Baubedingungen für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH -nachstehend Netzbetreiber (NB) genannt- Stand 12/2016 Version_1.0 NB-EM/SZ Stadtwerke Ingolstadt Netze

Mehr

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen Basierend auf dem Bundesmusterwortlaut der TAB 2007, Ausgabe 2011 des BDEW Stand 11.2015 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft

Mehr

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen Basierend auf dem Bundesmusterwortlaut der TAB 2007, Ausgabe 2011 des BDEW Stand 11.2015, zuletzt geändert 03.11.2016 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen

Mehr

Änderung oder Erweiterung von Bestandsanlagen 15/16

Änderung oder Erweiterung von Bestandsanlagen 15/16 Informationen für Elektroinstallateure Stand 07.2017 Inhalt: Seite: allgemeine Informationen, 2 wichtige Telefonnummern und Adressen Hinweise zu den Technische Anschlussbedingungen: 3 Bundesmusterwortlaut

Mehr

Zählerschränke. Merkblatt. BDEW-Landesgruppe Mitteldeutschland Regionalvertretung Thüringen

Zählerschränke. Merkblatt. BDEW-Landesgruppe Mitteldeutschland Regionalvertretung Thüringen Zählerschränke Merkblatt BDEW-Landesgruppe Mitteldeutschland Regionalvertretung Thüringen Ausgabe Oktober 2008 Ersatz für Ausgabe Dezember 1999 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich 3 2 Schrankenarten

Mehr

Anlage 3 MSRV - Strom:

Anlage 3 MSRV - Strom: Anlage 3 MSRV - Strom: Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen (TMS) nach 12 1. Anwendungsbereich und Grundlagen Die TMS gelten für die Errichtung von Messeinrichtungen in - Kundenanlagen

Mehr

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen. Basierend auf dem Bundesmusterwortlaut der TAB 2007, Ausgabe 2011 des BDEW. Stand 11.

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen. Basierend auf dem Bundesmusterwortlaut der TAB 2007, Ausgabe 2011 des BDEW. Stand 11. Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen Basierend auf dem Bundesmusterwortlaut der TAB 2007, Ausgabe 2011 des BDEW Stand 11.2015 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft

Mehr

8 Technische Anschlussbedingungen (TAB 2007)

8 Technische Anschlussbedingungen (TAB 2007) 8 Technische Anschlussbedingungen (TAB 2007) Die technischen Anschlussbedingungen gelten für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das NS-Netz des Netzbetreibers (NB) angeschlossen sind oder

Mehr

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB Stand Hinweise sind gemäß 4 (3) NAV der Regulierungsbehörde mitgeteilt

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB Stand Hinweise sind gemäß 4 (3) NAV der Regulierungsbehörde mitgeteilt Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007 - Stand 01.01.2008 Hinweise sind gemäß 4 (3) NAV der Regulierungsbehörde mitgeteilt Vorwort: Um unseren Marktpartnern die tägliche Arbeit zu

Mehr

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen Basierend auf dem Bundesmusterwortlaut der TAB 2007, Ausgabe 2011 des BDEW Stand 11.2015, zuletzt geändert 30.06.2017 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Gemeindewerke Gangkofen

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Gemeindewerke Gangkofen Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Gemeindewerke Gangkofen Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 mit Ergänzungen der Gemeindewerke Gangkofen gem. 4 (3) NAV der

Mehr

für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Wasserburg a. Inn EW (Netz)

für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Wasserburg a. Inn EW (Netz) Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Wasserburg a. Inn EW (Netz) Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 mit Ergänzungen der Stadtwerke Wasserburg a. Inn

Mehr

für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der KommEnergie GmbH Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 mit Ergänzungen der KommEnergie GmbH gem. 4 (3) NAV der Regulierungsbehörde

Mehr

Hinweise der Regensburg Netz GmbH zu den Technischen Anschlussbedingungen. Basierend auf dem Bundesmusterwortlaut der TAB 2007, Ausgabe 2011 des BDEW

Hinweise der Regensburg Netz GmbH zu den Technischen Anschlussbedingungen. Basierend auf dem Bundesmusterwortlaut der TAB 2007, Ausgabe 2011 des BDEW Hinweise der Regensburg Netz GmbH zu den Technischen Anschlussbedingungen Basierend auf dem Bundesmusterwortlaut der Stand: Januar 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich... 5 2 Normative Verweisungen/Querverweise

Mehr

Zähl- und Messeinrichtungen, Steuereinrichtungen

Zähl- und Messeinrichtungen, Steuereinrichtungen Zähl- und Messeinrichtungen, Steuereinrichtungen 7.1 Mess- und Steuereinrichtungen Mess- und Steuereinrichtungen werden in Zählerschränken untergebracht. Hierbei ist für jede geplante Anlage eines Anschlussnutzers

Mehr

Installateursversammlung 2015 Anforderungen der VDE AR-N Folie 1 AllgäuNetz GmbH & Co. KG

Installateursversammlung 2015 Anforderungen der VDE AR-N Folie 1 AllgäuNetz GmbH & Co. KG Installateursversammlung 2015 Anforderungen der VDE AR-N 4101 Folie 1 Anforderungen der VDE AR-N 4101 Geplanter Aufbau von Kleinwandleranlagen im Vergleich zum VBEW-Schrank - halbindirekte Messung Anforderungen

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Traunstein GmbH & Co. KG

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Traunstein GmbH & Co. KG Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Traunstein GmbH & Co. KG Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 mit Ergänzungen der Stadtwerke Traunstein GmbH & Co.

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. der Stadtwerke Vilshofen GmbH

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. der Stadtwerke Vilshofen GmbH Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Vilshofen GmbH Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 mit Ergänzungen der Stadtwerke Vilshofen GmbH gem. 4 (3) NAV

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Hemau

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Hemau Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Hemau Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 mit Ergänzungen der Stadtwerke Hemau gem. 4 (3) NAV der Regulierungsbehörde

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Gemeindliche Werke Hengersberg

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Gemeindliche Werke Hengersberg Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Gemeindliche Werke Hengersberg Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 mit Ergänzungen der Gemeindliche Werke Hengersberg gem.

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Pfarrkirchen Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 mit Ergänzungen der Stadtwerke Pfarrkirchen gem. 4 (3) NAV der

Mehr

Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB Stadtwerke ETO GmbH & Co. KG. für das Versorgungsgebiet der

Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB Stadtwerke ETO GmbH & Co. KG. für das Versorgungsgebiet der Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007- für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke ETO GmbH & Co. KG - nachstehend Stadtwerke ETO genannt - gem. 4 (3) NAV der Regulierungsbehörde

Mehr

Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen

Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke ETO GmbH & Co. KG - nachstehend Stadtwerke ETO genannt - gem. 4 (3) NAV der Regulierungsbehörde Stand: 160510 Stadtwerke

Mehr

Hinweise zu den Technische Anschlussbedingungen: 3 Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 (Ausgabe 2011), mit Hinweisen des VBEW und der Bayernwerk AG 52

Hinweise zu den Technische Anschlussbedingungen: 3 Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 (Ausgabe 2011), mit Hinweisen des VBEW und der Bayernwerk AG 52 Informationen für Elektroinstallateure Stand 01.2016 Inhalt: Seite: allgemeine Informationen, 2 wichtige Telefonnummern und Adressen Hinweise zu den Technische Anschlussbedingungen: 3 Bundesmusterwortlaut

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Landau a. d. Isar

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Landau a. d. Isar Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Landau a. d. Isar Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 mit Ergänzungen der Stadtwerke Landau a. d. Isar gem. 4 (3)

Mehr

Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen. Ausgabe

Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen. Ausgabe Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen Ausgabe 3.2007 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft e. V. VBEW Ausschuss Netze Herausgegeben vom Verband der Bayerischen

Mehr

TAB 2007 Mitteldeutschland

TAB 2007 Mitteldeutschland TAB 2007 Mitteldeutschland Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz vom November 2007 www.bdew.de TAB 2007 Mitteldeutschland Technische Anschlussbedingungen für den

Mehr

Ergänzende Bestimmungen der Stadtwerke Unna GmbH zur TAB 2007 Karte des Verteilungsnetzgebietes

Ergänzende Bestimmungen der Stadtwerke Unna GmbH zur TAB 2007 Karte des Verteilungsnetzgebietes Stadtwerke Unna GmbH Heinrich-Hertz-Straße 2 59423 Unna Ergänzende Bestimmungen der Stadtwerke Unna GmbH Karte des Verteilungsnetzgebietes Abschnitt Inhaltsverzeichnis Seite 4 Plombenverschlüsse 1 6.2.1

Mehr

Netzcentervortrag. Netzcenter xxx

Netzcentervortrag. Netzcenter xxx Netzcentervortrag Netzcenter xxx Inhalt 1. Kontaktaufnahme mit dem Netzcenter 2. Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte 3. Baustromanmeldung-vorübergehender Anschluss 4. Vereinfachung der Formulare

Mehr

Ergänzende Bedingungen der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH Co. & KG zu den Technischen Anschlussbedingungen -TAB 2007-

Ergänzende Bedingungen der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH Co. & KG zu den Technischen Anschlussbedingungen -TAB 2007- Ergänzende Bedingungen der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH Co. & KG zu den Technischen Anschlussbedingungen -TAB 2007- Gültig ab 01.01.2009 Zu 1 Geltungsbereich Im Netzgebiet der EVI Energieversorgung

Mehr

$% & & ''./0."1# /$" !"$# 4 "1 /$5"$ "!. 6'4!"$# " $"5 ' &2 $"$ 2: %$# %(#) $,24 ; %"! "15,

$% & & ''./0.1# /$ !$# 4 1 /$5$ !. 6'4!$#  $5 ' &2 $$ 2: %$# %(#) $,24 ; %! 15, ! " #! " #! "#$"$%&"$' % (#)*+,$ '$-#" $% & & ''./0."1# /$" 0 2 34!"$# 4 "1 /$5"$ "!. 6'4!"$# 7,#8*+,$!.6'$-)# " " $"5 ' %(#)4!"$#9" *+,$.)%'$-) &2 $"$ 2: %$# %(#) $,24 ; %"! "15,.0 &:!.6".)%$.)%1,$$ Technische

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Erlanger Stadtwerke AG

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Erlanger Stadtwerke AG Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Erlanger Stadtwerke AG Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 mit Ergänzungen der Erlanger Stadtwerke AG gem. 4 (3) NAV der Regulierungsbehörde

Mehr

Technische Richtlinie. Anschlussschränke im Freien

Technische Richtlinie. Anschlussschränke im Freien Technische Richtlinie Anschlussschränke im Freien Anschluss von ortsfesten Schalt- und Steuerschränken und Zähleranschlusssäulen an das Niederspannungsnetz des VNB Ausgabe Juni 2004 Verband der Netzbetreiber

Mehr

Hinweise der Stadtwerke Dachau zu den Technischen Anschlussbedingungen

Hinweise der Stadtwerke Dachau zu den Technischen Anschlussbedingungen Hinweise der Stadtwerke Dachau zu den Technischen Anschlussbedingungen Basierend auf dem Bundesmusterwortlaut der TAB 2007, Ausgabe 2011 des BDEW Stand 11.2015 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen

Mehr

Beiblatt zur TAB NS Nord 2012

Beiblatt zur TAB NS Nord 2012 Landesgruppe Norddeutschland Landesgruppe Berlin Brandenburg Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Beiblatt zur TAB NS Nord 2012 Ausgabe 2016 Netzform TT-System Seite1

Mehr

Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 AUSGABE 2011 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der OsthessenNetz GmbH

Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 AUSGABE 2011 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der OsthessenNetz GmbH Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 AUSGABE 2011 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der OsthessenNetz GmbH Stand: 2014-09-01 Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen

Mehr

Derzeit in der Anpassung. Zum Thema Messung bitte Rücksprache mit VNB halten.

Derzeit in der Anpassung. Zum Thema Messung bitte Rücksprache mit VNB halten. Derzeit in der Anpassung. Zum Thema Messung bitte Rücksprache mit VNB halten. Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Forchheim GmbH Bundesmusterwortlaut

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Trostberg Stromversorgung GmbH

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Trostberg Stromversorgung GmbH Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Trostberg Stromversorgung GmbH Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 mit Ergänzungen der Stadtwerke Trostberg Stromversorgung

Mehr

Technische Anschlussbedingungen im Niederspannungsnetz

Technische Anschlussbedingungen im Niederspannungsnetz Technische Anschlussbedingungen im Niederspannungsnetz Vorwort Technische.Anschlussbedingungen.im Niederspannungsnetz A.>. B.>. Technische.Anschlussbedingungen.TAB.2007.für den.anschluss.an.das.niederspannungsnetz;

Mehr

für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Aschaffenburger Versorgungs- GmbH (AVG)

für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Aschaffenburger Versorgungs- GmbH (AVG) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Aschaffenburger Versorgungs- GmbH (AVG) Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 mit Ergänzungen der Aschaffenburger Versorgungs- GmbH gem. 4 (3) NAV der Regulierungsbehörde

Mehr

TAB 2007/Ausgabe 2011

TAB 2007/Ausgabe 2011 Technische Anschlussbedingungen TAB 2007/Ausgabe 2011 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Aschaffenburger Versorgungs- GmbH Werkstraße 2 63739 Aschaffenburg www.stwab.de Stand: Juli 2007, Ausgabe

Mehr

Ergänzende Anschlussbedingungen Niederspannung der SWH Netze GmbH zur TAB Ausgabe 2011 des BDEW

Ergänzende Anschlussbedingungen Niederspannung der SWH Netze GmbH zur TAB Ausgabe 2011 des BDEW Ergänzende Anschlussbedingungen Niederspannung der SWH Netze GmbH zur TAB 2007- Ausgabe 2011 des BDEW Ausgabe: September 2016 2016/09 Stadtwerke Heidelberg Netze 1-9 Inhalt 1. Geltungsbereich (Kapitel

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Plattling

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Plattling Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Plattling Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 mit Ergänzungen der Stadtwerke Plattling gem. 4 (3) NAV der Regulierungsbehörde

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Neustadt a.d.donau

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Neustadt a.d.donau Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Neustadt a.d.donau Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 mit Ergänzungen der Stadtwerke Neustadt a.d.donau gem. 4

Mehr

Beiblatt der Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH. zu den TAB NS Nord Technische Anschlussbedingungen für. den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Beiblatt der Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH. zu den TAB NS Nord Technische Anschlussbedingungen für. den Anschluss an das Niederspannungsnetz Beiblatt der Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH zu den TAB NS Nord 2012 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH Seite 1 von 7 Stand

Mehr

Technische Anschlussbedingungen (TAB Wasser) für den Anschluss an das Trinkwassernetz. der. SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH

Technische Anschlussbedingungen (TAB Wasser) für den Anschluss an das Trinkwassernetz. der. SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH Technische Anschlussbedingungen (TAB Wasser) für den Anschluss an das Trinkwassernetz der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH - nachstehend SWT genannt Gültig ab 01.02.2012 - 2-1 Geltungsbereich 1.1

Mehr

Ergänzung zu den TAB 2007*

Ergänzung zu den TAB 2007* Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 1. Januar 2009: Auswirkungen auf Zählerplatz Ausgabe: Oktober 2009 *Technische Anschlussbedingungen für den

Mehr

(EEG 2009) 2009 (KWK G

(EEG 2009) 2009 (KWK G HINWEIS Zum 1. Januar 2009 sind das Erneuerbare Energien Gesetz 2009 (EEG 2009) und das Gesetz zur Förderung der Kraft Wärme Kopplung 2009 (KWK G 2009) in Kraft getreten. Die beiden Gesetze haben direkte

Mehr

Die neuen Technischen Anschlussbedingungen TAB-BT. Thierry Weyrich Asset Management & Grid Strategy MV/LV Grid Creos Luxembourg S.A.

Die neuen Technischen Anschlussbedingungen TAB-BT. Thierry Weyrich Asset Management & Grid Strategy MV/LV Grid Creos Luxembourg S.A. Die neuen Technischen Anschlussbedingungen TAB-BT Thierry Weyrich Asset Management & Grid Strategy MV/LV Grid Creos Luxembourg S.A. Erneuerung der TAB-BT Bisherige Version besteht seit 2003, wurde aufgrund

Mehr

Ergänzende Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 (Niederspannung) für das Netzgebiet Stadtwerke Langen GmbH

Ergänzende Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 (Niederspannung) für das Netzgebiet Stadtwerke Langen GmbH Ergänzende Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 (Niederspannung) für das Netzgebiet Stadtwerke Langen GmbH (Veröffentlichungspflicht gemäß 4 Abs.3 NAV) Kontakt: Stadtwerke Langen

Mehr

1. Geltungsbereich. 2. Grundsätze

1. Geltungsbereich. 2. Grundsätze Ergänzende technische Bedingungen der Gemeindewerke Wickede (Ruhr) GmbH (VNB) zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und zu den Technischen Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz 1. Geltungsbereich

Mehr

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007 - Stadtwerke Dorfen GmbH Haagerstrasse 31, 84405 Dorfen Inhaltsverzeichnis zu 1 Geltungsbereich... zu 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte...

Mehr

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH Bundesmusterwortlaut der TAB 2007 mit Ergänzungen der Stadtwerke Amberg Versorgungs GmbH

Mehr

VDEWPUBLIKATION. Merkblatt für Zählerschränke. Landesgruppe Thüringen. Ausgabe Ersatz für

VDEWPUBLIKATION. Merkblatt für Zählerschränke. Landesgruppe Thüringen. Ausgabe Ersatz für VDEWPUBLIKATION Merkblatt für Zählerschränke Ausgabe 12.1999 Ersatz für 01.1991 Landesgruppe Thüringen Inhaltsverzeichnis 1. Anwendungsbereich 2. Gegenstand 3. Schrankenarten und Auswahlgrößen 4. Schutzart

Mehr

Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB (Ausgabe 2011)

Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB (Ausgabe 2011) Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007- (Ausgabe 2011) für das Versorgungsgebiet der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH - nachstehend Netzbetreiber (NB) genannt - gem. 4 (3)

Mehr

Ergänzungen zu den Hinweisen der Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007, Ausgabe 2011 und zu den Hinweisen des VBEW, Stand

Ergänzungen zu den Hinweisen der Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007, Ausgabe 2011 und zu den Hinweisen des VBEW, Stand Ergänzungen zu den Hinweisen der Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007, Ausgabe 2011 und zu den Hinweisen des VBEW, 11.2015 Stand 01.03.2016 Vorwort: Um unseren Marktpartnern die tägliche Arbeit

Mehr

TAB mit Aktualisierungen Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

TAB mit Aktualisierungen Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz TAB 2007 mit Aktualisierungen 2011 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Stand Juli 2007 mit Aktualisierungen 2011 Herausgegeben vom BDEW Bundesverband der Energie-

Mehr

Ergänzende Ausführungsbestimmungen

Ergänzende Ausführungsbestimmungen Anlage 2 zum Messstellenrahmenvertrag Ergänzende Ausführungsbestimmungen zu Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB) Ausgabe März 2008 Verzeichnis Seite Bezeichnung

Mehr

Willkommen bei VDE-AR-N 4101

Willkommen bei VDE-AR-N 4101 Willkommen bei VDE-AR-N 4101 EnWG Änderungsgesetz, vom 26.07.2011 21c Einbau von Messsystemen Messstellenbetreiber haben: in Gebäuden, die neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossen in Gebäuden, die

Mehr

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen Inhalt: Bundesmusterwortlaut der TAB 2007, Ausgabe 2011 mit Ergänzungen 1 des Stromnetzbetreibers. Gültig im Versorgungsbereich der Netzbetrieb Hirschberg

Mehr

Technische Anschlussbedingungen TAB für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Technische Anschlussbedingungen TAB für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Technische Anschlussbedingungen TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Stand: Juli 2007 Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz TAB 2007 Textfassung

Mehr

Merkblatt für Zählerschränke

Merkblatt für Zählerschränke Merkblatt für Zählerschränke Ausgabe 03.2001 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft e.v. VBEW Copyright Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft e.v. VBEW Inhaltsverzeichnis

Mehr

Informationen für Wandlermessanlagen. Anforderungen an Wandlermessungen (halbindirekte Messung) im Netzgebiet der Bayernwerk Netz GmbH

Informationen für Wandlermessanlagen. Anforderungen an Wandlermessungen (halbindirekte Messung) im Netzgebiet der Bayernwerk Netz GmbH Anforderungen an Wandlermessungen (halbindirekte Messung) im Netzgebiet der Bayernwerk Netz GmbH Stand 07.2017 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich... 3 2 Normative Verweisungen... 3 3 Begriffe und Abkürzungen...

Mehr

TAB. Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. Stand Juli 2007 mit Aktualisierungen 2011

TAB. Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. Stand Juli 2007 mit Aktualisierungen 2011 TAB Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Stand Juli 2007 mit Aktualisierungen 2011 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. www.bdew.de TAB 2007

Mehr

Ergänzende Technische Anschlussbedingungen (Niederspannungsnetz)

Ergänzende Technische Anschlussbedingungen (Niederspannungsnetz) Ergänzende Technische Anschlussbedingungen (Niederspannungsnetz) der (Netzbetreiber) gültig ab 20. November 2014 Die vorliegenden Ergänzenden Technischen Anschlussbedingungen gelten zusammen mit den Technischen

Mehr

Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen. Ausgabe

Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen. Ausgabe Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen Ausgabe 03.2001 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft e.v. VBEW Copyright Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft

Mehr

Anhang B Begriffe. TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Anhang B Begriffe. TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Anhang B Begriffe Die nachfolgend beschriebenen Begriffe dienen dem besseren Verständnis der Technischen Anschlussbedingungen. Soweit wie möglich wurde auf die bereits in anderen Regelwerken, z. B. DIN-Normen,

Mehr

Technische Anschlussbedingungen

Technische Anschlussbedingungen Hinweise zu den Hinweise zur TAB Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen Hinweise und Ergänzungen der TAB 2007 Stand Juli 2007,

Mehr

Hinweise der Regensburg Netz GmbH zu den Technischen Anschlussbestimmungen - TAB

Hinweise der Regensburg Netz GmbH zu den Technischen Anschlussbestimmungen - TAB Hinweise der Regensburg Netz GmbH zu den Technischen Anschlussbestimmungen - TAB 2007 - Ausgabe 2011 Inhaltsverzeichnis Seite zu 1 Geltungsbereich 3 zu 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte 4 zu

Mehr

News zur Anwendungsregel E VDE-AR-N 4101 Stand: Juli 2015

News zur Anwendungsregel E VDE-AR-N 4101 Stand: Juli 2015 R. Schmieder, Produktmanagement, Juli 2015 News zur Anwendungsregel E VDE-AR-N 4101 July 16, 2015 Slide 1 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz Diese VDE-Anwendungsregel

Mehr

Technische Anschlussbedingungen. Für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. Stand: Juli 2007, Ausgabe bdew. Energie. Wasser. Leben.

Technische Anschlussbedingungen. Für den Anschluss an das Niederspannungsnetz. Stand: Juli 2007, Ausgabe bdew. Energie. Wasser. Leben. Technische Anschlussbedingungen Für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Stand: Juli 2007, Ausgabe 2011 bdew Energie. Wasser. Leben. BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Reinhardtstraße

Mehr

SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & CO. KG

SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & CO. KG SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & CO. KG Adresse: SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & CO. KG Sandweg 22 75179 Pforzheim Postanschrift: Postfach 10 16 40 75116 Pforzheim Kommunikationseinrichtungen: Service Line-kostenfrei

Mehr

Für Wandlermessungen mit Betriebsströmen bis einschließlich 250 A sind Zählerplätze mit dem Rastermaßen nach DIN auszuführen.

Für Wandlermessungen mit Betriebsströmen bis einschließlich 250 A sind Zählerplätze mit dem Rastermaßen nach DIN auszuführen. Ausgabe / Blatt 03.17 / 01 (*) Zu 4. Technische Anforderungen an Zählerplätze 1. In Kundenanlagen mit einem Betriebsstrom bis 63 A erfolgt die Messung mit dem elektronischen Haushaltszähler (ehz). Für

Mehr

Inhaltsverzeichnis. zu 1 Geltungsbereich 3. zu 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte 4 zu 3 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage 5

Inhaltsverzeichnis. zu 1 Geltungsbereich 3. zu 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte 4 zu 3 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage 5 Inhaltsverzeichnis Seite zu 1 Geltungsbereich 3 zu 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte 4 zu 3 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage 5 zu 4 Plombenverschlüsse 7 zu 5 Hausanschluss/Netzanschluss

Mehr

der Mainfranken Netze GmbH

der Mainfranken Netze GmbH Ergänzende Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007 - für das Versorgungsgebiet der Mainfranken Netze GmbH -nachstehend Netzbetreiber (NB) genannt- gem. 4 ( ) NAV der Regulierungsbehörde

Mehr

Verband der Energie- und Wasserwirtschaft des Saarlandes e. V. Erläuterungen des Verbandes (VEWSaar e. V.) Ausgabe 2015

Verband der Energie- und Wasserwirtschaft des Saarlandes e. V. Erläuterungen des Verbandes (VEWSaar e. V.) Ausgabe 2015 Verband der Energie- und Wasserwirtschaft des Saarlandes e. V. Erläuterungen des Verbandes (VEWSaar e. V.) Ausgabe 2015 zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Mehr

Technische Anschlussbedingungen

Technische Anschlussbedingungen Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz Stand: Juli 2007, Ausgabe 2011 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich Seite 5 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Seite

Mehr

Allgemeine TAB-Hinweise für Installateure im Bereich des Versorgungsgebietes der Stadtwerke Lauterbach GmbH

Allgemeine TAB-Hinweise für Installateure im Bereich des Versorgungsgebietes der Stadtwerke Lauterbach GmbH Allgemeine TAB-Hinweise für Installateure im Bereich des Versorgungsgebietes der Stadtwerke Lauterbach GmbH Stadtwerke Lauterbach GmbH Hinter dem Spittel 15 36341 Lauterbach Tel.: 06641/9128-0, Fax: 06641/9128-199

Mehr